wirklich, weil es auch im Gesetz verankert ist. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen also nicht befürchten, infolge des Verfassungsgerichtsurteils etwaige Nachforderungen der Aufgabenträger zu erhalten und die Aufgabenträger, die Zweckverbände, erhalten ihren finanziellen Ausgleich. Dies ist, denke ich, eine ausgewogene Lösung, die auch von der überwiegenden Mehrheit der Anzuhörenden begrüßt wurde. Daher werden wir das Gesetz heute so verabschieden. Ich denke, den Kolleginnen und Kollegen der Opposition würde es gut zu Gesicht stehen, dies auch zu tun. Danke.
Seitens der Abgeordneten liegen mir keine... Doch, eine weitere Redeanmeldung durch den Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, und danach Herr Abgeordneter Fiedler, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, da Frau Groß nicht bereit war, meine Zwischenfrage zuzulassen, bin ich noch mal ans Rednerpult. Man kann das einfach nicht so stehenlassen, mit welcher Dreistigkeit Sie, Frau Groß, hier die Öffentlichkeit belügen.
Sie waren selbst im Innenausschuss, am Mittwoch war Haushalts- und Finanzausschuss, da waren andere Vertreter Ihrer Fraktion da. Ich gehe mal davon aus, Sie kommunizieren. Da haben Sie erfahren, dass der Ministerpräsident - wir haben das nämlich thematisiert - ein sogenanntes Beitragsmoratorium erlassen hat. Dabei wurden von Frau Finanzministerin 3 Mio. € außerplanmäßige Ausgaben bereits bewilligt, und zwar für den Fall, dass das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht verabschiedet wird, sondern es eine Übergangslösung geben muss. Wie kommen Sie dazu, hier zu behaupten, wenn wir heute dem Gesetz nicht zustimmen, bricht die Welt zusammen und die Leute müssen mehr bezahlen? Das ist einfach gelogen.
Ihre eigene Landesregierung hat alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die bisherigen Privilegierungstatbestände auch ohne gesetzliche Neuregelung erst einmal weitergelten, weil der Ministerpräsident ein Moratorium erlassen hat. Das ist aber Ihr Ministerpräsident, der wird Sie doch wenigstens vorher informiert haben? Gestern im Haushaltsausschuss waren die CDU-Mitglieder etwas überrascht, die haben gefragt, ob sie wenigstens mal einen Zettel bekommen, was er da überhaupt reingeschrieben hat. Da wurde gesagt, das ist das Wort des Ministerpräsidenten. Okay. Dann habe ich in die Geschäftsordnung geschaut, aber da steht nichts dazu drin. Es ist Ihr Ministerpräsident, jetzt müssen Sie hier die Öffentlichkeit schon wahrheitsgemäß informieren und nicht Ängste schüren, indem Sie behaupten, wenn Ihr grottenschlechtes Gesetz nicht durchgeht, geht es den Bürgern angeblich noch schlechter. Das stimmt nicht.
Eine weitere Anmerkung, Frau Groß: Einen CDUInnenminister könnte es nur geben, wenn wir als LINKE mit der CDU eine Koalition machen.
Jetzt noch mal zu Ihrer Verängstigung der Leute. Sie haben kein Vertrauen mehr in Ihre eigenen Argumente und verstecken sich deshalb hinter dem Verfassungsgericht, indem Sie immer wieder behaupten, Beitragsabschaffung würde Gebührenerhöhung zur Folge haben.
Das stimmt nicht, nein. Das Verfassungsgericht hat ein Urteil aus dem Jahr 1981 zitiert. Ich darf Sie daran erinnern, der Freistaat Thüringen ist 1990 entstanden und Sie berufen sich auf eine Rechtsprechung aus einer Zeit, da gab es Thüringen überhaupt noch nicht. Was ist denn das für eine Rechtspolitik? Lassen Sie sich doch einfach von der kommunalen Praxis leiten. Die kommunale Praxis gibt Ihnen die Argumente. Ich habe gesagt, 47 Aufgabenträger haben keine Beiträge. Da ist nicht ein Aufgabenträger dabei, der überproportional hohe Gebühren hat. Warum denn nicht? Müsste doch. Wenn die Stadt Erfurt keine Beiträge erhebt, müsste die Stadt Erfurt zumindest höhere Gebühren haben als das Umland. Das ist aber nicht so.
Herr Grob, schauen Sie bei sich in den Wartburgkreis. Ich wohne zwar nicht dort, aber ich habe zwischenzeitlich mehr Informationen aus dem Wartburgkreis als Sie. Das merkt man auch hier; Sie vertreten hier nicht den Wartburgkreis, man hört Sie ja nicht. Ich mache das und ich kümmere mich um die Probleme.
Das müssen Sie mal den Leuten erklären. Es gibt da zwei große Zweckverbände. Eisenach-Erbstromtal, da trägt, glaube ich, Herr Köckert Verantwortung, die machen etwas, was wir immer gut finden, die haben keine Grundgebühr. Im südlichen Wartburgkreis müssen die Leute erst einmal 214 € Grundgebühr hinlegen, da haben sie noch keinen Tropfen Wasser und Abwasser. Der Nordkreis hat einen Beitragssatz von 2,52 € pro Quadratmeter, der Süden 3,48 €. Nun erklären Sie mal den Leuten, in welchem Zusammenhang Gebühren und Beiträge stehen. In Eisenach müssten die Gebühren viel höher sein, weil die ja einen niedrigeren Beitrag haben als im Süden. Nein, es ist genau umgekehrt. Der Süden hat hohe Beiträge und hohe Gebühren. Nun erklärt mir nicht, weil da die Kernstadt Eisenach drin ist, wo 40.000 Leute auf relativ engem Raum versorgt werden, denn die Investitionen im verdichteten urbanen Raum sind viel kostenaufwendiger als im ländlichen Bereich. Das nivelliert sich im Wesentlichen.
Die kommunale Praxis belegt das doch überhaupt nicht. Ich will Ihnen mal sagen, der Herr von der Krone ist jetzt wieder da und der Herr von der Krone kann Ihnen das genau erklären.
Zweckverband Arnstadt - ich muss immer auf das Beispiel eingehen, weil ich da im Verbraucherbeirat bin, da bin ich gewählt worden, Herr Scherer. Solche Praxisarbeit würde Ihnen auch guttun, weil Sie dann wissen würden, was Politik vor Ort anrichtet. Deswegen legen wir viel Wert darauf, dass Landtagsabgeordnete sehr weit unten auch politisch tätig sind. Aber der Herr von der Krone kann das der Fraktion erklären, auch Ihnen, weil Sie mir ja keinen Glauben schenken brauchen.
geplante 20 Mio. € nicht erheben. Er konnte die Wassergebühren senken und kann seit 2008 eine jährliche Gewinnausschüttung von 300.000 € an die Mitgliedsgemeinden, auch an die „so arme“ Gemeinde Ichtershausen, vornehmen. Das ist die Konsequenz. Das heißt, der Gebührenpflichtige bezahlt noch allgemeine Ausgaben aus dem Haushalt. Da wollen Sie mir irgendwas erzählen, dass Beitragsabschaffungen automatisch zu höheren Gebühren führen. Das ist nicht so. Deswegen, Frau Groß, meine Bitte, halten Sie sich zurück und verängstigen Sie die Leute nicht weiter. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon sehr verwunderlich, was man hier in der letzten Stunde, insbesondere von dem parlamentsunwürdigen Abgeordneten IM Kaiser, Herrn Kuschel, gehört hat. Wer da noch glaubt, dass Sie hier vorn die Wahrheit sagen, wo Sie mit dieser Vergangenheit das Lügen gewöhnt sind, ich sage nur, Herr IM Kaiser, sehr, sehr schwierig. Ich glaube auch, das kann Ihnen niemand abnehmen.
Hören Sie doch auf, Sie müssen ihn nicht verteidigen, er war der IM, Sie waren doch garantiert keiner, davon gehe ich doch mal aus.
Sehen Sie, also verteidigen Sie nicht Ihren Herrn dort, der hier als Spitzel gestartet ist und heute meint, nachdem er jahrelang mit seinem Kuschelmobil durch die Lande gezogen ist und die Leute erst mal richtig verunsichert hat. Wer hat denn die Bürger verunsichert? Das war doch nur einer im Auftrag der LINKEN, damals der PDS und heute genannt DIE LINKE.
Meine Damen und Herren, ich will als Erstes - und das ärgert mich maßlos, sich hier hinzustellen, Herr - ja, wie nun - IM Kaiser, und zu sagen, der Innenminister Scherer wäre ein falscher Thüringer.
Das ist eine bodenlose Frechheit. Ihr Spitzenkandidat, genannt Bodo Ramelow, ist zum Gericht gerannt, weil die Junge Union meinte zu sagen - und ich muss sagen, das muss man ihnen zugestehen, wenn man das noch von damals kennt, wie Bernhard Vogel von Ihnen beschimpft wurde, als er Ministerpräsident war, und heute zieht Herr Ramelow vor Gericht, um bestimmte Dinge unterbinden zu lassen, dass die das und das nicht sagen dürfen. Sie stellen sich gleichzeitig hierher und beschimpfen unseren Innenminister, der eine gute Arbeit macht, mit „falscher Thüringer“. Pfui, kann ich nur sagen. Sie sollten sich schon einmal einigen, wer denn in Ihrer Fraktion - aber nun fehlt Ihr Spitzenkandidat, da Sie vorhin gerade gesagt haben, die Landtagsabgeordneten sollten weit unten verwurzelt sein. Da gibt es sehr viele, die sind Bürgermeister, die sind in Gemeinderäten, Stadträten, Kreistagen etc. Aber wo ist denn Ihr Spitzenkandidat verwurzelt? Ich kenne ihn nur, dass er in Berlin sitzt, da ist er verwurzelt. Ich konnte nicht erkennen, dass er hier verwurzelt ist.
Selbstverständlich, das gehört doch dazu. Frau amtierende Präsidentin, Sie sind doch vorhin auch nicht eingeschritten, als die Herren hier alle abgewichen sind. Das muss schon klargestellt werden. So viel Zeit muss sein, einem Innenminister des Freistaats Thüringen hier falschen Thüringer zu nennen, finde ich einfach abstrus. Das muss zurückgewiesen werden, das habe ich damit gemacht.
Wissen Sie, meine Damen und Herren, meine Kollegin Groß hat die Dinge schon alle dargestellt, aber, ich denke, es muss noch ein paar Ergänzungen geben. Ich habe gerade gestern Abend oder heute Morgen eine alte Zeitung in die Hand bekommen. Mai 1999, 9. Jahrgang NTI, da könnte man mal nachlesen. Da hat das damalige geschäftsführende Vorstandsmitglied des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes Jürgen Gnauck ein großes Interview insbesondere zu Wasser und Abwasser gegeben. Er hat damals und lange Zeit sehr gut den Gemeinde- und Städtebund vertreten und die gesamten Kommunen. Ich meine, dass DIE LINKE, außer ich nehme eine Kollegin aus, die Bürgermeisterin ist, die nehme ich ausdrücklich aus, die anderen wissen wahrscheinlich nicht, was kommu
nale Selbstverwaltung ist. Es gab mal einen Kollegen im Innenausschuss, den würde ich zur Hälfte ausnehmen, aber er ist dann fahnenflüchtig geworden, deswegen kann ich darauf nicht eingehen. Er hat damals gesagt, es geht darum, dass die Bürger vor Ort mitbestimmen. Das muss ich einfach vorlesen, Frau Präsidentin, Sie gestatten doch. Sie werden mich dann schon, wenn ich so ab der Hälfte bin, unterbrechen, weil es so lang ist. „Der Freistaat Thüringen hat mit einer atemberaubenden Aufholjagd die Rückstände im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung aus 40 Jahren DDR weitestgehend aufgeholt. Nahezu alle Thüringer sind heute an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen. 89 Prozent leiten ihre Abwässer über die Kanalisation ab. 60 Prozent besitzen einen Kläranlagenanschluss. Dahinter verbergen sich, wie Jürgen Gnauck, der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, hervorhob, Investitionen von mehr als 8 Mrd. Mark. Davon hat der Freistaat Thüringen über 2,5 Mrd. als Fördermittel bereitgestellt.“ Da sagt er weiterhin, das muss man hier noch einmal sagen, warum wir überhaupt so viel Geld in die Hand nehmen müssen, weil dieser verkommene Staat, damals DDR, uns so eine Misere hinterlassen hat. Das sollten wir dabei auch nicht vergessen. Die gesamte Infrastruktur war nach 40-jähriger sozialistischer Misswirtschaft...
Wer war das jetzt mit dem Volkspolizisten? Wissen Sie, da habe ich schon lange mal wieder darauf gewartet, dass das kommt. Wenn Sie das erste Mal Ihre Soutane wieder anhaben von DDR-Zeiten, dann wird jemand vielleicht sagen, Sie ziehen immer noch die alte Soutane an.
Ich komme gleich zurück. Aber ist jetzt der Herr Kollege Köckert Vorbeter, was hier vorn jemand sagen darf, Herr Kollege Köckert?
Ich war der Meinung, dass der Kollege Gnauck ein großer Freund auch des Herrn Köckert war, vielleicht auch noch ist. Das hat man damals 1999 gesagt. Das ist mir so wichtig, das noch mal auf den Punkt zu bringen. Ich empfehle dem Herrn Kollegen Köckert, das noch mal nachzulesen, vielleicht kopiere ich es, damit er es noch einmal bekommt und sich dann in seiner Freizeit damit befassen kann.
Meine Damen und Herren, es sind heute noch mal einige Dinge angesprochen worden. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Ministerpräsident Dieter Althaus beizeiten gesagt hat, wir werden trotz des Verfassungsgerichtsurteils eine Lösung finden, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Verbände draußen wissen, was auf sie zukommt. Es ist ausdrücklich gesagt worden, dass wir eine Lösung finden werden. Wir haben dann diese Lösung in ein Gesetzespaket gegossen und haben gesagt, wir wollen den Menschen und den Betroffenen vorher per Gesetz sagen, was auf sie zukommt und dass wir weiterhin die Privilegierungstatbestände hier in unserem Gesetzentwurf ganz klar weiterhin geregelt haben. Ich glaube, dass das wichtig und richtig ist. Nicht irgendwo 2010 - und da kommen Sie wieder mit Ihrem Übergangsgesetz, Herr Kuschel. Sie wissen doch ganz genau, nehmen Sie doch mal die Anhörung her, wir haben ja so einen Stapel gekriegt, wo sehr viele der Anzuhörenden ganz klar das ablehnen. Sie sagen, überflüssig, nicht verfassungsgemäß, brauchen wir nicht. Das sagt alles. Sie wollen das nur alles weiterschieben. Nein, wir sagen den Menschen, ihr könnt euch darauf verlassen, wir haben das Gerichtsurteil jetzt noch mal zum Anlass genommen, um das alles verfassungsgemäß zu machen. Ich sage Ihnen, ich bin fest davon überzeugt, das Verfassungsgericht - Sie können ja alle Gerichte früh, mittags und abends anrufen, das ist Ihr gutes Recht. Der Verfassung haben Sie zwar damals nicht zugestimmt, aber Sie haben das gute Recht, das Gericht anzurufen und entsprechende Dinge auch einzubringen. Aber ich sage Ihnen, es wird nicht dazu kommen. Wir haben nämlich die Spitzenverbände erstens, wie gesagt, die öffentliche Sitzung, zweitens waren die Spitzenverbände informiert und drittens haben wir nur