Herr Minister, anschließend an die Entschließung der Konferenz, die jetzt schon genannt worden ist, dort wird die Auffassung vertreten, dass nach dem jetzigen Stand der Technik aus den so genannten nicht codierten Abschnitten der DNA über die Identitätsfeststellung hinaus Zusatzinformationen zu entnehmen sind, verwandtschaftliche Beziehungen, wahrscheinliche Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen, aufgrund räumlicher Nähe zu nicht codierten eben auch die Möglichkeit, bestimmte Krankheiten zu erkennen. Hat diese Auffassung, hat diese Position der Datenschutzkonferenz bei der Entscheidung, sich an dieser Bundesratsinitiative zu beteiligen, bei Ihnen eine Rolle gespielt und wie?
Zunächst ist unglaublich streitig, was da wirklich zu entnehmen ist. Es gibt auch die krasse und auch wissenschaftlich begründbare Auffassung, es sei dort nicht mehr als eben dieses zu entnehmen. Aber ich denke, der Streit darüber ist relativ müßig, weil hinter dieser Frage steckt, es könne Missbrauch betrieben werden. Es ist natürlich Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, dass sie es eben nicht auf Missbrauch anlegen.
Weitere Nachfragen gibt es nicht, Danke schön. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/573, Abgeordneter Matschie, SPDFraktion.
In der Plenardebatte am 28. Januar 2005 sprach sich Ministerpräsident Dieter Althaus auf Nachfrage ausdrücklich gegen ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD aus. Am 9. Februar 2005 äußerte Dieter Althaus in einem Interview mit dem Deutschlandradio Berlin: "Falls ein NPD-Verbot wirklich umsetzbar ist, sollte man natürlich rechtsradikale Parteien, wie die NPD, verbieten. … Deshalb glaube ich, müsste wirklich erst exakt vorbereitet werden, damit ein solcher juristischer Weg am Ende auch erfolgreich begangen werden kann."
1. Angesichts der widersprüchlichen Aussagen des Ministerpräsidenten: Welche Position nimmt die Landesregierung zu einem Antrag auf Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht ein?
2. Welche Voraussetzungen sieht die Landesregierung für ein erneutes Parteiverbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht?
3. Welche Schritte hat die Landesregierung bereits eingeleitet, um ein solches Verbotsverfahren "exakt vorzubereiten", wie vom Ministerpräsidenten als Erfolgsvoraussetzung zum Ausdruck gebracht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Vorbemerkung: Die Widersprüche, die Herr Matschie in den Aussagen des Ministerpräsidenten zu erkennen glaubt, sind konstruiert. Dennoch nehme ich die Mündliche Anfrage gern zum Anlass, die Haltung der Landesregierung noch einmal zu verdeutlichen.
Zu den Fragen 1 und 2: Voraussetzung für einen erneuten Antrag auf Verbot der NPD ist, dass die Verfassungswidrigkeit der NPD in der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.03.2003 geforderten Weise nachgewiesen werden kann. Das Dilemma, vor dem Bund und Länder stehen, ist bekannt. V-Leute werden auf der einen Seite benötigt, um die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NPD zu beobachten. Ihre Tätigkeit kann auf der anderen Seite den Erfolg eines Verbotsverfahrens gefährden. Ein neuer Antrag auf Verbot der NPD kommt daher nur in Betracht, wenn Bund und Länder gemeinsam der Auffassung sind, dass dieses Problem gelöst und der Erfolg des Antrags gewährleistet ist.
Zu Frage 3: Mit dieser Frage soll der Eindruck vermittelt werden, ein einzelnes Land kann den Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht stellen. Antragsberechtigt sind aber nach § 43 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Das heißt, dass Bund und Länder gemeinsam die Frage eines erneuten Verbotsantrags prüfen müssen. Thüringen leistet hierzu seinen Beitrag, etwa im Rahmen der Innenministerkonferenz.
Herr Minister, können Sie mir sagen, ob die Thüringer Landesregierung ein solches erneutes Verbot anstrebt, ja oder nein?
Herr Matschie, letztlich zielt das darauf, was Sie meinen anführen zu müssen bezüglich der Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident hat in der Plenardebatte am 28. Januar 2005 vor übereilten Schritten im Zusammenhang mit einem Verbot der NPD gewarnt.
Im Interview mit dem Deutschlandradio Berlin hat der Ministerpräsident ein erneutes NPD-Verbotsverfahren an die Bedingung geknüpft, dass dieses auch tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat. Von einem Widerspruch zwischen den beiden Aussagen kann also keine Rede sein.
Herr Minister, ist Ihnen entgangen, dass der Ministerpräsident auf meine Nachfrage ausdrücklich gesagt hat, er lehne ein erneutes NPD-Verbot ab? Deshalb frage ich Sie noch mal: Was ist die Position der Landesregierung? Streben Sie ein erneutes Verbot an, ja oder nein?
Diese Frage habe ich eben, Herr Matschie, beantwortet, und zwar dahin gehend, wenn dieses Verfahren tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat.
Herr Minister, wir waren vor kurzem zu einer Vorlesung des Honorarprofessors Dr. Jentsch in Jena. Stimmen Sie mir zu, dass man dieser Vorlesung, die vor großer Studentenschaft und vielen geladenen Gästen dort vorgenommen wurde, dass die Quintessenz des Ganzen war, dass Honorarprofessor Dr. Jentsch darauf hingewiesen hat, dass man die
Auseinandersetzung mit der NPD politisch vornehmen sollte und man dieses nicht strafrechtlich oder, sprich, verfassungsrechtlich dort vornehmen sollte.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/580, Abgeordnete Zitzmann, CDU-Fraktion:
Der Landkreis Sonneberg ist seit einigen Jahren gehalten, unter den derzeitigen finanziellen Rahmendaten alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Das Deutsche Spielzeugmuseum in der Stadt Sonneberg ist eine freiwillige Leistung.
Die überregionale Bedeutung des Museums spricht für sich. Der Erhalt des Deutschen Spielzeugmuseums kann nicht nur vom Landkreis und der Stadt gesichert werden.
1. Welche finanzielle Bezuschussung erhielt das Deutsche Spielzeugmuseum durch das zuständige Ministerium? (Ich bitte um Aufschlüsselung für die Jahre von 1994 bis 2004.)
2. Welche Förderanträge wurden - bezogen auf Frage 1 - seitens des Landkreises Sonneberg gestellt und vom zuständigen Ministerium bewilligt? (Ich bitte um Aufschlüsselung für die Jahre von 1994 bis 2004, sofern nicht unter Frage 1 schon ge- nannt.)
3. Wurden anderen Museen aus dem Landkreis Sonneberg Fördermittel vom Land gewährt und wenn ja, welche und in welcher Höhe? (Ich bitte um Auf- schlüsselung für die Jahre von 1994 bis 2004.)
4. Wie kann der Erhalt des Deutschen Spielzeugmuseums im Interesse des Landes und der Region gesichert werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Zitzmann in Drucksache 4/580 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Deutsche Spielzeugmuseum wurde 1994 für den Ankauf mit DM 3.000; 1996 für Investitionen mit DM 10.000 und im Jahre 2001 zweimal im Rahmen der Projektförderung mit insgesamt 29.500 DM - einmal 3.500 DM, einmal 26.000 DM bezuschusst.
Zu Frage 2: Der Landkreis Sonneberg hat in Ergänzung meiner Antwort zu Frage 1 1995 einen formlosen Antrag für Investitionen gestellt, der negativ beschieden werden musste. Im Jahre 2004 hat er einen Antrag für Investitionen gestellt, der durch Städtebaufördermittel abgedeckt wurde, und zwar Fassadensanierung in Höhe von 100.000 DM. Darüber hinaus bat das Landratsamt Sonneberg für das Spielzeugmuseum um Aufnahme in die institutionelle Förderung durch den Freistaat Thüringen mit einer Summe in Höhe von DM 200.000; dieser Bitte konnte nicht entsprochen werden.
Zu Frage 3: Ja, es wurden weitere Museen des Landkreises Sonneberg gefördert, diese befinden sich jedoch nicht in Trägerschaft des Landkreises. Es würde den Zeitrahmen überziehen, alle diese Museen jetzt hier aufzuzählen. Ich kann Ihnen dazu aber gern eine Liste überreichen.
Zu Frage 4: Der Erhalt des Spielzeugmuseums Sonneberg ist regional zu sichern. Hier ist auf die in den anderen Regionen des Freistaats praktizierte Möglichkeit des Zusammenwirkens in Zweckverbänden zu verweisen. Im Rahmen des Landeshaushalts sind außerdem auf Antrag Projektförderungen durch den Freistaat möglich.
Herr Staatssekretär, gehört Sonneberg zu den Gemeinden, die Ausgaben aus dem Titel "Ausgleich für besondere kulturelle Belastungen" erhielten?
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich dem Staatssekretär Bauer-Wabnegg. Die Fragen sind beantwortet. Ich komme zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/583, Abgeordneter Bärwolff, PDS-Fraktion.
In seiner 20. Sitzung am 13. Dezember 2004 hat der Landesjugendhilfeausschuss eine Protestnote verabschiedet, in der er sich gegen die geplanten Kürzungen der Landesregierung wendet. "Mit den aktuell geplanten Kürzungen für das Haushaltsjahr 2005 ist eine Situation erreicht, in der sich die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses veranlasst sehen, energisch Widerspruch einzulegen. Grundsätzlich sind in allen Bereichen Kürzungen vorgesehen. Einige Aufgabenfelder sollen ersatzlos gestrichen werden. Das führt zu weiteren massiven Einschnitten in allen Angebotsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in den Bereichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit."