Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/52 ERSTE BERATUNG
Wird eine Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Aussprache. Für TOP 7 liegen keine Redemeldungen zur Aussprache vor, also können wir die Aussprache beenden. Bitte, Abgeordneter Stauch.
Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die übergroße Mehrheit. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Antrag überwiesen und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8
Thüringer Gesetz zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/53 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens entspricht dem der Diskontinuität anheim gefallenen Gesetzentwurfs, der dem Thüringer Landtag als Drucksache 3/3411 in der 3. Legislaturperiode bereits vorlag. Als solches möchte die Landesregierung auf die Begründung des Gesetzentwurfs verzichten und verweist auf die entsprechende Einbringungsrede im Plenum am 3. Juli 2003.
Geändert wurden nunmehr durch die Neuordnung der Zuständigkeiten die Verordnungsermächtigungen, so dass der Gesetzentwurf mit der Streichung keine Verordnungsveränderung mehr enthält. Damit wurde der Artikel 4 und der Artikel 5 entbehrlich. Ich bitte daher um Beratung in den Ausschüssen.
Ich eröffne hiermit die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes wird der Abgeordnete Kuschel sprechen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternimmt die Landesregierung einen weiteren Anlauf zur Neustrukturierung und Organisation des Thüringer Kataster- und Vermessungswesens, zumindest was den gesetzlichen Regelungsbedarf betrifft, denn ein wesentlicher Teil wurde ja bereits durch die Landesregierung umgesetzt, nämlich die Neuordnung der
Struktur der Katasterämter. Dabei hat die Landesregierung hier 2003 vollendete Tatsachen geschaffen, doch darauf werde ich noch einmal zurückkommen.
Meine Damen und Herren, es liegt ein fast identischer Gesetzentwurf vor - darauf hat der Minister schon verwiesen -, nur, dass jetzt nicht mehr das Innenministerium federführend ist, sondern das neue Ministerium für Bau und Verkehr. Aber jedem ist ja bekannt, dass der Minister in Person immer noch derselbe ist. Ob das ein Ausdruck für Kontinuität ist, sei dahingestellt.
Die auch ursprünglichen Artikel 4 und Artikel 5 finden sich nunmehr in diesem Gesetzentwurf nicht wieder. Darüber hinaus ist alles so geblieben wie vor Jahresfrist. Nach der ersten Lesung wurde dieser ursprüngliche Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen und beraten. Es fanden Anhörungen statt, doch dann wurde das Gesetzgebungsverfahren aus noch nicht geklärten Gründen durch die CDU-Mehrheit auf Eis gelegt. Offenbar konnte sich die CDU intern nicht mehr über die weitere Verfahrensweise verständigen. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt, man kann darüber nur spekulieren. Dieser Vorgang belegt aber andererseits auch die internen Probleme der CDU und ihrer Regierungsarbeit. Regierungschaos oder Stagnation herrschen zurzeit also offenbar nicht nur auf Bundesebene, sondern auch hier im Land. Dadurch ging bedauerlicherweise wertvolle Zeit verloren, Zeit, die das Land Geld gekostet hat und kostet. Bei den Beteiligten entstanden darüber hinaus zusätzliche Verunsicherungen. Für die Bürger verstärkte sich insbesondere durch die Neustrukturierung der Katasterämter das Behördenchaos.
Das Schicksal des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs ist auch noch etwas ungewiss. Denn zurzeit ist nicht erkennbar, ob nunmehr die CDU diese Neuorganisation umsetzen kann, gibt es doch im Vergleich zu 2003 bisher kaum neue Erkenntnisse und Ansatzpunkte, die auf ein Ende der Blockadehaltung der CDU in diesem Fall schließen ließen. Zudem hat die CDU-Landesregierung - und da wiederhole ich meine Worte wegen der Skandalösität, was durchaus berechtigt ist - bereits vor Einleitung des ursprünglichen Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der Neustrukturierung der Katasterämter Tatsachen geschaffen, die die Gesetzgebungskompetenz des Landtags in nicht unerheblicher Weise beeinflusst und einschränkt. Das ist ein bedenklicher Vorgang und zeugt von einem, aus meiner Sicht, zweifelhaften Verständnis der CDU-Landesregierung hinsichtlich der parlamentarischen Gepflogenheiten. In der Anhörung wurden dafür noch drastischere Worte gebraucht. Da war zum Teil von Verfassungsbruch die Rede.
Meine Damen und Herren, die Neubestimmung der Behördenstruktur bei den Katasterämtern, die vor dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgte, hat zu berechtigten Protesten geführt, zumal diese Struktur wenig zukunftsweisend ist. Mit der neuen Struktur der Katasterämter werden bereits bestehende Verwaltungsstrukturen völlig negiert. Sie ist dadurch auch sehr bürgerunfreundlich und sicherlich auch uneffizient. Zum wiederholten Male hat dabei die CDU-Landesregierung eine Chance zur Schaffung einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltungsstruktur vertan und damit die eigenen Ansprüche an eine Verwaltungsmodernisierung, die heute Morgen insbesondere durch den Ministerpräsidenten hier ausführlich dargelegt wurden, außer Acht gelassen. So kann man Thüringen für die neuen Herausforderungen aus unserer Sicht keineswegs fit machen. Die Mitarbeiter in den Katasterämtern, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die Gewerkschaften, die Personalräte, die kommunalen Landespolitiker und nicht zuletzt die Bürger wurden verunsichert und das Resultat ist, wenn man es sich genauer betrachtet, eine Katastrophe.
Bis heute ist die Landesregierung eine Erklärung für die Sinnhaftigkeit der neuen Struktur der Katasterämter schuldig geblieben. Nicht nur wir als PDSFraktion haben den Eindruck, dass durch diese neue Behördenstruktur infrastrukturelle Wahlkampfunterstützung für CDU-Lokalpolitiker geleistet werden musste. Eine solche Politik lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren, bekanntlich ist diese von der CDU-Landesregierung geschaffene Katasterämterstruktur nicht Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Das ist für uns als PDS-Fraktion völlig unverständlich, weshalb die Landesregierung hier dem Landtag als Gesetzgeber das Recht auf Bestimmung der Behördenstruktur - und das ergibt sich aus unserer Sicht aus Artikel 90 der Landesverfassung verweigert. Die konkrete Festlegung im Einzelnen ist unstrittig eine Aufgabe, die der Landesregierung zufällt, aber eben nur auf Grundlage eines Gesetzes. Diese gesetzliche Ermächtigung fehlt aus unserer Sicht bisher. Ein Grund, weshalb die Landesregierung diese Struktur der Katasterämter im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren nicht aufgreift, könnte darin liegen, dass eine nochmalige Prüfung der Sinnhaftigkeit dieser Struktur vermieden werden soll. Doch da kann ich Sie beruhigen, das wird nicht funktionieren. Wir als PDS-Fraktion werden im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch die Behördenstruktur der Katasterämter erneut thematisieren. Für uns ist hier das letzte Wort noch keinesfalls gesprochen. Wir gehen davon aus, dass die von der CDU-Landesregierung geschaffenen neustrukturierten Katasterämter nicht das Zukunftsmodell für das
Land sein können. Ich gehe mal davon aus, dass auch hier der Ministerpräsident wie in so vielen anderen Fragen im Wort steht und sich selbst an seinen Maßstäben messen lassen muss.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion unterstützt die beabsichtigte klare Aufgabenabgrenzung zwischen den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Katasterämtern. Dies führt aus unserer Sicht zu klaren Zuständigkeiten, so wie sich die Bürger und die Wirtschaft das wünschen und auch fordern. Die bereits vollzogene Neustrukturierung der Katasterämter hingegen tragen wir nicht mit. Das Landesvermessungsamt als eigenständige Mittelbehörde ist für die PDS-Fraktion entbehrlich und es ist erfreulich, dass der Ministerpräsident das nun auch erkannt und hier angekündigt hat, dieses im nächsten Jahr in das Landesverwaltungsamt aufzunehmen. Das ist für uns nur eine Zwischenlösung. Wir könnten uns vorstellen, dass diese verbliebenen Leistungen durchaus auch in das Innenministerium verlagert werden können. Dies wäre dann übrigens ein konsequenter Beitrag für den schrittweisen Übergang zu einer zweistufigen Verwaltung, die ja die PDS für Thüringen grundsätzlich anstrebt. Die Katasterämter sollten nach Auffassung der PDSFraktion in die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte integriert werden. Die Bürger und die Wirtschaft fordern zu Recht eine stärkere Beachtung des Prinzips der Einräumigkeit von Verwaltungsstrukturen. Unser Vorschlag wäre hierfür ein Beitrag. Im Bundesrat gibt es eine vergleichbare Initiative, wonach sogar die Grundbuchämter der Amtsgerichte und die Katasterämter zu Bodenmanagementbehörden zusammengefasst werden sollten. Auch in eine solche Richtung sollten wir während des Gesetzgebungsverfahrens diskutieren.
Meine Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund hat in der Anhörung zum ursprünglichen Gesetzentwurf kritisiert, dass keine positiven Impulse für die Kommunen sichtbar werden, und er hat das am Beispiel des Aufbaus der digitalen amtlichen Geodaten festgemacht, die der Verwaltung und der Wirtschaft dienen könnten. In dieser Hinsicht bedarf es auch aus unserer Sicht einer weiteren Qualifizierung des Gesetzentwurfs. Das Thüringer Vermessungsrecht ist bekanntlich durch hessische und bayerische Regelungen geprägt, die jedoch nach Auffassung von Fachleuten nicht fachlogisch und arbeitstechnisch zusammenpassen. In keinem anderen Bundesland außer in Thüringen gibt es im Bereich des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung drei Gesetze. Wenn jetzt das Gesetz dazukommt, sind es vier Gesetze. Inwieweit das mit den Ansprüchen der Landesregierung auf Entbürokratisierung zusammenpasst, bleibt sicherlich bisher das Geheimnis der Landesregierung selbst. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren sollte unbedingt zum
Anlass genommen werden, das Katastergesetz, das Abmarkungsgesetz und das Landesvermessungsgesetz und auch die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zu einem modernen, zukunftsorientierten Gesetz zusammenzufassen. Hierfür gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf nicht einmal ansatzweise Lösungen. Andere Bundesländer sind hier schon weiter. Die Landesregierung muss sich also auch in dieser Hinsicht nach Jahren nun endlich von alten Zöpfen trennen.
Meine Damen und Herren, ohne weitere Qualifikation des Gesetzentwurfs wird Thüringen kein modernes Vermessungsrecht erhalten und damit hinter der Entwicklung in den anderen Bundesländern zurückbleiben. Dies darf nicht geschehen. Die Landesregierung fordern wir dahin gehend auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf trägt überhaupt keine verwandtschaftlichen Züge mit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten am heutigen Vormittag. Der aktuelle Gesetzentwurf rechtfertigt nicht die positive Einschätzung der Landesregierung und erfüllt nicht die versprochenen Erwartungen in die angesprochene Reform - vollkommen kontraproduktiv, wie ich schon sagte, zur Regierungserklärung. Das Gesetz berücksichtigt nicht die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Katasterämter und der sich daraus ableitenden Möglichkeiten für den Landeshaushalt. Die von der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode begonnene und nicht zu Ende geführte Katasterreform ist völlig missglückt und ein Paradebeispiel für die Konzeptlosigkeit der Landesregierung in Sachen Verwaltungsreform.
Gegen diese Reform, von der dieses Gesetz ein Teil ist, bestanden in der letzten Legislaturperiode auch bei der CDU so viele Bedenken, dass es schließlich und endlich der Diskontinuität anheim fiel. Vollkommen unverständlich, wie die Landesregierung vor diesem Hintergrund die so genannte Neuorganisation des Katasterwesens fortsetzen will und den alten Gesetzentwurf unverändert einbringt. Wenn man die Sachen gegenüberstellt und liest, sind, glaube ich, drei Wörter verändert. Auf dieser Grundlage ist die bisherige Verfahrensweise durch Verord
nungen verschiedenster Art hinsichtlich der Katasterämter unverständlich, z.B. dass die Katasterämter personell auf Personalstärken reduziert werden, wo bis zum Jahre 2009 z.B. 50 Prozent des Personals angestrebt werden, wobei in Wirklichkeit das Land, wie ich schon eben sagte, Wirtschaftlichkeit erreichen könnte und somit den Landeshaushalt entscheidend schonen würde. Im Rahmen der von der Landesregierung beschlossenen Reform der Katasterverwaltung kam es zu einer Verringerung der Katasterämter auf 8 und 9 Stützpunktämter, zur Änderung der Aufgabenstruktur der Katasterämter und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Aufgaben der Katasterämter sind künftig z.B. Katasterführung, Katastererneuerung, Geodaten, Marketing. Sie übernehmen auch weiterhin die Vermessungsaufgaben aus der Landesverwaltung. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure übernehmen das übrige operative Vermessungsgeschäft aller privaten und kommunalen Anbieter und werden auch künftig staatliche Aufgaben übernehmen, z.B. Katasterauskunft geben. Die Umorganisation des Berufs des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis regelt das vorliegende Gesetz. Aufgrund dieser Übernahme von staatlichen Aufgaben soll den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ein öffentliches Amt, vergleichbar mit einem Notariat, übergeben werden. Amtsbezirke werden gebildet, eine Berufsordnung erlassen etc. Das bedeutet die Aufgabe des privaten Berufsbildes des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Es bestehen große Zweifel, ob die vorgeschlagene Umgestaltung des Berufsbildes Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur dem Ziel einer Verschlankung der Katasterverwaltung dient. Die neue Aufgabenverteilung führt vielmehr dazu, dass der Verwaltung Einnahmemöglichkeiten genommenen und Arbeitsplätze abgebaut werden.
Gegen diese Katasterreform bestehen verfassungsrechtliche Einwände, weil die Landesregierung unter anderem darauf verzichtet hat, die neue Struktur der Ämter und die Standorte durch Gesetz zu regeln. Damit könnte sie gegen Artikel 90 der Thüringer Landesverfassung verstoßen haben, was einer Prüfung unterzogen wird. Die Auswahl der Standorte ist weder unter inhaltlichen, landesplanerischen noch fiskalischen Gesichtspunkten vertretbar und wird zu unnötigen Mehrbelastungen im Landeshaushalt führen,
weil teilweise neue Liegenschaften angemietet, umgebaut und renoviert werden müssen. Auf der anderen Seite werden Liegenschaften der bisherigen Katasterverwaltung, die teilweise frisch renoviert sind, leer stehen, weil die Standorte nicht mehr bedient werden. Als Beispiel nehmen wir uns einmal
die Karte Thüringens vor, Nordhausen, Eisenach, Erfurt, Suhl, Jena, Gera, also sprich, dort, wo wirtschaftliche Potenzen vordergründig in der Entwicklung stehen, finden wir keine Ämter durch die dementsprechenden Erlasse. Weiter gehende zukunftsweisende Strukturfragen spart dieser Gesetzentwurf völlig aus. Es gibt viele Gründe, warum die Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse auch weiterhin Bestandteil der Katasterämter sein sollten. Katasterämter besitzen langjährige Erfahrungen. Katasterämter haben Personal mit ausgeprägtem Sach- und Fachverstand, zumindest von der Zeitdauer ihrer Arbeit her. Eine Vielzahl von Verfahren wurde bereits bearbeitet. Das automatisierte Liegenschaftskatastersystem ist bereits angesprochen. Verwaltungs- und behördeninterne Synergieeffekte sparen Kosten für die Kommunen. Die Unabhängigkeitsvermutung ist bei der Behörde stärker. Einwirkungsmöglichkeiten des Vorsitzenden auf die Geschäftsstellen sind optimal. Durch Träger öffentlicher Belange und Beteiligungen der Katasterämter haben die Geschäftsstellen frühzeitig Kenntnis von Planungsvorhaben und können beratend tätig werden. Dienstliche Kontakte zwischen den verschiedenen Verwaltungen verkürzen und vereinfachen die Verfahrensbearbeitung. Von Bayern lernen, heißt siegen lernen. Aus all den eben genannten Gründen gibt es in Bayern aber z.B. überhaupt keine Zuweisung auf privater Ebene, was nicht unbedingt richtig sein muss. In Thüringen ist nach Auskunft von Fachleuten die Bearbeitungszeit von Anträgen z.B. von vier Wochen auf sechs Monate gestiegen. Anstatt mit der Verwaltungsreform neue Wege zu versuchen, wie die Angleichung von Katasterämtern und Grundbuchänderungen, läuft die Entwicklung kontraproduktiv auseinander. Kein Platz für solche Gedanken wie die Einrichtung einer Bodenmanagementbehörde, Flurneuordnung, Kataster, Grundbuch z.B.
Die Kritik könnte mit Nebenaspekten fortgesetzt werden. Von zuletzt 55 ausgebildeten Fachleuten in Gotha wurde keiner von einer öffentlichen Verwaltung oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen, was bei einer ordentlichen gesetzlichen Regelung des Kataster- und Vermessungswesens sicherlich nicht der Fall wäre, weil langfristige Planungen von Personal und Aufgaben Sicherheit bekämen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss ein Zitat von Gajus Petronius, einem römischen Offizier ca. 100 Jahre nach Christi: "Geübt mit aller Macht, aber immer, wenn wir begannen zusammengeschweißt zu werden, wurden wir umorganisiert." Ich habe später gelernt, dass wir oft versuchten, neuen Verhältnissen durch Umorganisation zu begegnen. Es ist eine phantastische Methode. Sie erzeugt die Illusion des Fortschritts, wobei sie gleichzeitig Verwirrung schafft, die Effektivität vermindert und demoralisierend wirkt. Deshalb
schließt sich die SPD-Fraktion dem Antrag auf Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bau und Verkehr an, mit dem Ziel, durch eine dort intensiv geführte Debatte und die Anhörung der vom Gesetzentwurf Betroffenen eine Ablehnung des jetzigen Gesetzentwurfs und eine komplette Neufassung zu erreichen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verehrte Gäste, wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/53 - vom 26.08. dieses Jahres, der gleichen Inhalts ist wie die Drucksache 3/3411 vom 02.07. vergangenen Jahres. Und wenn heute Vormittag der Ministerpräsident vom Haushalt sprach und damit auch drastische Einschnitte bei staatlichen Ämtern vorankündigte, dann war das letztendlich schon im vergangenen Jahr eigentlich in diesem Bereich ein Weg in diese richtige Richtung im Bereich Kataster, nämlich von 35 Katasterämtern auf acht und neun Außenstellen. Herr Kuschel, ich wollte Sie vorhin durchaus ausorakeln lassen, warum die CDU-Fraktion das Verfahren angehalten oder dann nicht mehr fortgeführt hat. Es gab im Herbst vergangenen Jahres von verschiedenen alten Ländern aller Couleur, also durchaus A- und B-Ländern, eine gemeinsame Bundesratsinitiative, die sich genau mit der Vereinigung von Grundbuchämtern und Katasterämtern zu Bodenmanagementbehörden befasste. Genau diese Bundesratsinitiative sollte im Bundesrecht eine Öffnungsklausel schaffen, die es den Ländern ermöglicht, Grundbuchangelegenheiten in eigener Zuständigkeit konzeptionell und organisatorisch neu zu regeln. Damit, meine Damen und Herren, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die bisher bei den Amtsgerichten angesiedelten Grundbuchämter und bei den Landkreisen und Oberbürgermeistern bestehenden Katasterämter bzw. bei den Ländern zu einer neu einzurichtenden Bodenmanagementbehörde zusammenzufassen. Die hierdurch zu erwartenden Synergieeffekte sollten zu einer einheitlichen Beratung und Bedienung der Grundstückseigentümer und Investoren führen und Vorteile für Wirtschaftsstandorte in Deutschland schaffen. Warum sollten wir etwas Neues vorhaben, wenn man durchaus durch Bundesrecht die Möglichkeit erhalten würde, weiter zu springen, als wir vorhatten? Damit ist das Orakel eigentlich schon erledigt. Wir haben dem Verfahren eigentlich mit gemischten Gefühlen entgegengesehen und gehofft, dass hier durchaus noch durchgreifendere Reformen möglich würden. Ich darf Sie aber beruhigen, es wurde dann
leider aus diesem Gesetzentwurf, der der Bundesregierung zugeleitet wurde, nichts mehr, so dass wir heute mit der Drucksache 4/53 unser Thüringer Gesetz zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens behandeln und ein in noch nicht einmal ungekürzter oder geänderter, vielleicht etwas in juristisch schöner geschriebener Form, mit leichten Nuancen schöner geschriebenes Gesetz vorfinden. Einzig und allein an diesem Gesetzeswerk, was natürlich einer Änderung bedarf, wird sein, dass wir die Kostenklausel verändern müssen, denn diese ist noch vom Thüringer Innenministerium und das wird künftig das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr sein.
einem ruinösen Katasterwesen DDR, 1989 übernommen, hat man in Thüringen ein Katasterwesen geschaffen, das sich sehen lassen kann, ein modernes Katasterwesen. Ich denke, von dieser Stelle aus sollten wir allen, die sich daran beteiligt und mit Leib und Seele eingesetzt haben, dass das auch geschaffen werden konnte, danken. Ich denke, Ziel muss es sein von unserer Seite, dass das Thüringer Katasterwesen auch künftig einen guten Ruf behält, dass nichts zu Schaden kommt durch ein neues Gesetzeswerk, dass Vermessung und Aufbau des Landes auch weiter gut vorankommen und dass wir auch künftig ein modernes Katasterwesen haben, denn modernes Kataster stellt letztendlich auch wirtschaftlichen Vorteil für Thüringen dar. In diesem Strukturwandel ging es in den letzten zwei Jahren darum, mit vielen Varianten, wir kennen die WIBERA-Studie, zu untersuchen, um durchaus auch die Situation so zu betrachten, hoheitliche Aufgaben an private ÖbVIs übergeben, übertragen zu können. Und es bedarf nicht sozialistischer Redewendungen, wenn man sie auf Bayern überzieht, wenn man sie hier interpretiert, sondern Bayern, denke ich, ist 40 Jahre nach dem Krieg völlig anders gewachsen als Thüringen. Thüringen ist mit einem Katasterwesen konfrontiert worden, dass wir Aufbauarbeit leisten mussten und uns auch zu diesem Schritt durchgerungen haben, ÖbVIs zu bestellen. Diese ÖbVIs sind mittlerweile moderne Ingenieurbüros, die mit den Techniken ausgelastet sind. Ich glaube nicht, dass wir in Gotha oder sonst wo 50 Leute sitzen haben, die die ÖbVIs hätten übernehmen sollen, sondern ich denke, das Kataster hat in den nächsten Jahren die Aufgabe, das, was im Kataster, was draußen vermessen wurde, dann drinnen auch in Karten zu zeichnen, so dass sie auch e-government-seitig zu verwenden sind. Wir werden also in der heutigen Beratung dieses unser Gesetzeswerk - Drucksache 4/53 - an den Ausschuss für Bau und Verkehr überweisen, um dort wei
ter zu beraten, wie wir damit umgehen. Wir werden im Ausschuss sicherlich uns darüber verständigen müssen, wie mit der schriftlichen Anhörung im vergangenen Jahr künftig umzugehen ist. Das sollten wir schnell tun, denn es ist nun mal so, wie es ist, dass durch das Anhalten durch die Bundesratsinitiative im Land Thüringen durch Verordnungsrecht teilweise Tatsachen geschaffen wurden, die durch das Gesetz im Moment nicht untersetzt sind. Dies sollen und müssen wir jetzt auch nachholen, und das möglichst schnell. Die Thematik wird uns sicherlich in diesem Jahr im Bereich Ausschussarbeit zu konstruktiven Beratungen führen. Hier weiter zu orakeln, ob irgendwo irgendjemand hoheitliche Aufgaben nicht machen dürfe oder ob notarielle Arbeit, ob Berufungsordnungen nötig sind oder nicht, ich denke, wenn wir hoheitliche Aufgaben vergeben, muss es auch möglich sein und muss es auch nötig sein, dass es dazu Berufungsordnungen gibt. Wir werden das Staatswesen und das Rechtsverständnis Deutschlands mit unserem Katastergesetz, mit der Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens nicht außer Kraft setzen.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass das Trennungsmodell, das in Thüringen durch die Katastervermessung entsprechend angesprochen ist, künftig eben durch die ÖbVIs kommunale und private Antragsteller ihre Arbeit vermessen werden. Ausnahmen vom Trennungsmodell kann letztlich nur das TMBV zulassen. Eine generelle Regelung wurde aufgrund von EU-Einflüssen für die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden getroffen, damit deren Aufträge auch durch die ÖbVIs künftig wahrgenommen werden. Im Zusammenhang mit dem Trennungsmodell und einer effizienten Aufgabenerledigung wird den ÖbVIs auch die Befugnis zur Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken übertragen. Deshalb, sage ich noch mal, bedarf es auch einer Berufsordnung.
Meine Damen und Herren, ich wünsche uns im Ausschuss in den nächsten Beratungen ein zügiges Vorankommen und auch ein modernes und gutes Katasterneuorganisationsgesetz für Thüringen. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann beende ich die Aussprache. Die Ausschussüberweisung ist beantragt an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer stimmt für diese Ausschussüberweisung? Das ist die übergroße Mehrheit. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Also einstimmig die Ausschussüberweisung angenommen.
Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Enquetekommission 3/3 "Erziehung und Bildung in Thüringen" Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/10