des Gesetzes noch mal die Zielbestimmung reinzubringen. Das wurde abgelehnt. Schade war es, weil es ja eigentlich im Referentenentwurf Ihres Hauses schon drinstand, wir hatten es übernommen, aber es sollte nicht sein.
Es wäre sicherlich nach unserer Meinung günstiger gewesen, aber die Mehrheit des Ausschusses hat das nicht mitgetragen. Verwunderlich ist das schon, da ja gerade in Thüringen die Wissenschaft Konzepte zur intelligenten Bodennutzung erarbeitet und erarbeitet hat. Ich möchte da nur auf das Projekt des intelligenten Flächenmanagements der Fachhochschule Nordhausen hinweisen, das auch die Unterstützung der Landesregierung hatte. Herr Minister Gnauck hat damals dieses Projekt in Nordhausen vorgestellt, was auch sehr wichtig war. Das sollte nicht nur Theorie sein, sondern auch in der Praxis angewendet werden. Die anderen Fälle, die die SPD-Fraktion ein bisschen kritisch sah, war die Sache mit den Bagatellfällen, auf die Herr Braasch schon eingegangen ist. Ein nächster Kritikpunkt war im Gesetzentwurf die Frage der Zuständigkeiten. Die Landkreise und kreisfreien Städte befürchteten wieder mit diesem Gesetz eine Übertragung von Aufgaben in ihren Bereich. Das konnte nicht ganz ausgeschlossen werden, doch eine Klarstellung ist dieses Gesetz auf jeden Fall. Wir werden uns als SPD-Fraktion der Stimme enthalten, weil ein paar Punkte mehr zur Zielstellung uns gut getan hätten. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, man merkt auch an der heutigen Berichterstattung ganz deutlich, dass wir unsere Berichterstatter im Umweltausschuss sehr sorgfältig auswählen
jawohl, das kann man so sagen, nur kein Neid, liebe Kollegen, das kann man so sagen -, denn durch die Berichterstattung des Kollegen Braasch war ja der Werdegang des Gesetzes im Ausschuss sehr deutlich nachvollziehbar.
Im Grunde genommen ist dem nicht mehr viel hinzuzufügen. Die Belange des Bodenschutzes sind uns wichtig. Boden ist eines der Güter, das nicht beliebig, ja, eigentlich überhaupt nicht vermehrbar ist. Es war eine Frage der Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten von Grundeigentümern, Betretungsrechte, alles, was dazu gehört, ist
Herr Kummer, wenn Sie sich mit der Frage der Auskunftspflicht nicht durchsetzen konnten, seien Sie nicht traurig, warten wir es ab, wie es im Vollzug läuft. Ich bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dass wir heute über den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes beschließen können, ist nicht zuletzt durch die sehr sachliche und konstruktive Arbeit aller Beteiligten möglich geworden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs zeigte sich ganz deutlich, dass der Bodenschutz bei breiten Kreisen der Bevölkerung, bei der Wirtschaft, bei den kommunalen Aufgabenträgern sowie bei den verschiedensten Verbänden eine hervorragende umweltpolitische Stellung einnimmt.
Im Ergebnis all dieser Beratungen kann ich heute mit voller Überzeugung sagen: Ja, der Freistaat Thüringen braucht das heute zur Abstimmung stehende Gesetz. Wir brauchen das Gesetz, damit wir dem Anliegen des vorsorgenden Bodenschutzes, wie er im Bundes-Bodenschutz konzipiert ist, im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder gerecht werden können. Wir brauchen es, damit bei Schäden, die von Böden ausgehen oder die den Boden bedrohen, die Bodenschutzbehörden auch mit den notwendigen Instrumentarien ausgestattet werden, um letztlich im Interesse der Allgemeinheit solche Schäden abwehren oder beseitigen zu können. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass das zur Beschlussfassung vorliegende Gesetz keine zusätzlichen materiellen Anforderungen an die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten gestellt werden. Diese ergeben sich bereits abschließend aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Die Bürger, Gemeinden und Unternehmen werden insoweit durch dieses Gesetz auch nicht weiter belastet, weder in finanzieller Hinsicht noch hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Bodenschutzgesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es bewusst schmal gehalten worden ist. Die Bestimmungen beschränken sich auf das tatsächlich notwendige Maß und stehen damit auch in Übereinstimmung mit den gegenwärtigen Bemühungen um Deregulierung. In diesen Kontext reiht sich auch das Bodeninformationssystem ein. Hier werden in erster Linie solche Daten zusammengefasst, die schon aus anderen Gründen erhoben wurden. Hinzu kommen Daten über den Zustand der Böden der Dauerbeobachtungsflächen, die auf vertraglicher Grundlage eingerichtet wurden und werden. Durch das Zusammenführen all dieser Daten in ein Informationssystem werden sie für den ressortübergreifenden aktiven Bodenschutz nutzbar gemacht. So stehen diese Daten z.B. den Trägern der Bauleitplanung zur Verfügung, was auf alle Fälle zur Einsparung von Planungsaufwand beitragen wird.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich noch mal auf eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt eingehen, diese betrifft die Streichung in Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs. Dieser Satz, im Regierungsentwurf enthalten, hat in erster Linie historische Gründe. Die Landwirte im Freistaat Thüringen nutzen seit vielen Jahren die Möglichkeit der Düngeberatung und -empfehlung. Sie tun dies nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen, sondern auch als Ausdruck ihrer Verantwortung für den Bodenschutz. Und auch in meiner Eigenschaft als Landwirtschaftsminister kann ich deshalb sagen, dass Bodenschutz und Landwirtschaft nur miteinander funktionieren. Es ist deshalb auch sinnvoll, so weit wie es für die Zwecke des Bodenschutzes erforderlich ist, bodenbezogene Daten aus der Düngeberatung mit in das Gesamtsystem einzustellen. Der Vorschlag findet deshalb meine volle Unterstützung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man ein Gesetz verabschiedet, drängt sich immer zuerst die Frage auf, ob dadurch neue Behörden geschaffen oder damit ein Mehr an Verwaltung verbunden ist. Dies ist im Hinblick auf das Thüringer Bodenschutzgesetz klar zu verneinen. Der Bodenschutz wird künftig immer mehr zu einer Schlüsselfrage das Fundament der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung werden.
Mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz wird ein wichtiger Baustein dafür gelegt. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf unter Beachtung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt. Schönen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich kann damit die Aussprache schließen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 3/3850. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Dann ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit so beschlossen.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3413 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Dann ebenfalls mit Mehrheit so beschlossen.
Ich bitte, die Schlussabstimmung vorzunehmen, indem diejenigen, die zustimmen, sich von den Plätzen erheben. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist das das gleiche Bild wie eben auch, in der Schlussabstimmung mit Mehrheit so beschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt 5 schließen.
Thüringer Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen (Thüringer Sonderzahlungsge- setz - ThürSZG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3625 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/3802 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3849 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 16. Oktober 2003 ist das Thüringer Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen (Thüringer Sonderzahlungsgesetz) an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Mit dem Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2003/2004 vom 10. September 2003 hat der Bundesgesetzgeber in dem Teilbereich der Besoldung und Versorgung den Ländern
eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. So können die Länder anstelle der bisherigen Sonderzuwendungen und des bisherigen Urlaubsgeldes so genannte Sonderzahlungen einführen, die von der Höhe her auch unter den bisherigen Beträgen bleiben können. Wenn die Länder von ihren Gestaltungsmöglichkeiten keinen Gebrauch machen, verbleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Durch die neuen Ermächtigungen sollen die Länder flexibler als bisher auf ihre jeweiligen Rahmenbedingungen reagieren können.
Thüringen hat als Reaktion auf die derzeitig schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ein eigenes Sonderzahlungsgesetz vorgelegt. Mit diesem Gesetz treten monatliche Zahlungen an die Stelle der im Monat Dezember gezahlten monatlichen Sonderzahlungen, deren Höhe nach Besoldungsgruppen gestaffelt ist. Außerdem wird sichergestellt, dass insgesamt ein Monatsbetrag des Familienzuschlags im Jahr als Sonderzahlung gewährt wird. Das bisherige Urlaubsgeld wird bei der Bemessung der Sonderzahlung nicht berücksichtigt und entfällt daher ersatzlos. Im Gesetzentwurf der Landesregierung wird festgestellt, dass durch die Maßnahmen des Gesetzes mehr als ein Drittel der bisherigen Aufwendungen für die jährliche Sonderzuwendung eingespart wird und die Kosten für das Urlaubsgeld gänzlich entfallen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 7. November 2003 und in seiner 56. Sitzung am 28. November 2003 beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Ein Antrag auf mündliche Anhörung wurde mehrheitlich abgelehnt. Von den 14 Anzuhörenden wurden durch den Verband der Thüringer Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter sowie den Deutschen Juristinnenbund der Landesgruppe Thüringen keine Stellungnahmen abgegeben. Durch den Thüringer Landkreistag und den Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen wurden keine Bedenken zum Gesetzentwurf vorgetragen. Der Gemeinde- und Städtebund äußerte Bedenken bezüglich eines die Zusammenarbeit nicht fördernden Klimas zwischen Beamten und Angestellten durch diese Gesetzesregelung. Der Thüringer Beamtenbund sieht seine Forderung vom Grundsatz als erfüllt an, verweist aber auf die mögliche Gefahr, dass der Landesdienst für qualifizierte Bewerber durch diese Gesetzesregelung unattraktiv werden könne. Die Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Thüringen, lehnt den Gesetzentwurf ab und bemerkt, dass Zuwächse aus den Besoldungsrunden 2003 und 2004 nicht nur neutralisiert, sondern sogar ins Minus verkehrt werden. Der Thüringer Richterbund, Landesverband des Deutschen Richterbundes, lehnt den Gesetzentwurf ab und verweist darauf, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung mit diesem Gesetz aufgegeben würde. Die Neue Richtervereinigung, Landesverband Thüringen, wendet sich nicht grundsätzlich gegen die Regelungen des Gesetzes, verweist aber darauf, dass für die höheren Gehaltsgruppen die Sonderzahlungen gedeckelt werden sollten. Der Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und -richter erklärt sich mit dem Gesetzentwurf nicht einverstanden, bezeichnet ihn als nicht motivationsfördernd und erwartet erhebliche
Unzufriedenheit und Minderung der Arbeitsqualität. Der Bund deutscher Finanzrichter, Bezirksgruppe Thüringen, bezeichnet den Gesetzentwurf als nicht sachgerecht und bemerkt, dass vergleichsweise höhere Absenkungen des Weihnachtsgelds gegenüber anderen Bundesländern im Gesetz enthalten sind. Er bezeichnet das Gesetz als "Einkommenskürzungsgesetz" und verlangt seine Befristung. Die Gewerkschaft "Erziehung und Wissenschaft" lehnt den Gesetzentwurf generell ab und kritisiert das Beteiligungsverfahren mit seinen zu kurzen Fristsetzungen zur Stellungnahme. Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt insbesondere deshalb kategorisch ab, weil mit der geplanten Gesetzesänderung, die Beamtenbesoldung grundsätzlich von den Tarifverträgen der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden soll. Er verweist darauf, dass weder die beabsichtigten Streichungen des Urlaubsgelds noch die Kürzung des Weihnachtsgelds bei den Beamtinnen und Beamten die strukturellen Probleme der Wirtschafts- und Finanzpolitik lösen werden, die für die angespannte Lage des Haushalts ursächlich sind. Die Gewerkschaft der Polizei lehnt den Gesetzentwurf grundsätzlich ab, weil erstmals die Besoldungsdifferenz zwischen Ost und West vergrößert wird, Kürzungen in Thüringen höher als im Durchschnitt der alten Bundesländer sind und das Gesetz Beamte des mittleren Dienstes stärker als Beamte des gehobenen und höheren Dienstes belastet. Sie fordert die Erhöhung des Grundbetrags für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 und die Überprüfung des Wirkens des Gesetzes bereits im Jahr 2005. Von Seiten der SPD Fraktion wurde ein Antrag zur Änderung der Grundbeträge gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes gestellt, der im Ausschuss keine ausreichende Mehrheit fand. Von der Landesregierung wurde abschließend darauf hingewiesen, dass man sich für eine Kopplung des Leistungs- mit dem Sozialgedanken im Gesetz entschieden habe.
Mehrheitlich empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag das Gesetz in ungeänderter Form anzunehmen. Ich danke Ihnen.
Ich danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Müller, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion verkennt nicht die dramatische Finanzlage der öffentlichen Haushalte in Deutschland. In allen Bereichen muss gespart werden. Die Vorschläge aus Richtung der Gewerkschaften und der PDS zur Beschaffung von mehr Einnahmen klingen zwar gut, sind aber politisch nicht umsetzbar. Selbst, wenn es zu entsprechenden gesetzlichen Grundlagen käme, dann ist die Eintreibung der in Höhe von zweistelligen Milliarden vorausgesagten Beträge eine Illusion. Das heißt, es muss eben auch bei den Personalkosten gespart werden. Wir als Abgeordnete haben aber darauf zu
achten, dass dabei keine sozialen Härten entstehen. Deshalb hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, die Kürzung beim einfachen und mittleren Dienst geringer ausfallen zu lassen zu Lasten des höheren Dienstes. Unter diesen Bedingungen könnten wir diesem Gesetz dann auch zustimmen. Bei den kleineren Einkommen schmerzen Kürzungen bekanntlich mehr als bei den höheren, auch wenn die Beträge absolut natürlich geringer sind, da bei kleinen Einkommen der Konsumtionsanteil für den täglichen Aufwand in den Familien viel höher ist. Zum Beispiel weist der Stellenplan bei den Polizeidirektionen 4.390 Bedienstete in den Gruppen A 7 bis A 9 und bei den Gerichten und Justizvollzugsanstalten 1.560 Bedienstete aus. Diese Kolleginnen und Kollegen verrichten vorrangig Wach- und Wechseldienste als so genannte Dienstjüngste und sind damit den Risiken ihres Berufs besonders ausgesetzt. Ich will damit nicht sagen, dass der höhere Dienst weniger leistet im Verhältnis zu seinem Einkommen. Nein, aber er kann eine Kürzung eher verkraften. Wir sollten deshalb in der Tat die kleinen Einkommen bei der Weihnachtsgeldregelung besser stellen. In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir ein Zitat aus dem Bericht zum Ablauf der Beratung zum Sonderzahlungsgesetz im Finanzausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. Sie gestatten, Frau Präsidentin: "Die Fraktion der CDU hat beantragt, dass die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 von einer Kürzung der Sonderzahlung Weihnachtsgeld sowie von der Streichung des Urlaubsgelds ausgenommen werden. Darüber hinaus sollte für diese Besoldungsgruppe das tatsächlich gezahlte Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld 2002 auf diesem Niveau für die Folgejahre festgeschrieben werden. Die Fraktion der PDS hat erklärt, dass auch sie gern den unteren Besoldungsbereich generell aus der Kürzung genommen hätte. Angesichts der allgemeinen Finanzsituation des Landes könne der Haushalt aber nicht mit zusätzlichen Ausgaben in der vom Antragsteller geschätzten Höhe belastet werden. Die Fraktion der PDS könne dem Antrag deshalb nicht zustimmen. Außerdem liege der Schwerpunkt der Zahlfälle gerade in diesem Bereich. Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der Koalitionsfraktion gegen die Stimmen der Fraktion der CDU mehrheitlich abgelehnt." Soweit also politisches Handeln, von Verantwortung oder nicht Verantwortung, was geht und was nicht geht.
Ich möchte Sie ausdrücklich noch einmal bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Es ist im Gesetz weiter vorgesehen, dass bis 2006 eine Überprüfung der Anrechnungsregelung vorgenommen wird und hier müssen wir sehen, dass im Gesamtverbund mit der wirtschaftlichen Entwicklung es auch wieder zu einer Angleichung kommen sollte. Was etwas bitter schmeckt ist, dass es im Allgemeinen immer so läuft, dass eigentlich zunächst die Tarifverhandlungen bei den Angestellten laufen und dann hinterher die Anpassung bei den Beamten. Wir haben diesmal den ersten Fall, dass es im Grunde genommen andersherum läuft. Wir werden über Gesetz zunächst erst mal Einschränkungen für die Beamten beschließen und dann wird es sicherlich entsprechenden Druck auf die Ta
rifverhandlungen bei den Angestellten im Jahr 2005 geben. Ich bitte noch mal um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz, dem "Thüringer Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen" wird den Thüringer Beamten von 2004 an das Urlaubsgeld in Höhe von bisher 255,65 2 3 nach Gehaltsgruppe auf 45 Prozent, 42,5 oder 40 Prozent des derzeitigen Niveaus und wird künftig als Sonderzahlung in 12 Monatsraten gezahlt. Erstmals wird nach dem Gesetzentwurf nicht mehr nach Ost- und Westgehalt differenziert, da einheitliche Prozentsätze für die einzelnen Besoldungsgruppen festgelegt werden. Der anteilige Familienzuschlag am ehemaligen Weihnachtsgeld wird in voller Höhe beibehalten und wird ebenfalls in Monatsraten gezahlt. Damit wird eine zusätzliche Familienkomponente bei den Sonderzuwendungen eingeführt. Die Einsparungen bei den Personalkosten nach dem Gesetzentwurf betragen für das Jahr 2004 19 Mio.
Sie wissen, meine Damen und Herren, nicht nur heute Morgen, auch die Parteitagsdelegierten der großen Volksparteien haben das erlebt, dass die Ländergesetze über diese Sonderzahlungen erheblichen Protest ausgelöst haben. Sie wissen auch, dass je nach Verantwortungsbereich auf Bundes- oder Länderebene die Verantwortlichen diese gesetzlichen Regelungen verteidigen müssen. Angesichts der knappen Haushaltslage auch nachvollziehbar und verständlich. Deshalb hat der Bundesinnenminister Otto Schily, SPD, die Kürzung der Beamteneinkommen verteidigt und hat gesagt, durch die Reduzierung der Sonderzahlungen tragen auch die Beamten zur Konsolidierung der schwierigen Haushaltslage bei - so er gestern in Berlin bei einer Veranstaltung des Deutschen Beamtenbunds. Er sagt weiter: Den Beamten sei nicht zu viel zugemutet worden, vielmehr sei durch Öffnungsklauseln im Beamtenrecht dem Bund und den Ländern die Möglichkeit gegeben, Urlaubs- und Weihnachtsentgelt zu kürzen oder auch ganz zu streichen - so Otto Schily.
Meine Damen und Herren, bei aller verständlichen Diskussion, die wir derzeit dazu haben und auch nachvollziehen können, dass die betroffenen Beamten, die betroffenen Mitarbeiter hier in der Thüringer Landesverwaltung ihren Unmut äußern und auch zum Ausdruck bringen und wir das auch akzeptieren und nachvollziehen können, bleibt doch festzustellen, dass es in keinem anderem Bereich, dort, wo wir derzeit mit Lohnkürzungen und Nullzuwächsen umgehen müssen, in dem Bereich der Wirtschaft, in
dem Bereich der Arbeitnehmer, gibt es in dem Bereich der Beamtenschaft hier in Thüringen Einkommenszuwächse im nächsten Jahr. Das bleibt festzustellen. Auch nach Abzug und nach Novellierung des Sonderzahlungsgesetzes hier für Thüringen und, so weit der Landtag dem Gesetzesvorschlag der Regierung folgt, nach Beschlussfassung bleibt es in allen Einkommensgruppen für nächstes Jahr dabei, dass Einkommenszuwächse, wenn auch möglicherweise gering, aber doch tatsächlich vorhanden, zu verzeichnen sind. Deshalb ist es so, dass wir vergleichen müssen. In allen anderen Bereichen, wo Mehrarbeit angesagt ist, diese ohne zusätzliche Vergütung bzw. Arbeitszeitverkürzung und ohne Lohnausgleich hingenommen werden muss. Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir in der schwierigen Verantwortung hier im Landtag, einerseits die nachvollziehbaren Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen und aufzunehmen, deshalb haben wir auch eine Anhörung im Ausschuss durchgeführt, aber auch hinzunehmen und zu akzeptieren, dass wir eine weitaus größere Zahl von Beschäftigten und Arbeitern hier in Thüringen haben, die tatsächliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Ich will auch daran erinnern, meine Damen und Herren, dass der durchschnittliche Besoldungsschnitt aller Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung jetzt schon 2.500 $ 3 schnitt vom Arbeiter bis zum Ingenieur in Thüringen einen durchschnittlichen Bruttolohn von 2.047 findet. Da ist aber noch zu berücksichtigen, dass von diesen durchschnittlichen 2.047 cherungsbeiträge abzuziehen sind. Deshalb bleibt es dabei, auch die Mitarbeiter der Beamtenschaft in der Thüringer Landesverwaltung müssen sich angesichts der Haushaltslage an einer solidarischen Finanzierung beteiligen. Ich will Ihnen sagen, selbst wenn wir, die Haushaltslage ist Ihnen bekannt, andere Probleme aufnehmen und berücksichtigen würden und auch Anträge der Opposition aufnehmen und berücksichtigen würden, bleiben zwei Zahlen im Raum, die unbestritten und fest sind, nämlich, dass wir Personalausgaben im Thüringer Landeshaushalt von 2,4 Mrd. - dem, was die tatsächlichen Wirtschaftler, also die Arbeiter und Angestellten in der Wirtschaft an Einkommenssteuer hier in Thüringen erwirtschaften und erzielen und wir als Land abschließend einnehmen, können wir tatsächlich nur ein Aufkommen von 2,2 Mrd. heißt, dass das gesamte Einkommenssteueraufkommen von 2,2 Mrd. 1 3 aufkommen von 2,4 Mrd. , 3 Es ist unbestritten und nachvollziehbar, dass gerade die Arbeiter draußen, um diesen Begriff so zu verwenden, das Einkommen der Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst, auch unser eigenes, erwirtschaften und erzielen müssen, aber das Aufkommen, was erzielt wird, nicht ausreicht, um die Personalkosten im Landeshaushalt zu tragen. Deshalb ist es unbestritten und auch in der öffentlichen Wahrnehmung für uns durchsetzbar verpflichtend und nachvollziehbar, dass wir mit dem Sonderzahlungsgesetz hier in Thüringen keine andere Handlungsalternative haben als dieses Gesetz vorzulegen und zu beschließen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz enthält im Vergleich zu anderen Gesetzen, Landesgesetzen, die derzeit vorgelegt, beschlossen und novelliert werden, einen wesentlichen Unterschied, nämlich, dass sich die Sonderzahlung künftig aus einem leistungsbezogenen Teil in Form eines Grundgehalts sowie Amts- und Stellenzulagen und aus einem sozialbezogenen Anteil, nämlich dem Familienzuschlag, zusammensetzen. Mit den leistungsbezogenen Besoldungsanteilen wird der Qualifikation und Leistung der Beamten in pauschaler Form Rechnung getragen. Dieses Prinzip wurde in der Vergangenheit schon öfter durch eine spätere Anpassung der Besoldungserhöhung für die höheren Besoldungsgruppen verletzt und dem wird im vorliegenden Gesetzentwurf durch die oben genannte Staffelung Rechnung getragen. Deshalb bleibt es dabei, meine Damen und Herren, dass wir mit unserer monatlichen Auszahlung, wie sie im Gesetz vorgelegt ist und vor allem mit der Familienkomponente einen Schritt weiter gehen als die anderen Landesparlamente.