Protokoll der Sitzung vom 28.01.2000

(Beifall bei der CDU)

Es liegen nun keine weiteren Redemeldungen mehr vor.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Gott sei Dank.)

Wir schließen damit die Aussprache zu den Einzelplänen 08 und 02. Ich rufe auf die Aussprache zu dem Einzelplan 03 - Innenministerium - damit verbunden die Teile des Einzelplanes 17, die das Innenministerium betreffen, und der Einzelplan 19 - Förderung des Wohnungs- und Städtebaus -.

Als erste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit viel Hoffnungen auf eine gerechtere Beteiligung an den Landeseinnahmen haben die Thüringer Kommunen auf den Landeshaushalt 2000 gewartet. Ihre Hoffnungen werden sich nicht erfüllen. Die Finanzausgleichsmasse steigt zwar um rund 95 Mio. DM, aber das ist gesetzesbedingt. Nun ziehe ich mir gleich wieder den Zorn der Landesregierung zu, aber ich kann es nicht vermeiden. Herr Köckert fühlte sich bei der Diskussion am Mittwoch zur Gesetzesnovelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes genötigt, wiederholt darzulegen, wie gut es den Thüringer Kommunen geht.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Nein, es ist gut, wie sie unterstützt werden.)

Das sieht die gesamte CDU-Fraktion so. Ihm ist unverständlich, wieso ich ihm bei vielen Dingen zustimmen Sie sagten "zunicken" - kann, den Finanzausgleich dann aber insgesamt kritisiere. Ich bejahe ja einiges im Finanzausgleich, so unter anderem auch die für dieses Jahr positiv erfolgte Spitzabrechnung. Dies ändert aber nichts an meiner und an unserer Kritik an der Verbundquote und an der inneren Struktur des Finanzausgleichs. Das Land Thüringen kann und sollte in der Lage sein, seine Kommunen finanziell besonders gut zu stellen, und zwar gemessen an dem schon einmal bestandenem Niveau des Jahres 1994. Hier, Herr Ministerpräsident, setzt unsere Kritik an. 1994 betrug die tatsächliche Verbundquote noch 39,17 Prozent, 2000 beträgt sie noch 30,58 Prozent. Die innere Struktur des Finanzausgleichs entstammt aus den

alten Bundesländern, und zwar aus einer Zeit der vollen öffentlichen Kassen, Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre. Diese innere Struktur ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Weshalb, Herr Dr. Zeh, wollen Sie das bloß nicht akzeptieren? Ihre Angaben zum Pro-Kopf-Betrag werden von der PDS überhaupt nicht in Frage gestellt. Unsere Kritik bezieht sich auf die Reduzierung - wie gesagt - der tatsächlichen Verbundquote. Übrigens hält die PDS am Ziel fest, dass die Kommunen ausreichend eigene Steuereinnahmen haben. Die Diskussion zum Finanzausgleich würde sich dadurch entschärfen. Doch gerade die CDU-geführte Bundesregierung hat seit 1982 die Steuerkraft der Kommunen ausgehöhlt. Und die CDU nimmt für sich in Anspruch, eine innovative Politik zu machen. Bezüglich des Finanzausgleichs ist Ihre Politik aber nicht durch Innovation, sondern durch überalterten Konservatismus gekennzeichnet. Die Thüringer Kommunen, ihre Bürgermeister und die Thüringer Einwohnerinnen und Einwohner haben es verdient, in ausreichendem Umfang an den Landeseinnahmen beteiligt zu sein. Ihnen nützt ein sanierter Landeshaushalt wenig, wenn andererseits die Kommunen finanziell am Ende sind. Der Landtag hat aus unserer Sicht nicht das Recht, die Sanierung der Landesfinanzen höher zu bewerten als die ausreichende Finanzausstattung der Kommunen. Diese Praxis gibt es in Thüringen seit 1995. Kollegin Neudert verwies darauf gestern. Während die Landeseinnahmen seit 1995 erheblich angestiegen sind, kann man bei den eigenen kommunalen Steuereinnahmen durchaus von Stagnation sprechen. In Kenntnis dieser Situation hätte das Land zwingend den kommunalen Anteil an den Landeseinnahmen erhöhen und sich dabei am Verteilungsverhältnis von 1994 orientieren müssen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Zahlen sprechen ihre eigene Sprache.)

Eine solche Herangehensweise fordern wir seit 1995. Wenn man berücksichtigt, dass 1999 die Kommunen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs rund 86 Mio. DM als einmalige zusätzliche Investitionspauschale erhalten haben, dann ist die diesjährige Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 95 Mio. DM in der Gegenrechnung mit nahezu Null anzusetzen.

Herr Dr. Zeh, Ihre stetigen Vergleiche mit den anderen Bundesländern hinken, und das nicht nur leicht. Sie beherrschen heute noch den Umgang mit DDR-Statistik. Wenn Sie in dieser Situation von einer weiteren Gestaltung der kommunalen Selbstverwaltung sprechen, dann empfinden das viele Kommunen zu Recht als Hohn. Lesen Sie bitte die neuste Mitteilung des Thüringer Gemeindeund Städtebundes. Danach liegt Thüringen nach einer vergleichenden Untersuchung am Ende der neuen Länder. Und, Herr Ministerpräsident, da hetzte ich keine Kommune gegen die Landesregierung auf. Meine Fraktion und ich weisen auf das Entschiedenste diese von Ihnen gestern vorgebrachte Beschuldigung zurück.

(Beifall bei der PDS)

Die Kommunen wissen übrigens selbst, was für sie richtig und was weniger gut ist.

Meine Damen und Herren, meine Einschätzung wird auch durch den Fakt untersetzt, dass aus unserer Sicht die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse systemwidrig bei den Ausgaben zum Einsatz gebracht wird, so unter anderem durch die Erhöhung der Auftragskostenpauschale und einer so genannten besonderen Bedarfszuweisung. De facto finanzieren somit die Thüringer Kommunen die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Auftragsverwaltung selbst. Eine derartige Auslegung des Konnexitätsprinzips findet weder die Zustimmung der Kommunen noch die der PDS. Analog verhält es sich mit den so genannten besonderen Bedarfszuweisungen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die Notwendigkeit der Erhöhung der Auftragskostenpauschale und der Bereitstellung besonderer Bedarfszuweisungen für nicht ausgelastete Gewerbe- und Wohngebiete wird durch die PDS nicht in Frage gestellt. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel sind jedoch in den Haushaltsplänen der Fachministerien einzustellen. Durch die Entfrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs von systemwidrigen Bestandteilen ständen finanzielle Mittel innerhalb des Finanzausgleichs für zusätzliche Aufgaben zur Verfügung, so z.B. für die notwendige Erhöhung der Investitionspauschalen. Seit 1995 werden dem Kommunalen Finanzausgleich neue Aufgaben zugeordnet, ohne dass sich die Finanzausgleichsmasse wesentlich erhöht hat. Diese Verfahrensweise kommt einer Reduzierung des Finanzausgleichs gleich. Einige dieser zusätzlichen Aufgaben sind ebenfalls systemwidrig und müssen deshalb zwingend wieder aus dem Finanzausgleich herausgenommen werden. Ich nenne nur Zinsverbilligungen bzw. Strukturhilfen für Aufgabenträger und die Kreisfreiheit Eisenach. Aus meinen Ausführungen ist unschwer zu erkennen, dass die PDS mit der gegenwärtigen Dotierung und Struktur des Finanzausgleichs nicht einverstanden ist. Wir fordern deshalb in unserem Entschließungsantrag dazu auf, eine grundlegende Änderung dieses Gesetzes in diesem Jahr vorzunehmen.

Zum vorliegenden Haushaltsentwurf: Da sich die Landesregierung für die Fortführung der bisherigen Finanzausgleichspolitik entschieden hat, war die PDS-Forderung zur Erhöhung der Investitionspauschale nur außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs möglich. Die PDS hat dabei auf die Verfahrensweise der Landesregierung aus 1999 zurückgegriffen. Damit gibt die PDS jedoch nicht das Vorhaben auf, eine dauerhafte gerechte Lösung innerhalb des Finanzausgleichs durchzusetzen. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Investitionspauschale dürfte selbst von der Landesregierung nicht in Frage gestellt werden. Die kommunalen Investitionen sind 1999 bereits unter das Niveau des Jahres 1992 gesunken und wir führen im Jahr 2000 diesen Trend fort. Durch diese Entwicklung entsteht ein neuer Investitionsstau in der kommunalen Infrastruktur. Andererseits hat die kommunale Investitionsschwäche auch Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung und den Arbeitsmarkt. Arbeitsmarktentlastende Impulse gehen von der kommunalen Investitionstätigkeit zur

Zeit kaum aus. Letztlich brauchen die Kommunen für die Inanspruchnahme der Investitionspauschale keine Eigenmittel, über die sie kaum verfügen, bereitzustellen. Damit erfüllt die Investitionspauschale doch eine Reihe mehrerer Funktionen. Unserer Forderung wird immer wieder nur entgegengehalten, die PDS kann nichts anderes, als die Nettokreditneuverschuldung zu erhöhen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Richtig.)

Erstens stimmt das so nicht. Für unsere im Haushaltsentwurf und dem Finanzausgleich vorgelegten Änderunganträge hatten wir mit Ausnahme der vorgeschlagenen Erhöhung der Investitionspauschale um 100 Mio. DM durchweg Deckungsvorschläge aus dem Gesamthaushalt vorgeschlagen. Zum anderen ist die Finanzierung der Erhöhung der Investitionspauschale über die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr ohne Not möglich. Die Neuverschuldung würde sich gegenüber 1999 immer noch reduzieren, und zwar genau um 140.248.600 DM. Die von Ihnen gewünschte Schlagzeile, dass das Land sich erstmals weniger hoch verschuldet, würde demnach immer noch stimmen. Bewusst hat sich die PDS beim Kommunalen Finanzausgleich auf Schwerpunkte konzentriert. Wir halten, wie gesagt, generell eine Novellierung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für notwendig und werden dazu selbst auch demnächst einen Vorschlag einreichen.

Zum Einzelplan 19 einige wenige Bemerkungen: In der Haushaltsdiskussion hatten wir lediglich einen Antrag zur Erhöhung der Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Wohnumfeldverbesserung in den Wohngebieten eingebracht. Die hier im Haushaltsentwurf vorgesehene Reduzierung der Fördermittel findet nicht die Zustimmung der PDS-Fraktion. Was nach unserer Auffassung aber unbedingt künftig im Bereich Wohnungs- und Städtebau erforderlich wäre, ist, einmal konkrete Analysen z.B. über den sozialen Wohnungsbau, den Mietwohnungsbau sowie über die Wohnungssituation in strukturschwachen Regionen anzufertigen. Solche Analysen sind notwendig, um zweckdienliche Maßnahmen zur Beseitigung von Ungleichgewichten im Wohnungsbereich und beim Städtebau innerhalb Thüringens einleiten zu können. Dies betrachten wir als notwendigen Beitrag zur Realisierung des Verfassungsauftrags zur Schaffung annähernd gleicher Lebensverhältnisse in Thüringen. Dieser Verfassungsauftrag schließt aber auch ein, dass die typischen Gegebenheiten in der Region und den Planungsräumen erhalten bleiben. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich gegenwärtig differenziert und widersprüchlich. Gesicherte Prognosen kann kaum jemand stellen. Umso wichtiger ist es, die gegenwärtigen Entwicklungen genau zu analysieren. Im Rahmen der Raumordnung, Stadtgestaltung und Stadtentwicklung gibt es eine Vielzahl interessanter neuer Betrachtungs- und Herangehensweisen. Ziel ist hier die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung. Soziale und ökologische Aspekte gewinnen dabei mehr als bisher an Bedeutung.

Für die kommenden Haushaltsjahre wird die PDS-Fraktion Vorschläge unterbreiten, wie das Land hier ergänzend zu EU- und Bundesmaßnahmen wirksam in die Entwicklungen eingreifen kann. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Schemmel, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Mai 1990 - und da müssen wir natürlich vormerken, dass da auch dieses Jahr schon wieder ein zehnjähriges Jubiläum ins Haus steht - haben wir - damals noch in der DDR - mit großer Begeisterung, aber auch ein kleines Stück Hals über Kopf die kommunale Selbstverwaltung eingeführt. Ich erinnere mich ganz kurz. Die Sachlage war damals so, dass vom runden Tisch und von der Modrow-Regierung der Kommunalwahltermin zum Mai festgesetzt war. Es lag ein respektables Wahlgesetz vor, das wir dann noch einmal überarbeitet haben, das aber so okay war, das demokratische Wahlen erstmals auf kommunaler Ebene garantieren konnte, aber es fehlte noch, und zwar im April, einen Monat vor der eigentlichen Kommunalwahl, das entscheidende Instrument, eine Kommunalverfassung, die eigentlich regeln sollte, was und wo hinein gewählt werden sollte und wie die neuen Strukturen arbeiten sollten. Diese Kommunalverfassung fehlte noch einen Monat vor der angesetzten Kommunalwahl. Der Ausschuss für Verfassung und Verwaltungsreform, dem ich als Obmann der DDR-SPD damals noch angehörte, der erkannte natürlich diese Vakanz, stand aber jetzt vor der schier unlösbaren Aufgabe, innerhalb von einem Monat, und es lag kein Regierungsentwurf der DDR-Regierung vor, aus dem Nichts heraus eine Kommunalverfassung zu schaffen, eine Kommunalverfassung, die auch zukunftsweisend sein sollte. Das heißt, die auch der späteren sich abzeichnenden Länderbildung gerecht werden sollte; das heißt, die quasi eine Mischform darstellen sollte, aber dann auch den einzelnen Ländern - je nach ihrem Entscheid - ermöglichen sollte, aus dieser Kommunalverfassung, die noch einige Jahre in Thüringen als Vorläufige Kommunalordnung weiter galt, heraus ihren Weg zu finden, etwa im Sinne einer Magistratsverfassung, einer süddeutschen Ratsverfassung oder in einer anderen Form. Als wir diese ganzen Sachen diskutierten, die sich nun bald zum zehnten Mal jähren, war uns natürlich klar, dass die absolute Voraussetzung für dieses Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung eine entsprechende Finanzausstattung der Kommunen war. Jeder kann sich vorstellen, wie schwer es damals in der DDR in den Anfangszeiten im Mai 1990 war, weil da natürlich völlig neue Aufgaben den Kommunen zugeordnet wurden, für die eigentlich überhaupt kein Geld zur Verfügung stand und die Volkskammer sich damals sehr verdient gemacht hat, diese Startphase der Kommunen in der damaligen

DDR noch unter den schwierigen finanziellen Bedingungen zu erleichtern und diese Startphase zu gewährleisten. Diese Bedingung, dass es echte kommunale Selbstverwaltung nur mit entsprechender Finanzausstattung gibt, gilt natürlich noch heute, und heute auch in besonderem Maße. Und wenn ich vom Statistischen Landesamt per Ende September 1999 informiert werde - Sie übrigens alle, nicht nur ich natürlich -, dass die Pro-Kopf-Verschuldung auf kommunaler Ebene zurzeit 2.349 DM pro Person, natürlich pro Kopf, ausweist, dann wissen wir, dass wir dieser wichtigen Bedingung, kommunale Selbstverwaltung und Finanzausstattung, auch in Zukunft erhebliche Bedeutung beimessen müssen, und dies natürlich auch im Rahmen unserer heutigen Debatte. Ich möchte aber nur drei Punkte ansprechen und nicht einen Globalexkurs über den Haushaltsplan 17 machen, sondern nur drei Punkte ansprechen, an denen wir bestimmte Kritik äußern. Im Übrigen hat mein Kollege Höhn in seiner außerordentlich bemerkenswerten Grundsatzrede gestern zum Haushalt

(Heiterkeit bei der SPD)

mir schon einiges vorweggenommen, besten Dank. Deswegen gelingt es mir, mich kurz zu fassen, und die Fraktion der SPD wird die ihr zustehende Redezeit an dieser Stelle nicht ausschöpfen, das ist vielleicht beispielgebend.

Der erste Punkt, den ich betrachten möchte, ist, und darüber ist schon lange gesprochen worden, dass die Kommunen eine Investitionspauschale außerhalb des KFA benötigen. Verschiedentlich wurden ja in der Vergangenheit hier schon Ansätze gemacht, auch in diesem Hause. Aber natürlich mussten wir erkennen, dass das Gesamtvolumen des Haushalts hier immer auch eine natürliche Begrenzung dieser Bemühungen darstellt. Wir sehen aber die Notwendigkeit einer solchen Investitionspauschale und wir wollen sie nicht wie die PDS durch eine praktische Erhöhung finanzieren - Frau Dr. Wildauer, Sie haben das zwar ein bisschen nett umschrieben -, aber durch eine praktische Erhöhung der Nettokreditaufnahme des Landes, denn wir fühlen uns auch auf Landesebene, nicht nur auf Bundesebene, zu einer Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Deshalb geht unser Antrag dahin, dass dem Land die im Jahr 2000 zufließenden Steuermehrausgaben ausschließlich bis zu einer Höhe von 60 Mio. DM den Kommunen als Investitionspauschale ausgereicht werden, und ich bitte Sie, diesen Antrag, den wir dann im Plenum noch stellen werden, zu unterstützen.

Zweitens, wir kritisieren - und ich habe das schon vorgestern ausgeführt, als wir im Tagesordnungspunkt 7 über das FAG sprachen -, dass den Kommunen zustehendes Geld in die Auftragskostenpauschale, die natürlich erhöht werden muss, gesteckt wird und dort quasi eine Art Mogelpackung bietet. Unsere Forderung für die Auftragskostenpauschale für die kommenden Jahre habe ich schon erläutert, deswegen reichen die drei Spiegelstriche: Wir brauchen eine ausreichende Auftragskostenpauschale außerhalb des KFA. Und an dieser Höhe und Festsetzung der Auftragskos

tenpauschale wird ja im Innenministerium erfreulicherweise gearbeitet. Wir brauchen eine gerechte Verteilung dieser Mittel, eine gerechte Verteilung zwischen den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den kreisangehörigen Kommunen und wir brauchen unbedingt den Erhalt des Rechts des Haushaltsgesetzgebers, diese Höhe und Verteilung durch Gesetz festzusetzen und nicht, wie es die Regierung vorsieht, durch Rechtsverordnung. Und da hat der Herr Innenminister etwas gesagt, was mich eigentlich letztens ein bisschen bedrückt hat. Sie haben gesagt, wir werden mal die Höhe festsetzen und wenn ihr wollt, könnt ihr das ja dann so durch Gesetz regeln. Das war aber nun gerade nicht unsere Intention. Wenn wir sagen, wir brauchen ein Gesetz, dann wollten wir natürlich uns auch die Festsetzungshöhe genauestens im Ausschuss erläutern lassen und wollten natürlich dort mitberaten über die Festsetzungshöhe und wollten natürlich auch mitberaten über die Verteilung und wir wollten eigentlich nicht bloß dann die vom Innenministerium ausgerechnete Höhe übernehmen und dann gnädigerweise als Abgeordnete daraus ein Gesetz machen. So war das nicht gedacht und ich weiß, ich habe zwar meine feste Vorstellung von parlamentarischer Demokratie, aber an solcher Stelle weiß ich dann manchmal gar nicht, ob es wirklich gut ist, dass jemand sowohl auf der Regierungsbank als auch auf der Abgeordnetenbank sitzt. Aber das geht jetzt im Moment nicht gegen den Landwirtschaftsminister.

(Heiterkeit bei CDU, SPD)

Und drittens, das betrifft sowohl den Einzelplan 03 als auch den Einzelplan 17, wir wollen, und auch da haben wir entsprechende Anträge gestellt, dass die Zinshilfeprogramme zur Finanzierung von Beiträgen nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch, so im Einzelplan 03 verankert, sowie zur Finanzierung von Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen nach § 7 Abs. 12 a) des Thüringer Kommunalausgleichsgesetzes, so im Einzelplan 17 verankert, passfähig zusammengeführt werden, um diese Beihilfen dann endlich in voller Höhe nach vereinfachten Verfahren für die Beitragspflichtigen auch für Straßenausbaubeiträge verfügbar zu machen. Auch dies hat Kollege Höhn gestern schon ausführlich erläutert, deswegen erwähne ich diese Anträge noch einmal und bitte Sie, diesen Anträgen zuzustimmen. Denn eins ist klar, wenn wir den Beitragspflichtigen auf diese Art und Weise die Zahlung der Beiträge überhaupt erleichtern, dann leisten wir natürlich auch einen Riesenbeitrag zur Stabilisierung und zur Strukturhilfe der Verbände selbst. Das heißt, es darf nicht nur das Moment der Strukturhilfe geben, und dieses gibt es erfreulicherweise im Haushalt, sondern es muss auch das Element geben, die Beitragszahlungen zu erleichtern, diese fünf mal 50 Mio. DM wirklich durch die gemeinsame passfähige Richtlinie abfließen zu lassen, somit die Beitragszahlungen zu erleichtern und damit die Verbände auf diese Art und Weise zu stärken. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben hier vorn versucht die Beiträge etwas nach Inhalten zu sortieren, so dass als nächster Abgeordneter der Abgeordnete Mohring, CDU-Fraktion, sich zu Wort gemeldet hat.

(Zuruf Abg. Mohring, CDU: Nein.)

Es ist signalisiert worden, zum Einzelplan 17, das Innenministerium betreffend.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Der Ein- zelplan 03 besteht aus mehreren Bestand- teilen.)

Herr Fiedler, die Kommentierung ist ein bisschen überflüssig. Wir haben vorhin versucht, das mit der CDU-Fraktion abzusprechen, so dass wir letztendlich zur 17 und dann zur inneren Sicherheit, zur 03 sprechen und zum Schluss den Wohnungs- und Städtebau aufrufen. Aber wenn Sie das ablehnen, dann werde ich Ihre vorgeschlagene Reihenfolge aus der Fraktion zugrunde legen und rufe den Abgeordneten Fiedler auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, man kann versuchen das zu ordnen nach den Themenbereichen, und wir werden, denke ich, die Debatte auch ordnungsgemäß über die Bühne bekommen. Wir befinden uns heute nun hier in der Aussprache des Innenministeriums und dieses beinhaltet den Wohnungsbau, vor allem den Kommunalen Finanzausgleich, aber der Haushalt des Innenministeriums umfasst neben dem Wohnungsbau schwerpunktmäßig die innere Sicherheit, sprich Polizei, und den Kommunalen Finanzausgleich.

Lassen Sie mich etwas zur Polizei und zum Kommunalen Finanzausgleich sagen und die Kollegen Wetzel und Mohring werden dann vor allem noch einiges zum Wohnungsbau und zu dem Programm im Bereich Wasser und Abwasser beitragen.

Die Elementaraufgabe zur Gewährleistung der inneren Sicherheit durch das Land ist, ich denke, im Bewusstsein unserer Bevölkerung tief verankert. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit obliegt neben dem Innenminister in persona der Thüringer Polizei mit Landeskriminalamt und dem gewissen präventiven Bereich auch dem Landesamt für Verfassungsschutz. Herr Dittes, hören Sie aufmerksam zu, ich bedauere an dieser Stelle ausdrücklich, dass leider der Kollege Dietl, der verstorben ist, dieses im Innenausschuss nicht mehr mit begleiten kann. Mit dem konnte man wenigstens sachlich darüber reden, das ist mit Ihnen schlecht möglich, denn Sie wollen das ja grundsätzlich abschaffen.

Für die technische Ausstattung der Thüringer Polizei ist seit der Wende, glaube ich, und das ist unübersehbar, viel getan worden. Auch die Verbesserung der teilweise katastrophalen Unterbringungssituation, insbesondere in den Polizeiinspektionen, wurde als ganz wichtige Aufgabe begriffen. Dort ist schon sehr viel getan worden und es wird auch weiter daran gearbeitet, alle Polizeiinspektionen und natürlich auch die anderen Dienststellen der Polizei angemessen unterzubringen. Ich glaube, wer sich damit beschäftigt hat in den letzten Jahren, kennt noch die Situation, wo es durch das Dach geregnet hat und sich die Polizeibeamten dort umziehen mussten, wo keine vernünftigen Haftzellen da waren, damit die Straftäter ordnungsgemäß untergebracht werden konnten. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal meinen Dank an den Finanzminister aussprechen.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Und das ist keine Pflichtübung, die man einem CDUFinanzminister entgegenbringt, sondern weil er in den letzten Jahren gerade hier - der Kollege Dewes ist gerade nicht im Saal - sehr unterstützt hat, indem sehr viel in den Polizeiliegenschaften gebaut wurde, obwohl es der ehemalige Minister gar nicht an allen Stellen vielleicht so wollte.

Die dritte wichtige Ressource, und ich möchte sagen, die wichtigste im Bereich der Polizei, sind natürlich die Beamtinnen und Beamten. Und lassen Sie mich an der Stelle allen Polizistinnen und Polizisten im Freistaat Dank sagen, dass sie für uns alle hier ihren Dienst tun. Leider mussten wir in den letzten Tagen einen Kollegen, der dort auf der Autobahn zu Tode gekommen ist, zu Grabe tragen, denn auch dieser Dienst kann dazu führen, dass Menschen zu Schaden oder auch leider Gottes zu Tode kommen. Ich denke, das sollte man bei aller Betrachtung - innere Sicherheit und Polizei - mit im Hinterkopf behalten. Und ich rufe jetzt schon auf, wenn wir an die nächsten Pläne gehen, 2001 und 2002, dass wir das mit im Hinterkopf haben, um dieses zu bedenken.

In diesem Bereich geht es auch ständig um quantitative und qualitative Verbesserungen. Der Schwerpunkt dürfte aber vor allem bei den qualitativen Verbesserungen liegen. Dazu gehört die notwendige Ausbildung der Polizisten und die ständig betriebene Fortbildung. Auch in diesem Punkt möchte ich anmahnen, dass wir schnell zu den Entscheidungen kommen, wie es in Meiningen weitergeht, dass die komplette Aus- und Fortbildung der Polizei dort weiterhin gesichert ist, wie es bis jetzt schon sehr gut vorbereitet ist.

Haushaltsrechtlich, und über den Haushalt reden wir gerade, geht es natürlich um die Bezahlung der Polizisten. Es geht um die Zurverfügungstellung der notwendigen Planstellen, um die leistungsstarken Polizisten entsprechend ihrer Eignung zu befördern. Spät, aber im Wahljahr 1999 - ist der Kollege Dewes im Raum; ich sehe ihn nicht

hat der frühere Innenminister die Beförderungsmöglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft. Abgesehen davon, dass die Thüringer Polizei weiß Gott nicht zu den bestbezahlten Polizisten in Deutschland gehört, mussten neue Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden, um keinen völligen Motivationsstau für leistungsbereite und leistungsfähige Polizisten zu schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb hat meine Fraktion als eine der ganz wenigen Änderungen am Regierungsentwurf zusätzlich zu den dort vorgesehenen 100 Stellenhebungen weitere 200 Stellenhebungen für den Landeshaushalt beantragt. Ich denke, dem wird sich angesichts des Personalgefüges der Thüringer Polizei auch niemand verschließen können. Ich danke hier auch meiner Fraktion, die das mitgetragen hat, dass dieses möglich gemacht wurde, und hoffe, dass das auch im Haushalt heute hier im hohen Hause so Berücksichtigung findet.

Eine reine Hausaufgabe aus der vergangenen Legislatur war die Schaffung von unbefristeten Stellen für unzutreffenderweise mit Zeitverträgen beschäftigte Angestellte im Landeskriminalamt und Polizeiverwaltungsamt. Darüber ist ja schon gesprochen worden. Wir bekennen uns zur inneren Sicherheit und bekennen uns auch zur Notwendigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Ganz deutlich wird dessen Notwendigkeit daran, dass wir, wenn wir extremistische Aufmärsche verhindern wollen, auf Beobachtung im Vorfeld nicht verzichten können. Ich möchte das insbesondere in Richtung PDS-Fraktion noch einmal deutlich machen.