Dann sage ich noch etwas anderes an dieser Stelle: Wir haben Aufsichtsgremien; es ist ja nicht so, dass wir die nicht hätten. Wir haben die Bundesbank als das eine Aufsichtsgremium, und wir haben die BaFin, die Bundesfinanzaufsichtsbehörde, auf der anderen Seite, wo waren denn diese beiden Institute, als es darum ging, diese Entwicklung, die wir jetzt konstatieren müssen, zu erkennen? Wo haben sie denn ihre Kontrolle im Auftrag der Politik wirklich ausgeübt? Sie haben sie offensichtlich nicht ausgeübt. Zum Dank dafür sitzen diese und andere Leute jetzt in den Gremien, die das beheben sollen, was sie selber verschuldet und zu verantworten haben. Das ist verantwortungslose Politik, die hier betrieben wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben über die Wirtschaftssituation diskutiert. Herr Mohring hat darüber gesprochen. Er hat die Ausgangslage von 1989/90 angesprochen. Dass viele Unternehmen in der DDR nicht in der Lage waren, den internationalen Konkurrenzbedingungen standzuhalten, steht mit Sicherheit außer Zweifel. Dass dafür die marode Wirtschaftspolitik der SED-Führung auch verantwortlich war, steht außer Zweifel.
Aber, meine Damen und Herren, Sie haben nach 1990 nicht den richtigen Weg gefunden, mit dieser Situation umzugehen. Helmut Kohl und die Union haben von Anfang an darauf gesetzt, allein eine monetäre Lösung zu finden und zu schaffen. Das haben Sie im Übrigen in Ihren Wahlkämpfen der zurückliegenden zwei Jahrzehnte immer wieder getan. Ich muss es nicht im Einzelnen erwähnen, wenn es eng geworden ist - ich glaube, Herr Matschie hat es jetzt heute hier schon mal erwähnt - dann haben Sie immer vor der Wahl noch eine Variante gefunden, das mit finanziellen Dingen etwas zu lösen. Sie haben da überhaupt keine verantwortliche und schon gar keine Sparpolitik an diesen Punkten gemacht. Das gehört auch - zwar im geringeren Anteil - zu dem Schuldenberg, den Sie in den letzten 20 Jahren angehäuft haben, meine Damen und Herren. Vor diesem Hintergrund, dass durch die Politik der KohlRegierung zusätzlich die schwierige Situation, die in der DDR vorgefunden wurde, dazu geführt hat, dass jedes, am Ende auch sanierungswürdige Unternehmen durch die Treuhandpolitik in die Knie gezwungen wurde, haben Sie bis heute natürlich die Tatsache geschaffen, dass immer wieder viele junge Thüringerinnen und Thüringer dieses Land verlassen. Und diejenigen dann noch aufzurechnen gegen die anderen, die hier leben, Herr Mohring, weil dann dadurch unsere Steuerlast höher wird, das ist so was von unbillig, dafür müssten Sie sich bei den Thüringerinnen und Thüringern entschuldigen.
Meine Damen und Herren, wir werden - das muss ich nicht betonen - natürlich Ihrer abenteuerlichen Politik einer Schuldenbremse nicht zustimmen. Diese Schuldenbremse bremst einen Zug, für den Sie allerdings die Weichen schon in Richtung Abstellgleis gestellt haben. Das ist das, was wir an Ihrer Politik auch weiterhin zentral kritisieren werden, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu Ihrer Verantwortung zu Export, zur Schuldenpolitik möchte ich Ihnen gern etwas mit auf den Weg geben, weil man Ihre Rede nicht so stehen lassen kann nach dieser Debatte.
Wir feiern im Jahr 2009 20 Jahre friedliche Revolution. Wir feiern sie deshalb, weil die Leute hier in den jungen Ländern, hier in Thüringen nicht mehr wollten in Unfreiheit zu leben, weil sie nicht mehr wollten in Tristesse zu leben, weil sie eigene Zukunftschancen für sich generieren wollten. Deshalb haben sie mit der Kerze in der Hand im Herbst 1989 Sie und Ihre Vorgänger aus dem Amt getrieben, zu Recht. Auf die Bilanz will ich jetzt noch mal zu sprechen kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre eigene Schlussbilanz, die Sie geliefert haben, aus der ich Ihnen noch mal zitieren will im Herbst 1989 aus dem SED-Politbüro zur Analyse der ökonomischen Lage der DDR mit Schlussfolgerungen vom 30. Oktober 1989. Darauf will ich zu sprechen kommen, weil ihre Schlussbilanz Ausgangslage ist, warum die Leute mit der Kerze in der Hand auf die Straße gegangen sind und warum es der Kanzler der deutschen Einheit war, der beherzt die Lücke in der Geschichte ergriffen hat, damit wir jetzt als einiges Deutschland leben können und aufbauen konnten, damit Thüringen so vorangekommen ist, wie man es da draußen sieht und nichts so grau in grau geblieben ist, wie Sie das Land hinterlassen haben im Herbst 1989.
Jetzt stellen Sie sich hierhin vor den vielen jungen Leuten da oben, die noch nichts von DDR-Geschichte gehört haben und reden denen Sand ins Auge, wie toll das alles gewesen sei, und was Sie für dramatisch gute Vorstellungen gehabt haben. Sie haben ein ganzes Land ruiniert. Sie haben 40 Jahre lang die Leute eingesperrt. Sie haben Leute umgebracht. Sie haben die Leute eingesperrt, Sie haben ihnen die Freiheit genommen, Sie haben ihnen Bürgertum genommen, und Sie haben die Wirtschaft kaputt gemacht. Deshalb hatten wir so viele Schwierigkeiten und deshalb mussten wir so viele Schulden machen. Sie lügen, wenn Sie sich hierherstellen und so tun, als könnten Sie es besser. Sie haben auf ganzer Linie jahrzehntelang versagt!
Ich will Ihnen etwas zu Ihren Theorien sagen, wenn Sie von Export reden und meinen, Sie haben die Weisheit mit Löffeln gefressen. Als das SED-Politbüro 1989 im Oktober gesagt hat, wir wollen eine schonungslose Analyse haben, wie sieht es denn eigentlich aus in unserem Land. Was haben wir den Leuten alles für Geschichten auf den Weg gebuckelt? Da steht in dem Bericht drin, ich will Ihnen noch mal daraus zitieren und dann können Sie Ihre eigenen Theorien daneben legen und vergleichen, welchen Blödsinn, Entschuldigung, Frau Präsidentin, Sie, Herr Vorsitzender, eigentlich an dieser Stelle gesagt haben. Ich möchte aus diesem Bericht zitieren: „Mit den geplanten Valutaeinnahmen 1989 werden nur etwa 35 Prozent der Valutaausgaben insbesondere für Kredittilgung, Zinszahlung und Importe gedeckt, 65 Prozent der Ausgaben der DDR müssen durch Bankkredite und andere Quellen finanziert werden.“ Das bedeutet, dass die fälligen Zahlungen von Tilgungen und Zinsen, das heißt Schulden, mit neuen Schulden bezahlt werden. Zur Finanzierung der Zinsen müssen mehr als die Hälfte des Einkommenszuwachses des Staatshaushaltes eingesetzt werden. Weiter heißt es im Text: „Bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Landes wird international davon ausgegangen, dass die Schuldendienstrate das Verhältnis von Export zu den im gleichen Jahr fälligen Kreditrückzahlungen und Zinsen nicht mehr als 25 Prozent betragen sollte. Damit sollen 75 Prozent der Exporte für die Bezahlung von Importen und sonstigen Ausgaben zur Verfügung stehen.“
Die DDR hat, bezogen auf den NSW-Export 1989, eine Schuldendienstrate von 150 Prozent gehabt. Jetzt wollen Sie sich hierher stellen, jetzt wollen Sie uns erzählen, wo Sie ein Land ruiniert haben, wo Sie jedem Menschen alle Zukunftschancen genommen haben, wo Sie Verschuldungen in Größenordnungen herbeigeführt haben, wo ein anderes Land durch Beitritt dann dafür auch viele Erblastentilgungen zahlen musste, wollen Sie sich hierher stellen und wollen sagen, dass die letzten 20 Jahre Aufbauarbeit falsch gewesen sind? Wenn Ihr Erbe nicht gewesen wäre, würden wir heute schon an der Spitze der Länder stehen, wo wir ohne Mauer und Stacheldraht, Maueropfer und Stasispitzel stehen würden. Darauf kommt es an und das gehört zur Wahrheit der Geschichte dazu.
Herr Abgeordneter Mohring, gestatten Sie eine Anfrage? Offensichtlich gestattet er die Anfrage von Frau Abgeordneter Dr. Scheringer-Wright nicht. Es gibt eine weitere Redemeldung für die Fraktion DIE LINKE, Abgeordneter Huster.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in aller Kürze: Herr Mohring, ich meine sagen zu können, dass wir in dieser Bewertung der historischen Dinge, insbesondere was die DDR-Vergangenheit betrifft, wirklich sehr diametral auseinanderliegen. Das wird auch so bleiben. Unsere Fähigkeit, das hier im Dialog so zu lösen, dass wir Konsenspunkte herausarbeiten könnten, halte ich im Moment für begrenzt. Das sollte man auch akzeptieren, Herr Mohring. Ich bin nur so weit überzeugt, dass viele Ihrer absoluten Thesen, die Sie hier vorgetragen haben, im Kern nicht mal von den älteren Mitgliedern Ihrer Fraktion getragen werden. Dieser Überzeugung bin ich fest.
Eine zweite und letzte Bemerkung, Herr Mohring: Ich bin davon überzeugt - das war ja der Ausgangspunkt, Sie teilen ja unsere Analyse nicht; deswegen kommen wir ja, was Ihr geplantes Neuverschuldungsverbot in der Verfassung betrifft, zu anderen Ergebnissen; wir werden es ablehnen, ganz klar; aber Sie teilen ja die Analyse, die uns zu dieser Ablehnung führt, überhaupt nicht -, der Rückgriff auf die DDRVergangenheit und die nach Ihrem Sinn bankrotte DDR wird Ihnen bei der Bewertung dieser Krise und bei möglichen Auswegen aus dieser Krise immer weniger helfen. Es wird noch im Diskurs sein insbesondere im Jahr 2009 - dafür habe ich sogar ein gewisses Verständnis, das haben Jubiläen in Wahljahren nun insbesondere so an sich -, aber es wird uns im Kern dabei, die Probleme der hier lebenden Menschen zu lösen und die Probleme der Menschen anderswo zu lösen, wahrscheinlich sehr wenig weiterhelfen. Deshalb meine Bitte und meine Aufforderung und die Kritik der LINKEN: Stellen Sie sich endlich der Analyse und der Kritik der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre, der sozialen Entwicklung der letzten Jahre in diesem Land und der gesellschaftlichen Fehlentwicklung der letzten Jahre in diesem Land, dann haben wir die Chance, etwas zu tun, was den Menschen heute und morgen auch wirklich helfen wird. Danke schön.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag - aber ich kann erst mal die Aussprache schließen. Ich schließe die Aussprache.
Bevor wir zu dem Abstimmungsverfahren kommen, der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Abgeordneten Schröter, CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, es handelt sich in beiden Fällen um erste Lesungen von Gesetzentwürfen in den Drucksachen 4/4969 sowie 4/4970. Namens der Fraktion beantrage ich, beide Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Danke schön. Wir stimmen zuerst ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/4969, das ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt etliche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt einige Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Zum Zweiten kommen wir zum Abstimmungsverfahren zum Gesetzentwurf in Drucksache 4/4970. Das ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, auch hier Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt etliche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss erfolgt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 in seinen Teilen a und b und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4225 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Naturschutz und Umwelt - Drucksache 4/4888 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/5017 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/4837 - Entschließungsantrag der Frak- tion DIE LINKE - Drucksache 4/5018 - ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre schon schön, wenn wir auch dem jetzigen Thema die ihm gebührende Aufmerksamkeit widmen würden, denn wir haben es hier schon mit einem Gesetzentwurf zu tun, der wesentliche Änderungen im Bereich des Wasserrechts in Thüringen vornimmt.
Meine Damen und Herren, am 4. Juli 2008 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt als dem federführenden Ausschuss überwiesen und in diesem Ausschuss in vier Beratungen erörtert. Dabei gab es die Durchführung einer mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung mit Ladung von 34 Institutionen und 33 Zuschriften, auf die wir es immerhin gebracht haben, und drei Vorlagen des Umweltministeriums, die dem Ausschuss dazu zur Verfügung gestellt wurden. Es gab weiterhin zwei Petitionen zu dem Sachverhalt und es gab dann noch eine Befassung des Landwirtschaftsausschusses als mitberatender Ausschuss zu dem Thema. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, der Landtagsverwaltung zu danken für die Arbeit, die es mit dem Gesetzentwurf gab, vor allem für die Erstellung einer sehr umfangreichen Synopse, und dann auch gleich noch auf ein paar Dinge zurückkommen, die in dieser Synopse dargestellt sind, auf Dinge, die Anzuhörende in der Ausschussberatung uns mit auf den Weg gegeben und dargestellt haben.
So gab es z.B. vom Landkreistag zu § 55, der sich mit der bauaufsichtlichen Zulassung von Kläranlagen beschäftigt, die Anmerkung, dass man Probleme befürchtet im Bereich Pflanzenkläranlagen und Klärteiche und hier die Möglichkeit von preiswerten Anlagen verhindert sieht im ländlichen Raum. Anträge der Fraktion DIE LINKE und der SPD, die diese Befürchtung aufgenommen haben, scheiterten im Ausschuss.
In § 58 warb die Industrie- und Handelskammer für die Beibehaltung der betriebswirtschaftlichen Überprüfung von Kläranlagen, um zu sehen, ob diese Anlagen auch finanziell die sinnvollste Lösung darstellen.
In § 58 a, der in den Ausschussberatungen derjenige war, der am intensivsten diskutiert wurde, ging es um die Frage des Abwasserbeseitigungskonzepts der Zweckverbände. Der Gemeinde- und Städtebund hat hier dargestellt, dass die neue Regelung, die auf dezentrale Anlagen in Teilen des ländlichen Raums setzt, wahrscheinlich höhere Kosten als bei zentralem Anschluss mit sich bringen wird und dass der geplante Förderumfang des Landes nur 1.670 Kleinkläranlagen im Jahr ermöglichen würde. 200.000 Kleinkläranlagen wären nach Schätzungen des Gemeinde- und Städtebundes jedoch notwendig, die errichtet werden müssten. Eine Zulassung von Kleinkläranlagen soll nicht für Grundstücke an Teilortskanalisationen dienen, hat der Wasser- und Abwasserverband Hildburghausen geäußert und bat hier um Klarstellung. Dieser Bitte folgte die CDU mit einem Änderungsantrag, der auch angenommen wurde. Hier wird also klargestellt, es geht hauptsächlich um Direkteinleiter. Ein Antrag der Fraktion der SPD und auch der Fraktion der LINKEN richtete sich gegen den Sammelantrag von Zweckverbänden, um Gebiete aus ihrem Zweckverbandsgebiet auszuschließen, hier also den Anschluss- und Benutzungszwang aufzuheben. Diese Sache resultierte auch aus den entsprechenden Bemerkungen von Anzuhörenden. Fast alle Anzuhörenden forderten, dass die Zeit für die Erstellung der Abwasserbeseitigungskonzepte verlängert wird. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hatte hier eine Zeit von acht Monaten vorgesehen. Die Fraktionen folgten dieser Bitte und verlängerten diese Frist auf 12 Monate.
Zu § 60, der sich mit Betrieb, Eigenkontrolle und Überwachung von Kleinkläranlagen beschäftigt, haben IHK und Verband der kommunalen Unternehmen geäußert, dass die Einbeziehung zertifizierter Fachbetriebe bzw. Dritter notwendig sei, und die kommunale Seite hat dargestellt, dass es für sie strittig wäre, ob Behörden oder Beseitigungspflichtige die Zuständigkeit für diese Fragen hätten.
In § 62 hat der Wasser- und Abwasserverband Hildburghausen die Diskussion angeregt, ob wir denn weiter die These oder - besser gesagt - die Aufforderung im Wassergesetz vertreten sollten, dass mit Wasser sparsam umgegangen werden sollte. Wir hätten in Teilen Thüringens deutliche Wasserüberschüsse, müssten Leitungen spülen, deshalb würden sie vorschlagen, das Wort „sparsam“ durch „sorgsam“ zu ersetzen.
Wir hatten zu § 67 das Thema „herrenlose Speicher“. Hier gab es die Forderung vom Bauernverband und vom Gemeinde- und Städtebund, die vorgelegte Liste der herrenlosen Speicher in Thüringen, die nach diesem Gesetz aufgenommen werden sollten, entsprechend zu ergänzen. DIE LINKE und die SPD folgten diesen Aufforderungen, es gab also Anträge
Der § 78 beschäftigte sich mit der Frage der Uferrandstreifen. Der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft sagte, dass der Verweis auf die Düngemittelverordnung eine Aufweichung der bisherigen Regelungen aus seiner Sicht darstellen würde und dass vor allem unklar wäre, wo Randstreifen bei Gewässern mit flacher Böschung liegen würden. Der BUND kritisierte fehlende Kontrollmöglichkeiten. Es gab eine Änderung durch die Fraktion der CDU, die die alte Regelung wieder einführte, allerdings ergänzt um das landwirtschaftliche Fachrecht, so dass im Bereich der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln das landwirtschaftliche Fachrecht gilt und nicht mehr die bisherige Abstandsregelung.
Wir haben in § 81 die Frage der Verbote in Überschwemmungsgebieten diskutiert. Vor allem der BUND hat Kritik geäußert, dass die Verbotstatbestände geändert werden; es in Zukunft Genehmigungstatbestände sind, die einer Genehmigung durch die entsprechenden Wasserbehörden bedürfen. Die Fraktion DIE LINKE hat versucht, das aufzugreifen - auch das nicht mit Erfolg.
Zu den Schwerpunkten der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt: Einige Dinge sind im Ausschuss geändert worden. Auf die Frage der Fristverlängerung für die Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten von acht auf zwölf Monate bin ich bereits eingegangen. Außerdem beschloss der Ausschuss, dass in Zukunft die Fragen der Eigenkontrolle, Betrieb und Überwachung mit eigenständigen gesetzlichen Bestimmungen im Wassergesetz zur Erstattung von Kosten und Auslagen geregelt werden sollen.
Wir haben in § 60 mit Mehrheit dem Verordnungsgeber die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnungen zu regeln, wie und in welcher Form personenbezogene Daten zur Erfüllung der Pflicht zur Kontrolle des Betriebs sowie der Wartung von Kleinkläranlagen erhoben werden können.
In § 78 ist diese Regelung getroffen, die ich genannt hatte, dass wir zur alten Regelung zurückkamen, aber das landwirtschaftliche Fachrecht in den Bereichen der Uferstreifen die Frage von Düngemittelausbringungen und Pflanzenschutzmaßnahmen regelt. Soweit dazu, ich danke für die intensive Beratung im Ausschuss und wünsche uns eine anspruchsvolle Debatte.