Protokoll der Sitzung vom 28.01.2000

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD zum Vorsitzenden, Frau Abgeordnete Doht, entfielen 32 Jastimmen, 43 Neinstimmen, 6 Enthaltungen, 2 Stimmzettel ohne Stimmabgabe. Damit ist die Mehrheit nicht erreicht.

Auf die Wahl des Stellvertreters, den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, den Abgeordneten Schugens, ent

fielen 57 Jastimmen, 14 Neinstimmen, 10 Enthaltungen, 2 Wahlzettel ohne Stimmabgabe. Damit ist der Abgeordnete Schugens gewählt.

Wahl von Mitgliedern der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses: abgegebene Stimmzettel 82, ungültige Stimmzettel keine, gültige Stimmzettel demzufolge 82.

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, den Abgeordneten Dittes, entfallen 26 Jastimmen, 45 Neinstimmen, 6 Enthaltungen, 5 Stimmzettel enthielten keine Stimmabgabe. Die Mehrheit des Landtags ist damit nicht erreicht.

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Abgeordneten Wolfgang Fiedler, entfielen 45 Jastimmen, 29 Neinstimmen, 4 Enthaltungen, 4 Stimmzettel ohne Stimmabgabe. Die Mehrheit der Mitglieder des Landtags ist damit erreicht.

Auf den Abgeordneten Willibald Böck entfielen 45 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 2 Enthaltungen, 5 Stimmzettel hatten keine Stimmabgabe. Damit ist die Mehrheit des Landtags erreicht.

Wahl von Mitgliedern des Beirats gemäß § 4 Abs. 4 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 5, gültige Stimmzettel 78.

Von den abgegebenen gültigen Stimmzetteln entfielen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS 31 Stimmen, auf den Vorschlag der Fraktion der CDU 46 Stimmen, 1 Stimmzettel war ohne Stimmabgabe. Damit sind gemäß § 9 der Geschäftsordnung als Mitglieder des Beirats des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes gewählt: Wahlvorschlag der PDS - 1 Mitglied, Wahlvorschlag der CDU - 1 Mitglied. Gewählt sind also demzufolge die Abgeordnete Frau Christiane Neudert und der Abgeordnete Herr Peter Bonitz.

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für das Kuratorium der "Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung in Thüringen": abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 6, gültige Stimmzettel 77.

Von den abgegebenen gültigen Stimmzetteln entfielen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS 28 Stimmen, auf die Fraktion der CDU 47 Stimmen, ohne Stimmabgabe blieben 2 Stimmzettel. Damit sind nach der Geschäftsordnung als stellvertretende und als Mitglieder für das Kuratorium der "Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung in Thüringen" gewählt:

Wahlvorschlag der Fraktion der PDS - 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied, Wahlvorschlag der Frak

tion der CDU - 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder. Gewählt sind damit als Mitglieder Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba, Herr Abgeordneter Jörg Schwäblein, Herr Abgeordneter Gottfried Schugens und als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Werner Buse, Herr Abgeordneter Prof. Goebel, Herr Abgeordneter Thomas Kretschmer.

Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit §§ 14, 15 Thüringer Richtergesetz: abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 7, gültige Stimmzettel 72.

Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, den Abgeordneten Werner Buse als Vertreter des Mitglieds Dr. Koch, entfielen 36 Jastimmen, 12 Neinstimmen, 21 Enthaltungen, 3 Stimmzettel blieben ohne Stimmabgabe. Die Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ist damit erreicht. Auf die Abgeordnete Cornelia Nitzpon als Vertreterin des Mitglieds Herrn Dr. Hahnemann entfielen 34 Jastimmen, 14 Neinstimmen, 22 Enthaltungen, 2 Stimmzettel ohne Stimmabgabe. Auch da ist die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht.

Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz: abgegebene Stimmzettel 81, keine ungültigen Stimmzettel, also 81 gültige Stimmzettel.

Auf den Wahlvorschlag der Landesregierung, Frau Silvia Liebaug, entfielen 46 Jastimmen,

(Beifall bei der CDU)

24 Neinstimmen, 9 Enthaltungen, 2 Stimmzettel blieben ohne Stimmabgabe. Die Mehrheit der Mitglieder des Landtags ist damit erreicht.

Wir fahren fort mit der Tagesordnung. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 17

Fragestunde

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/233, eine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Fischer. Frau Abgeordnete Nitzpon trägt die Anfrage vor.

Nach dem 3. Thüringer Krankenhausplan wurde für die Planungsregionen Nord, Mitte, Ost und Süd mindestens je ein Krankenhaus für die geriatrische Versorgung festgelegt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht die gegenwärtige konkrete geriatrische Versorgung durch die festgelegten Krankenhäuser mit entsprechendem Fachpersonal aus?

2. Wie haben sich die Bettenauslastung und die Kosten hierfür entwickelt?

3. Wie und in welcher Form erfolgt die notwendige und nachgeordnete Rehabilitation?

4. Wie ist die Weiterbildung qualitativ und quantitativ der Haus- und Fachärzte in Thüringen in diesem Bereich bisher erfolgt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Maaßen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Fischer wie folgt:

Zu Frage 1: Für die geriatrische akutstationäre Behandlung sind fünf Standorte mit insgesamt 375 Betten, davon 51 tagesklinischen Plätzen, im 3. Thüringer Krankenhausplan ausgewiesen. Die Bettenzahlen sind derzeit noch nicht vollständig erreicht, da für die Etablierung der Geriatrie als neuem krankenhausplanerischem Fachgebiet umfangreiche Baumaßnahmen an den Standorten Lengenfeld unterm Stein, Meiningen, Erfurt und Ronneburg notwendig sind. Alle geriatrischen Fachkliniken in Thüringen verfügen über geschultes Fachpersonal, bestehend aus Ärzten mit fakultativer Weiterbildung klinische Geriatrie, Pflegekräften, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden und Psychologen, Letztere mit Ausnahme der Fachklinik in Meiningen. Einzelne statistische Angaben hierzu stehen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit nicht zur Verfügung.

Zu Frage 2: Für drei der bestehenden geriatrischen Standorte liegen folgende Zahlen zur Bettenauslastung und zur Kostenentwicklung vor: Die Bettenauslastung hat sich von 1998 bis 1999 wie folgt entwickelt: Fachkrankenhaus Meiningen von 79,7 Prozent auf 83,1 Prozent, Ronneburg von 71,5 Prozent auf 88,1 Prozent, Lengenfeld unterm Stein von 92,1 Prozent auf 91,9 Prozent. Die Budgets haben sich in diesem Zeitraum wie folgt entwickelt: Meiningen von 8,436 Mio. DM auf 8,459 Mio. DM, Ronneburg von 6,276 Mio. DM auf 7,662 Mio. DM, Lengenfeld unterm Stein von 8,161 Mio. DM auf 8,713 Mio. DM. Für die geriatrischen Betten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena liegen keine gesonderten Daten vor, da diese Betten in die Klinik für Innere Medizin integriert sind und Daten nicht spezifisch erfasst werden.

Zu Frage 3: Die geriatrische Rehabilitation gliedert sich in die stationäre und die ambulante Nachsorge. Die stationäre Nachsorge wird wegen der medizinisch erforderlichen Verzahnung mit der Akutbehandlung in den Fach

kliniken durchgeführt. Eine wesentliche Aufgabe kommt hierbei den tagesklinischen Bereichen zu. Die ambulante geriatrische medizinische Betreuung und Rehabilitation wird in der Regel von niedergelassenen Hausärzten, nämlich Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und praktischen Ärzten, wahrgenommen.

Zu Frage 4: Die an der geriatrischen Versorgung teilnehmenden Ärzte sind und werden durch die Landesärztekammer Thüringen entsprechend weitergebildet. Die Weiterbildung der Ärzte erfolgt auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen in der Fassung vom 19. April 1999. Zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ergänzen das Weiterbildungsangebot in einem weiten fachlichen Rahmen.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Buse.

Frau Präsidentin, die PDS-Fraktion beantragt, diese Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Ja, das stimmen wir dann ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht. Damit ist die Überweisung beschlossen. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Ramelow in der Drucksache 3/234.

Vertretbarkeit der Spaßbaddichte in Thüringen

Aus raumordnerischer Sicht wurden die Errichtung und der Betrieb von sechs bis acht Erlebnisbädern in Thüringen als sinnvoll erachtet.

Diese auch territorial zugeordneten Standorte erfuhren eine hohe Bezuschussung nach den jeweils geltenden Rahmenplänen zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".

Neben den raumverträglichen Erlebnisbädern sind darüber hinaus durch Kommunen und Unternehmen weitere Badelandschaften errichtet worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Benutzerzahlen und die Erreichung der Mindestnutzer

zahlen für einen wirtschaftlichen Betrieb in den geförderten Einrichtungen ein?

2. Welchen Einfluss auf die Entwicklung der Nutzerzahlen in den geförderten Einrichtungen misst die Landesregierung der weiteren Inbetriebnahme von Badelandschaften bei?

3. Sieht die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der geförderten Einrichtungen durch die Vielzahl errichteter oder geplanter Badelandschaften gefährdet?

4. Hält die Landesregierung es für notwendig, ausgehend von der erreichten Spaßbaddichte eine raumordnerische Studie erarbeiten zu lassen und allen Kreis- und Stadtbehörden als Grundlage für die Beratung investitionswilliger Unternehmen bereitzustellen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt:

Frage 1: Ein wirtschaftlicher Betrieb der geförderten Erlebnisbäder kann erreicht werden. Die derzeit erreichte Auslastung liegt in der Regel über den Planwerten. Das TMWI geht davon aus, dass sich diese positive Tendenz auch zukünftig stabilisiert. Allerdings gilt auch hier der Satz, dass sich solche Einrichtungen nicht von selbst vermarkten. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verlängerung dieses positiven Trends ist, dass durch das jeweilige Management entsprechende Akquisitions- und Marketinganstrengungen unternommen werden, um so dauerhaft die Einrichtungen auszulasten und noch mehr Kunden- und Touristengruppen zu erschließen.