Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

Zu Frage 1: Ja, die Familienpolitik ist ein Schwerpunkt der Politik dieser Landesregierung. Durch vielfältige Maßnahmen, nicht nur die Familien-Card, trägt die Landesregierung dazu bei, eine Kultur der Familienfreundlichkeit in Thüringen zu schaffen. Auf Initiative des Ministerpräsidenten Dieter Althaus wurde im vergangen Jahr das "Landesbündnis für Familie" ins Leben gerufen. Neben anderen Maßnahmen ist die Einführung einer landesweit gültigen Familien-Thüringen-Card Teil eines ganzen Maßnahmenbündels. Ein solches spezielles Projekt für die Familie gibt es sonst in keinem anderen Bundesland, nicht in Mecklenburg-Vorpommern und natürlich nicht in Berlin.

Die für die Familien-Thüringen-Card eingesetzten rund 500.000         reichen Familien ganz direkt zugute kommen. Diese Familien haben es schwerer als andere Bürger, Freizeit- und Urlaubspläne zu verwirklichen. Die Familien-Thüringen

Card kostet für die gesamte Familie lediglich 5   4 ermöglicht den kostenlosen Besuch von 150 Thüringer Sehenswürdigkeiten, Museen und Freizeitangeboten. Dass mit den eingesetzten Mitteln sogleich den angeschlossenen Kultur- und Freizeiteinrichtungen Mehreinnahmen entstehen, ist ein erfreulicher Nebeneffekt. Mit der Familien-Thüringen-Card werden Zielgruppen erreicht, die bisher eher selten solche Einrichtungen besucht haben. Die Familien-Thüringen-Card hat also eine familienpolitische Bedeutung und eine Bedeutung für Bildungsund Kulturpolitik. Darüber hinaus ist es ein Beitrag zur Stärkung des Tourismus in Thüringen.

Zu Frage 2: Die Begrenzung der Anzahl der FamilienThüringen-Card auf etwa 8.000, damit können rund 30.000 Personen die Angebote nutzen, ist der Tatsache geschuldet, dass zunächst eine Einschätzung erfolgen muss, welcher tatsächliche Bedarf in Thüringen besteht. Es ist Pilotprojekt, nach dessen Abschluss eine Auswertung erfolgt. Bis vor zwei Tagen lagen dem Landesamt für Soziales und Familie in Suhl rund 1.300 Anträge vor. Das ist durchaus eine Größenordnung, mit der das Ministerium gerechnet hat. Wenigstens besteht nicht Gefahr, dass die Karten ungenutzt liegen bleiben und das eingesetzte Geld für die Familien verfällt. Die Familien-ThüringenCard soll keine Eintagsfliege sein. Ich gehe davon aus, dass dieses Projekt wie die anderen familienpolitischen Maßnahmen mit einer CDU-Regierung in den nächsten Jahren fortgesetzt werden wird. Das gilt auch für den Thüringer Familientag, der im Mai zum ersten Mal stattfindet. Die lokalen Bündnisse für Familie und die Elternakademie sind auf Dauer angelegt.

Die Frage 3 beantworte ich wie folgt: Der Landesfamilientag findet am 8. Mai 2004 in der Erfurter Gunda-NiemannStirnemann-Halle statt. Der Landesfamilientag hat ein sehr hohes familienpolitisches Gewicht. Er führt Angebote der Information und der Organisation für Familien in einer Breite zusammen, wie dies auf anderem Wege gar nicht zu erreichen wäre. Alle Thüringer Einrichtungen, Vereine, Verbände und Institutionen, die Angebote für die Familien unterbreiten wollen, sind zu diesem Ereignis eingeladen. Zugleich wird eine Fachtagung zu unterschiedlichen Aspekten von Jugendhilfe und Familienhilfe stattfinden. Außerdem werden plurale und politische Diskussionsforen zu familienpolitischen Themen angeboten. Der Landesfamilientag hat den Zweck, die Wahrnehmung von Familie und ihren Anliegen in der Öffentlichkeit zu verbessern. Zur Mitgestaltung sind natürlich auch alle Fraktionen des Thüringer Landtags eingeladen.

Zu Frage 4: Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Familienorganisationen ist die Spitzenorganisation in Thüringen zum Thema "Familie". Sie ist nicht nur ein Zusammenschluss von fünf Familienverbänden, sondern bietet zugleich einer Vielzahl anderer Familieneinrichtungen und Initiativen ein Forum des Austausches und der Vernetzung. Sie ist in dieser Hinsicht vergleichbar mit anderen Strukturen, z.B. der Liga der freien Wohlfahrtspflege,

die Bündelung der freien Wohlfahrtsverbände. Es versteht sich von selbst, dass in den Familienorganisationen alle politischen Richtungen vertreten sind, unsere Familienpolitik eignet sich also nicht zu parteipolitischer Auseinandersetzung. Familie und Politik ist auch nicht alleine Angelegenheit des Staates oder einer Landesregierung. Sie kann nicht von der Regierung verordnet werden. Alle Verantwortlichen müssen gemeinsam ihren Beitrag dazu leisten. Daher entspricht die Vergabe der Trägerschaft für dieses Projekt auch dem Subsidiaritätsprinzip. Die Landesregierung schafft mit dieser Maßnahme gute Rahmenbedingungen und die betroffenen Verbände setzen diese Rahmenbedingungen zum Wohle der Familie in die Praxis um.

Zusammenfassend darf ich feststellen, dass die Familienpolitik der Thüringer Landesregierung auch im Vergleich zu anderen Ländern sich sehen lassen kann. Die Landesregierung wird trotz aller haushaltspolitischer Schwierigkeiten auch weiterhin nach Kräften dafür sorgen, dass sich Kinder in ihren Familien und in unserem Freistaat wohl fühlen und gute Zukunftsperspektiven haben.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt Nachfragen. Bitte schön.

Danke. Ich habe eine Frage. Sie haben gesagt, zu dem Landesfamilientag sind die Fraktionen des Landtags herzlich eingeladen. Welche Möglichkeiten haben denn die Fraktionen, sich dort einzubringen?

Die Fraktionen haben, wie alle anderen Initiativen, die Möglichkeit, sich im Umfeld um diesen Familientag darzustellen, ihre Initiativen, die sie auch im Landtag und in der parlamentarischen Arbeit haben, vorzustellen. Da gibt es überhaupt keine Begrenzungen.

Jetzt zunächst Frau Abgeordnete Arenhövel.

Herr Staatssekretär, ich habe noch einmal eine Nachfrage zur Thüringen-Familien-Card. Es ist ja auch immer wichtig, dass diese Dinge komplikationslos vonstatten gehen und dass Familien auch diese Karte leicht erwerben können. Können Sie etwas sagen zu dem bürokratischen Aufwand, den eine Familie hat, wenn sie diese Karte kaufen will.

Wir haben von Anfang an darauf gesehen, dass die Vergabe der Thüringen-Familien-Card möglichst unkompliziert läuft. Deshalb wird nach der Anlaufphase des Ausreichens der Familien-Card beim Landesjugendamt, das war die erste Anlaufphase im Januar, ab Montag, den 2. Februar, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Familien-Card angeboten. Familien mit niedrigeren Einkünften, z.B. Sozialhilfeempfänger, können praktisch dort, wo auch immer ihre sozialhilferechtlichen Probleme gelöst werden, vorstellig werden. Das bedarf dort überhaupt keines Einkommensnachweises, weil ja die Einkommenssituation dieser Familien gesichert ist, so dass das ein sehr einfaches und wenig zeitaufwändiges Verfahren ist. Die Kommunen nehmen diese 5   + ! ben in den Kommunen. Sie sind praktisch ein Entgelt für die den Kommunen zusätzlich entstehenden Aufwendungen, so dass auch die Kommunen alle bereit waren, dieses Verfahren zu akzeptieren und zu vollziehen.

Frau Abgeordnete Thierbach, Sie sind dran.

Herr Staatssekretär, Sie sagten, Sie wollen alle Fraktionen zur Mitgestaltung einladen. Deshalb meine Frage: Wer ist für das Konzept verantwortlich, das jetzt bestätigt vorliegt? Wer hat das erarbeitet und inwieweit ist das tatsächlich das Konzept der Landesregierung?

Wir haben natürlich bei der Auswahl des Trägers, der die Vorbereitungen dieses Landesfamilientages macht, also die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände, dieses gemeinsam mit diesen Verbänden erörtert und sind sehr schnell und sehr reibungslos zu diesem gemeinsamen Konzept gekommen. An die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände kann man sich direkt wenden und seine Wünsche vorbringen und anmelden. Das wird ohne große Schwierigkeiten erfolgen.

Sie haben keine Fragen mehr? Gut, vielen Dank, Herr Staatssekretär.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Eine Frage ist nicht beantwortet, Herr Staatssekre- tär.)

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/9330. Bitte, Frau Abgeordnete Sedlacik. Sie waren wohl nicht vorbereitet, dass Sie noch eine Frage haben?

Gebühren- und Betriebskostenspiegel für Mietwohnungen in Thüringen

Im Zusammenhang mit den aktuellen Mietpreisentwicklungen in Thüringen fordert der Thüringer Mieterbund unter anderem auch mehr Transparenz bei den Mietnebenkosten.

Nach Aussagen des Thüringer Mieterbundes hat der ehemalige Innenminister Christian Köckert die Erstellung eines Gebühren- und Betriebskostenspiegels für Mietwohnungen in Thüringen zugesagt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung die Erstellung eines Gebühren- und Betriebskostenspiegels für Mietwohnungen in Thüringen und wann ist mit dessen Veröffentlichung zu rechnen?

2. Wie begründet die Landesregierung ihre Position für den Fall, dass eine Erstellung eines Gebühren- und Betriebskostenspiegels für Mietwohnungen in Thüringen nicht beabsichtigt ist?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Betriebskosten für Mietwohnungen in Thüringen und welche eventuellen Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Landespolitik?

Herr Innenminister, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Erstellung eines Gebühren- und Betriebskostenspiegels für Mietwohnungen in Thüringen ist nicht beabsichtigt.

Zu Frage 2: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Gebühren- und Betriebskostenspiegel zu erstellen. Die Landesregierung hält ein derartiges Ansinnen auch nicht für sinnvoll. Ein Kostenspiegel soll eine objektive realistische und praktikable Vergleichbarkeit von Wohnungen ermöglichen. Eine objektive Vergleichbarkeit von Wohnungen über Betriebskosten ist nach Auffassung der Landesregierung über einen Betriebskostenspiegel kaum zu erreichen. Ein solcher hätte nur wenig Aussagekraft. Es ist nämlich davon auszugehen, dass eine Vielzahl von gebäudebezogenen Kriterien, wie z.B. Baualter, Bauart, Wohnungszuschnitte, die Betriebskosten wesentlich beeinflussen. Hinzu kommen die unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen durch eigene Kräfte, Drittfirmen oder Mie

ter selbst sowie das individuelle Verhalten der Mieter, die Anzahl der Mieter und die Auswirkungen des Leerstands. Die Landesregierung ist auch vor dem Hintergrund der geringen Aussagekraft des Betriebskostenspiegels der Auffassung, dass nach fachtechnischen und wohnungswirtschaftlichen Erwägungen die Datenerhebung zu Betriebskosten und insbesondere ihre Fortschreibung mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu veranlassen wäre. Auch die anderen neuen Länder sehen dies so. In keinem dieser Länder wurde bisher ein eigener Betriebskostenspiegel durch die jeweilige Landesregierung erstellt.

Zu Frage 3: Es steht kein belastbares Zahlenmaterial zur Entwicklung der Betriebskosten zur Verfügung, das eine Bewertung ermöglichen würde.

Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank. Damit ist die Zeit für die heutige Fragestunde abgelaufen. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 24.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Auswirkungen der Absenkung der Einkommensgrenzen beim Bundeserziehungsgeld ab 1. Januar 2004 auf Thüringer Familien" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3900

Zunächst rufe ich Herrn Abgeordneten Panse ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Familienpolitik ist unbestritten ein zentrales Politikfeld, was wir hier regelmäßig im Landtag auf der Tagesordnung haben. Wir haben dabei auch mehrfach festgestellt, dass wir im Wesentlichen drei Felder der Unterstützung der Familien sehen. Das ist zum einen die gesellschaftliche Anerkennung, zum anderen der Ausbau und die Nutzung der Betreuungsmöglichkeiten, die wir ja auch in Thüringen sehr umfangreich haben, das sind zum Dritten die finanziellen Transferleistungen für Familien. Genau um diesen dritten Punkt geht es uns heute. Wir haben mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag zwei Instrumente an der Hand. Wir haben darüber hinaus, das wissen Sie, die Forderung der CDU nach dem Familiengeld als eine Transferleistung. Aber wir haben seit nunmehr 18 Jahren auch das Bundeserziehungsgeld. Das Bundeserziehungsgeld ist damals vor dem Hintergrund eingeführt worden, dass es Eltern ermöglichen soll, sich in den ersten

beiden Jahren sehr intensiv ihren Kindern widmen zu können, ohne einer Erwerbsarbeit in dieser Zeit zwingend nachgehen zu müssen. Das Landeserziehungsgeld, was wir in Thüringen ergänzend dazu geschaffen haben, soll das noch fortsetzen, nämlich die weiteren sechs Monate bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Insofern gehören Landes- und Erziehungsgeld auch ein Stück weit zusammen.

Seit der Einführung des Bundeserziehungsgeldes war es allerdings in der Höhe unverändert. Damals ursprünglich einmal 600 DM, heute sind es bis zum 01.01.2004 307  +    / die Ausgabenbelastungen auch für junge Eltern in den letzten paar Jahren durchaus gestiegen sind. Umso bemerkenswerter ist vor dem Hintergrund, dass die rotgrüne Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag jetzt nicht auf die Idee gekommen ist, das Bundeserziehungsgeld anzuheben, sondern im Gegenteil, das Bundeserziehungsgeld abzusenken. Das ist etwas, wo ich schon sagen muss, das ist Familien draußen im Lande schwer vermittelbar. Insgesamt 245 Mio.    0halt 2004 beim Bundeserziehungsgeld reduziert, oder man kann es anders sagen, jungen Familien aus der Tasche gezogen. Das ist nach meinem Dafürhalten eine ganz erhebliche negative Signalwirkung für Familien und familienpolitisch im Übrigen auch grundweg falsch.

Lassen Sie mich drei wesentliche Punkte erläutern, die sich ab dem 01.01.2004 beim Bundeserziehungsgeld verändert haben. Das ist zum einen die Reduzierung des monatlichen Auszahlungsbetrags um 7   ( !/ ! dem, ob es Regelbetrag oder Budgetfinanzierung meint. Da muss ich schon sagen, es ist geradezu ein Hohn, wenn Vertreter der Bundesregierung angesichts dessen von einer Glättung sprechen - eine Glättung, die letztendlich nichts anderes bedeutet als eine Reduzierung, denn man hätte ja auch nach oben glätten können, wenn man das gewollt hätte. Die Absenkung der Einkommensgrenzen, und das ist der zweite Punkt, um den es geht, ist ein ähnlich gravierender Eingriff. Denn dabei wird das pauschalierte Jahresnettoeinkommen einer Familie von ursprünglich 51.130 /  * senkt, um in die Anspruchsgrundlage des Bundeserziehungsgelds zu kommen. Bei allein Erziehenden sind es sogar nur noch 23.000  es kommt noch hinzu, dass sich de facto ja praktisch dieser Betrag noch weiter verringert, weil auch die Ausgaben und die Entfernungspauschale anders berechnet werden, als es bis zum 01.01.2004 war. Darüber hinaus sind als Drittes die Entgeltersatzleistungen anzuführen, dass nämlich jetzt Arbeitslosengeld und Krankengeld auch als Erwerbseinkommen angerechnet werden. Insofern betrifft es in einem erheblichen Umfang Thüringer Familien. Wie Sie wissen, beziehen etwa 90 Prozent der Thüringer Familien, die dazu berechtigt sind, Bundeserziehungsgeld. Das sind allein in der Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2002 2.884 Familien gewesen. Diese Familien sind sehr wohl betroffen, weil sie letztendlich, und das hatte ich gesagt, durch Rotgrün ein Stück weit Geld aus ihrer Ta

sche, was sie für ihre Kinder benötigen könnten, herausgeglättet bekommen.

Es gibt noch ein weiteres Problem, was ich zum Schluss gern ansprechen möchte. Wir haben nach dem Bundeserziehungsgeld zwei Drittel der Thüringer Familien, die auch Landeserziehungsgeld beziehen. Landeserziehungsgeld, was immerhin im letzten Jahr im Umfang von 20,34 Mio.   ! 5  Jahr für Jahr gesteigert hat und nicht wie das Bundeserziehungsgeld sich in den letzten drei Jahren gesenkt hat. Insgesamt entfällt 98 Mio.      Thüringen. Das Landeserziehungsgeld ist an das Bundeserziehungsgeld gekoppelt. Das heißt, sowohl die Antragstellung als auch die Zahlbeträge sind daran gekoppelt und das bedeutet, dass wir, wenn wir nichts tun, 2005 die Situation haben, dass auch in Thüringen die Beträge des Landeserziehungsgeldes letztendlich ein Stück weit geglättet werden und die Familien weniger in der Tasche haben. Wenn wir aber etwas tun und das Landeserziehungsgeld verändern und von dem Bundeserziehungsgeld loskoppeln, werden wir erleben, dass ein sehr hoher Verwaltungsaufwand anfällt, ein Verwaltungsaufwand, der mit Kostenverursachung verbunden ist, den letztendlich die Kommunen tragen müssen.

Bitte, Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluss.

Ich kann, um zum Schluss zu kommen, Frau Präsidentin, nur sagen, ich appelliere dringend an die SPD, sich bei ihrer Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass sich das Bundeserziehungsgeld steigert und nicht weiter absinkt im nächsten Jahr. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Pelke, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt erwarten, Herr Kollege Panse, dass ich die Veränderungen beim Erziehungsgeld für die Bezieher höherer Einkommen versuche kleinzureden, dann irren Sie sich. Selbst wenn bundesweit, und das haben Sie leider nicht erwähnt, nur ca. 5 Prozent der Familien während des ersten halben Jahres und nur ca. 9 Prozent der Familien nach den ersten sechs Monaten aus dem Bezug herausfallen, so ist das für mich wahrlich kein Anlass, um als Sozial- und Familienpolitikerin zu jubeln. Sie sollten aber auch nicht verschweigen, dass aufgrund der leider sehr niedrigen Einkommen hier in Thüringen und in den neuen Ländern insgesamt in erster Linie von dieser

Maßnahme Familien in den Altbundesländern betroffen sind. Das heißt nicht, dass ich es an diesem Punkt für schön halte, aber auch das muss noch mal erwähnt werden. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sollten auch nicht verschweigen, dass Sie ein Stückchen Mitverantwortung haben, was die Entwicklung der Gelder in diesem Land angeht, denn über den Bundesrat haben Sie direkt mit Verantwortung getragen und Sie waren es gewesen, die gerade bei der Frage von Subventionsabbau beim Subventionsabbaugesetz - ich komme noch kurz darauf - so gehandelt haben, dass nur ein ganz, ganz dünnes Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss gekommen ist. Ich habe immer gesagt, meine Damen und Herren, nur reiche Menschen können sich einen armen Staat wünschen. Wenn Sie, wenn sich Ihre CDU auf Bundesebene im vergangenen Jahr anders verhalten hätte, als sie es getan hat, - ja - sie hat nämlich alles getan, um Steuerflucht und Steuerprivilegien der besser Verdienenden und der Vermögenden in dieser Gesellschaft zu erhalten. Auch das muss man deutlich sagen.