Protokoll der Sitzung vom 20.03.2009

Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Kölbel. Sie hatten formuliert, wir hätten unser gesetzliches Anliegen auch im Petitionsgesetz verankern können. Würden Sie mir zustimmen, dass wir dort den Versuch gestartet hatten, das kommunale Petitionsrecht zu verankern und dass sich Ihre Fraktion dagegen heftig ausgesprochen hat?

Dieser Gesetzentwurf ist nach wie vor noch in Beratung. Ich will nicht voraussehen, wie der aus der Beratung herausgeht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie haben sich bisher dagegen ausge- sprochen.)

(Beifall CDU)

Danke. Das Wort hat Herr Innenminister Scherer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will zu den Einzelheiten nicht mehr im Einzelnen Stellung nehmen. Das habe ich bei der ersten Lesung schon getan. Ich will eigentlich nur auf zwei wesentliche Punkte noch mal eingehen.

Widerspruchsausschüsse, wie sie sinnvoll wären, die wollen Sie gar nicht. Widerspruchsausschüsse, über die man diskutieren könnte, sind in meinen Augen solche, die sich mit dem Anliegen des Bürgers beschäftigen, die das diskutieren und die das dann auch entscheiden. Das sind in meinen Augen Widerspruchsausschüsse, die in anderen Bundesländern auch etabliert sind. Es gibt Bundesländer,

die solche Ausschüsse haben. Es ist eine Sache, über die man diskutieren kann. Man kann da verschiedene Wege beschreiten. Wie gesagt, es gibt Länder, die machen das. Es gibt andere Länder, so wie wir, wir haben uns anders entschieden. Darüber könnte man streiten. Über was man in meinen Augen nicht streiten sollte, ist das, was Sie wollen, das halte ich nämlich für obsolet: Ausschüsse einzuführen, die mit den Bürgern nur diskutieren und die hinterher - mal ganz abgesehen von dem, was da an Bürokratie anfällt - auch noch schriftliche Stellungnahmen dann schreiben müssen, die sie dann demjenigen zuleiten, der noch entscheidet. Das macht in meinen Augen wenig Sinn und - das, so meine ich, sollte ich an der Stelle auch mal sagen, Herr Kuschel - das zeugt auch von einem tiefen, tiefen Misstrauen gegenüber den Beamten, die entscheiden. Überlegen Sie mal, was Sie da tun oder was Sie da vorschlagen. Auf Gemeindeebene sitzt ein Gemeindebeamter oder Gemeindeangestellter, der entscheidet über ein Anliegen des Bürgers - und Sie glauben nicht, dass der in der Lage ist, wenn der Bürger kommt und sagt, das ist aber so nicht richtig, ich sehe das ganz anders, dass der in der Lage ist, mit dem Bürger zu sprechen und sich noch mal zu überlegen, ob er dem Widerspruch abhilft, oder ob er ihm nicht abhilft? Sie meinen, Sie müssen da jetzt jemanden dazwischenschalten, die mit dem Bürger reden? Ich sehe das ganz anders. Das zeugt in der Tat meines Erachtens von einem Staatsverständnis, das ich nicht teile, und von einem tiefen, tiefen Misstrauen gegen die Beamtenschaft oder gegen die Angestellten, die auf Gemeindeebene oder auch auf Landkreisebene oder auf Staatsebene so etwas entscheiden. Dieses Misstrauen halte ich für völlig ungerechtfertigt. Danke.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zu Abstimmung.

Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss mit Mehrheit abgelehnt.

Es ist beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung,

den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist die Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4816 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnen- markt Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4962 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da die Fraktionen übereingekommen sind, den Gesetzentwurf zur Beratung an den Ausschuss ohne Aussprache hier zu überweisen, will ich mich mit der Einführung kurzfassen.

Am 20. Dezember 2006 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, besser bekannt als Dienstleistungsrichtlinie, veröffentlicht. Sie ist bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Dabei umfasst sie verschiedene Rechtsetzungs- und Organisationsaufträge. Die wichtigsten dabei sind die Einrichtung von einheitlichen Ansprechpartnern, die Überprüfung des nationalen Rechts und gegebenenfalls Anpassung an die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, die Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwicklung und die EUweite Amtshilfe.

Ein Meilenstein zur Umsetzung dieser Aufträge in Thüringen ist der vorliegende Entwurf eines Artikelgesetzes. Der beigefügte Gesetzentwurf beinhaltet die landesrechtlich gegenwärtig möglichen und notwendigen gesetzlichen Anpassungen an die Vorgaben der EG-Dienstleistungsrichtlinie. Er enthält die Vorgaben zur Errichtung des einheitlichen An

sprechpartners in Thüringen, künftig der sogenannten einheitlichen Stelle, gibt das Ergebnis der Überprüfung des Landesrechts mit dem EU-Recht wieder und setzt Rahmenbedingungen für die elektronische Verfahrensabwicklung.

Bis auf eine Ausnahme haben wir uns darauf beschränkt, dem Landtag nur die zu ändernden Gesetze vorzulegen. Aus dem Bereich der Rechtsverordnungen wurde einzig aus Gründen des Sachzusammenhangs die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung in die im Rahmen des Artikelgesetzes zu ändernden Bestimmungen mit aufgenommen. Insgesamt ist der Gesetzentwurf zur Dienstleistungsrichtlinie damit die Basis zur Klärung vieler weiterer Fragen. Wenn ich es richtig sehe, meine Damen und Herren, sind wir eines der ersten Länder, die einen derartig umfassenden Gesetzentwurf vorlegen.

Wie eingangs gesagt, muss die Dienstleistungsrichtlinie in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden. Ich bitte daher um eine zügige Beratung in den Ausschüssen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die Fraktionen übereingekommen sind, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Ich frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Bitte, Abgeordneter Schröter.

Verehrte Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit der Federführung bei dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Wir stimmen ab über diesen Antrag. Es ist beantragt worden, dieses Gesetz an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Beratung zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden.

Es ist ferner beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und

Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit wird der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Wir stimmen jetzt ab über die Federführung. Es ist beantragt worden, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Federführung hat. Wer für diese Federführung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist die Federführung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit bestätigt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagsordnungspunkt 10

a) Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Gesetz zur schnellen Umsetzung des Konjunkturpa- kets II) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4926 - ERSTE BERATUNG

b) Zukunftsinvestitionen durch die Konjunkturpakete I und II in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4931 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist auch nicht der Fall. Dann erstattet die Landesregierung Sofortbericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Konjunkturkrise, die wir überall registrieren, der Konjunktureinbruch wurde ausgelöst durch eine Finanzmarktkrise, die weltweit besteht. Sie wurde im Wesentlichen in den USA ausgelöst. Deshalb können nationale Maßnahmen die Auswirkungen der Krise nur mildern; sie können sie nicht vollständig beseitigen. Dennoch mussten wir schnell handeln. Bund und Länder haben schnell gehandelt und Handlungsfähigkeit in

dieser schwierigen Situation bewiesen. Sie werden damit ihrer großen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes gerecht.

Am 20. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat dem Konjunkturpaket II zugestimmt. Die Umsetzung in Thüringen ist angelaufen; die Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsgesetz ist inzwischen ausverhandelt und unterschriftsreif.

Zur wirtschaftlichen Lage: Im IV. Quartal 2008 ging das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem III. Quartal um 2,1 Prozent zurück. Besonders betroffen ist die Industrieproduktion. Hier war im Zeitraum Dezember 2008 bis Januar 2009 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Rückgang um 16,3 Prozent zu verzeichnen. Die Industrieunternehmen meldeten im gleichen Zeitraum bei den Auftragseingängen gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 33,2 Prozent. Im Maschinenbau lag der Rückgang im Januar dieses Jahres sogar bei 42 Prozent.

Auch in Thüringen zeigen sich die Auswirkungen der Krise deutlich. Im gesamten Jahr 2008 lag die Industrieproduktion gegenüber 2007 noch bei plus 4,5 Prozent, also über den Umsätzen des Vorjahres. Demgegenüber schrumpften im Januar 2009 die Industrieumsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23,3 Prozent. Bei den Auftragseingängen der Industrie wurden im Dezember 2008 minus 26,4 Prozent registriert. Die Auslandsnachfrage ging um 39 Prozent zurück. Die Zahl der Anzeigen nicht saisonbedingter Kurzarbeit in Thüringen steigt. Bereits im Dezember 2008 hatten rund 8.800 Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ein Jahr zuvor war es nur noch knapp ein Sechstel, 1.378. Die im vergangenen Monat eingegangenen Anzeigen nicht saisonbedingter Kurzarbeit betrafen rund 17.000 Personen. Die Zahl hat sich also gegenüber Dezember verdoppelt. Sie steht aber zugleich - und das muss man an dieser Stelle ausdrücklich betonen - auch für das enorme Verantwortungsbewusstsein der Thüringer Arbeitgeber, denn sie vermeiden damit Kündigungen und zeigen, dass sie Vertrauen in die Zukunft haben. Entsprechend lag die Arbeitslosenquote im Februar 2009 in Thüringen bei 12,6 Prozent. Das sind zwar 0,3 Prozentpunkte mehr als noch im Januar, aber es sind noch 0,4 Prozentpunkte weniger als im Vergleichszeitraum 2008. Thüringen hat nach wie vor die niedrigste Arbeitslosenquote im Vergleich der jungen Länder.

Eine gesicherte Prognose zur weiteren Entwicklung gibt es leider nicht. Die Vorhersagen der Forschungseinrichtungen, Institutionen und Banken zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2009 schwanken zwischen minus 2 und minus 5 Prozent. Herr Prof. Sinn vom Ifo-Institut München ließ heute vernehmen - ich zitiere nur sinngemäß, Frau Präsi

dentin: Die Worte und Prognosen veralten einem bereits im Mund.

Meine Damen und Herren, sicher aber ist: Nicht alle Branchen in Thüringen sind von den negativen Entwicklungen gleich stark betroffen. Deswegen ist es gut, dass unsere Wirtschaft so breit aufgestellt ist. Die vielfältigen Branchenstrukturen machen uns weniger abhängig von einzelnen Wirtschaftszweigen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz, mit den Konjunkturpaketen I und II sowie weiteren Initiativen sollen die Auswirkungen der Krise so gering wie möglich gehalten werden. Es geht letztlich darum, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, den Finanzmarkt zu stabilisieren, Rahmenbedingungen, Investitionsmöglichkeiten und Infrastruktur zu verbessern und insbesondere Bildung und Wissenschaft zu stärken, denn Deutschland soll nach dieser Krise gestärkt aus dieser Krise hervorgehen.

Die Wirkungen bei den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar werden in erster Linie durch steuerliche Maßnahmen bestimmt, durch Entlastungen; die sind gegeben beispielsweise durch Anhebung des Grundfreibetrags, Abminderung der Steuerprogression, Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent usw. Das schafft Kaufkraft; auch durch die Abwrackprämie bei den Automobilen und die Umweltprämie wird die Nachfrage erhöht und durch die Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird zudem noch die Schwarzarbeit bekämpft.

Einen gleichwertigen Schwerpunkt bildet die Entlastung der Unternehmen. Für sie gibt es eine Reihe neuer Investitionsanreize, die befristet sind für zwei Jahre, u.a. eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 Prozent und zusätzlich Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen. Unternehmen werden dazu ermutigt, bei einer Auftragsflaute ihre Mitarbeiter zu halten, indem befristet auf ein Jahr die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld um ein halbes Jahr auf 18 Monate verlängert wurde und in diesem und im kommenden Jahr bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit zur Hälfte erstattet werden. Angesichts der hohen Zahl der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld haben diese Regelungen für Thüringen eine nachhaltige Bedeutung.

Qualifizierung, meine Damen und Herren, sichert Zukunftschancen, deshalb unterbreiten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern während der Kurzarbeit entsprechende Angebote, werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Darüber hinaus wird die Weiterbildung von Zeitarbeitern im genannten befristeten Zeitraum gefördert. Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit für ältere und gering

qualifizierte Arbeitnehmer wird flächendeckend ausgebaut.

Eine der allerwichtigsten Maßnahmen ist: Der Finanzmarkt muss stabilisiert werden, denn Industrie und Handel müssen mit Liquidität und notwendigen Krediten versorgt werden. Hierzu wurde das Maßnahmepaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte verabschiedet. Der Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes befindet sich in den Beratungen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die gut aufgestellten Sparkassen in Thüringen. Ihre Kreditvergaben sind nach wie vor nicht eingeschränkt. Sie haben ausreichend Spielraum, um die Kreditvergabe bei Bedarf ausweiten zu können. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft wurden zum Teil sogar zusätzliche Sonderkreditprogramme aufgelegt. Der Sparkassen- und Giroverband HessenThüringen weist aber auch darauf hin, dass die Kreditnachfrage derzeit rückläufig ist.

Ich betone noch einmal ausdrücklich: Alle Maßnahmen, die den Finanzmarkt stabilisieren, sind ohne Alternativen. Der Finanzmarkt ist die Hauptschlagader des Wirtschaftens; er muss funktionieren. Das ist im Interesse der Arbeitsplätze und im Interesse der regionalen Wirtschaft.

Die Finanzmarktkrise ist meines Erachtens keine Krise der sozialen Marktwirtschaft, im Gegenteil, hätten wir im Finanzmarkt mehr soziale Marktwirtschaft, wäre es zu dieser Krise nicht gekommen.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: So ein Schwachsinn.)

Der Finanzmarkt gehört mit den Regeln der sozialen Marktwirtschaft geregelt. Die Finanzmärkte müssen u.a. stärker kontrolliert werden. Selbstverständlich stellt sich die Frage nach Verantwortung und Haftung. Wenn Mitarbeiter oder der Staat aufgrund von Misswirtschaft zur Rettung von Unternehmen beitragen sollen und müssen, sind hohe Managerbezüge indiskutabel. Darüber sind wir uns einig. Ich denke, die Aufsichtsräte, in denen Arbeitergeber und Arbeitnehmer vertreten sind, haben hierbei eine besondere Verantwortung.