Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mit- glieds des Landesrechnungs- hofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Frei- staats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/1148 - Neufassung -
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wird Aussprache gewünscht? Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Abgeordneter Stauch.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich eröffne den Wahlgang.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 entsprechend dem Antrag, der Ihnen vorliegt. Es wurden abgegeben 66 Stimmen, davon 43 Jastimmen, 23 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 7 in den Teilen
a) Berufsausbildungssiche- rungsgesetz für mehr Ausbil- dungsplätze in Gang setzen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/1183 -
Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung des Antrags? Das ist offensichtlich auch nicht der Fall. So erstattet die Landesregierung einen Sofortbericht zu dem Antrag der Fraktion der SPD. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Reinholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen wiederholt sich seit Jahren im Sommer das ewig gleiche Ritual:
Schuldzuweisungen, allmählich anschwellende Panikmache, auf dem Höhepunkt schließlich die Forderung nach einer Ausbildungsplatzabgabe und dem schließlichen Spannungsabfall zum Ende des Kalenderjahres hin, der zum Verschwinden aller ausbildungspolitischen Untergangsszenarien und Kassandrarufe führt. Das ist übrigens, meine Damen und Herren, nicht nur in Thüringen so, das ist in ganz Deutschland so. Auch in diesem Jahr habe ich daher erneut die Gelegenheit, die Situation aus Sicht der Landesregierung darzustellen und die ergriffenen Maßnahmen auch zu erläutern. Zunächst einmal dürfte wohl allen bekannt sein, dass gerade im August und September der Ausbildungsmarkt sehr stark in Bewegung ist. Allein in diesen beiden Monaten ist die Zahl der unvermittelten Bewerber erfahrungsgemäß stets um bis zu 80 Prozent abgebaut worden. Der Vorjahresvergleich, den die PDS in ihrem Antrag heranzieht, lässt aber außer Acht, dass der diesjährige Zähltermin der Bundesagentur für Arbeit rund zwei Wochen vor dem Termin der vergangenen Jahre lag und damit viele Veränderungen aus dem Ausbildungsmarkt in den August-Zahlen noch keine Berücksichtigung gefunden haben.
Ich bedauere, Ihnen leider heute auch keine aktuelleren Zahlen liefern zu können, da die Bundesagentur für Arbeit die September-Daten erst in der kommenden Woche veröffentlichen wird. Wir gehen davon aus, dass insbesondere auch aufgrund intensiver Vermittlungsaktivitäten im Rahmen des Thüringer Ausbildungspakts die noch existierende Lehrstellenlücke per Ende September in etwa auf dem Vorjahresniveau liegen wird und bis Jahresende weiter deutlich abgebaut werden kann. Das duale Ausbildungssystem in Deutschland, meine Damen und Herren, gehört zu den besten weltweit. Fachleute sind sich darüber einig, dass die vergleichsweise niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland, in Österreich und in den Niederlanden ihre Ursache gerade in dieser dualen Berufsausbildung hat. Natürlich, meine Damen und Herren, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Deutschland in jüngster Vergangenheit und Gegenwart weniger ausgebildet wird. Die Frage, die wir uns stellen müssen, lautet daher: Warum bilden denn Unternehmen in Deutschland weniger aus? Die Antwort aus Ihren Parteien, meine Damen und Herren von der Opposition, die darauf gegeben wurde, lautet so in etwa: Weil Unternehmen profitgierig, unzuverlässig und verantwortungslos sind. Daraus ziehen Sie dann alle Jahre wieder den Schluss, dass die Wirtschaft ordentlich geknebelt und mit immer neuen Zwangsmaßnahmen traktiert werden muss. Ich versage mir, die Sache an dieser Stelle zu kommentieren. Dass ich das für wirtschaftspolitischen Nonsens halte, brauche ich hier wohl nicht
noch einmal zu betonen, ich habe es in der Vergangenheit oft genug getan. Vor allem aber halte ich das für eine Einstellung, die uns in Deutschland und in Thüringen keinen einzigen Schritt weiterbringt, denn machen wir uns nichts vor, auf dem Ausbildungsmarkt vollzieht sich in den letzten Jahren eine ähnliche Entwicklung wie auf dem Arbeitsmarkt. Die Ausbildung qualifizierten Nachwuchses ist für einen Betrieb dann interessant, wenn sie sich auch betriebswirtschaftlich rechnet, wenn also nach Beendigung der Ausbildung z.B. eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis überhaupt angestrebt werden kann. Ist eine solche Erwartung nicht gegeben, weil der Betrieb ohnehin schon rote Zahlen schreibt, dann ist zusätzliche Ausbildung aus unternehmerischer Sicht nichts anderes als ein betriebswirtschaftliches Harakiri. Kein Unternehmen wird gegen diese simple Einsicht der ökonomischen Vernunft verstoßen. Dazu werden Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nun sagen, das sei aber unsozial. Dem halte ich entgegen: Sozial handeln Unternehmen dann, wenn sie Gewinn erwirtschaften, wenn sie wachsen, weil nur dadurch letztendlich neue Jobs und auch neue Ausbildungsplätze entstehen können.
Kommen wir also noch einmal zurück zu unserer Ausgangsfrage, warum die Unternehmen in Deutschland derzeit wenig ausbilden. So muss doch die Antwort darauf lauten wegen einer verfehlten Wirtschaftspolitik auf Bundesebene, die den Unternehmen durch die Überregulierung auf dem Arbeitsmarkt die Luft und durch falsche Steuerpolitik letztendlich auch noch die Nahrung entzieht und Deutschland damit zielstrebig zum Wachstumsschlusslicht in Europa gemacht hat.
Das wissen Sie doch so gut wie ich, dass in Deutschland jeden Tag tausend sozialversicherungspflichtige Jobs verloren gehen, und bei den Ausbildungsplätzen sieht es doch wohl um keinen Deut besser aus.
Ich halte es deshalb für paradox, Betriebe für die Fehlleistungen der Wirtschaftspolitik des Bundes auch noch zu bestrafen und durch eine Ausbildungsplatzabgabe zur Kasse zu bitten. Worum es deswegen gehen muss, ist, wieder Perspektiven für die Betriebe zu schaffen, denn daraus ergeben sich auch Perspektiven für unsere Lehrstellen suchenden Jugendlichen. Nur so, meine Damen und Herren von der SPD, wird ein Schuh daraus, denn ein weitsichtiger Betrieb ist natürlich immer an der Ausbildung zukunftsfähiger Fachkräfte interessiert. Eine Ausbildungsplatzabgabe, wie sie die PDS fordert, ist dagegen eine weitere Gefahr für den Standort Deutsch
land. Wer glaubt, die Abgaben- und Beitragsschraube immer weiterdrehen zu können, der verhindert Wachstum, Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland und der handelt, um es mal auf einen Nenner zu bringen, unsozial.
Meine Damen und Herren, ich komme damit nun zu Ihren Anträgen im Einzelnen. Zum Antrag der PDS: Die Thüringer Antwort auf den PDS-Antrag ist ein Bündnis mit der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und allen Trägern der beruflichen Ausbildung. Aller Schwarzmalerei zum Trotz erinnere ich an dieser Stelle gern noch einmal daran, dass Thüringen im Jahr 2004 das erste Land war, das einen Ausbildungspakt abgeschlossen hat. Mit den Ergebnissen dieses Pakts hat Thüringen in Sachen Ausbildung auch bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Mit dem Ausbildungspakt 2005 haben wir auch für dieses Jahr wieder die Weichen gestellt. Das Berufsberatungsjahr 2004/2005 ist, wie wir alle wissen, noch nicht abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse des Ausbildungspakts sind deshalb auch noch differenziert zu beurteilen. Keinesfalls geben diese Ergebnisse aber Anlass, in Pessimismus und alle Jahre wieder in Panikmache zu verfallen. Erst recht sind sie untauglich, die Forderung einer Ausbildungsplatzabgabe neu zu begründen. Ich erinnere nur daran, dass vor Verabschiedung des Berufsausbildungssicherungsgesetzes am 7. Mai 2004 allein die Ankündigung einer Ausbildungsplatzabgabe den Rückgang des Angebots an Ausbildungsplätzen bundesweit bewirkt hat. Mit anderen Worten: Eine Ausbildungsabgabe ist in jedem Fall - und das betone ich gern immer wieder - kontraproduktiv. Eine Initiative, die auf Einführung einer solchen Abgabe zielt, wird Thüringen nicht unterstützen.
Was nun - damit komme ich zum Antrag der SPDFraktion - die konkreten Zwischenergebnisse des Ausbildungspakts angeht, so ergibt sich zum 31.08.2005 folgendes Bild:
1. Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern hatten sich das Ziel, 17.050 Ausbildungsplätze zu schaffen, gesetzt. Bis Ende August sind rund 9.819 Ausbildungsverträge in Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe abgeschlossen worden. Damit sind die Verpflichtungen zu rund 58 Prozent erfüllt.
2. Das Land hatte Leistungsgarantien zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung gegeben. Die Gesamtsumme beträgt laut Ausbildungspakt für das Jahr 2005 39,4 Mio. €. Dieses Geld fließt u.a. in die Kofinanzierung und Aufstockung des Bund-LänderProgramms „Zukunftsinitiative Lehrstellen“ von 1.650 auf 2.150 Plätze, zum anderen in die Verbundausbildung und die überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk oder in die Richtlinie zur Übernahme
von Konkurslehrlingen sowie Maßnahmen der Berufsvorbereitung und Berufsorientierung. Die Bindung dieser Mittel erstreckt sich entsprechend der Ausbildungszeiten zum Teil auch auf die kommenden beiden Jahre. Auf das Jahr 2005 entfallen damit 23,8 Mio. €. Diese 23,8 Mio. € setzen sich aus knapp 5 Mio. € Landesmitteln, 2,7 Mio. € Bundesmitteln und rund 16,2 Mio. € ESF-Mitteln zusammen. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 24,6 Mio. € eingesetzt. Der Rückgang um rund 0,7 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Kürzung der finanziellen Mittel des Ausbildungsprogramms Ost der Bundesregierung, konkret aus der Reduzierung der Laufzeit um einen Monat.
Das Thüringer Kultusministerium ergänzt das betriebliche Ausbildungsangebot wie folgt: An den staatlichen berufsbildenden Schulen sind 4.710 Schüler in vollzeitschulischen berufsvorbereitenden Bildungsgängen des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen angemeldet. Vorgehalten werden laut Ausbildungspakt 5.000 Plätze. In berufsqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufsfachschulen und der höheren Berufsfachschule sind 3.309 Schüler angemeldet. Das Angebot in Höhe von 3.000 Plätzen wird damit deutlich überschritten.
3. Der Anteil für die Berufsvorbereitung an den im Rahmen der Umsetzung des Ausbildungspakts genannten Fördermitteln beträgt insgesamt 40,7 Prozent. Bei den Bundesmitteln beträgt der Anteil 65 Prozent, bei den Landesmitteln 48 Prozent und bei ESFMitteln 34,4 Prozent. Der Anteil für Angebote an staatlichen Schulen beträgt bei der Berufsvorbereitung insgesamt 23,3 Prozent, bei den Bundesmitteln ist der Anteil null, bei Landesmitteln 40,8 Prozent und bei ESF-Mitteln 21,7 Prozent. Der Anteil an der Förderung für Angebote an staatlichen Schulen beträgt bei der Berufsausbildung insgesamt 0,6 Prozent, bei den Bundesmitteln beträgt der Anteil 2,1 Prozent, bei Landesmitteln null und bei ESF-Mitteln 0,6 Prozent.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Insgesamt ist beim Thüringer Ausbildungspakt ein Zwischenstand erreicht, der uns begründet hoffen lässt, dass Thüringen wie in den vergangenen Jahren auch jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot unterbreiten kann. Eine Ausbildungsplatzumlage ist, denke ich, daher überflüssig und sie ist obendrein - wie dargestellt - kontraproduktiv, weil sie die Unternehmen belastet und die Lohnnebenkosten weiter erhöht, zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen lohn- und kapitalintensiven Wirtschaftszweigen und damit zu weiterem Beschäftigungsabbau führt und einen ungeheueren bürokratischen Aufwand bei der Erhebung und der Verteilung der Mittel erfordert.
Die Thüringer Landesregierung lehnt die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe daher ab. Herzlichen Dank.
Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? Die Fraktion der CDU. Mir liegen Wortmeldungen vor, auch zum Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Ich erteile der Frau Abgeordneten Hennig das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich kann nur sagen: Alle Jahre wieder, Herr Minister. Ich bin ein bisschen froh, dass ich Ihre Erwartungen erfüllt habe. Allerdings kann ich von einem Spannungsabfall bei mir noch nichts bemerken.
Schauen wir uns mal die Zahlen von Thüringen an, Sie haben sie gerade präsentiert. Im August hatten wir 2.600 weniger gemeldete Ausbildungsplätze als im Vorjahr und 2.000 mehr unvermittelte Bewerberinnen. Das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen ist nach dem eigenen Bericht der Landesregierung im Jahr 2004 auf dem Tiefststand angekommen und trotz des Ausbildungspakts, den Sie auch gerade wieder gelobt haben, klafft die Lücke auf dem Ausbildungsmarkt weiter. Die Gewerkschaft ver.di geht davon aus, dass derzeit bundesweit sogar 290.000 Ausbildungsplätze fehlen. Sicher ist diese Zahl etwas hoch gegriffen. Andere Gewerkschaften gehen etwa von 100.000 bis 120.000 fehlenden Ausbildungsplätzen aus. Ich denke, was sich hier zeigt, ist einfach das Ausmaß einer Katastrophe.
Dennoch lautet die Devise: Meine Damen und Herren von der Fraktion der Linkspartei.PDS, reden Sie doch nicht alles schlecht. Da gebe ich Ihnen Recht, wir sollten mal nicht nur reden, sondern endlich mal handeln.
Alle bisherigen Instrumente, um Ausbildungsplätze in ausreichendem Maße zu schaffen, scheinen nicht wirksam zu sein. Ob es z.B. die hohe Förderung der beruflichen Erstausbildung durch das Land Thüringen mit etwa 40 Mio. € im Jahr ist, ob es der Ausbildungspakt ist, ob es die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung ist - wo wir noch nicht über
die Folgen der Qualität der Ausbildung gestritten haben -, nichts hält den Abwärtstrend und die Aushöhlung der dualen Berufsausbildung auf. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Minister, die duale Berufsausbildung ist es wert erhalten zu werden.
Ich denke, es ist weit über die Zeit, die Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen. Es gibt ein wirksames Instrument, die Wirtschaft in ihrer Ausbildungsverantwortung zu binden, denn ich erinnere an die Kampagne, die derzeit gerade über die Medien geht: Du bist Deutschland und das gilt auch für Unternehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat 1980 unterstrichen, dass die praxisbezogene betriebliche Berufsausbildung in Deutschland nie originäre staatliche Aufgabe war und ist. Bestrebungen, sie staatsnäher zu organisieren, wurden immer abgelehnt. In Anerkennung dieser Aufgabenteilung haben Arbeitgeber die praxisbezogene Ausbildung nach ihren Möglichkeiten zu erfüllen, so dass allen Jugendlichen ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht, und das auch, wenn wirtschaftlich schwierige Zeiten anzunehmen sind. Das Verhältnis zwischen öffentlich und wirtschaftlich finanzierten Ausbildungsplätzen, die auf dem Tiefpunkt angelangten Angebote an betrieblichen Ausbildungsplätzen, die Zahl der ausbildenden Betriebe usw. sind deutliches Anzeichen für den Rückzug der Wirtschaft aus der Ausbildung. Der Rückzug der Wirtschaft aus der Ausbildung kann nicht weiter entschuldigend hingenommen werden.
Deshalb fordere ich an dieser Stelle die Landesregierung auf, entgegen Ihrer Aussage, Herr Minister, sich für eine Umlagefinanzierung - nicht für eine Ausbildungsplatzabgabe - im Ausbildungsbereich einzusetzen, wie es mit dem Berufsausbildungssicherungsgesetz schon angedacht ist. Es geht mit dieser Forderung zuallererst darum, die Perspektiven junger Menschen in diesem Land zu erhalten und Ausbildungsplätze zu schaffen. Es geht auch um wirtschaftliche Interessen, da ebenfalls die Wirtschaft ein Interesse an ausgebildeten Fachkräften haben sollte. Es geht darum, die betriebliche Ausbildung zu stärken und damit Fachkräftenachwuchs zu sichern. Es geht darum, die Ausbildungsleistung der Wirtschaft zu erhöhen und das Potenzial der Unternehmen in diesem Land zu aktivieren. Es geht darum, einen Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen zu erreichen. Es geht um die Entlastung der öffentlichen Haushalte und es geht darum, den Rückzug der Wirtschaft aus der Ausbildung wirksam zu stoppen.
Werte Abgeordnete, das Berufsausbildungssicherungsgesetz wurde im Mai letzten Jahres im Bundestag beschlossen und ist seitdem im Bundesrat geparkt. Auch wenn dieses Gesetz nicht das Gelbe vom Ei ist - das gebe ich durchaus zu -, es existiert und ist eine Chance. Ich meine, wir reden immer hier davon, wie schlimm eine Umlagefinanzierung für die Wirtschaft wäre, aber wir haben es noch nicht ausprobiert. Thüringen muss an dieser Stelle ein deutliches Zeichen setzen und sich für das Berufsausbildungssicherungsgesetz aussprechen.
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland und damit auch in Thüringen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, dass 100.000 junge Menschen mehr in Deutschland ausgebildet werden, als es derzeit der Fall ist. Da reden wir noch gar nicht über die unterschiedliche Qualität der Angebote, die derzeit unter Ausbildung fallen. Daher auch im Gesetz die Forderung nach 7 Prozent Ausbildungsquote im Unternehmen. Es ist lächerlich, dass sich die Bundesregierung in ihrem Geschäftsbericht 2004/2005 lobt, die Wende auf dem Ausbildungsmarkt geschafft zu haben, obwohl die Bedingungen auf dem Ausbildungsmarkt niemanden in keinster Weise befriedigen können. Die Mittel für zusätzlich zu finanzierende Ausbildungsplätze werden von Arbeitgebern mit mehr als 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die unterhalb der gesetzlich festgeschriebenen Ausbildungsquote ausgebildet haben, erhoben. Was letztlich von den entsprechenden Arbeitgebern zu zahlen ist, richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen, nach der zu schaffenden Anzahl von Ausbildungsplätzen insgesamt und der eigenen Ausbildungsleistung. Das Berufsausbildungssicherungsgesetz beschreibt ein Umlagefinanzierungsmodell, von dem in Thüringen etwa 85 Prozent aller Unternehmen profitieren können, weil sie eben nicht zahlen müssten, sondern Förderung beantragen könnten. Berechnungen machen deutlich, dass in ganz Deutschland der Gesamtfinanzierungsbedarf gerade einmal auf 12 Prozent aller Unternehmen umgelegt werden müsste. Man muss also nicht wirklich Angst und Panik verbreiten. Natürlich gibt es auch von uns erhebliche Bedenken gegen die vorliegende Gesetzeslage, sei es, weil sich die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen trotzdem nicht erhöht, dass die herangezogene Statistik der Bundesagentur Unschärfen zwangsläufig hervorruft, dass mehr Ausnahmetatbestände zum Beispiel gerade für Kommunen geschaffen werden müssten oder auch die anvisierte zu kritisierende Höhe der Verwaltungskosten für den Ausbildungsfonds. Dennoch ist die Politik nach meiner Ansicht in dringendem Handlungszwang und ein Gesetz ist ja bekanntlich auch zu ändern.
Das Berufsausbildungssicherungsgesetz ist derzeit im Bundesrat geparkt und es ist nicht ersichtlich, dass es trotz ausbleibender Wende auf dem Ausbildungsmarkt eine Entscheidung für eine Umlagefinanzierung geben wird. Wir verlangen eine Positionierung von der SPD, denn immerhin haben sie ja offensichtlich halbherzig ein Gesetz in Gang gebracht, ohne es tatsächlich ernst zu meinen.