die dritte Veränderung der Bannmeile. Sie brauchen nur nach draußen zu schauen, auch das ist heute schon angesprochen worden, es gab Abgeordnete und so wie ich das gehört habe, bezieht sich das insbesondere auf den Mittelblock -, die sich gestört gefühlt haben, dass hier mitunter Besucher am Thüringer Landtag durch die Scheiben in den Landtag sehen können. Und jetzt wird die Straße, die durch die Bannmeile führt, abgesenkt. Es ist doch eine Schande, was an dieser Stelle passiert.
Meine Damen und Herren, auch wenn Herr Fiedler immer sagt, die Argumente sind ausgetauscht, nach wie vor ist Thüringen das einzige neue Bundesland, das über eine Bannmeile verfügt. Herr Fiedler, wir wollen ausdrücklich die Überweisung an den Ausschuss, weil es sicherlich für Sie sehr interessant sein wird, zu hören, wie die anderen Landtage mit diesen Dingen umgehen. Und dann will ich dazu nur sagen, um Ihnen erst einmal die Ängste zu nehmen, wir möchten die Bannmeile abschaffen, aber nicht das Versammlungsrecht. Wenn wir dann die gleichen Verhältnisse haben wie in Sachsen, werden auch wir irgendwann zu dem Ergebnis kommen, und das ist im Augenblick das Resultat in Sachsen, das greifbare: 140 Demonstrationen rings um den sächsischen Landtag, keine Vorkommnisse und eine örtliche Polizei, die mit den Verhältnissen vor Ort sehr zufrieden ist.
Also, meine Damen und Herren, insbesondere in der Mitte des Blocks, geben Sie sich einen Ruck, Ihr Ministerpräsident hat heute früh von einer positiven Grundstimmung gesprochen, die er erzeugen will. Nun weiß ich, dass die Abschaffung der Bannmeile allein nicht für so eine positive Grundstimmung sorgt, aber es kann ein Mosaiksteinchen sein in dem, was wir da mit positiver Grundstimmung erreichen wollen.
Als Zweites - und, Herr Hahnemann, da bleibe ich einfach Optimist -, es gibt ja eine große Thüringer Zeitung, die im Augenblick so kleine Fragebogen von den Abgeordneten veröffentlicht und insbesondere der Mittelblock, es gibt ja kaum einen Landtagsabgeordneten von der CDU, der da nicht über Bürgernähe spricht und dass er nah bei der Basis sein will machen wir doch einen Anfang.
Und als Letztes noch mal angesprochen, auch noch mal in Richtung Mittelblock, sollten Sie - und ich gehe da mal analog zu den Diäten, was ich da so gestern im Radio gehört habe - wie vor einem Dreivierteljahr heute den Gesetzesantrag ablehnen und ihn in einem Dreivierteljahr wieder neu einbringen, weil dann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, werden wir Ihrem Antrag natürlich zustimmen, aber wir könnten ein Dreivierteljahr schneller sein.
Meine Damen und Herren, ich möchte beantragen, dass der Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Aufhebung der Bannmeile federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Justizausschuss überwiesen wird. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Kollege Gentzel, Sie haben jetzt etwas aufgegriffen, die Einblicksmöglichkeiten in den Landtag betreffend, und eine Behauptung aufgestellt, deshalb will ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass das Konzept, die Straße vor dem Landtag in der Höhe des Eingangsbereichs waagerecht verlaufen zu lassen, von den Architekten eingebracht wurde und nicht von den Politikern und dass diesem architektonischen Konzept damals auch die Vertreterin der SPD-Fraktion zugestimmt hat? Ich frage noch
Also, mir ist bekannt, ich beobachte das ja seit einem Vierteljahr, dass es wahrscheinlich keinen konzeptloseren Bau gibt als den, der da draußen stattfindet.
Was sich da nämlich baulich seit einem Vierteljahr abspielt, also das schreit zum Himmel. Ansonsten, Herr Schwäblein, hat sich das erübrigt mit der Antwort. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung nehme ich zum Antrag der SPD-Fraktion Stellung. Erlauben Sie mir aber zuvor auf eine Ausführung des Herrn Abgeordneten Hahnemann einzugehen. Ich denke, sie bedarf einer Antwort. Herr Abgeordneter Hahnemann, Sie haben im Zusammenhang mit einer deutschen Sage eine aus meiner Sicht unzulässige Verknüpfung hergestellt. Sie haben nämlich dargestellt, dass die Sage vom Rattenfänger eine kritikwürdige Verbindung zu Opfern der Verführung herstellt. Deshalb darf ich vielleicht in Erinnerung rufen, dass das kritikwürdige Verhalten des Rattenfängers sich nicht darauf bezieht, dass er auftragsgemäß und richtigerweise die Stadt Hameln von Ratten befreit hat und sich zu diesem Zwecke einer Verkleidung und des Einsatzes eines Musikinstruments bedient hat. Das war der positive Aspekt seiner Handlung. Er hat, als man, soweit ich weiß, ihm die Zahlung verweigert hat,
anschließend seine Fähigkeiten eingesetzt, um unschuldige Kinder aus der Stadt zu entführen, die dann nicht zurückgekommen sind. Und dieses ist der kritikwürdige Teil seines Verhaltens. Und wenn insofern von Rattenfängern gesprochen wird im Zusammenhang mit der Fehlinformation, die teilweise der Bevölkerung im Zusammenhang mit Hartz IV zugute kommt oder - besser - der sie anheim fällt, dann dürfte dieser Vergleich mit den Rattenfängern nicht allzu weit hergeholt sein, denn es geht darum, dass man Menschen in die Irre führt, indem man ihnen etwas vorspiegelt, was tatsächlich nicht vorhanden ist. Insofern halte ich Ihren Einwurf, Herr Hahnemann,
Meine Damen und Herren, in der 90. Sitzung am 11.09. des Jahres 2003 hat das hohe Haus das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags mit Mehrheit verabschiedet. Neben der Fraktion der PDS hat auch die Fraktion der SPD in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Aufhebung dieses Gesetzes eingebracht. Wie Sie wissen, wurde nach gemeinsamer Aussprache die beantragte Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Innen- und den Justizausschuss mit Mehrheit abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer in dem Gesetz über den befriedeten Raum eine Schranke für den Bürger sieht, seine Meinung frei und ungehindert gegenüber den Mitgliedern des hohen Hauses kundzutun oder darstellen zu können, verkennt die Realität.
Herr Staatssekretär, eine Fragestellerin ist im Raum. Wollen Sie die Frage jetzt beantworten oder später?
Ich wäre Ihnen dankbar, Frau Abgeordnete Thierbach, wenn Sie Ihre Frage bis ans Ende der kurzen Ausführung zurückstellen könnten. Danke schön.
Er verkennt die Tatsache, dass dieses Gesetz die Balance des Grundrechts auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und der Gewährleistung der parlamentarisch-demokratischen Arbeit wirkungsvoll unterstützt. Er will auch nicht die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass dieses Gesetz seit seinem In-KraftTreten in keinem Fall friedliche Veranstaltungen und Demonstrationen der Bürger oder von Vereinen am Landtag unzulässig eingeschränkt hat. Die
Vielzahl derartiger Ereignisse in den letzten Jahren sind Beleg dafür. Der befriedete Raum erfüllt den Zweck, Gefahren für die Funktionsfähigkeit des hohen Hauses als auch für die Entscheidungsfähigkeit seiner Mitglieder nicht zuzulassen.
welch psychischer Druck auf Entscheidungen wirken kann, wenn angesichts möglicher direkter Aktionen unmittelbar Einfluss auf die Mitglieder des Hauses ausgeübt werden kann. Denken Sie an massive verbale Äußerungen oder bedrohliche Inszenierungen am Zugang zum hohen Hause - Herr Abgeordneter Höhn, ich habe nicht vergessen, welchen Eindruck Sie von einer solchen Veranstaltung mit in dieses Parlament zurückgebracht haben, es ist erst wenige Monate her -, auch daran, dass die Hemmschwelle zum Übergang friedlicher Demonstrationen in gewalttätige Aktionen gegen Personen und Sachen niedrig ist. Der befriedete Raum ist notwendig, um die parlamentarische Arbeit frei und von jedem Druck unabhängig gestalten zu können. Völlig unabhängig von der Funktion des befriedeten Raums ist hierbei die Frage der Namensgebung für eine Straße zu betrachten, die in diesem befriedeten Raum liegt. Wir gehen davon aus, dass auch die PDS und die SPD unsere Auffassung teilen, dass der Name einer Straße keinen Einfluss auf die Berechtigung eines befriedeten Raums haben kann. Das Gesetz über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags soll daher aus Sicht der Landesregierung beibehalten werden. Danke schön.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass die Novelle des Rattenfängers von Hameln spätestens, der Begriff des Rattenfängers, im Dritten Reich eine neue Bestimmung, ein neues Synonym wurde?
Frau Abgeordnete Thierbach, ich habe auf den Einwurf des Herrn Abgeordneten Hahnemann eine Antwort gegeben und ich habe nicht die Absicht, dieser Antwort noch etwas hinzuzufügen.
Ich habe ausdrücklich die aus meiner Sicht unzulässige Verknüpfung des Begriffs "Rattenfänger" mit Menschen, die Rattenfängern folgen, zurückgewiesen. Ich denke, die Zurückweisung muss auch deutlich bleiben.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, ich komme wegen einer prinzipielleren Sache hier nach vorn. Es hat hier über Jahre seit 1990 ungeschriebene Spielregeln gegeben, nämlich, dass sich Minister nicht in Dinge der Abgeordneten hineinhängen, die abgeordnetenspezifisch sind. Wir haben das erste Mal einen Vertreter der Landesregierung, der hier zum Thema "Bannmeile" redet, was ihn eigentlich gar nichts angeht.
Ich bin nach wie vor der Meinung, wir sollten uns an diese Spielregeln halten, ob es um das Abgeordnetengesetz geht, egal in welchen Dingen, ob es hier um die Bannmeile geht. Ich will deutlich sagen, kümmern Sie sich um Ihr eigenes Haus, das hier ist das Haus der Abgeordneten und dazu reden die Abgeordneten und beschließen die Abgeordneten. Ich fände das schön, wenn es heute eine einmalige Entgleisung wäre. Danke.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende hiermit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden die Überweisung an den Innenausschuss und begleitend an den Justizausschuss. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Wer ist gegen die Überweisung? Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt. Ich danke.
Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/52 ERSTE BERATUNG