Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Möchte jemand gegen die Dringlichkeit dieses Antrags sprechen? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme dieses Tagesordnungspunkts und über die Fristverkürzung. Ich möchte Ihnen dazu folgenden Hinweis geben: Der Antrag wurde nicht in der in § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von 7 Tagen verteilt. Daher stimmen wir nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung ab, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch.

Dann stimmen wir jetzt ab. Wer ist für die Aufnahme des Antrags in Drucksache 4/4841 in die Tagesordnung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist der Aufnahme dieses Antrags zugestimmt worden und er wird in die Tagesordnung aufgenommen.

Wir müssen über die Platzierung dieses Antrags abstimmen. Entsprechend der Geschäftsordnung oder entsprechend unserer vorliegenden Tagesordnung wird er als letzter Tagesordnungspunkt eingeordnet. Bitte, Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, ich beantrage, dass dieser Tagesordnungspunkt auf jeden Fall in der morgigen Plenarsitzung zum Aufruf kommt.

Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer dafür ist, dass dieser Tagesordnungspunkt auf jeden Fall in der Plenarsitzung aufgerufen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist zugestimmt worden, dass dieser Antrag in dieser Plenarsitzung auf alle Fälle aufgerufen wird.

Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Dann ist die Tagesordnung festgestellt und ich komme zum Aufruf des ersten Tagesordnungspunkts der heutigen Sitzung. Wir waren übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1, die Regierungserklärung, morgen als Erstes abzuhandeln.

Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 2 in den Teilen

a) Entwicklungschancen durch das Konjunkturpaket II für Thü- ringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4785 -

b) Erstes Thüringer Gesetz zur Stärkung der kommunalen In- vestitionstätigkeit im Haushalts- jahr 2009 Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4669 - ZWEITE BERATUNG

c) Thüringer Sofortprogramm für Arbeitsplätze Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4654 - Neufassung -

d) Änderung der Wirtschaftsför- derung im Freistaat Thüringen zur Prävention vor den möglichen Folgen der Wirtschaftskrise Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4664 -

e) Nachtragshaushalt 2009 - Für eine aktive Investitionspolitik in Thüringen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4675 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist auch nicht der Fall. Die Fraktion DIE LINKE wünscht auch nicht das Wort zur Begründung zu ihren Anträgen. Die Landesregierung erstattet einen gemeinsamen Sofortbericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU und zu Nummer II.1 des Antrags der Fraktion der SPD. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir als Erstes eine Vorbemerkung. Es ist grundsätzlich festzustellen, Bund und Länder haben bei der Bewältigung der Krise äußerst effektiv und schnell gehandelt. Das gilt für die Finanzmarktkrise ebenso wie für die Programme zur Bewältigung der Konjunkturkrise. Bund und Länder haben gezeigt, dass sie in der Krise hand

lungsfähig sind. Der Föderalismus hat sich auch in der Krise bewährt. Wer kritisiert, dass ein 50-Mrd.-€Konjunkturpaket in einem Monat fast ausverhandelt zu haben langsam ist, der verkennt die Realität.

(Beifall CDU)

Fast alle Länder, egal in welcher politischen Konstellation, ob Große Koalitionen, Regierungen mit FDP, Grünen oder Alleinregierungen, haben angekündigt, dem Programm zustimmen zu wollen, bis auf das Rot-Rot regierte Berlin, das zeigt einmal mehr, dass Rot-Rote Bündnisse für die Länder kein Segen, sondern eine Belastung sind. Das zeigt sich gerade jetzt in der Krise.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Bericht: Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise trifft Deutschland und Thüringen stärker, als es noch Anfang Dezember absehbar war. So stellt es das Investitionsgesetz in der Präambel unmissverständlich klar, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist gefährdet. Deutschland befindet sich in einer Rezession. Die Bundesregierung erwartet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 2,25 Prozent und auch um Thüringen macht der wirtschaftliche Abschwung keinen Bogen. Auch wenn wir fest damit rechnen, dass das Minus im Freistaat weniger dramatisch ausfällt, braucht auch Thüringen einen Konjunkturimpuls. Wir können den Abschwung nicht gänzlich verhindern, aber wir können ihn abfedern. Entscheidend ist, dass sich der Trend nach unten nicht verfestigt. Deshalb hat die Bundesregierung das Konjunkturpaket II vorgeschlagen, ein Paket, das außergewöhnlichen Situationen angemessen ist. Ich lege Wert auf die Feststellung, die Bundesregierung hat vorgestern das Konjunkturpaket nicht verabschiedet, sie hat den Fraktionen im Bundestag sogenannte Formulierungshilfen - so heißt das im Parlamentsdeutsch - für die Einbringung des Gesetzes gegeben. Morgen wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetz befassen. Es besteht noch, wenn auch theoretisch, die Möglichkeit von Änderungen. Das sollten die, die sich jetzt Zahlen notieren oder so tun, als stünde alles schon fest, berücksichtigen. Es geht bei dem Konjunkturpaket neben dem wirtschaftlichen Impuls darum, dass Deutschland gestärkt aus dieser Krise hervorgeht. Daher der Appell der Bundeskanzlerin Merkel: „Entscheidend ist, dass Deutschland das Gegensteuern in der Krise mit einem Modernisierungsschub verbindet.“ Diesem Ziel haben sich alle verpflichtet; auch wir werden ein Zukunftspaket für Thüringen schnüren. Was bringt das Konjunkturpaket für Thüringen? Ich weise ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass wir wesentliche Rahmenbedingungen erst seit Dienstag kennen. Bund und Länder haben noch bis Montagabend verhandelt und da die Verwaltungsvereinbarung noch nicht abschlie

ßend verhandelt ist, können sich hier noch Änderungen ergeben. Das Gesamtprogramm des Bundes für ganz Deutschland finanziert Maßnahmen in Höhe von 50 Mrd. €. Kernstück des Pakets ist ein Investitionsprogramm, dafür stellt der Bund rund 14 Mrd. € zur Verfügung. Aus diesem Topf sollen etwa 4 Mrd. € vorab in zusätzliche Bundesinvestitionen fließen. Allein 2 Mrd. € wird der Bund für den Ausbau und die Erneuerung von Bundesverkehrswegen einsetzen. Mit 10 Mrd. € unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Diese Summe sollen Länder und Kommunen mit mindestens 3,33 Mrd. € kofinanzieren. Das ergibt ein Gesamtvolumen von mindestens 13,33 Mrd. € für zusätzliche Investitionen. Das entspricht einer Relation von Bund zu Ländern/Kommunen von 75 Prozent zu 25 Prozent.

Es werden zurzeit Diskussionen geführt, ob die Investitionen zusätzliche Investitionen sein müssen. Die im Bundesgesetz vorgesehene Zusätzlichkeit ist notwendig, damit sie sich dazu eignen, eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Investitionen, die ohnehin getätigt werden, sind nicht in der Lage, einen verstärkten Impuls zu geben, denn sie schreiben in der Regel nur das bestehende Investitionsvolumen fort. Es geht darum, mehr zu tun, und nur durch die Zusätzlichkeit lassen sich auch verfassungsrechtlich die Finanzhilfen rechtfertigen. Der Bund hat die Zusätzlichkeit in strengen Vorgaben in die Vereinbarung hineingeschrieben. Dennoch ergeben sich Grenzfälle und Zweifelsfragen, die mit dem Bund kurzfristig geklärt werden müssen. Damit diese zusätzlichen Mittel schnell wirken können, wird in Abstimmung mit den anderen Ländern geprüft, befristet auf zwei Jahre in der Thüringer Vergabemittelstandsrichtlinie die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in folgender Höhe zu erhöhen: Für Bauleistungen beschränkte Ausschreibungen 1 Mio. € und für freihändige Vergaben 100.000 €; für Dienst- und Lieferleistungen freihändige Vergaben und unbeschränkte Ausschreibungen auf 100.000 € Erhöhung.

(Beifall CDU)

Thüringen ist mit 3,181 Prozent an den 10 Mrd. € beteiligt. Das heißt, aus dem Investitionsprogramm fließen 318 Mio. € Bundesmittel nach Thüringen. 106 Mio. € werden das Land und die Kommunen beisteuern. Insgesamt stehen also 424 Mio. € für zusätzliche Investitionen in den nächsten beiden Jahren im Freistaat zur Verfügung. Das bedeutet 28 Prozent mehr Investitionsmittel, um die Wirtschaftskrise abzuschwächen und den Freistaat zu stärken. Dafür ist kein Nachtragshaushalt notwendig. Ich denke, jetzt zahlt sich unsere Haushaltsdisziplin aus.

(Beifall CDU)

Für 2009 stehen Rücklagen zur Verfügung, die wir für die Kofinanzierung seitens des Landes unbedingt brauchen.

An dieser Stelle bekräftige ich nochmals, dass die Landesregierung an dem geplanten Neuverschuldungsverbot festhält und einen Gesetzentwurf im März in den Landtag einbringen wird. Die zusätzlichen Mittel des Bundes sollen zu 65 Prozent, das sind rund 206,8 Mio. €, in den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur fließen, das heißt in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschung. 35 Prozent der Bundesmittel, auch hier in Zahlen rund 111,3 Mio. €, stehen für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur zur Verfügung. Das sind Krankenhäuser, Städtebau, die Lärmsanierung an kommunalen Straßen, für Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen, das sind auch Einrichtungen für sportliche und touristische Infrastruktur. Für die nunmehr vorgesehenen Investitionsmöglichkeiten mit den Schwerpunkten Forschung, Bildung und kommunale Aufgaben hatte sich Thüringen gegenüber dem Bund auch erfolgreich in anderen Ländern eingesetzt.

Meine Damen und Herren, es geht darum, die Zukunftsfähigkeit des Landes und die Rahmenbedingungen für Arbeit weiter zu verbessern.

(Beifall CDU)

Die nun einzusetzenden Mittel sollen nachhaltig, also langfristig wirken. Der Bund erwartet, dass die Mittel überwiegend für kommunalbezogene Investitionen eingesetzt werden. Dabei hat er auch die finanzschwachen Kommunen im Blick. Das ist auch im Interesse der Landesregierung. Wir werden sicherstellen, dass alle Kommunen, finanzstarke und finanzschwache, gleichermaßen die Chance auf zusätzliche Investitionen haben, denn wir wollen, dass die Mittel im ganzen Land ihre Wirkung entfalten. Für kommunalbezogene Investitionen sollen nach dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung 70 Prozent der Bundesmittel verwendet werden. Das sind rund 222,6 Mio. €. Es wird derzeit geprüft, ob und in welchem Rahmen und in welchen Bereichen Kommunen auf der Basis eines festzulegenden Schlüssels Investitionsvolumen zugeordnet werden sollten, Investitionen, die dann im Rahmen einer vereinfachten Projektförderung ausgereicht werden könnten. In einem Schlüssel könnten über die Einwohnerzahlen hinausgehende Kriterien, wie z.B. die Arbeitslosigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung einer Region, Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Bund hatte sich Thüringen dafür eingesetzt, dass die Mittel auch den freien Trägern zugute kommen. Diese nehmen in vielfacher

Weise kommunale Aufgaben wahr. Der Gesetzentwurf sieht das nunmehr ausdrücklich vor. Der Gesetzentwurf eröffnet auch die Möglichkeit, die Kofinanzierung von Land und Kommunen flexibel auszugestalten. Wichtig ist, dass die Kofinanzierung über die gesamte Investitionssumme in Jahresscheiben 2009, 2010 und 2011 erfolgen kann. Konkret bedeutet das, dass Leistungsanteile für finanzschwache Kommunen verringert werden können. Die Thüringer Landesregierung trägt das beschlossene Maßnahmepaket des Bundes mit. Das hatte ich bereits eingangs festgestellt. Es ist eine ausgewogene und aufeinander abgestimmte Verbindung von Stärkung, Förderung und Entlastung. Das ist gut für Thüringen. Die Schwerpunkte des Investitionsprogrammes Bildung und Infrastruktur untermauern unsere landespolitischen Ansätze. Sie setzen dort an, wo Thüringen besonders stark ist, bei der Innovationskraft der Unternehmen und bei der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur. Gleichwohl gibt es Punkte, in denen wir uns eine größere Flexibilität des Bundes gewünscht hätten. Das betrifft z.B. Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr sowie kommunale Verbindungsstraßen. Lediglich Lärmschutzmaßnahmen können hier gefördert werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass aller Voraussicht nach ein relativ hoher Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung und der Überprüfung der Projekte entsteht. Ich denke da vor allem an die vom Bund geforderten Ermittlungen und Überprüfungen der Zusätzlichkeit der Maßnahmen, nämlich wie es zurzeit in dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung steht; vielleicht, das hatte ich ja bereits angedeutet, gibt es hier noch Bewegung. Es muss auch darauf geachtet werden, dass die konkrete Mittelverwendung auch von den Kommunen berücksichtigt wird. Um die Abwicklung der Verfahren zu vereinfachen wird geprüft, ob es eine zentrale Stelle beim Landesverwaltungsamt gibt, die die Anträge entgegennimmt. Wie der Bund, so plant auch das Land die Einrichtung einer Clearingstelle, die im Zweifelsfall für Fragen zur Verfügung steht.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Anträge natürlich jederzeit noch gestellt werden können. Es gab Berichte, wonach Kommunen in Sorge wären, dass sie bei der Antragstellung bereits zu spät kommen. Das ist nicht der Fall. Die Anträge können erst nach Feststellung der Programme und der Kriterien für die Programme endgültig auch gestellt werden. Insofern ist alles, was die Antragstellung angeht, noch offen.

Meine Damen und Herren, Dieter Althaus hat es bereits in seiner Regierungserklärung im Dezember deutlich gemacht, dass es nicht darum gehen kann, vom Geld der Thüringer möglichst viel und schnell auszugeben. Wenn wir wirklich auch in Zukunft nachhaltig investieren wollen - ich zitiere Dieter Althaus

- „ist es wichtig, die Wirtschaftskraft, die Wirtschaftsstruktur weiter zu stärken.“ Mit landesinternen neuen Regelungen und Programmen wollen wir zusätzlich Impulse setzen. Mein Kollege Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz wird dazu in der Debatte noch einiges sagen.

In diesem Zusammenhang denke ich auch an die von Thüringen bereits beschlossene zusätzliche Qualifikation von Ingenieuren, an das stärkere Vermarkten des Wirtschaftsstandorts Thüringen, an die Verbesserung unserer Förderprogramme. Auch das Landesstraßenbauprogramm ist eine wichtige Initiative, mit der wir nachhaltig in die Struktur Thüringens investieren und damit dauerhaft auch den heimischen Arbeitmarkt stärken.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl, sehr gut.)

(Beifall CDU)

Nun geht es darum, meine Damen und Herren, die Einzelheiten zu regeln. Morgen befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Paket, im Anschluss dürfte es zu parlamentarischen Anhörungen kommen. Für den 13. Februar ist Schlussabstimmung im Bundestag vorgesehen. Schließlich soll der Bundesrat in einem Sonderplenum ab 20. Februar 2009 über das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland abstimmen. Das Gesetz soll unmittelbar nach Beschluss verkündet werden und in Kraft treten.

Die Landesregierung ihrerseits wird in den nächsten Tagen die bereits laufenden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden fortsetzen. Die Landesregierung hat sich bisher zweimal, nämlich am 14. Januar und am 20. Januar 2009, mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände getroffen. Auch der Landtag wird selbstverständlich weiterhin unterrichtet werden. Die Landesregierung beabsichtigt dann, die wesentlichen Eckpunkte zur Umsetzung des Investitionsprogramms in den nächsten zwei bis drei Wochen zu beschließen. Das betrifft die inhaltlichen Schwerpunkte und die Verfahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nun zum Schluss: Die Thüringer Landesregierung verspricht nur, was sie auch halten kann. Dieter Althaus hat im Dezember an dieser Stelle gesagt: „Die Politik muss glaubwürdig sein, sie muss ernsthaft sein, sie muss die Reformen anpacken, für optimale Rahmenbedingungen an dem Wirtschaftsstandort Thüringen sorgen.“ Und weiter: „Wir werden keine Luftschlösser bauen oder die Menschen mit populistischen Versprechen täuschen.“

(Beifall CDU)

In diesem Sinne unterstützen wir das Konjunkturpaket II, weil es gut für Thüringen ist. Wir werden es mit aller Kraft umsetzen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU und zu Nummer II.1 des Antrags der Fraktion der SPD? Die Fraktionen der CDU, der SPD und der LINKEN. Auf Antrag aller drei Fraktionen eröffne ich die Beratung und erteile das Wort dem Abgeordneten Hausold, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als die CDU-Fraktion im Ältestenrat den Vorschlag eingebracht hat, aus allen Anträgen, die sich mit der aktuellen Situation der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise befassen, ein Paket zu schnüren und hier gemeinsam zu beraten, konnte man ja kurzzeitig des Eindrucks sein, nun wäre verstanden, worin die gesamte Problematik besteht. Aber nachdem ich jetzt Herrn Minister Zeh gehört habe und gestern die medial vermittelten Bemerkungen meines Fraktionsvorsitzendenkollegen Herrn Mohring entgegengenommen habe, muss ich schon mal an der Stelle sagen, meine Damen und Herren, außer, dass Sie versuchen, mit der Form der Angelegenheit etwas besser gerecht zu werden, haben Sie offensichtlich immer noch nicht verstanden, worum es wirklich geht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich meine, es ist ja immer schön, Herr Mohring, von Gummibooten und dann der Armada der Regierung und der CDU zu sprechen, aber mit solch historischen Bildern ist es die Sache, am Ende ist die Armada nicht nur wegen der feindlichen Truppen, sondern auch im Sturm untergegangen. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie sich derart äußern.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wel- che, das haben Ihnen Ihre Referenten nicht gesagt.)

Wenn ich gesagt habe, Sie sind nicht auf der Höhe und haben offensichtlich immer noch nicht verstanden, worum es geht, dann hat das auch ganz zentral damit zu tun, dass Sie viel Zeit verschenkt haben und Sie verschenken weiterhin Zeit im Interesse des Landes Thüringen bei der Bewältigung der Krise und bei dem Gegensteuern. Meine Fraktion hat ja bekanntlich im Oktober letzten Jahres das

erste Mal die Frage der Finanzmarktkrise im Parlament zum Thema gemacht, dann anschließend auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft hingewiesen und damals ein Konjunkturprogramm eingefordert. Die CDU lehnte das damals mit harschen Worten ab, sowohl der Ministerpräsident, Frau Finanzministerin, Sie natürlich an seiner Seite, der Wirtschaftssprecher der CDU-Fraktion, alle haben laut und deutlich gesagt: Wieso brauchen wir ein Konjunkturprogramm? Haben Sie eigentlich wenigstens jetzt gemerkt, wie falsch Sie mit Ihrer Einschätzung damals gelegen haben, meine Damen und Herren?

(Beifall DIE LINKE)