Protokoll der Sitzung vom 21.04.2005

Zur Entlastung des Rechnungshofs: Hier ist wie immer nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte, und deshalb ist die Zustimmung für diesen Teil unserer Meinung nach völlig unproblematisch. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn eine Wand vom Schimmel befallen ist, dann hilft es nichts, neue Tapete darüber zu kleben.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Jahrelang hat die SPD-Fraktion immer wieder gewarnt, aber in Thüringen wurden die Weichen nicht für die Zukunft gestellt, sondern alle Probleme einfach mit Geld zugekleistert. Die finanziellen Folgen haben wir nun zu tragen. So stellt der Rechnungshof fest, dass im Jahr 2002 das erste Mal in der 15-jährigen Nachwendegeschichte des Freistaats Thüringen der Haushaltsausgleich nicht erreicht wurde. Um sage und schreibe 152,6 Mio. € hat die Landesregierung den Haushalt 2002 überzogen. Für eine solche Finanzpolitik kann die SPD-Fraktion der Landesregierung keine Entlastung gewähren.

(Beifall bei der SPD)

Es zeigt sich auch einmal mehr, dass es nicht sinnvoll ist, in wirtschaftlich weniger stabilen Zeiten Doppelhaushalte zu erstellen und zu verabschieden. Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, diesen Fehler für 2006/2007 nicht zu wiederholen.

Meine Damen und Herren, die Ursachen des enormen Fehlbetrags in 2002 kennt jeder und haben wir auch schon etliche Male besprochen. Zum Teil sind es die Steuerausfälle wegen zu geringen Wirtschaftswachstums, die daran schuld sind. Zum Teil wurden weitere Steuerausfälle durch unsere Landesregierung durch Blockade im Bundesrat bewusst in Kauf genommen. Man muss aber auch klar feststellen, dass die regierende CDU in Thüringen ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Die SPD hat die dringend notwendige Verwaltungsreform seit Jahren angemahnt, aber jahrelang wurde nicht gehandelt und jetzt wird uns eine rudimentäre Ansammlung von Kürzungen und Streichungen als Behördenstrukturreform verkauft.

Meine Damen und Herren, wenn der Schimmelpilz in der Wand steckt, dann muss man zuerst die Ursachen analysieren. Anschließend ist zielgerichtetes Handeln, nämlich das Trockenlegen des Mauerwerks gefragt. Die Thüringer CDU haut stattdessen 10 Löcher in die Wand und nennt den entstandenen Schweizer Käse dann Behördenstrukturreform und hofft, dass die Löcher für Trockenheit in der Wand sorgen werden.

Meine Damen und Herren, wir werden heute Abend im Tagesordnungspunkt 9 noch ausführlich über die Behördenstrukturreform beraten. Aber grundlegend möchte ich schon jetzt feststellen:

1. Die Reform kommt um Jahre zu spät.

2. Sie greift offensichtlich nur sehr langsam.

3. Sie ist konzeptionslos, weil an vielen Stellen einfach der Zufall entscheidet, zum Beispiel, wo neue oder sanierte Immobilien gerade stehen.

Man kann eine solche Reform nicht loslösen von den zukünftigen Gebietsstrukturen im Freistaat. Auf der Basis einer Gebietsreform hätte ein in sich geschlossenes Konzept zur Verwaltungsreform erarbeitet werden müssen, woraus dann ein schlüssiges und fundiertes Personalentwicklungskonzept zu entwickeln wäre. Dies alles hat die CDU in Thüringen verschlafen bzw. den mahnenden Zeigefinger der Opposition bewusst ignoriert.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in den vergangenen Wochen hat die Thüringer Finanzministerin öffentlich eingestehen müssen, dass auch der Haushaltsausgleich 2004 nicht gelungen ist und dass trotz zweier Nachtragshaushalte ein Defizit von mehr als 147 Mio. € zu verzeichnen ist. Dies zeigt einmal mehr, dass die Landesregierung selbst im vergangenen Herbst nicht willens war, das gesamte Ausmaß der finanzpolitischen Misere in Thüringen auf den Tisch zu legen. Bei dem Defizit 2004 können Sie, meine Damen und Herren von der CDU, auch nicht mit neuen Steuereinbrüchen argumentieren, da die Novembersteuerschätzung 2004 kaum welche brachte und die Finanzministerin sich ja gebrüstet hat, diese geringen Veränderungen im Nachtragshaushalt berücksichtigt zu haben. Im Gegenteil, der 2. Nachtragshaushalt 2004 war von Anfang an geschönt. Die Nettoneuverschuldung wurde zwar ohnehin auf gigantische 988 Mio. € geschraubt, damit sie aber nicht über 1 Mrd. € stieg, was optisch natürlich nicht sehr gut aussehen würde, wurde die Globale Minderausgabe 2004 von 34,9 Mio. € auf sage und schreibe 189,3 Mio. € erhöht. Ich erinnere daran, dass der 2. Nachtragshaushalt Mitte November beschlossen worden ist. Wir haben Ihnen, sehr verehrte Frau Finanzministerin, vorausgesagt, dass dieser Betrag in anderthalb Monaten bis zum Jahresende nicht zu erwirtschaften ist. Aber Sie verteidigten tapfer wider besseres Wissen Ihre Position. Wer soll Ihnen dann heute noch glauben?

Meine Damen und Herren, die so genannten Bemerkungen allgemeiner Art im Rechnungshofbericht halten der Landesregierung offen den Spiegel vor das Gesicht. Auch wenn sich der Rechnungshof zunehmend mit einer Auflistung der Fakten begnügt, ohne eine Bewertung abzugeben, sind diese Bemerkungen hilfreich bei der Bewertung der finanziellen Gesamtsituation Thüringens. Sie zeigen den

Offenbarungseid nach 15 Jahren CDU-Herrschaft im Freistaat. Es sind nicht die kleinen Feststellungen in den Einzelplänen, die Thüringen bis kurz vor den Abgrund gebracht haben, es ist die seit Jahren mehr auf Schein als auf Sein setzende unehrliche Finanzpolitik der regierenden CDU.

Meine Damen und Herren, in seinen Bemerkungen zu den Einzelplänen geht der Rechnungshof traditionell ins Detail. Hier werden ausgewählte Prüfungsfeststellungen wiedergegeben. Sieht man sich die Darlegungen an, dann stellt man fest, dass es eine Reihe von Kritikpunkten gibt, die schon seit langem bekannt sind, ohne dass die Regierung die entsprechenden Konsequenzen gezogen hat. Exemplarisch dafür ist die Feststellung des Rechnungshofs, dass bei vielen finanzwirtschaftlichen Maßnahmen, sprich den Förderprogrammen, eine Erfolgskontrolle fehlt. Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit spielen nach Auffassung des Rechnungshofs bei den Förderprogrammen bisher keine oder nur eine geringe Rolle. Das muss sich ändern, meint nun auch die Landesregierung und kündigt in ihrer Stellungnahme eine Berücksichtigung an. Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, hatte die Landesregierung im Rahmen der von der SPD beantragten und durchgesetzten Subventionsberichterstattung schon genügend Möglichkeiten, dies zu berücksichtigen. Aber dazu kommen wir ja im anschließenden Tagesordnungspunkt noch detaillierter.

In Sachen Ineffizienz bei der Durchführung von Förderprogrammen kann Ihnen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, jeder Bürgermeister in Thüringen ein Lied singen. Die Unwirtschaftlichkeit fängt oft schon bei der Beantragung an, wenn Förderanträge nicht in elektronischer Form vorliegen oder auch nicht in elektronischer Form bearbeitet werden können. Eine einfache Word-Vorlage würde reichen.

Der Rechnungshof geht in seiner Kritik jedoch noch weiter. Zu viele Arbeitsschritte werden manuell getätigt und die Programmvielfalt ist zu groß. Sicherlich ist klar, dass insbesondere die EU-Förderprogramme spezielle Verwaltungssoftware benötigen, aber die Ineffizienz fängt bei den einfachen Landesprogrammen an und da hat die Regierung die volle Gestaltungshoheit.

Meine Damen und Herren, zum Flugwesen hat Herr Huster hier schon ausführlich gesprochen, ich will gar nicht weiter darauf eingehen. Die Verkehrslandeplätze scheinen es der Landesregierung ja angetan zu haben. So ist auch im Rechnungshofbericht kritisiert worden, dass ein Verkehrslandeplatz sehr großzügig ausgebaut wurde. Der Flugplatz Altenburg war es nicht, so viel kann ich ja sagen, ohne ein Geheimnis aus dem Haushalts- und Finanzaus

schuss zu verraten, schon allein deshalb, weil es mit der Großzügigkeit in Sachen Altenburg-Nobitz bei dieser Landesregierung nicht so weit her ist.

Im Bereich der beruflichen Erstausbildung sehe ich eine große Verpflichtung des Staates, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass alle jungen Menschen eine Chance bekommen. Der Freistaat Thüringen gibt schon seit Jahren eine Menge Geld dafür aus, Ausbildungsverbünde zu fördern. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht die Vergabe von Geldern an einen solchen Ausbildungsverbund, der mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Fördermittel überfordert war. Wenn dann die CDU in ihrem Vorschlag für die vorliegende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses die Landesregierung auffordert - ich zitiere, Frau Präsidentin, wenn Sie es gestatten -, „sofern Zweifel bestehen, nur Ausbildungsverbünden Zuwendungen auszureichen, die eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sicherstellen können“, dann ist das so wie die Aufforderung der Landesregierung, sich an die Landeshaushaltsordnung zu halten. Das Geforderte ist gültiges Haushaltsrecht. Hat die CDU-Fraktion so wenig Vertrauen in die richtige Handlungsweise ihrer Landesregierung?

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich mich beim Thüringer Rechnungshof für seinen Jahresbericht und auch bei allen Beteiligten im Haushalts- und Finanzausschuss für die konstruktive Diskussion bedanken. Der Bericht gibt dem Thüringer Landtag und auch der Öffentlichkeit einen Überblick über das Finanzgebaren des Landes, insbesondere im Jahre 2002, aber auch darüber hinaus. Er enthält wichtige Hinweise, wie in Zeiten knapper Mittel noch wirtschaftlicher und sparsamer mit den öffentlichen Geldern im Land umgegangen werden kann. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Lehmann, CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst herzlichen Dank an den Thüringer Rechnungshof für seinen Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahre 2002. Die Mahnungen, die teilweise auch berechtigte Kritik und die Anregungen des Rechnungshofs zur verantwortungsvollen Verwendung mit den uns anvertrauten Steuermitteln sind eine unverzichtbare Hilfe zur Wahrung des Budgetrechts des Parlaments und der

Planung der künftigen Haushalte. Ausführlich geht der Jahresbericht des Rechnungshofs auf die Entwicklung der wichtigsten Eckzahlen eines Haushaltsjahres, die Personalausgaben, Investitionsausgaben, Zins- und Schuldenentwicklung, ein. Zwischen der Vorlage des Berichts und dem heutigen Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2002 liegen die Regierungserklärungen unseres Ministerpräsidenten vom 9. September 2004 sowie die Beratungen und der Beschluss zum Haushaltsstrukturgesetz 2005. Ich denke, der Rechnungshof wird zustimmen, wenn ich sage, viele Hinweise und Anregungen des Rechnungshofs wurden mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2005 berücksichtigt bzw. sind mit der Regierungserklärung für die nächsten Jahre angekündigt worden. So stellt der Rechnungshof in seinen Schlussbemerkungen fest - Frau Präsidentin, ich zitiere -, „dass mittelfristig ein Haushalt ohne Nettoneuverschuldung das Ziel sein muss.“ Da das Land kaum zusätzliche eigene Einnahmequellen erschließen kann, müssen nach Meinung des Rechnungshofs die freiwilligen Leistungen des Landes auf den Prüfstand gestellt werden. Die Förderprogramme des Landes müssen grundsätzlich neu überdacht werden. Förderungen sollten nur noch wirtschaftsnah gewährt werden. Das bedeutet, dass nur noch Bereiche gefördert werden sollten, welche vorrangig zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts beitragen.“ Genau dies, sehr geehrter Herr Kollege Pidde, steht auf dem Programm der Landesregierung. Die Förderprogramme werden einer Evaluierung unterzogen und genau die Kriterien des Rechnungshofs dabei berücksichtigt. An dieser Stelle möchte ich den Anträgen der Opposition im Haushalts- und Finanzausschuss widersprechen, die eine Vorlage der Ergebnisse schon im Oktober dieses Jahres forderten. Nach unserer Ansicht ist es sinnvoller, die Ergebnisse der Evaluierung mit dem Subventionsbericht vorzulegen. Dabei ist viel besser nachzuvollziehen, wie die Förderprogramme in den letzten Jahren gewirkt haben und welche Konsequenzen aus diesen Ergebnissen gezogen werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2005 die Nettoneuverschuldung noch einmal erhöhen mussten, sind die Aussagen zur Gesamtverschuldung von besonderer Bedeutung. Sie alle wissen, dass wir ursprünglich schon 2006 einen Haushalt ohne neue Schulden beschließen wollten, wie übrigens Herr Eichel auch.

Ich möchte nicht noch einmal die Haushaltsdebatte vom 24. Februar 2005 wiederholen, dort sind ja die Gründe ausführlich benannt worden, die uns daran hinderten, dieses Ziel zu erreichen. Dies entbindet uns jedoch nicht, alle Kraft dafür einzusetzen, dass wir dieses Ziel für 2009 anstreben und auch errei

chen. Lassen Sie uns dabei Bayern als Vorbild nehmen. Bayern wird wohl als einziges Bundesland dieses Ziel bereits 2006 erreichen und will dann einen Haushalt ohne neue Schulden haben. Auch dort muss dieses Vorhaben gegen viele Lobbyisten und politische Gegner durchgesetzt werden. Doch am Ende wird Bayern seinen künftigen Generationen größere Gestaltungsspielräume erhalten und auch Gestaltungsspielräume schaffen als die Länder, die vor jeder schwierigen Entscheidung einknicken oder lieber den Weg der höheren Schulden dann eben gehen.

Wer, meine Damen und Herren, soll den Bundesländern noch helfen? Der Bund bricht seit Jahren sämtliche Verfassungsgrenzen und Stabilitätskriterien. Wie man hört, werden Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein und Nordrhein-Westfalen im nächsten Jahr dort stehen, wo das Saarland und Bremen bereits 1994 standen - vor der Zahlungsunfähigkeit. Damals hat der Bund und die Gesamtheit der deutschen Länder geholfen. Berlin und Bremen fordern schon jetzt weitere solidarische Hilfe des Bundes und der Länder und ich frage mich und Sie alle: Wer soll überhaupt noch helfen, wenn bis auf Bayern und Baden-Württemberg kein Land mehr Spielräume hat? Ich glaube nicht, dass diese beiden Länder den Rest der Republik retten können. Nein, meine Damen und Herren, nur durch ein konsequentes Umsteuern aller Gebietskörperschaften in ihrer Haushaltspolitik und ein Umsteuern des Bundes, Herr Kollege Pidde, kann für Deutschland wieder eine Zukunft, die auf finanziell sicheren Füßen steht, geschaffen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich deshalb noch einmal betonen: Thüringen hat in den letzten Jahren die verfassungsmäßigen Grenzen, aber auch die Vorgaben des Stabilitätspakts eingehalten. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes über das Bruttoinlandsprodukt 2004 zeigen deutlich, Thüringen hat mit 2,34 Prozent Anteil Neuverschuldung am Bruttoinlandsprodukt das 3-Prozent-Kriterium des Stabilitätspakts klar unterschritten. Ich betone jedoch auch, das kann uns nicht beruhigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ausführlich nimmt der Rechnungshof zur Verwendung der Solidarpaktmittel im Zusammenhang mit dem Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ Stellung. Wir alle kennen den Streit über die sachgerechte Verwendung der Solidarpaktmittel. Hier möchte ich noch einmal die harte Haltung der Bundesregierung zur gemeinsamen Finanzierung der Lasten aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen kritisieren. Am 5. April dieses Jahres hat Finanzminister Eichel deutlich gemacht, dass die jungen Länder nicht über das bisherige Maß hinaus unterstützt werden. Am gleichen Tag wurde bekannt, dass die Bundesregierung noch nichts von dem in die

Wege geleitet hatte, was das Bundesverfassungsgericht im Juni 2004 dem Bundesgesetzgeber zur Begrenzung der Renten ehemaliger DDR-Spitzenverdiener aufgetragen hat. Hier drohen weitere Belastungen von 100 Mio. € für die jungen Länder. Nun soll angeblich ein Arbeitspapier des Bundessozialministeriums vorliegen, das die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll. Ich finde es höchst merkwürdig, dass uns die Bundesregierung kritisiert, dass wir Gelder aus dem Solidarpakt zur Deckung dieser Lasten der deutschen Einheit verwenden, aber dann zunächst so zögerlich und am Ende im Schweinsgalopp die notwendigen gesetzlichen Grundlagen umsetzen will.

Ich fordere die Kollegen der SPD in diesem Hause auf: Machen Sie Ihren Genossen in Berlin deutlich, dass unsere Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts nicht durch die Untätigkeit der Bundesregierung torpediert werden dürfen.

(Beifall bei der CDU)

Und machen Sie deutlich, dass wir die Gelder des Solidarpakts liebend gern nur für Investitionen einsetzen würden, wenn uns die Steuer- und Wirtschaftspolitik des Bundes die notwendigen Einnahmen auch bescheren würde.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, zeigt dieses Beispiel auch, wie schnell sich die angeblich solide Gegenfinanzierung von Oppositionsanträgen zum Haushalt in kürzester Zeit in Luft auflöst. Die PDS wollte ursprünglich 42 Mio. € und die SPD wollte 22 Mio. € bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen zur Deckung ihrer Ausgabenwünsche einsparen. Wenn die Bundesregierung hier nicht endlich die Initiative ergreift, werden wir wohl wieder mit ÜPL-Ausgaben rechnen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein zweiter Streitpunkt über die richtige Verwendung der Solidarpaktmittel ist der Anteil, der an die Kommunen weitergereicht wird. Die Bundesregierung lässt 20 Prozent gelten. Thüringen gibt jedoch 34 Prozent dieser Mittel an seine Kommunen, den höchsten Anteil aller Länder. Würden wir dies nicht tun, müssten wir entweder die Schulden erhöhen oder den Kommunen weniger Mittel zuweisen. Ersteres würde zur Verfassungswidrigkeit des Haushalts führen; der zweite Weg würde die Situation in den Kommunen noch weiter verschärfen und das wollen wir ja alle nicht.

Lassen Sie mich an dieser Stelle mal etwas über die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts in Bezug auf die Kommunen sagen. Es ist an Populismus nicht mehr zu überbieten, wenn die PDS einerseits jetzt Verfassungsklage gegen den Haushalt 2005 einreichen will, weil angeblich die Kommunen zu wenig

Geld vom Land erhalten, andererseits uns aber vorwirft, der Haushalt wäre in Bezug auf die Nettoneuverschuldung nicht mehr verfassungsgemäß, da eventuell im Vollzug des Haushalts die Nettoneuverschuldung höher liegen werde als die eigenfinanzierten Investitionen. Das mag zunächst erst einmal hellseherisch klingen. Ich sage Ihnen: Wären wir Ihren Anträgen zur Finanzierung der zusätzlichen Mittel für die Kommunen gefolgt, dann hätten wir die Verfassungsgrenzen klar überschritten. Wären Sie dann auch vor das Verfassungsgericht gezogen? Sie sind einfach nicht glaubwürdig, wenn Sie die Forderungen nach mehr Schulden für die Kommunen auf der einen Seite unterstützen,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das aus Ihrem Mund. Bei dem Schuldenberg, der unter CDU-Verantwortung entstan- den ist.)

die ein klarer Verfassungsbruch sind, und dann - Sie können sich doch gern zu Wort melden, Herr Kollege Ramelow -, wenn die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts eingehalten wird, würden Sie dann den Gang nach Weimar suchen, weil eine Interessengruppe Ihrer Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt wurde? So haben Sie das ja jetzt angekündigt, meine Damen und Herren der PDSFraktion.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das gehört zum Selbstverständnis des Rechtsstaats.)

Das können Sie ja auch gern tun. Wir werden ja sehen, was dabei rauskommt.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechnungshofbericht enthält nicht nur kritische Punkte, sondern macht auch deutlich, wo die Regierung den Empfehlungen des Rechnungshofs gefolgt ist. 12 Fälle listet der Rechnungshofbericht ab Seite 169 beispielhaft auf, in denen die Landesregierung die Hinweise aufgegriffen und Fehler beseitigt hat. Dabei konnten auch Rückforderungen und Einsparungen für den Landeshaushalt in Höhe von 560.470 € erzielt werden. Allein die vom Rechnungshof lange Zeit gerügte Beteiligung an einer Klinik hat durch die Veräußerung der Anteile des Landes an dieser Klinik zu Einnahmen für den Landeshaushalt in Höhe von 27,5 Mio. € geführt. In anderen Bereichen sind auf Anregung des Rechnungshofs Verwaltungsverfahren und Verwaltungsaufgaben gestrafft und reduziert worden, so dass auch in diesen Bereichen langfristig mit Kosteneinsparungen gerechnet werden kann. Diese Beispiele zeigen, der Rechnungshof ist nicht nur Prüfer der Landesverwaltung, sondern auch unverzichtbarer Berater.

An dieser Stelle bedanke ich mich auch für meine Fraktion beim Rechnungshof für seine Arbeit und ich bitte Herrn Dr. Dr. Dietz, das auch den Mitarbeitern des Rechnungshofs zu übermitteln, für die Zuarbeit, für die Anregungen, Hinweise und auch für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss. Selbstverständlich richtet sich dieser Dank auch an die Landesregierung, die alles daran setzt, den Haushalt, so wie es auch das Parlament beschlossen hat, umzusetzen nach besten Mitteln und Möglichkeiten, und auch gut mit uns zusammenarbeitet.

(Beifall bei der PDS)