Protokoll der Sitzung vom 03.04.2009

Das für viele vielleicht Verblüffende, für mich aber doch Selbstverständliche ist, dass getan wird, was wir sagen. Jetzt komme ich dazu, Frau Pelke. Es wird getan, was wir sagen, und das wird auch wahrgenommen und ausdrücklich begrüßt. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen sind ja dabei, sehen, wie das außerparlamentarisch wirkt und gesehen wird und was da getan wird auch im Ministerium. Ich denke da an den LIGA-Empfang in Erfurt, wie dabei diese Arbeit, die wir in den letzten Monaten geleistet haben, eingeschätzt worden ist, oder auch an den LIGA-Empfang in Mühlhausen, Kollege Kubitzki war dabei, alle Fraktionen waren vertreten, von Ihrer Fraktion war Herr Pilger da. Es kam der Beigeordnete gerade aus der Beratung aus Erfurt, wir haben ganz konkret über ein Projekt gesprochen, das jetzt im Land in vielen Städten ganz konkret ansetzt zur Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenslagen mit Kindern, über die Grundsicherungsträger, über die Wohlfahrtsverbände, über diejenigen, die hier beratend helfen, sich einbringen und womit wir insgesamt 500 bis 1.000 Menschen helfen. Da kann man sagen, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin ist es etwas, das Schule machen kann, das zeigt, dass im Land dies alles als Tun begriffen wird. Frau Kollegin Jung, Herr Hausold, aus der Stadt Gera heißt es dann: „Die Stadt Gera begrüßt außerordentlich die Initiative der Landesregierung zur Integration und Armutsbekämpfung, zur Förderung von 500 bis 1.000 Personen aus Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II mit Kindern und bekundet hiermit ihr Interesse an Beteiligung an dieser Initiative.“ Man äußert noch etliche lobende Worte, das will ich jetzt nicht weiter ausführen. So haben wir fast flächendeckend in Thüringen ganz konkrete Taten.

Wir sind am 8. April wieder in unserer Runde beisammen, wo wir ganz konkret bei jedem einzelnen Punkt abrechnen, was gemacht wird, aber eben nicht nur vom Land. Wir sind Motivator und Moderator, wir geben auch selber Ressourcen hinzu. Natürlich

unterstützen wir diese interkommunale Untersuchung ganz konkret, weil es auch in unserem Interesse liegt, hier zu helfen und auch mit Ressourcen entsprechend umzugehen. So geschieht das in vielen anderen Fällen auch, wo wir ganz konkret dabei sind. Ich maße mir wirklich nicht an zu sagen, dass wir damit die Kinderarmut in Thüringen geringer hätten als anderswo, das ist gar nicht mein Thema. Jedes Kind ist eins zu viel. Insgesamt haben wir von der Thüringer Landespolitik einschließlich der Wirtschaftspolitik her im Vergleich der neuen Länder zumindest günstigere Werte. Die Armutsfrage ist eine Frage von Einkommen - was die materielle Armut betrifft, es gibt ja die ganzen anderen Facetten - der Eltern, man braucht dafür Arbeitsplätze und man braucht dafür auch eine zielführende integrierte Wirtschaftspolitik mit Bildungspolitik und allem, was dazugehört.

Wohlgemerkt, jedes Kind ist eines zu viel, und jedes Kind ist einzeln zu sehen. Da müssen Hilfsangebote sein, das kann nicht alles die Sozialministerin persönlich Auge in Auge mit jedem Kinde organisieren, das ist auch gar nicht der Punkt. Aber dass überall dort, wo die Kinder gekannt werden, in den sozialen Räumen, wo Kinder zu Hause sind, Menschen da sind, das ist schon etwas. Das kann man anregen. Da sind auch die Bemühungen, die in einer wirklich glücklichen Verzahnung von Wissenschaft und den örtlichen Akteuren in Thüringen gegeben sind, etwas Signifikantes. Wenn das greift, denke ich, dass wir mittel- und langfristig etwas bewegen, was man dann auch ablesen kann.

Das alles sind Dinge, die sind nicht in den noch wenigen Wochen dieser Legislatur zu leisten. Aber sie sind so anzulegen, dass sie - wie auch immer - lange über den Wahltag hinaus Bestand haben werden, weil es Weichenstellungen sind, die in eine anerkannte, wissenschaftlich datenbasierte Richtung gehen. Bei aller Sympathie in der Sache, die ich zum Ausdruck gebracht habe, es ist tatsächlich so: Natürlich der Haushaltsgesetzgeber, das Plenum hat alles in der Hand. Es hat auch in der Hand, einen einmal beschlossenen Haushalt mit im Übrigen einem qualifizierten Sperrvermerk, einem Richtlinienvermerk, der Bedingung für die Ausgabe dieses Geldes ist, was Sie vorgeschlagen haben, zu ändern. Wenn das so einfach gegangen wäre, hätten wir es längst gemacht. Aber so einfach ist es eben nicht. Ich denke, man braucht hier auch ein Stück Verlässlichkeit. Es ist absehbar, dass wir einen neuen Haushalt haben werden. Dann muss man mit den entsprechenden Vorbereitungen und den entsprechenden Argumentationen, da haben wir jetzt eine ganze Menge, in die Debatte gehen. Dann werden wir das erreichen, was ich gesagt habe. In diesem Fall und in vielen anderen Fällen haben wir es bereits getan. Auf diesem Weg werden wir auch weitermachen.

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns weitergehen auf diesem von Umsicht getragenen, fundierten Weg einer wirklich zielführenden Bekämpfung von Kinderarmut in diesem Land. Aber führen wir jetzt nicht Debatten über Dinge, die im Haushalt festgeschrieben sind, die wir im Übrigen auch für soziale Zwecke ausgegeben haben, weil sie in den Gesamthaushalt zurückfließen mussten, aber letztlich doch in sozialer Situation entsprechend unterstützt haben.

Von daher sollten wir diesen Weg weitergehen, den wir beschritten haben. Danke.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Anfrage durch Frau Abgeordnete Pelke?

Eine kurze Frage, Frau Ministerin. Die vielen Aktionen, die Sie beschrieben, die langfristig wirken sollen, die noch kommen, über die wir noch zu reden haben, bleibt aber jetzt hinsichtlich dieser Anträge übrig, dass die Landesregierung nicht gewillt ist, kostenfreies Mittagessen für bedürftige Kinder zu finanzieren?

Das ist so, ich habe auch erläutert, warum. Das heißt nicht, dass die Kinder kein Mittagessen kriegen.

(Beifall CDU)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen jetzt zu den drei Abstimmungen, und zwar zuerst zum Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3832. Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit der Drucksachennummer 4/4842. Wir stimmen zuerst über diese Beschlussempfehlung ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt...

Moment, es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, die Beschlussempfehlung umfasst die Nummern 1 und 2, und ich bitte um getrennte Abstimmung dieser beiden Ziffern.

Ja. Namentlich aber nicht?

Dann lasse ich zuerst aus der Beschlussempfehlung die Nummer 1 abstimmen. Wer Nummer 1 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Nummer 1 ist einstimmig angenommen worden.

Jetzt kommen wir zu Nummer 2 der Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind zahlreiche Gegenstimmen. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat Nummer 2 angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3832 unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Niemand? Das ist ja interessant.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte noch einmal die Abstimmungsfrage zu wiederholen.

Ich wiederhole noch einmal. Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion - ich spreche ein bisschen langsamer - der SPD in Drucksache 4/3832 unter Berücksichtigung dessen ab, dass wir die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/4842 angenommen haben. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen. Es gibt etliche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt auch etliche Stimmenthaltungen. Dieser geänderte Antrag ist jetzt angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3990. Wer für diesen Alternativantrag ist, den bitte ich jetzt

um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Alternativantrag ist abgelehnt worden.

Nun stimmen wir zum Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4765 ab. Hier habe ich nicht vernommen, dass Ausschussüberweisung beantragt worden ist. Demzufolge stimmen wir direkt darüber ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Damit ist der SPDAntrag in Drucksache 4/4765 abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 19 a, b und c und rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf

Kommunale Handlungsfähig- keit in der Energieversorgung stärken - Einfluss großer Ener- giekonzerne auf die kommu- nale Energiepolitik begrenzen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3909 - hier: Abschnitt I und II Nr. 2 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 4/4829 - Neu- fassung -

Aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat Abgeordneter Dr. Schubert das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 18.03.2008 hat die SPD einen Antrag unter dem Titel „Kommunale Handlungsfähigkeit in der Energieversorgung stärken - Einfluss großer Energiekonzerne auf die kommunale Energiepolitik begrenzen“ eingereicht. Dieser Antrag hatte zwei Teile.

Unter I eine Entschließung, wo der Landtag sich dazu erklären sollte, dass er den Beteiligungsbesitz der großen Energiekonzerne an den Stadtwerken für unangemessen hält und sich dafür einsetzen will, diesen zurückzufahren.

Unter II ein Berichtsersuchen unter 1. zu diesem Thema und 2. eine Untersuchung der Beteiligung der Landesregierung vornehmen zu lassen.

Die Plenarberatung fand am 09.05.2008 statt. Minister Reinholz hielt einen Sofortbericht zu II Num

mer 1. Der gesamte Antrag wurde dann mehrheitlich an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.

Am 23.05.2008 fand dann die Fortsetzung des Berichtsersuchens im Ausschuss statt. Es wurde eine Anhörung beschlossen. Diese öffentliche Anhörung führten wir am 29.08.2008 durch. Viele Anzuhörende haben auch von der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme Gebrauch gemacht. Die zentrale Frage bei der Anhörung war, wie zukünftig mit Beteiligungen der großen Energieunternehmen umgegangen werden soll. Ein Teil der Anzuhörenden hat sich mit der Beteiligung im Hinblick auf den Wettbewerb durchaus kritisch geäußert. Unter anderem das Bundeskartellamt hat in seiner schriftlichen Stellungnahme ausgeführt: „Der hohe Beteiligungsbesitz sei ein Strukturhindernis für den Wettbewerb im Energiesektor“. Prof. Klaue von der Humboldt-Universität in Berlin vertrat die Auffassung, dass es sich bei einer Beteiligung großer Energiekonzerne an kommunalen Energieunternehmen um eine kartellrechtswidrige Absprache handeln könne, was zu einer Nichtigkeit der Beteiligungen führe. Er schlug eine Prüfung vor, ob und welche Beteiligung zivilrechtlich wichtig seien. Kritisch, insbesondere zum Verwaltungsaufwand, der aufgrund der Beteiligungen steht, äußerte sich in einer schriftlichen Stellungnahme auch die Stadt Eisenberg. Eine Absenkung der Beteiligung unterstützte auch der VKU. Ablehnend gegenüber dem SPD-Antrag, dem Anliegen des Zurückfahrens der Beteiligung der großen Energiekonzerne äußerten sich die E.ON Thüringer Energie und die Mehrzahl der Vertreter der Stadtwerke. Sie führten aus, die Vorteile der Beteiligung würden gegenüber den Risiken überwiegen. Auch der Gemeinde- und Städtebund sowie die Gesellschaft der kommunalen Stromaktionäre in Thüringen GmbH sahen die Beteiligungen weiter als wichtig an.

Am 28.11.2008 und am 23.01.2009 fanden dann weitere Ausschussberatungen zu dem Thema statt. Am 23.01.2009 im Ausschuss legte die Fraktion DIE LINKE eine Beschlussempfehlung vor. Von dieser Beschlussempfehlung wurden dann von I Teile mehrheitlich beschlossen, die heute als Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung vorliegen. Danke.

(Beifall SPD)

Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen bisher nur die Redeanmeldungen aus der Fraktion DIE LINKE und aus der SPD-Fraktion vor. Von der CDU-Fraktion würde ich gern den Abgeordneten Carius aufrufen, der sich jetzt gemeldet hat, und zwar folgt das folgendem Prinzip, dass man in dem Fall natürlich

in einer solchen Beratung die größte Fraktion zuerst nennt, wenn der Antrag von einer der Oppositionsfraktionen eingereicht worden ist und die antragstellende Fraktion in der Regel zum Schluss spricht. Ich hatte aber noch keine Redemeldung. Bitte, Abgeordneter Carius.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, es war sicher nur ein Versehen, dass die Redemeldung jetzt nicht so schnell vorlag. Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Dr. Schubert, ausdrücklich für seinen relativ objektiven Bericht und dafür, dass Sie die Argumente abgewogen haben. Tatsächlich war es so, dass dieser Antrag, der nun schon ein Jahr alt ist, in der Anhörung ein Schicksal erlebt hat, was selten ein Antrag in solcher Stärke erlebt. Die Anhörung ist zum Fiasko geraten. Sie wären besser beraten gewesen, wenn Sie dem Anliegen einiger Energieversorger, die ja - wie ich weiß - vorher mit Ihrer Fraktion das Gespräch suchten, gefolgt wären und diesen Antrag erst gar nicht eingebracht hätten. Es gab dann auch die Überlegung, ob Sie den nicht vielleicht zurückziehen. Ich weiß sehr wohl, dass auch meine Kollegen von der Fraktion DIE LINKE sich diese Frage nach der Anhörung stellen mussten. Dieser Antrag war nicht nur strukturell eine Missgeburt, denn es kann natürlich überhaupt nicht angehen, dass man eine Entschließung verabschiedet, bei der man feststellt, dass die vertraglichen Einflussmöglichkeiten von großen Unternehmen ein Hindernis für mehr Wettbewerb und Preisbildung sind, indem man feststellt, dass der Thüringer Landtag Forderungen unterstützt, die Beteiligung der großen Energiekonzerne an den Stadtwerken nicht mehr zuzulassen, und indem wir auch noch die Stadtwerke zwingen oder die Energiekonzerne zwingen, ihre Beteiligung zu verkaufen. Wenn man das feststellt, dann hätte man im Grunde vorher klären müssen, ob das denn tatsächlich so ist. Sie haben Ihren Antrag so aufgebaut, dass wir zuerst feststellen und dann fragen, ob das tatsächlich auch der Wahrheit entspricht. In der Anhörung ist meines Erachtens sehr deutlich geworden, dass Ihre hier in der Entschließung gemachten Punkte mit der Realität überhaupt nichts zu tun haben. Daran ändert auch nicht, dass einzelne Stellungnahmen, auch einzelne schriftliche Stellungnahmen Kritik geäußert haben. Denn auch die konnten im Einzelfall nicht nachweisen, dass es hier zu solchen Problemen kommt. Gerade bei der Frage des Preiswettbewerbs, bei der Frage, ob die Energiekonzernbeteiligung an den Stadtwerken dazu führen würde, dass Vorschlagsrechte missachtet würden, dass Spielräume bei der Auswahl von Vorlieferanten eingeschränkt würden zugunsten der beteiligten Unternehmen. Gerade das ist ja deutlich geworden in der Anhörung, dass die Beteiligungen dazu nicht führen, sondern ganz im Gegenteil. Die

Beteiligung eines großen Energiekonzerns hat meistens mit der Vorlieferantenstellung relativ wenig zu tun, erstens, und zweitens führt das im Ergebnis nicht mehr nur zu einer größeren Kapitalstärke der Stadtwerke, sondern auch dazu, dass unternehmerische Entscheidungen der Stadtwerke eben nicht so sehr in den Geruch kommen, dass man sich hier einem prestigeträchtigen Unterfangen, wie beispielsweise dem Bau eines Bürgerkraftwerks, verschreibt, ohne nachzurechnen, was das bringt, sondern dass durch das Know-how der Energiekonzerne abgesichert wird, dass die Stadtwerke eine sinnvolle Entscheidung treffen, die am Ende den Bürger nicht mehr Geld kostet, als es darf. Also hier werden wirtschaftliche Entscheidungen am Ende in den Stadtwerken eher möglich, als das der Fall wäre, wenn wir keine solche Beteiligung hätten.

Insofern, meine Damen und Herren, will ich jetzt gar nicht so sehr auf die vielen Punkte eingehen, die in der Anhörung deutlich geworden sind, woraus man erkennen kann, dass Ihr Antrag gründlich verkorkst war, sondern möchte mich ganz herzlich bei den Kollegen von der Fraktion DIE LINKE bedanken, die uns nämlich die Möglichkeit gegeben hat, nachdem der Antrag nicht zurückgezogen wurde, den Antrag vom Kopf auf die Füße zu stellen, indem wir jetzt feststellen, dass die Beteiligungsstruktur der Stadtwerke sich grundsätzlich bewährt hat und dass die Beteiligungen letztlich dazu führen, dass wir zum einen eine vernünftige Finanzausstattung in den Stadtwerken haben und zum anderen auch das Knowhow in den Stadtwerken so ist, wie es sein muss, wie es aber nicht automatisch ist, weil man ein Stadtwerk hat. Da können manche rechtliche Fragen, die Sie jetzt auch in der Frage der Regulierung durch die Behörden stellen, und manches Wissen überhaupt nicht vorhalten und insofern sind die Stadtwerke nachhaltig darauf angewiesen.

Ich will vielleicht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen, der bei Beteiligungsverkauf ja auch eine Rolle spielte. Die Frage ist doch, wer soll sich denn beteiligen? Momentan stellt sich sowieso die Frage, ob Sie einen großen Finanzinvestor finden, der so ein Stadtwerk oder die Beteiligung der Vorlieferanten dann tatsächlich finanzieren und kaufen kann. Die Kommunen können aus unserer Sicht diesen Weg kaum gehen, denn wir werden nicht in der Lage sein, den Kommunen das Geld zu geben und die Kommunen selbst sind auch nicht in der Lage, die Beteiligung zurückzukaufen. Insofern, meine Damen und Herren, sind wir gut beraten, wenn wir die Beschlussempfehlung des Ausschusses annehmen und den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Buse zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion „Kommunale Handlungsfähigkeit in der Energieversorgung - Einfluss großer Energiekonzerne auf die kommunale Energiepolitik begrenzen“ sind Sie davon ausgegangen, dass der Beteiligungsbesitz der großen Energiekonzerne an kommunalen Energieunternehmen in Thüringen und deren vertragliche Einflussmöglichkeiten a) einerseits ein großes Hindernis für mehr Wettbewerb und faire Preisbildung und b) andererseits ein großes Hindernis für die kommunale Steuerungsfähigkeit bei der Neuausrichtung der örtlichen Energiepolitik darstellt. Der Minister hat in der ersten Lesung des Antrags die Frage aufgeworfen, woher Sie als SPDFraktion und damit als Antragsteller die Gewissheit nehmen, dass die Beteiligung großer Energiekonzerne an kommunalen Energieunternehmen diese Ursache für die von Ihnen im Antrag angeführten Missstände sind. Herr Schubert, Sie räumten im Namen des Antragstellers daraufhin in der ersten Lesung lediglich ein, dass dies wohl nicht die Ursache für die Missstände ist, sondern nur einen wichtigen Teilbereich für den Wettbewerb darstellt. Das kann man im Protokoll auf den Seiten 8.450 und 8.451 nachlesen.

Nun hatten wir die Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Herr Carius, selbst Sie als Berichterstatter haben es hier teilweise zum Ausdruck gebracht, in der Anhörung zum Antrag im Wirtschaftsausschuss wurde aber von keinem kommunalen Vertreter und von keinem Vertreter der geladenen Stadtwerke die in Punkt I Ihres Antrags formulierte Auffassung, die sich ja der Landtag zu eigen machen sollte, bestätigt.

Hinzu kommt, dass im Antrag der Landtag Forderungen unterstützen sollte, Beteiligungen der großen Energiekonzerne an Stadtwerken nicht mehr zuzulassen und die Energiekonzerne sogar zu zwingen, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Pikant in diesem Zusammenhang ist, dass die Kollegen der SPD dies ihrerseits in einen Antrag aufgenommen und in der ersten Lesung so getan haben, als ob zwischen der Antragseinreichung - das ist der 13. März, steht auf Ihrem Antrag - und der ersten Lesung am 9. Mai in der Bundesrepublik nichts passiert wäre. Ich will Ihnen sagen, was passiert ist. Bekanntlich gab es mit der Drucksache 16/8405 mit Datum vom 5. März 2008 einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag mit dem schlichten Titel „Entwurf eines Geset

zes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“. Mit diesem Gesetz sollte für Märkte mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, auf denen der Wettbewerb erstarrt und eine Belebung durch natürliche marktwirtschaftliche Entwicklungen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist, ein kartellrechtliches Instrumentarium geschaffen werden, um diese strukturelle Schwäche zu beseitigen. Dem Bundeskartellamt sollte als Ultima Ratio die Möglichkeit gegeben werden, die marktbeherrschenden Unternehmen zum Verkauf oder zumindest zur organisatorischen und rechtliche Abtrennung von Vermögensteilen zu zwingen, wenn auf andere Weise kein wesentlicher Wettbewerb zu erreichen ist.

Ein gleichlautender Antrag lag, initiiert durch das Land Hessen, dem Bundesrat vor. Ich verweise auf die Drucksache 76/08. Auf diese beiden Gesetzentwürfe verwies auch das Bundeskartellamt in seiner Stellungnahme vom Juli 2008 zum Antrag der SPD-Fraktion. Es stellte in diesem Zusammenhang fest, dass für einen derart weitreichenden Eingriff in unternehmerische Strukturen das geltende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen allerdings keine gesetzliche Grundlage bildet. Das Bundeskartellamt betont, dass eine mögliche gesetzliche Entflechtungsregelung aber die Eingriffssituation zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten nicht nur abstrakt beschreiben sollte. Der konkrete Handlungsbedarf sollte vom zuständigen Gesetzgeber selbst für einen bestimmten Markt festgestellt und die zu ergreifenden Maßnahmen exakt definiert werden. Damit führte das Bundeskartellamt die Auffassung Ihrer Bundestagsfraktion zum erwähnten Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag zur Änderung des GWB ad absurdum. Diese hatte ihre ablehnende Haltung zu diesem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag damit begründet - und vielleicht muss ich Ihnen noch einmal vorlesen -, dass „die kürzlich erfolgte Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf eine Schaffung von stärkeren Zugriffsmöglichkeiten des Kartellamtes bei möglichem Preismissbrauch der Stromversorger abziele. Die Wirkung der Gesetzesänderung müsse noch abgewartet werden, auch bezüglich anderer Regulierungsinstrumente, wie der Regulierungsbehörde, sehen die Fraktionen von SPD und CDU keinen Nachbesserungsbedarf. Ferner würde der noch nicht abgeschlossene politische Entscheidungsprozess auf EUEbene sowie die positive Entwicklung auf dem europäischen Strommarkt eine Gesetzesänderung derzeit überflüssig machen.“ Wie nun? Sie bringen in den Landtag Forderungen ein, für die Ihre Bundestagsfraktion sich weigert, die notwendigen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das genau ist zwischen der Einreichung Ihres Antrags und der ersten Lesung hier im Landtag passiert. Sie erdreisten sich sogar, die Landesregierung in Punkt II.2 aufzufordern, nicht nur die Untersuchungen durch

zuführen, wie Sie das vorhin hier gesagt haben, sondern auch die notwendigen Handlungsnotwendigkeiten einschließlich möglicher bundesgesetzlicher Änderungen aufzuzeigen und das sind genau die, die Ihre Bundestagsfraktion genauso wie die Fraktion der CDU verworfen hat. Bei aller kritischen Distanz zur Landesregierung kann ich nur sagen, das hat sie nicht „verdient“, von Ihnen zu solcher Farce aufgefordert zu werden.