Protokoll der Sitzung vom 08.05.2009

haben wir niemanden gefunden, der bei den Einsparungen, die hier im Freistaat ca. 550 Mio. ausgemacht haben, auch nur bei einer Maßnahme an unserer Seite gestanden hätte. Im Gegenteil, Herr Kuschel, Sie sind doch das beste Beispiel dafür. Sie mobilisieren doch Menschen, wo Sie nur können, mit Lügen, mit Halbwahrheiten und mit anderen Methoden, die Ihnen nun einmal eigen sind,

(Beifall CDU)

um sie gegen die Landesregierung, auch gegen Einsparungen in Bewegung zu setzen. Ich kann immer nur feststellen, dass es große Widersprüche gibt bei den einzelnen Tagesordnungspunkten. Sobald wir über Haushalt reden, sind Sie die Größten, was das Sparen betrifft, und wenn wir über konsumtive Maßnahmen im Bildungsbereich oder sonst was sind, sind Ihre Forderungen teilweise überhaupt nicht mehr realistisch und nicht mehr fassbar.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Da machen wir endlich investive Maßnah- men draus.)

Wenn Sie sagen, dass wir - Entschuldigung, ein Satz vorher noch: Diese 550 Mio. €, in schweren Zeiten eingespart, haben uns übrigens in die Lage versetzt, dass wir in den besseren Steuerjahren dann auch bei der Neuverschuldung null angekommen sind. Diese damals erreichte Neuverschuldung null führt nun heute dazu, dass wir auch zunächst dieses Haushaltsjahr 2008 positiv abgeschlossen haben und Rücklagen haben, um auch im Jahr 2009 Maßnahmen durchführen zu können, für die andere neue Länder, Sachsen-Anhalt beispielsweise, auch wieder erheblich in die Schulden greifen mussten und sich verschuldet haben.

Thüringen ist doch gerade ein Beispiel, dass das nicht eingetreten ist. In schwierigen Zeiten sparen und in guten Zeiten auch noch zurücklegen, um dann für noch schlechtere Zeiten wieder gerüstet zu sein, das haben wir getan. Sie haben irgendeine Zahl genannt; 40 Prozent zahlen keine Steuern. Ja über Steuersenkung kommen Sie den Leuten nicht mehr bei. Wer keine Steuern zahlt, wie wollen Sie denn den noch entlasten? Es gab ein Modell des Thüringer Ministerpräsidenten, Sie kennen das, das solidarische Bürgergeld, das ja für solche Fälle gedacht war, um mit einer negativen Einkommenssteuer auch diesem Personenkreis etwas zukommen zu lassen. Dass dieses Modell nicht mehrheitsfähig ist, das mag man beklagen, aber Ihre Schlussfolgerung, dass man

das Geld wieder bei denen da oben, zu denen natürlich niemand sich persönlich zugehörig fühlt, holt, das ist auch nicht zielführend. Man muss einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass 1 Prozent der Steuerzahler ungefähr jetzt schon 25 Prozent der Steuern zahlen. Wollen Sie dieses 1 Prozent, das ein Viertel zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt, irgendwohin vertreiben, aus dem Land jagen, indem Sie dort bei diesen Steuersätzen noch ansetzen und dort weiter zugreifen wollen. Ich weiß nicht, was Sie vorhaben. Wir haben ein Problem, das in der Gestaltung des Steuertarifs liegt. Die sogenannte kalte Progression kennt jeder, die ist bedauernswert. Dass heute also schon qualifizierte Facharbeiter im Einkommensbereich 40.000/50.000 € Jahresverdienst erhebliche Steuern zahlen müssen, ist bekannt. Es ist aber gegenwärtig noch nicht gelungen, ein System mehrheitsfähig zu machen, das auch diese Wirkung letztendlich ausschließt.

Ich denke, es gibt, was die Steuergerechtigkeit betrifft, sicherlich noch Nachholbedarf, aber nicht auf dieser Strecke, wie Sie es immer hier darstellen, Herr Huster.

Ich betone noch mal, Föderalismus bedeutet Wettbewerb. Thüringen ist gut aufgestellt für diesen Wettbewerb. Ich sehe auch all diesen Fragen mit Optimismus entgegen. Ich denke, für Ihre Unkenrufe, die Sie hier stellen und immer wieder bringen, gibt es keinen Grund. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Finanzministerin Diezel, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2006 die Föderalismuskommission II eingesetzt. Die Kommission sollte die BundLänder-Finanzbeziehungen modernisieren. Bund und Länder waren sich sehr schnell einig, dass die Kommission vor allen Dingen Vorschläge zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte vorzulegen hatte. Allerdings gab es sehr unterschiedliche Auffassungen, wie dieses Ziel erreicht werden sollte. Die finanzstarken Länder setzen vor allen Dingen auf stärkere Eigenverantwortung, auf Steuerautonomie. Die finanzschwächeren Länder verlangten eine Stärkung ihrer Finanzausstattung. Die stark verschuldeten Länder erwarteten Altschuldenhilfen und die neuen Länder, die ostdeutschen Länder, forderten natürlich das Festhalten am Solidarpakt.

Der Bund hatte darüber hinaus Vorschläge zur Verwaltungsmodernisierung vorgelegt, die ganz gezielt auf eine Zentralstaatsstärkung, auf eine Zentralisierung abstellten. Dies lehnte die Ländermehrheit natürlich ab. Ich will auch nicht verhehlen, dass ich sage, wenn Sie die zentrale Steuerverwaltung fordern, dann fordern Sie die mal von den Mitarbeitern der Finanzverwaltung und der Steuerverwaltung hier im Lande. Wenn ich vergleiche die Arbeitsverwaltung des Bundes mit der Effizienz der Finanzverwaltung in Thüringen, dann sind da Welten dazwischen.

Diese unterschiedlichen Interessenlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hatten schon im Vorfeld einen schwierigen Beratungsverlauf vermuten lassen. Es war klar, nur wenn alle Seiten kompromissfähig waren, konnte man einem Abschluss der Föderalismuskommission entgegensehen. Das war auf mancher Zeitspanne sehr, sehr schwierig.

Die von Ihnen nun, den beiden Oppositionsfraktionen hier im Landtag, vorgelegten Anträge schon zu Beginn der Verhandlung sollten die Landesregierung auf eine bestimmte Position festlegen. Das ist eigentlich unüblich, wenn man in Verhandlungen geht und Kompromisse erzielen will, schon mit einer festgefahrenen Meinung hineinzugehen. Wir haben dies nicht getan, aber wir haben dem Haushalts- und Finanzausschuss immer über den Verhandlungsstand in der Föderalismuskommission berichtet; achtmal, wenn ich richtig mitgezählt habe, hat der Abgeordnete Gerstenberger berichtet. Die neuen Länder hatten ein gemeinsames Ziel. Der Solidarpakt 2019, bis dahin geltend, sollte nicht angefasst werden. Dieses Ziel ist erreicht. Ich sage auch hier, egal welche Farbe gerade bei den Geberländern vorhanden ist in der Regierungsführung, es ist immer ein schwieriger Kampf, wenn es um den Solidarpakt geht. Die finanzstarken Länder haben die Überlegungen, was die Ländersteuerautonomie betrifft, zurückgestellt, ich sage aber hier, richtig ist, dass Baden-Württemberg noch das Zehnfache an Umsatzsteuer pro Einwohner hat gegenüber Thüringen, aber gleichfalls müssen wir daran interessiert sein, unsere eigene Steuerkraft durch eine gute Wirtschaftspolitik, durch eine gute Arbeitsmarktpolitik zu stärken, und das haben wir in den letzten Jahren erreicht. Abgeordneter Wehner hat darauf hingewiesen, wir kommen von einer Steuerdeckungsquote unter 50 Prozent, 44 Prozent im Jahre 2000 und haben jetzt eine Steuerdeckungsquote von 53 Prozent, und das ohne Schulden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schuldenregelung ist im Prinzip der Eckpfeiler der Föderalismuskommission. Entscheidend ist, dass der Bund bis zum Jahre 2016 seine Nettokreditaufnahme grundsätzlich auf 0,35 Prozent des BIP begrenzen muss. Dafür muss der Bund seine strukturelle

Verschuldung in den nächsten Jahren kontinuierlich abbauen; das ist natürlich in Krisenzeiten sehr, sehr schwierig. Diese 0,35 Prozent machen für den Bund ca. 8 Mrd. aus. Jetzt hat der Bund eine Schuldenaufnahme, die prognostiziert wird in Richtung 80 Mrd. Der Abbaupfad ist aber gesetzlich vorgeschrieben und wenn man die Anhörung, die am vergangenen Montag stattgefunden hat, auswertet, so hat die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestag eindeutig diese Schuldenbremse und dieses Herangehen unterstrichen, denn es gibt keine Alternative hin zu konsolidierten Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland. Das sage ich im Hinblick auf die Stabilität des Euro. Herr Huster, in allen Ihren Reden blenden Sie eines aus und das ist die Zinslast. Wenn Sie von Krediten und der Möglichkeit von Kreditaufnahme reden, dann ist das sehr schön, aber wir allein im Haushalt haben ca. 700 Mio. € Zinslast und diese Zinslast schnürt immer mehr. Das ist die sogenannte Schuldenfalle, das sind die Ausgaben, die wir jährlich nicht tätigen können. Dass wir in diesen beiden letzten Jahren keine zusätzlichen Schulden aufgenommen haben, bringt z.B. zum Ausdruck, dass wir 60 Mio. weniger Zinsen ausgeben. Hätten wir noch diese Schulden aufgenommen, so wie Sie es uns vorgeschlagen haben in vielen Ihrer Haushaltsanträge, hätten wir eine Zinslast, die viel höher ist und die uns dann die Luft zum Atmen nimmt. Diesen Teil, die Zinslast, blenden Sie immer wieder aus, aber die Zinslast ist auch die Berechnungsgrundlage gewesen für die Konsolidierungshilfen. Deswegen sind diese fünf Bundesländer zu den finanzschwachen Ländern gezählt worden. Es ist also nicht nur der Blick auf den jetzigen Haushalt, sondern auch die Zinslast von Ländern und Kommunen und deswegen ist Sachsen-Anhalt mit unter diesen Ländern, die hier Konsolidierungshilfen bekommen, weil sie in der Zinslast höher liegen als Thüringen und die übrigen neuen Länder.

Ich bitte die SPD, wir haben versucht, auch mit Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen, dass wir ein Nullsummenspiel für die neuen Länder bekommen, dass die neuen Länder nicht einzahlen brauchen in den Konsolidierungsfonds oder dass der Ausgleich innerhalb der Umsatzsteuer so geschieht. Aber nun gibt es neue Länder wie Sachsen-Anhalt, die auch Nehmer sind; Herr Kollege Bullerjahn hat nun schlecht auf diese zusätzlichen Mittel verzichten können. Also bitte wenden Sie sich an Herrn Bullerjahn oder an Ihren Kollegen Herrn Speer in Brandenburg, der dem auch nicht mit zugestimmt hat. Es ist ein Kompromiss und stellen Sie nicht die Forderungen hier der Thüringer Landesregierung, die mit darum gestritten hat. Herr Haußner kennt das und war bei den Verhandlungen mit dabei. Da haben sich die Vertretungen aus Sachsen-Anhalt und aus Brandenburg sehr zurückgehalten, die dortigen SPD-Finanz

minister.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Föderalismuskommission I hatte die Entflechtung zur Grundlage, die Föderalismuskommission II vor allen Dingen die neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Nun ist auch eine neue Ausgestaltung des Grundgesetzes, vor allen Dingen des Artikel 104, sehr, sehr lange diskutiert worden. Das sind die sogenannten Ausnahmesituationen, wann Länder Finanzbeziehungen oder Finanzunterstützung bekommen können vom Bund. Bisher war es so, dass der Bund dort, wo er keine Gesetzgebungskompetenz hat - das hat vor allen Dingen die Föderalismuskommission I festgelegt - auch keine direkten Finanzbeziehungen zu den Ländern haben kann und keine direkt zu den Kommunen. Wir merken beim Konjunkturpaket II, dass diese Regelung revisionsbedürftig war und deswegen ist der Grundgesetzartikel 104 jetzt verändert worden und ist in der Gesetzgebungsphase.

Uns war wichtig, dass die aktuelle Situation, die aktuelle finanzielle Krise unter diesen 104 mit zu subsumieren ist. Das ist möglich. Das war uns sehr wichtig in der Diskussion.

Neben den Finanzbeziehungen war natürlich auch Inhalt der Föderalismuskommission die Beziehungen im Bereich der Kommunikation mit dem Bund. Hier gab es eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Informationstechnik, mit der engeren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verständigt hat. Aber wir sind den Weg des Bundes nicht mitgegangen, dass der Bund ausschließlich nur die Gesetzgebungskompetenz hat, sondern der Bund hat sich hier schon mit den einzelnen Bundesländern abzustimmen.

Weiter sind Leistungsvergleiche in der öffentlichen Verwaltung ein Punkt gewesen, der in der Föderalismuskommission festgelegt worden ist, und das nationale Krebsregister, genauso wie die Abstufung von den fernverkehrsrelevanten Fernstraßen, dass hier der Bund auch auf die Länder zuzukommen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass mit dem Beschluss zum Abschluss der Ergebnisse der Föderalismuskommission II ein klares Signal in die Politik, aber vor allen Dingen in die Finanzmärkte gegangen ist und in die Geldmarktstabilität, das eines der Ankerländer des Euro - neben Frankreich ist ja Deutschland das Ankerland des Euro - zeigt, dass es eine stabile Währung, eine solide Haushaltspolitik augenmerklich auch in schwierigen Zeiten hat. Genau das tun wir. Sie haben vom sogenannten Stabilisierungsrat gesprochen, Herr Huster. Ich halte das für richtig, dass der Finanzplanungsrat oder Stabilisierungsrat hier sich berichten lässt über die Sanierungsmaßnahmen der einzelnen Län

der und die Konsolidierung der einzelnen Länder. Wenn die Solidarität der Länder und des Bundes für einzelne Länder da ist - das sind dann die fünf - haben diese Länder darüber zu berichten, wie sie diese Mittel einsetzen und wie sie dafür sorgen, dass ihre Haushalte konsolidiert sind. Wir als junge Länder mussten das die ganzen Jahre und tun dies auch in unseren Fortschrittsberichten, also sollten die Länder, die jetzt über die Konsolidierungsmittel ihre Haushalte entlastet bekommen, auch darüber Bericht erstatten und das die einzelnen Maßnahmen im Stabilisierungsrat öffentlich gemacht werden.

Wir haben in der Legislatur schmerzliche Einschnitte vornehmen müssen, wir haben Konsolidierung vornehmen müssen am Anfang der Legislatur und die Länder, die vom Bund und von uns finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen haben, haben dies auch. Ich habe sehr unrühmlich - ich hatte ja die Gelegenheit in den letzten Beratungen der Föderalismuskommission mit dabei zu sein - erlebt, wie der Regierende Bürgermeister von Berlin aufgetreten ist, der ja auch Mittel von diesem Konsolidierungsfonds bekommt. Ich habe erlebt - Herr Huster, wenn Sie uns Informationspflicht vorwerfen - wie Ihr Spitzenkandidat dort aufgetreten ist. Er war bei vielen entscheidenden Sitzungen bis zum Ende, wenn es richtig hart auf hart geht, nicht mehr mit dabei. Er stand dann vor der Fernsehkamera, hat ein Statement abgegeben und denjenigen, die verhandelt haben, hat er sich nicht mehr mit angeschlossen. Wenn Sie Informationen haben wollen, dann fragen Sie und lesen Sie in den Protokollen nach, wie sich Ihre Verhandlungsvertreter in der Föderalismuskommission zu den Fragen gestellt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass die Ergebnisse jetzt im Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause verabschiedet werden können, dass wir am Ende der Legislatur des Bundestags und unseres Landtags mit der Föderalismuskommission klare Signale setzen zur Stabilität unserer Haushalte, zur Konsolidierung unserer Haushalte und zur Stabilität unserer Währung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich sehe jetzt keine Wortmeldungen mehr und schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zum Ersten zum Ausgangsantrag in der Drucksache 4/3043. Die Beschlussempfehlung sah die Ablehnung dieses Antrags vor, demzufolge stimmen wir direkt darüber ab. Herr Abgeordneter Schröter, namentlich?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Dann werden wir jetzt namentlich über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3043 abstimmen. Ich bitte darum, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich gehe davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Ich schließe jetzt die Abstimmung und bitte darum, dass gezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 68 Stimmen abgegeben, 17 Stimmen mit Ja, 51 mit Nein. Damit ist dieser Antrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Ich rufe jetzt den Alternativantrag in Drucksache 4/3122 auf. Dazu gibt es den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5191. Wer für diesen Änderungsantrag zum Alternativantrag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt etliche Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Nun stimmen wir über den Alternativantrag der SPD in Drucksache 4/3122 ab. Wer diesem folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt etliche Stimmenthaltungen. Der Alternativantrag ist abgelehnt.

Jetzt haben wir noch die Abstimmung zum Entschließungsantrag, dort ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Das bleibt auch so. Wir stimmen direkt über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5193 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit hat diesen Entschließungsantrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 in seinen Teilen a und b.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 11 auf

Verbesserung der Liquidität für Klein- und Mittelstandsbetriebe bei Aufträgen der öffentlichen Hand bzw. landes- und gemein- deeigener Unternehmen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/5124 -

Die CDU hat nicht das Wort zur Begründung beantragt und die Landesregierung wird den Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags sofort geben. Bitte, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, zum einen über die Zahlungssituation bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand sowie landes- und gemeindeeigener Unternehmen zu berichten und zum anderen zu prüfen, inwieweit Rechnungsprüfungs- und Zahlungsfristen für Teil- und Schlussrechnungen reduziert werden können. Dazu schicke ich vorweg, dass sich die Landesregierung grundsätzlich den kleinen und mittleren Unternehmen verpflichtet fühlt, auch und gerade natürlich an dieser Stelle. Insofern stimme ich dem Grundanliegen des Antrags absolut zu. Rechnungen der Auftragnehmer müssen schnellstmöglich durch die öffentliche Hand bezahlt werden.

Eine andere Frage ist aber, ob hier aufgrund eines vermeintlichen Missstands konkreter Handlungsbedarf seitens der Landesregierung besteht und welche Handlungsmöglichkeiten die Landesregierung rechtlich unterhalb einer gesetzlichen Regelung überhaupt hat. Hierzu ist es erforderlich, zunächst in aller gebotenen Kürze auf die Regelungen für die zahlungsmäßige Abwicklung öffentlicher Aufträge einzugehen. Vorauszuschicken ist, dass im Zuge der Abwicklung öffentlicher Aufträge zahlreiche Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, seien sie öffentlich-rechtlicher Natur wie das Haushaltsrecht, zivilrechtlicher Natur wie das Bürgerliche Gesetzbuch oder als Mischform beider Gebiete, ich spreche vom Vergaberecht. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften unterliegt der Kontrolle der Rechnungsprüfungsbehörden und des Rechnungshofs auf der einen und den Zivilgerichten natürlich auf der anderen Seite. Das bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber sowohl im Fall einer möglichen haushaltsrechtlich zu beanstandenden vorfristigen Zahlung als auch einer gegebenenfalls unberechtigten verspäteten Zahlung der rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Für die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungsabwicklung trägt

nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der konkrete Amtsträger die volle Verantwortung. Er kann, sofern durch sein Verhalten dem Dienstherren ein Schaden entsteht und der Amtsträger mindestens grob fahrlässig gehandelt hat, in Regress genommen werden.

Gesetzlich bestimmen § 30 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung und § 56 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, dass Vorleistungen, die auf den Kommunal- bzw. Landeshaushalt Auswirkungen haben, nur bewirkt werden dürfen, wenn eine Verpflichtung zur Leistung besteht bzw. durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. Über § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung und § 55 der Thüringer Landeshaushaltsordnung leitet sich die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur öffentlichen Ausschreibung und zur Anwendung der Verdingungsordnungen ab. Die Verpflichtung zu Leistungen bestimmt sich bei Werkverträgen nach den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach § 641 Abs. 1 BGB ist die werkvertraglich vereinbarte Vergütung bei Abnahme des Werkes fällig und vom Auftraggeber zu entrichten. Damit bemisst das Zivilrecht und das öffentliche Auftragswesen hier nur nach zivilrechtlichen Grundsätzen eine Vorleistungspflicht des Auftragnehmers. Das ist folgerichtig, da beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag der Erfolg, also das versprochene Werk, geschuldet wird. Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen u.a. auch zu den Zahlungsmodalitäten. Diese gehen den eben genannten Regelungen und denen des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, soweit sie vertraglich vereinbart wurden. In der VOB/B ist detailliert geregelt, wie die Zahlungen zu erfolgen haben. Zum Beispiel enthält der § 16 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B die Verpflichtung - ich zitiere: „Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen.“ Nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B heißt es - ich zitiere noch einmal: „Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. Verzögert sie sich, ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu zahlen.“ Hierzu gibt es noch weitere Regelungen, die ich an der Stelle nicht noch zusätzlich aufzählen möchte.

Die Landesregierung hat auf der Basis dieses Regelungsrahmens die Abwicklung geprüft und kam zum Beispiel im Bereich des Staatlichen Hochbaus zum Ergebnis, dass über 95 Prozent der Schlussrechnungen fristgerecht bezahlt werden, dass bei Abschlagszahlungen die geltende Frist von 18 Werktagen, was 15 Arbeitstagen entspricht, eingehalten wird. Was die übrigen 5 Prozent der Zahlungen betrifft, die nicht fristgerecht erfolgten, gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Sie reichen vom Prüfungsumfang, wie im Hoch- und Straßenbau, über schlechte Bauausführungen bis zur verspäteten oder fal

schen Rechnungstellung seitens der Firmen.

Im Ergebnis, meine Damen und Herren, bleibt festzuhalten, dass die Vorgaben der VOB/B, die die vertragliche Grundlage für die Abwicklung und eben auch des Zahlungsverkehrs zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bildet, in aller Regel eingehalten werden.

Meine Damen und Herren, was eine Reduzierung von Rechnungsprüfungs- und Zahlungsfristen betrifft, weise ich darauf hin, dass die eben zitierten Regelungen in den Verdingungsausschüssen zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite vereinbart worden sind. Es ist also davon auszugehen, dass diese Regelungen auch von der Auftragnehmerseite, also den Unternehmen, voll akzeptiert werden. Das System des öffentlichen Auftragswesens basiert mit den zwischen den beiden Marktseiten verabredeten Verdingungsordnungen, also dem sogenannten Konsensprinzip, gerade darauf, dass sich der Staat als Einkäufer nach wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen verhält. Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sind damit gleichberechtigt. Hierzu gehört meiner Meinung nach auch, dass die in den Verdingungsausschüssen ausgehandelten Spielregeln, also auch die Zahlungsmodalitäten, von beiden Seiten eingehalten werden. In diesen Fällen kann man also nicht davon sprechen, dass die vertraglich festgelegten Prüf- und Zahlungsfristen den Unternehmen sachlich nicht zu rechtfertigende Nachteile bringen würden. Tatsächlich - und dies zeigen die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II - sichern der Staat und die Kommunen mit zusätzlichen Aufträgen und über Lockerung der vergaberechtlichen Bestimmungen das wirtschaftliche Überleben zahlreicher kleiner und mittlerer Unternehmen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, die Maßnahmen erfolgen auf einer klaren rechtlichen Grundlage. Für eine Verkürzung der Zahlungsfristen sehe ich dagegen nur einen sehr begrenzten rechtlichen Spielraum, denn die gesetzlichen Vorgaben sind hier doch sehr eindeutig. Ich gehe auch davon aus, dass jede Vergabestelle verantwortlich mit diesem Thema umgeht. Weder der Staat noch die Kommunen haben ein Interesse, ihre steuerzahlenden Unternehmen durch nicht gerechtfertigte Prüfung und Zahlungsfristen zu schwächen. Jedenfalls liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, die gegen diese Annahme sprechen würden.

Die Landesregierung hat sich im Übrigen im Rahmen der Bundesratsbefassung zum „Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral“ sehr für eine zügige Bezahlung fälliger Rechnungen und auch für die Durchsetzung dieser Forderungen eingesetzt. Nach

meiner Auffassung muss dieses Thema auch unabhängig davon, ob der Zahlungspflichtige die öffentliche Hand oder ein privater Auftraggeber ist, diskutiert werden. Dass öffentliche Auftraggeber natürlich bei etwaig unberechtigtem Zahlungsverzug besonders in der Kritik stehen, ist, meine Damen und Herren, sicher klar und verständlich. In der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie werden deshalb die Vergabestellen noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, die geltenden Zahlungsfristen auch einzuhalten.