Protokoll der Sitzung vom 07.08.2009

Es gibt eine weitere Redeanmeldung. Herr Abgeordneter Höhn für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehren Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, entschuldigen Sie meine Förmlichkeit, aber die Schnoddrigkeit und die Kaltschnäuzigkeit mit der Sie eben hier versucht haben, Dinge, Abläufe, Tatsachen und Äußerungen zu Ihren Gunsten zu verdrehen, das ist schon ein starkes Stück, Herr Kollege.

(Beifall SPD)

So etwas habe ich in diesem Hohen Haus schon lange nicht erlebt und ich werde dafür sorgen, dessen können Sie sicher sein, dass die Dinge, die Sie hier von sich gegeben haben in Bezug vor allen Dingen auf die SPD-Fraktion, hier richtiggestellt werden.

Zum Ersten: Bleiben wir mal bei der inhaltlichen Frage, wobei an dieser Stelle - das will ich ganz deutlich betonen - das von der CDU-Fraktion an den Tag gelegte Verfahren in diesem Gesetzgebungsverfahren auch hier zur Sprache komme muss. Sie können sicher sein, auch das werde ich tun.

Zum Inhaltlichen: Für Sie, Herr Carius, für alle hier in diesem Plenum zum Mitschreiben, ich wiederhole mich da zu meinen Äußerungen, die ich im Ausschuss schon gestern und vorgestern getan habe:

Die SPD-Fraktion ist für eine weitere Überprüfung von Abgeordneten des Thüringer Landtags in der 5. Wahlperiode.

(Beifall SPD)

Diesen Satz können Sie nicht ignorieren. Wenn Sie es dennoch tun, dann spricht das für sich, aber bestimmt nicht für Sie. Wenn ich sage, wir sind für eine Überprüfung, dann lohnt es sich aber auf alle Fälle, meine Damen und Herren, das bis jetzt geltende Gesetz auch unter dem Lichte des Urteils vom 1. Juli des Thüringer Landesverfassungsgerichts etwas näher zu beleuchten. Ich sage das auch deshalb, meine Damen und Herren, weil ich - und das sage ich auch ganz bewusst - das zweifelhafte Vergnügen hatte, diesem Gremium, das diese Überprüfung von Abgeordneten auszuwerten hat, in Stellvertreterfunktion beiwohnen zu dürfen, weil ich am eigenen Leib erlebt habe, welche Wirkungen und welche Rechtswirkungen dieses Gesetz tatsächlich entfaltet. Es lohnt sich auf jeden Fall, noch einmal einen Blick darauf zu werfen, was denn nun am 1. Juli das Verfassungsgericht Thüringen zu diesem Abgeordnetenüberprüfungsgesetz geurteilt hat. Wir alle wissen - das hat der Kollege richtigerweise erwähnt -, dieses Urteil erging in zwei Teilen. Zum einen hatte das Gericht über die Organklage der Abgeordneten Leukefeld zu entscheiden und sah in dem Beschluss des eben von mir angesprochenen Landtagsgremiums über die Parlamentsunwürdigkeit ihrerseits einen Verstoß gegen Artikel 53 der Thüringer Verfassung. Der Grund dafür war, dass das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz gerade keine Parlamentsunwürdigkeit vorsieht, bis jetzt, wenn ein Abgeordneter für die sogenannte K 1 gearbeitet hat. Zunächst einmal - und das darf ich feststellen - hat der eingereichte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der diesem - ich sage das bewusst - Hauruckverfahren vorangegangen ist, zunächst keine Erweiterung des Tatbestandes der Parlamentsunwürdigkeit auf die Mitarbeit bei der K 1 vorgesehen. Die CDU-Fraktion hat dies aber mit einem Antrag nachgereicht.

Nun haben wir am gestrigen Tage eine Anhörung zur Kenntnis genommen, über deren Umstände ich sicher hier an einigen Stellen noch etwas sagen muss, aber interessanterweise hat Frau Neubert als Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen genau an dieser Stelle eine interessante, auch mündliche Ausführung, die uns mittlerweile auch schriftlich vorliegt, gemacht. Ich will aus diesem Papier zitieren. „Obwohl es plausibel wäre, auch die hauptamtlichen Mitarbeiter der K 1 in die Überprüfung einzubeziehen, kann dies nicht in das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz aufgenommen werden, da es eine von vornherein unwirksame Vorschrift wäre, da das Stasiunterlagengesetz eine Beauskunftung zu diesem Personenkreis nicht zuließe.“ Was heißt das, meine Da

men und Herren? Ich gehe davon aus, diese Aussage ist rechtlich recherchiert. Das heißt mit anderen Worten, dass jetzt hier ein Änderungsantrag zu diesem Abgeordnetenüberprüfungsgesetz durch die CDU-Fraktion vorliegt, von dem von Anfang an klar ist, dass er rechtswidrig wäre, meine Damen und Herren. Das ist das eine. Wenn wir dann das Urteil des Landesverfassungsgerichts uns etwas genauer beleuchten, wenn Sie dann zum zweiten Teil, als es um die abstrakte Normenkontrollklage der Fraktion DIE LINKE ging, wo mit einer denkbar knappen, eigentlich mit der knappsten aller Entscheidungen, die dieses Gericht in der Lage ist zu fällen, eine Entscheidung gefällt worden ist mit 5 : 4 Richterstimmen, dass ein Gremium des Landtags und eben nicht der Landtag selbst diese Parlamentsunwürdigkeit feststellen kann, und wenn man sich dann noch diese vier Sondervoten etwas genauer anschaut, die dazu eingereicht oder angehängt worden sind an dieses Urteil, dann stellen sich die Regelungen des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes insgesamt in einem sehr zweifelhaften Lichte dar. Deshalb, meine Damen und Herren, hat die SPD-Fraktion, um unserem Anliegen zur erneuten Überprüfung in der 5. Legislatur dennoch Rechnung tragen zu können, aber auf einer rechtlich wesentlich effizienteren und, wie ich finde, auch besseren Basis, vorgeschlagen, auch schon im Ausschuss, die Regelungen des Deutschen Bundestags für Abgeordnete des Deutschen Bundestages hier in das Thüringer Überprüfungsgesetz zu übernehmen, wo, kurz ausgeführt, keine Regelüberprüfung, also keine Generalklausel zur Überprüfung, vorgesehen ist, sondern der Deutsche Bundestag greift an dieser Stelle auf verdachtsbezogene Überprüfungen bzw. anlassbezogene zurück. Wir wissen alle, auch heute noch gibt es die Recherchen durch Journalisten, wo solche Vorgänge zutage treten können. Es ist auch möglich, dies auf eigenen Antrag zu ermöglichen. In den daran anschließenden oder daran andockenden Richtlinien des Deutschen Bundestags ist als schärfste Waffe, als Sanktion für die Abgeordnetenüberprüfung des Bundestags, etwas vereinfacht ausgedrückt, die Öffentlichkeit als das schärfste Schwert oder als die Richtschnur vorgesehen. Wenn wir dann noch wissen, dass das Thüringer Verfassungsgericht schon vor Jahren die ursprünglich einmal vorgesehene Sanktion des Verlustes des Mandats für nichtig erklärt hat, das heißt, dass wir als Wirkung ebenfalls nur noch - ich will das nicht in Zweifel ziehen, es ist notwendig, dass die Öffentlichkeit über diese Tätigkeiten von Abgeordneten Bescheid weiß -, aber wenn man all diese Dinge zusammenfasst, dann bleibt für uns als SPD-Fraktion, dann bleibt für mich nur eine Schlussfolgerung: Dieses Gesetz, das wir jetzt hier in Thüringen haben, kann nicht einfach nur so verlängert werden, damit einem relativ durchsichtigen - und ich sage auch ganz deutlich -, sehr populistischen Ansatz der CDU-Fraktion an dieser

Stelle Rechnung getragen wird. Denn warum tun Sie das in dieser Eile, meine sehr verehrten Damen und Herren? Sie wissen doch genau um die Schwächen dieses Gesetzes. Sie wissen es, dessen bin ich mir sicher. Aber dennoch versuchen Sie auf wirklich populistische Art und Weise mit dem Thema Stasi kurz vor der Wahl noch ein paar Punkte bei den Leuten zu erreichen, weil das immer ein beliebtes Thema vor allem für den Boulevard ist. Ich sage Ihnen, das wird nicht greifen.

Lassen Sie uns, das ist unser Vorschlag, zu Beginn der neuen Legislatur in aller Sachlichkeit und aller Fachlichkeit einen Gesetzentwurf zur erneuten Überprüfung der Abgeordneten der 5. Legislatur auf den Weg bringen, der seinen Namen verdient und der vor allen Dingen rechtlich haltbar ist. Die Problematik, Herr Carius, auf die haben Sie selber noch aufmerksam gemacht, die über dem Ganzen steht, das Auslaufen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, entzieht jeglicher Überprüfung nach 2011 die Grundlage.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Bun- des- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das kann man ändern.)

Das ist richtig, Herr Zeh, man kann das ändern. Ich persönlich hätte dagegen auch überhaupt keine Einwände, nur sind mir bislang von keiner, ich betone, von keiner Fraktion des Deutschen Bundestags Aktivitäten bekannt, die eine Verlängerung dieses StasiUnterlagen-Gesetzes zum Inhalt hätten. Möglicherweise kommt es noch, ich weiß es nicht. Derzeit ist das jedenfalls nicht in Sicht.

Meine Damen und Herren, so viel zur inhaltlichen Seite. Deshalb bin ich durchaus gewillt, hier von der fachlichen Seite her zu sagen, lasst uns wirklich dieses Gesetz so auf den Weg bringen, dass es uns keine juristischen Überraschungen mehr bietet.

Meine Damen und Herren, ich hatte es angedeutet, es gibt zu diesem Thema natürlich noch einige Sätze zu verlieren zu dem, was uns vor allen Dingen als Opposition in den letzten Tagen im Zusammenhang mit dem Verfahren zu diesem Gesetz ereilt hat. Ich finde, an dieser Stelle muss man im Thüringer Landtag auch einmal darüber reden, wie in diesem Hause die Geschäftsordnung an manchen Stellen zur Anwendung kommt, beinahe hätte ich gesagt, verbogen wird. Meine Damen und Herren, ich sage das ganz bewusst. Weil ich auch die eine oder andere Presseverlautbarung gelesen und zur Kenntnis genommen habe, die uns relativ einfache oder durchsichtige Beweggründe für unser Verhalten als SPD-Fraktion unterstellen, will ich denen natürlich auch sagen: So billig kann man sich die Sache nicht machen. So einfach gestrickt haben wir hier

nicht agiert. Ich habe die inhaltlichen Dinge hier dargelegt. Dazu habe ich keine weiteren Ausführungen zu machen.

Aber ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Es gibt einen Antrag der CDU auf Änderung dieses Gesetzes. Dieses Gesetz hat zunächst als einzige Änderung die Verlängerung des Außerkrafttretens zum Inhalt. Zu diesem Änderungsantrag wurde durch die Fraktion der CDU ein Antrag gestellt auf Vorabüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Das ist ein Verfahren, das die Geschäftsordnung zulässt, aber es ist die Ausnahme, das darf ich an dieser Stelle einmal festhalten. Ich habe auch meinen guten Grund dafür, das so zu formulieren.

Nun gab es kein Einvernehmen zwischen den Fraktionen auf die Vorabüberweisung, so dass die Geschäftsordnung wiederum zum Tragen kam und der Ältestenrat mit Mehrheit,

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Einstimmig.)

einstimmig bei Stimmenthaltungen - muss man aber auch fairerweise dazusagen - der Fraktion DIE LINKE, diese Vorabüberweisung beschlossen hat. So weit, so gut, das ist überhaupt nicht der Kritikpunkt.

Meine Damen und Herren, nach dieser Vorabüberweisung, die zunächst im Einvernehmen erfolgte auch mit meiner Fraktion, das will ich ganz deutlich betonen, hat dann die CDU-Fraktion mehrerlei nachgeschoben. Zum einen hat sie ihren Antrag auf Erweiterung - was ich eben erläutert habe -, die Einbeziehung von K 1-Mitarbeit in die Frage der Beurteilung von Parlamentsunwürdigkeit, beantragt, zum anderen hat sie beantragt, die für Mittwoch, den 5. August, um 16.00 Uhr, terminierte Ausschuss-Sitzung zu unterbrechen, nach vorherigem Beschluss zu einer mündlichen Anhörung, die am selben Tag, sozusagen im Anschluss an diese Ausschuss-Sitzung stattfinden sollte, wie gesagt, eine mündliche Anhörung, um anschließend nach dieser erfolgten mündlichen Anhörung, die im Übrigen nur eine Anzuhörende vorsah, die verehrte Frau Neubert als Beauftragte des Freistaats Thüringen für die Stasiunterlagen, um dann eine Beschlussempfehlung zu fertigen.

Wenn wir uns dann in Erinnerung rufen, dass bei einer mündlichen Anhörung, meine Damen und Herren, natürlich auch die Opposition die Möglichkeit haben muss, Anzuhörende für eine solche mündliche Anhörung vorzuschlagen, beide Oppositionsfraktionen das auch getan haben, wurde offensichtlich der CDU-Fraktion die Unmöglichkeit ihres Tuns bewusst,

nämlich eine Ausschuss-Sitzung einzuberufen, eine mündliche Anhörung mit ihrer Mehrheit zu beschließen und die Sache dann zu beenden, so dass man auf den genialen Vorschlag zurückgegriffen und mir ernsthaft als Vertreter der SPD-Fraktion vorgeschlagen hat: Na gut, wenn nicht am gleichen Tag, wir geben euch eine Frist von 24 Stunden, um eure mündlich Anzuhörenden einzuladen und dann zu dieser Anhörung auch zu erscheinen.

Meine Damen und Herren, ein solches Verfahren im Thüringer Landtag hat es bis dato noch nicht gegeben, das muss ich an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen. Was die Krönung des Ganzen noch bedeutet, indem man eine mündliche Anhörung - jetzt sag ich mal aus Oppositionssicht, eine mündliche Anhörung ist ja eigentlich was Tolles, das wünschen wir uns. Ich wäre froh gewesen, wenn die vielen Anträge der Opposition in den vielen Ausschüssen auf mündliche Anhörung in den letzten fünf Jahren so zum Tragen gekommen wären, mit dieser Schnelligkeit, wie das jetzt im Justizausschuss passiert ist.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist nicht passiert. Warum das so war, das müssen Sie sich selbst beantworten. Jetzt haben wir die Situation gehabt, dass das eigentlich in der Geschäftsordnung festgeschriebene Recht der Minderheit auf eine schriftliche Anhörung durch diesen Beschluss auf mündliche de facto ausgehebelt worden ist, weil - das war eine schöne Belehrung des Wissenschaftlichen Dienstes im Ausschuss - die mündliche Anhörung als übergeordnetes Recht über der schriftlichen stehe und ein Antrag, den ich natürlich hilfsweise gestellt hatte, auf schriftliche Anhörung nicht mehr zum Tragen gekommen ist. Das heißt, das Minderheitenrecht wurde mit einer mündlichen Anhörung und einer Anhörungsfrist von 24 Stunden de facto ausgehebelt. Deshalb, meine Damen und Herren, hat die Fraktion der SPD gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE um einstweiligen Rechtsschutz beim Thüringer Verfassungsschutz gebeten.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Es geht hier um den Schutz der Opposition, die Chancengleichheit von Opposition nach Artikel 59 der Verfassung. Das war der Grund und nichts anderes, meine Damen und Herren. Dass das ein gewichtiges Pfund war, scheint sich ja wohl mittlerweile dann auch im Verlaufe der Stunden in der CDUFraktion verfestigt zu haben. Denn nachdem Sie sich zunächst in den Mittagsstunden einem Vermittlungsversuch, ich sage jetzt bewusst, von allerhöchster Seite verschlossen haben, haben wir dann unseren Antrag beim Gericht eingereicht, das Verfahren

war im Gange, das Gericht stand bereit und war auch in der Lage zu entscheiden. Dann fiel doch irgendwie noch eine Frucht vom Baum der Erkenntnis auf die CDU-Fraktion, wohin auch immer. Jedenfalls hat die Fraktion mit der Erklärung ihres Ausschussvorsitzenden gestern im Ausschuss dahin gehend überrascht, dass man nun doch bereit sei, diese Anhörung nicht abzuschließen und nächste Woche Dienstag fortzusetzen, so wie übrigens beide Oppositionsfraktionen das im Ausschuss am Mittwoch schon vorgeschlagen hatten, das darf ich an dieser Stelle nicht vergessen.

Herr Abgeordneter Höhn, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fiedler zu?

Wolfgang, bitte schön.

Das entscheide ich. Ich wollte von Ihnen nur wissen, ob Sie sie zulassen.

Herr Abgeordneter Fiedler, bitte.

Gehe ich recht in der Annahme, Herr Kollege, dass Sie sich versprochen haben? Sie sprachen vom Verfassungsschutz und nicht vom Verfassungsgericht. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie Verfassungsgericht meinten?

Herr Kollege Fiedler, ich bin Ihnen dankbar für den Hinweis. Manchmal gehen die Emotionen dann doch etwas mit einem durch. Natürlich meine ich nicht den Verfassungsschutz, der hat andere Aufgaben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Gut, dass du die Frage zugelassen hast.)

Ja, das machen wir schon. Also Korrektur, ich meinte nicht den Verfassungsschutz, sondern das Verfassungsgericht. Jetzt muss ich überlegen, wo ich stehengeblieben war. Ich war eigentlich schon fast bei der Zusammenfassung.

Meine Damen und Herren, was mich besonders bedrückt bei dieser Geschichte, damit will ich es dann auch bewenden lassen, ist die Tatsache, dass hier Geschäftsordnungsabläufe nicht im Interesse des Parlaments gestaltet werden, sondern im Interesse einer Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Unterstellung!)

Ich hätte niemals geglaubt, dass ich irgendwann in meiner nunmehr fast zehnjährigen Mitgliedschaft in diesem Hohen Hause den manchmal etwas knorrigen ehemaligen Landtagsdirektor Herrn Prof. Dr. Linck noch einmal in Erinnerung rufen muss. Ich habe mich oft mit ihm über fachliche Dinge nicht im Einvernehmen auseinandergesetzt, aber eines muss man von ihm ganz deutlich sagen: Er war ein wahrer Verfechter des Parlamentarismus. Er hat die Rechte des Parlaments sehr, sehr hochgehalten.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das zum Abschluss auch noch mal sagen: Das habe ich in den letzten fünf Jahren öfter vermisst, als mir das lieb gewesen ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Abgeordneter Carius, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrter Kollege Höhn, lassen Sie mich eines vorab sagen, Ihre Larmoyanz ersetzt Sachkenntnis und solide Rechtskenntnis leider in keiner Art und Weise.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: … Jetzt ist es aber langsam albern.)

(Beifall CDU)

(Unruhe SPD)

Nein, das ist nicht albern. Ich werde nicht albern, sondern ich beziehe mich jetzt auf das, was Sie hier vorgetragen haben, auf diesen Unsinn zu unserem Antrag, den Sie erzählt haben. Sie haben gesagt, der Antrag der CDU-Fraktion würde vorsehen, dass alle hauptamtlichen Mitarbeiter der K 1 aufgenommen würden in die Stasiüberprüfung. Ausweislich unseres Antrags ist das eben gerade nicht der Fall. Ich darf auch aus der Begründung vortragen: „Damit, dass wir nur die inoffiziellen Mitarbeiter der K 1 aufnehmen in das Gesetz, wird auch die Wertung