Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

Ich denke, wir können gerade die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht davon abhängig machen, ob der Unterhaltspflichtige Geld hat und in der Lage ist, um die Maßnahmen umzusetzen. Die Europäische Union sagt, die Wasserrahmenrichtlinie muss umgesetzt werden. Dementsprechend muss das Land auch eingreifen, wo diese Umsetzung Gefahr laufen würde, verhindert zu werden,

eben gerade auch aufgrund des Mangels an Leistungsfähigkeit.

Als Nächstes beschäftigten uns nach den Finanzfragen die Definitionen. Es ist sicherlich auf den ersten Blick ein relativ uninteressantes Thema, aber es hat doch ein paar interessante Erkenntnisse gegeben, die ich hier zum Besten geben möchte. Wir erfuhren zum Beispiel, dass es in Thüringen keine Seen gibt, weil die nach der Wasserrahmenrichtlinie erst bei 50 Hektar losgehen. Wie man die Dinger nun nennt, die da kleiner sind als 50 Hektar und stehende Gewässer sind...

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Teiche!)

Nein, Teiche sind es nicht, weil Teiche Gewässer zum Zwecke der Fischerei sind, und die müssen ablassbar gestaltet sein. Ein See ist nicht ablassbar. Also, wie man die nun nennt, das werden wir nicht klären können, wahrscheinlich "stehende Gewässer". Da hätten wir dann aber das Problem, wenn diese Seen einen natürlichen Abfluss haben, dass sie dann eigentlich auch wieder kein stehendes Gewässer sind, also irgendwas, was wir hier nicht näher benennen können.

Wir wollten auch noch Teiche definieren, aber das ging eben nicht, weil es die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion nicht wollten, deshalb scheinen jetzt alle oberirdischen Gewässer auch Gewässer zum Zwecke der Fischerei zu sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, wenn der so bestätigt wird, haben wir dann in Thüringen den erstaunlichen Zustand zu verzeichnen, dass ich alle Gewässer, alle oberirdischen Gewässer zum Zwecke der Fischerei düngen darf - für einen Gewässerökologen etwas vollkommen Hirnrissiges, Entschuldigung, wenn ich das jetzt mal so sage, aber es ist nicht nachzuvollziehen, wieso man ein Gewässer, ein natürliches Gewässer düngen darf. Denn damit kommt es immer zu einem Fall der Nährstoffanreicherung, die wir durch den Bau von Kläranlagen an anderer Stelle mit immensem Aufwand zu vermeiden versuchen.

(Beifall bei der SPD)

Aber zum Zwecke der Fischerei darf ich das jetzt und da muss ich sagen, das geht mir selbst als Fischer zu weit. Ich darf auch in Zukunft in allen natürlichen Gewässern zum Zwecke der Fischerei füttern. Das heißt also: Warum soll ich als Fischereibetrieb überhaupt noch eine Rinnenanlage zur Forellenzucht bauen? Ich kann doch die Werra auch gleich so nehmen, wie sie ist. Das ist eine interessante Anwendung und wir werden sehen, welche Fischereibetriebe sie aufgreifen werden. Der Kollege Posselt, der die Saale-Talsperren betreut und der immense Einbrüche bei seinem Fischfang hatte, weil der Kormoran dort so kräftig zugeschlagen hat, der könnte vielleicht die Anregung der Landesregierung aufgreifen und dankbar dann die SaaleTalsperren füttern bzw. düngen, damit er hier entsprechend höhere Ergebnisse erreichen kann. Die Grenze dieses Füt

terns und des Düngens ist ja entsprechend auch im Gesetzentwurf festgelegt: wenn die Nährstoffanreicherung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand bewirkt. Also, da es hier unter dem Abschnitt "zum Zwecke der Fischerei" geht, also eine nachteilige Auswirkung einer Nährstoffanreicherung auf das Gewässer aus Sicht der Fischerei wäre es natürlich nur dann, wenn das Gewässer derartig belastet ist, dass dann irgendwann der Sauerstoffmangel dazu führt, dass die Fische sterben. Aber da kann ich Ihnen verraten, da können wir in Thüringer Gewässern noch ganz schön viel tun, bis das so weit ist.

Nun noch zu weiteren Begriffen: Der gute ökologische Zustand ist das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie. Er lässt sich aber aus Sicht der Landesregierung bisher noch nicht definieren. Deshalb gilt bisher oder auch in Zukunft das Ziel für Thüringer Gewässer, dass wir hier den Zustand einer mäßigen Belastung erreichen wollen. Damit ist es unserer Meinung nach nicht möglich, die Ausrichtung aller wasserwirtschaftlichen Maßnahmen bereits ab dem nächsten Jahr auf die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie festzulegen. Das wäre aber wichtig gewesen. Denn in Anbetracht der enormen Aufgaben, die vor uns stehen, und in Anbetracht der Zeitknappheit müssen wir, um bis zum Jahr 2015 diese Richtlinie zu erfüllen, wirklich sehen, dass wir die Wasserrahmenrichtlinie immer mitdenken. Das hatte ich in der ersten Lesung bereits ausgeführt. Eine Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung wäre ebenfalls wünschenswert gewesen. Zum Beispiel hätte es sehr positive Effekte mit sich bringen können, bei der Bestandsaufnahme eben die Fischereiverbände mit zu beteiligen, denn sie hätten uns wesentlich besser als jeder andere sagen können, mit welchen aquatischen Lebensgemeinschaften wir es im Gewässer zu tun haben, welche Fische da drin sind, welche Fische sich entsprechend vermehren. Damit hätten wir auch eine ganze Menge Geld sparen können, was wir jetzt für sehr umfangreiche Erhebungen benötigen.

(Beifall bei der PDS)

Nun von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zu der wir keine Änderungsanträge mehr gestellt haben, denn das haben wir im Ausschuss getan, und da uns die Mehrheitsfraktion so deutlich gemacht hat, dass sie unsere Änderungsanträge nicht möchte, wollte ich Ihnen das ersparen, heute noch mal darauf einzugehen. Wir haben deshalb nur Änderungsanträge zum Hochwasserschutz gestellt, einem weiteren uns sehr, sehr wichtigen Thema, wo wir denken, dass es endlich gesetzliche Konsequenzen aus den Hochwasserereignissen im letzten Jahr und zu Beginn dieses Jahres geben muss.

Unser Änderungsantrag sieht vor, dass wir erstens die Versickerung in Thüringen fördern wollen. Es gibt zurzeit eine Versickerungsverordnung, die Versickerungen praktisch ausschließt. Ziel dieser Forderung der Versickerung soll es sein, dass gerade bei Starkregen oder auch bei Tauwetter ein sofortiges Abfließen des Niederschlagswassers in Gewässer verhindert wird, soweit das möglich ist, und

damit gerade auch in stark versiegelten Gebieten Hochwasserspitzen gekappt werden, Hochwasserspitzen verringert werden, damit es hier nicht zu einer Katastrophe führen kann. In Punkt 2 unseres Änderungsantrags möchten wir etwas dafür tun, dass Deiche, die vor einem Hochwasser an einem Gewässer 1. Ordnung schützen, in Zukunft besser unterhalten werden können, eben gerade, dass wir hier eindeutig die Verantwortlichkeit des Landes festlegen. Die gilt bisher nur für Deiche, die direkt an einem Gewässer 1. Ordnung liegen, jedoch nicht für die Deiche, die an Einmündungen von Gewässern 2. Ordnung in Gewässer 1. Ordnung liegen und an diesen Einmündungen eben gerade durch den Rückstaueffekt, den es bei Hochwasser durch ein Gewässer 1. Ordnung gibt, auch vor einem Hochwasser eines Gewässers 1. Ordnung schützen. Wir denken, dass für diese Deiche, die, wenn sie in einem schlechten Zustand sind und brechen sollten im Hochwasserfall, dafür sorgen, dass gerade das Hochwasser aus einem Gewässer 1. Ordnung die betroffenen Kommunen dann trifft, das Land unterhaltungspflichtig sein sollte. Deshalb möchten wir die Unterhaltspflicht hierzu ändern. Entsprechend müsste dann noch die Anlage geändert werden, also es müsste eine neue Zuordnung der Deiche erfolgen, was dann die Landesregierung im Anschluss an diese Gesetzesänderung durchführen müsste.

Noch eine kurze Bemerkung zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD: Auch hier soll eine Regelung zu Deichen erfolgen. Ich habe eben unsere Meinung dargestellt, sie ist eine andere als die der Fraktion der SPD, deshalb können wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen, obwohl ich gestehen muss, was die Einschränkung der Bebauung von Überschwemmungsgebieten angeht, hier hätte ich gern meine Zustimmung gegeben. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, das einzelpunktweise abzustimmen - wenn nicht, werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. Meine Damen und Herren, vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Becker, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie meine Vorredner schon sagten, geht es hier in der zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs um die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Wir als SPD-Fraktion teilen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, wollten sie auch unterstützen, doch leider ist es mit diesem Gesetzentwurf ohne unsere Änderungen nicht möglich. Ich möchte auf einige Punkte noch mal eingehen, die wir ja auch schon ausführlich im Ausschuss besprochen haben. Wir sind der Meinung, das Land sollte für die Unterhaltung aller Deiche, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, verantwortlich sein. Die Unterhaltung eines Dei

ches, unabhängig, ob an einem Gewässer 1. oder 2. Ordnung, verlangt anderes als schlichte Gewässerunterhaltung sowie technische und auch finanzielle Mittel, mit denen die Gemeinden vielmals überfordert sind. Die Deiche sind den Gemeinden in den meisten Fällen in einem sehr schlechten Zustand übertragen worden; dieser Zustand hat sich in den letzten Jahren meistens verschlechtert. Angesichts der wachsenden Vielfalt an Aufgaben, die den Gemeinden auch vom Land übertragen wurden, können die Kommunen die Mittel weder für die Sanierung noch für die Unterhaltung aufbringen. Dies hat auch zu der Hochwassergefährdung verschiedener Gemeinden bei den zurückliegenden Hochwasserereignissen geführt. Die Sanierung und Unterhaltung der Deiche sollte auch wegen der in der Regel nicht auf das Gemeindegebiet begrenzten Schutzwirkung eines Deiches von den dafür zuständigen Behörden des Landes ausgeübt werden. Durch die Übertragung der Aufgaben auf das Land wäre auch eine fachliche Kontrolle von Schwachstellen in den Deichsystemen eher gewährleistet als das, was Sie jetzt vorsehen. Schlichte Pflegemaßnahmen, wie z.B. eine Grasmahd kann trotzdem von den Gemeinden durchgeführt werden. Eine wichtige Rolle im Ausschuss spielte auch der Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes, Erlaubnisse für Gewässereinleitung stufenweise zu erteilen. Eine solche Regelung könnte in vielen Fällen ein koordiniertes Vorgehen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ermöglichen und würde auch finanziell einen größeren Spielraum lassen. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Möglichkeit schon jetzt in das Gesetz aufgenommen worden wäre. Wir hoffen aber auf Ihre Bereitschaft, die Möglichkeit einer solchen Regelung noch einmal zu überdenken und sie dann so schnell wie möglich nachzuholen.

Unverständlich ist auch für uns als SPD-Fraktion die Ablehnung unseres Änderungsantrags zu § 39 im Umweltausschuss. Die geplante Neufassung erweitert die Genehmigungsfreistellung für Fischereiausübungsberechtigte. Darauf ist Herr Kummer schon eingegangen. Das Düngen wird erweitert, soweit keine signifikanten Nachteile auf den Zustand des Gewässers zu erwarten sind. Selbst die Fachbehörden sind sich über diese Abgrenzung nicht einig und Sie geben dieses jetzt einfach weiter an den Fischereiberechtigten. Ich glaube, mit dieser Regelung tun wir dem Land und den Gewässern in Thüringen keinen Gefallen.

(Beifall bei der PDS)

Es wäre wirklich besser gewesen, es bei der alten Regelung zu belassen. Erfreut, aber nicht so ganz sehr überrascht wie Herrn Kummer hat uns die Kompromissbereitschaft der CDU zu § 71 Abs. 4, da sie sich ja jetzt nur nach dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Umweltausschuss orientiert haben, um nicht zu sagen, dass es jetzt vorliegt im Plenum. Meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, wir werden uns bemühen, unsere Änderungsanträge Ihnen das nächste Mal früher zuzuleiten, damit Sie dann im Umweltausschuss auch schon dem zu

stimmen können und es nicht über das Plenum machen müssen. Aber wir sind natürlich bereit, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, da er in unsere Intention geht. Wir waren immer der Meinung, dass das Land an der Finanzierung der Maßnahmen beteiligt sein müsse, dass das Land verpflichtet sein muss, unbedingt auch weiter in die Verantwortung zu kommen, dass aber auch eine Beteiligung der Leistungsfähigkeit der Verpflichteten eingehalten werden muss. Das war ja im Kompromiss dann nicht mehr gegeben, so ist diese Änderung jetzt die bessere. Mit dem Änderungsantrag der CDU sind wir natürlich einverstanden.

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Das ist schön.)

Es ist wortwörtlich der gleiche, den haben wir im Umweltausschuss eingebracht, Herr Krauße, da brauchen Sie sich nun wirklich nicht zu wundern. Das hat nichts mit schwarzen Vögeln zu tun, das hat nur mit Ihrer Kompromissbereitschaft zu tun und das ist ja in Ordnung.

Ein weiterer Streitpunkt, auf den Herr Kummer auch schon eingegangen ist, sind die Kosten der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Wie hoch sind sie? Es ist alles unklar. Der Gemeinde- und Städtebund hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass so schnell wie möglich Klarheit geschaffen werden muss. Deshalb werden wir dem Entschließungsantrag der PDS auch zustimmen.

(Beifall bei der PDS)

Eines kann ich Ihnen in diesem Jahr nun nicht ersparen Frau Dr. Klaus hatte es schon gesagt -, wir ändern das Wassergesetz das zweite Mal in einem Jahr, was auch zu dementsprechenden Verwirrungen in den Verbänden geführt hat. Deshalb stellen wir auch heute unseren Änderungsantrag zu § 81, weil wir der Meinung sind, Ihren Worten müssen auch einmal Taten folgen, Herr Minister. Wir sind eindeutig für ein Verbot für die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten. Sie haben sich immer dann, wenn es akut war, dazu geäußert, dass Sie auch dagegen sind und dass Sie das schlimm finden, was die Gemeinden da machen. Nur wenn Sie handeln dürfen, dann tun Sie das nicht, dann sagen Sie der Bund muss handeln. Sehr gut, dass der Bund auch handelt.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Der handelt ja nicht.)

Der handelt auch, das wissen Sie ganz genau, der Referentenentwurf liegt vor.

(Zwischenruf Baldus, Staatssekretär: Wo?)

Aber wir haben das Wassergesetz das zweite Mal in diesem Jahr geändert und Sie sind nicht bereit, eine sächsische Regelung zu übernehmen, die dort schon lange im Wasser

gesetz Eingang gefunden hat.

(Beifall bei der SPD)

Einmal sagen Sie, es ist verfassungswidrig, bei der letzten Anhörung im Umweltausschuss haben Sie gesagt, der Bund soll es richten, Herr Minister Sklenar, Sie haben Verantwortung und Sie könnten jetzt handeln Ich bitte deshalb, dem SPD-Antrag und dann auch dem Gesetzentwurf mit den Änderungen zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Krauße, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte jetzt noch einmal wiederholen, dass wir heute über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie reden und dass uns das eine Pflicht ist, der wir nicht ausweichen können. Ich könnte nochmals darüber referieren, was mäßige Belastung ist und was von einem guten ökologischen Zustand erwartet wird. Dies alles ist hier schon recht ausführlich gesagt worden. Was allerdings nicht gesagt worden ist, ist der Zeitrahmen, über den wir hier sprechen.

Wir haben zur Erfassung des Gewässerzustands bis zum Jahr 2006 Zeit. Das ist weiß Gott eine sehr kurze Zeit und es ist eilbedürftig hier etwas zu tun, aber die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist natürlich auch eine große Aufgabe. Die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung, die länderübergreifend organisiert ist, macht natürlich auch ganz andere Abstimmungsrunden notwendig, als man das tun könnte, wenn wir nur in unseren kleinen Ländergrenzen arbeiten würden. Die Maßnahmenprogramme, die dann erstellt werden müssen, und die Bewirtschaftungspläne haben noch einmal Zeit bis zum Jahr 2009 und dies nicht ohne Grund. Hier ist es wichtig, dass man sorgfältig arbeitet. Deshalb halte ich es einfach für unredlich, jetzt von der Landesregierung zu fordern, man müsse genaue finanzielle Konsequenzen, genaue finanzielle Belastungen jetzt schon oder in nächster Zeit darstellen können. Dies kann nicht funktionieren.

(Beifall bei der CDU)

Nicht unerwähnt darf natürlich bleiben, dass die Landesregierung schon kurz nach der Veröffentlichung der EUWasserrahmenrichtlinie den ersten Infobrief herausgegeben hat. Dort wurde über die aktuelle Beschlusslage über Begriffe und Instrumente informiert. Diesem ersten Infobrief sind mittlerweile drei weitere gefolgt. Es ist für uns heute die Aufgabe, eine landesgesetzliche Regelung für diese EU-Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen. Es ist von

meinen Vorrednern gesagt worden, wir haben uns intensiv im Ausschuss in mehreren Sitzungen damit befasst. Wir haben eine Anhörung dazu durchgeführt und es ist wie immer bei solchen gesetzlichen Regelungen, man kann nicht jedem Wunsch gerecht werden. Wir werden das Notwendige und das Nötige umsetzen. Wir werden aber über das, was die EU von uns fordert, nicht hinausgehen. Denn dies alles hat auch mit Kosten zu tun. Wir haben als CDUFraktion in die Debatte oder in die Behandlung eine anfangs etwas belächelte und als nicht sonderlich maßgeblich wichtige Sache, das Problem der Karten, eingebracht, dass man nunmehr digitale Karten auch aus anderen Fachbehörden zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten nutzen kann. Dies erschien uns sehr wichtig und dies ist auch von den entsprechenden Behörden angemahnt worden.

Nun zu den Änderungsanträgen von SPD und PDS: Zunächst möchte ich anmerken, die Deichzuordnung und die Unterhaltung der Deiche hat mit dem eigentlichen Anliegen der EU-Wasserrahmenrichtlinie direkt nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Es war klar und eindeutig Thema der ersten Novellierung, als es nämlich auch in hohem Maße um den Hochwasserschutz ging. Man muss natürlich bei einer Deichzuordnung, die sollte uns durchaus im Umweltausschuss weiter beschäftigen, die Frage der Finanzierung, insbesondere der solidarischen Finanzierung mit im Auge behalten und es ist natürlich auch angesprochen worden, wie kann man es denn bezahlen und wer kann es bezahlen, und wo nehmen wir das Geld her. Dies ist aber nicht primäres Thema unserer heutigen Beratung, unserer heutigen Besprechung zum Gesetz.

Was die Frage Versickerung anbelangt, Herr Kummer: Ich meine, die Versickerung ist in der Thüringer Niederschlagswasserversickerungsverordnung - ein wahrhaft gigantisches Wort - durchaus zutreffend beschrieben und dort ist auch der Versickerung der Vorrang gegeben.

Dass Versickerung natürlich nur bedingt dem Hochwasserschutz dienen kann, das haben wir bei den letzten Hochwasserereignissen erleben müssen, denn wenn aufgrund lang anhaltender Niederschläge die Böden dermaßen gesättigt sind, dass sie kein Wasser mehr aufnehmen können und dass kein Wasser mehr versickern kann, dann nützt Ihnen auch die beste Versickerungsverordnung nichts, dann läuft das Wasser eben einfach ab. Und genau dies war ja der Fall, vor allem in den Gebirgsregionen.

Insgesamt war der Hochwasserschutz Gegenstand der vorangegangenen Novelle und genau aus dem Grund, dass man nicht beides, alles und jedes ineinander vermischt, gab es auch diese zwei Novellierungen, weil das zwei Themen sind, die natürlich miteinander zusammenhängen und die mit Wasser zu tun haben, die aber insgesamt mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, und deshalb wollten wir

diese zweite Novellierung, so direkt nicht verknüpft werden können, denn hier geht es um den guten ökologischen Zustand der Gewässer und das wissen Sie sehr genau.

Den Änderungsantrag, den wir als CDU-Fraktion heute ins Plenum noch mal einbringen - Frau Becker hat es etwas verwundert zur Kenntnis genommen -,