und Sie haben vorgeführt bei dem, was Sie gesagt haben, dass Sie in Wirklichkeit natürlich nicht zuletzt auf den Ministerpräsidenten zu zielen versucht haben. Herr Gentzel, das ist ein untauglicher Versuch.
Ich glaube, dass Ihr Pulver ganz schön nass sein muss, wenn Sie sich hier auf dieses Feld begeben. Sie werden sich verheben. Morgen haben wir hier im Thüringer Landtag auf der Grundlage des erneuten Thüringen-Monitors eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und sie wird belegen, dass auch wir in Thüringen nicht frei von extremistischen Tendenzen sind, ob rechts- oder linksextremistisch.
Frau Pelke, ich muss Ihnen widersprechen, wenn Sie so tun, als wäre das Thema "Rechtsextremismus" für diese Landesregierung tabu. Sie brauchen nur alleine die diversen Thüringen-Monitore durchzulesen, dann werden Sie feststellen, dass dies für uns stets ein Thema ist und dass wir uns intensiv und umfassend damit auseinander setzen.
Heute stand bereits im Vorgriff auf den Thüringen-Monitor und die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten in den Zeitungen zu lesen, dass es dabei auch um die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger gehe, auch um Zweifel am sachgerechten Umgang der Politiker untereinander und mit den Dingen, die ihnen aufgetragen sind. Ich erlaube mir daher den Rat, dass wir hier im Parlament eben einen Umgang miteinander pflegen, der verantwort
lich ist, und dass wir dabei das rechte Maß haben. Ich darf einen Satz zitieren: "Es hat etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, wenn man sich um das rechte Maß bemüht." Ich habe den Abgeordneten Dr. Hahnemann zitiert, ich stimme Ihnen dabei in vollem Umfang zu. Um das rechte Maß in dem, was wir tatsächlich hier vor uns hertraktieren, inwieweit man tatsächlich glaubt, man muss bei einem solchen Sachverhalt nun eine Missbilligung einfordern, einen Rücktritt einfordern und dergleichen mehr. Ich denke, hier ist das rechte Maß in Wahrheit nicht eingehalten worden angesichts der Sachlage, die hier auch durch den Bericht des Innenministers deutlich geworden ist und auch aus meiner Sicht durch die gesamte Debatte.
Wir lassen uns, meine Damen und Herren, bei unserem Eintreten für die Rechtsstaat und für rechtsstaatliche Grundsätze und die Wahrung der Bürgerrechte und der Menschenrechte von niemandem übertreffen. Ich bedanke mich.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3696 ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3702. Zu diesem Antrag hat Kollege Hahnemann beantragt, dass er an den Innenausschuss überwiesen wird. Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer für die Ausschussüberweisung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag zur Ausschussüberweisung ist mit Mehrheit abgelehnt.
So stimmen wir jetzt über den Antrag direkt ab. Wer für den Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3702 stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen als Letztes zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3762. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
auf. Ich hoffe, ich habe für die Verletzung der Geschäftsordnung bezüglich der Zeit der Fragestunde Ihr Einverständnis. Es regt sich kein Widerspruch, so beginnen wir bei der Fragestunde mit der Frage des Herrn Abgeordneten Hahnemann in Drucksache 3/3660. Bitte, Herr Abgeordneter.
Die Polizei durchsuchte laut diesem und weiteren Presseberichten zahlreiche Wohnungen und Objekte in Thüringen und Sachsen. Gegen 16 Verdächtige wird wegen diverser Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität ermittelt, zwei Haftbefehle wurden erlassen. Unter den Verdächtigen befinden sich auch einschlägig bekannte Rechtsextremisten, die in der Vergangenheit den Sicherheitsbehörden insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Skinheadkonzerten aufgefallen waren.
1. Seit wann und wie kooperieren Ostthüringer Rechtsextremisten mit politisch gleichgesinnten Personen und Organisationen aus dem Sächsischen Vogtland?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Verflechtung der rechtsextremen Skinheadkonzert-Szene mit Strukturen der organisierten Wirtschaftskriminalität?
3. Welche rechtlichen Konsequenzen werden gegen die Organisatoren und Teilnehmer der Skinheadkonzerte am 14. September 2002 in Greiz/Dölau und am 2. Oktober 2002 in Hohenleuben eingeleitet oder ausgesprochen?
4. Liegen der Landesregierung weitere Informationen über Betätigung von Mitgliedern der Thüringer rechtsextremen Szene in wirtschaftskriminellen Kreisen vor?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Ich stelle zunächst den Hinweis voran, dass es der Landesregierung nicht gestattet ist, im Plenum des Landtags und damit öffentlich Auskünfte zu geben, die Rückschlüsse auf
den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen. Für weiter gehende Informationen steht die Landesregierung der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Verfügung.
Dies vorausgestellt die Antwort zu Frage 1: Es liegen keine konkreten Erkenntisse über eine Kooperation im Sinne der Fragestellung vor. Anlassbezogen kann es allerdings zu länderübergreifenden Aktivitäten innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums kommen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zur Teilnahme an Skinheadkonzerten mobilisiert wird.
Zu Frage 2: Erkenntnisse über eine Verpflechtung der Skinheadkonzertszene mit Strukturen der organisierten Wirtschaftskriminalität liegen nicht vor.
Zu Frage 3: Das Konzert in Greiz/Dölau wurde durch die Polizei aufgelöst. Gegen den Veranstalter wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt, da er seiner gesetzlichen Anzeigepflicht nach § 42 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes nicht nachgekommen war. Gegen einen Teilnehmer wurde Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gegen vier Teilnehmer wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet. Bei allen Teilnehmern wurde die Identität festgestellt und Platzverweis erteilt. Ein für den 2. Oktober 2002 als Begegnungstreffen zwischen Ost und West zum Tag der Deutschen Einheit getarntes Skinheadkonzert wurde im Vorfeld durch die Verwaltungsgemeinschaft Leubatal untersagt. Dieses Verbot wurde durch das Verwaltungsgericht Gera bestätigt. Im Rahmen polizeilicher Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbots wurden von den aus Thüringen, Sachsen und Bayern anreisenden Rechtsextremisten die Personalien aufgenommen und Platzverweise ausgesprochen. Darüber hinaus wurde eine Anzeige wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Die erste bezieht sich auf die Wohnungsdurchsuchung. Sind bei diesen Durchsuchungen Waffen sichergestellt worden? Und die zweite Frage wäre, können Sie etwas sagen über Kontakte von den betroffenen Rechtsextremisten mit dem verbotenen Blood-and-Honour-Netzwerk bzw. mit dem militanten Zusammenhang Combat 18?
Gut, ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3662 des Abgeordneter Ramelow und Herr Abgeordneter Buse, Sie werden die Frage für Ihren Kollegen stellen. Bitte schön.
Entscheidung der Europäischen Kommission die staatliche Beihilfe zu Gunsten der Kahla Porzellan GmbH und der Kahla/Thüringen Porzellan GmbH betreffend
Die Kommission hat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union L 227/12 vom 11. September 2003 bereits im Mai 2003 in oben genanntem Prüfverfahren entschieden, dass eine Reihe gewährter Beihilfen für die Kahla Porzellan GmbH bzw. die Kahla/Thüringen Porzellan GmbH mit den Richtlinien des gemeinsamen Marktes unvereinbar und zurückzufordern sind.
3. Welche Auswirkungen auf die Mittel des Thüringer Industriebeteiligungsfonds haben die Rückforderungen bezüglich der Kapitalbeteiligung durch die TIB in Höhe von 1,975 Mio. DM und des partiarischen Darlehens in Höhe von 6 Mio. DM an bzw. für die Kahla/Thüringen Porzellan GmbH?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow, hier gestellt durch den Abgeordneten Buse, für die Landesregierung wie folgt: