Fazit: Das Verfahren zur Freistellung ist offensichtlich für Elf Aquitaine grundsätzlich geändert worden. Tatsache ist, dass mit dem Bescheid auch Grundstücke freigestellt wurden, die weder der Elf gehören oder gehörten, auf denen weder investiert wurde noch wird. Es wurde eine finanziell offene Freistellung erteilt, da es der Elf ermöglicht wurde, bis 2003 Grundstücke nachzumelden. Auch das Wiederaufgreifen der ursprünglichen Minol-Anträge war verfristet. Sachliche Begründungen zur Wiederaufnahme waren nicht vorhanden. Trotzdem erfolgte die Freistellung. Recht in Thüringen sollte gleiches Recht für alle bedeuten, auch bei der Interpretation von Gesetzen.
Diesen Grundsatz hat die Landesregierung mit ihrem Vorgehen bei Elf eindeutig verletzt. Das Wohlwollen des Herrn Altbundeskanzlers Kohl war wohl offensichtlich wichtiger.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Frau Becker, ich kann natürlich nur für das sprechen, was Thüringen betrifft, und nicht für das, was Sie in Ihrem Eingangsstatement hier dargelegt haben. Die Freistellung der Elf Oil Deutschland GmbH auf der Grundlage der Regelung des Umweltrahmengesetzes folgte mit Bescheid vom 14.07.1998.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich feststellen, dass die Entscheidung über einen Freistellungsantrag weder in diesem noch in sonst einem Fall ein Willkürakt gegen einen Antragsteller oder eine Wohltat zu dessen Gunsten ist. Vielmehr ist und bleibt die Freistellung ein wesentliches Instrument der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie hat darüber hinaus auch und das ist ausdrücklich erwünscht - eine gewichtige umweltpolitische Zielstellung. So sollen Gefahren für die Umwelt durch Sanierung minimiert werden, die Nachnutzung wirtschaftlicher oder gewerblich vorgeprägter Standorte soll ermöglicht werden, anstatt auf der grünen Wiese anzusiedeln und neue Flächen zu verbrauchen. Freistellung, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten von der SPD, ist kein Akt gnadenhalber, sondern die Umsetzung wirtschafts- und umweltpolitischer Zielsetzungen, die Sie in der vergangenen Legislaturperiode mit uns zusammen einschließlich Ihrer Zustimmung zum Generalvertrag verfolgt haben.
Jetzt scheint sich der Blick getrübt zu haben und man wittert Unheil und schreckt auch vor Verdächtigungen nicht zurück. Von der Entscheidung über eine Freistellung steht in jedem Einzelfall die gründliche Abwägung zwischen dem von dem Land zu erbringenden Aufwand einerseits und seinem Vorteil andererseits. Eine Freistellung bedeutet im Ergebnis nicht etwa die Herausgabe von Geld zur freien Verfügung von Unternehmen, das wird ja immer geglaubt dabei, vielmehr werden im Rahmen der Freistellung bei Nachweis und Notwendigkeit Sanierungskosten erstattet. Die Refinanzierung steht am Ende eines genauen und deswegen auch langwierigen Prüfprozesses. Hier ist kein schnelles Geld zu machen, sondern es ist exakt nachzuweisen, dass damit Investitionen durchgeführt werden und Arbeitsplätze entstehen.
Und nun zu der in Rede stehenden Freistellung selbst. Mit einem Globalantrag vom 10.03.1992 haben die Minol Südtank GmbH, die Minol Mineralölhandel AG sowie der Prozessbevollmächtigte der Erwerber Elf France und das so genannte TED-Konsortium fristgemäß den Antrag auf Freistellung für alle damals in Frage kommenden Grundstücke gestellt, ohne diesbezüglich alle genauen Standortbezeichnungen oder Schadenssituationen zum damaligen Zeitpunkt detailliert untersetzen zu können. Man denke nur an die unklaren Eigentumsverhältnisse und die miserable Grundbuchsituation, was für alle Anträge gleichermaßen ein großes Hindernis bei der präzisen Antragstellung war. Dennoch mussten die Anträge gestellt werden, um die Frist zu wahren. Nur insofern gibt es deshalb eine Besonderheit in diesem Fall. Wegen der über das gesamte Territorium Thüringens verteilten, in unterschiedlichsten Rechtsbeziehungen betriebenen und teilweise bereits seit Jahrzehnten überbauten Standorten war weder für die Antragsteller noch für die Behörden abschließend klar, an welchen Standorten, außer den angezeigten 419, der VEB Minol noch aktiv war. Weiterhin war zum Zeitpunkt der Antragstellung und der ersten Freistellungsüberlegung noch nicht klar, wie die unternehmerische Zukunft an diesen rund 419 Standorten verlaufen wird, ob etwa jeweils als einzelne kleine Unternehmen oder nach Übernahme in einen neuen großen, die fünf neuen Länder umfassenden Konzern. Elf Oil wurde erst 1995 gegründet. Es war zum Zeitpunkt der Freistellungsbescheide noch nicht klar, ob für jeden Standort aufgrund der Rechtsnachfolge eine mögliche Verantwortung für Elf Oil bestand und dort Sanierungserfordernissen einer geplanten Investition entgegenstehen. Die im Rahmen der Freistellungsbearbeitung eingereichte Standortliste musste daher bis zu einem realistischen Zeitpunkt fortschreibbar bleiben. Folgerichtig wurde deshalb bei der Freistellung eine Nachmeldefrist von fünf Jahren eingeräumt, Herr Dittes, und nicht von elf Jahren, sondern vom Abschluss des Antrags, also von 1998, fünf Jahre lang, bis zum Jahre 2003. Dass sich daraus im Hinblick auf davoneilende Aufwendungen ergebende Risiko ist durchaus verantwortbar und führt nicht automatisch zu einer Erhöhung des in der Freistellung festgestellten Deckelbetrags, ich sage es noch einmal, eines Deckelbetrags von 31,5 Mio. DM. Dieser Betrag steht für die Einschätzung der Kosten als Summe der damals im äußersten Fall zu erwartenden Sanierung. Für jeden einzelnen der gemeldeten Standorte wird vor Aufnahme in die Freistellung gründlich geprüft, ob die im Bescheid definierten Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem wird, ich führte dies vorher detailliert aus, vor der Mittelausreichung nach stengsten Grundsätzen maßnahmebezogen abgerechnet. Einige Beispiele dafür sind hier bereits genannt worden. Bisher sind für fünf Projekte 75.382,43 DM ausgezahlt worden.
Zur Wiederaufnahme von abgeschlossenen Verfahren ist Folgendes zu sagen: Das Verwaltungsverfahrensgesetz lässt dies ausdrücklich zu und im Rahmen der Gesamtentscheidung war dies zu berücksichtigen. Es war daher richtig, dass in den Jahren 1993/94 mit dem beschriebe
nen Wissenshintergrund eine getrennte Beurteilung entsprechend der zu erfüllenden Voraussetzungen, teilweise mit dem Ergebnis einer Ablehnung einer Reihe von dem Gesamtantrag zuzurechnenden Einzelobjekte erfolgte. Mit der 1995 erfolgten Gründung der Elf Oil Deutschland GmbH und Übergang des Minol Tankstellennetzes an diese wurde definitiv geklärt, dass die Freistellung für die beantragten Standorte insgesamt und gegenüber allen Unternehmen zu beurteilen war. Der gestellte Globalantrag wurde unter dem Aspekt des gesamtunternehmerischen Konzepts nochmals geprüft und im Ergebnis erneut eine Entscheidung getroffen. In die Prüfung wurden unter den geänderten Voraussetzungen, die durch die Gründung der Elf Oil Deutschland GmbH gegeben waren, auch die abgelehnten Einzelprojekte einbezogen. Vor dem Hintergrund der Gesamtbeurteilung der von Elf Oil nachzuweisenden wirtschaftlichen Aktivitäten und dem für den Freistaat zu erwartenden Vorteil in Bezug auf den Umweltschutz waren diese zu Einzelproblemen geäußerten Bedenken schließlich nicht durchschlagend, so dass im Ergebnis auch von Thüringen, als viertem Land nach Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Freistellung erteilt wurde. Also nicht nur Thüringen allein, sondern ebenso in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, dann Thüringen und Brandenburg haben im September 1998 ebenfalls die Elf Oil Deutschland freigestellt. Der Freistellungsbescheid Thüringens unterscheidet sich inhaltlich von denen der anderen Länder nur marginal und stellt keine davon abweichende besondere Risikoübernahme dar. Der Freistellungsumfang orientiert sich hier, wie bei der Freistellung anderer Unternehmen aus den ehemaligen Treuhandbereichen, an den ausgehandelten Regelungen des Privatisierungsvertrags, um Doppelbegünstigungen auszuschließen. Alle im Freistellungsvertrag aufgenommenen Regelungen sind mit der BvS und ebenso mit dem Bund genau abgestimmt. Sie wurden mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums getroffen. Die Freistellung der Elf Oil Deutschland gehört zur Gruppe der Normalfälle und wurde genauso behandelt wie jeder andere Antrag auch. Schönen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir können damit den zweiten Teil der Aktuellen Stunde schließen.
Wir kommen zurück zum Tagesordnungspunkt 1 - Haushaltsberatungen. Wir waren beim Einzelplan 03 - Haushalt des Innenministeriums, gemeinsam mit den Teilen des Einzelplans 17, die das Innenministerium betreffen und Einzelplan 19 - Förderung des Wohnungs- und Städtebaus. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Pohl, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einzelplan 03 steht natürlich ganz logischerweise in einem sehr engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der inneren Sicherheit in unserem Land. Wenn auch in der Aufklärungsquote von 58,2 Prozent, das entspricht immerhin einem Anstieg von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, Thüringen bundesweit Spitze demonstriert, so erfüllt uns die Zahl von rund 173.000 Straftaten mit großer Sorge. Natürlich ist auch die Wahrscheinlichkeit, Opfer bzw. Geschädigter einer Straftat in Thüringen zu werden, deutlich geringer als in den meisten anderen Ländern, aber das ist eben einfach nur die Sicherheitslage. Mich beunruhigt auch dabei in hohem Maße das fehlende individuelle Sicherheitsgefühl unserer Menschen.
Ich weiß, dass in Thüringen in den Jahren von 1990 bis 1999, also bis heute, auf dem Gebiet der inneren Sicherheit viel getan wurde. Hier wurden Grundlagen geschaffen für die Arbeit unserer Polizeibeamten, aber auch für die Arbeit der über 70.000 Feuerwehrleute in unserem Land.
Meine Damen und Herren, die Anforderungen an die Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit haben in qualitativer und quantitativer Sicherheit...
Herr Abgeordneter Pohl, einen Moment bitte. Die Haushaltsberatungen sind, denke ich, nicht weniger wichtig als die Aktuelle Stunde, die wir eben hatten, ich darf entsprechend um Ruhe bitten.
Ich beginne noch einmal. Die Anforderungen an die Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit haben natürlich in qualitativer und quantitativer Sicherheit wesentlich zugenommen. Das bedeutet, für die sachgerechte Erfüllung der polizeilichen Aufgaben sind hoch motivierte, gut ausgebildete und leistungsgerecht, ich betone leistungsgerecht, besoldete Polizeivollzugsbeamte in ausreichender Zahl unabdingbare Grundvoraussetzung. Hier, meine Damen und Herren, liegt ja in hohem Maße der Hase im Pfeffer. Die im Haushaltsentwurf der Landesregierung vorgesehenen 100 Stellenhebungen sind völlig unzureichend und realitätsfremd. Wenn ich jetzt auch den unsoliden Haushaltsansatz der CDU ansprach, so muss ich natürlich auch der PDS bescheinigen, dass Ihre im Innenbereich gemachten Vorschläge total am Sicherheitsbedürfnis der Menschen vorbeigehen.
Verbesserung des Wohnumfeldes ist natürlich für unsere Bürger wichtig, aber dafür das Geld aus der Abschaffung des Verfassungsschutzes zu nehmen oder auf DNA-Muster bzw. verdeckte Ermittler zu verzichten, ist geradezu abenteuerlich und ist auch mit der Verbesserung der inneren Sicherheit in unserem Lande nicht vereinbar. Wer den Verfassungsschutz abschaffen will, der muss natürlich auch sagen, wer dessen Aufgaben mit übernehmen soll.
Meine Damen und Herren, die in unserem Haushaltsantrag zusätzlich eingebrachten 75 Stellenhebungen wurden innerhalb des Einzelplans 03 gedeckt und das ist einfach solide. Wenn aber die CDU in ihrem Antrag einfach so locker 200 Hebungen zusätzlich einbringt, ohne dass eine entsprechende Deckung vorhanden ist und auf eine Deckung innerhalb des Budgets verwiesen wird, dann ist das in hohem Maße unsolide. Im Klartext heißt das doch, dass diese von der CDU avisierten zusätzlichen Stellenhebungen, so vermute ich, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kommen werden. Es ist praktisch ein reiner Schaufensterantrag, es ist einfach eine Nebelbombe. Mit dieser Meinung stehe ich auch nicht allein, denn die Gewerkschaften, namentlich die ÖTV, sprechen ja auch von einem über 200-Millionen-Loch im Bereich der Personalausgaben im gesamten Landeshaushalt. Dieses, meine Damen und Herren, wirft bereits heute schon düstere Schatten auf das eventuell noch zu erwartende Personalentwicklungskonzept, das uns die Landesregierung wohl noch in diesem Jahr vorlegen will. Ich bin davon überzeugt, dass das im vergangenen Jahr vom Thüringer Innenminister vorgelegte Konzept eine gute Grundlage dafür gewesen wäre.
Meine Damen und Herren, inbesondere Herr Innenminister, ich fordere deshalb, alsbald für den Bereich der Polizei ein Personalentwicklungskonzept für den Innenbereich vorzulegen, der erstens an die bundesweit avisierten Stellenplanobergrenzen angrenzt, zweitens eine Angleichung der Besoldung an die anderen Bundesländer und drittens sich an einer Polizeidichte von 1 zu 340 orientiert.
Zur Erinnerung im Klartext, meine Damen und Herren, die Innenministerkonferenz hat bereits 1992 beschlossen, für den gehobenen Dienst einen Stellenanteil von 40 Prozent des Gesamtvolumens anzustreben. Bundesweit wurde bereits 1997 ein Durchschnitt von knapp 47 Prozent im gehobenen Dienst erreicht; in Hessen und Rheinland-Pfalz liegt der Anteil bei 55 Prozent und in Nordrhein-Westfalen sogar bei 72 Prozent. In Thüringen haben wir gerade einmal 26 Prozent erreicht. Hier gibt es auch einen großen Nachholbedarf.
Herr Innenminister, orientieren Sie sich an diesen Grundsätzen und setzen Sie auch im Interesse unserer Menschen, im Interesse der Bürger unseres Landes und im Interesse auch unserer Polizeibeamten entsprechende Zeichen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie wissen selbst, dass Anfang der 90er Jahre im Bereich Wasser und Abwasser ein hoher Nachholbedarf bestanden hat und deshalb in den vergangenen Jahren von Seiten der Abwasserzweckverbände mehr als 7 Mrd. DM in diesen Bereich investiert wurden. Die anfangs enormen und zum Teil jetzt auch noch sehr hohen Beiträge und Gebühren haben in Thüringen zu zahlreichen Gründungen von Bürgerinitiativen mit dem Ziel der Senkung dieser Gebühren geführt. Es war deshalb richtig, dass der Landtag der 2. Legislaturperiode ein Maßnahmepaket zur Konsolidierung der kommunalen Aufgabenträger im Bereich Wasser und Abwasser beschlossen hat.
Mit der Schwerpunktsetzung auf die Erstellung und Finanzierung solcher Sanierungs- und Fusionskonzepte und vor allem der Umsetzung dieser Konzepte ist deshalb das Strukturhilfeprogramm der Landesregierung von besonderer und wichtiger Bedeutung. Im Rahmen der Strukturhilfe besteht sowohl insgesamt ein weiterer Bedarf von bis zu einer halben Milliarde DM. Es war daher nur folgerichtig, dass der Haushalts- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen und heute Ihnen zur Beschlussfassung empfohlen hat, die Zinshilfen an die kommunalen Aufgabenträger der Wasser- und Abwasserentsorgung für Beitragsstundung mit einem zusätzlichen Deckungsvermerk für weitere Ausgaben im Rahmen des Strukturhilfeprogramms zu verwenden. Das Zinshilfeprogramm des Innenministeriums wurde, wie zumindest die Abgeordneten der 2. Legislaturperiode wissen werden, für fünf Jahre mit insgesamt 250 Mio. DM aufgelegt. Obwohl in den vergangenen Jahren die zur Verfügung gestellten Mittel nicht vollständig abgerufen wurden, sollen aber auf Antrag der CDU-Fraktion die nicht verwendeten Mittel dieses Zinshilfeprogramms eine Rücklage bzw. die Minderausgaben im Bereich der Strukturhilfe eingesetzt werden, also dort, wo die Mittel in Höhe von insgesamt 250 Mio. DM ursprünglich auch vorgesehen waren. Der Antrag der SPD-Fraktion, das Zinshilfeprogramm für Wasser und Abwasser auf die zinslose Stundungsregelung der Straßenausbaubeiträge auszuweiten, geht insoweit also fehl. Man kann nämlich nicht, und ich will es an einem Beispiel festmachen, ein Haus, was in Flammen steht, deshalb nicht weiter löschen, weil man meint, im Löschzug sei noch Wasser im Tank, und geht zum nächsten Haus und will das löschen. Man muss schon einen Brand erst einmal regeln, bevor man zum nächsten übergeht.
Meine Damen und Herren, die zinslosen Stundungen sind ein taugliches Mittel, die Last für die Bürger nicht weiter ansteigen zu lassen, aber tatsächliche Gebührensenkungen im Rahmen der Strukturhilfe im Bereich Wasser und Abwasser gehen eindeutig weiter. Dass dies der richtige Weg ist, zeigt nicht zuletzt die Fusion der Abwasserzweckverbände von Arnstadt und dem südlichen Ilmtal. Angesichts der Mittel aus dem Strukturhilfeprogramm konnten dort die Beiträge und Gebühren für die Bürger in dieser Region um die Hälfte gesenkt werden.
Meine Damen und Herren, dies zeigt auch, dass es vor allen Dingen die Pflicht der Parteien hier im Thüringer Landtag ist, die Aufgaben und Interessen der Bürger tatsächlich wahrzunehmen und damit letztendlich auch das Ansinnen von Bürgerinitiativen, die sich genau aus solchen Gründen nämlich gebildet haben, überflüssig zu machen.
Meine Damen und Herren, ich will aber auch noch auf zwei weitere Dinge eingehen, insbesondere auf die Wortmeldung des Abgeordneten Dittes. Ich will nicht darauf eingehen, dass die PDS beantragt hat, dazu haben andere gesprochen, die Nettoneuverschuldung um 100 Mio. DM anzuheben. Angesichts der Diskussion, dass wir endlich tatsächlich in Thüringen sparen und noch mehr sparen sollten, geht dieser Antrag fehl, nicht zuletzt deshalb, weil natürlich alle, auch die Kommunen und das Land, die Leistungen, die Zinsen und die Tilgung für zusätzliche Kredite aufbringen müssen. Die kommunale Familie steht nämlich auch in dieser Aufgabe gemeinsam. Das ist kurzfristig gedacht, wenn man glaubt, mit einer kurzfristigen Kreditaufnahme von 100 Mio. DM seien alle Sorgen in diesem Land beseitigt. Das wissen Sie genauso gut wie ich, dass dieser Antrag nur populistisch ist und letztlich in diesem Haus auch keine Mehrheit finden kann.
Meine Damen und Herren, aber viel entscheidender und dramatischer ist eigentlich tatsächlich die Untersetzung der zahlreichen PDS-Anträge. Es reicht nämlich nicht aus, nur Anträge zu stellen, weil man Anträge will, da man meint, man ist die Opposition und denkt, man muss mehr Anträge stellen, als das Haushaltsvolumen vielleicht insgesamt ausmacht. Entscheidend ist doch die Deckung dieser Anträge. Sie haben zahlreich Ihre Anträge zum Innenministerium damit begründet, den Verfassungsschutz aufzulösen. Sie haben auch ausgeführt, warum Sie das so sehen. Ich weiß auch, das habe ich mittlerweile selbst als neuer Abgeordneter mitbekommen, dass der Abgeordnete Dittes da sein Steckenpferd sieht und meint den Robin Hood in dieser Frage spielen zu müssen.
Aber etwas anderes ist entscheidend, Steffen Dittes. Bürgerinnen- und Bürgerschutz so, wie Sie das formuliert haben, ist nämlich auch dort Schutz für die Bürger, um sie
vor linken und rechten Extremisten zu schützen. Diese Aufgabe hat auch der Verfassungsschutz, deshalb ist es völlig fehl, den aufzulösen.
Vielleicht noch ein Letztes, und das will ich auch ganz persönlich sagen, weil Sie so ganz emotionslos und völlig, ich weiß nicht, ohne Nachdenken Begriffe verwendet haben, "Verfassungsschutz" und "Staatssicherheit", da war ziemlich viel Gleiches dabei.
Nein, hören Sie doch einfach zu. Vielleicht kann ich Ihnen empfehlen, einen Blick in die dritte Etage des Thüringer Landtags zu werfen, die CDU-Fraktion hat heute eine Ausstellung eröffnet zu Opfern des Stalinismus und zur SED-Diktatur. Vielleicht empfiehlt sich tatsächlich ein Blick dahin, dann werden Sie sehen, dass zwischen dieser Diktatur, die wir die ganze Zeit erlebt haben - wir beide als Jüngere nicht vollständig -, aber was dort passiert ist, ist auf keinem Fall damit zu vergleichen, was die Aufgaben des Verfassungsschutzes hier in Thüringen sind.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zur SPD und vielleicht auch noch ein Wort zum finanzpolitischen Sprecher, der sich ja gestern emotionsvoll und ausführlich zum Haushaltsentwurf der Landesregierung geäußert hat.