Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bundesmittel sind vollständig ausgezahlt. Die Landesmittel werden nach heutigem Kenntnisstand bis Ende Februar 2004 vollständig ausgezahlt sein.

Zu Frage 2: Die Bereitstellung erfolgt zunächst aus dem Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Eine endgültige Benennung einzelner Titel ist gegenwärtig noch nicht möglich.

Zu Frage 3: Ja.

Zu Frage 4: Auf Zuschüsse entfallen 98 Prozent und auf Zinshilfen 2 Prozent der Mittel.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Staatssekretär, gab es auch Anträge, die abgelehnt wurden und mit welchem Volumen in etwa?

Die Frage kann ich nicht beantworten.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Botz.

Herr Staatssekretär, Sie haben eben gesagt, nach heutigem Kenntnisstand Ende Februar könnten die Landesmittel ausgezahlt sein. Gibt es Faktoren, die dazu führen könnten, dass Ende Februar ein neuer Kenntnisstand entstanden ist, der eine weitere Verzögerung der Auszahlung der Landesmittel zur Folge haben könnte?

Herr Abgeordneter Dr. Botz, es gibt heute keine Erkenntnisse und keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu Friktionen kommen könnte. Ich kann aber nicht ausschließen, dass eine Banküberweisung aus technischen Gründen nicht zeitgerecht ausgeführt wird. Dieses allein begründet die vorsichtige Ausdrucksweise zur Beantwortung der Frage 1.

Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Staatssekretär, die Antwort zu meiner ersten Nachfrage würde ich bitten, dass Sie diese nachreichen könnten.

Ja.

Eine zweite Nachfrage. Sie hatten gesagt, die Mittel würden aus dem Einzelplan 09 genommen werden. Könnten Sie

wenigstens grob sagen, ob das aus dem Bereich Landwirtschaft oder aus dem Bereich Umwelt erfolgen soll. Wenn Sie es jetzt nicht sagen können, würde ich Sie ebenfalls um eine Nachreichung bitten.

Ich halte es für sinnvoller, die Antwort zur Frage nachzureichen.

Gut, damit ist die Frage abgearbeitet. Wir kommen zur Drucksache 3/3903. Bitte, Herr Abgeordneter Hahnemann.

Löschung der am Rennsteigtunnel erfassten Daten

Nach Presseberichten vom 3. Januar 2004 teilte das Thüringer Innenministerium mit, dass die 658 Datensätze, die bei der KFZ-Kennzeichen-Erfassung am Rennsteigtunnel gespeichert worden waren, "kurz vor dem Jahreswechsel" gelöscht wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und durch wen wurde die Löschung vorgenommen?

2. Wie viele Bürger haben einen Antrag auf Auskunft über ihre am Rennsteigtunnel erfassten Daten gestellt, und wann wurden die jeweiligen Anträge eingereicht?

3. Wie viele Bürger haben dahin gehend Strafanzeige erstattet, und wann wurden die jeweiligen Anzeigen erstattet?

4. Wurden durch die Löschung schutzwürdige Interessen Betroffener beeinträchtigt oder Beweismittel in laufenden Verfahren vernichtet?

Herr Minister Trautvetter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Am 30.12.2003 wurden im Beisein der Datenschutzbeauftragten der Polizeiinspektion Suhl alle erhobenen Daten vollständig gelöscht.

Zu Frage 2: Lediglich ein Bürger hat erkennbar am 23.12.2003 einen entsprechenden Antrag beim Thüringer Innenministerium gestellt. Dieser Antrag betraf allerdings nicht den Zeitraum, in dem Daten erfasst worden waren. Am 19.01.2004 ging im Innenministerium ein wei

teres Schreiben ein, in dem eine Bürgerin sich allgemein über mögliche Aufzeichnungen im Rennsteigtunnel erkundigt, ohne allerdings erkennen zu geben, was sie eigentlich will.

Zu Frage 3: Nach Auskunft des Thüringer Justizministeriums ist am 02.01.2004 bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingegangen.

Zu Frage 4: Die Löschung möglicherweise entgegenstehender schutzwürdiger Interessen der Betroffenen, insbesondere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, waren und sind nicht ersichtlich. Nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz stand deshalb einer Löschung der Daten nichts entgegen. Im Übrigen hat die Datenschutzbeauftragte die Löschung der Daten verlangt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3906. Bitte Frau Abgeordnete Klaubert.

Keine Landesfördermittel für das Theaterhaus Weimar

Presseberichten und einem Informationsschreiben ist zu entnehmen, dass eine der wenigen Off-Theater-Gruppen in Thüringen, deren Projekte überregional ausstrahlen, 2004 keine Fördergelder vom Land erhalten werden. Das Theaterhaus Weimar arbeitet seit 1999 und wird durch zahlreiche Kulturstiftungen gefördert. Die Theaterhausleitung befürchtet nun bei überregionalen Geldgebern "schwer wiegende Konsequenzen", wenn die Förderung durch das Land eingestellt wird und somit das Theaterhaus seinen Rückhalt im Land verliert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Fördergelder wurden in den letzten fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben) an das Theaterhaus Weimar ausgereicht?

2. Wie bewertet die Landesregierung innovative Akzente im zeitgenössischen Theater und den Stellenwert dieser nicht institutionellen Theaterarbeit am Theaterhaus Weimar?

3. Welche Gründe veranlassen die Landesregierung die Förderung für das Theaterhaus Weimar 2004 einzustellen?

4. In welcher Form werden die Verantwortlichen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Angebot des Theaterhauses Weimar annehmen, einmal ausführlich und produktiv über die zeitgenössischen internationalen Entwicklungen freier künstlerischer Arbeit und deren Bedeutung für die Kultur und Gesellschaft zu

Beginn des 21. Jahrhunderts ins Gespräch zu kommen?

Herr Staatssekretär Aretz, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Theaterhaus Weimar erhielt vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in den letzten fünf Jahren Fördermittel in folgender Höhe, jeweils in Euro umgerechnet: Im Jahr 1999 6.290 %& !& '%& (!) ')  im Jahr 2002 - 12.000  %& *! 

Zu Frage 2: Die Theaterarbeit am Theaterhaus Weimar ist eine wichtige Facette der freien Theaterarbeit im Land Thüringen, insbesondere wegen ihrer innovativen Akzente und der Grenzüberschreitung zu anderen Darstellungsformen und in den neuen Medien. Diese Wertschätzung kommt auch in den vorgenannten Förderbeträgen der letzten fünf Jahre zum Ausdruck.

Zu Frage 3: Nach der Richtlinie zur Kulturförderung werden Förderanträge vor einer Entscheidung in Fachbeiräten beraten. Dies erfolgte auch hinsichtlich der Förderanträge für das Jahr 2004. Dem Fachbeirat freier Theaterarbeit gehörten für die Beratung der Förderanträge 2004 vier Vertreter der so genannten "freien Theaterszene" Thüringens an. Der Beirat hat in seiner Sitzung am 25.11.2003 das Projekt nicht zur Förderung empfohlen. Nach seiner Auffassung - ich zitiere aus dem Protokoll "enthält der Kostenplan Positionen, deren Förderung der Beirat im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Fördermitteln nicht verantworten kann, beispielsweise die Kosten für Werbung." Ich ergänze hier außerhalb des Zitats, Katalog 10.000  +, - fort: "Eine entsprechende Kürzung der Ausgaben übersteigt in ihrer Summe die beantragte Förderung." Ich ergänze außerhalb des Zitats, 8.000      Zitat fort: "Die Realisierung des Projekts erscheint bei Nichtbewilligung durch das Land nicht gefährdet, da bereits Fördermittel in ausreichender Höhe von anderen Institutionen bewilligt wurden." Bei diesem Hinweis handelt es sich um 80.000   .   nach den Antragsunterlagen bereits von der Bundeskulturstiftung bewilligt waren. Ferner ist festzustellen, dass Projektförderungen regelmäßig für zeitlich begrenzte Projekte gewährt werden. Insofern kann von einer Einstellung der Förderung keine Rede sein. Die in vorausgegangenen Haushaltsjahren für konkrete Projekte gewährten Förderungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Förderungen von weiteren Projekten des gleichen Antragstellers, wie es für 2004 beantragt war.

Zu Frage 4: Seit der Entstehung des Theaterhauses Weimar gibt es laufenden Gesprächskontakt mit den Beteiligten. Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist jederzeit weiterhin zu solchen Gesprächen bereit. Im Übrigen haben wir erst am 28.11.2003 wesentliche Fragen mit den Künstler- und Kulturverbänden zur Kontinuität der Zusammenarbeit mit der Landesregierung erörtert.

Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3907. Bitte Herr Abgeordneter Botz.

Waldverkäufe in Thüringen

Einem Presseartikel vom 9. Januar 2004 war zu entnehmen, dass für die Testverkäufe in Vorbereitung der Verkäufe von Landeswald zur Entschädigung des Hauses SachsenWeimar-Eisenach bislang keine Angebote vorliegen, obwohl diese Waldstücke bereits jetzt deutlich unter dem Gutachtenwert angeboten wurden.

Ich frage die Landesregierung: