Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Mitgliederzahlen der Krankenkassen, Primär- und Ersatzkassen, in Thüringen im I. Quartal 2005 entwickelt gegenüber der Anzahl der Mitglieder im IV. Quartal 2004?

2. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Mitgliederzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung in Thüringen auf die Höhe der budgetierten Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte?

3. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Mitgliederzahlen in Thüringen auf die ambulante medizinische Versorgung?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Mitgliederverlust im I. Quartal 2005 gegenüber dem Jahr 2004 wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen mit insgesamt 36.761 angegeben. Seitens der Krankenkassen wurden bisher nur von der AOK Thüringen Daten mitgeteilt. Bei ihr sank die Mitgliederzahl von 706.919 im Dezember 2004 auf 685.644 im März 2005. Weitere Angaben liegen uns nicht vor.

Zu Frage 2: Diese Entwicklung hat finanzielle Auswirkungen. Der Budgetverlust im I. Quartal 2005

durch die Mitgliederentwicklung bei den gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung mit 3.068.718,96 € beziffert.

Zu Frage 3: Eine direkte Auswirkung der Entwicklung der Mitgliederzahlen auf die ambulante medizinische Versorgung in Thüringen gibt es nicht. Allerdings wird der Anreiz für eine Niederlassung in den neuen Ländern noch mehr gemindert. Deshalb muss es auf Bundesebene eine grundlegende Strukturreform im Gesundheitswesen geben, die auch diese Problematik mit einbezieht.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt, Fraktion der Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1141.

Behördenreform - Reduzierung der Forstämter

Einer Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass „nach Monaten der Ungewissheit die Beschäftigten in den Forstämtern bald wissen, wo sich ihr neuer Arbeitsplatz befindet“ (Ostthüringer Zeitung, Lokalausgabe Schleiz vom 21. August 2005).

Aufgrund der Behördenstrukturreform der Landesregierung hatten sich alle Beschäftigten der Forstämter neu zu bewerben, wenn eine Weiterbeschäftigung angestrebt worden ist. Bis Mitte August sollte das Verfahren der Personalauswahl für die Dienstposten in den nachgeordneten Forstbereichen abgeschlossen sein.

Nach Informationen der Presseabteilung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich über ihren neuen Arbeitsplatz informiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Reduzierung von 46 auf 28 Forstämter bisher umgesetzt worden?

2. Welche weiteren Maßnahmen sollen bis zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen werden?

3. Wie viel Personal wurde bisher abgebaut und nach welchen Kriterien erfolgte die Personalauswahl?

4. In welcher Form sind die betroffenen Bediensteten entsprechend dem Thüringer Personalvertretungsgesetz in die Strukturplanung und deren Um

setzung einbezogen worden?

Danke, es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Haubold wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem Konzept „Behördenstrukturreform im Freistaat Thüringen“ vom 1. März dieses Jahres wurde auch für die Forstämter eine deutliche Straffung beschlossen. Die bisher 46 Forstämter wurden zu 28 neuen Forstämtern zusammengeführt. Gleichzeitig wird auch die Revierstruktur angepasst. Bisher sind folgende Maßnahmen umgesetzt worden: Abgrenzung der neuen Strukturen der 28 Forstämter und 300 Reviere, Erarbeitung einer Dienstvereinbarung mit dem Forsthauptpersonalrat zur sozialverträglichen Umsetzung des Kabinettsbeschlusses über die Reduzierung der Thüringer Forstämter von April 2005, Durchführung des Melde- und Auswahlverfahrens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die neuen Dienstposten in den Monaten Mai bis Juli 2005 und Versendung der Versetzungsverfügung im Monat August.

Zu Frage 2: Errichtung der 28 neuen Forstämter zum 01.10.2005, Umzug und Dienstübergabe in den Forstämtern im Zeitraum vom 01.09. bis 30.11.2005.

Zu Frage 3: Der Personalabbau der im Behördenstrukturkonzept geforderten 107 Stellen kann nur sozialverträglich und damit langfristig erfolgen. Bis zum Ende des Jahres 2005 werden davon 20 Stellen abgebaut sein. Die Personalauswahl für die neuen Dienstposten erfolgte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und - zusätzlich in der Dienstvereinbarung genannt - Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und ggf. Schwerbehinderung der Bediensteten und Beschäftigten.

Zu Frage 4: Die Personalvertretung hat den gesamten Prozess der Behördenstrukturreform in der Forstverwaltung konstruktiv begleitet. Mit dem Forsthauptpersonalrat wurde eine Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Umsetzung des Kabinettsbeschlusses über die Reduzierung der Thüringer Forstämter abgeschlossen. Die Personalvertretung war mit jeweils vier Vertretern sowohl in der Strukturkommission als auch in der Personalkommission tätig. Die Strukturkommission hat die Abgrenzung der Forstämter und Reviere beschlossen. Die Personalkom

mission hat einen Besetzungsvorschlag für die Neubesetzung der Dienstposten entsprechend den o.g. Kriterien erarbeitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir werden fristgerecht zum 01.10.2005 die Forststrukturreform durchführen. Zum Abschluss möchte ich noch hinzufügen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung im Zeitraum von März bis August monatlich über den Stand der Strukturreformen und die weitere Vorgehensweise unterrichtet wurden.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Scheringer-Wright.

Herr Minister, ein Bürger in Bleicherode hat mir berichtet, dass ein Ausschussmitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Personalauswahl des Forstamtsleiters in Bleicherode maßgeblich Einfluss genommen hat. Meine Frage: Ist Ihnen von diesem Vorgang bekannt und wäre das statthaft?

Also, zu Ihrer Frage kann ich Ihnen nur sagen, das Personal ist so ausgewählt worden, wie ich das hier vorgetragen habe. Mir ist davon nichts bekannt. Wenn das in dieser Richtung passiert wäre, wäre das natürlich nicht statthaft. Wenn hier einer etwas anderes behauptet, muss er das beweisen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Es ist aber so passiert. Das wissen wir.)

Mir ist es nicht bekannt. Ich verwahre mich auch dagegen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich und rufe die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1144, auf.

Gestaltung des Ausbildungsvertrags der Berufsakademie Thüringen

Voraussetzung für den Besuch der Berufsakademie Thüringen ist der Abschluss eines Ausbildungsver

trags zwischen dem Studienbewerber und der Ausbildungseinrichtung eines Praxispartners. In Punkt 11.2 des von der Berufsakademie den Vertragschließenden vorgegebenen Vertragstextes heißt es: „Unzulässige Nebenabreden sind u.a. Abreden über eine Bindung nach Beendigung der Ausbildung oder über einen Kostenersatz bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach Beendigung der Ausbildung.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung diese Vertragsklausel?

2. Inwiefern hat sich diese Vertragsklausel aus Sicht der Landesregierung bewährt, insbesondere im Hinblick auf die Bereitschaft Thüringer Unternehmen, derartige Ausbildungsverträge einzugehen?

3. Ist der Landesregierung Kritik an dieser Vertragsklausel seitens der Thüringer Unternehmen bekannt?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Prof. BauerWabnegg. Bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die vertragliche Regelung dient dem Schutz der an der Staatlichen Studienakademie Studierenden. Sie ist sinnvoll, weil die Studierenden einen Doppelstatus besitzen: einerseits Studierende, andererseits Auszubildende. Im Hinblick auf die im Vordergrund stehende wissenschaftliche Ausbildung soll sich im Vergleich zu Studierenden an Hochschulen keine Schlechterstellung ergeben.

Zu Frage 2: Die in Rede stehende Klausel stellt keine Belastung für die Unternehmen dar, weil mit Abschluss des Ausbildungsvertrags der jeweilige Praxispartner sein grundsätzliches Interesse an der Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Studium erklärt hat. Es liegt daher ebenfalls im Interesse des Unternehmens, positive Voraussetzungen für eine Bindung des Auszubildenden an das Unternehmen nach erfolgreichem Bestehen des Studiums zu schaffen.

Zu Frage 3: Die vertragliche Regelung ist von den Vertragspartnern gut akzeptiert, Klagen von Auszubildenden oder von Praxispartnern sind nicht bekannt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hausold, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1160.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Ausländische Direktinvestitionen in Thüringen

Aus der Bestandserhebung der Deutschen Bundesbank zu Direktinvestitionen vom Mai 2005 geht hervor, dass im Jahr 2003 in Thüringen die bundesweit geringsten unmittelbaren und mittelbaren ausländischen Direktinvestitionen zu verzeichnen waren. Von insgesamt über 306 Mrd. € ausländischer Direktinvestitionen in Deutschland hatte Thüringen nur einen Anteil von 1,11 Mrd. €. Es rangierte damit weit abgeschlagen hinter Sachsen (1,75 Mrd. €), Brandenburg (1,827 Mrd. €) und Mecklenburg-Vorpommern (2,085 Mrd. €).