Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Minister Reinholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir zum Ende der Legislaturperiode beim Thema Breitband doch noch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen scheinen. Ich denke, das ist gut so, denn es geht um ein Thema, das sowohl für die Thüringer Wirtschaft als auch für jeden einzelnen Bürger immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die gemeinsame Beschlussempfehlung zeigt, dass das Parlament die Arbeit der Landesregierung fraktionsübergreifend unterstützt, und sie gibt zugleich Hinweise auf Betätigungsbereiche, die aus Sicht der Abgeordneten einer noch stärkeren Beachtung bedürfen. Vor allem die Zielsetzung von 2 Megabit pro Sekunde als flächendeckendes Ausbauziel macht deutlich, dass man in Thüringen mit der Zeit und mit der technologischen Entwicklung geht. Noch im Jahre 2008 war es deutschlandweit üblich, die Schwelle für einen breitbandigen Internetzugang etwas oberhalb der Qualität eines ISDN-Zuganges, nämlich bei Zugängen mit mehr als 128 Kilobit pro Sekunde im Download festzumachen. Zu Beginn des Jahres 2009 war es bereits bundesweiter Konsens, dass nur Internetzugänge mit mehr als 1 Megabit pro Sekunde als echter Breitbandzugang gelten können. Dies wurde dann auch in der Breitbandstrategie der Bundesregierung wie in der Thüringer Breitbandinitiative verankert. Aber ich teile die Auffassung des Antrags, dass bereits jetzt die Voraussetzungen für den weiteren Ausbaupfad zu noch schnelleren Zugängen geschaffen werden müssen.
Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? Seit 2008 hat die Landesregierung im Rahmen der Breitbandinitiative für Thüringen viel Bewegung in das Thema gebracht. Eine breit angelegte Informationsoffensive mit einer eigenen Internetplattform, Herr Dr. Schubert, www.thueringen - mit „ue“ - online.de gibt Anbietern und Nachfragern von Breitbandinfrastruktur die Möglichkeit, auf kürzestem Wege zueinanderzufinden. Dabei ist es nicht unwesentlich, dass die Breitbandinitiative alle sogenannten Global Player im deutschen Telekommunikationsmarkt als Partner gewinnen konnte. Ich will einige Beispiele für einen erfolgreichen Breitbandausbau in Thüringen kurz benennen.
Allein durch die Firma Vodafone wurden im letzten halben Jahr 50.000 Haushalte in Thüringen in die Lage versetzt, Breitbandzugänge mit bis zu 3,6 Mega
bit pro Sekunde nutzen zu können. Zurückgegriffen wird beim Breitbandausbau auf die alternativen Technologien, wie die Beispiele zweier Partner der Breitbandinitiative zeigen. So hat die Thüringer Netcom sehr erfolgreich zwei Pilotprojekte in Thüringen aufgelegt, bei denen die Breitbandanbindung von Haushalten über das Stromnetz der E.ON Thüringer Energie erfolgt, und auch die Firma Arcor hat unter Nutzung von Glasfaserleitungen an Eisenbahngleisen entlang die 720 Einwohner starke Gemeinde Ballstedt mit V-DSL versorgt. Dieses Beispiel zeigt, dass echtes Hochgeschwindigkeitsinternet mit 50 Megabit pro Sekunde auch auf dem Land möglich und sinnvoll ist. Damit diese Beispiele Schule machen, ist mein Haus mit allen großen Infrastruktureigentümern wie etwa der Deutschen Bahn oder den Energieversorgern im Gespräch, um Benutzbarkeit ihrer Netze für breitbandige Versorgung im ländlichen Raum zu prüfen und so auch branchenfremde Infrastrukturen für den Ausbau nutzbar zu machen.
Aber - und das kann auch nicht verschwiegen werden - ganz ohne freiwillige Mitarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften wird es auch in Thüringen voraussichtlich kein flächendeckendes Breitbandnetz geben können. Soweit sich keine anderen Initiatoren und Auftraggeber finden, kann nur durch kommunale Mithilfe erreicht werden, dass jede Thüringer Gemeinde Breitbandinfrastruktur zur Verfügung gestellt bekommen kann. Dabei stehen wir seit Beginn der Breitbandinitiative jeder Kommune, die diesen Wunsch an uns herangetragen hat, mit umfangreicher Unterstützung zur Seite. Nicht zuletzt fanden vor Ort zahlreiche Informationsveranstaltungen mit Unterstützung meines Hauses statt.
Dies noch zu verstärken, ist deshalb nicht nur der Wunsch des Parlaments, wie er in Punkt 2 des Antrags deutlich wird, sondern das ist vom Land bereits in Angriff genommen worden. Um zum Beispiel die Betreuung der Gemeinden auf ein breiteres Fundament zu stellen, habe ich unlängst auf der Landrätekonferenz am 26. Mai in Bad Liebenstein das Modell der Landkreise als Breitbandpaten vorgeschlagen, das im Übrigen auf großes Interesse gestoßen ist. Dabei gehen die Landkreise ihren Gemeinden logistisch und fachlich zur Hand und bündeln die Vielzahl von Einzelmaßnahmen zu kreisweiten Projekten. Damit können erhebliche Synergieeffekte erzielt werden, wie es der in dieser Hinsicht bereits erfolgreich tätige Wartburgkreis bewiesen hat. Allein bei der Durchführung der notwendigen Interessenbekundungsverfahren sind Einsparungen von über 50 Prozent möglich, wie der Wartburgkreis bewiesen hat. Und die zeitgleiche Durchführung der Ausbaumaßnahmen in allen kreisangehörigen Gemeinden erschließt natürlich weitere Kostenvorteile in erheblicher Höhe.
Inzwischen wollen sich weitere Landkreise dem Breitbandpatenmodell anschließen. Eine erste Einführungsveranstaltung dazu hat im Landkreis Gotha bereits stattgefunden. Im Eichsfeldkreis findet heute eine solche Veranstaltung statt und wie ich in der NNZ online lesen konnte, ist das auch in Nordhausen heute der Fall. Als Dach für diese Initiative ist das Breitbandkompetenzzentrum vorgesehen, dessen Einrichtung ich bereits in der letzten Plenarsitzung angekündigt habe.
Punkt 5 des vorliegenden Antrags bestätigt diesen Ansatz noch einmal. Das Kompetenzzentrum wird die Landkreise und Gemeinden bei allen Fragen der Breitbanderschließung beraten und für die notwendige Unterstützung sorgen, zum Beispiel auch dabei, bereitstehende Fördermittel zu beantragen und diese abzurufen. Fördermittel wird es künftig übrigens auch für die Breitbanderschließung von Gewerbegebieten geben. Die notwendige Änderung der entsprechenden Förderrichtlinie in der GA Infrastruktur haben wir bereits auf den Weg gebracht.
Alles in allem kann man feststellen, dass sich Thüringen in Sachen Breitbanderschließung auf einem guten Weg befindet. Ich danke Ihnen, dass Sie die Bemühungen der Landesregierung so konstruktiv unterstützen. Herzlichen Dank.
Ich schließe die Aussprache. Die Beschlussempfehlung hat die Neufassung des in der Drucksache 4/5265 enthaltenen Antrags empfohlen. Demzufolge stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer der Neufassung...
Der vor Beginn Ihrer Abstimmungsfrage vorgetragene Text war etwas verwirrend. Aber ich nehme an, Sie tragen jetzt den Text aus dem Rollenbuch vor.
Also, wissen Sie was, Herr Schröter, ich habe gesagt, dass die Beschlussempfehlung die Neufassung des Antrags formuliert und demzufolge stimmen wir jetzt
direkt über die Neufassung des Antrags, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses Wirtschaft, Technologie und Arbeit in der Drucksache 4/5265 enthalten ist, ab. Noch Fragen? Sehr schön. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist es einstimmig geschehen.
Förderung von Menschen mit Behinderungen verbessern - Übergänge auf den ersten Ar- beitsmarkt schaffen und Werk- stätten stärken Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4147 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/5237 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag „Förderung von Menschen mit Behinderungen verbessern - Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen und Werkstätten stärken“ der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4147 vom 28.05.2008 wurde durch Beschluss in der 89. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 09.07.2008 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. In der 55. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 5. Dezember informierte die Fraktion der SPD, dass sich die Landesregierung bereit erklärt habe, dem Ausschuss eine schriftliche Information vorzulegen. Ferner sei für Januar 2009 eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelung zu dieser Problematik zu erwarten. Die Fraktion der SPD regte deshalb an, den Antrag in Drucksache 4/4147 in dieser Ausschuss-Sitzung nicht zu behandeln, stattdessen im Januar wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Dazu gab es Einvernehmen im gesamten Ausschuss.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit kam in seiner 59. Sitzung am 13. Februar 2009 überein, aufgrund der umfangreichen Zuarbeit der Landesregierung, welche am Tag zuvor übergeben wurde, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschuss-Sitzung zu beraten.
inhaltliche Beratung zum Antrag durch. In der umfangreichen Vorlage der Landesregierung wurde zum einen die gewonnene Erkenntnis dargestellt und zum anderen auf das rheinland-pfälzische Modell, Punkt 2 des Antrags, näher eingegangen. Sehr detailliert sind insbesondere die Alternativen erster Arbeitsmarkt oder Werkstatt aufgezeigt worden. Die Landesregierung informierte ferner, dass Thüringen in dem bundesweiten Modellprojekt „Jobbudget“ die Federführung bei der Auswertung und Begleitung übernommen habe. Da in Kürze der Beirat des Gesamtprojekts tagen sollte, wurde vorgeschlagen, die Berichterstattung im nächsten Ausschuss fortzuführen. Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss und bat zugleich die Landesregierung, zur nächsten Berichterstattung einen Vertreter eines Integrationsfachdienstes mitzubringen sowie über das Ergebnis der Sitzung des Beirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu berichten.
In der 61. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15. Mai wurde durch einen Vertreter eines Integrationsfachdienstes über die Aufgaben und die Arbeit berichtet. Leider wurde die Sitzung des Beirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Juli verschoben. Insofern konnte dazu nicht weiter berichtet werden. Im Ergebnis der Ausschuss-Sitzung wurde die Annahme der Nummer 1 und die Ablehnung der Nummer 2 des Antrags empfohlen. So weit die Berichterstattung aus dem Ausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach ca. 13 Monaten wird abschließend ein Antrag zur Förderung von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt verabschiedet. Bereits bei der Einbringung dieses Antrags, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, habe ich mich sinngemäß dahin gehend geäußert, dass der Inhalt des Antrags einen guten Ansatz hat, aber die Überschrift Ihres Antrags diesem Inhalt diametral gegenübersteht. Daran hat sich auch nach den 13 Monaten natürlich nichts geändert. Die Landesregierung bemühte sich, den Punkt 1 mit den aufgeführten Fragestellungen den Abgeordneten des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beantworten, wenn auch oft die Antworten erst wenige Stunden vor der Ausschuss-Sitzung ankamen und sich diese Tatsache auch in der über 13 Monate andauernden Bearbei
An dieser Stelle will ich nicht noch einmal auf die einzelnen Punkte eingehen, sondern ich will für meine Fraktion und für die Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichsten Vereine und Verbände in Thüringen die Forderung aufmachen, die da heißt, wir brauchen unverzüglich die Erstellung eines zweiten Thüringer Berichts über die Lage von Menschen mit Behinderungen, der nicht zu verwechseln ist mit dem Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbehindertenbeauftragten.
Ich will dies auch noch einmal begründen: Die Fakten und Informationen, die in den geschlossenen Ausschuss-Sitzungen beredet und diskutiert wurden, stehen leider der Fachöffentlichkeit nicht zur Verfügung. Da diese gegebenen Informationen aber insbesondere für diesen Personenkreis von großer Aussagekraft sind, fordern wir hiermit nochmals ein, diese in Form eines Berichts zu veröffentlichen, damit der außerparlamentarische Bereich in diese Sachfragen mit einbezogen werden kann, um mit der Politik gemeinsam nach Lösungen im Sinne der Betroffenen zu ringen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle, Frau Ministerin Lieberknecht und Herr Dr. Brockhausen, nochmals meinen Eindruck schildern: Ich denke, Ihnen fehlt der rote Faden in Sachen Behindertenpolitik
und ich habe große Zweifel daran, dass Sie in der Lage sind, die UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen zügig umzusetzen. Ihre abwartende Haltung in dem Bereich ist für mich Beweis genug dafür.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Punkt 2 des Antrags, also die Einführung eines Budgets für Arbeit entsprechend des Mainzer Modells, liegt voll auf der Linie und den Forderungen meiner Fraktion. Ich darf daran erinnern, dass ich bereits zu Beginn des Jahres 2008 diesen Inhalt in Form einer Kleinen Anfrage erstmals hier in Thüringen thematisierte und die Landesregierung eine aus heutiger Sicht unqualifizierte und abwertende Antwort zur Umsetzung gab - aber Schwamm drüber. Das, was durch die CDUMehrheit nicht gekannt und somit nicht gewollt wurde, findet auch in diesem Lande nicht statt. Auch hier hoffe ich auf politische Veränderungen ab September 2009, denn in unserem Regierungsprogramm wurde verankert, dass wir in Thüringen das Budget für Arbeit auf den Weg bringen. Wenn wir nur Überschriften lesen würden, so wie Sie dies bei der Werkstattdiskussion vor zweieinhalb Jahren getan haben, dürften wir den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion nicht mit unterstützen, weil der dort gewählte Ansatz der Verbesserung des Übergangs auf den ersten Arbeits
markt dem Ansatz der Stärkung der Werkstätten widerspricht. Denn es geht heute nicht mehr darum, die Werkstätten zu stärken, diese sind gesetzlich vorgeschrieben und somit auch gestärkt. Das Problem der heutigen Zeit ist doch vielmehr, dass die Werkstätten ihren gesetzlichen Verpflichtungen des sogenannten Fitmachens von behinderten Menschen für den ersten Arbeitsmarkt und die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt in den jetzigen gesetzlichen, aber auch gesellschaftlichen Strukturen kaum zu realisieren ist. Dies ist kein Vorwurf an die Werkstätten, die eine hervorragende Arbeit leisten, sondern das ist eine Aufgabe von Politik, die endlich auch zu lösen ist.
Meine Fraktion wird daher Punkt 2 des SPD-Antrags befürworten, denn wir können über den Schatten der parteipolitischen Ideologien im Interesse der Menschen mit Behinderungen, die in der Einführung eines Budgets für Arbeit eine echte Alternative im Vergleich zu Werkstattarbeitsplätzen sehen, springen. Am 15.06. erhielt ich eine E-Mail, und zwar von der Unterarbeitsgruppe 3 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialminister. Diese haben sich darauf verständigt, dass die Eingliederungshilfe für die Teilhabe behinderter Menschen im Arbeitsleben so zu gestalten sei, dass diese auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen möglich ist und dieses auch weiterentwickelt werden soll. Ich persönlich bin sehr froh darüber, dass wir trotz der anfänglich sehr negativen Presse und der darauf folgenden Diskussion zum Thema „Werkstatt für behinderte Menschen“ im Thüringer Landtag nach dieser recht langwierigen und schwierigen Diskussion dieses Thema wenigstens noch heute hier im Plenum bereden konnten und den Antrag der SPD abschließen werden.
Ich hoffe aber vor allem im Interesse der behinderten Menschen hier in Thüringen, dass es in puncto Arbeitsmöglichkeiten und Beschäftigung behinderter Menschen eine zeitgemäße Entwicklung geben wird, damit der Ansatz, dass das Individuum im Mittelpunkt aller Entscheidungen steht und die Institutionen hierbei nicht mehr die primäre Rolle spielen, weiterentwickelt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor zweieinhalb Jahren bin ich hier im Hohen Hause von einigen CDU-Abgeordneten und von der Finanzministerin Diezel als Landesvorsitzender der Lebenshilfe Thüringen wie ein Ketzer behandelt worden, der auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden muss.
und bin froh darüber, dass wir auch in diesem sehr konservativ denkenden Freistaat Thüringen für die Beschäftigung behinderter Menschen etwas bewegen konnten. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn etwas Grundsätzliches noch mal sagen. Wir führen keine Ketzerdebatte, Herr Nothnagel. Ich denke, das Thema haben wir hinreichend besprochen und ich bin wirklich auch zufrieden, dass wir in den Ausschussberatungen sachlich miteinander geredet haben. Deswegen wäre das hier auch entbehrlich gewesen, ich will es auch wirklich nicht so lange machen. Aber grundsätzlich: Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und von besonderer Bedeutung. Deshalb war und ist es gut, dass das Thema intensiv beraten wurde und auch fachlich ausgiebig besprochen worden ist mit allem Für und Wider, und das hat die Berichterstattung, glaube ich, auch deutlich gemacht. Werkstätten für Menschen mit Behinderung leisten - und das ist unsere klare Auffassung - eine unverzichtbare Arbeit und sind aus unserem Land und aus unserem Leben nicht wegzudenken. Auch darüber gibt es Einigkeit. Die Beschäftigten in den Werkstätten leisten eine hervorragende Arbeit und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Menschen betreuen, ebenfalls. Dafür, denke ich, gebührt den Leuten von hier an dieser Stelle auch mal ein ausgesprochenes Dankeschön gesagt und die Zusicherung, dass wir sie in ihrer Arbeit auch zukünftig weiter unterstützen werden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die im Antrag formulierten Fragen beantwortet. Diese haben gezeigt, in welch guter Qualität und Quantität Thüringen aufgestellt ist. Die intensive inhaltliche Befassung nicht nur im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat gezeigt, dass in der Vergangenheit wirklich große Fortschritte erzielt werden konnten.
Dann will ich noch einen Punkt sagen, weil das vorhin so gesagt worden ist, dass Herr Dr. Brockhausen und Frau Ministerin Lieberknecht irgendwie keinen -
(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Wir stehen nicht so auf rot, Herr Kollege.)