Protokoll der Sitzung vom 16.10.2003

Meine Damen und Herren, insbesondere von der Mehrheitsfraktion, ich hoffe nicht auf Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und ich bin mir an dieser Stelle sicher, Sie werden mich nicht enttäuschen.

(Beifall bei der PDS)

Enttäuschen werden Sie die Richterinnen und Richter wegen der vergebenen Möglichkeit, in Thüringen ein richterliches Disziplinarrecht zu schaffen, das der sachlichen Unabhängigkeit der Richter besser als bisher gerecht wird. Aber was nicht ist, kann noch werden, nur eben nicht mit dieser Regierung und wohl nicht in dieser Legislatur. Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen und auch das Wissen zu verbreiten, dass wir als PDS-Fraktion nicht nur, aber auch in Bezug auf richterliches Disziplinarrecht eine politische Alternative zur gegenwärtigen Thüringer Regierungspolitik verkörpern. Wenn ich das Abstimmungsverhalten der kleineren Oppositionspartei im Justizausschuss richtig deute, in diesem Punkt sogar die einzige Alternative. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Wolf, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Kollege Koch, ich werde Sie nicht enttäuschen. Ich mache dies auch vor dem Hintergrund des Wissens, dass zweimal die Betroffenen angehört wurden. Einmal mit dem Referentenentwurf und der Kollege Carius hat es schon einmal ausführlich vorgetragen. Beim Referentenentwurf sind dann auch die einen oder anderen Änderungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden und wir als Ausschuss haben dann noch mal eine Anhörung durchgeführt. Wenn ich die Zuschriften richtig in Erinnerung habe, haben wir bis auf wenige Ausnahmen die Äußerung, dass man mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der vorliegenden Form einverstanden ist und ihn auch vor allem in der vorliegenden Form begrüßt.

Zu dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ist hier an dieser Stelle bereits mehrfach alles gesagt worden. Es fällt mir eigentlich schwer, jetzt das alles noch mal zu wiederholen. So ist über die Notwendigkeit genügend gesagt worden, dass sich die Notwendigkeit aus den Änderungen im Deutschen Richtergesetz ergibt und den Änderungen, die wir selbst durchgeführt haben im Thüringer Disziplinargesetz. Die richterliche Unabhängigkeit, es war bei den Vorrednern jetzt schon mehrfach das Thema, ist ein sehr hohes Gut und eine sehr wichtige Säule der Demokratie. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Dienstherrn - die durchaus auch begründet sind mit einer wirksamen Dienstaufsicht und dem verfassungs

rechtlich gesicherten richterlichen Unabhängigkeitsgebot.

Im Unterschied zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der vor allem die Änderung des Deutschen Richtergesetzes und des Thüringer Disziplinargesetzes in geltendes Recht für Richter, Staatsanwälte und auch den Landesrechnungshof in Thüringen überführt, macht die PDS mit mehreren Anträgen sowohl im Ausschuss als auch heute wieder im Plenum den Versuch, das gesamte Disziplinarrecht umfassend umzugestalten. Die PDS-Anträge fanden in den Beratungen des Ausschusses keine Mehrheit und ich bin mir sicher, sie werden auch heute hier im Plenum keine Mehrheit erhalten und bin mir aber sicher, aufgrund der zahlreichen Zuschriften, die wir bei der Anhörung erhalten haben, dass wir damit auf der richtigen Seite sind. Wir haben ausführlich sowohl den Gesetzentwurf als auch die Anträge der PDS im Justizausschuss beraten. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt und es gab keine Änderungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Ich empfehle allen, die Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Schemmel, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben jetzt das durch Herrn Dr. Koch ausgiebig erläutert bekommen, dass in diesem Haus die einzige Kraft, die zur richterlichen Unabhängigkeit steht, die Partei des Demokratischen Sozialismus ist.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Vielen Dank.)

Ich freue mich über den Beifall, ich glaube aber nicht, dass das sehr glaubhaft im Land ankommt.

Es war uns natürlich auch bekannt, dass bereits bei der Anhörung des Referentenentwurfs die Richtervertretungen Bedenken angemeldet hatten, Bedenken bezüglich einer eventuellen Gefährdung ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Nun bin ich kein Propagandist wie Herr Dr. Koch, sondern Abgeordneter und habe natürlich dieses sehr bewusst in mich aufgenommen. Es war meine Fraktion, die im Ausschuss eine mündliche Anhörung beantragt hatte, weil wir hofften, in der mündlichen Anhörung das Pro und Kontra von Meinungen wirklich besser abschätzen zu können. Deswegen habe ich mich sehr geärgert, dass die Fraktion hier in der Mitte die Möglichkeit der mündlichen Anhörung nicht eingeräumt hat und es nur zu einer schriftlichen Anhörung kam und wir nun als Papier Pro und Kontra gegenüberstehen hatten und eigentlich nicht

in den Diskurs um Pro und Kontra eintreten konnten, der wahrscheinlich zur Klarheit geführt hätte. Ich habe dann die Regierung gebeten, noch mal speziell diese Argumentation der Richtervertretung zu bewerten. Die Regierung hat dies getan. Dann habe ich mich als Abgeordneter und nicht als Vollstrecker der einen oder anderen Seite in mein Stübchen begeben und habe versucht, mit meinem Verstand als Abgeordneter das zu bewerten. Da bin ich zu dem Schluss gekommen, dass wohl die Person des Richters betroffen ist durch die bestimmten Regelungen, nicht aber der Richter im Moment seines richterlichen Handelns, wo er richterliche Tätigkeit ausübt, wo er natürlich in Wahrung seiner richterlichen Unabhängigkeit dieses Schutzes bedarf.

Als ich mir über diese Sache klar geworden war, jawohl der Richter als Person ist betroffen, aber nicht der Richter als Handelnder, der gerade Recht spricht, dann habe ich eigentlich für mich klargestellt, dass ich zu diesem Gesetz diese Änderungsanträge, die von den Richtervertretungen vorgeschlagen worden sind, nicht einbringe. Es verbleiben Zweifel. Jeder, der von der Materie etwas versteht, wird wissen, dass zwei Rechtspositionen gegenüber gestellt, dass keine die absolute Wahrheit beinhalten muss, sondern dass beide Seiten Argumente ins Feld führen. Deswegen habe ich nur für mich persönlich entschieden und habe gesehen, dass der Richter in Ausübung seines Richteramtes nicht beeinträchtigt wird durch die vorgeschriebene Regelung. Deswegen wird meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt weitere Wortmeldungen. Bitte, Herr Staatssekretär Koeppen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag berät heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Thüringer Gesetz zur Vereinheitlichung des Disziplinarrechts. Der Justizausschuss hat Zustimmung zu diesem Entwurf empfohlen. Diesem Beschluss gingen ausführliche Beratungen voraus, in denen Vertreter der Praxis, Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie die Berufsverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Mitgliedern des Justizausschusses für die Sachlichkeit, in der diese Erörterungen geführt worden sind. Gleichzeitig gilt mein Dank denjenigen Richtern und Beamten, die sich an den Anhörungen beteiligt haben. Ihre Beiträge sind in die Diskussion des Regierungsentwurf eingeflossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf setzt die Vorgaben um, die das Deutsche Richtergesetz und das Thüringer Disziplinargesetz dem

Gesetzgeber stellen. Die Thüringer Richter und Staatsanwälte sowie die Mitglieder des Rechnungshofs erhalten mit dem beabsichtigten Gesetz ein zeitgemäßes Disziplinarrecht, wie es für Beamte mit dem In-Kraft-Treten des Thüringer Disziplinargesetzes bereits gilt. Meine Damen und Herren, zu diesem Gesetz ist in der Tat im Grunde alles gesagt, es muss nicht noch mal sachlich auf die Ausführungen von Herrn Koch eingegangen werden. Den Ausführungen von Herrn Dr. Koch zur Unabhängigkeit der Justiz kann man nur zustimmen. Sie haben zu Recht, Herr Abgeordneter, das Anhörungsverfahren zitiert und Sie haben zu Recht festgestellt, dass alles das, was Sie hier heute geltend gemacht haben, im Anhörungsverfahren bereits angesprochen worden ist. Insgesamt darf ich darauf aufmerksam machen, dass bereits vor der Erstellung eines Referentenentwurfs exakt diese Punkte, die jetzt hier noch mal thematisiert worden sind, eingehend mündlich erörtert worden sind, danach zum Referentenentwurf eine Stellungnahme, dann hier im parlamentarischen Verfahren und jetzt noch mal zum Änderungsgesetz. Wenn also ein Vorgang eingehend erörtert worden ist, dann war das genau der, den Sie hier thematisiert haben.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und ich bitte Sie, Herrn Abgeordneten Koch nicht zu enttäuschen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt, denke ich, gibt es wirklich keine Wortmeldungen mehr. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3676. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3309. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf ab, weil die Beschlussempfehlung des Justizausschusses Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das war jetzt nicht genau zu erkennen, ob es nun Stimmenthaltungen oder Gegenstimmen waren, jedenfalls nicht in der Gesamtheit, aber insgesamt ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit einigen wenigen Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf angenommen und damit kann ich den Tagesordnungspunkt 4 schließen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3418 ZWEITE BERATUNG

Wir kommen zur Aussprache und als erste Rednerin bitte ich Frau Abgeordnete Pelke an das Rednerpult. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann es, was unseren Gesetzentwurf angeht, relativ kurz machen. Die Argumente wurden bereits in der letzten Sitzung ausgetauscht. Nur noch einmal zum Fakt: Wir wollten das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz ergänzen, indem ein Satz angefügt werden sollte. Der Satz lautet wie folgt: "Darin" - das heißt in den Berichten - "ist insbesondere auf bürgerunfreundliche Verfahrensweisen oder Regelungen innerhalb der in § 3 Abs. 2 genannten Behörden oder sonstigen Stellen einzugehen. Es sind Vorschläge zur Abhilfe zu unterbreiten."

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollten damit eigentlich zu mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bürgerrechten beitragen, aber dieses, und so ist es in der letzten Sitzung deutlich geworden, ist von der Regierungsfraktion nicht gewollt. Wahrscheinlich sprechen Sie die Themen "Transparenz" und "Bürgerrechte" immer nur dann an, wenn es sich um Sonntagsreden handelt, aber nicht, wenn es damit ernst wird. Es gäbe ja doch das eine oder andere in dieser Verwaltung zu kritisieren und offen zu legen. Ich nenne nur ein Beispiel: Auf der einen Seite wird im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ein Staatssekretär mit dem so genannten goldenen Handschlag verabschiedet und auf der anderen Seite wird an ganz wesentlichen Stellen herb gekürzt. Das ist aber allerdings nur ein Beispiel, es gibt viele andere Beispiele, über die wir reden könnten. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf gewollt, dass die Rechte und Möglichkeiten des Bürgerbeauftragten erweitert werden und in diesem Zusammenhang bin ich auch etwas enttäuscht über das Verhalten der PDS, die sich ja sonst immer gern als Hüter der Bürgerrechte vorgibt und als einer, der die Bürgerrechte immer schützt. Insofern hätte ich mir gewünscht, dass auch Sie unserem Gesetzentwurf offener gegenüberstehen. Auf der anderen Seite hat natürlich die Mehrheitsfraktion sogar verhindert, dass es zu einer Ausschussberatung kommt, wo man hätte über die eine oder andere Änderung noch nachdenken können. So viel zu Ihrem Verhalten, zu Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bürgerrechten. Weiter brauche ich dazu nichts zu sagen; ich gehe davon aus, dass Sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Ich finde es schade und es bleibt zu beobachten, wie weiter mit den Mög

lichkeiten des Bürgerbeauftragten umgegangen wird. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Heym, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann das genauso kurz machen wie meine Vorrednerin. In der Tat, die Argumente sind zur letzten Plenarsitzung ausgetauscht worden. Nur um es noch mal deutlich zu sagen, Frau Pelke: Ihr Ansatz in allen Ehren, aber wir haben jetzt schon alle Möglichkeiten, das alles zu tun, was Sie in diesem Gesetzentwurf gefordert haben. Ich glaube, erst wenn die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion im Petitionsausschuss oder wo auch immer wir gemeinsam zusammen sitzen, die Möglichkeit wahrnehmen möchten, den Bürgerbeauftragten zu sprechen oder Probleme zu diskutieren und Sie dort nicht die Möglichkeit haben, dann gäbe es für Sie Veranlassung, glaubhaft diesen Gesetzentwurf noch mal einzubringen, das ist bislang nicht geschehen. Alles Notwendige ist gesagt und Sie haben schon Recht mit Ihrer Annahme, unsere Fraktion wird diesen Entwurf auch heute ablehnen. Damit bin ich auch schon am Ende.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Sedlacik, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich bräuchte man wirklich nichts mehr zu sagen. Frau Pelke hat sich schon verabschiedet von dem Gesetz, Herr Heym weiß schon, dass es abgelehnt wird. Trotzdem möchte ich schon noch mal auf ein paar Argumente eingehen, die auch in der ersten Lesung hier gesagt wurden. Schon in der ersten Lesung hatte meine Kollegin Cornelia Nitzpon für die PDS-Fraktion deutlich gemacht, dass wir außer der Entkopplung und Überweisung des Berichts des Bürgerbeauftragten von der Mehrheitsentscheidung in der vorliegenden SPD-Gesetzesänderung keinen so rechten Sinn sehen, denn das eigentliche Ziel des Antrags, mehr Engagement des Bürgerbeauftragten für eine bürgernahe bzw. den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern verpflichteten Verwaltung lässt sich schon - da stimme ich Herrn Heym zu - mit den jetzigen Instrumenten erreichen. Deshalb kann ich dem, Frau Pelke, was Sie in der ersten Lesung und auch soeben hier gesagt haben, im Großen und Ganzen zustimmen. Wir als PDS-Fraktion sind ja auch für eine bürgernahe Verwaltung. Doch ich bin auch der Meinung, dass die von Ihnen im vorliegenden Entwurf

vorgeschlagenen formalen Instrumente keine spürbare Verbesserung bringen. Es wäre über solche Formalvorschläge hinaus viel wichtiger gewesen, in konkreten Sachbereichen darauf zu achten, wie bürgerfreundlich, wie sehr dem Bürger und seinen Interessen gegenüber verpflichtet oder nicht verpflichtet die Verwaltungen in Thüringen tatsächlich arbeiten. Also gibt das Parlamentsrecht den Abgeordneten selbst durch unsere entsprechenden Kontrollund Fragerechte doch schon genügend Möglichkeiten und Gelegenheiten dazu. Böswillige oder einfach Unwillige könnten nämlich Ihren Antrag auch so lesen, dass das Parlament eine eigentlich ihm zukommende Aufgabe dem Bürgerbeauftragten abladen will, denn der Landtag selbst ist mehr noch als der Bürgerbeauftragte wegen seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung und seiner Aufgaben als Gesetzgeber dazu aufgerufen, für bürgerfreundliches Handeln der Verwaltung zu sorgen. Wie schon gesagt, auch die Abgeordneten selbst haben dazu ihre Informations- und Fragerechte und das Recht auf Selbstbefassung in den Ausschüssen. Selbst weit reichende Möglichkeiten haben auch wir im Petitionsausschuss dazu. Ein entsprechendes Engagement des Bürgerbeauftragten kann diese Abgeordnetentätigkeiten oder -aktivitäten sinn- und wirkungsvoll weiter unterstützen. Es kommt dem Bürgerbeauftragten bei der Aufgabe "Herstellung von Bürgerfreundlichkeit" jedoch keine Alleinverantwortung zu.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Aspekt aus der Rede des Abgeordneten Heym im Rahmen der ersten Lesung eingehen. Herr Heym, Sie argumentierten sinngemäß, weil heute Deregulierung so im Gange ist, möchte man nicht noch die parlamentarischen Regularien ausbauen. Dem möchte ich entgegenhalten, Deregulierung und Verschlankung der Verwaltung führen nicht automatisch zu mehr Bürgerfreundlichkeit, denn die Abschaffung von Verwaltungsvorschriften gibt der Verwaltung doch mehr Entscheidungsspielräume, die dann auch regional sehr unterschiedlich genutzt werden können. Mehr Entscheidungsspielraum und Eigenständigkeit bei Verwaltungsentscheidungen gerade auch bei Ermessensentscheidungen muss aber nicht heißen, mehr Entscheidung für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Deregulierung kann also faktisch auch bedeuten, mehr Rechtsunsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall, mehr regional unterschiedliche Entscheidungen in eigentlich gleichartigen Fällen, mehr Ermessensfreiheit auch gegen Bürgerinnen und Bürgern.

Beim Wegfall von internen Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien kann es dann auch passieren, dass eigentlich zwei praktisch identische Sachverhalte wegen des Ermessens der Verwaltung mit völlig gegenläufigen Ergebnissen entschieden werden, nur weil das Amt in Nordhausen ganz anders entscheidet als eine Behörde z.B. in Suhl. Es soll also heißen, die PDS-Fraktion sieht die Deregulierung als durchaus zweischneidiges Schwert. Im Übrigen hielten wir es auch für sinnvoll, wenn der Bürgerbeauftragte auch zu solchen grundsätzlichen Fragen deutlich Stellung nehmen

Abschließend möchte ich noch einmal bekräftigen, die PDS-Fraktion hofft, dass der Bürgerbeauftragte in Zukunft noch mehr Verbesserungsvorschläge für eine bürgernahe Verwaltung macht und die bisher vorhandenen Instrumente auch endlich mehr ausschöpft. Der PDS-Vorschlag im vorliegenden Entwurf schadet dem Anliegen sicherlich keineswegs, doch zur Verbesserung der bestehenden Situation bringt er nicht mehr und nicht weniger. Danke.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Da steht aber das drin, was Sie gerade gefordert haben.)

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3418. Wer dem Entwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf

Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen in Thüringen (ThürKWRÄG) Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3548 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache mit der ersten Rednerin, Frau Abgeordnete Wildauer.