Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27

Fragestunde

Wir kommen zur ersten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Künast, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4744, vorgetragen durch den Abgeordneten Dr. Schubert.

Gewährleistung des ärztlichen Notfalldienstes

Einer Pressemitteilung der Ostthüringer Zeitung vom 16. Dezember 2008 ist zu entnehmen, dass mangels niedergelassener Ärzte in der Region Neustadt/Triptis zukünftig kaum noch Hausbesuche des medizinischen Notfalldienstes möglich sein werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung - insbesondere angesichts der demographischen Entwicklung - den in der Region Neustadt/Triptis eingetretenen Mangelzustand bei der ärztlichen Versorgung?

2. In welchen Regionen Thüringens sind ähnliche Entwicklungen eingetreten oder zeichnen sich bereits ab?

3. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um a) die ärztliche Mangelsituation in der genannten Region zu beheben und b) in anderen Regionen des Landes zu vermeiden?

4. Welche Ziele bzw. Konzepte verfolgt die Landesregierung, um angesichts der zunehmenden Immobilität eines Teils der Bevölkerung deren ärztliche Grundversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu gewährleisten?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Künast - hier vorgetragen durch Herrn Dr. Schubert - wie folgt:

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung nach § 75 SGB V den kassenärztlichen Vereinigungen übertragen wurde. Der Umfang dieser Sicherstellung umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten. Deshalb wird dieser von den kassenärztlichen Vereinigungen als sogenannter Notdienst organisiert, der nicht mit dem Rettungsdienst verwechselt werden darf.

Zu Frage 1: In der Region Neustadt-Triptis ist kein Mangelzustand bei der ärztlichen Versorgung eingetreten. Derzeit bestehen im Planungsbereich Saale-Orla-Kreis, gerechnet bis zu einem Versorgungsgrad von 110 Prozent, keine Zulassungsmöglichkeiten für zusätzliche Vertragsärzte.

Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Da es sich hierbei um rein organisatorische Angelegenheiten handelt, werden diese der Landesregierung nicht angezeigt.

Zu Frage 3: Hinsichtlich des ersten Teils der Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen. Der zweite Teil der Frage wird in den Ausführungen zu Frage 4 mit beantwortet.

Zu Frage 4: Es findet ein kontinuierlicher Gedankenaustausch zwischen dem Ministerium, den Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landesärztekammer und anderen im Gesundheitswesen tätigen Akteuren statt. Ziel ist die fortlaufende Absprache und Koordination von Maßnahmen und Projekten gegen den drohenden Ärztemangel in Thüringen. An dem Universitätsklinikum Jena konnte ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingerichtet werden mit dem Ziel, für die allgemeinmedizinische Versorgung in Thüringen neue Impulse zu setzen. Es ist zu erwarten, dass durch diesen Lehrstuhl die Attraktivität einer Ausbildung zum Hausarzt erhöht werden kann. Mit dem Lehrstuhl ist die Gewähr gegeben, dass durch die Ausbildung auf hohem wissenschaftlichen Niveau zugleich Anreize für eine praxisnahe Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gegeben sind. Zu den flankierenden Maßnahmen zählt in erster Linie

ein Wirtschaftsförderungsprogramm für junge Mediziner zur Unterstützung ihrer Niederlassung. So ist geplant, diesen ein zinsgünstiges Darlehen über die Thüringer Aufbaubank zur Verfügung zu stellen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, danke. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hennig, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4758.

Stabsstelle Berufsschulnetzplanung im Kultusministerium

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und auf welchem Weg wurde der Stabsstelle Berufsschulnetzplanung im Kultusministerium ihre Aufgabe gestellt und wie lautete diese konkret?

2. Arbeitet die Stabsstelle noch, wenn ja, womit beschäftigt sie sich aktuell, wenn nein, welche Gründe gibt es dafür?

3. Wo und durch welche Maßnahmen hat die Stabsstelle konkret die Planung der Berufsschulentwicklung vor Ort unterstützt bzw. unterstützt sie sie noch, welches Vorgehen wurde gewählt, welche Kriterien vertreten?

4. Wie will das Kultusministerium aktuell und künftig auf die Entwicklung der Berufsschullandschaft in Thüringen Einfluss nehmen?

Es antwortet Kultusminister Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Die Stabsstelle S1 - Berufsschulnetzplanung - wurde im Kultusministerium durch Organisationsverfügung vom 4. September 2007 errichtet. Die Aufgaben der Stabsstelle bestanden in der Schulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen und in der Umsetzung der Ergebnisse des Schulnetzgutachtens sowie der Vorbereitung der Gründung der Stabsgruppe.

Frage 2: Die Stabsstelle wurde zum 1. August 2008 als Organisationseinheit aufgelöst, da die Wahrneh

mung ihrer Aufgaben zum damaligen Zeitpunkt in die zuständige Fachabteilung integriert werden konnte.

Frage 3: Wesentliche Aufgabe der Stabsstelle war die Darstellung der Konsequenzen und der Möglichkeiten der Umsetzung durch die Schulträger. Zwischenzeitlich sind vor Ort regionale Netzwerke zur Schulnetzplanung entstanden. In Fortsetzung des Schulnetzdialogs mit den kommunalen Spitzenverbänden, den zuständigen Stellen, z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, werden die Gespräche in der Stabsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Eberhardt weitergeführt.

Frage 4: Das Kultusministerium schreibt das bestehende Schulnetz weiter fort, die unter der Prämisse, dass in der Regel unterfrequentierte Klassen, das sind also Klassen mit weniger als 15 Schülerinnen und Schülern, nicht mehr neu eingerichtet werden. Der hierbei stattfindende Konzentrationsprozess ist eine notwendige und erste Regulierung des Schulnetzes. Ein zukünftiger Konzeptentwurf zu einem ausgewogenen Berufsschulnetz unter der Maßgabe einer wohnortnahen und betriebsortnahen Beschulung, aber auch einer fachlichen, auf höchstmöglichem Niveau stattfindenden berufsschulischen Kenntnisvermittlung ist in Erarbeitung. In der Stabsgruppe wird dies konzeptionell und berufsfeldorientiert beraten. Signifikant sind alle Schulformen der berufsbildenden Schulen, also duale Ausbildung, Vollzeitschulform, Berufsvorbereitungsjahr usw. im Zusammenhang zu betrachten und nach lokalen Gegebenheiten umzusetzen.

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Hennig, bitte.

Danke. Herr Minister, wann ist denn mit der Erarbeitung zu rechnen, also wann werden Sie die Ergebnisse der Erarbeitung eines Berufsschulnetzplanes veröffentlichen?

Das kann ich jetzt im Detail nicht sagen. Ich will nur darauf hinweisen, dass dieses Konzept, was wir erarbeiten, Anregungen sind, um in den Regionen Schulnetzentwicklungen weiter voranzutreiben. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidungen über das Schulnetz natürlich auf der kommunalen Ebene liegen und auch dort bleiben.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeord

neten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4759.

Danke, Frau Präsidentin.

Aktuelle Haushaltssituation der kreisfreien Stadt Eisenach

In der Landtagssitzung am 12. Dezember 2008 wurde geäußert, dass der Haushaltsentwurf der kreisfreien Stadt Eisenach ausgeglichen sei. Zudem würden die Investitionen auf hohem Niveau durchgeführt. Der Entwurf sollte in der Stadtratssitzung am 18. Dezember 2008 beschlossen werden. Der Stadtrat verweigerte dem Haushaltsentwurf mehrheitlich die Zustimmung. Die vorangegangenen Haushaltsjahre hat die Stadt Eisenach mit Defiziten abgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Finanzsituation der kreisfreien Stadt Eisenach unter Angabe der eigenen Steuerkraft und der Verschuldung gegenwärtig dar (bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?

2. In welcher Höhe plant die kreisfreie Stadt Eisenach gegenwärtig Investitionen in die städtischen Schulgebäude und wie hoch stellt sich der Investitionsbedarf für diese Objekte dar (bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?

3. In welcher Höhe prognostiziert die kreisfreie Stadt gegenwärtig Ausgaben als Trägerin der örtlichen Sozialhilfe und inwieweit weichen diese Daten vom Landesdurchschnitt ab (bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?

4. Inwieweit ist im Fall der kreisfreien Stadt Eisenach unter Berücksichtigung der Aufgabenzuständigkeiten, den eigenen städtischen Einnahmen und den Zuweisungen des Landes ein strukturelles Defizit erkennbar? Wie begründet die Landesregierung diese Aussage?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Jahresrechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2008 liegt der Rechtsaufsichtsbehörde nicht vor, so dass insoweit keine Aussage zur gegenwärtigen Finanzsituation der Stadt Eisenach getroffen werden kann. Auf der Grundlage der Haushaltsplandaten des Jahres 2008 stellt sich der Finanzstatus der Stadt Eisenach wie folgt dar:

- Freie Spitze 1.671.615 €, das sind 38,31 € pro Einwohner,

- Kreditschulden Ende 2008 33.877.100 €, das sind 776,53 € pro Einwohner,

- Gewerbesteuern 2008 11.500.000 €, das sind 263,60 € pro Einwohner,