Protokoll der Sitzung vom 03.06.2005

Völlig gegensätzlich, ich habe es vorhin schon gesagt, steht die Energiepolitik von CDU und CSU. Sie setzen nach wie vor auf Nutzung von Atomkraft, auch wenn mittlerweile die Wortwahl der Äußerungen in dieser Frage weniger forsch ausfällt. Im Juni 2000 hatte die CDU, damals von Herrn Koch und Herrn Stoiber, den Atomausstieg als schwerwiegende Fehlentscheidung, die von einer CDU-geführten Bundesregierung so schnell wie möglich korrigiert werden muss, kritisiert. Die Sprachregelung zur Fortführung der Atompolitik ist jetzt eine andere. Es wird nicht mehr von einer Umkehr aus dem Atomausstieg geredet, sondern von einer Verlängerung der Restlaufzeiten. Ob die CDU nach dem von ihr angestrebten Regierungswechsel neue Standorte für Atomkraftwerke ausschließen kann, kann angesichts der bisher vertretenen Position wohl kaum angenommen werden. Herr Reinholz, sagen Sie den Leuten im Wahlkampf, der uns ja bevorsteht, ob Sie Standorte für Atomkraftwerke in Thüringen ausschließen oder ob das denkbar ist.

An dieser Stelle noch eine kurze Bemerkung zu den hohen Energiepreisen in Thüringen. Sowohl bei Gas als auch bei Strom war bisher die Praxis der kartellaufsichtlichen Kontrolle in Thüringen zu großzügig. Seit Jahren ist es der Landesregierung bekannt, dass Thüringen mit die höchsten Energiepreise in Deutschland hat, und passiert ist erst einmal gar nichts. Wohl erst durch das Drängen der Wirtschaft wegen der hohen Energiepreise und des allgemeinen politischen Drucks wegen der Erhöhung der Gas- und Strompreise ist die Aufsicht des Landes aktiviert worden. Auf die Ergebnisse können wir ge

spannt sein. Also, meine Damen und Herren von der Landesregierung, sorgen Sie dafür, dass das Energiewirtschaftsgesetz so schnell wie möglich in Kraft treten kann,

(Beifall bei der SPD)

damit Energiekunden preiswerter versorgt werden und damit die Netzbetreiber Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen haben. Und sagen Sie den Leuten, wie eine Energiepolitik einer möglichen CDU-Regierung in Berlin aussehen würde. Setzen Sie weiter auf erneuerbare Energien oder wollen Sie eine Renaissance der Atomwirtschaft mit möglichen Standorten auch in Thüringen? Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Carius zu Wort gemeldet.

Ich denke, beim Energieeinspeisungsgesetz sollte man den Ball ruhig flach halten. Das Gesetz ist eingeführt worden unter einer schwarz-liberalen Koalition und es wird nicht unter einer schwarz-liberalen Koalition abgeschafft. Die Frage ist nur die des richtigen Maßes. Und wenn wir jetzt schon eine Belastung von einem halben Cent pro Kilowattstunde haben auf den Strom allein wegen der Windenergie, dann ist das richtige Maß meines Erachtens überschritten.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Jawohl.)

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Sehr richtig.)

Zunächst erlauben Sie mir eine Bemerkung zum Antrag der PDS „Grundsätze der Energiepolitik und die Preisspirale im Energiesektor“: Die Drucksache 4/810 ist ja eine Neufassung und Sie haben sich lobenswerterweise auch angepasst an das, was sich an Neuerungen ergeben hat. Leider haben Sie in Punkt 1.5 - das darf ich mal sagen - eine Überarbeitung verpasst. Hier heißt es: „Die Landesregierung wird aufgefordert darzulegen, mit welchen Möglichkeiten sie Verbraucher gegen überhöhte Preise schützt.“ Sprachlich richtig, wenn ich Sie verstehe, müsste es ja eigentlich heißen: „Die Landesregierung wird aufgefordert darzulegen, welche Möglichkeiten sie hat, Verbraucher gegen überhöhte Preise zu schützen.“ Denn dass allein Möglichkeiten schon etwas nützen, das werden Sie sicher nicht behaupten.

Zu Punkt 2, den Sie neu eingefügt haben - wie bitte?

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Das haben wir bei der Landesregierung vorausgesetzt. Sie trauen ihr das offen- sichtlich nicht zu.)

Wissen Sie, es geht doch einfach darum, dass Ihr Satz hier sprachlich nicht korrekt ist, und das können Sie ruhig zur Kenntnis nehmen.

(Unruhe bei der PDS)

Punkt 2 - Maßnahmen noch stärker zu unterstützen, die zum umfassenden Aufbau einer Energiewirtschaft auf der Basis regenerativer Energiequellen in Thüringen beitragen. Der Minister hat hier ausgeführt, dass wir bereits einen Anteil an Energieerzeugung durch nachwachsende Rohstoffe, regenerative Energien von 7 Prozent haben, während wir einen bundesweiten Durchschnitt von 3,2 Prozent haben. Offensichtlich haben Sie mittlerweile erkannt, dass Thüringen hier vor allen Dingen auch auf Betreiben der Unionsfraktion eine Vorreiterrolle einnimmt und - Sie erlauben mir das - ich erkenne hier bei Ihnen die etwas durchscheinende Absicht mit der Forderung nach einer noch stärkeren Förderung, sich diesen Erfolg nun neben Ihrer Brieftauben ans eigene Revers zu heften.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie werden nicht erwarten, dass wir dieses Manöver auch noch unterstützen.

Zu Punkt 3 - ein Energiewirtschaftsbericht. Dazu hat ja auch der Minister deutlich gesagt, dass es sowieso einen Teil des Jahreswirtschaftsberichts darstellt. Uns erschließt sich die Notwendigkeit eines solchen Energiewirtschaftsberichts jedenfalls nicht.

Meine Damen und Herren, im Bericht von Minister Reinholz ist deutlich geworden, welche Prinzipien die Landesregierung in der Energiepolitik verfolgt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nicht so ganz.)

Doch, doch, das lassen Sie uns schon mal selber klären. Uns ist es jedenfalls deutlich geworden. Wir können froh sein, dass sie deutlich machte, dass die Thüringer Energiepolitik sich dabei um eine marktgerechte Ausrichtung an die Leitgedanken von Preiswürdigkeit, Versorgungssicherheit und Ressourcenschonung bemüht.

Die Frage, die sich stellt, ist: Mit welchen Maßnahmen können wir im Land diese oben genannten Prinzipien

verfolgen? Da muss man schon noch mal auf die Kompetenzordnung schauen. Da haben wir nämlich an oberster Stelle die Europäische Union mit ihren Querschnittskompetenzen, die beispielsweise zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte und den Richtlinien führte und uns damit auch erst diese Novelle des Energiewirtschaftsrechts zum 1. Juli 2004 angezeigt hatte.

Wir haben dann zweitens den Bund. Der hat aus der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz den rechtlichen Rahmen für die Versorgung mit Energieträgern zu setzen sowie die Zuständigkeit für die Förderung von Energietechnologien.

Wir haben drittens die Länder, die neben den verfassungsmäßigen Mitwirkungsrechten im Bundesrat vor allem den Vollzug zu gewährleisten haben, das heißt Energieaufsicht, Tarifaufsicht bei Strom und die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht. Ich glaube, gerade hier, dass die Landesregierung diese Aufgabe sehr ernst nimmt, wird doch deutlich darin, dass sie sieben Thüringer Gasversorger in ein kartellrechtliches Verfahren einbezogen hat und zum Teil schon mit positiven Ergebnissen, wie wir dem Bericht entnehmen konnten.

Herr Schubert, dass Sie das nun auf politischen Druck zurückführen, das ist eine Unterstellung, die nicht mal die PDS uns zu unterstellen vermag. Das ist schon etwas leicht unverschämt.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben im Land darüber hinaus mit der Förderung von Beratungen zur Energieeinsparung und der Förderung von Investitionen in energieeinsparende und den CO2-Ausstoß mindernde Technologien den hohen Stellenwert der Energiepolitik in Thüringen, denke ich, in jedem Haushalt, auch im letzten, unterstrichen. Ich bin da sehr froh, dass es uns gelungen ist, auch im Haushalt dieses Jahres erneut 400.000 € bereitzustellen, die wiederum - Herr Kummer, da können Sie gut zuhören - die Nutzung von 1,6 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung ermöglichen. Ich glaube, gerade in diesem Politikfeld braucht der Freistaat den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen.

Doch, meine Damen und Herren, bei der Förderung von Energieträgern über den Strompreis, wie es der Bund betreibt - vor allen Dingen in der Höhe -, da fängt das Problem der Preisspirale, wie Sie es von der PDS nennen, an. Denn zwar ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass die Primärenergieträger teurer geworden sind, doch erklärt dies eben die deutsche Preisspirale nicht, die Gründe hierfür liegen eher in Berlin. Denn die Liberalisierung des Strom-

und Gasmarkts von 1998 brachte eine Entlastung von privaten und gewerblichen Verbrauchern von rund 7,5 Mrd. €. Konterkariert hingegen wurde dies durch die zahlreichen rotgrünen Interventionen. Ich will da über Fusionskontrollerlaubnisse überhaupt nicht reden. Allein die Zahlen des VdEW - des Verbandes der deutschen Elektrizitätswirtschaft - möchte ich hier einmal anführen. Wir hatten 1998 eine Belastung des Strompreises über das EEG in Höhe von 0,3 Mrd. €. Dem standen 2005 eine Belastung von 2,4 Mrd. € gegenüber. Die Kraft-Wärme-Kopplung 1998 auf null, 2005 eine Belastung von 0,8 Mrd. €. Die Strom- und Ökosteuer 1998 nicht vorhanden, 2005 eine Belastung von 6,6 Mrd. €. Die Konzessionsabgabe ist dagegen marginal um 300 Mio. € angestiegen. Alles in allem haben wir eine Belastung des Strompreises zwischen 1998 und 2005 von 2,3 auf 11,8 Mrd. € erreicht durch die rotgrüne Bundesregierung. Ich meine, das ist doch der eigentliche Skandal, weswegen wir diese Preisspirale im Energiesektor in ganz Deutschland haben.

Ebenso rasant entwickelte sich die Abgabenbelastung auf den Strompreis für Private von 25 Prozent 1998 auf nunmehr über 40 Prozent im Jahr 2005. Diese Belastungen werden dem Otto Normalverbraucher dann noch versucht schmackhaft zu machen, indem sie als besonders nachhaltig verbrämt werden. Dabei zeigt sich etwa an den Ergebnissen der DENA-Studie zur Windenergie, wie die bundeseigene Energieagentur festgestellt hat, dass das zentrale Problem, nämlich die Minderung des CO2Ausstoßes durch die Windenergienutzung vergleichsweise wenig effizient ist. Beispielsweise reduziert 1 € für die Windenergie den CO2-Ausstoß um neun Kilogramm. Jeder Fördereuro, der hingegen in Effizienzsteigerung geht, in die Energieeffizienz, reduziert den CO2-Ausstoß um mehr als das Vierfache, nämlich um 40 Kilogramm. Auch das Arbeitsplatzargument, was Sie immer wieder anführen, verfängt letztlich nicht. Da das Bundeswirtschaftsministerium behauptet, wir haben 4.700 Arbeitsplätze in diesem Bereich, diese Zahl nehmen wir mal als gegeben hin, dem steht aber eine Förderung von 1,4 Mrd. € über den Strompreis entgegen. Das heißt, wir haben eine Förderung pro Arbeitsplatz von rund 300.000 €.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Oh, da lässt sich gut ver- dienen.)

Da lässt sich gut verdienen, da lassen sich auch viele Arbeitsplätze schaffen.

Meine Damen und Herren, nun zum neuen Energiewirtschaftsrecht: Lassen Sie mich, nachdem der Minister die Position der Landesregierung hierzu dargelegt hat, ergänzend noch einige Punkte aus Sicht

der Unionsfraktion beitragen. Wir begrüßen die Schaffung der Regulierungsbehörde und die Einführung der Ex-ante-Genehmigung für die Nutzungsentgelte, die schon lange eine Unionsforderung war. Zwar entspricht diese Form der Vorabgenehmigung von Preisen zwar nicht der Grundidee eines freien Wettbewerbs, doch ist gerade der Energiemarkt, wie wir alle wissen, eben auch ein Markt, der am ehesten das Potenzial zur Marktbeherrschung aufgrund von natürlichen Monopolen hat. Insofern bietet gerade die Ex-ante-Genehmigung sowohl den Versorgern Rechtssicherheit bezüglich ihrer Preise einerseits und eben den frühstmöglichen und wohl auch damit effizientesten Verbraucherschutz gegenüber einseitigen Preiserhöhungen andererseits. Kritikwürdig ist hingegen die Einführung der Verbandsklage, die ist meines Erachtens systemwidrig und wird auch teuer. Kritikwürdig sind weiterhin die etwa 130 Informations- und Berichtspflichten, die sich in etwa auch in solchen Details ergeben. Ich weiß nicht, ich persönlich bekenne hier, ich verstehe meine Energierechnung nicht immer, aber was es mit Verbraucherschutz zu tun haben soll, wenn diese Energierechnungen dann immer noch komplizierter werden, indem etwa der Anteil der CO2-Immission in Gramm pro Kilowattstunde und der Anteil des radioaktiven Abfalls in Milligramm pro Kilowattstunde am Gesamtenergiemix des Versorgers dann auf den Rechnungen noch mit erscheint, was das den Verbraucher hier an Transparenz mitgeben soll, das kann ich nicht ganz verstehen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist ein Punkt, da muss auch im Vermittlungsverfahren noch einmal draufgeschaut werden, dass bei den 130 Informations- und Berichtspflichten nicht ein bürokratisches Monster errichtet wird, das den Preis zusätzlich verteuert.

Das Zweite ist die Finanzierung der Regulierungsbehörde über Umlagen. Obwohl es hier eine staatliche Aufgabe ist, muss man sich schon fragen, ob nicht eine Gebührenfinanzierung eben doch besser wäre, weil hier mehr Transparenz dargestellt werden könnte und wir damit auch der Angst vor einem so genannten Regulierungsmoloch entgehen könnten. Außerdem fordern wir, das in puncto der Entflechtung die Besonderheiten von industriellen Arealversorgungen noch einmal besondere Berücksichtigung findet.

Meine Damen und Herren, im Vermittlungsverfahren lässt sich nicht jede Schwäche des Gesetzes ausbessern, aber ich bin zumindest in den angesprochenen Punkten guter Dinge, damit die Erwartungen der Branche nach einem verlässlichen Rechtsrahmen nun endlich erfüllt werden. Wir brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ener

giewirtschaft und mit Blick auf die im nächsten Jahrzehnt notwendigen Erneuerungen des Kraftwerkparks brauchen wir gerade im Sinne der Versorgungssicherheit auch eine offene Diskussion über einen breiten Energiemix - und, Herr Dr. Schubert, da können Sie auch gut zuhören -, zu dem auch die Kernenergie wieder gehören wird, wie übrigens auch der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Müller, jetzt RAG-Chef, schon prognostiziert hat, der allerdings auch relativ langfristig, ab 2020 beginnt der Ausstieg aus dem Ausstieg. Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Bundesregierung, die Energieversorgung nicht als ökologischen Störfaktor, sondern als Basis für wirtschaftlichen Wohlstand sieht. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Nothnagel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Thema Energiepreise müssen Strom, Gas und Fernwärme gleichermaßen betrachtet werden. Es bietet sich an, aus Sicht des Verbrauchers noch mal betrachtet zu werden. Wir haben gerade die Problematik der horrenden Preissteigerungen in den letzten Monaten besonders im Gasbereich zum Anlass für unseren Antrag genommen. Da drängt sich die Frage auf, was die Landesregierung im Freistaat Thüringen mit ihren Möglichkeiten für den Schutz der Verbraucher getan hat. Das heißt auch, wie schützt sie unsere Bürger vor diesen Preisen, die zum Teil jenseits von gut und böse sind. Dies der Verbraucherzentrale allein zu überlassen, die durch die Haushaltskürzungen in ihrer Arbeitsweise enorm beschnitten wurde, kann es ja wohl nicht sein. Ganz gewiss ist es so, dass die Abgeordneten, wie wir hier im hohen Hause versammelt sind, nicht gleich den Offenbarungseid leisten müssen, wenn wir unseren Strom oder unsere Gasrechnung vor uns liegen haben und dort höhere Zahlen verzeichnen müssen. Ich denke hier eher an die Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Geringverdiener und ähnliche Personengruppen, die noch dazu an der Zahl immer mehr werden. Heutzutage kann man Existenznöte doch schon fast mit dem Unwort „Hartz IV“ gleichsetzen. Bei diesen Menschen schlägt doch jeder Euro gleich um das X-fache zu Buche.

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass sich einige skrupellose Energiegrößen auf Kosten der Verbraucher eine goldene Nase verdienen. Da ist es mir egal, Herr Wehner, ob das nun deutsche oder europäische Verbraucher sind. Leider sind auch Thü

ringer Energieversorger hier nicht ausgenommen. Nicht umsonst musste Minister Reinholz zu den unschönen Mitteln der kartellrechtlichen Verfahren greifen, um dem Einhalt zu gebieten. Einige sind mittlerweile wieder eingestellt, aber nicht alle. Was daraus geworden ist, haben wir heute hier gehört.

Ein Blick in das aktuelle Thüringer statistische Monatsheft bringt zum Beispiel Folgendes zu Tage, ich zitiere, Frau Präsidentin: „Für die Stromabnehmer gab es sehr unterschiedliche Tarif- und Vertragsregelungen. Von den privaten Haushalten erlösten die Energieerzeuger 2003 durchschnittlich 14,9 Cent/ kWh. Die Industriebetriebe zahlten durchschnittlich 7,2 Cent/kWh.“

Ein weiteres Beispiel zu den Preisunterschieden zwischen Kundengruppen: Auf der Homepage des Bundes der Energieverbraucher fanden wir folgenden Zahlenvergleich zu aktuellen Erdgaspreisen: Industrie 1,711 Cent je kWh, private Haushalte 3,004 Cent je kWh, übrige Abnehmer 2,464 Cent je kWh. Dies dürfte für ein Fazit eigentlich schon genügen. Der Bürger ist wiederum derjenige, der die Zeche zu zahlen hat. Die Frage ist aber, wessen Zeche eigentlich?

Nehmen wir mal das Beispiel der TEAG. Laut Feststellung des Bundesverbands der Energieabnehmer, der 50 deutsche Versorger verglichen hatte, hat die TEAG bundesweit mit die höchsten Durchleitungsentgelte aufzuweisen. Beispiel: Nach einer Veröffentlichung in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 1. November 2004 kostet die kWh hier mit 8,81 Cent 20,6 Prozent mehr als beim billigsten Anbieter. Laut TEAG wäre der wichtigste Grund die Überdimensionierung der Netze. Die TEAG-Praxis brachte nun etliche Verbraucher so in Rage, dass sie einen offenen Brief an die TEAG sandten, in dem es unter anderem heißt, ich zitiere: „Trotz der höchsten Strompreise im Bundesverband des Energieabnehmerpreisindex ist es ihrem Unternehmen deshalb offensichtlich in den letzten 15 Jahren nicht gelungen, nachhaltige Veränderungen am Thüringer Stromnetz in Bezug auf die Verhältnisse von 1990 zu bewerkstelligen. Obschon sie keine nennenswerten Innovationen zu bieten haben, sind die Gewinne Ihres Unternehmens jedoch stetig gestiegen.“ Weitere Beispiele: Der Bundesverband der Energieabnehmer stellt in einer Studie im Oktober letzten Jahres fest, dass insgesamt in Deutschland auch die Fernwärmepreise gestiegen sind, in den ostdeutschen Ländern allerdings um ein Vielfaches gegenüber den alten Bundesländern. Die Folge waren durchschnittlich fast 20 Prozent höhere Fernwärmekosten im Osten als im Westen.

Nach Veröffentlichungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen haben seit Beginn 2005 in