Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Gibt es jetzt noch Redewünsche? Das kann ich nicht sehen. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Als Erstes werden wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/186 als korrigierte Fassung abstimmen. Es wird direkt über diesen Gesetzentwurf abgestimmt. Herr Abgeordneter Stauch, Sie haben einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Ja, wir bitten um eine namentliche Abstimmung.

Dieses Gesetzentwurfs der SPD. Dann werden wir namentlich über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/186 in der korrigierten Fassung in zweiter Beratung abstimmen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich gehe jetzt davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 86 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 41 gestimmt, mit Nein haben 45 gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/186 abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Die SPD-Fraktion hat nun beantragt, die Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 4/1369 auch namentlich vorzunehmen. Ich bitte auch hier, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich nehme an, dass alle die Möglichkeit hatten, ihre Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Ich möchte das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/1369 bekannt geben. Es wurden 86 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 41 gestimmt, mit Nein haben 45 gestimmt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 4/1200.

Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1417 ab. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen, falls es keine Stimmenthaltungen gibt. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Als Zweites stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/1415 ab - der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ist ja nicht angenommen worden -, demzufolge in der vorliegenden Form. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen

möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltung. Eine Mehrheit hat diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit angenommen.

Als Nächstes stimmen wir ab, und zwar in - bisher mir bekannt - zwei Teilen über den Gesetzentwurf. Als Erstes hat die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt, eine Einzelabstimmung zu Artikel 4 des Gesetzentwurfs vorzunehmen und diese namentlich durchzuführen. Wir stimmen also namentlich über Artikel 4 des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 4/1200 ab. Ich bitte die Stimmkarten einzusammeln.

Es dürfte jeder die Gelegenheit gehabt haben, seine Stimmkarten abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Artikel 4 des Thüringer Familienfördergesetzes als Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Es wurden 86 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 45 gestimmt, mit Nein 41 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist dieser Artikel 4 angenommen.

Im Teil B) stimmen wir nun folgerichtig über die weiteren Teile des Gesetzentwurfs ab, und zwar auch nach zweiter Beratung. Hier hat die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer die Stimmkarten einzusammeln.

Die Stimmkarten konnten eingesammelt werden, ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu den weiteren Teilen des Gesetzentwurfs des Thüringer Familienfördergesetzes in der Drucksache 4/1200 vor. Es wurden 86 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 45 gestimmt und mit Nein haben 41 gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen, die weiteren Teile des Gesetzentwurfs sind damit angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4).

Nun bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden, wie man stimmen möchte. Wer also dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit folgen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön, das dürften 46 sein, nein 45.

(Beifall bei der CDU)

Wer dagegen stimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Ich sage vorsichtshalber keine Zahl an. Die Mehrheit hat in der Schlussabstimmung bekundet, die

sen Gesetzentwurf anzunehmen.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und bevor Sie in die Mittagspause gehen, würde ich gern vereinbaren wollen, dass wir bis 14.30 Uhr in die Mittagspause gehen, falls es keinen Widerspruch dazu gibt, und dass wir dann mit der Fragestunde um 14.30 Uhr fortfahren. Das müssten alle Fragesteller und natürlich auch die Mitglieder der Landesregierung in den nächsten 55 Minuten verinnerlichen.

Sehr geehrte Abgeordnete, wir fahren fort mit der Landtagssitzung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Fragestunde

Als Erstes rufe ich auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Fuchs, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1335.

Danke, Frau Präsidentin.

Psychotherapeutische Versorgung durch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten im ambulanten Bereich

Bereits seit mehreren Jahren ist die Sicherstellung einer psychotherapeutischen Versorgung durch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten für junge Menschen in Thüringen nicht zufrieden stellend. Dies passiert, da psychologische Psychotherapeuten (für Erwachsene) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (für junge Menschen) durch die Kassenärztliche Vereinigung in einer Kategorie erfasst werden. Dieser Nachteil macht sich insbesondere in der Stadt Erfurt bemerkbar, da gerade durch die Nachsorge der Angehörigen der Gutenberg-Opfer ein erhöhter Bedarf an entsprechendem Fachpersonal besteht. Dies hat zur Folge, dass durch psychologische Psychotherapeuten die Kinder und Jugendlichen nicht bedarfsgerecht behandelt werden können und Wartezeiten bis zu sechs Monaten üblich werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die Landesregierung dem Anspruch gerecht, dass Kindern und Jugendlichen die ambulante Versorgung und Betreuung wohnortnah durch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich ist?

2. Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Versorgung durch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zeitnah sicherzustellen?

3. Welchen Einfluss wird die Landesregierung auf die Kassenärztliche Vereinigung nehmen, damit speziell für junge Menschen im Ballungsraum Erfurt die Betreuung durch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich ist?

4. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, dass sich Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten niederlassen können, auch wenn der Versorgungsgrad, insbesondere in Ballungsgebieten wie der Stadt Erfurt, gedeckt scheint, da die Kinder- und JugendlichenPsychotherapeuten in der Kategorie der psychologischen Psychotherapeuten irrtümlich enthalten sind?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die ambulante Betreuung von psychisch kranken Kindern in Thüringen ist möglich. Wie bei allen anderen somatischen Krankheiten auch gibt es in Thüringen spezialisierte Fachärzte, mit denen Termine vereinbart werden können. Rechtsgrundlage ist ein Beschluss des so genannten Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nach § 92 SGB V. Im Rahmen dieser Richtlinie ist den - mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich - „besonderen Erfordernissen der Versorgung psychisch Kranker Rechnung zu tragen.“ Dies gilt auch für Kinder. Die Umsetzung dieser Richtlinie obliegt ausschließlich den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat keine Möglichkeit zur Sicherstellung der Versorgung durch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Sie hat keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung der Richtlinie.

Zu den Fragen 3 und 4: Es besteht die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung nach Nummer 24 a der Bedarfsplanungsrichtlinie der Ärzte durch den Zulassungsausschuss für Ärzte zusätzlich Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zuzulassen. Davon wurde für drei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten im Großraum Erfurt auch Gebrauch gemacht. Bisher wurden alle gestellten Anträge auf Sonderzulassung von zusätzlichen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten im Planungsbereich Erfurt genehmigt.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage

des Abgeordneten Kuschel, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1357 auf.

Höhere Zuweisungen zu den Ausgaben für Kindertagesstätten

Die Landeszuweisungen zu den Ausgaben für Kindertagesstätten erhöhten sich zum Haushaltsansatz 2005 um 24.257.953 €.

Die Landesregierung begründete diese Ausgabenerhöhung mit dem Mehrbedarf an Personalkosten infolge der Tarifanpassung im Bereich VKA-Ost.

Obwohl bereits zum Zeitpunkt der Haushaltsdiskussion zum Entwurf des Landeshaushalts 2005 deutlich wurde, dass für das Jahr 2004 rund 148 Mio. € für die Ausgaben für Kindertagesstätten benötigt werden, beharrte die Landesregierung auf ihrem Planansatz von 128 Mio. € für das Jahr 2005.

Der Planansatz für das Jahr 2005 war auch Ausgangsgröße für das Finanzierungskonzept der so genannten Familienoffensive der Thüringer Landesregierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt war der Landesregierung bekannt, dass der Planansatz 2005 für die Ausgaben für Kindertagesstätten nicht ausreichend bestimmt war?

2. Wie hoch sind die Ausgabenerhöhungen durch den Mehrbedarf an Personalkosten infolge der Tarifanpassung im Bereich VKA-Ost?