Sport als freiwillige Leistung, das ist die Konsequenz und die Folge aus dieser Entscheidung der CDU, von unserer Seite ist seit Jahren gefordert worden, dass wir uns darauf verständigen sollen, an welcher Stelle und wie Sport zur Pflichtaufgabe gemacht werden kann. Diese einfache Entscheidung könnte vieles von dem, was wir im Land zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf diesem Sektor vorfinden, aus dem Wege räumen. Diese Entscheidung obläge diesem Haus, sagen Sie also nicht, es wäre an dieser Situation, die beklagenswert ist, nichts zu ändern. Vor dem Hintergrund der drastischen und
gegen den massiven Widerstand der Kommunen durch die Mehrheit des Hauses beschlossenen Kommunalfinanzen stehen die Kommunen jetzt also vor einer kaum oder für die Mehrzahl gar nicht zu lösenden Aufgabe. Gute, hehre Ansprüche, Herr Grob, eines Gesetzes ohne entsprechende Finanzausstattung umzusetzen, ist keine lösbare Aufgabe. Für eine kinderbezogene Familienpolitik gemachte CDU-Vorschläge gleichen den Schaden der vergangenen Beschlüsse zum Landeshaushalt in diesem Bereich in keiner Art und Weise aus.
Herr Grob, deshalb einige Bemerkungen aus dem praktischen Leben. Belegt ist durch Feststellungen von Wissenschaftseinrichtungen und durch Langzeitstudien, dass Kinder heute im Vergleich zu 1980 weit weniger als 80 Prozent des Leistungsvermögens damaliger Kinder und Jugendlicher besitzen. Das heißt, ihre physische Leistungsfähigkeit ist drastisch im Vergleich zu 20 Jahren vorher reduziert. Ihre Forderung heißt, mehr Bewegung, mehr Aktivität und die ist berechtigt und die ist auch logisch. Sportvereine leisten dazu einen wichtigen, wenn nicht den wichtigsten Beitrag.
Sehen wir uns aber die praktische Situation mal einer Kommune in Thüringen an, welche Wirkungen erzielt das? Nehmen wir das Beispiel Gera: Eine Sportstättenauslastung bisher von über 95 Prozent, die Sporthallenbelegung im Grenzbereich, nicht alle Bedarfe der Vereine können realisiert werden, ein hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen in den Vereinen, über 14 Prozent der Gesamtbevölkerung treibt in Vereinen Sport und der Oberbürgermeister und ein CDU-Finanzdezernent haben auf Basis des Landeshaushaltsbeschlusses und der damit verbundenen Mittelzuweisung dem Stadtrat folgende Vorschläge gemacht, meine Damen und Herren: Schließung von Jugendeinrichtungen, Schließung von sechs Turnhallen, Aufgabe von 14 Sportplätzen, Schließung von zwei noch vorhanden Freibädern und Weiteres. Die Folgen dieser Vorschläge dürften selbst in diesem Haus erkennbar und absehbar sein. So geht es nicht. Das war allerdings auch die Meinung der Mehrheit der Stadträte.
Denken Sie, meine Damen und Herren, gerne hätte ich ja den Ministerpräsidenten oder die stellvertretende Ministerpräsidentin angesprochen, die befinden sich aber bei der Debatte nicht im Haus, also spreche ich den Sportminister an, denken Sie, Herr Reinholz, doch auch mal an die Nachfolgegeneration im Ministeramt. Auch die wollen weiterhin Thüringer Olympiasiegern und Weltmeistern zujubeln und mit ihnen und durch sie ins öffentliche Interesse geraten. Aber Spitze braucht Breite. Das heißt, sie braucht Breitensport, das Engagement der Übungsleiter und Trainer, den Wettbewerb und den sportlichen Vergleich und die dafür notwendi
gen Voraussetzungen für alle, insbesondere auch für unsere Jugend. Dazu sind Sportstättenschließungen und Sportbetriebsregeln unter Haushaltsvorbehalt, zu denen Sie die Kommunen mit ihrer Haushaltsaufstellung genötigt haben, untaugliche und kontraproduktive Mittel. Dem LSB-Chef ist zuzustimmen, der die Schmerzgrenze als erreicht ansieht und sie darf durch die Landesregierung mit dem nächsten Haushalt nicht überschritten werden. Das wäre eine erste Antwort zur Lösung des Problems. Mogelpackungen, wie in diesem Haus dargestellt, beruhigen zwar die Gemüter der Mehrheit hier in diesem vier Wänden, das Leben draußen sieht allerdings anders aus und braucht andere Antworten. Wir können uns eben nicht zufrieden geben mit der Feststellung des Ministerpräsidenten, dass wir an einigen Stellen...
Ich habe es gemerkt, Frau Präsidentin, mein letzter Satz: Wir können uns eben nicht zufrieden geben mit der Feststellung des Ministerpräsidenten, dass wir an einigen Stellen bereits feststellen müssen, dass wir kontraproduktiv sparen. Der Sport darf nicht zu dem Bereich werden, in dem kontraproduktiv gespart wird, aber die Landesregierung ist auf dem besten Wege dazu. Dazu sagen wir klar und deutlich nein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich jetzt in dieser Aktuellen Stunde noch einmal kurzfristig zu Wort gemeldet, weil ich ein paar Entgegnungen zur Rede von Herrn Gerstenberger noch gern machen würde. Damit wir uns nicht missverstehen, grundsätzlich kann ich meinen Vorrednern in weiten Teilen zustimmen, aber was Sie hier gesagt haben mit der Beteiligung von Sportvereinen an der Hallennutzung, an Betriebskosten und dergleichen, das möchte ich einmal an einem einfachen Beispiel zumindest hinterfragen. Ich sage ganz deutlich grundsätzlich ja, ich bin auch dafür. Aber es gibt leider eine Erscheinung, dass wir eine zunehmende Anzahl von Vereinen haben in einer Art und Weise, dass sich dort auch alte Herren und ältere Damen im Prinzip, damit meine
ich nicht das Lebensalter, sondern die nicht mehr dem jugendlichen Alter angehören, dort abends zum Freizeitsport treffen. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden. Aber in der Stadt Suhl beispielsweise steigt von Jahr zu Jahr die Anzahl der Vereine dadurch, dass sich solche Gruppen aus herkömmlichen bislang bestehenden Sportvereinen abspalten, ein Verein entsteht, der keinerlei Kinder- und Jugendarbeit mehr betreibt, sondern wo nur noch Freizeitinteressen von Bürgern nachgegangen wird.
(Zwischenruf Abg. Dr. Fuchs, PDS: Das sind Grundrechte der älteren Generation, da gehört der Sport genauso dazu.)
Ja, Frau Fuchs, das kann man ja so sehen, aber ich sage, zunächst ist natürlich auch ein Verein darauf angewiesen, dass die ältere Generation für die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen auch einen Solidarbeitrag leistet. Und ein Verein, der überwiegend nur aus Kindern besteht, wo die älteren Generationen, das ist leider ein Strukturproblem bei unserer Vereinen, fast völlig fehlt, dieser Verein kann auf Dauer nicht funktionieren. Deswegen, damit solche Abspaltungstendenzen in Zukunft nicht mehr in dieser Häufigkeit im Prinzip auftreten, dass wir auch mehrere Generationen in einem gesunden Verein behalten, denke ich, sollte man sich im Wesentlichen darauf beziehen, dass man solche Betriebskosten nur noch für Vereine, die den Kinder- und Jugendsport auch beitreiben, und es ist angemessen, dass das auch Senioren mit ihren Beiträgen unterstützen, generell festschreibt und damit vielleicht auch einen gewissen Solidargedanken in den Sport wieder hineinbringt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die erheblichen Sparzwänge aufgrund von Steuermindereinnahmen in den letzten Jahren veranlassten das TMWTA, das ja, wie Sie wissen, seit Sommer vergangenen Jahres in der Landesregierung für die Sportförderung zuständig ist, moderat und punktuell auch Kürzungen im Sport vorzunehmen. Das betrifft sowohl die allgemeine Sportförderung als auch den Bereich des Sportstättenbaus. Nicht sparen werden wir hingegen in den Förderbereichen, in denen das Land sich in Anteilsfinanzierungen mit dem Bund befindet, das sind z.B. die Zuwendungen für den Olympiastützpunkt Thürin
gen und das Wintersportzentrum Oberhof sowie auch die Förderung der Hochleistungssportstätten und die Kofinanzierung des Landes im Rahmen des „Goldenen Planes Ost“. Hier zu sparen, meine Damen und Herren, wäre 10 Monate vor Beginn der Olympischen Winterspiele in Turin und gut zwei Jahre vor der Rodelweltmeisterschaft in Oberhof wohl das falsche Signal. Deshalb gibt es hier auch klare Prioritäten. Ein weiterer Schwerpunkt der Sportförderung sind die Zuschüsse an den Landessportbund. Für die Projektfördermaßnahmen über den Landessportbund von bisher 1,4 Mio. € pro Jahr ist mit dem Haushaltsstrukturgesetz eine Umstellung auf höhere Zuflüsse aus dem Thüringer Sportwetten- und Lotteriegesetz hier in diesem Hause beschlossen worden. Dabei ist eine Anhebung der Lottoeinnahmen für den LSB von 8,1 Mio. € im Jahr 2004 auf 9,4 Mio. € im Jahr 2005 vorgesehen. Das haben Sie wohlweislich in allen Ihren Reden verschwiegen.
Damit wird je nach Spielumsätzen der Wegfall der Zuwendungen aus den Landeshaushaltsmitteln für diesen Bereich bei weitem ausgeglichen. Ein weiterer Schwerpunkt der Sportförderung bleibt auch die anteilige Finanzierung von Stützpunkt- und Landestrainern im Jugendbereich über den Landessportbund. In den vergangenen Tagen habe ich mit dem Herrn Präsidenten und mit Herrn Beilschmidt des Landessportbundes intensiv darüber beraten, wie wir es gemeinsam bewerkstelligen können, dass all die Nachwuchstrainer, die aus sportfachlicher Sicht dringend gebraucht werden, im Jahr 2005 auch angemessen finanziert und die Sportfachverbände darüber hinaus auch ihren arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden können. Aktuell sind 70 Stützpunkt- und Nachwuchstrainer im Gespräch. Das sind auf Vorschlag des LSB geringfügig weniger als in der Vergangenheit, da waren es 73. Allerdings stellt die dafür erforderliche Landesfördersumme von fast 2 Mio. € nach wie vor eine sehr erhebliche Summe dar. Aus sportpolitischer Sicht hält es die Thüringer Landesregierung jedoch für dringend erforderlich, die Nachwuchstrainer wie in den vergangenen Jahren zu fördern. Dies ist deshalb so wichtig, weil diese Trainer den leistungssportlichen Nachwuchs in hervorragender Weise betreuen und dafür sorgen, dass sich in fast allen Wintersportarten und in ausgewählten Sommersportarten Athletinnen und Athleten bis zur Weltspitze entwickeln können. Dabei sind die Erfolge unserer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine wirksame Werbung für den gesamten Freistaat und geben damit positive Impulse für den Tourismusstandort Thüringen.
Mit dem Landessportbund habe ich weiterhin auch die Auswirkung etwaiger Minderausgaben auf die sportmedizinische Grunduntersuchung der Nach
wuchssportler besprochen. Übereinstimmung herrschte dabei über die Fortführung des Programms aus Eigenmitteln des Landessportbundes, allerdings bei der Verringerung der Anzahl der Sportarten und unter Eigenbeteiligung der Sportorganisation oder der Eltern der betroffenen Sportler. Eine solche Eigenbeteiligung ist im Übrigen in den Ländern, in denen überhaupt ein solches Vorsorgeprogramm stattfindet, und das gibt es bei weitem nicht überall, von Anfang an üblicher Standard.
Im Bereich Sportstättenbau steht im Jahr 2005 schließlich nur ein Drittel der Mittel des Jahres 2001 zur Verfügung. Das wirkt sich zwangsläufig auf die Zahl der Fördermaßnahmen aus. Während im Jahr 2001 noch 141 Maßnahmen gefördert werden konnten, werden 2005 nur ca. 13 neu angemeldete, allerdings vor allem größere Vorhaben berücksichtigt werden können. Die größte Maßnahme ist in diesem Jahr der Umbau der Radrennbahn Erfurt mit einem Kostenumfang von über 5,4 Mio. €. Die Bundes- und Landesmittel können in Kürze bewilligt werden. Geplant ist der Teilabriss der vorhandenen 330Meter-Bahn und der Teilersatzneubau einer international üblichen und dem Regelwerk entsprechenden 250-Meter-Bahn.
Die Rodelbahn in Oberhof soll ab 2006 saniert werden, um für die Rodelweltmeisterschaft 2008 gerüstet zu sein. Ein entsprechender Maßnahmekatalog mit Kosten von über 5,2 Mio. € wurde erarbeitet. Die Finanzierung ist noch mit den Zuwendungsgebern Bund und Land sowie dem Bauträger zu klären.
Ebenfalls von Bedeutung ist die Mitfinanzierung des Bundessonderförderprogramms „Goldener Plan Ost“. Die für Thüringen verfügbaren Bundesmittel von 483.000 € werden kofinanziert und für die Sanierung des Hallenbades Eisenach bewilligt.
Erstmalig wird in Thüringen in diesem Jahr eine Schwimm- und Badeteichanlage in Schweina gefördert. Es bleibt abzuwarten, wie die Ergebnisse des laufenden Betriebs über eine gewisse Zeitspanne ausfallen. Erst dann kann man über eine Fortführung der Förderung zu diesen Anlagen entscheiden.
Insgesamt wurden für das laufende Jahr von den Trägern und Betreibern von Sportanlagen 212 Investitionsmaßnahmen mit einem Fördermittelvolumen von 23,3 Mio. € angemeldet.
Zu einem weiteren Schwerpunkt in der Förderung des Thüringer Sports möchte ich an dieser Stelle auch noch kurz Stellung nehmen, da er in den vergangenen Tagen mehrfach Thema der Medienberichterstattung war und auch heute schon Gegenstand einer Mündlichen Anfrage gewesen ist, das ist die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sportanla
Meine Damen und Herren, die Bereitstellung der Spiel- und Sportstätten öffentlicher Träger für gemeinnützige Sportvereine spielt eine zentrale Rolle für die Sportentwicklung in Thüringen. Dieser Bedeutung entsprechend fand im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren im Jahr 1994 eine bewusste Abwägung statt, die im Thüringer Sportfördergesetz in § 3 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 ihren Niederschlag gefunden hat. Die Landesregierung, und ich sage es noch mal für alle zum Mitschreiben und Mithören, plant diesbezüglich keine Änderung. Ich kann auch nicht nachvollziehen, nachdem ich das heute bereits in der Mündlichen Anfrage mehr als deutlich beantwortet habe, dass mir die Kollegen von SPD und PDS unterstellen wollen, ich hätte mich nicht deutlich ausgedrückt.
Auch die gemeinsame Erklärung des Landessportbundes Thüringen und des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zur Bedeutung des organisierten Sports und dessen Förderung in Thüringen vom 6. Juli 2004 tasten ebenfalls den § 14 des Thüringer Sportfördergesetzes nicht an. Gleichwohl wird die Notwendigkeit der verstärkten Eigeninitiative der Vereine, z.B. durch die Übernahme von Pflegearbeiten von Rasenflächen und Außenanlagen oder aber durch die freiwillige punktuelle Übertragung bzw. Übernahme kommunaler Sporteinrichtungen, gesehen. Herzlichen Dank.
a) Jüngste Polizeieinsätze in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/775 - Neufassung -
b) Ersuchen auf Abgabe einer Regierungserklärung zur Inne- ren Sicherheit in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/796 -
Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung ihres Antrags? Das ist auch nicht der Fall. Somit wird Aussprache zu den Anträgen gewünscht. Es liegen uns Wortmeldungen vor vom Abgeordneten Ramelow zu TOP 7 a und b. Abgeordneter Ramelow? Wenn Sie keine Aussprache dazu wünschen, kommen wir zur Abstimmung über die
Anträge. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/775 - Neufassung -. Wer ist … Ein Geschäftsordnungsantrag.
Dem Antrag ist stattgegeben. Erste Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/775 - Neufassung - in namentlicher Abstimmung. Ich bitte die Wahlhelfer, hier ihrer Arbeit nachzugehen und eröffne den Wahlgang.
Haben alle Abgeordneten ihre Stimmkärtchen abgegeben? Das ist offensichtlich der Fall, dann beende ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es wurden 79 Stimmen abgegeben, davon sind 78 Jastimmen und 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe An- lage 1). Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Es wurden abgegeben 81 Stimmen: Jastimmen 36, Neinstimmen 45 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.
Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zum Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/775 - Neufassung - angekündigt und ich erteile der Landesregierung das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, bevor ich mich zu den vier Polizeieinsätzen äußere, möchte ich eine grundsätzliche Bemerkung voranstellen. Wir sollten nicht, sehr geehrte Frau Taubert, wie Sie es
in Ihrem Antrag tun, den Eindruck erwecken, die innere Sicherheit in Thüringen sei gefährdet und unser Rechtsstaat ebenfalls.