Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Drogenprobleme an unseren Schulen nehmen zu. Jeder, der sich die Entwicklungen der Fallzahlen anschaut, kommt an dieser Erkenntnis nicht vorbei. 70 Drogendelikte an Thüringer Schulen im vorigen Jahr - Tendenz steigend. Da wir wissen, dass es eine enorme Dunkelziffer gibt, ist es trauriger Beweis. Der Versuch, darüber den Mantel des Schweigens zu decken, ist ebenso wenig hilfreich wie das Zuschieben des schwarzen Peters an die Lehrerinnen und Lehrer. Was wir brauchen, ist ein Netzwerk zur Hilfe und Unterstützung, getragen von Lehrern und Schulpsychologen und der Sucht- und Drogenberatung.
Meine Damen und Herren, natürlich liegt die Hauptaufgabe in der Suchtvorbeugung. Das seelische Immunsystem von Kindern und Jugendlichen muss gestärkt werden. Kinder und Jugendliche stark machen heißt vor allem, sie zu selbstbewussten Menschen zu erziehen, ihnen zu helfen Konflikte zu bewältigen und Ängste abzubauen, insbesondere soziales Verhalten zu erwerben. In Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Schulpsychologen, mit Jugendhilfe und mit Eltern gilt es, gefährdete Jugendliche zu erreichen, Drogen konsumierende Jugendliche in der Experimentierphase zum Nachdenken zu bringen, ihnen Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen und angemessene Reaktionen von Eltern und Lehrern zu initiieren. Nicht zuletzt müssen Suchtmittel missbrauchenden Kindern und Jugendlichen Ausstiegshilfen angeboten werden.
Die damit verbundenen komplexen Fragestellungen erfordern, denke ich, ein koordiniertes Vorgehen der Schule, erfordern ein Regelwerk zur strukturellen Prävention. Suchtberatungsstellen und Schulpsychologen müssen die Schulen im Prozess dieser Regelwerkentwicklung unterstützen. Hierbei geht es vor allem um die Erarbeitung von Basiswissen. Ein fundiertes Basiswissen über Sucht und Prävention bildet den Hintergrund für adäquates Handeln. Die Schulgemeinde sollte gemeinsam Regeln und Maßnahmen erarbeiten und durchsetzen. Schulvereinbarungen über das Vorgehen in Fällen von Drogenkonsum und Drogenmissbrauch als Hilfestellung und Richtschnur für das Verhalten von Schülern und Lehrern sind dabei sehr hilfreich. Natürlich müssen die erarbeiteten Regeln und Maßnahmen in den Schulalltag integriert, im Rahmenkonzept der Schule verankert und regelmäßig auf ihre Ziele und Nachhaltigkeit hin überprüft werden. Auch hier braucht die Schule die kontinuierliche Hilfe und Unterstützung von Schulpsychologen und Drogenberatung. Deshalb ist es unverantwortlich, hier den Rotstift anzusetzen.
Meine Damen und Herren, Sie kürzen sowohl bei Drogenberatung als auch beim schulpsychologischen Dienst.
Die Verträge der 15 zusätzlich nach Gutenberg eingestellten Psychologen nicht zu verlängern, ist mehr als fahrlässig und damit fällt Thüringen bei der Ausstattung mit Schulpsychologen erneut auf den letzten Platz im Bundesvergleich zurück.
Meine Damen und Herren, wir brauchen keine Sonntagsreden, wir brauchen vernünftige Rahmenbedingungen zur Suchtprävention an unseren Schulen und wir werden Sie aus dieser Verantwortung auch nicht entlassen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass die Aktuelle Stunde mir Gelegenheit gibt, auch einmal Bilanz zu ziehen und auch zu informieren. Es ist uns, meine Damen und Herren, in Thüringen gelungen, ein Hilfesystem aufzubauen, das weder einen Vergleich mit den alten noch mit den jungen Ländern scheuen muss. Vielen Bürgern sind im Land die umfangreichen suchtspezifischen Hilfsangebote, die es bei uns in Thüringen gibt, nicht im vollen Umfang bekannt. Deshalb möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick geben.
Bei den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe handelt es sich derzeit um 11 niederschwellige Einrichtungen, 28 Beratungs- und Behandlungsstellen, 2 Institutsambulanzen, 15 Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens, 16 Arbeits- und Beschäftigungsprojekte, 7 Krankenhäuser bzw. -abteilungen, 6 Reha-Einrichtungen, 11 Wohnheime, 2 Übergangswohnheime und 2 Tagesstätten.
Meine Damen und Herren, weder Mecklenburg-Vorpommern noch Brandenburg, noch ein anderes Land im Osten verfügt über ein derart dichtes Netz von Einrichtungen.
Die Sucht- und Drogenberatungen erfolgen erstens in den niederschwelligen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, zweitens in den psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke sowie drittens in weiteren Angeboten wie z.B. Gesundheitsämtern.
Wie ich bereits vorhin sagte, gibt es in Thüringen 11 niederschwellige Einrichtungen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Kontakt- und Beratungsangebote z.B. in Cafes, Kontakt- und Tagestreffs, Suppenküchen. Es gibt aber auch vier Einrichtungen, die haben ein Angebot für drogenabhängige und drogengefährdete Menschen. Thüringen verfügt über ein dichtes, flächendeckendes und gut ausgebautes Netz von psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen. Die Beratungs- und Betreuungsleistungen werden hier in 28 Beratungsstellen erbracht. Bei den Qualifikationen überwiegen Diplomsozialarbeiter, Diplompädagogen und Diplompsychologen. Der Nachfrageschwerpunkt liegt nach wie vor bei Personen mit alkoholbezogenen Störungen bzw. Risiken. Zunehmend werden Hilfen in Beratungsstellen nötig, die Probleme mit illegalen Drogen, insbesondere mit Cannabisprodukten, haben. Insgesamt stehen in Thüringen somit 67 suchtspezifische Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verfügung. Das sind also umgerechnet 1 Stelle auf 36.000 Einwohner. Überhaupt liegt der Versorgungsgrad der Versorgungsgrad meint Fachmitarbeiterinnen zu Einwohnern - in Thüringen mit 1 Fachmitarbeiter-Vollzeitstelle auf 14.800 Einwohner nahezu auf der Höhe der westlichen Bundesländer. Der Betreuungsgrad - das ist das Verhältnis von Fachmitarbeiterinnen zu Rat Suchenden - liegt in Thüringen bei 1 Fachmitarbeiter-Vollzeitstelle auf 73 Betroffene.
Ich denke, auch hier, muss man sagen, liegt der Betreuungsgrad nahezu auf Bundesniveau. In den nächsten Jahren ist ein schrittweiser und bedarfsgerechter Aus- bzw. Umbau von niedrigschwelligen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen notwendig. Die Suchtkrankenhilfe muss auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Deshalb liegt es in der Natur der Sache, wenn es Änderungen und Neustrukturierungen, Trägerwechsel usw. gibt. Die Finanzierungsverantwortung für die Beratungseinrichtungen, das hatte Herr Panse vorhin ausführlich gesagt, ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Ich glaube, auch Frau Thierbach hat dem so nicht widersprochen. Die gesetzliche Basis für die Finanzierung ist die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter. Die Grundfinanzierung erfolgt bislang über die Auftragskostenpauschale des Kommunalen Finanzausgleichs durch Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte. Es erfolgt auch eine Ergänzungsfinanzierung durch Förderung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Form von Förderpauschalen für das Fachpersonal. Die aktuelle Reduzierung dieser Ergänzungsfinanzierung war aufgrund fehlender Steuereinnahmen unumgänglich. Frau Thierbach, Sie erinnern sich sicherlich an die aktuellen Steuerschätzungen vom Mai, die kann man einfach nicht umgehen, die sind Tatsache. Ich verhehle nicht, dass diese für mich auch schmerzliche Einschnitte bedeuten, aber die fehlenden Steuereinnahmen hat nun gerade nicht das Land zu ver
Meine Damen und Herren, hierdurch beträgt in diesem Jahr die Finanzierungslücke bei den Kommunen bzw. Trägern durchschnittlich 20.000 2 ! spricht etwa einer halben Personalstelle. Selbst wenn jedoch eine halbe Stelle abgebaut werden müsste, also nicht von den Trägern kompensiert werden kann, muss deshalb keine Sucht- und Drogenberatungsstelle geschlossen werden.
Meine Damen und Herren, dies ist bislang in Thüringen nicht geschehen. Ich darf ausdrücklich noch einmal auf das hinweisen, was Herr Panse gesagt hat zu Erfurt. In Erfurt ist eine Umprofilierung der Beratungsstellen in Gang gesetzt worden, um sozusagen neue Profile zu organisieren, deshalb sind Beratungsstellen geschlossen worden. Es werden dafür aber andere Beratungsstellen mit neuem Profil eröffnet werden. Gerade in Zeiten knapper Kassen wird immer die Frage gestellt, wie viel Personal ist für die jeweilige Aufgabe zu einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung denn eigentlich notwendig. Bislang war der quantitative Anteilsumfang der Mittel für die Suchtberatung in der Auftragskostenpauschale nicht ausreichend dargestellt. Es ist beabsichtigt, den Personalbedarf auf Grundlage einer Personalbemessungsrichtlinie zu definieren. Wie bereits gesagt, meine Damen und Herren, ich denke, dass wir dann ab 2005 durch eine Neustrukturierung insgesamt einen Versorgungsgrad in Thüringen haben könnten, bei dem 1 Vollbeschäftigtenstelle auf 13.800 Einwohner erreicht werden kann.
Ich möchte abschließend betonen, dass Thüringen nicht nur über ein gut ausgebautes Beratungsnetz auf hohem fachlichen Niveau verfügt, sondern dass die Strukturen durch die Aktivitäten der Landesregierung langfristig gesichert sind. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kann ich auch diesen Teil der Aktuellen Stunde schließen. Wir kehren zurück zur laufenden Tagesordnung und kommen damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 13
Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 41 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3416
Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat mitgeteilt, nicht von der Möglichkeit eines Sofortberichts Gebrauch zu machen. Wir werden also keinen Bericht an dieser Stelle hören und kommen damit unmittelbar zur Aussprache über den Antrag. Als Erster hat das Wort der Kollege Mike Mohring, CDU-Fraktion. Wer ist denn in der Landesregierung verantwortlich? Haushalt, Finanzen? Vielleicht kann man mal
Herr Maaßen ist verantwortlich? Nein. Also, die Landesregierung ist aber handlungsfähig. Nur, es ist für mich jetzt nicht erkennbar, wer Ansprechpartner ist. Das war die Selbstaussage der Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hatte schon zur letzten Plenarsitzung beantragt, dass die Landesregierung zu den haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen berichten möge. Wir meinen, mit der Vorlage des Nachtragshaushalts in der Beratung morgen ist dem Ersuchen auf Information des Parlaments und auf Beteiligung des Parlaments ausreichend nachgekommen. Ich denke, dieser Antrag, wie er vorliegt, gehört dorthin, wo er hingehört, nämlich in die Tonne. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Mohring, wenn ich das eben gehört habe, muss ich Sie jetzt mal fragen, ob Sie auch einer der 16 Abgeordneten Ihrer Fraktion waren,
Ich kann mir nicht vorstellen, Herr Mohring, ich will es Ihnen sagen, ich kann mir nicht vorstellen,
dass Sie das werden und ich kann mir das nicht vorstellen, dass das überhaupt jemand aus Ihrer Fraktion wird, so wie Sie sich hier aufführen.
Meine Damen und Herren, Herr Mohring, der Antrag hat sich eben nicht mit der Vorlage des Nachtragshaushalts erübrigt,
das fällt Ihnen schon auf, wenn Sie unseren Antrag lesen. Schon in den ersten beiden Punkten merken Sie, dass beispielsweise über den Stand der Bewilligung und über die Reserven mit den einzelnen Haushaltstiteln und -kapiteln im Nachtragshaushalt natürlich nichts steht. Ebenso nicht Informationen über die Konsequenzen, was ist nun mit dem Landesprogramm, die durch Bundesmittel und EU-Mittel kozufinanzieren sind. Meine Damen und Herren, das ist etwas mehr als ein Streit um Prinzipien, hier geht es nämlich darum, dass eine Landesregierung, die am 24. Juni eine allgemeine Haushaltssperre verfügt hat, dem Parlament möglichst frühzeitig über die Konsequenzen berichtet und sich nicht damit rausredet, dass ja irgendwann im September ein Nachtragshaushalt vorgelegt wird.
Nun möchte ich mal ganz kurz in die Geschichte dieses Antrags zurückgehen. Natürlich hätte der Antrag auch im Ältestenrat beraten werden können, aber das ist ja nur eine theoretische Frage, denn praktisch war es so, dass an diesem Tag der Haushalts- und Finanzausschuss in Frankfurt zu einer auswärtigen Sitzung weilte und am selben Tag die Finanzministerin die allgemeine Haushaltssperre verfügt hat und zur gleichen Zeit fand die Beratung des Ältestenrats statt. Wir haben sofort den Antrag geschrieben, fristgerecht eingereicht und dank der CDUFraktion kam er nicht auf die Tagesordnung. Nun will ich mal fragen, was ist denn an dem Berichtsersuchen zu diesen Fakten so schlimm?