Nach Auswertung von Anfragen durch die Landesregierung zum Themenschwerpunkt IWT, das im November 2002 eröffnet wurde und aus Landesmitteln finanziert wird, ergibt sich weiterer Klärungsbedarf. Insbesondere wurde durch den Wirtschaftsminister in der Antwort auf die Kleine Anfrage 968 in Drucksache 3/3512 von Frau Dr. Kaschuba wie folgt geschrieben: "Inzwischen hat das Institut eine Reihe von Untersuchungen und Stellungnahmen zu wirtschaftlich relevanten Fragestellungen vorgelegt." Dies ist jedoch über die Homepage des IWT - entgegen der Gepflogenheiten anderer Wirtschaftsforschungsinstitute - nicht nachvollziehbar.
1. Welche Untersuchungen zu welchen Themen und mit welchen Ergebnissen wurden bisher beim IWT in Auftrag gegeben?
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Angaben des Instituts wurden neben selbstinitiierten Projekten bislang folgende Projekte im Wege der Auftragsforschung abgeschlossen:
1. eine Analyse zur Unternehmensfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen - KMU, hierbei handelt es sich um eine jährlich kontinuierliche Umfrage;
2. eine Untersuchung zum Thema "Die Zukunft des Flächentarifvertrages in Thüringen" unter den Aspekten der Arbeitszeit- und Entgeltdifferenzierung.
Derzeit wird als weitere in Auftrag gegebene Untersuchung folgendes Projekt bearbeitet: CO2-Monitoringsystem für Thüringer Unternehmen zur Vorbereitung der Thüringer Unternehmen auf den Immissionshandel. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Projekte sind in den entsprechenden schriftlichen Dokumentationen enthalten.
Zu Frage 2: Auftraggeber nach Angaben des Instituts waren bzw. sind zu Ziffer 1 der Verband der Wirtschaft Thüringen e.V.; zu Ziffer 2 das TMWAI, der DGB/IG Metall und das VWT und zu Ziffer 3 das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem TMWAI.
Zu Frage 3: Die insgesamt im Wege der Auftragsforschung sowie aus selbst initiierten Projekten eingeworbenen Drittmittel für abgeschlossene und laufende Untersuchungen betragen nach Angaben des Instituts bislang 460.000
Zu Frage 4: Zu den ersten zwei oben genannten Projekten liegen Broschüren vor, die über das IWT bezogen werden können. Das Institut sieht vor, nach Abschluss des laufenden Projekts die Ergebnisse ebenfalls in schriftlicher Form zu veröffentlichen. Die Ergebnisse abgeschlossener Projekte können unter der Adresse www.iw-thueringen.de im Internet bestellt werden.
Bei dem Großbrand in dem Getreidesilo in Niederpöllnitz sind zwei Feuerwehrkameraden zu Tode gekommen und mehrere zum Teil schwer verletzt worden. Zudem hat dieser Brand und der Brand auf dem Betriebsgelände der Recyclingfirma in Gösen erheblichen Schaden angerichtet.
4. Haben die Verfahrensabläufe zu Konsequenzen geführt, und wenn ja, zu welchen, insbesondere zu welchen, die die Landesregierung aus den Vorfällen für die Zukunft zieht?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1 - a) zum Brand des Silos in Niederpöllnitz: Die Staatsanwaltschaft Gera hat im Verfahren gegen den verantwortlichen Produktionsleiter sowie den Geschäftsführer der Firma Hagefa Kraftfutter GmbH & Co die Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung noch nicht abgeschlossen. Die Unglücksursache kann im Einzelnen noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt alsbald unter anderem zur Klärung der Ursachen der Erwärmung und der Brandentstehung des Grünmehls im Silo sowie zur Frage des möglichen Verschuldens der genannten Verantwortlichen ein Gutachten erstellen zu lassen.
b) zum Brand auf dem Betriebsgelände der Recyclingfirma in Gösen: Die Staatsanwaltschaft Gera, Zweigstelle Jena, ermittelt gegen unbekannte Täter wegen Brandstiftung. Die Spurensicherung auf dem großen Betriebsgelände gestaltet sich nach den langwierigen Löscharbeiten als schwierig. Hinreichend sichere Ermittlungsergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.
Zu Frage 2: Die Ermittlungen zum zweiten Brand in der Siloanlage Niederpöllnitz dauern derzeit an. Es werden alle in Betracht kommenden Versionen geprüft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann zu den Brandursachen noch keine eindeutige Aussage getroffen werden.
Zu Frage 3: Beim Brand in Gösen wurden verschiedene Schadstoffe freigesetzt, die sich in der Umgebung der Anlage abgesetzt haben. Es wurden eine Vielzahl von Proben, sowohl von Pflanzen, Obst und Gemüse als auch des Bodens in der Umgebung der Anlage entnommen. Diese Proben wurden auf die einschlägigen Schadstoffe, wie z.B. Dioxin, PCB und PAK, Catmium, Blei und Quecksilber untersucht. Die Analysenergebnisse erbrachten lediglich für Futtermais Überschreitungen des Dioxingrenzwertes. Über die betroffenen Bestände wurde ein Nutzungsund Verfütterungsverbot per Bescheid der Überwachungsbehörde ausgesprochen. Weitere Überschreitungen von Grenz-, Richt- oder Auslösewerten wurden nicht festgestellt. Darüber hinaus wurde das Löschwasser analysiert. Die Analyse hat ergeben, dass das Löschwasser in geeigneten Kläranlagen entsorgt werden kann.
Zu Frage 4: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen kommunalen Aufgabenträgern und den staatlichen Behörden verbessert werden muss. Sie prüft daher, welchen Beitrag das Land für eine bessere Koordinierung leisten kann.
Ich habe eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. Gibt es schon Überlegungen der Landesregierung, in welche Richtung das gehen könnte, die Konsequenzen, die man sich dort überlegt aus den Koordinierungsproblemen? Das ist die eine Frage. Darf ich gleich noch eine stellen?
Die zweite Frage ist: Kann sich die Landesregierung vorstellen, dass insbesondere das Löschwasser, was dort ab
gefahren werden musste, der Landkreis ist ja dort belastet bisher mit mindestens 300.000 benenfalls das Land mit eintritt.
Die erste Nachfrage kann ich dahin gehend beantworten, dass im Moment Überlegungen stattfinden, ein Koordinierungsgremium beim Landesverwaltungsamt einzurichten. Die zweite Frage des Kostenersatzes setzt zunächst einmal voraus, dass geklärt wird, wer letztendlich die Kosten zu tragen hat. Wenn es einen direkt Verantwortlichen gibt, was im Moment aber noch nicht feststeht, dann hat dieser direkt Verantwortliche zunächst einmal die Kosten zu tragen. Das heißt, entweder, falls es einen Brandstifter gibt, der Brandstifter, wenn er ermittelt werden kann oder auch der Betreiber der Anlage.
Ich möchte an die Anfrage des Kollegen Fiedler anschließen. Vorausgesetzt, es gäbe keinen Kostenverursacher, sprich Verursacher im Sinne dessen, was Sie eben sagten, gibt es dann auch Überlegungen bei der Landesregierung, sich an den Kosten des Brandeinsatzes in Gösen sowie Unterpöllnitz vergleichsweise wie in Leubingen zu beteiligen?
Das ist eine Frage, die zunächst einmal voraussetzt, dass es tatsächlich keinen Verursacher gibt. Selbst wenn der Brandstifter nicht festgestellt werden kann oder bei dem Brandstifter nichts zu holen ist, dann bleibt trotzdem der Betrieb als Verursacher bestehen und haftet auch für die Kosten. Das heißt, das Land käme, wenn überhaupt, nur allenfalls als allerletzte Alternative auf die Frage, ob das Land selber etwas dazu beiträgt. Das ist aber eine Entscheidung, die dann zu gegebener Zeit zu treffen ist.
Herr Staatssekretär, kann man damit rechnen, wenn der Verursacher nicht festzustellen ist, dass die dort betreffenden Kommunen nicht über Gebühr belastet werden?
Eine Frage können wir noch erledigen, die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/3556. Bitte, Herr Abgeordneter Koch.
Erstmalig gab es in Deutschland in der thüringischen Reformstrafanstalt Untermaßfeld von 1922 bis 1933 Ansätze für einen Strafvollzug mit der Perspektive, das Leben in der Anstalt möglichst weit gehend dem normalen Leben anzugleichen. Im Jubiläumsjahr, 80 Jahre danach, verdichten sich allerdings die Hinweise darauf, dass der Angleichungs- und Eingliederungsgedanke, der nach § 3 Strafvollzugsgesetz als Vollzugsgrundsatz für die Anstalten und Gerichte verbindlich ist, in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld nicht ausreichend berücksichtigt wird. So werden die Kontakte der Gefangenen zur Außenwelt, insbesondere zu Angehörigen, Anwälten und Behörden, dadurch erschwert, dass es Gefangenen nur zweimal im Monat gestattet ist, zu telefonieren. Aber selbst der Briefverkehr ist trotz des gesetzlichen Anspruchs nach § 28 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz nicht unbeschränkt gewährleistet, weil die Gefangenen über Briefmarken zur Frankierung von Briefen nur eingeschränkt verfügen dürfen.
Im Übrigen widerspricht der Zustand der mit zwei und mehr Gefangenen belegten Zellen dem Grundsatz nach § 3 Strafvollzugsgesetz, den Vollzug so weit als möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen, weil wegen der räumlichen Verhältnisse in den Zellen die Gefangenen nicht ihre Intim- und Privatsphäre wahren können.