Das liegt eben auch daran, dass diese Landesregierung nicht mal im Ansatz bereit ist, bisherige gescheiterte formale Verfahren zu korrigieren. Wir wissen ja, wovon wir reden, weil der politische Irrtum für uns kein Tabu ist. Für Sie als Finanzministerin offenbar schon erst recht, denn Sie setzen selbst Ihre politischen Irrtümer fort bis zum Untergang dieses Landes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kennen die Verfassung, aber der Verfassungstext schließt nicht aus, dass der Landtag natürlich einer Landesregierung bestimmte inhaltliche Vorgaben für die Erstellung der Haushaltsentwürfe machen kann, insbesondere dann, wenn es eine Landesregierung ist, die seit Jahren versagt hat, die braucht Hinweise für eine andere Prioritätensetzung.
Meine Damen und Herren, wenn Herr Mohring und Herr Dr. Pidde hier darauf verweisen, unsere Vorschläge würden im Wesentlichen nur Mehrausgaben zur Folge haben, dann schließt das ein, dass alle anderen haushaltsrelevanten Dinge völlig unberührt bleiben. Aber das ist eine Fehlinterpretation, die wir keinesfalls nachvollziehen können und die auch nicht durch unseren Antrag beabsichtigt wurde, sondern unser Antrag zielt einfach darauf ab, andere Prioritäten zu setzen. Sie müssen natürlich außerhalb dieser neuen Prioritätensetzung entsprechend der Möglichkeiten des Freistaats einen Haushaltsentwurf vorlegen, der verfassungskonform ist. Wenn Sie das nicht leisten können, müssen Sie, das gebietet die politische Kultur, Ihr Amt niederlegen.
Morgen ist ja der Testlauf in Berlin, aber wir haben gesagt, für uns ist ein Rücktritt das saubere Verfahren, weil wir wollen hier wirklich nicht im Haus irgendein Misstrauen aussprechen, was dann Vertrauen sein soll oder so, das versteht ja auch kein Mensch.
Meine Damen und Herren, ich will zu einem ausgewählten Punkt unseres Antrag sprechen, und zwar den Auswirkungen für die Kommunen auch noch mal mit Blick auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs. Wir gehen im Grundsatz davon aus, eigentlich brauchen wir in diesem Land eine Gemeindefinanzreform. Die wird zwischen dem Bund und den Ländern seit Jahren als Spielball auf Kosten der Kommunen benutzt und es kommt zu keiner tatsächlichen Lösung. Versprochen ist die Gemeindefinanzreform schon von der Regierung Kohl und in der Regierungsvereinbarung zwischen SPD und Die Grünen von 1998 ist ebenfalls schon diese Gemeindefinanzreform fest verankert. Sie ist bisher gescheitert, weil sich Bund und die Länder nicht einigen können - und zu den Ländern gehört auch der Freistaat -, weil eben die Interessen des Landes immer höher bewertet werden als die kommunalen Interessen. Da eine solche Gemeindefinanzreform bedauerlicherweise auch in naher Zukunft nicht zu erwarten ist, gewinnt eben der Kommunale Finanzausgleich und die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen noch an Bedeutung. Insofern haben dort unsere Thüringer Kommunen auch ein Anrecht darauf, dass sie einen planbaren und gestaltbaren Kommunalen Finanzausgleich bekommen. Die Krise der öffentlichen Haushalte, die immer sehr gern von Ihnen als Landesregierung und auch von der CDU-Fraktion herangeführt wird, dass man die Kommunen nicht angemessen mit den Finanzen ausstatten kann, war politisch gewollt, auch von dieser Landesregierung. Sie war nicht gott- oder naturgegeben, sondern die Krise der öffentlichen Haushalte war politisch gewollt auf Bundes- und auf Landesebene. Sie haben bewusst Steuergeschenke an die Leistungsträger und an die Unternehmen gemacht in der Hoffnung, dass dadurch Wirtschaftswachstum entsteht, dass dadurch Arbeitsplätze entstehen, und das ist gescheitert. Es gab keine äquivalente Gegenleistung für diese Steuerpolitik. Insofern sage ich nochmals: Die Krise war politisch gewollt und Sie müssen sie nur korrigieren. Auch dazu gehört nur ein politischer Wille und nicht wie das Kaninchen vor der Schlange darauf zu warten, dass irgendein Wunder von außen geschieht.
Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ist der Dreistufenplan des Ministerpräsidenten zur Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs kläglich gescheitert. Das war vorauszusehen und mit diesem Scheitern ist auch die CDU-Politik gescheitert, und das zu Recht.
Die dritte Stufe, die angekündigt war, ist nichts anderes als die Absicht, eine Gemeindegebietsreform durch die Hintertür in Thüringen zu praktizieren. Das war unehrlich gegenüber den Thüringer Kommunen und auch unehrlich gegenüber diesem Haus und zu Recht ist dieses Vorhaben durch das Verfassungsgericht gestoppt worden. Die kommunale Finanzkrise ist für jedermann unübersehbar. Der Gemeinde- und Städtebund hat nach einer Umfrage selbst verlautbaren lassen, dass rund 60 Prozent der Thüringer Gemeinden und Städte gegenwärtig nicht in der Lage sind, einen ordnungsgemäßen Haushalt aufzustellen. Die stellen immer noch Haushalte auf und es geht noch irgendwie weiter, aber ordnungsgemäß nach Thüringer Haushaltsrecht, z.B. die ordnungsgemäße Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, dazu sind 60 Prozent der Gemeinden nicht mehr in der Lage. Hinzu kommt, und das ist viel gravierender, dass eine Vielzahl von Thüringer Kommunen eben nicht mehr über die notwendige kommunale Investitionskraft verfügen und es deshalb wieder zu einem Verfall von kommunalem Eigentum kommt und jeder, der auch schon länger Kommunalpolitik macht, weiß, wohin das führen kann, wenn über Jahre in das kommunale Eigentum nicht ausreichend investiert wird. Während 1993 die Thüringer Kommunen noch 1,9 Mrd. € investiert haben, waren es im vergangenen Jahr nur noch 720 Mio. und für dieses Jahr hat der Gemeinde- und Städtebund noch Investitionen von 280 Mio. prognostiziert. Das ist ein Nachfrageausfall, der ist nicht zu kompensieren. Sie wissen, was Nachfrageausfall im Inland zur Folge hat. Mit den Folgen leben wir schon seit Jahren. Das führt letztlich auch wieder zu einer Krise der öffentlichen Haushalte und der Sozialsysteme.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die PDS hat bereits seit längerem ihr Konzept für die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs zur Diskussion gestellt. Wir haben ein solches Konzept. Die CDU und die Landesregierung diskutieren vielleicht hinter verschlossenen Türen, aber in der Öffentlichkeit hat man noch kein zumindest zielführendes Konzept zur Kenntnis genommen. Wir sind für eine höhere Beteiligungsquote der Kommunen an den Landeseinnahmen, nicht weil wir sagen, wir gönnen den Kommunen einfach mehr Geld, sondern wir lassen uns davon leiten, dass die kommunale Beteiligungsquote seit 1995 bis zum Jahr 2005 kontinuierlich gesunken ist, und das, obwohl Sie als Landesregierung den Kommunalen Finanzausgleich mit weiteren zusätzlichen Aufgaben befrachtet haben. Insofern gehen wir davon aus, dass eine höhere Beteiligungsquote keine ungerechtfertigte Forderung darstellt.
Eine zweite Möglichkeit wäre, Frau Finanzministerin, Sie könnten sich in der Landesregierung durchsetzen und würden die Kommunen wieder von einigen Aufgaben, die ihnen übertragen wurden, befreien. Dann müsste das Land diese Aufgaben wahrnehmen. Ob das allerdings effektiver geschieht, da habe ich doch eher meine Zweifel. Ich habe dort in der Hinsicht mehr Vertrauen in die kommunale Ebene, dass die die Aufgaben effektiver wahrnehmen, aber dann muss das Land das natürlich auch angemessen bezahlen. Die Auftragskostenpauschale allein löst eben dieses Problem nicht, weil Sie den Finanzausgleich zusätzlich mit Aufgaben befrachten, die mit der Auftragskostenpauschale nicht unmittelbar im Zusammenhang stehen. Bei der Auftragskostenpauschale - diese Forderung haben wir auch bereits seit Jahren aufgemacht - fordern wir nach wie vor, dass diese außerhalb des Finanzausgleichs dargestellt wird, weil das verhindert, dass künftig mögliche Erhöhungen der Auftragskostenpauschale zulasten der allgemeinen Zuweisung an die Kommunen geht, weil wir diesen Verschiebebahnhof nicht für gerechtfertigt halten. Wir wollen ein anderes Verhältnis zwischen den allgemeinen Zuweisungen an die Kommunen und den zweckgebundenen Zuweisungen. Wir glauben, auf der kommunalen Ebene ist mehr Sachverstand, so dass diese selbst entscheiden können, wie die allgemeinen Zuweisungen zum Einsatz kommen und nicht auf die Gnade von Landesbehörden oder der Landespolitik angewiesen sind, weil sie bestimmte Zweckbindungen ausgesprochen haben. Wir sind uns aber auch im Klaren, dass nach wie vor die Kommunen ihren eigenen Beitrag leisten müssen zur Konsolidierung der Haushalte. Dazu müssen wir aber das kommunale Haushaltsrecht modernisieren, insbesondere gehört nun endlich die Jährlichkeit auf den Prüfstand. Wir brauchen also eine höhere Flexibilität im kommunalen Haushaltsrecht. Wir brauchen veränderte Rahmenbedingungen für die vorläufige Haushaltsführung, damit neue Investitionen dadurch nicht blockiert werden oder Zuweisungen an Dritte, insbesondere an freie Träger, eben nicht auf die lange Bank geschoben werden, und wir brauchen eine andere Bewertung der so genannten rentierlichen Investitionen und der zusätzlichen Verschuldung bei den Kommunen. Wenn diese Dinge nun endlich von Ihnen auf den Weg gebracht werden, würde das den Kommunen letztlich schon helfen.
Eine letzte Bemerkung, damit kehre ich wieder zum Ausgangspunkt meines Beitrags zurück. Herr Mohring hat ja insbesondere noch einmal thematisiert, dass die Hauptverantwortung für die gegenwärtige Finanzmisere bei der Bundesregierung zu suchen ist. Dabei hat er sicherlich wieder mal bewusst verschwiegen, dass letztlich der Bundesrat und damit die Länder gegen jeden Versuch der Bundesregierung zur Neuordnung der Finanzen blockiert
hat, insofern könnten wir, wenn es nicht so hart wäre, der CDU richtig dankbar sein, weil die PDS hätte es vielleicht etwas schwerer, wenn die SPD auf Bundesebene eine andere Steuerpolitik realisieren könnte. Das setzt natürlich voraus, dass die SPD dazu bereit ist. Zurzeit kann aber die SPD sich immer hinter der Blockadehaltung der CDU im Bundesrat verstecken. Dieses Hin- und Herspielen des Balls ist für dieses Land wenig hilfreich. Insofern stehen beide hier in der Verantwortung und Sie sollten aufhören, sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben.
Noch eine abschließende Bemerkung zur Vermögenssteuer: Frau Finanzministerin, Sie haben nach meinem Kenntnisstand in Beantwortung auf eine Kleine Anfrage selbst die möglichen finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt klargestellt. Die von Ihnen hier immer thematisierten rund 4 Mio. Einnahmen durch die Vermögenssteuer sind die unmittelbaren Einnahmen, die durch die Vermögenssteuer in den Landeshaushalt fließen würden. Sie vergessen aber oder verschweigen, beides ist schlimm genug, dass rund 200 Mio. € über den Länderfinanzausgleich dem Freistaat zugute kämen. Wenn das nicht mehr stimmt, müssen Sie Ihre ursprüngliche Antwort aus der Kleinen Anfrage korrigieren. Also, rund 200 Mio. ist zumindest für mich eine wahrnehmbare Größe, wenn ich davon ausgehe, etwa ein Viertel davon fließt in die Kommunen, 50 Mio. das wäre schon eine Sache, mit der sicherlich die kommunale Familie insgesamt gut leben könnte. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unabhängig davon, dass die Rede von Herrn Kuschel verfehlt war, will ich zu drei Punkten Stellung nehmen. Ich will Ihnen das deutlich sagen und wenn ich es nur für mich persönlich sage.
Erstens: Ihre elende und unverschämte Kokettiererei mit Ihrer persönlichen, aber auch mit der Vergangenheit dieser Partei ist unerträglich für dieses Haus.
sönliche Geschichte so hier dauernd wieder zu predigen, dass Sie meinen, sie wird besser davon. Sie haben ein Land ruiniert und Sie haben jede Verantwortung, jede Bemühung verloren, wieder für ein Land Verantwortung zu tragen und erst recht nicht für Thüringen.
Und zweitens, weil Sie - nein, ich rede als Abgeordneter - diese Regierung zum Rücktritt aufgefordert haben, wenn sie nicht in der Lage sei oder auch die Finanzministerin, will ich Ihnen deutlich etwas sagen: Von dieser CDU, die hier Verantwortung für dieses Land trägt, wird sich keiner aus seiner Verantwortung stehlen, nicht wie Gregor Gysi als ExSenator,
als Ex-Bundestagsfraktionsvorsitzender, als Ex-Bundesvorsitzender der Partei, wie Lafontaine als ExBundesvorsitzender der Partei oder wie Lafontaine als Ex-Bundesfinanzminister. Wir stehlen uns nicht aus der Verantwortung, sondern wir nehmen unsere Verantwortung wahr.
Sie müssen diese Wahrheit akzeptieren und genauso müssen Sie auch akzeptieren, dass wir auch mit Blick auf die Kommunalfinanzen in den letzten Jahren eine Riesenverantwortung wahrgenommen haben. Ein Drittel des Landeshaushalts sind kommunale Gelder innerhalb und außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. Was wir jetzt tun werden, ist die Neuordnung so, dass auch die Thüringer Kommunen, die Städte und Gemeinden und die Landkreise, auch in der Zukunft so ausgestattet sind, dass sie ihre eigenen Aufgaben wahrnehmen können und ich werde Ihnen sagen, und das gilt für die gesamte CDU-Fraktion, die dritte Reformstufe, die Dieter Althaus angekündigt hat, wird kommen, so wahr, wie ich heute hier vor Ihnen stand. Vielen Dank.
Frau Abgeordnete Dr. Fuchs, Sie melden einen Redebeitrag an? Für die Landesregierung, Frau Ministerin, Sie lassen die Abgeordnete vor? Bitte.
Ich traue mich nicht, lieber Herr Mohring zu sagen, weil das wäre für Sie ja vielleicht eine Beleidigung.
Aber wissen Sie, Herr Mohring, mich kotzt auch was an, Sie tun so, als wenn Sie 1990 oder die CDUMitglieder 1990 neu geboren sind.
Entschuldigen Sie einmal bitte, Sie haben mitgemacht. Sie nicht persönlich, aber so wie ich alles tragen muss, was Sie mir anhängen von neuzehnhundertundnochwas, wo ich noch gar nicht geboren war, so stehen auch Sie in der Vergangenheit Ihrer Partei.
Ich finde es unerträglich, dass Sie hier so tun, als wenn Sie, die CDU, nichts, aber auch gar nichts mit dem Untergang der DDR zu tun hatten.
viele Ihrer führenden Kräfte der CDU persönlich kennen zu lernen und weiß auch, wie sie mit verstrickt sind. Ich will hier überhaupt nichts beschönigen. Es gibt einen Schriftsteller, Held heißt der, der hat ein Buch geschrieben „Einer trage des anderen Last“. In dieses Buch hat er mir einen Spruch hineingeschrieben: „Wer den Untergang der DDR nicht bedauert, hat kein Herz, wer sie wieder haben will, keinen Verstand.“ Und wenn Sie uns immer wieder unterstellen wollen, dass wir hier irgend etwas wieder beleben wollen, das ist eine Unverschämtheit. Und Sie, Herr Mohring, bestimmen noch lange nicht, Gott sei Dank, wer hier in diesem Parlament steht. Sie haben noch nicht das Recht, zu sagen, Leute, die von Bürgern gewählt worden sind, ob Ihnen das passt oder nicht, dass die hier nicht drin sitzen dürfen, sonst ändern Sie von mir aus das Grundgesetz und sagen Sie, alle dürfen nur noch CDU wählen. Danke.
Frau Abgeordnete …? Herr Abgeordneter Schwäblein, ich glaube, die Frau Abgeordnete Dr. Fuchs möchte keine Frage beantworten.