Protokoll der Sitzung vom 20.03.2009

3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird: Sind die "alten" Anlagen 24 und 25 durch die "neuen" Anlagen 23 und 24 von der zuständigen Behörde auszutauschen oder nicht?

4. Wie gewährleistet die Landesregierung zukünftig, dass Wahlordnungen rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen der aktuellen Gesetzeslage angepasst werden?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Thüringer Kommunalwahlordnung vom 2. März 2009 ist am 7. März 2009 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt sind deren Anlagen zu verwenden. Da die „neuen“ Anlagen 23 und 24 lediglich redaktionell, nicht aber inhaltlich von den „alten“ Anlagen 24 und 25 abweichen, ist es wahlrechtlich unschädlich, die bisherigen Formulare zu verwenden. Soweit die bisherigen Formulare bereits für die Kommunalwahlen 2009 verwendet wurden in den letzten Wochen, ist ein Austausch bzw. eine Neuausstellung nicht erforderlich. Auf diese Rechtslage wird auf der Internetseite, auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Statistik sowie in einem Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums an die Rechtsaufsichtsbehörden und Wahlleiter - ich glaube aus der letzten Woche oder auch von Anfang dieser Woche - auch ausdrücklich hingewiesen.

Zu Frage 2: Die alten Anlagen 24 und 25 standen auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Statistik den Wahlleitern, Gemeindeverwaltungen, Parteien, Wählergruppen und den Bewerbern zur Verfügung. In wie vielen Fällen diese Anlagen für die Kommunalwahlen 2009 in den letzten Wochen von Behörden verwendet wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 3: Wie sich bereits aus meiner Antwort auf Frage 1 ergibt, ist ein Austausch bzw. eine Neuausstellung nicht erforderlich.

Zu Frage 4: Die Thüringer Kommunalwahlordnung wurde rechtzeitig angepasst. Ich verweise hinsichtlich der einzelnen wahlrechtlichen Fristen auf die Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik 4/4958. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Döring, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4994.

Angebote schulbezogener Jugendhilfe, insbesondere Schulsozialarbeit

Die Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" lässt die Förderung schulbezogener Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu. Mit dem Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wurde mit Artikel 2 a das Thüringer Schulgesetz geändert; § 38 Abs. 1 Satz 8 erhielt dabei folgende neue Fassung: "Soweit an der Schule Maßnahmen der schulbezogenen Jugendhilfe angeboten werden, nimmt ein im Rahmen dieser Maßnahmen an der Schule tätiger Mitarbeiter beratend teil." Diese Änderung trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Vorher galt eine ähnliche Regelung.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden 2008 und werden voraussichtlich 2009 im Rahmen der Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" Personalstellen in den oben genannten Fachbereichen schulbezogener Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gefördert (Angaben bitte in VbE als Gesamtangabe; soweit möglich, wird um jahresbezogene Gesamtangaben und Aufglie- derung nach Kreisen/kreisfreien Städten gebeten)?

2. Inwieweit handelt es sich bei den unter Frage 1 genannten Personalstellen um den Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit (Angabe bitte in VbE als jahresbezogene Gesamtangaben und, soweit mög- lich, Aufgliederung nach Kreisen kreisfreien Städten)?

3. Wie viele an Thüringer Schulen tätige Mitarbeiter schulbezogener Jugendhilfe im Sinne der oben genannten gesetzlichen Regelungen des Thüringer Schulgesetzes gibt es in Thüringen (es wird um Ge- samtangabe und, soweit möglich, um Aufgliederung nach Landkreisen/kreisfreien Städten gebeten; An- gaben bitte in VbE)?

4. Inwieweit handelt es sich bei den unter Frage 3 genannten Personalstellen um den Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit (Angabe bitte in VbE

als Gesamtangabe und, soweit möglich, Aufgliederung nach Kreisen/kreisfreien Städten)?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring wie folgt. Ich fasse die Teilfragen 1 bis 4 zusammen, da eine detaillierte Stellungnahme aufgrund des Umfangs und der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

Die Förderung und Verwendungsnachweislegung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Richtlinie örtliche Jugendförderung erfolgt in einem pauschalierten und vereinfachten Verfahren und basiert auf Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung. Für die Förderung des Haushaltsjahrs 2008 erfolgt die Verwendungsnachweislegung gemäß den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2009. Dementsprechend wird die Verwendungsnachweislegung für das Haushaltsjahr 2009 erst bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen. Da die durch dieses Verfahren erhobenen Daten nicht ausreichen, um Ihre spezielle parlamentarische Anfrage im Detail zu beantworten, ist darüber hinaus eine zusätzliche Abfrage bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nötig. Dies bedarf jedoch einer entsprechenden Bearbeitungszeit, die bei der Vorbereitung der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage nicht zur Verfügung stand. Ich bin gern bereit, eine solche Umfrage zu veranlassen. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Döring, bitte.

Gibt es eine Zeitschiene, sozusagen einen Rahmen, in dem Sie diese Antworten beibringen können?

Nach den mir vorliegenden Erfahrungen hierzu muss man etwa von einer Zeit von sechs Wochen ausgehen, so dass ich denke, Ende April/Anfang Mai hierzu in der Lage zu sein.

Die zweite Nachfrage.

Wäre es Ihnen dann möglich, mir das schriftlich nachzureichen?

Selbstverständlich.

Weitere Fragen gibt es nicht. Danke. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, Abgeordnete Dr. Kaschuba, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4997

Vollsperrung der Bundesstraße B 7 vom Ortsausgang Jena bis zum Ortsteil Isserstedt in den Sommermonaten 2009

Medienberichten zufolge soll die Bundesstraße B 7 vom Ortsausgang Jena bis zum Ortsteil Isserstedt in den Sommermonaten Juni bis August 2009 wegen der Erneuerung der Straßendecke und zweier Brücken voll gesperrt werden. Das ist ein erheblicher Eingriff in das Verkehrsverhalten der Einpendler und der Bewohner der Ortschaften vor allem im NordWestbereich von Jena. Eine starke Beeinträchtigung werden durch diese Maßnahme die Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Globus haben. Besonders betroffen ist die Traditionsgaststätte "Carl August".

Ich frage die Landesregierung:

1. Um welche Baumaßnahme des Straßenbauamtes Ostthüringen handelt es sich, wie erfolgten die Planungen und in welchem Zeitraum erfolgt die Vollsperrung?

2. Werden die von der Baumaßnahme unmittelbar Betroffenen in deren Vorbereitung einbezogen und wenn ja, wie?

3. Wurden Alternativen untersucht, um eine Vollsperrung zu vermeiden und die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Gewerbegebiete und Ortschaften zu minimieren?

4. Wenn ja, werden diese Alternativen umgesetzt?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine geplante Erhaltungsmaßnahme im Zuge der Bundesstraße B 7 in einem Abschnitt von ca. 4,6 km im Bereich Jena - Isserstedt. Im Einzelnen werden auf der Straße eine Deckenerneuerung erfolgen und die Brücken Schwabhausen Bach und Isserstedter Grund durch Ersatzneubauten am vorhandenen Standort ersetzt. Da es sich bei der geplanten Baumaßnahme um eine Erhaltungsmaßnahme handelt, die in den Bestandsgrenzen der Straße erfolgt, war ein Baurechtsverfahren nicht erforderlich. Die geplante Vollsperrung soll vom 22. Juni bis 22. September 2009 erfolgen. Die Vollsperrung soll ausschließlich für den Abschnitt Isserstedt - Gaststätte „Carl August“ gelten. Von Jena aus soll die Gaststätte aufgrund einer geplanten halbseitigen Sperrung während der Baumaßnahme dauerhaft erreichbar sein.

Zu Frage 2: Im Zuge der Planung wurden die zuständigen Behörden der Stadt Jena einbezogen. Insbesondere erfolgte auch eine Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde der Stadt Jena zur geplanten Vollsperrung. Die hauptbetroffenen Gewerbetreibenden Globus und Gaststätte „Carl August“ wurden vom Straßenbauamt am 6. März 2009 über die geplante Straßenbaumaßnahme und die damit verbundene geplante Vollsperrung informiert.

Zu Frage 3: Als Alternative wurde eine Ausführung der Baumaßnahme unter halbseitiger Sperrung auf der ganzen Strecke geprüft. Diese Variante wird nicht bevorzugt, weil die Arbeiten bei einer halbseitigen Sperrung nur mit Lichtsignalanlagen in Abschnitten mit einer Länge von 500 m durchgeführt werden können. Bei einer Länge des zu erneuernden Streckenabschnitts von ca. 4,6 km müsste die Baumaßnahme in 18 Bauabschnitten erfolgen. Unter Berücksichtigung der beiden Brückenbaustellen würde sich somit eine Gesamtbauzeit auf zwei mal sechs Monate über zwei Jahre verlängern.

Zu Frage 4: Ich war noch nicht ganz fertig.

Entschuldigung, wir waren zu schnell.

Ja, Frau Abgeordnete war auch ein bisschen zu früh, Sie kann es nicht erwarten.

Zu Ihrer vierten Frage: Im Rahmen der Ausschreibung werden wir Angebote zur Beschleunigung der Baumaßnahme abfordern. Ebenso sollen die Umfahrungsmöglichkeiten der Baustelle erneut geprüft werden.

Aber jetzt die Nachfrage, Frau Dr. Kaschuba.

Ich hätte nicht gedacht, dass er auf die vierte Frage noch eine ausführliche Antwort findet.

Da kennen Sie mich aber schlecht.

Herr Staatssekretär, Sie kennen ja die Situation sehr gut und wissen, wenn man das Mühltal voll sperrt, dass ganze Ortschaften im wahrsten Sinne des Wortes abgehängt, manche eigentlich fast nicht erreichbar sind und dass es auch für das Gewerbegebiet dort zu beachtlichen Beeinträchtigungen kommt. Sie haben gesagt, dass sich bei diesem 4,5 km Bauabschnitt eine Lichtsignalanlage nicht lohnen würde

Nein, das habe ich nicht gesagt.

oder dass es zu aufwendig wäre und sich der Zeitrahmen deutlich verlängern würde. Gibt es denn keine Möglichkeit, dass Sie erst die eine Hälfte und dann die andere Hälfte machen, denn auch Umleitungsmaßnahmen dürften sehr aufwendig sein? So weit mir bekannt ist, werden noch andere Zugangsstraßen nach Jena von Baumaßnahmen betroffen sein, so dass die Stadt eigentlich aus einigen Richtungen fast nicht mehr erreichbar ist.

Ich habe, Frau Kaschuba, gestern noch einmal die Möglichkeit gehabt, bei einer Veranstaltung in Gera mit dem Amtsleiter zu sprechen. Er hat mir nochmals versichert, dass die Gespräche sowohl mit Globus als auch mit dem Gaststättenbetreiber geführt wurden. Bei halbseitiger Sperrung - das habe ich versucht auszuführen - bei 4,6 km Länge 18 Bauabschnitte ist keine Wirtschaftlichkeit gegeben und wir versuchen schon, die Baumaßnahme so schnell wie möglich durchzuführen. Selbst bei den Brückenbauwerken müssten wir sehr zügig verfahren. Ich