1. Zu wie vielen bundesweiten Einsätzen wurde die Thüringer Bereitschaftspolizei im Jahre 2002 und 2003 angefordert und entsandt?
2. Wie erklärt sich der Rückgang der bundesweiten Einsatztätigkeit in den ersten drei Quartalen dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Einsatz der Thüringer Bereitschaftspolizei im Bereich der Polizeidirektion Erfurt?
4. Ist die Ausweitung der Einsatztätigkeit der Thüringer Bereitschaftspolizei auf dem Gebiet weiterer Polizeidirektionen geplant?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Bereitschaftspolizei Thüringen wurde bundesweit im Jahr 2002 zu 21 Einsätzen und im Jahr 2003 bis einschließlich September zu 6 Einsätzen entsandt. Zu insgesamt weiteren 3 Einsätzen in den Jahren 2002/2003 konnten keine Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei entsandt werden, da eigene polizeiliche Aufgaben zu bewältigen waren.
Zu Frage 2 liegen keine bzw. nur unzureichende Gefährdungserkenntnisse vor. Es ist jedes Land bemüht, die polizeiliche Lage in erster Linie mit eigenen Polizeikräften zu bewältigen. Die Anforderung von Polizeikräften liegt im Übrigen im Ermessen des jeweiligen Landes.
Zu Frage 3: Der Einsatz der Bereitschaftspolizei im Schutzbereich der Polizeidirektion Erfurt erfolgt auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz.
Zu Frage 4: Sollte sich das Pilotprojekt bewähren, ist eine Ausweitung auf alle Polizeidirektionen des Freistaats Thüringen vorgesehen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3617, eine Frage der Frau Abgeordneten Nitzpon. Herr Abgeordneter Ramelow, Sie werden sie stellen. Bitte schön.
Viele Menschen wünschen sich eine individuelle, naturnahe Art der Bestattung. Der Friedwald erfüllt diesen Wunsch. Er bietet eine einzigartige, stimmungsvolle Ruhestätte außerhalb normaler Friedhöfe. Die Landesregierung beabsichtigt, ein Thüringer Bestattungsgesetz auf den Weg zu bringen.
2. Wird den Kommunen, entsprechend den Überlegungen der Landesregierung, die Möglichkeit der Einrichtung von Friedwäldern gegeben?
3. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen in Thüringen geschaffen werden, um Friedwälder einzurichten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:
Das Gesetzgebungsvorhaben Thüringer Bestattungsgesetz befindet sich zwischen dem ersten und zweiten Kabinettsdurchgang. Die gesetzgeberische Hoheit zur Verabschiedung von Gesetzen obliegt allerdings dem Thüringer Landtag. Nach dem jetzt geltenden Friedhofsgesetz können innerhalb von Friedhöfen so genannte Streuwiesen angelegt werden. Diese unterliegen dann den normalen Bestimmungen des Friedhofs und bedürfen keiner besonderen gesetzlichen Regelung und Verordnung von Seiten der Kommunen bzw. der Landesregierung.
Das scheint mir ein Missverständnis zu sein. Es geht nicht um ein anonymes Bestattungsfeld oder eine Streuwiese, sondern es geht um das Konzept der Friedwälder, wie sie mittlerweile in anderen Bundesländern und in anderen europäischen Ländern ermöglicht werden, also es geht um die Einrichtung einer Bestattungsmöglich
keit in einem Wald. Ich frage deshalb die Landesregierung, ob diese Form des Bestattungswesens, wie es sich im Moment in Europa entwickelt, in Thüringen bei der Gesetzgebungserarbeitung mit bedacht wird, und wenn ja, in welcher Richtung?
Wir beabsichtigen nicht, die besondere Ruhe und die besonderen Bestimmungen für Friedhöfe außer Kraft zu setzen, aber die gesetzgeberische Hoheit liegt beim Thüringer Landtag.
Sagen Sie bitte, Herr Minister, gibt es neben dem Hinweis, dass der Landtag der Gesetzgeber ist, entsprechend der Frage 4 von Kollegin Nitzpon Gründe, die gegen die Erweiterung des Friedhofsgesetzes sprechen und die eine Friedwaldeinrichtung bei den Kommunen nicht ermöglichen würden?
Das jetzt gültige Friedhofsgesetz stammt aus DDR-Zeiten, deswegen wird es überarbeitet. Es gibt ein neues Gesetz und über Gründe, warum ja oder nein, werden wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratungen unterhalten. Ich kann ja jetzt nur auf der Basis der bestehenden Regelungen eine Mündliche Anfrage beantworten. Es gibt noch kein neues Gesetz.
Da Kollegin Nitzpon von Ihnen nicht die Vorwegnahme der parlamentarischen Beratung erfragt hat, sondern Ihr Wissen um Gründe gegen die Einrichtung von Friedwäldern außerhalb von Friedhöfen: Muss ich jetzt Ihre Antwort so verstehen, dass Ihnen momentan, zum jetzigen Zeitpunkt keine Argumente dagegen bekannt sind?
Die Landesregierung beabsichtigt nicht, auf der Basis eines Referentenentwurfs, der nicht einmal im zweiten Kabinettsdurchgang von der Landesregierung beschlossen worden ist, Vermutungen und Mutmaßungen zu äußern.
Ich habe keine weitere Frage an den Herrn Minister. Nur, Frau Präsidentin, ich möchte darauf hinweisen, sowohl die Kollegin Nitzpon als auch der Herr Ramelow als auch ich, wir haben nicht die Vorwegnahme irgendeiner Gesetzesberatung erbeten, sondern gefragt, ob die Landesregierung irgendwelche Bedenken hat. Die könnte man doch nennen, unabhängig davon, ob sie schon Eingang in einen Referentenentwurf gefunden haben, ob sie zur Prüfung liegen oder irgendetwas anderes. Ich halte die Frage einfach nicht für beantwortet.
Herr Abgeordneter Hahnemann, Sie wissen, nach der Geschäftsordnungsänderung vom letzten Mal steht mir eine Kommentierung dieses Tatbestands nicht zu.
Verwechselung einer dioxinbelasteten Maisprobe durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL)
Nach dem Großbrand in der Recyclinganlage in Gösen wurde u.a. auch eine Fläche eines Wiedereinrichters mit Silomais nordöstlich der Recyclinganlage zwischen der A 9 und Gösen (Am Bombenteich) beprobt. Das von der TLL beauftragte Labor stellte eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Dioxin fest. Aufgrund einer Verwechslung teilte die TLL aber dem betroffenen Wiedereinrichter mit, dass gegen ein Verfüttern und Inverkehrbringen des beprobten Maises keine Bedenken bestünden. Der betroffene Betrieb hatte bis zur Aufklärung der Verwechslung den Mais zur Silage weiterverarbeitet.
1. Welcher Schaden ist nach Kenntnis der Landesregierung durch die unnötige Verarbeitung zu Silomais und dessen Einlagerung sowie durch die nun erforderliche Entsorgung der verunreinigten Maissilage entstanden?
2. Welcher zusätzliche Schaden ist nach Kenntnis der Landesregierung dem Betrieb dadurch entstanden, dass er im Vertrauen darauf, ausreichend Winterfutter zur Verfügung zu haben, einen Zukauf von Silomais bisher unterlassen hatte?
4. Sind der Landesregierung weitere Verwechslungen von untersuchten Proben nach dem Brand in Gösen bekannt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Frage des Abgeordneten Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Bevor ich auf die Beantwortung der Frage eingehe, möchte ich richtig stellen, dass es sich nicht um eine Probenverwechslung durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft handelt, sondern durch ein Privatlabor, in dem die Probe durchgeführt worden ist.
Zu Frage 1: Der durch die Probenverwechslung entstandene Aufwand besteht im Folgenden: Kosten für den Transport vom Feld zum Silo, Kosten für das Verteilen und Verdichten im Silo, Kosten für das Abdecken, Kosten für das Auslagern. Auf der Grundlage einer Abstimmung zwischen dem Geschäftsführer des Labors und dem betroffenen Landwirt werden derzeit die Aufwendungen durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft kalkuliert. Das Labor ist bereit, dem Landwirt die der Probenverwechslung zuzuordnenden Mehraufwendungen zu erstatten.
Zu Frage 2: Ein möglicher Schaden ist von Umständen abhängig, die heute noch keiner abzuschätzen vermag. Außerdem ist bekannt, dass der betroffene Landwirt bereits ausreichend Grobfutter zugekauft hat. Im Übrigen hat das Labor nach Bekanntwerden der Verwechslung umgehend mit dem Landwirt Kontakt aufgenommen, so dass es keine Verzögerung an den stehenden Entscheidungen gegeben hat.
Ich sehe keine Nachfragen. Doch? Gibt es eine Nachfrage? Nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage in Drucksache 3/3619. Bitte, Herr Abgeordneter Koch.