Die CDU setzt damit das im Gerichtsverfahren gezeigte Verhalten fort. Bei der Erhebung des tatsächlichen Aufwands durch den Rechnungshof hatten die Funktionsträger der CDU-Fraktion Kosten, vor allem Fahrtkosten, produziert. Das in erheblichem Umfang ausgerechnet auch
in der sitzungsfreien Zeit, aber da ging auch der Erhebungs- und Prüfungszeitraum des Rechnungshofs zu Ende. Es wurden Kosten produziert, die selbst nach einer ersten Korrektur durch den Rechnungshof - und diese Korrektur basierte lediglich auf stichprobenartigen Kontrollen - noch etwa 400 944tion festgestellten Durchschnittswert lagen. Hinzu kommt, dass die CDU-Mehrheit im Ausschuss sich vehement weigerte, die Ergebnisse der seit der Urteilsverkündung geltenden Einzelabrechnungen der funktionsbedingten Aufwendungen gegenüber der Landtagspräsidentin als aktuelle objektive Information zur Ermittlung der Höhe der Pauschalen in die Beratung auch nur einzubeziehen. Das, obwohl die Daten in verwertbarer Form durch die Landtagsverwaltung zur Verfügung gestellt werden konnten. Offensichtlich war bei der CDU-Mehrheit hier in diesem Hause die Erkenntnis gereift, dass die Ergebnisse dieser Spitzabrechnung wohl für die eigenen Zwecke nicht so gut verwertbar sein könnten.
Meine Damen und Herren, ich glaube, noch deutlicher kann die CDU-Mehrheit hier in diesem Hause nicht entlarven, dass es eher offensichtlich nicht um einen zwar pauschalen, aber dennoch realen Ausgleich von Aufwand geht,
sondern um einen verschleierten Ersatz für die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000 weggefallenen Funktionszulagen für Ausschussvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer.
Meine Damen und Herren, eine Formulierung des Abgeordneten Wolf heute hier vor wenigen Minuten hat mich darin bestärkt, dass es auch tatsächlich so ist. Der Abgeordnete Wolf hat nämlich sinngemäß formuliert, er war zunächst für diese Spitzabrechnung, weil er der Meinung war, es werden dann die belohnt, die fleißiger sind, meine Damen und Herren. Was bedeutet denn das? Das bedeutet, es geht ihm gar nicht um die Abrechnung von Aufwand, der entsteht, sondern um eine Belohnung von Fleiß. Belohnung von Fleiß ist etwas anderes als Abgeltung von Aufwand.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass unser Gesetzentwurf den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sehr viel mehr als der von der Mehrheitsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf entspricht, stimmen Sie daher für unseren Gesetzentwurf. Danke.
Herr Abgeordneter, wollten Sie eine Frage stellen? Noch einmal reden. Herr Abgeordneter Wolf, CDU-Fraktion.
Herr Kollege Koch, nun noch mal, weil das Thema jetzt mehrfach angesprochen wurde. Es ging um geprüfte Zahlen. Deswegen war die CDU-Fraktion im Ausschuss der Meinung, dass wir nicht auf Zahlenmaterial zurückgreifen, was in keiner Art und Weise geprüft ist, sondern es lag geprüftes und aufgeschlüsseltes Zahlenmaterial vor. Aus diesem Grunde haben wir uns auf den Rechnungshofbericht bezogen.
Was Sie eben zum Schluss angesprochen haben, jemand, der fleißig ist, hat natürlich auch einen höheren Aufwand. Darum ging es. Dieser höhere Aufwand soll in irgendeiner Weise dann auch entsprechend vergütet werden.
Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt in seinen einzelnen Teilen vor. Demzufolge schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in der Drucksachennummer 3/3531. Ein Geschäftsordnungsantrag? Herr Abgeordneter Stauch, bitte.
Herr Abgeordneter Stauch, um namentliche Abstimmung zu allen drei Unterpunkten? Ja. Dann werden wir zuallererst in namentlicher Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in der Drucksachennummer 3/3531 in zweiter Beratung kommen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Jetzt liegt das Stimmergebnis zu TOP 2 a in Drucksache 3/3531 vor, Gesetzentwurf der PDS-Fraktion. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, davon gab es 16 Jastimmen, 58 Neinstimmen, damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Ich bitte jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer aller drei Fraktionen ganz kurz zu einer Verständigungsfrage zu mir zu kommen.
Gut. Dann stimmen wir jetzt in namentlicher Abstimmung zunächst den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion - Drucksache 3/3646 - ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten jetzt alle die Gelegenheit, ihre Stimmkarten abzugeben? Das ist ganz offensichtlich der Fall. Ich bitte um Auszählung.
Jetzt haben wir ein Ergebnis des Gesetztentwurfs der SPDFraktion Drucksache 3/3646. Es wurden 76 Stimmen abgegeben, davon 17 Jastimmen, 49 Neinstimmen, 10 Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion - Drucksache 3/3637. Ich bitte um Auszählung.
So, jetzt liegt das Ergebnis der Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 3/3637 vor. Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon 43 Jastimmen, 30 Neinstimmen, Enthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? So ist das noch mal bestätigt. Dieser Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3639 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/3793 ZWEITE BERATUNG
Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Grob. Ich bitte um die Berichterstattung. Bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, durch Beschluss des Landtags vom 16. Oktober 2003 ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU "Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen" in Drucksache 3/3639 an den Ausschuss für Bildung und Medien federführend und an den Justizausschuss überwiesen worden. Die Änderung des Gesetzes ist nach Einschätzung durch die CDU-Fraktion notwendig, da nach Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes, des Förderschulgesetzes, des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen und des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 3. Dezem
ber 2002 die Trägerschaft für die Schülerbeförderung im Wesentlichen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen worden ist. Danach werden die Kosten für die Schülerbeförderung in den Landkreisen dem Schulaufwand zugeordnet. Die Finanzierung erfolgt in der Weise, dass 80 Prozent des ungedeckten Bedarfs über die Schulumlage finanziert werden, der restliche ungedeckte Finanzierungsbedarf wird über die Kreisumlage refinanziert, zu der auch die kreisangehörigen Schulgemeinden herangezogen werden. Infolge dieser Neuregelungen werden kreisangehörige Schulträgergemeinden finanziell zusätzlich stark belastet. Ziel der Änderung ist es, die ursprüngliche Verantwortlichkeit der Schulträger für die Organisation und die Finanzierung der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler wieder herzustellen. Der Ausschuss für Bildung und Medien hatte den Gesetzentwurf in Drucksache 3/3639 in seiner 46. Sitzung am 23. Oktober 2003 auf seiner Tagesordnung. Während der Beratung über den Gesetzentwurf wurde gemeinsam festgelegt, dem Antrag auf schriftliche Anhörung stattzugeben. Der Beschluss zur schriftlichen Anhörung sowie der dazugehörende Kreis der Anzuhörenden wurde vom Ausschuss einstimmig gefasst. Weiterhin wurde beschlossen, den 12. November 2003 als Einsendeschluss für die Stellungnahme festzulegen. Als Berichterstatter wurde ich auserkoren, wie Sie unschwer erkennen können.
In der 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Medien wurde unter Tagesordnungspunkt 1 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen" erneut beraten und die Stellungnahme des schriftlichen Anhörungsverfahrens einbezogen. Dem Ausschuss lagen die Schreiben des Thüringischen Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zur Auswertung vor. Fragen, die durch die Anhörung aufgekommen waren, wurden im Ausschuss behandelt und intensiv diskutiert. Im Ergebnis befanden alle Mitglieder im Ausschuss die Änderung des Gesetzes für notwendig und stimmten einstimmig für die Änderung. Der mitberatende Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 27. November 2003 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung und Medien vorgeschlagenen Änderungen, vergleichen Sie die Anlage 3/2090, anzunehmen. Der Ausschuss für Bildung und Medien empfiehlt daher einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit den in der Drucksache 3/3793 aufgeführten Änderungen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ende 2002 wurde das Schulfinanzierungsgesetz geändert. Mit Wir
kung vom 1. August 2003 sind jetzt generell die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schülerbeförderung zuständig. Damit wurde die Trägerschaft von Schülerbeförderung und ÖPNV bewusst in eine Hand gelegt. Wie Kollege Goebel bei der zweiten Lesung zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes zutreffend ausführte, erfolgte dies aus Gründen der Praktikabilität und der möglichst flächendeckenden Versorgung des ÖPNV. Gerade mal vier Monate nach In-Kraft-Treten dieser Änderung versucht die CDU nun eine Rolle rückwärts. Begründet wird dies mit unbilligen Härten im Einzelfall.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion beantragt nun also die Rücknahme der Änderungen bezüglich der Schülerbeförderung, um die Städte Apolda, Altenburg, Gotha, Nordhausen und die anderen kreisangehörigen Schulträger zu entlasten. Das klingt gut und dem müsste man eigentlich zustimmen, aber
ich bin im anderen Ausschuss und andere haben eben auch andere Auffassungen -, meine Damen und Herren, der Antrag der CDU beinhaltet eben nicht nur die Entlastung von einzelnen Gemeinden, dieser Antrag bedeutet auch die Belastung der übrigen Gemeinden im Landkreis. Es geht hier also nicht um Entlastung, sondern um die Verschiebung von Lasten. Die durch diesen Antrag erreichte Besserstellung z.B. der Stadt Apolda korrespondiert beispielsweise zu 100 Prozent mit einer höheren Schulumlage für Kranichfeld, Bad Berka, Magdala, Isseroda, Bad Sulza und die anderen Gemeinden im Weimarer Landkreis, wohl bemerkt, mit einer höheren Schulumlage, wo diese nach der Gesetzesänderung vor einem Jahr erfolgte. Gotha z.B. hat das aber nicht gemacht.
Wenn ein Gesetz geändert wird, das sich auf die Kommunen auswirkt, sind die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Sie werden angehört - das haben wir hier heute auch schon gehört in der Berichterstattung. Der Gemeindeund Städtebund hält die Gesetzesänderung für vernünftig, der Thüringische Landkreistag hält die von der CDUFraktion vorgeschlagene Änderung für nicht gerechtfertigt und sagt - drei Gedanken -, dass eine solidarische Finanzierung durch alle Gemeinden, wie sie aktuelle Gesetzeslage ist, einem Trennsystem vorzuziehen ist und dass die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Änderung nicht sachgerecht ist, weil nämlich der Kreis die Schülerbeförderung im Zusammenwirken mit dem ÖPNV für das gesamte Kreisgebiet zu organisieren hat und das unabhängig von Schulträgerschaften. Und er sagt, dass die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Änderung unwirtschaftlich sei. Dies ergibt sich aus der Unwirtschaftlichkeit einer Dezentralisierung der Verantwortlichkeiten in den relativ kleinen Thüringer Landkreisen. Also die Kommunalen Spitzenverbände sind sich nicht einig, wir aber als Abgeordnete haben zu entscheiden. Von den Stimmen der Opposition zu diesem Gesetz hängt seine Beschlussfas
aber lassen Sie mich auch sagen, warum wir uns dieses erst "rin in die Kartoffeln", dann wieder "raus aus den Kartoffeln" im Landtag antun müssen. Das eigentliche Problem besteht nämlich nicht in der Zuständigkeit für die Schülerbeförderung, sondern bei der Finanzierung der Schulen. Der Defizitausgleich bei den Schullasten und der Schülerbeförderung wurde seitens des Landes in nur drei Jahren, also von 2001 bis 2004 um sage und schreibe 22,5 Mio. gekürzt.
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie nun von Bildung sprechen, sollten Sie das Wort "Schwerpunkt" vermeiden und lieber von "Sparbüchse Bildung" reden.
Ohne diese massiven Kürzungen müssten wir das Thema "Schülerbeförderung" überhaupt nicht debattieren. Wir halten diesen Antrag eigentlich für nichts weiter als Augenwischerei. Sie versuchen die Folgen Ihres ruinösen Streichkonzerts zu vertuschen und den von Ihrer Politik verursachten Schaden durch bloßes Hin- und Herschieben zu verharmlosen.
Noch ein paar Worte, meine Damen und Herren, zum Verfahren. Sie haben genau gewusst, dass die Kürzungen im Landeshaushalt Auswirkungen auf die Kommunen haben. Mit dem In-Kraft-Treten der Novelle des Schulfinanzierungsgesetzes kam Ihnen wohl die Erkenntnis, wie hoch diese Auswirkungen wirklich sind, also versuchten Sie eine Korrektur im Nachtragshaushaltsgesetz. Als Sie gemerkt haben, dass das auch so nicht geht, haben Sie ein Änderungsgesetz zum Schulfinanzierungsgesetz eingebracht. Aber auch das war wieder ein Schnellschuss und deshalb nun ein Antrag zur Änderung Ihres eigenen Gesetzentwurfs. Nach so vielem Hin und Her, meine Damen und Herren, nehmen Sie es uns hoffentlich nicht übel, dass wir manchmal nicht so richtig wussten, was der Sinn Ihrer Aktivitäten war,
Deshalb empfehle ich Ihnen namens meiner Fraktion, aufzuhören mit dem unsäglichen Theater über Zuständigkeiten bei der Schülerbeförderung. Sie doktern eigentlich an der falschen Stelle herum. Packen Sie das Übel lieber an der
Wurzel und nehmen Sie die Kürzungen bei der Bildung im Landeshaushalt zurück, und dann - würde ich auch unserem Herrn Ministerpräsidenten sagen - geht es in Thüringen wirklich vorwärts. Danke.