Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Die CDU- Fraktion natürlich. Ihr habt doch immer die Initiative.)

Das ist sehr lobenswert, Herr Dr. Botz, dass Sie das so erkennen und wir nehmen dies natürlich auch gerne an. Allerdings wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich dann bei der Realisierung dieses Vorhabens als SPD nicht so weit zurückhalten, wie zum Beispiel mit Vorschlägen zu

dem vorliegenden Gesetz, denn meckern kann jeder, aber mal eine eigene Idee einbringen, da hängt es dann doch schon hin und wieder ein bisschen bei Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist auch nachgewiesen, dass in Bayern die Winterbestände trotz eines relativ rigiden Abschussszenarios in etwa immer gleich bleiben, das heißt, es wandern immer wieder jedes Jahr neue Vögel nach und ernst zu nehmende Vogelkundler sagen uns ja auch klipp und klar, eine tatsächliche Bekämpfung, eine Dezimierung der Population wäre ja nur in den Brutgebieten möglich. Deshalb denke ich, dass eine europäische Lösung in diesem Fall durchaus das Richtige wäre und deshalb sind wir auch überhaupt nicht traurig, wenn sich jetzt ein Vogelschutzbund an Brüssel gewandt hat, an die EU gewandt hat, um unsere noch nicht einmal beschlossene Kormoranverordnung überprüfen zu lassen. Ich hoffe, dass wir dann a) Hilfe, b) gewisse Richtlinien und Standards bekommen. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn wir diese Kormoranverordnung heute so beschlossen haben, dass wir spätestens nächstes Jahr im Winter, wenn die ersten Erfahrungen vorliegen, sagen werden, es hat vielleicht nicht viel gebracht, oder es ist der Weisheit letzter Schluss noch lange nicht gewesen und wir werden weiterhin an dieser Sache arbeiten müssen. Nur, jetzt gar nichts tun und die Hände in den Schoß legen, das ist nicht unsere Sache und man erwartet von der Politik, dass man etwas tut. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht hundertprozentig richtig ist, sondern vielleicht nur zu 80 Prozent, dann müssen wir eben diese anderen Prozente noch in einer neuen Verordnung nachbessern. Dazu wird die Landesregierung ja im Übrigen auch ermächtigt. Was das Nachbessern anlangt, da brauchen wir ja bloß nach Berlin zu schauen, bei den Gesetzen dort ist noch nicht einmal die Tinte trocken, da ist noch nicht einmal die Unterschrift richtig trocken, da wird schon nachgebessert. Lassen wir uns ein oder eineinhalb Jahre Zeit und müssen dann vielleicht auch noch einmal nachbessern. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe jetzt ein Problem: Ich bin ein Kater nach Herrn Dr. Botz,

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Ich hoffe, keine Katze.)

und als solcher weiß ich jetzt nicht, Frau Präsidentin, ob ich hier sprechen kann oder nicht. Ich schaue mal meine

Mäuse an, was die dazu sagen, aber ich denke, doch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Schnur- ren.)

Aber Spaß beiseite, das Thema ist viel zu ernst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden, von der Landesregierung im Juli vergangenen Jahres eingebrachten Gesetzentwurf erfährt die im Dezember 2002 vom Thüringer Landtag beschlossene Strukturreform der Forst-, Jagd- und Fischereibehörden auch eine inhaltliche Komplettierung. Darauf ist von allen Fraktionen bei der ersten Lesung schon mehr oder weniger ausführlich eingegangen worden, weshalb ich mich folgend darauf beschränke, einige Teilaspekte herauszugreifen. Als integrativer Bestandteil der von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Verwaltungsmodernisierung befasst sich die vorliegende Novellierung mit der inhaltlichen Straffung von Vollzugsaufgaben und der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Als Beispiel sei hier die Abschaffung der innerhalb von sechs Tagen zu erfolgenden Abschussmeldung und der Ersatz durch eine quartalsweise Meldung genannt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das Artikelgesetz geht weiter, als dass es nur reduziert wird auf die Hecken, auf die Kormorane oder auf die gute fachliche Praxis. So ein bisschen ist uns bei der ganzen Diskussion und bei der ganzen Verhandlung im parlamentarischen Verlauf abhanden gekommen, dass es ganz einfach notwendig war, aufgrund dessen, dass wir die Verwaltungsreform gemacht haben, auch die Gesetzlichkeiten zu ändern. Dass dabei auch das eine oder andere, was schon länger zur Novellierung anstand, mit verändert werden muss oder verändert werden sollte, ist eigentlich im Interesse der Ökonomie der Zeit ganz erklärlich und sollte auch durchgeführt werden.

(Beifall bei der CDU)

Was die Verringerung des Verwaltungsaufwands betrifft, so kann ich sagen, dass einige Landkreise auch in der im Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorgesehenen Regelung eines jahreszeitlich begrenzten Abschusses von Kormoranen eine Chance sehen, Verwaltungsaufwand zu verringern. Fest steht für mich, dass es sicher sowohl für die Behörde als auch die Angler und Fischer weniger aufwändig werden wird, Vergrämungsabschüsse vorzunehmen, gleichzeitig wird dieses keinen wesentlichen Einfluss - das ist hier alles schon gesagt worden - auf die Bestandshöhe insgesamt haben. Ich kann mich sehr gut erinnern, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir schon vor Jahren in der Agrarministerkonferenz über das Problem Kormoran gesprochen haben. Das Kormoranproblem ist kein Thüringer Problem, das ist kein Deutschlandproblem, das ist ein europaweites Problem.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin froh darüber, dass auch seitens der Europäischen Kommission darüber nachgedacht wird, hier etwas zu unternehmen, denn wir können uns hier versuchen zu schützen wie wir wollen, solange die Brutgebiete anwachsen, solange sich die Brutkolonnien ausweiten, umso mehr wird der Bestand an Kormoranen wachsen. Hier muss etwas getan werden, aber das dauert eben, wie das immer ist, etwas lange, so dass wir ganz einfach im Interesse unserer Fischer und Angler und im Interesse dessen, dass in den letzten Jahren unser Fischbestand wieder besser geworden ist, dass wir wieder seltene Arten auch in unseren Seen und Flüssen haben, wir was machen müssen und machen sollten. Ich denke, das ist auch alles rechtlich, wie das jetzt gemacht wird. Ich kann deswegen auch Herrn Botz nicht zustimmen, der da sagt, dass wir etwas Ungesetzliches durchführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der nun vorgesehenen Variante zur Lösung des Konflikts zwischen land- und forstwirtschaftlicher Nutzung hinsichtlich klarerer Regelungen zur Wald-Feld-Grenze ist ebenfalls kein dezidiertes Genehmigungsverfahren mehr vorgesehen. Allerdings teile ich die von der Opposition vorgetragenen Verletzungen des Bundesnaturschutzgesetzes durch die im Regierungsentwurf vorgesehene Formulierung nicht, denn das Bundesumweltministerium hatte uns ja mitgeteilt, dass man es als einen unfreundlichen Akt ansehen würde, wenn wir es dementsprechend ändern würden. Ich gehe auch davon aus, dass mit der nun vorgesehenen Regelung in § 21 des Waldgesetzes durch die Beteiligung der unteren Forstbehörde zumindest Klarheit geschaffen wird, wo eine konfliktfreie und gesetzeskonforme Entfernung von jüngerer Sukzession möglich ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es es gäbe sicher noch eine ganze Menge zu sagen, es sind aber der Worte genug gewechselt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denen bedanken, die konstruktiv gearbeitet haben, die fleißig

(Beifall bei der CDU)

gearbeitet haben. Auch wenn teilweise kontrovers diskutiert worden ist, so war doch das Bestreben zu spüren, dass man hier nach Lösungen suchen möchte und auch Lösungen gefunden hat. Dafür herzlichen Dank. Ich bitte nun das hohe Haus um die Zustimmung zu diesem Artikelgesetz. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir schließen die Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3967. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Stauch, Sie

wollen sicher namentliche Abstimmung beantragen.

Den Wunsch nach namentlicher Abstimmung, ja.

Das war mir klar. So werden wir diesen Antrag ebenfalls wie dann den nächsten partiell namentlich abstimmen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Es sieht so aus, als hätten alle Abgeordneten Gelegenheit gehabt, ihre Stimmkarte abzugeben. Wir können ja auch nicht bis zum Sanktnimmerleinstag warten, bis auch die Abgeordneten, die jetzt noch in der Kantine sind... Irgendwann muss Schluss sein.

(Beifall bei der CDU)

Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten dann auszuzählen.

Wir haben das Abstimmergebnis zum Antrag der PDSFraktion in Drucksache 3/3967. 72 Stimmen wurden abgegeben, davon 28 Jastimmen, 44 Neinstimmen, Enthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 3/3947 und hierbei zunächst erst mal in namentlicher Abstimmung zu VI. Artikel 6. Das werden wir jetzt zuerst namentlich abstimmen. Ich bitte die Schriftführer, die Karten einzusammeln.

Ich denke, jetzt hatte jeder Gelegenheit, seine Karte abzugeben. Ich bitte um Auszählung der Stimmkarten. Herr Braasch und Herr Carius, bitte würden Sie die Stimmkarten hier nach oben tragen und abzählen.

Das Abstimmergebnis zur Beschlussempfehlung VI. Artikel 6 in Drucksache 3/3947 liegt vor. 76 Stimmen wurden abgegeben, davon 47 Jastimmen, 22 Neinstimmen, 7 Enthaltungen. Damit ist dieser Teil der Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 3).

(Beifall bei der CDU)

Wir stimmen jetzt über den Rest der Beschlussempfehlung ab, und um es noch mal zu erläutern, der Rest heißt I. bis V., VI. Artikel 7 und 8 und VII. Das werden wir jetzt mit Handzeichen machen. Wer für diesen Rest stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Gegenstimmen und auch einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 3/3440 unter Berücksichtigung der soeben abgestimmten Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3947 und auch das machen wir wiederum in namentlicher Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

So, jetzt sind offensichtlich alle Stimmkarten eingesammelt und ich bitte die Schriftführer auszuzählen.

Das Ergebnis zur Abstimmung über das "Thüringer Gesetz zur Änderung jagd-, wald-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften" in Drucksache 3/3440 liegt vor: 76 Stimmen wurden abgegeben, davon 44 Jastimmen, 15 Neinstimmen, 17 Enthaltungen, damit ist dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt worden (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 4).

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist das gleiche Bild. Dem Gesetzentwurf wurde mit Mehrheit zugestimmt, wir können diesen Tagesordnungspunkt 5 abschließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Fragestunde

Zunächst hat Frau Abgeordnete Wolf eine Frage in Drucksache 3/3861. Ja, Frau Abgeordnete Wolf?

Die Unruhe noch ein bisschen abwarten?

Bitte fangen Sie an, Frau Abgeordnete.

Umgang mit der Erkrankung minderjähriger Kinder von Thüringer Beamtinnen und Beamten

Nach einer Angleichung der Bedingungen von Beamtinnen und Beamten bei der Erkrankung von Kindern an die von Angestellten ist es auch bei dieser Berufsgruppe möglich, zehn Tage pro Kind bezahlt freigestellt zu werden. Immer wieder wird jedoch davon berichtet, dass ein sehr großer bürokratischer Aufwand mit der Beantragung und Begründung dieser Notwendigkeit verbunden ist. Dies wird von vielen Betroffenen als hochgradig familienfeindlich, zum Teil sogar als schikanös wahrgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Vorgehen ist ab dem 5. Tag der Erkrankung von Kindern vorgeschrieben?