Und wir werden dementsprechend eine mündliche Anhörung haben im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, und da können wir ja detailliert noch mal darauf eingehen.
Ein zweiter Punkt, der meiner Meinung nach auch schon angesprochen wurde von Herrn Kummer, ist die Finanzierung, Herr Minister Sklenar. Sie gehen da zwar von hohen Belastungen für Kommunen und Land aus, benennen die Ziffer auch für das Land bis zum Jahr 2006, aber ich glaube, da sind Sie auch zu kurz gesprungen, da müssen wir schon detaillierter damit umgehen, weil wir ja mit diesen Vorgaben den Kommunen sagen müssen, was da auf sie zukommt. Wir wissen alle, dass es nicht billig wird, und wir wollen alle gute Gewässerstrukturen erreichen. Aber wir müssen da auch schon ein bisschen weiter gehen, um das zu verdeutlichen, dass es nicht billig wird, was die EU uns da auferlegt und was wir ja auch gern umsetzen wollen.
Das waren unsere ersten Punkte, zu denen ich nur kurz was sagen wollte. Wie gesagt, wir reden dann im Ausschuss weiter, ich freue mich auf die Debatte, und bitte überprüfen Sie doch das nächste Mal, dass wir das doch vielleicht in einem Guss machen könnten. Wir hätten uns viel Ärger und Zeit gespart, und wir bitten um Überweisung an den Umweltausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Gesetz, da mir vorhin nach meinem Bericht unangenehm in die Nase aufgestoßen ist, dass danach noch kräftig nachgewaschen wurde und Dinge wiederholt wurden, die schon zweimal gesagt wurden, werde ich jetzt das nicht tun und verweise auf die Erläuterungen unseres Ministers. Die waren sowohl ausführlich als auch rich
Herr Kummer, ich hätte das fast jetzt auch als eine Laudatio aufgefasst zu diesem Gesetzentwurf, wenn Sie nicht, Herr Kummer, die große Keule, die 100 Mio. fend, geschwungen hätten. Ich könnte es mir jetzt leicht machen, Herr Kummer, und könnte sagen, klappern Sie doch mal bitte Ihre Kolleginnen und Kollegen in der PDSFraktion ab, ob die bei Jugend- oder bei Erwachsenenbildung, bei Sozialmaßnahmen oder was auch immer Ihnen den einen oder anderen Euro rausrücken würden, und sammeln Sie dann mal 100 Mio. + gen Sie das bis zum Ende der über- oder überübernächsten Legislatur sogar hin.
Also wenn man ein Gesetz in den Papierkorb legen will, dann mit dieser Keule. Herr Kummer, wir wollen doch zielorientiert diskutieren im Ausschuss, und zielführend ist es garantiert nicht, wir haben ja Glück, dass die Öffentlichkeit, die veröffentlichte Meinung jedenfalls, ich sehe niemanden mehr, zumindest jetzt nicht da ist, dass also diese große Keule in der Öffentlichkeit hoffentlich niemand hört. Selbst wenn, was ich stark anzweifle, Ihre Zahl stimmen soll, wenn ich heute damit durch die Lande tingele und sage, Leute, wir wollen was für die Gewässer tun, aber es kostet 100 Mio. ! & Finanzsituation in Deutschland, können Sie sich vorstellen, wie so eine Diskussion dann auf die Leute wirkt!? Wissen Sie, welche Bereitschaft dann da ist, die guten, wirklich, Sie haben es ja selber gelobt, die guten Ansätze, die guten Dinge in dem Gesetzentwurf umzusetzen, wenn Sie dann mit dieser Keule kommen? Also wir werden das mit Sicherheit, und ich beantrage das hier jetzt schon die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss, mit Sicherheit diskutieren, und ich gehe mal davon aus, wir werden uns auch über die Finanzen unterhalten. Aber ich denke mal, das Gesetz ist ja nicht für jetzt auf gleich gedacht, ja, es hat ja, wie Sie selber festgestellt haben, eine ziemliche Langzeitwirkung. Und wenn ich da am Anfang gleich alles machen will und keine Finanzierung vorlegen kann, dann tue ich dem Gesetz, oder besser gesagt dem, worum es eigentlich geht, nämlich den Gewässern, einen Bärendienst. Und das haben wir doch, denke ich, nicht nötig, und Sie Herr Kummer bestimmt erst recht nicht. Denn das wäre, um bei dem Satz zu bleiben, das Kind mit dem Bade ausschütten.
Was die Definition betrifft, Herr Minister, da hätte ich auch ganz gern noch den Vorschlag eingebracht, in den § 2 in dem Satz 2 noch einen Passus anzufügen, der auf die im Rahmen von Meliorationsmaßnahmen zu DDRZeiten verrohrten kleinen Fließgewässer eingeht. Denn diese sind zwar vom Menschen geschaffen diese Verrohrungen, aber veränderlich, fließen aber nun unterirdisch, und in Ihren Definitionen, Herr Minister, die jetzt von Ihnen gebracht wurden, gibt es die unterirdisch fließenden Gewässer nicht, und es wäre ja schade, wenn wir nun ausgerechnet die außen vor ließen.
Desgleichen möchte ich noch verweisen, Herr Minister, die zahlreichen natürlichen Gewässer, die der Melioration in dem genannten Zeitraum, also diesen vierzig Jahrzehnten, vier Jahrzehnten, Verzeihung, Gott sei Dank nur vier Jahrzehnten DDR-Landwirtschaft, zum Opfer gefallen sind, und da gibt es ja Untersuchungen in Ihrem Ministerium, wie viele das sind, die sollten wir wenigstens mittelfristig teilweise wieder erstehen lassen, im Gesetz sollte dieser Hinweis mit erscheinen, auch wenn die Gewässer derzeit faktisch vor Ort nicht da sind. Dann noch ein weiterer Punkt, gut das können wir im Ausschuss machen. Ich nehme noch einen kleinen letzten Punkt.
In § 37 Abs. 1, wenn man da auf das Anhängsel "man" bei dem ersten Wort, das lautet jedermann, wenn wir auf dieses Anhängsel verzichten würden, wäre inhaltlich exakt dasselbe ausgedrückt, aber wir können, denke ich mal, auf solche Uraltformulierungen, und da muss man nicht im Gleichstellungsausschuss sein, um das festzustellen, verzichten. Das ist das Deutsch vom vorvorhergehenden Jahrhundert, sicherlich in jagdlichen Dingen noch interessant, aber in Gesetzentwürfen heutzutage nicht mehr üblich.
Und noch eine letzte Sache: Wenn wir, Herr Minister, mal vergleichen, dieses Grundrecht, was wir in § 37 jedem einräumen, nämlich die Benutzung der Gewässer usw. und so fort, was von diesem Grundrecht bleibt, nachdem die Ausführungen der Sätze 1 bis 4, also diese ganzen Einschränkungsmaßnahmen, abgezogen werden, wer die Praxis kennt und jetzt gerade bei der Hitze vorige Woche vor den Badeverboten gestanden hat, sei es nun durch Angler oder sei es durch andere Gewässernutzer, der weiß, worauf ich hinaus will. Grundgesetze, Herr Minister, sind Grundgesetze, denke ich mal, und da sind Einschränkungen, Herr Kummer, Sie sehen es mir bitte nach, mancher Angelverbände nachrangig. Aber da, denke ich mal, haben wir genügend Gelegenheit im Ausschuss zu sprechen, Frau Becker.
Positiv haben wir festgestellt, dass Sie, die beiden Oppositionsfraktionen, offenbar nicht die Gelegenheit hatten, sich zu diesem Gesetzentwurf abzustimmen, denn Ihre Beiträge waren fast deckungsgleich. Sie hatten nur das Pech, Sie waren die zweite Siegerin und was die Lernfähigkeit, Frau Becker, meiner Fraktion betrifft, diese Lernfähigkeit wird sich mindestens mit der Lernfähigkeit, die Sie in der Diskussion zu dem Gesetz, zu dem ich Berichterstatter sein durfte, an den Tag legten, als Sie einen Antrag nach dem anderen kleinlaut zurückziehen mussten, die Waage halten. Gut, ich denke, wir sollten das im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt noch weiter vertiefen und bitte um die Überweisung des Gesetzes an denselben.
Herr Sonntag, ich habe Sie sicher auch richtig verstanden, dass Sie Ihren Antrag, den Sie hier formuliert haben, im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt noch einmal stellen wollen, nicht heute? Sie haben einen Antrag gestellt zu § 2 des Gesetzes, glaube ich.
Weil der Herr Sonntag meine 100-Mio-Euro-Keule irgendwie abbekommen hat, dachte ich, muss ich da doch noch einmal darauf reagieren.
Herr Sonntag, Sie wissen ja, wir haben es hier mit einer europäischen Richtlinie zu tun, die wir umsetzen müssen und deren Umsetzung von der EU auch entsprechend überwacht wird. Das heißt also, es hilft uns nichts, wenn wir uns hier die Augen verkleistern mit irgendwelchen Schönrechnereien, sondern wir sollten der Realität ins Auge sehen. Das ist das Erste. Das Zweite, die 100 Mio. auszugeben, haben wir jetzt noch 11 Jahre Zeit und das ist der Grund, warum ich das hier noch einmal ausgesprochen habe. Wenn wir es verteilen auf die 11 Jahre, dann haben wir in jedem Jahr eine Summe, wo wir eigentlich schon mehr im Bereich Wasserwirtschaft ausgeben, deshalb habe ich auch gesagt, wir sollen bei allen Maßnahmen, die wir heute schon machen, die Wasserrahmenrichtlinie mitdenken und entsprechend mitplanen, damit wir nicht im Jahr 2009 auf einmal vor der Katastrophe stehen, dass wir 60/70 Mio. müssen, die wir dann nicht haben. Das zum Grund, warum ich hier sage, wir müssen frühestmöglich an diese Geschichte denken, dann wird die Sache auch rund und dann wird es auch nicht zu einer übermäßigen Belastung. Danke schön.
Ich schließe jetzt die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung und mehrheitlich ist an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen worden.
Weiterhin ist die Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Und die Stimmenthaltungen? Da müssen wir offensichtlich zählen. Bitte noch einmal, wer an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen möchte? Danke schön. Die Gegenstimmen? Bitte noch einmal, es gibt unterschiedliche Zählergebnisse. Es scheinen ein paar munter geworden zu sein. 20 haben sich dagegen entschieden, 19 haben mit Ja gestimmt, demzufolge ist die Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach Zählen der Stimmen abgelehnt. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 8 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3413 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Böden bilden die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Wir alle, insbesondere auch die Landwirte, haben den Anspruch, dass auf gesunden Böden qualitativ hochwertige und unbelastete Nahrungs- und Futtermittel angebaut werden.
Intakte und unbelastete Böden sind darüber hinaus ein wesentlicher Grundstein für sauberes Grund- und Trinkwasser. Böden stellen aber gleichzeitig auch einen unverzichtbaren zentralen Bestandteil der Öko-Systeme dar. Sie sind eine wichtige Steuergröße für nahezu alle Stoffund Energiekreisläufe. Als Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen tragen sie zudem im besonderen Maße zur Biodiversität bei. Der Schutz des Bodens ist daher eine Aufgabe, der wir uns heute stellen müssen, um dafür Sorge zu tragen, dass auch künftige Generationen gesunde und lebenswerte Umweltbedingungen vorfinden. Vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, hatte ich in meiner Regierungserklärung vom 8. Juni 2000 bereits dargelegt, dass im Rahmen der von der Landesregierung verfolgten Strategie einer künftig verstärkten vorsorgeorientierten Umweltpolitik auch das Schutzgut Boden unsere besondere Aufmerksamkeit genießt.
Herr Minister, einen kleinen Moment bitte, es ist wieder ein Zustand erreicht, dass man kaum den Ausführungen
Also, ich hatte gesagt, dass wir verstärkte vorsorgeorientierte Umweltpolitik betreiben möchten und das Schutzgut Boden somit unsere besondere Aufmerksamkeit genießt. Ich hatte Ihnen damals angekündigt, dass die Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Landesbodenschutzgesetz auf den Weg bringen wird. Dies geschieht heute. Als das dritte natürliche nicht vermehrbare Umweltmedium, neben Wasser und Luft, hat der Bundesgesetzgeber durch das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 den Boden unter besonderen Schutz gestellt. Er tat dies im Wesentlichen unter Inanspruchnahme seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für die Bereiche des Bodenrechts und des Rechts der Wirtschaft und sich hieraus ergebenden Annex-Kompetenzen. Die bundesrechtliche Regelung ist nicht abschließend. Sie bedarf der Ausführung und Ergänzung durch Landesrecht. Das gilt insbesondere für die Mitwirkungs- und Deutungspflichten, für die Anwendung von Verfahrensregelungen aus dem Bereich der Altlastensanierung, auch für schädliche Bodenveränderungen, für die Gewährung eines Ausgleichs bei Beschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung, für den Aufbau spezieller Informationssysteme sowie für die Bestimmungen der zuständigen Behörden. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die für den Vorzug des Bundesbodenschutzgesetzes erforderlichen und zweckmäßigen landesrechtlichen Regelungen zu treffen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Bodenschutzes im Rahmen der Landeskompetenz richtungsweisend zu sein.
Das Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist erforderlich, da in Thüringen gegenwärtig lediglich die Zuständigkeiten für den bodenschutzrechtlichen Vollzug im Rahmen des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes bestimmt sind. Wichtige Bereiche wie die Mitwirkungs- und Duldungspflichten sind spezialgesetzlich nicht oder nicht vollständig geregelt. So enthält das gegenwärtige Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz zwar Bestimmungen auch für die Altlastensanierung, die sind aber nicht ausreichend, da der Begriff der Altlast dort anders als im Bundesbodenschutzgesetz definiert ist und die anderen schädlichen Bodenveränderungen gar nicht erfasst sind. Dies erschwert den Voll
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keine zusätzlichen materiellen Anforderungen an die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten gestellt werden. Diese ergeben sich bereits abschließend aus dem Bundesbodenschutzgesetz. Die Bürger, Gemeinden und Unternehmen werden insoweit durch dieses Gesetz auch nicht weiter in finanzieller Hinsicht belastet. Für einen effektiven Schutz der Böden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge, werden Informationen über dessen Zustand und seine Belastbarkeit benötigt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, von der Ermächtigung in § 21 Abs. 4 des BundesBodenschutzgesetzes Gebrauch zu machen und ein Bodeninformationssystem einzurichten. Darin sollen in der Regel die bei staatlichen oder öffentlichen Stellen vorhandenen Daten zusammengeführt werden und dann als Grundlage von Entscheidungen mit bodenschutzrechtlichem Bezug dienen. Das Bodeninformationssystem trägt damit auch dazu bei, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und ist nach Auffassung der Landesregierung ein Instrument zur Kostensenkung, insbesondere bei den öffentlichen Planungsträgern. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt auch die Zuständigkeiten. Dabei geht die Landesregierung davon aus, in der gegenwärtigen Situation die bisher bestehenden Zuständigkeiten grundsätzlich beizubehalten und nur Regelungsdefizite zu beseitigen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel weit gehender Verfahrenskonzentration. So ist das Landesbergamt auch zuständige Bodenschutzbehörde im untertägigen Bereich. Neben den Vollzugsbehörden benennt der Gesetzentwurf die Landesanstalt für Umwelt und die staatlichen Umweltämter als Fachbehörden. Diese sollen durch fachliche Kompetenz den Vollzugsbehörden Unterstützung geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir natürlich bewusst darüber, dass ein Gesetz allein noch kein Garant für einen wirklich verbesserten vor- und nachsorgenden Bodenschutz darstellt. Ein wirklich umfassender Bodenschutz hängt davon ab, ob und wie es uns gelingt, die Einzigartigkeit und Bedeutung der Böden, aber auch die Gefährdungen, denen sie unterliegen sowie die daraus resultierenden Folgen im Bewusstsein möglichst breiter Bevölkerungskreise zu verankern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass auch in dieser Hinsicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung unternommen werden kann. Schönen Dank.