Über die Kürzung der Zahlen habe ich etwas gesagt. Lassen Sie mich noch einiges zur Stiftung „Familiensinn“ sagen. Auch die Liga hat das Vorhaben für grundsätzlich fragwürdig erklärt und hat neben der Finanzausstattung auf die Besetzung der Gremien und bedenkliche Verquickungen von Interessen z.B. mit der Elternakademie hingewiesen. Ich kann der Liga nur Recht geben und es ist interessant, dass auch in der Liga die beiden Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden vertreten sind. Ich frage mich deshalb auch wirklich, wer eigentlich eine derartige Stiftung will und wer letztendlich davon profitieren soll.
Nun lassen Sie mich noch einmal ein paar Bemerkungen machen, weil Sie immer wieder auf die mit dem Finger zeigen, die angeblich Ihren Gesetzentwurf unterstützt hätten. Das sei das Landesbündnis für Familie. Ich kann mich nicht entsinnen, ich glaube, alle Fraktionen haben immer die Einladungen bekommen. Das waren immer nette Veranstaltungen unter dem Motto: „Schön, dass wir darüber geredet haben“, Diskussionszeiten waren sehr eingeschränkt, aber das Thema „Familienfördergesetz“ stand nie auf der Tagesordnung. Es ist geredet worden mit dem Landesbeirat für Frauen und Familie und da wird es dann schon ein bisschen komisch. Angeblich, so ist es uns zumindest gesagt worden, gab es auch in dieser Veranstaltung erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Aber man hat sehr deutlich von Seiten der Landesregierung mit Drohgebärden klar gemacht, dass man eine öffentliche Diskussion darüber nicht will und dass Protokoll und Inhalte bitte nicht an die Öffentlichkeit zu gehen haben. Wenn das Ihr Verständnis von Einbindung und Diskussion ist,
Fakt ist, was die Stiftung angeht, heute schon eines: Das Stiftungskapital in Höhe von 34 Mio. € wird bezahlt von den Thüringer Familien, es wird aus dem Haushalt herausgenommen, es wird umverlagert und es wird natürlich der parlamentarischen Beaufsichtigung entzogen - darauf hat Kollege Ramelow schon hingewiesen - und dann entscheiden zukünftig über den Zinsertrag die Stiftungsgremien. Wie die Stiftungsgremien besetzt werden, das haben Sie ja schon sehr deutlich gemacht. Da haben dann also
- ja, die Postenverteilung - die Opposition, das Parlament, wir alle nichts mehr zu tun und man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass die Arbeit dieser Stiftung sehr regierungsfreundlich sein wird, aber Sie können dann immer sagen: Damit habe ich ja nichts zu tun, das war die Stiftung. Aber Sie haben sich die ausgesucht, die dann genau das machen, was Sie eigentlich wollen.
Meine Damen und Herren, es ist schon einer, und ich sage das einmal so deutlich, Christlich-Demokratischen Union unwürdig, die sich immer das Familienbild auf den Titel schreibt, jetzt sagt, dieses Gesetz ist Familienförderung und ist positiv für Familien.
Erstens - zur Haushaltseinsparung: Am Ende werden nach den von Ihnen vorgelegten Zahlen, ich hatte es ja gesagt, über 30 Mio. € bisheriger Landesförderung für den Gesamtbereich der Familien fehlen. Diese 30 Mio. € - und dazu hat keiner von Ihnen etwas gesagt - werden von Thüringer Familien direkt oder indirekt erbracht werden. Wenn Sie sagen, dass es jemand anderes erbringen wird, z.B. die Kommunen, können wir das ja noch mal mit den Landräten, mit den Oberbürgermeistern diskutieren, auch gerade im Hinblick auf die bevorstehende Haushaltsdiskussion im Land. Es werden die Familien mit niedrigem Einkommen sein und die Familien mit behinderten Kindern oder von Behinderung bedrohten Kindern, die diese Einsparung im besonderen Maße erbringen müssen. Ihnen wird öffentliche Leistung weggenommen oder die Leistung verschlechtert. Das ist Ihre Zielsetzung, um es ganz deutlich zu sagen.
Zweitens: Unter dem völlig irreführenden Begriff der Wahlfreiheit sorgt die CDU, sorgt diese Landesregierung dafür, dass Frauen eben keine Wahlfreiheit mehr haben,
dass sie zurückkehren an den Herd und dass Vereinbarkeit von Beruf und Familie verschlechtert wird. Doch, Herr Panse, da brauchen Sie nicht abzuwinken,
(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Wenn man Falsches immer wieder wiederholt, wird es auch nicht besser.)
es ist einfach so und die Zwischenrufe aus Ihrer Fraktion: Ist doch schön, wenn man das alles alleine mit seinem Kind machen kann, das Kind betreuen kann, das Kind zuhause hat - das ist schön und das soll auch jeder entscheiden. Sie werden sicherlich vielleicht auch hier in Erfurt in Kindereinrichtungen gewesen sein, die sich gerade mit sozial schwachem Potenzial auseinander setzen müssen. Die Erzieherinnen sind bei Gott nicht alles Erzieherinnen der AWO, das sind auch Erzieherinnen von christlichen Kirchen, die sehr deutlich ihre Angst zum Ausdruck bringen, dass dann eben aus Sicht der Familie fiskalisch entschieden werden muss und man das Kind eben nicht in die Einrichtung bringt, ausgerechnet diese Kinder, die wirklich diese familienpolitische Begleitung, diese vorschulerzieherische Begleitung brauchen, weil es hier auch um Familien geht, die insgesamt eine Begleitung als Familie brauchen, damit dann letztendlich das Kind nicht darunter leidet, in welcher Familie es unter schwierigen Bedingungen zu leben hat.
Das stimmt mich sehr traurig, dass Sie das einfach nicht verstehen wollen. Dieses Gesetz - und da schließe ich mich den Ausführungen von Christoph Matschie an und auch den Ausführungen von Kollegen Ramelow - ist ein familienfeindliches Gesetz, es ist familien- und frauenfeindlich. Es ist der Versuch der Rückkehr in familienpolitisches Mittelalter.
Deswegen wollen Sie es doch auch so schnell durchziehen, dass man es dann die nächsten zwei, drei Jahre vergessen hat, ist doch ganz klar. Seien Sie doch mal ehrlich, was Sie hier für Strategien haben.
Ich werbe noch mal um die Annahme unseres Antrags, weil ich bislang hier in Thüringen ein wirklich gutes Gefühl hatte, dass wir parteiübergreifend zu unserem guten Gesetz standen, zu unserem flächendeckenden Angebot, dass wir gemeinsam in der Enquetekommission gesagt haben, wir wollen dieses weiterentwickeln, gerade unter bildungspolitischen Aspekten. Insofern würde ich es mir sehr wünschen, dass Sie unserem Antrag zustimmen, dass Sie Ihr Gesetz zurückziehen, noch mal vernünftig mit den Betroffenen diskutieren und dass wir dann gemeinsam etwas Vernünftiges für die Familien und insbesondere für die Kinder auf die Reihe kriegen. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Abgeordneter Panse, im letzten Plenum vor der Sommerpause haben Sie sinngemäß auf meine vielen Fragen zur Familienoffensive geantwortet, dass ich doch bitte schön das Gesetz abwarten sollte.
Jetzt ist es da und ich habe noch mehr Fragen und keine Antworten. Aber zunächst ein paar klare Aussagen zum Gesetz: Sie beschreiben als eine Zielstellung des Gesetzes, dass Synergieeffekte hergestellt werden sollen. Die Synergieeffekte, die wir feststellen konnten, entsprechen aber überhaupt nicht unseren Vorstellungen von Familienförderung. Wir sagen - und das kann man so sagen -, das Familienfördergesetz oder die Nachteile für Kinder, Frauen und Familien; das Familienfördergesetz, das DaheimBleib-Gesetz; das Familienfördergesetz, ein Familienspargesetz;
und das alles nur unter einer einzigen Zielstellung, Geld einzusparen. Als Synergieeffekt kann ich nur erkennen, dass Sie dieses Sparprogramm für Kinder, Frauen und Familien auch noch „Förderung“ nennen. Sie haben ein Gesetz vorgelegt, mit dem Sie vorgeben, Familien zu fördern. Hier stellt sich
natürlich für mich die Frage - und das sagte ja Herr Dr. Zeh heute schon in seiner Einleitung -: welche Familien und welche Förderung? Es ist kein Zufall, dass die CDU die Begriffe „Ehe“ und „Familie“ in einem Atemzug nennt. Ohne es ausdrücklich formuliert zu haben, kann davon ausgegangen werden, dass richtige Familien für Sie diejenigen mit Trauschein sind. In vielen Wahlkampfveranstaltungen, die wir ja momentan erleben, haben das die Vertreter der CDU, insbesondere in Gera Herr Bernward Müller, mehrfach in den Veranstaltungen uns bestätigt. Ihre Familienideologie orientiert sich weder an den Bedürfnissen und Interessen der Frauen noch an der Realität. 33 Prozent aller Familien mit Kindern sind Ein-Eltern-Familien. Zu 77 Prozent ist es die Mutter, die mit ihren Kindern zusammenlebt. Ein weiterer großer Teil lebt in Patchwork-Familien; nur 23,7 Prozent der Frauen und 24,7 Prozent der Männer in Thüringen sind verheiratet. Gegen einen Trauschein ist wirklich nichts einzuwenden, aber für uns ist die Bevorzugung eines einzigen Familienmodells sozial ungerecht und geradezu absurd angesichts der massiven Veränderungen, die in den letzten Jahrzehnten in den Familien stattgefunden haben.
Der Motor dieser Veränderungen waren und sind auch heute noch die Frauen. Sie haben erkannt, dass ihnen das Ernährermodell enge Grenzen setzt, denn die Privilegierung der Versorgerehe ist vor allem eine Privilegierung des Ehemannes und diskriminiert die Frauen.
Dass dies der CDU nicht gefallen mag, ändert nichts an der Tatsache. Kein Wunder, dass sie Familienverbände dann fördern will, wenn sie folgendes Ziel anstrebt - ich zitiere Seite 17: „Stärkung und Erhaltung von Ehe und Familie als grundlegende Lebensgemeinschaft unserer Gesellschaft“. Ihr Gesetz soll ein Ausführungsgesetz zu § 16 SGB VIII sein. Darin heißt es: „Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden.“ „Andere Erziehungsberechtigte“ sind aber auch Pflege-, Adoptiv- und Stiefeltern sowie Lebenspartner. Dies findet in Ihrem Gesetzentwurf keine Erwähnung.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass es angesichts der demographischen Situation einer besseren Familienförderung und größerer Familienfreundlichkeit bedarf. Das ist richtig. Ich bin mir aber sicher, dass die Eltern in Thüringen Ihr Gesetz nicht als besonders familienfreundlich ansehen. Sie glauben
doch nicht wirklich, dass weniger Geld, größere Kindertagesstättengruppen, Abbau von Standards als bessere Familienförderung angesehen wird und das auch vielleicht noch ist? Sie bringen ohne Not ein Gesetz ein, das alle in Aufregung versetzt und niemanden so wirklich zu überzeugen vermag und das viele nicht richtig verstehen, aber nicht etwa, weil sie zu dumm dafür wären, sondern weil wesentliche Aussagen in dem Gesetzentwurf fehlen. Es fehlen klare Definitionen, Herr Panse. Was genau verstehen Sie nun wirklich unter „Familie“? Was ist eine „angemessene Beteiligung“ der Eltern oder auch der Träger? Und wie werden die 13 Rechtsverordnungen, die im Gesetz angekündigt sind, aussehen, in denen Wesentliches geregelt werden soll? 13 Rechtsverordnungen.
Wir haben wirklich nicht aus Übermut der Landesregierung 100 Fragen gestellt. Dieser Gesetzentwurf hat so viele Lücken und Unklarheiten, dass sich diese Fragen geradezu aufdrängen. Ich erspare Ihnen, die 100 Fragen jetzt hier zu nennen. Und wir sind wirklich nicht die Einzigen, die sich diese Fragen stellen. Frau Pelke hat schon darauf hingewiesen, auch die Sozialverbände möchten Antworten von Ihnen, die sie bislang nicht bekommen haben. Die Eile, mit der Sie dieses Gesetz einbringen, davon hat auch Frau Pelke schon gesprochen, und umsetzen wollen, zeugt von einer ordentlichen Portion Arroganz und Ignoranz gegenüber der Thüringer Bevölkerung.
Nicht nur wir verlangen mehr Zeit. Hier möchte ich gern den Geschäftsführer der Liga der freien Wohlfahrtspflege zitieren - mit Ihrer Erlaubnis: „Wer mit dem Kopf durch die Wand will, holt sich in der Regel nur Beulen.“ Mit ihm sind wir absolut einer Meinung, dass die Qualität in der Kinderbetreuung gefährdet wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen die Familienbildung vernetzen, frauen- und gleichstellungspolitische Fördermaßnahmen gesetzlich verankern und die Wahlfreiheit - die hier heute schon viel zitierte - für Eltern ermöglichen. Das hört sich besser an, als es ist. Für uns, und das habe ich schon gesagt, richtet sich dieses Gesetz gegen Kinder, Frauen und Familien. Und ich fange mit den Frauen an, da sie auch in Ihrem Gesetzentwurf vor den Kindern kommen. Eine gesetzliche Verankerung frauenpolitischer Fördermaßnahmen ist nötig. Eine Definition eines Mindestumfangs der Förderung steht nicht im Gesetz. Selbst der Opferschutz, und das ist heute auch schon gesagt worden, steht unter Haushaltsvorbehalt. Wo, Herr Minister, bleibt die Förderung von Interventionsstellen und Frauenverbänden?
Uns drängt sich der Eindruck auf, dass die Aufnahme dieser Fördermaßnahmen in einem Familiengesetz lediglich davon ablenken soll, dass hier große Kürzungen in der nächsten Haushaltsdiskussion auf uns zukommen werden. Aber für Frauen ist natürlich nicht nur Frauenförderung wichtig. Wichtig ist vor allem, ob sie ihren Arbeitsplatz behalten, ob sie einen finden, ob sie dafür auch anständig bezahlt werden. Die Frauen in Thüringen wollen arbeiten und sie wollen anständig dafür bezahlt werden. Was glauben Sie denn, wie es den Frauen gefallen wird, wenn sie ihren Arbeitsplatz als Erzieherin verlieren werden. Ich sage es hier mit aller Ausdrücklichkeit: Dieses Gesetz wird zum Personalabbau in Kindertagesstätten führen. Ich nenne die Zahl mit einer gewissen Beharrlichkeit. In Gera hat man errechnet, dass 119 VbE nach den gesetzlichen Vorgaben wegfallen werden. Nach der jetzigen Änderung des Gesetzes wird es etwas weniger sein. 119 VbE bedeutet mindestens für 140 bis 150 Erzieherinnen - die Erzieherinnen arbeiten fast alle in Teilzeit - die Entlassung. Wie die das finden, das müssten Sie mir mal schon beantworten. Wenn diese Erzieherinnen dann versuchen, wie es in Ihrem Gesetz ja gewünscht wird, als Tagesmutter zu arbeiten, werden sie eben über diesen Stundenlohn von 2,71 € sicher nicht erfreut sein. Sie werden nicht in Jubel ausbrechen, wenn ihnen im öffentlichen Dienst ein männlicher Mitbewerber vorgezogen wird, weil in seinem Haushalt Kinder leben, die seine Frau betreut. Auch allein erziehende Frauen sind nicht angetan davon, dass ihnen das Erziehungsgeld gekürzt wird, wenn sie ihr Kind in die Kita geben. Wer soll nach Ihrer Meinung denn dann noch zu Hause bleiben, um das Kind zu betreuen, wenn vor allen Dingen allein erziehende Frauen das Geld verdienen müssen? Für uns ist Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern neben der primären Verantwortung der Eltern eine kulturelle und sozialpolitische Aufgabe sowie eine Verantwortung der gesamten Gesellschaft. In der Familienpolitik geht es darum, dass Kinder in unserem Land nicht nur willkommen sind, sondern dass Eltern mit ihren Kindern in den verschiedensten Lebensphasen leben und arbeiten können und gleichberechtigt am kulturellen Erbe und gesellschaftlichen Reichtum teilhaben. Ihr vorgelegtes Gesetz verfestigt soziale Ungerechtigkeit, als Chancengleichheit zu ermöglichen. Sie sprechen von Wahlfreiheit der Eltern. Es ist richtig und wichtig, dass z.B. Ortsgrenzen nicht die Wahlmöglichkeit für pädagogische Angebote für Eltern und Kinder verhindern. Aber auch jetzt können Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Einrichtung bringen oder nicht. Es gibt auch jetzt keine Kita-Pflicht. Deshalb ist für viele Frauen und Männer in diesem Land die Wahlfreiheit, die Sie in Ihrem Gesetz formuliert haben, wirklich ein Hohn.
Für Eltern ist es eben keine Wahl, wenn sie das Geld brauchen und deswegen ihr zweijähriges Kind nicht in die Kita geben können, obwohl sie es doch eigentlich wollen. Es kommt darauf an, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium wirklich ermöglichen. Eine Studentin, die heute für ihr Kind Erziehungsgeld erhalten hat und dabei studieren konnte, was macht sie denn? Sie kann das Studium nicht fortsetzen, wenn sie allein erziehend ist, weil sie ihr Kind in der Kindertagesstätte nicht betreuen lassen kann, weil sie das Geld dafür einfach nicht aufbringen kann. Es kommt darauf an, wirklich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Es geht darum, wie Menschen die Zeit, die sie mit ihren Kindern verbringen möchten, mit ihrer Arbeit vereinbaren können. Die heutige Arbeitswelt - und ich denke, das wissen Sie - ist elternfeindlich. Wer berufstätig ist, muss verfügbar sein, manchmal sogar rund um die Uhr. Und wer Karriere machen will, muss bereit sein, vieles andere zurückzustellen: Freizeit, Ehrenämter und oft genug auch wichtige soziale Beziehungen. Beruf als Berufung - einst prägende Arbeitsethik - gilt in säkularisierter Form noch heute. Aber Kinder haben ihre eigenen Bedürfnisse. Sie brauchen Fürsorge, Zuwendung und stabile Bindungen, verlässliche Bezugspersonen und eine vertraute Umgebung. Bedürfnisse, die sich oft nur schwer mit den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt vereinbaren lassen. Jetzt kommen noch die Regelungen für das Bundeserziehungsgeld und Ihr neues Thüringer Erziehungsgeld hinzu. Frauen werden für ein Taschengeld aus dem Arbeitsmarkt gedrängt und damit finanziell abhängig vom Ehemann oder vom Staat.
Eine erschwerte Rückkehr von Frauen in den Beruf ist damit vorprogrammiert. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass sich bei jungen Frauen in fast allen Fällen die traditionelle geschlechterspezifische Arbeitsteilung einschleicht.