Seit Anfang der 90er-Jahre befinden sich die Geschwister May in Erfurt in Rechtsauseinandersetzung mit der Stadt Erfurt sowie dem Freistaat Thüringen über die Zuordnung des Grundstücks Stadtpark 34 und den damit verbundenen Rückführungs- bzw. Restitutionsansprüchen. In mehreren Verfahren auf den verschiedensten Ebenen haben sich Gerichte zu diesem Vorgang geäußert und entschieden.
1. Ist das Vermögenszuordnungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Vermögenszuordnungsgesetz zum Stadtpark 34 durchgeführt worden und wann ist der Vermögenszuordnungsbescheid rechtskräftig geworden?
2. Waren der Adressat/die Adressaten des Vermögenszuordnungsbescheids andere als die Geschwister May und wann ist dieser Bescheid an die beteiligten Adressaten ergangen?
4. Gibt es innerhalb dieses Verfahrens eine Verantwortung des Freistaats Thüringen? Wenn ja, welche und wie gedenkt die Landesregierung ihrer Rechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Es ist zutreffend, dass die Geschwister May gegen mehrere Entscheidungen sowohl der Stadt Erfurt als auch des Freistaats Thüringen den Rechtsweg beschritten haben. Zu einigen Gerichtsverfahren stehen die Entscheidungen noch aus. Nicht zutreffend ist, dass ein Rechtsstreit über die Zuordnung des Grundstücks Am Stadtpark 34 nach dem Vermögenszuordnungsgesetz geführt wurde oder wird. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Blechschmidt wie folgt:
Danke. Weitere Anfragen gibt es nicht. Nur zur Information: Die beiden nicht aufgerufenen Mündlichen Anfragen werden selbstverständlich dann schriftlich beantwortet.
Thüringer Geodateninfrastruktur- gesetz (ThürGDIG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/5036 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/5281 - ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen in Drucksache 4/5036 zu diesem Punkt vor und wurde am 03.04.2009 vom Plenum ohne Begründung und Aussprache an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat am 30.04.2009 getagt und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Alle eingereichten Vorschläge zu Anzuhörenden der drei Fraktionen wurden in Gänze akzeptiert und es wurde entsprechend verfahren. Die Auswertung der Anhörung erfolgte in einer öffentlichen Ausschuss-Sitzung am 04.06.2009. Es lagen u.a. Stellungnahmen des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz, der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, der Ingenieurkammer, der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammer vor, um nur einige zu nennen. Vonseiten der Beteiligten gab es keine nennenswerten Änderungsvorschläge, so dass der Ausschuss in seiner 44. Sitzung dem Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmte. Dieser liegt Ihnen hier in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5281 vor. Er empfiehlt Ihnen die Annahme. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine geordnete Geodateninfrastruktur ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Thüringen. Mit dem vorliegenden Geodateninfrastrukturgesetz wird eine europäische Richtlinie zur Schaffung dieser Infrastruktur umgesetzt und das Gesetz regelt die organisatorischen, rechtlichen und technischen Grundlagen zum Umgang mit den Geodaten. Dabei geht es insbesondere um die Geodaten der Landes- und Kommunalbehörden.
Der Ausschuss, das hatte Frau Holbe schon erwähnt, hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Ein Großteil der Anzuhörenden hat sich positiv zu diesem Gesetz geäußert. Befürchtungen des Gemeinde- und Städtebundes bezüglich des Koordinierungsgremiums konnten im Ausschuss ausgeräumt werden. Hier hat die Landesregierung noch einmal deutlich gemacht, dass beide kommunalen Spitzenverbände einen Vertreter in dieses Gremium entsenden können. Bezüglich der Gebühren zur Erhebung und zur Geodatennutzung ist im Gesetz eine Kann-Regelung vorgesehen. Dies lässt auch Möglichkeiten offen, die Vorschläge aus der Anhörung aufzugreifen, z.B. den Vorschlag des Geodätischen Forschungsinstituts, Daten für Lehre und Forschung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte noch einmal seitens meiner Fraktion betonen, dass wir diesen Vorschlag unterstützen und auch fordern, dass das bei der entsprechenden Gebührenordnung berücksichtigt wird. Insgesamt kann ich für unsere Fraktion sagen, dass wir dem Gesetz hier zustimmen, dass es für uns keine Gründe gibt, gegen das Gesetz zu stimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Form des Geodateninfrastrukturgesetzes liegt uns heute ein sehr technisches Gesetz zur abschließenden Beratung vor, dem es aber an datenschutzrechtlichen Regelungen mangelt. Bei dem Gesetz wird die Europäische Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Damit wird längst überfällig der technologischen Entwicklung Rechnung getragen. Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur und ist nahezu identisch mit den Regelungen des
In einem wesentlichen Punkt aber torpediert Thüringen das einheitliche Vorgehen der Bundesländer. Für uns stellt sich hier die Frage, warum nicht auch Thüringen einhergehend mit der Richtlinie, dem Bundesgesetz und anderen Ländern die Zuständigkeit dezentral, sondern zentral regelt, denn diese Abweichung wird den Freistaat und damit den Steuerzahler 400.000 € im Jahr kosten. Mit diesem Gesetz als einem weiteren Baustein im Ausbau der EGovernment-Strukturen des Freistaats wird der bisher beschrittene Weg hinsichtlich der technischen Umsetzung fortgesetzt, welcher nicht nur viel Geld kostet, sondern von mehreren Seiten auch als schlecht, schwerfällig und träge bezeichnet wird. Bestehender Weiterentwicklungsbedarf wohnt folglich auch diesem Gesetz nicht inne.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ganz kurz an eine Zielstellung der Reform des Kataster- und Vermessungswesens erinnern, die aus Sicht meiner Fraktion bis heute nicht eingetreten ist, nämlich das Ziel, den Haushalt zu entlasten. Stattdessen ist der Zuschussbedarf aus dem Landeshaushalt für den Katasterbereich noch gestiegen. Für uns erfolgt die Reform damit versteckt auf dem Rücken der Steuerzahler und Betroffenen. Darauf, dass das landeseigene Vermessungspersonal zum Teil unterqualifiziert in anderen Landesbehörden beschäftigt wird und sich der Plan, dass einige Fachleute durch die privaten Vermesser übernommen werden, bis heute nicht erfüllt hat, möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen.
Ziel ist es, Geoinformationen aus den Behörden der Mitgliedstaaten unter einheitlichen Bedingungen Bürgern, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zugängig zu machen. Es geht also um den ungehinderten und raschen Zugang sowie die Nutzung von Geodaten. Ohne Frage, der Geodatenbereich ist ein Markt, der wachsen wird. Schon heute spielen in 80 Prozent aller Verwaltungsentscheidungen raumbezogene Daten eine Rolle. Raumplanung, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, innere Sicherheit, Zivilschutz, Verkehrslenkung, Ver- und Entsorgungslösungen, Eigentumssicherung an Liegenschaften sowie Bodennutzung stützen sich auf Geodaten. Im Grundsatz befürwortet auch DIE LINKE dieses Gesetz. Es ist zukunftsweisend und unabdingbar für eine moderne Gesellschaft und eine bürgerfreundliche Verwaltung. Es ist zu begrüßen, wenn umfassend Umweltinformationen, Naturschutzgebiete, Verteilung von Arten, Lebensräumen, Biotopen usw. EU-weit bereitgestellt werden. Das Gesetz beschränkt sich aber eben nicht nur auf umweltrelevante Daten, sondern ist viel umfassender. Erfasst sind beispielsweise auch alle Grundstücke,
zwar nicht mit Namen, dennoch können Dritte diese Daten nutzen. Zudem lässt das Gesetz die Verknüpfung und Verschneidung von Daten nicht nur ausdrücklich zu, sondern fördert diese. Insofern lassen sich die Daten dann letztlich doch personenbezogen zuordnen.
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auf die Studie vom Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein, in der entsprechend argumentiert wird, dass der Personenbezug bei Sachdaten erst durch die Verschneidung mit anderen Daten ermöglicht wird. Zudem besitzen Geodaten, vor allem Geofachdaten, häufig von sich aus unmittelbar einen Personenbezug. Es kann sich folglich um sensible personenbeziehbare oder personenbezogene Daten handeln, die den Regeln des Datenschutzes unterfallen. Auch werden mit diesem Gesetz diese Daten nicht nur zentral gesammelt, sondern ebenfalls Dritten gegen Gebühr zugänglich gemacht. Um personenbezogene Daten, die durch Verschneidung von Geodaten mit anderen Informationen erhoben werden können, effektiv zu schützen, fordert DIE LINKE eine strikte Zweckbindung der Daten, die auch durch Dritte zu beachten ist. Eine Weiternutzung von Geodaten durch Dritte sollte zudem an die Einwilligung der Betroffenen gebunden werden. Jeder Bürger muss wissen, wer, wann und zu welchen Zwecken persönliche Daten erhebt und verarbeitet. Wer meint, dies sei graue Datenschutztheorie, der irrt.
Hier ein Beispiel für die Nutzung von Geodaten durch Banken. Beim sogenannten Geosourcing wird die Bonität eines Kunden durch Heranziehung der Geodaten ermittelt. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Schaar bestimmten dann nicht die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, sondern der Ruf der Wohngegend zum Beispiel die Höhe eines Kreditzinses. Das sei ein klarer Fall sozialer Diskriminierung.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass wir die potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der Geodaten, insbesondere durch Privatwirtschaft, heute noch gar nicht vollständig voraussehen können. Wir sollten daher schon jetzt Verwertungsgrenzen im Gesetz normieren, dass derartiger Gebrauch - hier müsste man besser von Missbrauch sprechen - überhaupt nicht möglich ist. Stattdessen ist im vorliegenden Gesetz nur in § 9 Abs. 4 Nr. 1 die einzige Datensicherheit definiert, sofern personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden. Den in Nummer 2 formulierten Schutz betrachten wir bereits mit Skepsis, weil hier umweltverseuchende Immissionen unter das Betriebsgeheimnis fallen könnten, Bürger und Verwaltung sehr wohl ein Interesse daran haben, wie viel Salzlauge beispielsweise in die Werra geleitet wird.
Meine Damen und Herren, die Stellungnahme des Thüringer Datenschutzbeauftragten, der kurz und knapp keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz äußert, mag für das Gesetz an sich stimmen, ist aber mit Blick auf das Vorgenannte zu kurz gegriffen und verkennt unseres Erachtens die sich aus dem Gesetz ergebenden Möglichkeiten der Verknüpfung und Verschneidung von Daten, welche erst die Gefahr hinsichtlich eines zu freizügigen Zugangs zu persönlichen Daten begründet. Der Verband Deutscher Vermessungsingenieure stellt in seiner Stellungnahme fest, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Besonders die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit bei der Nutzung der Geodaten in dem Verhältnis zwischen dem Zugangs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und den datenschutzrechtlichen Interessen der Betroffenen vor dem Hintergrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung andererseits ist zwingend zu regeln.“
Dieser Anforderung wird das vorgelegte Gesetz nicht gerecht. Auch uns sind die diesbezüglich im Gesetz verankerten Schranken unzureichend. Der Einwand, dass das Gesetz lediglich EU-Recht umsetzt, ist insofern nicht haltbar, als dies nicht davon entbindet, nach deutschem Verfassungsrecht den Schutz personenbezogener Daten dennoch angemessen zu gewährleisten.
Da dies aus Sicht meiner Fraktion nicht der Fall ist und auch mit Blick auf die Datenskandale der vergangenen Monate, ist für DIE LINKE das Gesetz nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen das Gesetz aufgrund des unzureichenden Schutzes datenrechtlicher Belange ab und erneuern im gleichen Atemzug mit aller Deutlichkeit unsere Kritik daran, dass die lange Zeit, die der Reformprozess im Thüringer Kataster- und Vermessungswesen nun schon dauert, nicht dazu genutzt wurde, für diese Probleme eine Lösung zu finden. Schon im Rahmen der Beratungen des Thüringer Gesetzes zur Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Vermessungs- und Geoinformationswesens wurde die Frage gestellt, warum die EU-Richtlinie nicht bereits Eingang in das Gesetz gefunden hat. Vielmehr wird nun kurz vor der Deadline - Umsetzungsfrist ist 15. Mai 2009 - ein Gesetz auf den Weg gebracht, auf dessen wesentliche datenschutzrechtliche Relevanz nur oberflächlich eingegangen wird. Thüringen setzt damit die Richtlinie nicht nur zu spät, sondern mit Blick auf datenschutzrechtliche Belange nur noch lückenhaft um. Unseres Erachtens ein weiterer Beleg für die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung, die sich durch den gesamten Reformprozess im Katasterwesen bereits seit 2003 zieht. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Landtagskollegen! Herr Lemke, ich staune, was hier an neuen Erkenntnissen aus der Fraktion der LINKEN kommt. Wir haben zwar hier im Plenum ohne Aussprache an den Ausschuss überwiesen, aber ich hätte mir eigentlich dann im Ausschuss gerade diese Debatte und Ihre Probleme,
die Sie damit haben, gewünscht, um das auszudiskutieren, ggf. vielleicht auch den Landesdatenschutzbeauftragten nochmals zu hören. Aber eindeutig
in seiner Stellungnahme, Sie haben dies ja selbst erwähnt, hat er keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Ich denke, auch den Vorwurf, dass personenbezogene Daten hier abzugreifen sind, kann ich so nicht nachvollziehen. Wir arbeiten in Thüringen über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation eigentlich schon sehr lange kontinuierlich am Aufbau der Geodatenbestände. Die digitale Form ist eine wichtige Grundlage für die heutige Arbeit. Beide Vorredner haben das bereits erwähnt, in welchen Anwendungsbereichen hier die größere Bedeutung zum Tragen kommt, nicht nur beim Aufbau der Geodatenstrukturen, sondern die zentrale Datenerhaltung, deren weitere Fortschreibung und die Bereitstellung über das E-Government und hier insbesondere im Fachbereich das Geoproxy, was wir in Thüringen haben.