Protokoll der Sitzung vom 16.10.2003

Ich nehme diesen Einwurf auch gern zur Kenntnis, weil dies auch sagt, sie hat davon keine ausdrücklichen Zahlungen des Landtags erhalten. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass jemand, der in diese Funktion eintritt, wie die Kollegin Bechthum jetzt, und dann das Gleiche leisten möchte, dies nicht mehr leisten kann, weil ihr die finanziellen Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir schätzen Sie dies ein?

Frau Heß hat die Besuche der Krankenhäuser in Absprache mit der Fraktion getroffen, langfristig vorbereitet als gesundheitspolitische Sprecherin unserer Fraktion und sie hat diese Besuche im Auftrag der Fraktion durchgeführt und entsprechend auch aus der Fraktionskasse den Aufwand bezahlt bekommen.

Herr Abgeordneter Dr. Pidde, gestatten Sie eine weitere Anfrage?

Ich würde mir eigentlich wünschen, dass wir die Diskussion im Justizausschuss auf sachlicher Basis führen. Ich glaube nicht, dass es Zweck hat, dass wir jetzt hier in einen großen Dialog eintreten.

Heißt das ja oder nein?

Der Abgeordnete Ramelow für die PDS-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stauch. Herr Stauch, ich wollte nur klarstellen, Sie haben in einer Nebenbemerkung gesagt, dass es sehr bedenklich sei, wenn Gelder dann aus der

Fraktionskasse genommen worden seien. Aber als Parlamentarischer Geschäftsführer sollten Sie wissen, dass, wenn für die Fraktionen in der Wahrnehmung als PGF Kosten entstehen in der Außenrepräsentation das gedeckt ist und auch zugeordnet wird dem, was die Fraktionskasse ist. Ich glaube, nichts weiter kann ich für meine PGF feststellen, dass sie ordentlich abgerechnet hat und ich weise das genauso strikt zurück, dass wir a) das Verfassungsgericht oder den Landesrechnungshof versucht hätten zu täuschen oder falsche Zahlenangaben gemacht haben, wir haben korrekte Zahlenangaben gemacht, die sind belastbar, die sind nachrechenbar

(Beifall bei der PDS)

und ich weise das als Populismus Ihrerseits zurück, Herr Stauch, und ich spreche Sie an. Wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen bereit wären - und, ich glaube, der Kollege Pidde wäre dazu genauso bereit -, könnten wir gern unsere Abrechnungen alle, die zu Grunde gelegt worden sind, im Internet präsentieren und dann kann jeder Bürger nachschauen, was alle Mandatsträger, Funktionsträger abgerechnet haben. Auf dieser Basis können wir ja dann mal nach außen dokumentieren, wer richtig oder falsch, wer korrekt zugeordnet hat oder nicht oder ob die SPD falsch abgerechnet hat oder nicht oder null hineingeschrieben hat. So lange Sie aber nicht gewillt sind, Ihre Unterlagen offen zu legen, so lange bin ich der Meinung, dass Sie sich nur schamlos deutlich das Geld in die Tasche stecken wollen auf Kosten der Steuerzahler und das weisen wir zurück.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Ramelow, einen kleinen Moment bitte. Herr Abgeordneter Ramelow!

(Zuruf Abg. Ramelow, PDS: Im Justiz- ausschuss.)

Keine Anfrage, Diskussion im Justizausschuss. Gibt es weitere Redeanmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es ist beantragt worden, ich nehme an, immer für beide Gesetzentwürfe, sie im Justizausschuss zu beraten.

Ich rufe als Erstes auf die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/3637. Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall - Herr Gentzel, Gegenstimme?

(Zuruf Abg. Gentzel, SPD: Das war eine lange Jastimme.)

Herr Gentzel begründet eine lange Jastimme und keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht, also ist einstimmig an den Justizausschuss über

wiesen worden.

Ich komme nun zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3646. Wer hier der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Überweisung ist damit auch einstimmig.

Als Nächstes rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 14

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3639 ERSTE BERATUNG

Gibt es hier den Wunsch der Begründung? Herr Abgeordneter Emde.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, die jetzige Regelung im Schulfinanzierungsgesetz bringt für 8 kreisangehörige Städte in Thüringen, mehr sind es nicht, die selbst Schulträger sind, beträchtliche Mehrausgaben. Diese ergeben sich durch ein unverhältnismäßig hohes Heranziehen bei den Kosten zur Schülerbeförderung durch den jeweiligen Landkreis, in dem sich diese Städte befinden. Um dieses Problem zu lösen, macht meine Fraktion mit dieser Vorlage einen Vorschlag. Er sollte in dem Ausschuss für Bildung und Medien federführend, natürlich aber auch im Justizausschuss beraten werden. Wir schlagen außerdem vor, unter dem Aspekt einer Interessenerwägung die Spitzenverbände, sprich den Gemeindeund Städtebund und den Landkreistag, zu diesem Thema anzuhören.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Es hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Sojka, PDS-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, dieser Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, dass die Landesregierung in Anhörungen nicht zuhören kann, zum Thema "Gesetzesfolgenabschätzung" der Nachhilfe bedarf und ein Jahr braucht, um wenigstens auf die Regierungsfraktion zu hören.

Zum Inhalt: Nur in der Regel sind eben die Schulträger die Landkreise und kreisfreien Städte. Es gibt aber auch acht Gemeinden, die selbst Schulträger sind. Bereits bei

der Anhörung zum Schulfinanzierungsgesetz vor einem Jahr kam vom Städte- und Gemeindebund der Vorschlag, die bis dahin gültige Regelung beizubehalten und die Schülerbeförderung eben nicht grundsätzlich den Landkreisen zuzuordnen. Das war den Juristen im Kultusministerium arroganterweise scheinbar nicht mal der Prüfung wert oder, was noch schlimmer ist, sie haben nicht verstanden, welche Auswirkungen diese Verschiebung für die Schulträger jetzt hat. Egal konnte das nur so lange sein, so lange die Zuweisungen für Schülerbeförderung vom Land in voller Höhe kamen. Aber der Schullastenausgleich wurde von 2001 bis 2004 von 99 auf 83 Mio.  um 16 Mio.  8 tischer wirkt sich aber die Senkung der Schülerbeförderungszuschüsse um 7 Mio.  aus, da sich wegen der sinkenden Schülerzahlen der Transportaufwand sogar erhöht. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landkreistages: "Diese Kürzungen werden substanzielle Auswirkungen, insbesondere auf den ländlichen Raum mit seiner Vielzahl kleiner Schulen haben. Wir brauchen diese Mittel aber für den Erhalt der Schulen und für die Schülerbeförderung. Die Kosten für diese Ausgaben sinken eben nicht proportional zu den Schülerzahlen."

(Zwischenruf Dr. Krapp, Kultusminister: Das ist doch gar nicht das Thema.)

Doch, das ist das Thema. Genau das ist das Thema. Die Grundkosten, die eine Schule verursacht, sind unabhängig von der Schülerzahl. Die für diese Aufgaben vorgesehenen Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich müssen daher rückgängig gemacht werden.

(Beifall bei der PDS)

Bei derzeitiger Gesetzeslage würden bzw. werden 8 Schulträger seit August doppelt belastet. Denn den Landkreisen bleibt zum Ausgleich der Differenz nur die Möglichkeit über die Kreisumlage diese Schulträger quasi doppelt zur Kasse zu bitten. Es wird Zeit, dass diese handwerklichen Fehler der Landesregierung schnellstens korrigiert werden.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Döring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich hätten wir uns den jetzt zu behandelnden Tagesordnungspunkt ersparen können. Der jetzt vorliegende Entwurf zielt nämlich darauf ab, einen Schaden zu reparieren, der durch Novellierung des Schulfinanzierungsgesetzes im Herbst 2002 überhaupt erst angerichtet wurde. Im Schulfinanzierungsgesetz waren ursprünglich die Schulträger als Träger der Schülerbeförderung festgeschrieben. Eine Rege

lung, die sich auch bewährt und in der Schülerbeförderung größtenteils zu effizienten und finanziell tragbaren und auch flexiblen Vor-Ort-Lösungen geführt hatte. Seitens der Schulträger wurde seinerzeit lediglich bemängelt, dass die Gesetzesbestimmung nicht auf das Wohnortprinzip abgestellt war und diesen Schwachpunkt hätte man bei der Gesetzesnovellierung im vergangenen Jahr ganz einfach beheben können. Stattdessen warf das Kultusministerium die gesamte bisherige Regelung über den Haufen und schrieb in seinem Entwurf die Landkreise und kreisfreien Städte als neue Träger der Schülerbeförderung fest. In der dann vom Bildungsausschuss anberaumten Anhörung - Kollegin Sojka hat das gerade eben schon mal ausgeführt - wies der Thüringer Gemeinde- und Städtebund nachdrücklich auf die Unausgegorenheit dieser Neuregelung hin. Die fachlich berechtigte Kritik des Gemeindeund Städtebundes fruchtete damals allerdings nicht. Die CDU-Fraktion wischte in einer für mich wirklich unbegreiflichen Arroganz die Vorschläge der Anhörungsteilnehmer vom Tisch und sie lehnte auch sämtliche Änderungsanträge zum Gesetzentwurf ab, die aus dieser Anhörung erwachsen waren. Darunter war auch ein Änderungsantrag zum Schulfinanzierungsgesetz, nämlich die Trägerschaft bei der Schülerbeförderung weiterhin bei den Schulträgern zu belassen. Wir haben es also nicht nur der fehlerhaften Vorlage des Kultusministeriums, sondern auch der Beratungsresistenz der CDU zu verdanken, dass wir die Novelle des Schulfinanzierungsgesetzes nach nur knapp einem Jahr erneut, und zwar diesmal im Sinne der Praxis, novellieren müssen.

Meine Damen und Herren, damit kein falscher Eindruck entsteht, betone ich, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf natürlich unterstützen. Die bisher gesammelten Erfahrungen mit der Neuregelung der Schülerbeförderung haben nämlich die Ende vergangenen Jahres geäußerten Vorbehalte des Gemeinde- und Städtebundes vollauf bestätigt. Um unbillige Härten bei kreisangehörigen Gemeinden, die Schulträger sind - Kollege Emde hat die Anzahl genannt -, zu vermeiden, muss die ursprüngliche Trägerschaft für die Schülerbeförderung wieder hergestellt werden. Dies gilt es nun zu reparieren und dem verweigern wir uns natürlich nicht. Ich wiederhole: Allerdings wäre das Problem gar nicht erst entstanden, wenn die CDU-Fraktion die Anhörung zur Schulgesetznovellierung ernst genommen hätte. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Es ist beantragt worden, an den Ausschuss für Bildung und Medien zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung erfolgt.

Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.

Ich komme nun zur Abstimmung über die Federführung, nachdem auch die Überweisung an den Justizausschuss geschehen ist. Wer der Federführung beim Ausschuss für Bildung und Medien zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das einstimmig geschehen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.

Ich komme zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 14 a, welchen wir heute Morgen beschlossen haben

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3641 ERSTE BERATUNG

Die einreichende Fraktion hat beantragt, dass der Abgeordnete Schemmel die Begründung vornimmt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion legt Ihnen heute in Drucksache 3/3641 einen Gesetzentwurf vor, der ermöglicht, dass auch die Abgeordneten des Thüringer Landtags der 4. Legislaturperiode einer Überprüfung auf die Mitarbeit beim MfS oder AfNS unterzogen werden. Auf dem sensiblen politischen Feld der Verstrickung und Auswirkung der SEDDiktatur ist nicht die Tätersuche unser Hauptanliegen, sondern unsere politische Arbeit konzentriert sich mehr und mehr auf Opferberatung, Opferbetreuung und Opferhilfe. Auch wissen wir, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Urteil festgeschrieben hat, dass eine nachgewiesene Spitzeltätigkeit nicht unmittelbar zu Mandatsverlust führt. Auch ist uns bekannt, dass das Stasiunterlagengesetz eine Benutzung der Akten zur Überprüfung - bis auf begründete Ausnahmefälle - nur bis ins Jahr 2007 gestattet, aber eben doch bis 2007. Aber die Tatsache, dass sich der Umfang erschlossener Stasiakten ständig erweitert und angesichts einiger aktueller Vorkommnisse und Fälle, ist unser Anliegen vernünftig und für jeden nachvollziehbar, der wie wir nicht will, dass im nächsten Landtag unerkannt Stasizuträger an der Gesetzgebung mitwirken.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Wir akzeptieren, dass Schuld und Sühne in einem vernünftigen, ausgewogenen Verhältnis stehen müssen. Wir wollen nicht Lebensläufe zerstören, nicht die Integration ehemaliger IM's in die Gesellschaft verhindern, aber,

meine Damen und Herren, es muss ja nicht gerade die Integration in den Thüringer Landtag sein. Danke.

(Beifall bei der SPD)

In der Aussprache hat sich der Abgeordnete Dr. Pietzsch für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.