Es ist sicherlich Sache des Kreistags, den Landrat mit einem entsprechenden Beschluss zu etwas zu beauftragen. Inwieweit das kollidiert mit eigenverantwortlicher Schule, wäre erst zu bewerten, wenn das Konzept diese Projekts vorliegen würde.
Herr Minister, können Sie mir bitte mal sagen, wie dieser Entscheidungsprozess in Ihrem Haus stattfinden wird. Sie sagen also, es gibt einen Antrag. Aber ich glaube Sie verstanden zu haben, es gibt kein Konzept. Wie sieht denn der Antrag in Ihrem Hause aus?
Es gibt einen Antrag, der im Wesentlichen Schulnetzfragen beinhaltet. Dazu können wir uns positionieren. Es gibt kein Konzept bezüglich des von Ihnen immer wieder angesprochenen sogenannten Modellversuchs.
Eine weitere Nachfrage geht nicht, zwei aus dem Haus und zwei der Fragestellerin. Abgeordnete Sojka, bitte.
Wenn das Konzept so aussehen würde, dass an dieser Schule mit christlich-humanistischem Ansatz kein Ethik-Unterricht erteilt werden sollte, wäre das Konzept dann aus Ihrer Sicht genehmigungsfähig? Wäre es überhaupt möglich, eine öffentliche Schule ohne Ethikunterricht anzubieten und Eltern, die Religionsunterricht für ihre Kinder selbst nicht wahrnehmen wollen, dann durch den Schulträger an eine
Ich denke, Frau Sojka, wir sollten uns darauf einigen, dass wir das Konzept erst dann diskutieren, wenn es vorliegt, und dann auch die entsprechenden Auswirkungen auf entsprechende Schulen und Nachbarschulen. Ich kann noch mal wiederholen: Das Konzept liegt inhaltlich nicht vor. Deswegen werde ich auch dazu jetzt keine Stellung nehmen. Ansonsten gilt natürlich der entsprechende gesetzliche und Verordnungsrahmen für öffentliche Schulen, der einzuhalten ist.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Dann möchte ich jetzt wie folgt anmerken, dass ich meine Anfrage gern auf die morgige Fragestunde verschieben würde, um sie selber stellen zu können.
Ich rufe dann als letzte Mündliche Anfrage heute auf die Anfrage der Abgeordneten Sedlacik, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5305, vorgetragen durch Abgeordneten Dr. Hahnemann.
In der Fernsehsendung „Kontraste“ vom 15. Januar 2009, die sich auf einen Vorfall der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung am 10. Februar 2008 in Berga/Elster bezog, wurde eine zu lange Verfahrensdauer und eine inhaltlich fehlerhafte Aufarbeitung des Tatsachverhalts und der Tatumstände kritisiert. So hätte man - anders als offensichtlich die Ermittlungsbehörden - von einer Tat mit rechtsextremistischem Hintergrund ausgehen müssen. Der Fragestellerin ist darüber hinaus bekannt geworden, dass es bei den Bewertungsmaßstäben für die Einordnung von Tatkomplexen als solchen mit rechtsextremistischem Hintergrund jüngst Veränderungen gegeben haben soll. Diese Veränderungen sollen auch von der Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder angestoßen worden sein.
1. Welche Gründe lassen sich für die Verfahrensdauer von knapp einem Jahr nennen, die zwischen dem Tatzeitpunkt und der Erhebung der Anklage am 6. Januar 2009 durch die Staatsanwaltschaft Gera liegt?
2. Wie stellt sich die Personalsituation der in diesem Fall zuständigen Ermittlungsbehörden (Poli- zei/Staatsanwaltschaft) dar - insbesondere hinsichtlich Krankenstand, offener Stellen und noch nicht abgeschlossener Verfahren?
3. Wie, wann und von wem wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Bewertungskriterien für das Vorliegen einer Tat mit rechtsextremistischem und/oder fremdenfeindlichem Hintergrund verändert?
4. Wie ist die o.g. Tat unter Zugrundelegung der oben angesprochenen bisherigen bzw. neuen Bewertungskriterien hinsichtlich ihres Tathintergrundes jeweils einzustufen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Das Ermittlungsverfahren wurde knapp 11 Monate nach Tatbegehung mit Anklageerhebung abgeschlossen. Nachdem die polizeilichen Ermittlungen nach gut sechs Wochen Mitte März 2008 abgeschlossen waren, stand noch ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Gera zu den Verletzungen des Geschädigten aus. Dieses lag im Mai 2008 vor. Da der Geschädigte aufgrund fehlenden Erinnerungsvermögens nicht vernommen werden konnte und bei der Staatsanwaltschaft die Erwartung bestand, dass die Erinnerung zurückkehren würde, wurde zunächst abgewartet. Mitte Dezember 2008 teilte der Rechtsanwalt des Geschädigten auf Anfrage der Staatsanwaltschaft mit, dass sein Mandant sich aufgrund der massiven Kopfverletzungen nicht mehr an den Vorfall erinnern könne. Daraufhin wurde die Anklageschrift gefertigt und Anfang Januar 2009 Anklage erhoben. Im Nachhinein betrachtet hätte das Ermittlungsverfahren aufgrund der Zeugenaussagen und des Geständnisses eines der Angeschuldigten nach Eingang des Sachverständigengutachtens früher durch Anklageerhebung abgeschlossen werden können. Das habe ich bereits im Februar 2009 in meiner Stellungsnahme gegenüber dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags eingeräumt. Der Sachverhalt wurde in der Staatsanwaltschaft Gera ausführlich besprochen.
Zu Frage 2: Hinsichtlich der Personalsituation bei den Ermittlungsbehörden erlaube ich mir, die Antwort auf die Staatsanwaltschaft Gera zu beschränken, denn die Polizei hat, wie bereits dargelegt, die Ermittlungen zügig abgeschlossen. Die der Staatsanwaltschaft Gera zugewiesenen Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte waren und sind sämtlich besetzt. Der Krankenstand bei der Staatsanwaltschaft Gera liegt unter dem Durchschnitt der übrigen Thüringer Staatsanwaltschaften. Die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Gera ist zwar abnehmend, liegt aber im Thüringer Vergleich auf einem etwas höheren Niveau.
Zu Frage 3: Nach einer neuen bundesweit geltenden Festlegung in der Ausfüllanleitung für Kriminaltaktische Anfragen sind von Unbekannt verübte rechtsextreme Propagandadelikte, insbesondere die Verbreitung und Verwendung verbotener nationalsozialistischer Symbole wie z.B. Hakenkreuze und SS-Runen, nunmehr dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität rechts“ immer dann zuzuordnen, sofern keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen. Nicht mehr erforderlich ist, dass der Täter darüber hinaus seine Gesinnung zu erkennen gegeben hat. Diese Änderung wurde durch eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz im April 2008 beschlossen und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.
Zu Frage 4: Die von mir soeben angesprochene Änderung betrifft ausschließlich Propagandadelikte und keine Gewaltdelikte. Auf den vorliegenden Sachverhalt hat sie also keine Auswirkung.
Gibt es Nachfragen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann beende ich die Fragestunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 30
a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Tauglichkeit der Kurzarbeiter- und Weiterbildungsregelungen in der gegenwärtigen wirtschaft- lichen Situation in Thüringen “ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/5091 -
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kurzarbeiter- und Weiterbildungsregelungen sind die wesentliche Ursache dafür, dass sich der Thüringer Arbeitsmarkt noch als relativ stabil erweist, sie sind also tauglich. Ohne Wenn und Aber gilt, die Verlängerung der Inanspruchnahme von Kurzarbeit war und ist richtig. Kurzarbeit sorgt für den Erhalt der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern und sie sorgt für den Erhalt der Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb. Im Zusammenhang mit der möglichen und erwünschten Qualifizierung übernimmt Kurzarbeit mehr als nur eine Brückenfunktion für wirtschaftlich bessere Zeiten. „Qualifizierung jetzt“ bietet die Chance zur individuellen Förderung und zur betrieblichen Weiterentwicklung und „Qualifizierung jetzt“ bietet die Chance zur Anpassung des Betriebs an absehbare Marktanforderungen und letztlich auch der Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs. Zusammengefasst also von uns eine klare Antwort auf die von den Kollegen der LINKEN implizierte Fragestellung zur Tauglichkeit: Ja, wir sind davon überzeugt, dass sowohl Kurzarbeit als auch Qualifizierung außerordentlich tauglich sind. Sie bewahren Thüringen derzeit vor einer Arbeitsmarktkrise großen Ausmaßes und sie bewahren Zehntausende Menschen vor Arbeitslosigkeit. Dass es dabei auch manchmal Umsetzungsprobleme gibt, ist keinerlei Grund, an der Tauglichkeit zu zweifeln. Der Bundesagentur für Arbeit sei ausdrücklich gedankt für ihr außerordentliches Engagement bei der Umsetzung der Regelungen. Sie hat sich als leistungsfähige Behörde erwiesen. Ich erwarte, dass sie von der Landesregierung unterstützt wird, z.B. durch den zielgerichteten Einsatz der vom Land geförderten Qualifikationsberater. Wenn die Landesregierung heute ebenso wie wir überzeugt ist von der Verlängerung der Kurzarbeit, dann freut uns das. Zur Erinnerung: Als Olaf Scholz im Februar erklärte, das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängern zu wollen, wurde dies von CDU/CSU grundsätzlich abgelehnt. Der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Brauksiepe sah keinen Handlungsbedarf. Der CDU-Mittelstandsvertreter Fuchs erklärte: „Das ist mit der Union nicht zu machen, weil es die Beitragszahler zu stark belastet.“ - beides in der BILD am 20. Februar. Im gleichen Zentralorgan der CDU erklärte Laurenz Meyer dann sechs Wochen später am 2. April: „Wir müssen alles unternehmen, damit möglichst viele Arbeitnehmer in den Betrieben bleiben.“ Immerhin - besser eine späte Einsicht als keine.
In Thüringen ist in der gesamten Legislaturperiode von der CDU Arbeitsmarktpolitik kleingeschrieben worden. Abwarten und Wegschauen war und ist das Motto im Wirtschaftsministerium, der Markt sollte alles regeln. Werte Kolleginnen und Kollegen von
der Union, spätestens in den letzten Monaten sollten Sie begriffen haben, der zügellose Markt wird zu nichts anderem als zu eklatanter sozialer Ungerechtigkeit und zum Chaos führen.
Erforderlich ist politische Gestaltung, erforderlich ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Aktive Arbeitsmarktpolitik ist nicht nur das Gebot der Stunde, sondern auch das Gebot der Thüringer Verfassung. Schließlich sagt Artikel 36: „Es ist ständige Aufgabe des Freistaats, jedem die Möglichkeit zu schaffen, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte und dauerhafte Arbeit zu verdienen.“ Wenn man sich das vor Augen führt, dann hat diese Landesregierung gegenüber dem Verfassungsauftrag versagt. Sie hat spätestens jetzt - über die Unterstützung bundesrechtlicher Regelungen wie der Kurzarbeit hinaus - in der Arbeitsmarktpolitik eine Menge zu tun, nämlich sich um all diejenigen zu kümmern, die von diesen Regelungen bereits nicht mehr profitieren oder noch nie profitieren konnten, wie z.B. viele ehemalige Leiharbeiter und langzeitarbeitslose Menschen. Sie hätte gemeinsam mit den Gewerkschaften - Opel sollte ihr eine Lehre sein - für die Vorlage von Arbeitsmarktkonzepten zu sorgen. Aber Fehlanzeige, stattdessen Beschwichtigung, Schönrederei und Schmücken mit fremden Federn.
Dieser nun fünf Jahre in der Arbeitsmarktpolitik anhaltende Zustand wird zum Glück am 30. August beendet sein. Ich bin mir sicher, die bisherige Landesregierung samt der sie tragenden Fraktion kann sich dann der Qualifikation widmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Krise entfaltet ihre destruktiven Wirkungen immer stärker. Das spüren wir daran und das ist ein Indikator, dass die Zahl der Kurzarbeiter erheblich gestiegen ist. In Thüringen waren das im März 2009 - eine andere definitiv gesicherte Zahl liegt ja noch nicht vor - über 42.000 betroffene Beschäftigte. Laut Aussage der LAG Arbeitsmarktpolitik liegt sie derzeit
bei über 85.000 Kurzarbeitern in mehr als 3.500 Unternehmen. Damit hat sich die Kurzarbeit in Thüringen vervielfacht und es handelt sich bei der Kurzarbeit - da gebe ich Herrn Pilger völlig recht - um ein Instrument zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit, sonst wäre nämlich die Zahl noch höher in Thüringen und wir hätten mindestens 15.000 mehr Arbeitslose.
Es war also richtig, die Bezugsdauer zu erhöhen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Es glaubt ja sowieso keiner mehr an ein schnelles Ende der Krise und wenn man dem Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Herrn Norbert Wall, Glauben schenkt, dann wird im nächsten Jahr die Zahl der Arbeitslosen auf über fünf Millionen steigen. Dennoch darf man, glaube ich, nicht vergessen, dass Kurzarbeit bedeutet, die öffentliche Hand übernimmt das Risiko des Arbeitsausfalls in den Unternehmen, die Arbeitsagenturen zahlen das Kurzarbeitergeld für die Teilnehmer an der Weiterbildung und eben dann auch die Sozialversicherung. Deshalb ist schon nach Nachhaltigkeit zu fragen. Ein Kriterium für Nachhaltigkeit ist, dass die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Da hapert es, und zwar ganz ausdrücklich, denn bis März haben nur 1.100 Beschäftigte, das sind etwa 2,6 Prozent der Kurzarbeiter, in Thüringen an einer Qualifizierung teilgenommen. Diese Situation ist also keineswegs zufriedenstellend. Und wenn der Ministerpräsident heute in seiner Regierungserklärung von einer Qualifizierungsoffensive derzeit bei Kurzarbeitern gesprochen hat, dann ist wohl mehr der Wunsch der Vater des Gedankens. Wir haben natürlich nach Ursachen gefragt, woran liegt es. Als Erstes wurde ja eine ganze Reihe bürokratischer Hemmnisse verändert, Neujustierung der Zertifizierung, und dennoch sagen die Unternehmen, dass der bürokratische Aufwand viel zu hoch ist. Wir halten Qualifizierung für richtig, nicht nur, weil es die individuellen Chancen der Betroffenen erhöht, sondern auch den zukünftigen Fachkräftebedarf sichert und ein Mittel ist, den notwendigen Strukturwandel voranzubringen. Wir haben es nicht nur mit einer Finanz- und Wirtschaftskrise zu tun, sondern in der Tat auch mit einer Strukturkrise, wie am Beispiel der Automobilindustrie hier sehr deutlich wird. In Kurzarbeit kann man nicht überwintern, das sagen die Unternehmen, das sagt die Wirtschaft ganz klar. Es geht nicht mit „Weiter so“. Deswegen, wenn von Chancen in der Krise geredet wird, es gibt überhaupt nur eine Chance, wenn man diese Zeit jetzt nutzt, um tatsächlich den notwendigen sozialökologischen Umbau der Wirtschaft anzupacken. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit betont, ich darf zitieren: „Je länger die Krise dauert, desto weniger kann Kurzarbeit die Folgen abfedern.“ Die Forscher heben hervor, Kurzarbeit könne Arbeitsplätze nicht nachhaltig sichern, wenn nicht
dauerhafte Beschäftigungsperspektiven, sprich Umbau der Wirtschaft, erfolgen. Sie befürchten sogar, dass Kurzarbeit in bestimmten Fällen eine notwendige strukturelle Anpassung verzögert. In der Thüringer Wirtschaft wird das bestätigt. Die Konsolidierung findet derzeit auf niedrigem Niveau statt. Die Kapazitätsauslastung in Südthüringen beispielsweise liegt bei 70 bis 80 Prozent und - so der OTon der IHK beispielsweise - demzufolge wird die Personalausstattung angepasst werden müssen. Deswegen - das ist unsere Forderung, unsere Bitte - muss heute nachgedacht werden, was passiert, wenn es tatsächlich zu Massenentlassungen kommt. Erstens: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Qualifizierung samt der Kurzarbeiterregelung so weit es geht aus. Zweitens brauchen wir Möglichkeiten für Beschäftigte, tatsächlich bei Entlassungen Auffanglösungen durch Transfer- und Beschäftigungsgesellschaften zu sichern, für die jetzt die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei Kenntnisnahme des Themas der Aktuellen Stunde der LINKEN war ich mir nicht mehr ganz im Klaren, ob eine Behandlung des Themas eher mit einem Fragezeichen versehen werden sollte oder ob man die Kurzarbeiter- und Weiterbildungsregelungen der Bundes- und der Landesregierung, wie es sich gehört, im großen Stil loben wollte. Sie haben gerade so im letzten Moment noch die Kurve bekommen. Ganz am Anfang, als Sie die Aktuelle Stunde eingereicht haben, stand sogar dort „Untauglichkeit der Kurzarbeit- und Weiterbildungsregelungen“. Das haben Sie ja noch korrigieren können.
Ich hatte ehrlich gesagt sogar eine gewisse Hoffnung, dass Sie diesen Maßnahmen im Sinne unserer Arbeitnehmer und unserer mittelständischen Wirtschaft beipflichten würden; Herr Pilger hat es ja anfangs sogar getan, aber am Ende, Herr Pilger, war es auch nur noch schwach. Ich muss das bedauerlicherweise sagen, wenn Herr Matschie heute große Töne über die Arbeitsmarktpolitik hier geschwungen hat, da war ich schon verwundert, es sind ja zumindest noch zwei Leute reingekommen, wie interessiert Ihre Kollegen zu dem Thema da stehen. Aber die Realität hat mich mit dem Vortrag der Opposition wieder eingeholt. Sie verreißen natürlich die Regelungen in Bausch und Bogen, obwohl
sich alle Experten einschließlich des DGB darüber einig sind, dass hier die Bundesregierung kurzfristig klug und richtig gehandelt hat, einschließlich der Erweiterung auf 24 Monate. Das wird dem Steuerzahler, meine Damen und Herren, und auch den Arbeitslosenversicherten viel Geld kosten, aber es ist eine sinnvolle und nützliche Überbrückungsmaßnahme, um Zeit und eine neue Startqualität für die Zeit nach der Krise zu gewinnen. Mit einer großen Kraftanstrengung geben Bundesanstalt für Arbeit und intakte Unternehmen in den verschiedenen Instrumenten die Möglichkeit, ihren Personalkörper zu halten und zu strukturieren und für neue Aufgaben vorzubereiten. Zusammen mit Produkterneuerung und der Straffung und Effektivität interner Abläufe ist diese Personalkostenentlastung eine Basis für einen gesunden Neustart, vor allem mit dem bewährten Humankapital. Unsere Unternehmen werden dieser Verantwortung gerecht. Es gibt bisher kaum Entlassungen, im Gegenteil, noch bis März, mitten in der Krise, hat die Industriebeschäftigung in Thüringen zugenommen. Ich teile allerdings Ihre Ängste, wir sind durch das Tal noch nicht durch.
Ich kann mich namens der CDU-Fraktion nur ausdrücklich für dieses Verantwortungsbewusstsein der Menschen, der Unternehmen, der Belegschaften, die zu ihren Unternehmen stehen, bedanken. Dies spricht für die Standfestigkeit unseres unternehmerischen Mittelstands. Zurzeit werden über 40.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu einem großen Teil qualifiziert. Unternehmer nutzen die Chance, Mitarbeiter zu qualifizieren. Sie hatten in der letzten Zeit wenig Chancen dazu, warum, weil die Konjunktur schlicht und einfach in den letzten zwei Jahren auch stetig gewachsen ist, es ging stetig voran und es gab nicht die Zeit zur Qualifizierung. Es gibt natürlich auch Probleme, Frau Leukefeld. Es geht darum, Teilnehmergewinnung, Gruppenzusammenstellung hinzubekommen, und das ist nun mal schwierig durch die unterschiedlichen Kurzarbeiterzeitmodelle, weil in den Betrieben zu unterschiedlichen Zeiten Kurzarbeit gemacht wird. Mal sind es zwei Tage, mal sind es nur wenige Stunden und da muss man die Gruppen zusammenbringen. Da ist jetzt die Möglichkeit gegeben, dass nicht nur zertifizierte Bildungsträger qualifizieren können, sondern dass sogenannte Inhouse-Schulungen möglich sind. Das müssen die Unternehmen jetzt nutzen. Diese Chance muss man jetzt auch aufgreifen und muss sagen, diese Flexibilität soll von den Unternehmern genutzt werden und dann kommt das auch ein Stück weit besser in Gang. Wir als Politiker können nicht verordnen, hier ist der Unternehmer gefragt. Den Rahmen dazu haben wir allemal geschaffen.
Trotz aller Schwierigkeiten muss ich es noch mal sagen: Qualifizierungen - und das ist das Fazit von dem vorher Gesagten - funktionieren nicht nur auf
Knopfdruck. Man muss immer wieder werben, die Unternehmen auffordern hier mitzutun. Deshalb wurde noch im März eine Vereinbarung für Kurzarbeit und Qualifizierung in großer Einmütigkeit von allen Akteuren unterzeichnet einschließlich des DGB. Ich denke, da sind wir auf gutem Weg und wir sollten aufhören, dass Ihre Propagandamaschine mit den alten Parolen immer wieder aufgefahren wird. Die kommt offensichtlich nicht mehr nach, angesichts der schnellen und zielstrebigen Maßnahmen der Bundeskanzlerin und der Regierung. Was DIE LINKE hier in dieser Zeit einer dramatischen Wirtschafts- und Gesellschaftskrise mit ihrer Politik der Beliebigkeit zu bieten hat, ist insgesamt - das muss ich schon mal sagen - eine Zumutung und, ich glaube, immer mehr Menschen erkennen das. Panikmache - ich sage es immer wieder an dieser Stelle - ist hier nicht angebracht, sondern wir müssen gemeinsam mit den Unternehmen versuchen, dass wir die uns gegebenen Möglichkeiten ausnutzen und hier gemeinsam mit den Betroffenen nach vorn bewegen können. Vielen Dank.