Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer wie folgt:
Zu Frage 2: Das Land leistet aus dem Haushalt Zahlungen an die Thüringer Fernwasserversorgung in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist das Land nach § 17 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung verpflichtet, an die Anstalt Aufwandsentschädigungen und Zuschüsse zu Investitionen für die Erfüllung der sogenannten hoheitlichen Aufgaben der Thüringer Fernwasserversorgung zu leisten. Dies sind insbesondere die Aufwendungen für den Hochwasserschutz und die Niedrigwasseraufhöhung. Die Höhe der Zahlungen wird jährlich im Wege einer Vereinbarung zwischen Land und Anstalt festgelegt. Für das Jahr 2009 betragen sie rund 9,7 Mio. €. Die in den kommenden Jahren zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben an die Thüringer Fernwasserversorgung zu leistenden Zahlungen unterliegen wie auch in der Vergangenheit Schwankungen. Sie hängen insbesondere von dem jeweiligen Investitionsbedarf der Anstalt in diesem Aufgabenbereich ab und können aus heutiger Sicht nicht genau beziffert werden. Es ist aber bereits jetzt abzusehen, dass etwa ab dem Jahr 2012 die Höhe der Leistungen aus dem Landeshaushalt an die Thüringer Fernwasserversorgung für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch bestimmte Sondereffekte beeinflusst wird.
Ein Auslöser dafür ist das von der Thüringer Fernwasserversorgung im vergangenen Jahr beschlossene versorgungstechnische Gesamtkonzept für die Fernwasserversorgung in Ostthüringen. Es sieht für diesen Zeitraum vor, die Talsperren Weida und Zeulenroda für die Zwecke der Trinkwasserversorgung außer Betrieb zu nehmen. Für diesen Fall hatte der Gesetzgeber bereits in § 17 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung bestimmt, dass ab der Außerbetriebnahme der genannten Talsperren das Land die Kosten für deren Unterhaltung zu 100 Prozent übernehmen muss. Damit werden die laufenden Kosten für die Unterhaltung der Talsperren Weida und Zeulenroda und die Investitionskosten für die Instandsetzung der beiden Absperrbauwerke der Talsperre Weida vollständig vom Land zu tragen sein. Belastbare Angaben zur Höhe der Kosten und zum Zeitraum ihres Anfalls werden frühestens Ende 2009 zur Verfügung stehen.
Die Thüringer Fernwasserversorgung - jetzt komme ich zum zweiten Bereich - erhält zum anderen Mittel aus dem Landeshaushalt zur projektbezogenen Förderung von Investitionen im gewerblichen Bereich der Anstalt, also der Versorgung der Bevölkerung mit Fernwasser. Die Höhe dieser Bewilligung beträgt für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012 jeweils 8 Mio. €. Sie ist im aktuellen Landeshaushalt durch eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung abgesichert und dient der Komplettierung des Ostthüringer Fernwassernetzes.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hält nichts von Denkverboten. Sie hält es für ihre Pflicht, ihre Entscheidungen auf einer möglichst breiten Wissensbasis zu treffen. Dazu ist es notwendig, auch Alternativen zu betrachten. In diese Kategorie fällt auch die Prüfung der Landesregierung, ob eine Beteiligung Privater an der Thüringer Fernwasserversorgung Vorteile mit sich bringen würde. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die genannten Prüfaufträge pflichtgemäß erfüllt und in den entsprechenden Kabinettsvorlagen vom 31. Mai 2007 und 2. Oktober 2007 zu einem eindeutigen Ergebnis geführt, dass eine wie auch immer geartete Beteiligung Privater an der Thüringer Fernwasserversorgung weder notwendig noch sinnvoll, noch unter den gegebenen Umständen möglich sei. Die Landesregierung nahm die letztgenannte Vorlage in der Kabinettssitzung vom 9. Oktober 2007 zur Kenntnis, ohne dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hierzu weitere Prüfaufträge zu erteilen. Damit war der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zu diesem Thema abgeschlossen.
verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3, das bedeutet, dass ich nicht davon ausgehe, dass die Landesregierung bei unveränderter Sach- und/ oder Rechtslage zu einem anderen Ergebnis käme als im Oktober 2007.
Herr Staatssekretär, Sie hatten die Frage 1 - Haben sich die finanziellen Erwartungen bisher erfüllt? - mit Ja beantwortet und haben uns dann 9,7 Mio. € für Invest aus der Titelgruppe 86 für die Fernwasserversorgung aufgelistet. Im Ansatz waren es bisher 6,95 Mio. €. Damit wären allein schon die 31 Mio. €, die nicht überschritten werden sollten, um über 2 Mio. € deutlich überschritten. Dazu kommen aber noch die 8 Mio. € für die Investitionen ins Fernwassernetz, die Sie dann später aufgeführt haben. Das heißt, wir liegen dann bei Investitionen von etwa 40 Mio. €, obwohl dieser dritte Bericht „Zukunft der Fernwasserversorgung“ ja von maximal 31 Mio. € gesprochen hat. Könnten Sie uns das erklären?
Zum einen ist es unrichtig, dass ich von 9,7 Mio. € Invest gesprochen habe. Ich habe zwei Sachverhalte ausgeführt. Der eine Sachverhalt betrifft die Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben durch die Landesregierung im Bereich Hochwasserschutz und Wasseraufhöhung. In diesem Bereich beträgt die Summe 9,7 Mio. € für das Jahr 2009. Dieses steht weder in einem direkten noch in einem indirekten Zusammenhang mit den Investitionskosten zur Komplettierung des Fernwassernetzes. Zur Komplettierung des Fernwassernetzes sind die von mir angesprochenen viermal 8 Mio. € in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 erforderlich. Diese Zahlen beruhen auf dem heutigen Erkenntnis- und Planungsstand und dieser Investition liegt das nunmehr verabschiedete Investitionskonzept der Thüringer Fernwasserversorgung zugrunde. Dass der Kenntnisstand im Jahre 2008 über den technischen Zustand der vorhandenen Anlagen und die Notwendigkeiten der Komplettierung ein anderer ist als im Jahr 2002, ist dem Umstand geschuldet, dass die damals zur Fusionszeit vorgefundenen Unterlagen natürlich nicht eine Zielplanung im Fokus hatten, wie sie den heutigen Anforderungen entspricht.
Herr Staatssekretär, da Sie dankenswerterweise die Investitionsmittel von 9,5 Mio. € noch einmal wiederholt haben: Im Haushaltsplanansatz 2009 steht unter diesem Titel „Zuschüsse für Invest an die Anstalt für Thüringer Fernwasserversorgung“ 6,95 Mio. €. Wenn Sie jetzt 9,5 Mio. € sagen, muss es dafür einen Grund geben. Das Ziel der Frage war lediglich, zu erfahren, was waren die Gründe, dass Sie diesen Titelansatz von rund 7 Mio. € auf 9,5 Mio. € erhöht haben, das sind 2,5 Mio. mehr, und was soll damit passieren?
Die 9,7 Mio. €, die ich genannt habe, Herr Abgeordneter Gerstenberger, sind die Aufwendungen für den Hochwasserschutz um die Niedrigwasseraufhöhung und diese, das habe ich bereits ausgeführt, werden jährlich neu vereinbart aufgrund der Rahmenbedingungen, die sich ständig verändern. Die Fragen des Hochwasserschutzes und der Niedrigwasseraufhöhung haben zum Beispiel etwas mit Investitionen zu tun auf der einen Seite.
Moment mal, Herr Gerstenberger, ich würde gern den Staatssekretär aussprechen lassen, dann würde ich Sie zur weiteren Frage ermuntern. Herr Baldus, sind Sie mit Ihrer Antwort am Ende?
Nein, ich bin mit der Antwort nicht am Ende, ich fahre gern fort. Meine Antwort bezieht sich auf die Frage des Abgeordneten Kummer. Die von mir genannten 9,7 Mio. € sind die Summe, die im Jahre 2009 aufgewandt werden für Hochwasserschutz und Niedrigwasseraufhöhung.
Ich wiederhole meine Aussage, Antwort zu Frage 2: Die Aufwendungen für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben an die Thüringer Fernwasserversorgung unterliegen Schwankungen. Sie hängen sowohl vom jeweiligen Investitionsbedarf der Anstalt in dem Aufgabenbereich ab als auch von Entwicklungen im Bereich des Hochwassers. Zum Beispiel ganz konkret Niedrigwasseraufhöhung ist ebenfalls eine Aufgabe, die von ihrem Umfang nur grob ermittelt werden kann.
Ich habe noch eine Frage. Ich komme noch mal auf die Prüfung einer Beteiligung Privater zurück, Herr Staatssekretär. Ist es üblich in der Landesregierung, einen Prüfauftrag für eine Privatisierung zu erteilen, wenn der Landtag sich vorher klar gegen eine Privatisierung dieser Aufgabe ausgesprochen hatte?
Ich kann diese Frage an dieser Stelle nicht so beantworten, dass es üblich ist. Ich kann aber sagen, dass die Landesregierung ständig in der Pflicht steht, frühere Entscheidungen auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre Realisierungsmöglichkeit hin zu bewerten oder auch dem Landtag zum Beispiel neue Vorschläge zu unterbreiten, wenn sich vorhergehende Entscheidungen als nicht zielführend herausgestellt haben.
Ich sehe keinen weiteren Fragebedarf mehr und rufe jetzt die nächste Anfrage auf, die des Abgeordneten Lemke, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 4/5054.
Das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Mühlhausen wurde durch eine weitere abgeschlossene Etappe vorangetrieben. Beim Verfahren zur Planfeststellung der Ortsumgehung Großengottern aber ist man längst nicht so weit. Es hält sich daher unter der Bevölkerung hartnäckig der Verdacht, dass erst nach der Fertigstellung der kompletten Mühlhäuser Strecke mit Großengottern begonnen werden soll.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Verkehrssituation in Großengottern ein und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf Handlungsdruck und -tempo leitet sie davon ab?
2. Wie sehen die zeitlichen Abläufe bezüglich der Fertigstellung der Ortsumgehung Großengottern aus (bitte eindeutig benennen, wer, was und in
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der o.g. Vermutung, dass die Ortsumgehung Großengottern erst nach Abschluss der Maßnahme Ortsumgehung Mühlhausen begonnen werden wird und durch welche konkreten Tatsachen wird diese Auffassung gestützt?
4. Welche Probleme sind der Landesregierung schon heute bekannt, die einer zügigen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Großengottern entgegenstehen und welche Lösungsansätze gibt es für deren Beseitigung?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verkehrsfunktion der B 247 hat in den letzten Jahren insbesondere durch die Verkehrsfreigabe der A 38 eine erhebliche Dynamisierung erfahren, die zu einer weiteren Erhöhung der Verkehrsbelastung und des Schwerverkehranteils geführt hat. Der Ausbauzustand der B 247 in der Ortsdurchfahrt Großengottern und das stetig steigende Verkehrsaufkommen beeinträchtigen erheblich die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Anlieger. Problematisch ist der hohe Schwerlastanteil nachts von bis zu 28 Prozent, welcher auf ca. 1 km Länge durch die zum Teil sehr enge und kurvenreiche Ortsdurchfahrt von Großengottern im Einbahnrichtungsverkehr geführt wird. Vor diesem Hintergrund wird mit Nachdruck daran gearbeitet, die Planung für die Ortsumgehung Großengottern voranzutreiben und so schnell als möglich das Baurecht dafür zu schaffen.
Zu Frage 2: Im August 2008 wurde der Antrag auf Bestätigung der Vorzugslinie im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingereicht. Im Rahmen einer Planungsbesprechung beim BMVBS im März 2009 wurde der vorgeschlagenen Linie dem Grunde nach zugestimmt, so dass die Entwurfsplanung durch das Straßenbauamt Nordthüringen zum Abschluss gebracht werden kann. Sie soll im Juni 2009 im BMVBS zur Erteilung des Sichtvermerks vorgelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Erteilung des Sichtvermerks mit
Ende 2009 erfolgen wird. Erst nach Vorlage des Sichtvermerks des BMVBS kann die Genehmigungsplanung, die die Grundlage für die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens ist, durch das Straßenbauamt Nordthüringen zum Abschluss gebracht werden. Ziel ist es, das Planfeststellungsverfahren bis Anfang 2010 beim Landesverwaltungsamt als zuständige Planfeststellungsbehörde zu beantragen. Nach den bisherigen Erfahrungen muss mit einer Verfahrensdauer von mindestens 1,5 Jahren gerechnet werden. Aufgrund von Einwendungen im Verfahren und den erforderlichen Planänderungen, kann sich die Verfahrensdauer aber auch länger hinziehen. Ziel ist es, das Baurecht in 2011 zu erlangen. Der Baubeginn ist abhängig von der Finanzierungszusage des Bundes.
Zu Frage 3: Voraussetzungen für den Bau der Ortsumgehungen sind die Vorlage des Baurechts und die Einstellung der jeweiligen Straßenbaumaßnahmen in den Bundeshaushalt. Aufgrund der Tatsache, dass für die Ortsumgehung Mühlhausen bereits das Planfeststellungsverfahren läuft und für die Ortsumgehung Großengottern voraussichtlich erst in 2010 begonnen wird, wird das Baurecht für die Ortsumgehung Mühlhausen früher vorliegen. Über die Einstellung der Baumaßnahme in den Haushalt entscheidet der Bund, so dass derzeit noch keine Aussage über die Reihenfolge der Bauausführung getroffen werden kann.
Zu Frage 4: Der zweite Bauabschnitt der Ortsumgehung Großengottern, die Verlegung der B 247 bei Schönstedt ist nach bisherigem Kenntnisstand, insbesondere bei einzelnen Gewerbetreibenden, die Anlieger der bestehenden Ortsdurchfahrten sind, umstritten. Inwieweit sich daraus Verzögerungen des Planfeststellungsverfahrens ergeben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden.
Herr Minister, würden Sie mir noch eine Frage beantworten? Der Bau der Ortsumgehung Mühlhausen und der Ortsumgehung Großengottern stehen aber, wenn ich Ihren Ausführungen richtig folgen konnte, nicht in unmittelbarem Zusammenhang miteinander? Also nicht das eine muss erst fertig sein, bis das andere begonnen wird. Das ist eindeutig ausgeschlossen?
Das ist eindeutig ausgeschlossen. Entscheidend ist die Festlegung im Bundeshaushalt. Wir müssen jetzt Baurecht schaffen, aber letztendlich entscheidet der Bund über den Bundeshaushalt. Das eine hat mit dem anderen direkt nichts tun.
Ich rufe jetzt die Frage des Abgeordneten Nothnagel, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 4/5098 auf.
Gewährleistung der Barrierefreiheit der Wahlräume bei den Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen
Bei den o.g. Wahlen müssen die Wahlräume so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Teilnahme an den Wahlen gewährleistet wird.
1. Wie wird seitens der Landesregierung die Barrierefreiheit der Wahlräume bei den o.g. Wahlen gewährleistet?
2. Wie wird seitens der Landesregierung der Einsatz von Stimmzettelschablonen für blinde oder sehbehinderte Wähler gewährleistet?
3. Welche Vereine, Verbände oder Einrichtungen fertigen die Stimmzettelschablonen für welche Wahl an?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.