Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen heute über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags. Das ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit diesem Gesetz befassen, sondern wir haben das auch schon 1995 und zu anderen Gelegenheiten getan. Ich möchte dem Kollegen Hahnemann noch einmal wider
sprechen. Natürlich haben wir uns im Innenausschuss nicht nur über polizeitaktische Dinge unterhalten, sondern wir haben insgesamt gesagt, warum es überhaupt so etwas gibt und geben sollte. Dass Sie von der PDS das ablehnen, ist ja nichts Neues.
Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, das ist Ihr gutes Recht, dass Sie sagen, wir wollen das nicht. Damit ist es eigentlich sinnlos, sich mit Ihnen überhaupt noch weiter zu befassen, Sie überzeugen zu wollen, dass Sie dem zustimmen.
Aber ich möchte mich an der Stelle auch noch einmal insbesondere in Richtung SPD wenden, denn wir haben damals das im Volksmund genannte Bannmeilengesetz verabschiedet - wobei das klingt so martialisch, als ob da nun jemand Angst hätte von den Kolleginnen und Kollegen Parlamentariern, die schon teilweise seit 1990 hier mit im Landtag sind. Ich konnte noch nie erkennen, dass jemand Angst vor Demonstranten hatte.
Wir hatten in Größenordnungen Demonstranten vor dem Hause, meine Damen und Herren. Wir haben mit ihnen gesprochen, sie hatten jederzeit die entsprechenden Zugangsmöglichkeiten mit Abordnungen, mit Gesprächen usw. Was jetzt eigentlich passiert ist, dass wir die Gegebenheiten den baulichen Gegebenheiten anpassen, so wie jetzt das neue Gelände gestaltet ist. Mehr passiert eigentlich nicht. Ich glaube, wir sind auch mit der SPD ziemlich einer Meinung, dass es nicht darum geht, uns abzuschotten, sondern dass es insbesondere darum geht, dass hier auch entsprechender Zugang gewährt wird für die Parlamentarier, für die Besucher des Landtags, für die Presse. Dass die parlamentarische Arbeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und nicht, dass der Haupteingang zu ist und es kommt keiner mehr herein und man kann einmal sehen, wo man noch eine Pforte findet, damit hier die Arbeit durchgeführt wird. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, Herr Dr. Pidde, ich glaube, die CDU-Fraktion war es, die den Namen Jürgen Fuchs für diese Straße mit eingebracht hat. Ich bin froh, dass dieser Name unsere neue Hauptadresse im Thüringer Landtag ist. Darüber bin ich sehr froh.
Sie sollten bei diesem befriedeten Raum einfach die baulichen Gegebenheiten sehen, auch wie der Straßenbau in der Jürgen-Fuchs-Straße sein wird, da kann man direkt bis an die Glaswand herantreten, weil dort überhaupt kein Bürgersteig mehr ist. Wenn dann der Plenarsaal fertig ist, wird ja der ganze Zwischenbau abgerissen und entsprechend haben wir dann erstmalig den direkten Blick und Zugang der Demonstranten zum Parlament, zu den Parlamentariern. Das Ganze verbessert sich am Ende ins
gesamt und es verschlechtert sich nicht. Ich denke, das muss man bei der Abwägung der ganzen Dinge einfach auch mit sehen. Hier will sich niemand abschotten, sondern es ist einmal die Parlamentsarbeit und natürlich auch das Recht der Demonstration, ein hohes Gut, was abzuwägen ist. Ich glaube, mit dem, was hier vorliegt, haben wir einen Weg gefunden, der sich sehen lassen kann.
Ich möchte vielleicht noch einmal aus dem Plenarprotokoll vom 18.05.1995 zitieren, wo damals Kollege Pohl von der SPD-Fraktion zum Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes usw. gesagt hat: "Gegenstand der Koalitionsvereinbarung war es u.a., das Gesetz über die Bannmeile mit dem Ziel zu novellieren, dass unter Wahrung des ungestörten Zugangs der Parlamentarier zum Landtag die Möglichkeit der friedlichen Demonstration im Bereich des Landtags geschaffen wird." Genau das, was wir jetzt in dem Gesetzentwurf machen, Kollege Pohl, das machen wir jetzt. Ich will noch ein Zweites
na selbstverständlich ist das wahr - sagen, und da kommen wir dann vielleicht zum Schluss. Ich weiß, Sie befinden sich schon teilweise in Wahlkampfstimmung. Ich will noch einmal zitieren, auch aus dem Protokoll vom 26.10.1995, Seite 1582. Die Kollegin Jähnke, ich denke, eine sehr angesehene Kollegin der SPD, die damals mit im Parlament war, sagte: "Es ging eben nicht darum, gleichsam wie in dem altbekannten Kinderspiel, einen mit Kreide gezogenen Kreis festzuschreiben, sondern es ging darum, eine praktikable Lösung für die Polizei, ggf. natürlich auch für die Justiz zu schaffen." Meine Damen und Herren, da hat Frau Jähnke und die SPD vollkommen Recht - und das machen wir jetzt. Ich bitte um Zustimmung.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zu den Abstimmungen, zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3579. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/3536. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Eine Reihe von Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann mit Mehrheit angenommen.
Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der CDUFraktion in Drucksache 3/3410 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben getroffenen Beschlussempfehlung ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich
um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Eine Reihe von Gegenstimmen. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit angenommen.
Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer auch in der Schlussabstimmung dem Gesetz die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit auch so in der Schlussabstimmung bestätigt und damit beschlossen.
Ich kann den Tagesordnungspunkt 3 damit schließen. Tagesordnungspunkt 4 wollen wir morgen als Erstes aufrufen und wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 5
a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3418 ERSTE BERATUNG
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: § 52 Abs. 5 Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3419
Ich frage: Wird Begründung durch die einreichende Fraktion gewünscht? Keine Begründung? Dann kommen wir unmittelbar zur Aussprache, und zwar gemeinsame Aussprache zu beiden Teilen. Ich darf dem Abgeordneten Heym als Erstem das Wort für die CDU-Fraktion geben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass der jährlich vom Bürgerbeauftragten vorzulegende Bericht im Hinblick auf Missstände und Veränderungsbedarfe innerhalb der Behörden unseres Freistaats nicht aussagefähig sei und dass deshalb das Bürgerbeauftragtengesetz geändert werden soll, geändert in der Form, dass der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht Vorschläge zu Abhilfen bei bürgerunfreundlichen Verfahrensweisen und Regelungen unterbreiten soll. Weiterhin verfolgt die SPD-Fraktion mit dem Antrag in Drucksache 3/3419 eine Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, die in einem Sachzusammenhang mit dem eben erwähnten Bericht des Bürgerbeauftragten steht. Beide Anträge knüpfen an den im April dieses Jahres bereits gestellten Antrag der SPD-Fraktion an, als es ihr darum ging, die Wirksamkeit des Bürgerbeauftragten zu stärken, weil man Zweifel an eben dieser Wirksamkeit äußerte. Wenn man die heute zu behandelnden Anträge liest und nicht so ganz dicht an der Materie dran ist, erscheinen diese Anträge auch plausibel.
Sie, meine Damen und Herren von der SPD meinen, wenn man zum einen den Bericht des Bürgerbeauftragten, der
ja formal in der Geschäftsordnung oder im Gesetz auch festgeschrieben ist, auch dem sachlich zuständigen Ausschuss - und ich gehe davon aus, Sie meinen damit den Petitionsausschuss - zuleitet, wird damit die Arbeit des Bürgerbeauftragten wirksamer. Zum anderen soll der Bürgerbeauftragte in seinem nach § 7 Bürgerbeauftragtengesetz vorzulegenden schriftlichen Bericht Missstände in den Gesetzen, Richtlinien und Regelungen der Verwaltung aufzeigen.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle noch einmal die Arbeit des Bürgerbeauftragten und seiner Mannschaft loben, das haben alle Fraktionen im April-Plenum getan.
Ich will an dieser Stelle auch die Zusammenarbeit des Bürgerbeauftragten mit dem Petitionsausschuss loben, denn diese Zusammenarbeit ist regelmäßig und sie orientiert sich an den eingehenden Petitionen. Das will ich damit eben sagen, dass der fachlich zuständige Ausschuss nicht nur einmal im Jahr zum Bericht, sondern jeden Monat über die Arbeit des Bürgerbeauftragten von ihm informiert wird und wir zeitnah über die anstehenden Probleme in der Beratung sind. Deshalb ist auch die Begründung zu Ihrem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung inhaltlich falsch. Wie wollen Sie denn auf Petitionen zeitnah und intensiv eingehen, wenn sie in einem Bericht behandelt werden, der nur einmal im Jahr gegeben wird? Wenn wir darauf warten wollen, dann ist - wie das so schön heißt der Hase in der Furche schon lange verhungert. Im Ausschuss sitzen die Mitglieder aller Fraktionen und alle haben die Möglichkeit, die vom Bürgerbeauftragten vorgetragenen Sachverhalte aufzugreifen und sich damit zu befassen. Schon jetzt ist keiner Fraktion der Weg zu einer parlamentarischen Initiative verwehrt. Die Praxis zeigt eben, dass die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss schon jetzt viel weiter gespannt ist, als es unsere Geschäftsordnung verlangt. Wir praktizieren längst, was mit dem Antrag der SPD-Fraktion eigentlich verfolgt wird. Er ist nicht falsch, aber in Zeiten, in denen jedes zweite Wort "Deregulierung" ist, müssen auch wir unsere parlamentarischen Regeln nicht noch zusätzlich aufblasen. Außerdem haben wir ja noch die Möglichkeit der Selbstbefassung, was auch durch die Geschäftsordnung geregelt ist. Ihrem inhaltlich nicht falschen Antrag wird aber meine Fraktion aus den eben genannten Gründen nicht zustimmen.
Zu Ihrem anderen Antrag "Änderung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes" in Drucksache 3/3418: Mit diesem Antrag wollen Sie den Bürgerbeauftragten verpflichten - wie Sie schreiben -, fachgerechte und umfassende Informationen zu geben und bürgerunfreundliche Verfahrensregelungen und -abläufe innerhalb der Landesverwaltungen zu dokumentieren. Fachgerechte und umfassende Informationen werden schon jetzt gegeben. Da sieht meine Fraktion keinen Handlungsbedarf. Bürgerunfreundliche Regelungen aufzeigen, das hat natürlich einen ge
wissen Charme und da gibt es ja genügend Beispiele. Jede Petition, die auch beim Bürgerbeauftragten eingeht, beinhaltet einen ganz konkreten Einzelfall, der nicht immer nur ein Gesetz als Ursache hat. Da macht man sich manchmal im Umgang miteinander das Leben schwer und davon sind auch Behörden nicht ganz frei. Das können wir aber durch kein Gesetz ändern oder regeln; da sind die ausgleichenden und harmonisierenden und klärenden Fähigkeiten von Dr. Wilsdorf gefragt. Dieser Aufgabe wird er auch nach Einschätzung meiner Fraktion in einer sehr guten Art und Weise gerecht.
Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Eingriffsgesetzen und -regeln, die nicht so ganz bürgerfreundlich sind. Wenn zum Beispiel, was ja - und die Mitglieder des Petitionsauschusses können das sicherlich bestätigen - nicht selten vorkommt, ein Petent, der im Außenbereich schwarz gebaut hat, dann eine Abrissverfügung erhält, nachdem schon alle Behörden und Gerichtsinstanzen durchlaufen sind, er dann vom Bürgerbeauftragten oder vom Petitionsausschuss erwartet, dass seine Anliegen nun durch die wie das immer so schön heißt - "Politiker da oben" geregelt wird, den werden Sie nicht überzeugen, dass ein Baugesetzbuch und eine Bauordnung nicht zum Unterlaufen da sind. Der Antragsteller auf Sozialhilfe, der kein Geld erhalten hat, weil er mit seinem eigenen Einkommen 30 über der Bemessungsgrenze liegt, ist auch nicht dankbar, wenn er vom Bürgerbeauftragten lediglich auf die Gesetzeslage hingewiesen werden kann. Ich nenne diese sicherlich reinrassigen Beispiele, um deutlich zu machen, wie schwer es ist, von den beim Bürgerbeauftragten eingehenden Petitionen Folgerungen für die Gesetzgebung abzuleiten, die bei den Bürgern eine Erwartungshaltung wecken, die wir als Landtag nicht befriedigen können. Ich kann nur nochmals darauf verweisen, dass alle Fraktionen aufgrund ihrer Erkenntnisse im Petitionsausschuss, der jeden Monat mit dem Bürgerbeauftragten zusammensitzt, die Möglichkeit haben, von seinen Petitionen ableitend, da, wo wir zuständig sind, gesetzesändernd tätig zu werden. Nach der jetzt schon gängigen Praxis kann das zeitnah und nicht erst nach einem Jahresbericht geschehen und meine Fraktion sieht auch hier keinen Handlungsbedarf und wird diesem Antrag deshalb auch nicht zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Heym, ich kann Ihnen zustimmen, auf den ersten Blick liest sich der Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Bürgerbeauftragtengesetzes als sehr hehres Anliegens, dem man natürlich sofort zustimmen müsste. Denn wer möchte sich schon gegen das Bemühen aussprechen, eine bürgerfreund
liche Verwaltung zu schaffen. Auf den zweiten Blick jedoch kommen jedenfalls mir und meiner Fraktion Bedenken ob des Sinns und Zwecks eines solchen Antrags und darüber, ob eine solche Nachbesserung des Gesetzes wirklich notwendig ist, denn nach § 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten nimmt dieser die Aufgabenerfüllung unabhängig und eigenverantwortlich wahr und es wird sich dort bezogen - ich zitiere - "auf sonstige Vorgänge außerhalb eines Petitionsverfahrens, soweit Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße oder unzweckmäßige Behandlung von Bürgerangelegenheiten durch Stellen bestehen, die der parlamentarischen Kontrolle des Landtags unterliegen." Zur Erledigung dieser Aufgabe der Herstellung bürgerfreundlicher Verhältnisse in den Verwaltungen kann der Bürgerbeauftragte den betreffenden Behörden auch Empfehlungen geben, wie diese Missstände, wenn es diese gibt, zu beheben sind. Dies ist nachzulesen in § 3 Abs. 3 des Gesetzes. Um den Kreis der Argumentationen zu schließen, da der § 7 eine umfassende Berichtspflicht über die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten beinhaltet, ist auch über solche Verbesserungsvorschläge in Sachen Bürgerfreundlichkeit, bezogen auf den Einzelfall wie auch in verallgemeinerter Form, zu berichten.
Der Antrag der SPD-Fraktion zum Bürgerbeauftragtengesetz enthält also keine gesetzliche Neuerung, sondern allenfalls eine textliche Klarstellung, was aber eigentlich nicht das Problem lösen wird, ob denn in den Berichten des Bürgerbeauftragten auch tatsächlich solche Verbesserungsvorschläge genannt werden. Ich gebe zu, auch ich habe sie in den letzten Jahren vermisst und ich hatte hier im Landtag zu Ihrem Antrag zum Jahresbericht des Bürgerbeauftragten schon einmal gesagt, dass ich der Auffassung bin, der Bürgerbeauftragte schöpft seine Möglichkeiten in dem Sinne noch nicht aus. Doch ob eine textliche Klarstellung dieses Defizit in der Praxis ausgleichen wird, so die Erfahrung mit anderen rechtlichen Klarstellungen, die wir hier ab und zu schon im Landtag gemacht haben, ist eher fraglich. Es ist daher viel notwendiger, in der praktischen Arbeit des Petitionsausschusses und des Landtags alle anderen vorhandenen Instrumente der Zusammenarbeit und der Einflussnahme auf die Arbeit des Bürgerbeauftragten auszuschöpfen. Dazu gehört zum einen, dass in der Diskussion der Monatsberichte - ein Jahresbericht ist ja nur eine Zusammenfassung der Monatsberichte - des Bürgerbeauftragten im Petitionsausschuss Informationen und Vorschläge zum Thema Bürgerfreundlichkeit zu erfragen sind und diese sich auch in schriftlicher Form, wenn man das denn möchte, im Bericht wiederfinden können. Von dieser Möglichkeit, muss ich aber sagen, haben die Damen und Herren von der SPD-Fraktion bis jetzt kein einziges Mal Gebrauch gemacht. Bei den Beratungen der Monatsberichte im Ausschuss gab es keine einzige Nachfrage zur Problematik der Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung, kein einziges Mal haben Sie dort Verbesserungsvorschläge in diese Richtung vom Bürgerbeauftragten abgefordert oder auch nur angemahnt. Der Bürgerbeauftragte nimmt aber an allen Sitzungen des Petitionsausschusses teil und steht den Abgeordneten Rede und Ant
wort. Ich gebe zu, ich ermuntere alle Mitglieder des Petitionsausschusses, auch mich selbst, solche Fragen zu stellen, weil sie viel zu wenig gestellt werden. Aber die Möglichkeit dazu, die gibt es. Die Frage nach der Bürgerfreundlichkeit bestimmter Verfahren und Vorgehensweisen der Verwaltung kann in jeder einzelnen Sitzung sowohl nach Einzelfällen aber auch in verallgemeinerter Form gestellt werden. Ich bin mir ganz sicher, dass Dr. Wilsdorf diese beantwortet, wie er alle anderen Fragen, die wir stellen, auch beantwortet.
Ähnlich, meine Damen und Herren, verhält es sich mit dem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Auch bisher ist es schon möglich, den Jahresbericht des Bürgerbeauftragten an den Petitionsausschuss zu überweisen, da er als Unterrichtung eine selbständige Vorlage ist. Der SPD-Antrag bringt nur insoweit eine Verbesserung, als die Überweisung des Berichts an den Ausschuss vom Erfordernis der Mehrheitsentscheidung abgekoppelt wird mit dieser Variante der SPD. Das kann dann natürlich besonders sinnvoll und wirksam werden, wenn der Bericht so kritisch sein sollte, dass die Regierungsmehrheit im hohen Haus ein Interesse daran haben könnte, die weitere Beratung des Berichts zu verhindern. Aber das ist noch nicht vorgekommen. Ich meine, vielleicht ist ein solcher Fall für die Zukunft nicht auszuschließen, aber unabhängig davon ist der Jahresbericht - wie schon gesagt eine Zusammenfassung der Monatsberichte und die müssen ja schon laut Gesetz und Geschäftsordnung im Petitionsausschuss beraten werden.
Dass wir als PDS-Fraktion Verfechter einer der Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichteten Verwaltung sind, brauche ich an dieser Stelle nicht weiter auszuführen. Aber ich möchte zum Schluss noch eine Bemerkung zu diesem Begriff "Bürgerfreundlichkeit" hier darlegen. Es kann im Kern dabei nicht bloß um eine Nettigkeit der Verwaltung im Umgang mit Betroffenen gehen, es geht bei Bürgerfreundlichkeit vielmehr um die tatsächliche Wahrnahme der Interessen der Bürgerinnen und Bürger Thüringen. Es geht darum, das Ermessen bei der Entscheidung über einen Antrag zugunsten des Betroffenen auszuüben und nicht, wie es viel zu oft passiert, das Ermessen gegen den Antragsteller und Hilfe Suchenden anzuwenden. Ich denke, die Mitglieder des Petitionsausschusses kennen auch solche Petitionen, wo wir das leider oft genug feststellen mussten. Verwaltungstätigkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, das ist tatsächlich Bürgerfreundlichkeit. In diesem Sinne wünscht sich meine Fraktion, Herr Dr. Wilsdorf, viele konstruktive Verbesserungsvorschläge im Hinblick auf die Landesverwaltung und ihr Handeln. Ich denke, dazu haben wir im Petitionsausschuss in Zusammenarbeit mit Ihnen auch die Gelegenheit. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kollegin Nitzpon, lieber Kollege Heym, das, was Sie jetzt hier angeführt haben, ist für mich noch lange keine Begründung, weshalb wir es nicht tun sollten. Herr Heym, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sagen Sie, es ist zwar aus Ihrer Sicht nicht unbedingt nötig, eine Gesetzes- bzw. Geschäftsordnungsänderung durchzuführen, aber möglicherweise könnte es, zumindestens aus Ihrer Sicht, nicht schaden, wenn ich Sie recht verstanden habe. Die Anmerkung von Frau Nitzpon zu unseren beiden Vorschläge, denke ich, wären auch eine vernünftige Grundlage für die Diskussion im Ausschuss. Nicht mehr und nicht weniger haben wir gewollt.
Ich will an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen, als wir uns im April hier mit dem Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten befasst haben, haben wir kritische Anmerkungen dazu gemacht. Ich will es noch einmal deutlich sagen, weil es möglicherweise bei dem einen oder anderen noch nicht angekommen ist, es hatte überhaupt nichts damit zu tun, die Funktion des Bürgerbeauftragten geschweige denn seine Person zu kritisieren, sondern wir haben uns bemüht, Formulierungen zu finden, um seine Position zu stärken und auszuweiten. Wenn das aus Ihrer Sicht nicht der richtige Weg ist, gäbe es ja die Möglichkeit, in den Ausschüssen darüber zu reden.
Wir wollten mit unserem Antrag einen konkreten Beitrag zu einer Modernisierung der Verwaltung leisten. Über Modernisierung der Verwaltung wird sehr oft geredet, aber diese kann und soll nicht hinter verschlossenen Ministeriumstüren stattfinden und sie kann - da, denke ich, sind wir uns alle einig - nur dann erfolgreich sein, wenn auch Probleme und Missstände öffentlich angesprochen werden und öffentlich gemacht werden. Das ist dann auch eine notwendige Form der Aufgabenkritik, denn ohne Aufgabenkritik - und ich denke, auch da sind wir uns einig wird es in den Arbeitsabläufen der Verwaltungen kaum eine sinnvolle Veränderung geben. Wenn nun in Zukunft der Bürgerbeauftragte ausdrücklich auf bürgerunfreundliche Verfahrensweisen innerhalb der Landesbehörden hinweisen soll, Frau Nitzpon hat es auch angesprochen, dann haben wir mit diesen Ausführungen des Bürgerbeauftragten, dann hat dieses Parlament auch eine entsprechende Handlungsgrundlage, um sich mit diesen Dingen, die angesprochen sind, zu beschäftigen. Und weil wir die Funktion des Bürgerbeauftragten zu schätzen wissen, wird das, was wir dann zu hören und zu lesen bekommen, auch ungefiltert sein. Genau das war auch unser Wunsch und unsere Zielsetzung, denn Bewertungen von Seiten der Regierung und der Fachressorts sind durchaus nicht immer ungefiltert in der Darstellung. Das heißt, was wir wollen, ist, dass dieses Parla
ment so etwas wie ein Aufsichtsrat für die Landesregierung sein sollte, ein Kontrollgremium. Ich denke, auch da sind wir uns einig. Wir sollten schon alle wissen, wo es zu Störungen kommt und sollten dann auch entsprechend reagieren. Deswegen war unser Anliegen, wenn hier steht, Fachausschüsse, dass sich eben nicht nur der Petitionsausschuss, sondern auch die anderen Fachausschüsse dann fachlich mit bestimmten Dingen, die auf den Tisch kommen, auseinander setzen sollen.
Deswegen sehen wir unseren Antrag auch als einen Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit innerhalb der Landesbehörden. Wenn wir immer neudeutsch von Dienstleistungsorientierung oder auch von Kundenorientierung reden, wenn wir zu Recht den öffentlichen Dienst im eigenen Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden als Diener der Thüringer Bevölkerung beschreiben, dann gehört eben auch dazu, grundlegende Missstände in die Öffentlichkeit zu bringen und sie auch dort zu besprechen. Sie werden dann erleben, dass es außerordentlich hilfreich ist, wenn innerhalb des Parlaments und all seiner Ausschüsse - nicht nur eines Ausschusses, dessen Arbeit wir natürlich sehr schätzen, da gibt es gar keine Frage, wir wissen auch von unseren Kollegen, die uns dort vertreten, wie aufwändig und wie schwierig diese Tätigkeit dort ist - offensichtlich wird, wo beispielsweise mit Ignoranz gegenüber den Sorgen und Nöten unserer Bevölkerung von Seiten der Verwaltung aufgetreten wird. Auch das gibt es und auch das muss an diesem Punkt offen angesprochen werden.
Es geht also im Wesentlichen darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, gegenüber der Bevölkerung zu verdeutlichen, dass wir uns mit diesen, mit ihren Problemen beschäftigen, einen Ausbau von Bürgerfreundlichkeit wollen und die Plattform des Tätigkeitsfeldes des Bürgerbeauftragten erweitern; nicht um mehr aber auch nicht um weniger.