zu veranlassen. Ferner ist die namentliche Erfassung für die Entscheidung, gegenüber welchem konkreten Personenkreis etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen oder zivilrechtliche Ansprüche im Falle von rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen einzuleiten sind, erforderlich. Näheres regelt die zu jeder Tarifeinigung gehörende Maßregelungsklausel. Deshalb kann die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme regelmäßig erst im Nachhinein erfolgen. Eine namentliche Erfassung der am Arbeitskampf teilnehmenden Beamtinnen und Beamten ergibt sich aus der Arbeitskampfrichtlinie. Zum anderen genießen Beamtinnen und Beamte aufgrund der aus den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz resultierenden besonderen Treuepflicht kein Streikrecht. Dementsprechend stellt die Teilnahme an einer Arbeitskampfmaßnahme eine Dienstpflichtverletzung dar, die zu disziplinarischen Konsequenzen führen kann. Ob hinsichtlich des Warnstreiks vom 11. Februar 2009 von einer Streikteilnahme auszugehen ist, hängt im konkreten Einzelfall davon ab, ob der Beamte unter Verstoß gegen § 77 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz dem Dienst ferngeblieben ist.
Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden. Sie haben als Kultusministerium also keine Kenntnis darüber, was die nachgeordneten Dienststellen, also die Schulämter, derzeit an Namen gesammelt haben, und Sie können auch keine Aussage darüber geben, wie lange diese aufbewahrt werden und wann diese Meldungen wieder gelöscht werden. Die liegen also in den Schulämtern und Sie haben darüber zum jetzigen Zeitpunkt keine Kenntnis, wie viele dieser Namen irgendwo in Sammellisten in den Schulämtern liegen.
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe: Zum Ersten erfasse ich bzw. auch das Thüringer Kultusministerium, da wir keine personalführende Dienststelle sind, weder Namen noch Summen von Beschäftigten, die an Streikmaßnahmen teilnehmen. Die Erfassung erfolgt ausschließlich von den personalführenden Dienststellen, da im Zusammenhang mit einem rechtmäßigen Warnstreik, von dem ich zum damaligen Zeitpunkt ausgehe, natürlich für die jeweils ausgefallene Arbeitszeit der Freistaat Thüringen kein Gehalt zahlt, so dass die personalführende Dienststel
le dies dann letztendlich der Zentralen Gehaltsstelle meldet. Ansonsten erfolgt eine Aufbewahrung ausschließlich bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Frage abgewickelt ist bzw. auch die Frage der Rechtmäßigkeit eines Streiks gegebenenfalls geklärt ist. Ich erinnere beispielsweise an den gesamten Bereich der Arbeitskampfmaßnahme über Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn.
Können Sie einschätzen, wie lange dieser Zeitraum dauern wird, bis die Schulämter diese Listen demzufolge vernichtet haben werden, und wer das kontrolliert. Sie sind ja nicht die personalführende Stelle, aber wohl die Dienstaufsicht über die Schulämter.
Im Moment gehe ich davon aus, dass dieser Warnstreik rechtmäßig gewesen ist, so dass diese Frage nicht zur Disposition steht. Ansonsten sind sie unmittelbar mit Meldung an die Zentrale Gehaltsstelle zu vernichten. Ob dies konkret heute bereits abgeschlossen ist, kann ich nicht beantworten, nehme aber durchaus mit, dass das zeitnah abzuschließen wäre.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4904.
Am 1. Januar 2007 wurden die Geschäftsanteile der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) auf die Thüringer Aufbaubank (TAB) übertragen mit dem Ziel, die Effizienz sowohl der Arbeitsmarkt- als auch der Wirtschaftsförderung im Freistaat Thüringen zu erhöhen. Durch eine engere Verzahnung zwischen beiden Gesellschaften ließen sich nach Aussagen von Minister Reinholz in bestimmten Bereichen wirtschaftliche und strukturelle Vorteile für beide Förderbereiche erzielen und die Kompetenzen beider Gesellschaften durch die Angliederung stärken.
1. Welche konkreten Synergieeffekte und Kosteneinsparungseffekte wurden durch die Übertragung der Geschäftsanteile der GFAW auf die TAB in den Jahren 2007 und 2008 erreicht?
2. Wie wurde die Zielstellung, die Effizienz der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung im Freistaat Thüringen durch die Übertragung der Geschäftsanteile der GFAW auf die TAB zu erhöhen, real erfüllt (bitte konkrete Sachverhalte erörtern, an denen erkennbar wird, dass eine tatsächliche Steigerung der Effizienz erfolgt ist)?
3. Welche Strukturanpassungsmaßnahmen in den operativen Bereichen der GFAW und der TAB wurden mit welchem Ergebnis in den letzten Jahren, 2007 und 2008, vorgenommen und welche Maßnahmen sind für das Jahr 2009 vorgesehen?
4. In welcher Höhe konnten 2007 und 2008 Verwaltungskosten in der GFAW und in der TAB eingespart werden und welche Auswirkungen sind auf eine einheitliche kundenfreundliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung in den zurückliegenden Jahren zu verzeichnen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu der Mündlichen Anfrage antworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1 - Kosten, Einspareffekte und Synergieeffekte: Die Neuordnung durch Übertragung der Anteile an der GFAW auf die TAB erfolgte Mitte 2007 rückwirkend zum 01.01.2007. Die ersten Monate waren naturgemäß geprägt von einer ersten Bestandsaufnahme; entsprechend waren die Synergieeffekte in 2007 noch gering. Im Geschäftsjahr 2008 hat die Übertragung dagegen zu einer Vielzahl von quantitativen und qualitativen Synergieeffekten geführt. Als Beispiel sind nachfolgende Maßnahmen hervorzuheben:
1. Die Ersatzbeschaffung von IT-Hardware erfolgt nunmehr über die TAB, die aufgrund ihrer stärkeren Marktposition bessere Konditionen aushandeln kann.
2. Die nach den Regeln der EU-Strukturfondsverordnung erforderlichen Kontroll- und Prüfaufgaben in der Förderperiode 2007 bis 2013 sowohl für den EFRE als auch für den ESF sind nunmehr bei der TAB konzentriert. Bisher bestand den ESF betref
fend eine Zweiteilung der Aufgaben; nunmehr ist die Systemprüfung und auch die Vor-Ort-Kontrolle bei der TAB angesiedelt. Durch die Zusammenführung der Aufgaben entstehen qualitative und quantitative Synergieeffekte dadurch verstärkt, wenn vor Durchführung der Prüfungen und Kontrollen die Prüfungsergebnisse der bei der TAB angesiedelten Konzernrevision genutzt werden. Letztendlich führen auch die für EFRE und ESF einheitlich genutzten Datenverarbeitungssysteme zu einer Effizienzerhöhung und Qualitätsverbesserung in der Berichterstattung an die EU-Kommission und zu einer Absenkung der Verwaltungsaufwendungen.
Ein weiterer Punkt: Die Revision der TAB, die den strengen Anforderungen der sogenannten Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute unterliegt, unterstützt die interne Revision der GFAW, um deren Qualitätsstandard in Form einer risikoorientierten Prüfung zu erhöhen. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Anteilsübertragung insbesondere zu qualitativen Positiveffekten geführt hat, deren monetäre Auswirkungen jedoch noch nicht bemessen werden können. Es steht jedoch bereits fest, dass die seitens der TAB bewirkte Ersatzbeschaffung von IT-Hardware zu deutlichen Kostenvorteilen im niedrigen fünfstelligen Bereich geführt hat.
Zu Frage 2: Eine Effizienzsteigerung wurde bereits mittelbar in Form der eben dargestellten Synergieeffekte erreicht. Die TAB und die GFAW grenzen ihre Aufgabenstellungen derzeit derart ab, dass im Bereich der zuschussgebundenen Förderaufgaben das kleinteilige Massengeschäft des ESF seitens der GFAW und das insbesondere in der Wirtschafsförderung komplexere Fördergeschäft des EFRE von der TAB wahrgenommen wird. Vor dem Hintergrund sind etwa die Förderaufgaben des inzwischen aufgelösten Landesamts für Soziales und Familie im Jahr 2008 auf die GFAW übertragen worden. Das Agrarinvestitionsförderprogramm sowie diverse weitere Förderprogramme im Wasser- und Abwasserbereich sind aus dem Verantwortungsbereich des TMLNU hingegen der TAB zugewiesen worden.
Zu Frage 3: Bereits in den vorangegangenen Antworten ist dargestellt worden, dass sowohl die GFAW als auch die TAB jeweils neue Förderaufgaben des Landes übernommen haben. Das wirkt sich naturgemäß auch auf die Organisationsstrukturen beider Institutionen aus. So wurden beispielsweise in der TAB eine neue Abteilung im Bereich Wirtschaftsförderung/Zuschuss und in der GFAW nach Übernahme der Aufgaben des aufgelösten Landesamts für Soziales und Familie mehrere Referate neu gebildet und reorganisiert. Für dieses Jahr ist geplant, im Rahmen einer von der TAB begleiteten Organisationsuntersuchung zu prüfen, wie die Aufbau- und Ablauforganisation der GFAW weiter opti
miert werden kann, insbesondere im Wege eines ITScreening soll eruiert werden, ob eine Weiterentwicklung der bestehenden GFAW-Software sinnvoll und geboten ist bzw. inwieweit eine Überführung der IT-Systeme der GFAW zur TAB möglich ist.
Zu Frage 4: Zunächst sei auch hier wieder auf die vorangegangenen Antworten verwiesen. Die in den Jahren 2007 und 2008 erzielten Auswirkungen auf eine einheitliche, kundenfreundliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung konzentrieren sich auf den Zusammenschluss der Außenstellen von GFAW, LEG und TAB zu sogenannten regionalen Servicecentern innerhalb einer Liegenschaft. Das ist das klassische System eines One-Stop-Shops, einer One-Stop-Agency; eine einheitliche unternehmens- und bürgerfreundliche Anlaufstelle. Das zeigt sich bei den gemeinsamen Präsentationen von GFAW und TAB während der regelmäßig stattfindenden Beratungssprechtage oder auch bei der gegenseitigen Vertretung der beiden Gesellschaften in den Außenstellen - wie es in Eisenach praktiziert wird. Auch der bei den regionalen Servicestellen eingerichtete Unternehmer- und Fachkräfteservice profitiert wiederum von dieser Bündelung und vom Zusammenwirken von GFAW und TAB. Insofern bin ich sicher, dass die sich bisher positiv zeigenden Synergieeffekte im weiteren Verlauf - wie erwartet - noch zu steigern sind und die Verzahnung zwischen GFAW und TAB erfolgreich ausgebaut werden kann.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Die Antwort war erschöpfend. Danke. Es kommt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Hauboldt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4936.
Einer dpa-Meldung vom 28. Januar 2009 ist zu entnehmen, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer Flut von Kündigungsschutzklagen rechne. Die Klagewelle werde das BAG in Erfurt nach gerichtseigenen Prognosen voraussichtlich Mitte nächsten Jahres erreichen. Grund seien vor allem die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Nach den derzeit vorliegenden Analysen und Szenarien werden sich diese Krise und damit die Auswirkungen auf Thüringen noch verschärfen. Aus den Informationen des Gerichts lässt sich damit indirekt schließen, dass die erwartete Klageflut die Arbeitsgerichtsbarkeit der einzelnen Bundesländer schon viel früher treffen wird.
1. Wie hat sich die Arbeitssituation in der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit seit 2004 entwickelt, insbesondere mit Blick auf die Verfahrenszahlen, Verfahrensdauer und die Personalsituation und mit Blick auf die einzelnen Gerichtsstandorte?
2. Welche Prognose lässt sich nach Ansicht der Landesregierung für die weitere Entwicklung der Arbeitssituation an den Thüringer Arbeitsgerichten für die kommenden zwei Jahre treffen, insbesondere mit Blick auf die in Frage 1 genannten Parameter und das Kriterium der verschiedenen Verfahrensarten?
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in diesem Problemfeld - auch mit Blick auf etwaige Äußerungen von Thüringer Fachverbänden und Praktikern?
4. Mit welchen konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen will die Landesregierung einem etwaig festgestellten Handlungsbedarf nachkommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Arbeitssituation bei den Thüringer Arbeitsgerichten ist seit Jahren durch eine sehr gute Personalausstattung, eine sehr geringe Eingangsbelastung und sehr niedrige Bestände an unerledigten Verfahren geprägt. Im Zeitraum von 2004 bis heute ist die Zahl der Neuzugänge um etwa ein Viertel zurückgegangen. Alle Standorte sind gleichermaßen betroffen. Ein Klageverfahren im Jahr 2004 wurde durchschnittlich in 6,7 Monaten erledigt. Im Jahr 2008 konnten die Klageverfahren in etwa 3,4 Monaten erledigt werden. Die Bestände wurden in den letzten Jahren so stark reduziert, dass ein weiterer Bestandsabbau oftmals nicht möglich ist, da die Verfahren aus tatsächlichen Gründen nicht erledigungsreif sind. Bei allen sechs Thüringer Arbeitsgerichten waren zum 13. Dezember 2008 insgesamt lediglich 3.768 unerledigte Urteils- oder Beschlussverfahren anhängig. Im aktuell abgelaufenen Kalenderjahr 2008 konnte erstmalig wieder ein Anstieg der Verfahrenszahlen festgestellt werden. Die Zahl der Urteils- und Beschlussverfahren stieg insgesamt um 2,7 Prozent. Bezogen auf die einzelnen Standorte verlief die Entwicklung unterschiedlich. Bei den Arbeitsgerichten Gera, Jena, Suhl und Eisenach stieg
die Zahl der Neuzugänge und bei den Arbeitsgerichten Erfurt und Nordhausen sank die Zahl weiter. Während beim Arbeitsgericht Gera die Zahl der Neuzugänge um 306 Verfahren deutlich zulegte, sank die Zahl beim Arbeitsgericht Nordhausen um 150 Verfahren.
Zu Frage 2: Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage die Zahl der Bestandsstreitigkeiten, insbesondere mit dem Verfahrensgegenstand Kündigung, vor den Thüringer Arbeitsgerichten erhöhen wird. Eine konkrete Prognose ist allerdings nicht möglich.
Zu Frage 3: Unabhängig von etwaigen Äußerungen von Thüringer Fachverbänden und Praktikern sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gab es in den vergangenen zehn Jahren bei den Thüringer Arbeitsgerichten massive Eingangsrückgänge. Ein Eingangszuwachs würde daher zunächst keinen Handlungsbedarf auslösen.
Zu Frage 4: Da die Landesregierung keinen Handlungsbedarf sieht, gibt es auch keine geplanten Maßnahmen. Die Geschäftsentwicklung wird wie bei jeder anderen Gerichtsbarkeit regelmäßig und in enger Zusammenarbeit mit der gerichtlichen Praxis geprüft und ausgewertet.
Danke schön. Nachfragen gibt es keine. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Herr Abgeordneter Huster, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4951.
Auf meine Kleine Anfrage 1096 in Drucksache 3/3894 vom 26. November 2003 nach Cross-Border-LeasingGeschäften (CBL) von Kommunen oder kommunalen Unternehmen antwortete die Landesregierung, dass sie diese Frage bereits auf die Kleine Anfrage 875 in Drucksache 3/3274 der Abgeordneten Dr. Wildauer beantwortet hätte. In dieser Antwort verneinte die Landesregierung die Kenntnis von CBL-Geschäften von Thüringer Kommunen. Mit Datum vom 2. Dezember 2008 antwortete die Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2564 der Abgeordneten Kuschel und Huster in Drucksache 4/4705, dass sie von CrossBorder-Leasing-Geschäften in Thüringer Kommunen wiederum keine Kenntnis habe. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Stadtwerke in Erfurt und Jena solche Geschäfte für ihre Verkehrsinfrastruktur (Stra
Die Landesregierung hat bisher stets ein Verbot von Cross-Border-Leasing-Geschäften für Thüringer Kommunen und kommunale Unternehmen abgelehnt.
1. Welche Kommunen und kommunalen Unternehmen in Thüringen haben CBL-Verträge mit welchem jeweiligen Inhalt geschlossen?
2. An welchen CBL-Verträgen von Kommunen und kommunalen Unternehmen ist die American International Group (AIG) beteiligt?