Protokoll der Sitzung vom 16.09.2005

(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Die kann doch kaum lesen.)

Der Mann geht weiter seiner Arbeit nach, die Frau versorgt Kinder und Haushalt und hält so ihrem Mann den Rücken frei. Nicht zuletzt deswegen, weil die Familie auf das oft höhere Einkommen des Mannes nicht verzichten kann. So schleift sich das Ernährermodell selbst bei jenen ein, die gleich qualifiziert sind, bis zur Geburt ihres ersten Kindes gleichberechtigt zusammengelebt haben und bei denen sich auch der Vater an der Erziehung seiner Kinder beteiligen will.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Was für ein Männerbild haben Sie bloß?)

(Beifall bei der CDU)

Frau Tasch, wenn Sie dazwischenrufen, dann ein bisschen lauter, ich verstehe das hier leider nicht.

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: … das ist ja unglaublich!)

Ich muss jetzt mal sagen, wenn es eine Zwischenfrage gibt, dann wäre es schön, wenn sie vom Mikrofon aus gestellt würde und die Rednerin ihren Beitrag fortsetzen könnte.

(Unruhe bei der CDU)

Das Frauenproblem ist erst dann gelöst, wenn Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Arbeitswelt nicht nur für Mütter, sondern auch für Väter oder für andere soziale Bezugspersonen möglich und selbstverständlich ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

In den skandinavischen Ländern hat man das mit der Einführung des Elterngeldes, der Unterstützung für junge Familien als Bestandteil der Familien- und Gleichstellungspolitik, erreicht. Dieses Elterngeld in Skandinavien ist erprobt und etabliert. Vielleicht sollte man darüber zumindest einmal nachdenken.

Und nun zu den Kindern: Sie betonen immer wieder, dass Sie für die Kinder etwas tun wollen. Aber nur, weil Sie die Berechnung von der Gruppen- auf eine kinderbezogene Förderung umstellen, ist das noch lange keine Förderung von Kindern, im Gegenteil. Sämtliche personellen und finanziellen Einschnitte bei Kinderbetreuungseinrichtungen, die weder von ihnen selbst noch von den Kommunen aufgefangen werden können, gehen zu Lasten der Kinder. Besonders nachteilig wird sich auch die Veränderung des Betreuungsschlüssels auswirken, der mit Sicherheit zu größeren Gruppen führen wird. Sie sagen zwar, und das führen Sie auch in der Begründung in Ihrem Gesetz aus, dass Sie den Betreuungsschlüssel nicht verändert haben, in Wahrheit sieht das aber anders aus. Und das ist nun wirklich Mathematik, die Zahlen belegen das. Als Erstes setzen Sie gegenüber dem alten Gesetz die Betreuungszeit um eine Stunde auf neun Stunden Ansetzungszeit herunter; also weniger. Um es überhaupt vergleichbar zu machen,

muss man einfach den alten Gruppenpersonalschlüssel auf neun Stunden herunterrechnen. Für eine Kindergartengruppe mit 18 Kindern - Herr Panse hat vorhin mit 20 gerechnet - im Alter von drei bis sechs Jahren standen für neun Stunden Betreuung 1,48 VbE zur Verfügung, pro Kind sind das 0,082. In Ihrem Gesetz stehen 0,075 VbE. Nach dem alten Schlüssel hochgerechnet mit 18 Kindern, sind das 1,35 VbE für diese 18 Kinder. Die Differenz nach neun Stunden beträgt 0,13 VbE, bei zehn Stunden - was jetzt momentan gültig ist - 0,25 VbE, also zehn Stunden weniger Betreuungszeit pro Kindergartengruppe. Ich will nicht verschweigen, dass jetzt ja neu eingearbeitet ist, dass Leitungsstunden dazukommen. Das sind nämlich 0,005 VbE pro Kind, bei 18 Kindern 0,09 und 0,0025 VbE pro Kind für Weiterbildung, also bei 18 Kindern 0,045; also insgesamt 0,13 VbE. Wenn ich diese 0,13 VbE jetzt dazurechne zu diesen neun Stunden, ergibt sich ganz klar die Reduzierung des Personalschlüssels um genau diese eine Stunde, nämlich von zehn auf neun. Das ist sicherlich eher die Wahrheit, als dass Sie sagen, dass es keine Reduzierung des Personalschlüssels gibt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Hier sehen Sie sehr deutlich, dass es eben nicht wahr ist, dass Sie den Personalschlüssel auf jedes Kind nur umgerechnet haben. Sie haben die Betreuungszeit um diese eine Stunde verkürzt, um 0,12 VbE pro Gruppe. Das klingt vielleicht nicht viel, aber das sind immerhin fast 30 Prozent Einsparung, wenn man es mal auf eine Kindertagesstätte hochrechnet. Das hat Herr Matschie heute auch am Anfang gesagt, daraus resultiert wirklich die Einsparung. Sie sparen an dem Betreuungsschlüssel der Kinder. Wenn Einrichtungen über weniger Geld verfügen und deswegen die Standards senken müssen, ist weniger individuelle Förderung einzelner Kinder möglich. Größere Gruppen in Kitas und Horten reduzieren die Möglichkeit einer sinnvollen pädagogischen Betreuung und einer qualitativen frühkindlichen Bildung, wenn es kontinuierlich zu wechselndem Personal kommt, weil der Betreuungsschlüssel angepasst wird. Dazu will ich noch einen Satz sagen: Mit diesen Stichtagen, die jetzt drin sind, ergibt sich für mich wieder sofort die Frage. Sie sagen, Rechtsanspruch ab zwei Jahre. Wenn ich einen Stichtag einführe, wie gewährleiste ich denn diesen Rechtsanspruch, wenn der Stichtag z.B. 1. September oder 1. März ist, wenn ein Kind am 1. Januar zwei Jahre alt wird, wie kann ich denn dann in die Einrichtung wirklich gehen? Das ist in dem Gesetz nicht beschrieben. 70 Prozent, sagt Herr Panse, sind überführt in freie Trägerschaft. Für diese Träger werden nach dem Gesetz 20,45 € an Sachkostenzuschüssen gestrichen. Diese 20,45 € sind zumindest der Betrag, wo sich die Elterngebühren erhöhen werden, weil die Träger das nicht ausgleichen können. Es ist eben

nicht so, Herr Panse, wie Sie sagen, dass jede Kommune am Jahresende den Trägern einen Ausgleich zahlt. Ich kenne eine Vielzahl von Einrichtungen, die diesen Ausgleich eben nicht erhalten. Wenn Sie Ihre Überkapazität damit begründen, dass Sachkostenzuschüsse damit zu viel ausgezahlt wurden, wo es zu Plätzen bezahlt wurde, das stimmt nicht. In den Kindertagesstätten sind immer die so genannten grünen Zettel auszufüllen gewesen jedes Jahr mit der Einreichung der Finanzierungspläne. Wenn dort die Zahlen nicht in Übereinstimmung mit der Bedarfsplanung waren, die ein Jahr vorher gemacht worden ist, dann haben die Träger Rückzahlungsaufforderungen bekommen, nämlich genau für die Kinder, die weniger die Einrichtung besucht haben. Also daran kann es nun wirklich nicht liegen. Ich frage Sie ganz ernsthaft: Bei einem Betreuungschlüssel von 1 : 7 für Krippenkinder, wie ein Träger, ob nun Kommune oder freier Träger, die Aufsichtspflicht in dem Alter von 0 bis 2 Jahren gewährleisten soll, wenn es nur eine Person gibt, die diese Altersgruppe betreut. Im jetzigen Gesetz ist dieser Schlüssel 1,6 VbE für acht Kinder. Das ist eine gravierende Reduzierung. Die Begründung auf Seite 105 in Ihrem Gesetz, warum Sie nur 15 Prozent ansetzen bei der Bezuschussung für Krippenkinder, das erklärt sich mir in keinster Form, wieso wir uns den alten Bundesländern nach unten angleichen müssen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz geht wirklich davon aus, dass 2010 bundesweit für 20 Prozent der Kinder unter dem Rechtsanspruch Plätze in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege bereitgestellt werden. Wie ist denn wirklich die Zahl in Thüringen? Ich kenne sie nun ganz klar von Gera. Dort besuchen 28,4 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe eine Krippe oder nutzen ein ähnliches Angebot.

(Zwischenruf Abg. Reimann, Die Links- partei.PDS: Ihr habt zu viele Rabenmüt- ter in Gera!)

Ja, sicherlich. So kann man es auch bezeichnen. Und Bedarfe, die jetzt schon vorhanden sind, nach unten zu schrauben, halte ich in diesem Gesetz für unverantwortlich.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Wie händeln Sie es in dem Gesetz eigentlich mit Ihren Verbänden? Wenn es zu Personalabbau kommt, und es wird so kommen, wer bezahlt denn dann eigentlich die Abfindungssummen? Die Träger haben die Einrichtungen von den Kommunen übernommen, das Personal übernommen mit allen Anrechnungszeiten. Werden die Träger jetzt dafür

bestraft, dass sie wohlwollend geglaubt haben in zurückliegenden Jahren, dass das Gesetz einfach bestehen bleibt und die Rahmenbedingungen so bleiben, wie sie jetzt sind? In Gera - ich nenne das Beispiel - sind alle Kindertagesstätten in freie Trägerschaft übertragen. Diese angeführten 119 Stellen würden bei einer Abfindungssumme nur von 1.000 €, das ist bestimmt nicht der Betrag, der da zu zahlen ist, zu 119.000 € einfachen Aufwendungen führen. Wer bezahlt diese Summe? Diese Antwort bleiben Sie schuldig.

Noch ein Wort zu den behinderten Kindern und den zusätzlichen Fachkräften. Es stimmt eben nicht, dass der Schlüssel, der jetzt in dem Gesetz steht, ausreichend ist, um eine wirkliche Integration in Einrichtungen zu gewährleisten. Das ist einfach nicht wahr. Er ist mit Sicherheit einer Betreuung in nur ausschließlich integrativen Einrichtungen vorzuziehen. In einem Landkreis haben die Eltern dann kilometerweite Wege zurückzulegen, wenn sie ihr Kind dort unterbringen. Genau dies, weil Sie das rausnehmen, wird dazu führen, dass in kleineren ländlichen Einrichtungen die Einrichtungen wirklich geschlossen werden, weil mit der integrativen Betreuung und den kurzen Wegen vielen kleinen Einrichtungen mit einer oder zwei Gruppen einfach dadurch ermöglicht worden ist, dass sie bestehen. Ganz wesentlich ist, dass diese integrativen Einrichtungen, die Kommunen oder auch die freien Träger aus meiner Sicht massivst benachteiligt sind, weil diese Gruppen einfach kleiner anzusetzen sind, weil sie ja vier oder fünf behinderte Kinder aufnehmen. Da kann man eben nicht 20 Kinder im Regelbereich aufnehmen. Sie sagen, den Ausgleich hat die Kommune zu leisten, also fehlen in diesen Gruppen einfach ganz normal für den Personalschlüssel sechs bis acht Kinder, um diese Gruppe zu finanzieren.

Die Stichtagsregelung habe ich schon gesagt. Ich möchte noch eins sagen zu den Übergangsregelungen. Man muss sich mal vorstellen, was ab Januar passiert. Die freien Träger erhalten 10 € weniger. Von den Kürzungen fünf Prozent, was in den Übergangsregelungen vorgeschrieben ist, will ich mal gar nicht reden, weil das die Kommunen sicherlich ausgleichen werden. Die Träger haben alle Gebührensatzungen und diese 10 € werden sich auf alle Fälle auf die Gebührensatzungen der freien Träger niederschlagen, also, eine neue Gebührensatzung ab Januar. Ab Juni oder Juli dann wieder eine neue Gebührensatzung, ich weiß nicht, ob das ordentlicher Umgang mit Eltern ist.

Sie haben vorhin gesagt, wer soll das bezahlen, die Forderung kostenlose Kinderbetreuung unserer Fraktion. Mich wundert etwas in diesem Wahlkampf, dass die FDP - ich habe es im letzten Plenum schon mal angesprochen - in allen anderen Bundeslän

dern, nur nicht in Thüringen, wirbt für ihre kostenlose Kinderbetreuung. So abartig kann ja nun wirklich unsere Forderung nicht sein, wenn sogar die Freien Demokraten diese Forderung im Bundestagswahlkampf jetzt aufstellen.

Herr Panse, mit Recht haben Sie gesagt, die Mitbestimmungsrechte sind in den Kindertagesstätten ausgebaut worden. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, wie es händelbar ist in den Kindertagesstätten, wenn Eltern Personal mitbestimmen können. Das würde mich mal interessieren, wie das in der Praxis wirklich ablaufen soll und wie das auch den Gesetzlichkeiten entspricht.

Im Übrigen weisen Sie zum Beispiel in Ihrer Begründung darauf hin, wie wichtig die Kita-Förderung für Kinder ist. Ich darf Sie zitieren: Für Kinder sind Kontinuität und Verlässlichkeit in den menschlichen Beziehungen von großer Bedeutung. Auch weil dies in der heutigen Zeit nicht in allen Familien über einen längeren Zeitraum gewährleistet ist, ist es für die Organisation der Kindertageseinrichtungen wichtig, der Forderung in Absatz 3 entsprechend für Kontinuität und Verlässlichkeit der Beziehungen zwischen pädagogischem Fachpersonal und Kindern zu sorgen. Leider ist von dieser Einsicht in Ihrem Gesetzentwurf sonst weiter nichts zu sehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erwähnen die Haushaltsklarheit in der Begründung des Gesetzes. Für das Land mag dies der Fall sein, aber wie die Kommunen mit den Kürzungen umgehen sollen, wird mit diesem Gesetz eher unklarer. Was auch für die Kommunen schon klar ist, sind die höheren Belastungen, die auf sie zukommen. Was das angesichts der leeren Kommunalkassen bedeutet, dürfte Ihnen klar sein.

Ich möchte noch an drei weitere Punkte anknüpfen. Sie wollen eine Stiftung „Familiensinn“ gründen. Für uns ist eine solche Stiftung unnötig und undemokratisch. Gesetzliche Aufgaben, wie die Schwangerschaftsberatung, Familienbildung und Erholung, aus der Zuständigkeit des Parlaments herauszulösen und in eine private Stiftung zu geben, können und wollen wir nicht akzeptieren. Das bedeutet nämlich, sie sind der parlamentarischen Kontrolle entzogen, sie sind abhängig von der Finanzlage der Stiftung, sie sind abhängig von der Zusammensetzung des Stiftungsrats. In dieser Stiftung besteht z.B. die Möglichkeit, dass die Kirchen einen größeren Einfluss bekommen, weil sie einfach in das Stiftungskapital einbezahlen. Ich weiß nicht, ob das von der gesamten Thüringer Bevölkerung wirklich gewollt wird. Außerdem wird das Geld für diese Aufgaben nicht reichen. Das ist heute schon mehrfach ausgeführt worden. Dazu kommt, dass auch dort die Aufgaben nicht klar definiert sind und weitere Aufgaben

dazukommen, von denen niemand weiß, welche das sein sollen. Besonders kritisch sehen wir auch die Schwangerschaftskonfliktberatung. Hier ist unklar, wer was macht. Was soll in die neue Stiftung, was bleibt in der alten, wer ist für was zuständig? Wie wird die Beratung aussehen, wenn der Einfluss von privater Seite wächst und wie wird die parlamentarische Kontrolle auszuüben sein? Hier kommt, dass die Reduzierung der Förderung auf 80 Prozent den Handlungsspielraum der Beratungsstellen einschränkt und dem Bundesgesetz widerspricht.

Zum Schluss möchte ich den Kreis wieder mit Kindern schließen. Sie wollen die Aufgaben im Kinderschutz konkretisieren. Von einer Konkretisierung habe ich nichts gefunden. Was ich jedoch gefunden habe, ist, dass auch der Kinder- und Jugendschutz unter Haushaltsvorbehalt steht, und das, obwohl die Vernachlässigung von Kindern in Familien ebenso zunimmt wie die Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, 1.000 Fallzahlen im Jahr 2004. Sie verschärfen mit diesem Gesetz die soziale Spaltung zwischen Kindern, die eine Chance im Leben haben, und denen, die in schwierige Lebensverhältnisse hineingeboren werden. Sie spielen mit der Zukunft der Kinder in Thüringen. Das ist nicht nur unsozial, sondern auch rückwärtsgewandt. Das zeigt aber wirklich den Geist dieses Gesetzes. Es geht eben nicht um die Förderung von Kindern, die Gleichstellung von Frauen und die Unterstützung von Familien. Ihnen geht es darum, Ihre Wertvorstellung durchzusetzen und zu sparen.

Zum Abschluss noch einen Satz zum SPD-Antrag. Unsere Fraktion wird diesem Antrag natürlich zustimmen, weil wir das Familienfördergesetz in der jetzigen Form in Gänze ablehnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lieberknecht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil neben vielen Details, die jetzt von Kollegen Panse, Kollegin Pelke und Jung angesprochen worden sind, es aber doch auch um sehr Grundsätzliches geht, was ich noch einmal deutlich aussprechen möchte.

Doch zunächst eine kleine Vorbemerkung zu einem Stichwort, welches Kollegin Pelke gegeben hat, als Sie gesagt haben: „Wir haben ja bisher parteiübergreifend zu unserem guten Gesetz gestanden und sollten das doch jetzt auch weiter tun“. Damit wird

fast der Eindruck erweckt, als wäre die Entstehung des Gesetzes, wie wir es bisher hatten, eine große Gemeinschaftsleistung aller drei Fraktionen hier im hohen Hause gewesen. Ich erinnere mich aber noch sehr deutlich daran, wann immer es um unsere gesetzgeberische Tätigkeit im Bereich von Kindertagesstätten ging - wie im Bereich von Bildung allgemein -, hat es die Mehrheitsfraktion hier im Haus gegen erbitterten Widerstand der Oppositionsfraktionen jedes Mal alleine durchgesetzt.

(Beifall bei der CDU)

Und gerade die letzte Änderung, weil wir heute wieder Demonstrationen vorm Haus haben, ich erinnere mich sehr gut an den Winter 2000/2001, exakt vom 12. Oktober 2000 die erste Beratung, 15. März 2001 zweite Beratung. Die Zwischenzeit - ich war ja damals Landtagspräsidentin -: Waschkörbe voller Protestbriefe und viele Aktionen und schrille Trillerpfeifen, unflätige Bemerkungen und Worte, wo man sich nebenbei auch fragt, soll man da wirklich seine Kinder anvertrauen bei der Art und Weise des Protestes, den wir damals hatten - Untergangsszenarien. Und heute, unser „gutes bewährtes“ Gesetz, gleich dreimal finden wir die Bemerkung auch im SPD-Antrag.

(Beifall bei der CDU)

Nachholende späte Einsicht, besser spät als nie, aber das doch bisher in ziemlicher Regelmäßigkeit hier in Thüringen. Das gibt uns Hoffnung, dass das, was die Oppositionsfraktionen heute gesagt haben zur Einbringung des Gesetzes, vielleicht nach eins, zwei, drei Jahren auch nicht das letzte Wort gewesen sein wird. So viel zu der Vorbemerkung und der Kontroverse, die wir heute führen, die nicht verwunderlich ist, denn das war immer so, wenn es um Kindereinrichtungen, Kindertagesstätten oder eben auch Bildung insgesamt ging.

Zu dem Grundsätzlichen: Was ich aber ansprechen möchte, ist, mich hat in den vergangenen Wochen und Monaten schon sehr umgetrieben, welches Bild unserer Gesellschaft vielfach der Hintergrund zur Einlassung zu unserer Familienoffensive war, auch in den Debattenbeiträgen, hier kam das ja deutlich zum Ausdruck. Da ist ein Bild vom Menschen, ein Bild von Familie entworfen worden, von Eltern und Kindern, von gesellschaftlichen Institutionen, von Mündigkeit, ja von Demokratie, so weit will ich das ziehen, über das ich und meine Fraktion nicht so einfach hinweggehen können und auch nicht hinweggehen wollen.

Da will ich einen einzigen Punkt aufgreifen, der hier auch von beiden Oppositionsfraktionen durchaus als Reizpunkt ganz deutlich thematisiert worden ist. Auch ich möchte ihn thematisieren: die Wahlfreiheit. Zu

nächst, wir führen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, Kindertagesstättenplatz bereits für alle Zweijährigen ein, etwas Neues, das gab es bisher nicht. Und es gibt es nicht in einem einzigen SPD-geführten Land - nebenbei. Das gibt es nicht, das ist etwas Neues, was wir hier tun.

(Beifall bei der CDU)

Wie die Alternativen in anderen Ländern aussehen, Kollege Panse hat es angesprochen, vielleicht ist es ein bisschen untergegangen, ich will noch mal zitieren aus der gestrigen Meldung aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

(Zwischenruf aus dem Hause: Sie müs- sen es aber beschließen, wenn Sie das Geld dazu haben.)

Ich komme noch zu allem, bin ja erst am Anfang meiner Rede.