Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Thüringer Aufbaubank gut aufgestellt ist, das gilt sowohl personell als auch von ihrem Finanzstatus her. Deshalb können Sie davon ausgehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sichergestellt ist, dass die Thüringer Aufbaubank auf gar keinen Fall in eine ähnliche Situation wie Mitte der 90erJahre geraten wird. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, offensichtlich ging es bei diesem Antrag darum, zügig und ohne Zeitverzug und mit möglichst wenig Prüfungszeiten den Antrag durch die Plenardebatte und die Plenarbeschlussfassung zu bringen, damit vielleicht damit verbundene Fragen nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang gestellt werden. Ansonsten ist mir unbegreiflich, warum zu einer so wichtigen Entwicklung, von der keiner der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses auch nur vorher Kenntnis hatte - jedenfalls spreche ich da für die Opposition -, plötzlich eine solche Eile an den Tag gelegt wird und wir ohne Vorberatung im Plenum darüber befinden sollen. Das scheint gängige Praxis zu werden, Frau Ministerin, und Sie können verstehen, dass wir dabei ein bisschen hellhörig werden. Es gibt schon ein paar Fragestellungen, die diskussionswürdig sind, und auch ein paar Aussagen, über die man einmal nachdenken sollte.
Zur Historie deshalb noch einmal zurück. Dr. Pidde hat darauf hingewiesen, ich komme auch noch einmal auf die Drucksache, aber ich will einmal auf das Plenarprotokoll kommen. „Neuordnung der Landesgesellschaften“ war damals das Thema, ein Antrag der CDU, übrigens aus der 48. Plenarsitzung am 7. September 2001. Damals war es also noch ein Fraktionsthema, später wurde es dann ein Thema
des Ministerpräsidenten, dann wurde es Gegenstand einer neuen Regierungserklärung, gestern haben wir gehört, war es Thema der Ausschussdiskussion und der Plenardiskussion hier. Es scheint ein Dauerthema zu sein, mit dem die CDU nicht so richtig zu Ende kommt, hat man das Gefühl. Vielleicht liegt es auch am fehlenden Konzept, was man eigentlich wo will, denn ursprünglich wollte man mal etwas ganz anderes. So ist doch in diesem Plenarprotokoll auf S. 3.945 der Wirtschaftsminister Schuster wie folgt zitiert - ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Ich komme nun zur Thüringer Aufbaubank“, sagt Minister Schuster. „Die TAB soll als zentrales Förderinstitut des Freistaates weiterentwickelt werden. Im Rahmen der Neuordnung der Landesgesellschaften hat das Kabinett sein Interesse bekräftigt, der TAB zusätzlich weitere Förderprogramme zur Erledigung zu übertragen. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Helaba an der TAB beteiligen wird, dass neue Wachstumsfelder erschlossen und weitere Impulse für die TAB entstehen werden.“ Und der damalige Finanzminister Trautvetter erklärte dem Plenum: „Wenn man die Thüringer Aufbaubank als zentrales Förderinstitut stärken will, dann ist die Unterstützung durch einen kompetenten Bankpartner in Form der Hessisch-Thüringischen Landesbank eine wertvolle Hilfe.“ Und drei Sätze weiter: „Ich denke da nur an die Entwicklung von gemeinsamen Rating- und Kreditmanagementsystemen in Zusammenarbeit der Thüringer Aufbaubank und der Hessisch-Thüringischen Landesbank vor dem Hintergrund von Basel II. Vorteilhaft ist auch die Chance auf Synergieeffekte im Bereich der EDV in Form der Entwicklung gemeinsamer Programme.“ So weit also die Historie. Vier Jahre später, meine Damen und Herren, ist davon nichts mehr wahr. Synergieeffekte in der EDV spielen keine Rolle mehr. Es wird übrigens auch nicht darüber geredet, ob sie tatsächlich eingetreten waren.
Es geht mehr in eine andere Richtung, die diskutiert wird. Was damals noch als Argumentation für die Beteiligung der Helaba herhalten musste, wird auch heute nicht in die Argumentation einbezogen. Das zweite Argument von Herrn Minister Trautvetter, ein gemeinsames Rating- und Kreditmanagementsystem, scheint dann offensichtlich auch zum tiefen Zerwürfnis geführt zu haben, denn man trennte sich von einer so segensreichen und wichtigen gemeinsamen Zusammenarbeit zur Entwicklung eines gemeinsamen Rating- und Kreditmanagementsystems, was offensichtlich nicht zu schaffen war vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Positionen der Anteilseigner. Denn die Helaba muss für ihr Risiko selbst Vorsorge treffen und offensichtlich war der Helaba das Risiko dessen, was hier von ihr gefordert wird, zu hoch.
Vielleicht waren es auch unterschiedliche Erwartungshaltungen, die dazu geführt haben, dass dieses ge
meinsame Engagement beendet wird. Denn Herr Minister Trautvetter sagte in eben dieser 48. Sitzung am 7. September 2004 noch Folgendes: Meine Damen und Herren, die Hessisch-Thüringische Landesbank wird sich mit 65 Mio. DM oder 33,2 Mio. € in Form einer Grundkapitalerhöhung an der TAB beteiligen. Hierfür wird sie eine Verzinsung von 6,75 Prozent im Mittelwert erhalten. Bei besserer Ertragslage erhält die Hessisch-Thüringische Landesbank mehr, und zwar bis zu 9 Prozent. Bei ungünstiger Ertragslage erhält sie nur 4,5 Prozent Zinsen.
In der Vorlage, die uns vorliegt, meine Damen und Herren, teilt uns die Landesregierung mit, dass die Verzinsung des Kapitals der TAB mit 4,5 Prozent anzusetzen wäre. Das heißt also, wir hatten eher eine ungünstigere Entwicklung der zu erwartenden Geschäftssituation. Vielleicht war das auch dem Problem geschuldet, dass die Landesregierung es einfach nicht fertig brachte, die vorgesehenen Förderprogramme, die an die Aufbaubank übertragen werden sollten, an die zentrale Förderbank des Freistaats Thüringen auch tatsächlich zu übertragen. Stattdessen haben wir es ja nach wie vor, Frau Ministerin Diezel, mit der Situation zu tun: Jeder macht seins, aber überall hängen wir das Schild auf, die zentrale Förderbank hätten wir dann auch noch. Aber so lange, wie die eigenen Interessen der Ministerien wichtiger sind als dieser Gedanke der zentralen Förderbank, bleiben wir mal bei der Befriedigung der Egoismen der einzelnen Minister, anstatt darüber nachzudenken, wie wir das Förderinstrument, was mal mit so hehrem Anspruch gegründet wurde, auch tatsächlich mit diesem Anspruch versehen und mit dem Instrument versehen. Dort haben es offensichtlich der Ministerpräsident und auch Sie nicht geschafft, diese ministeriellen eigenen Egoismen so weit zurückzudrängen, dass ein guter Gedanke einer zentralen Förderbank auch tatsächlich wirksam geworden ist. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb wir uns seit vier Jahren permanent über die Neuordnung und Neuausgestaltung von Landesgesellschaften unterhalten.
Denn das, was wir 2001 nicht geschafft haben, Frau Ministerin, das wurde 2004 nicht geschafft, obwohl da bereits der Abschluss der Neuordnung von Landesgesellschaften diskutiert wurde. Das wurde mit der Regierungserklärung nicht geschafft und spätestens seit gestern wissen wir, dass es auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei weitem noch nicht zu Ende bleibt. Aber offen bleibt ein weiterer Punkt, Frau Ministerin, auf den Sie auch nicht eingegangen sind, und das ist der Hinweis darauf, dass offensichtlich einige Fragen nicht so richtig gestellt werden sollten.
In der Vorlage aus der 3. Legislatur, die 1767, die damals die Beteiligung der Helaba beschloss, ist ein
interessanter Satz zu finden, den ich nur am Rande noch mal erwähnen will, weil das so Zuverlässigkeit und Planmäßigkeit der Regierungspolitik darstellt. Dort war im fünften Anstrich auf Seite 5 zu lesen: „Die Partnerschaft zwischen dem Freistaat und der Helaba ist auf Dauer ausgerichtet.“ Manches dauert halt nur vier Jahre. Und es war ein weiterer Punkt und da wird es allerdings etwas ernster: „Der Vorstand der Bank soll mittelfristig aus zwei Personen bestehen, wobei jedem Anteilseigner das Benennungsrecht für eine Person zusteht. Der Verwaltungsrat soll künftig aus sechs Mitgliedern bestehen, wobei jede Seite jeweils drei Personen in den Verwaltungsrat der Bank entsendet. Die Anteilseignerversammlung besteht aus je einem Vertreter der Anteilseigner.“
Es wäre hilfreich gewesen, wenn man diesem Haus, was eine Beschlussfassung herbeiführen soll, auch gesagt hätte, wie diese Gremien in Zukunft besetzt werden sollen und wie man denn sichern will, dass dieses Haus, was die Beschlüsse fasst, auch hinterher an der Ausgestaltung der Arbeit in dieser Gesellschaft beteiligt wird, bzw. wie entsprechend informiert wird, welche Entwicklungen eigentlich stattfinden. Fehlanzeige und peinlich für Sie, Frau Ministerin, dass darauf die Opposition kommen muss, dass es offensichtlich hier um ein Informationsversäumnis Ihrer Seite geht. Es ist traurig, dass ich das von diesem Pult hier fragen muss; normalerweise hätte das in eine Vorlage hineingehört.
Ich habe im Haushalts- und Finanzausschuss einfach dazu nicht fragen können, weil wir die Vorlage nur zwei Tage vorher hatten. Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich die Unterlagen noch nicht alle gelesen, mittlerweile ist es mir mit viel Zeitaufwand gelungen zu lesen, und sehr berechtigt habe ich festgestellt: Den Schnellschuss, den Sie uns aufgezwungen haben, der hat bei uns dazu geführt, dass wir einige Fragen tatsächlich im Ausschuss nicht haben stellen können, deshalb stelle ich sie hier. Aber ich bin der Meinung, wenn die Landesregierung eine Vorlage einreicht, sollten solche Fragen von vornherein beantwortet sein und man sollte nicht darauf warten, ob es die Opposition merkt, sondern zu einer Öffentlichkeitsarbeit und zu einer sachlichen Arbeit gehört es auch, dass umfassend informiert wird. Das ist Ihre Auf
Ein vorletzter Punkt: Frau Ministerin, wenn es schon um Konsortialdarlehen geht - und heute haben wir gehört, nur in dem Fall, wo ein besonders wichtiges öffentliches Interesse existiert -, dann sollte wenigstens das Verfahren nachvollziehbar und klar sein. Im Ausschuss haben wir erfahren, dass es noch offen ist, ob es eine Richtlinie, die verwaltungsintern in der Aufbaubank erarbeitet wird, sein wird, nach der verfahren wird, oder ob es eine Richtlinie ist, die die Landesregierung vorgeben wird, um zu klären, wie dort ins Risiko gegangen werden muss und wie vor allen Dingen dann die Haftung für dieses In-Risikogehen von Landesseite realisiert wird. Denn ich glaube, das dürfte auch eine entscheidende Frage sein, die bei der TAB gestellt wird. Diese Aussagen sind völlig unbefriedigend beantwortet. Wir wissen nach wie vor nicht: Wird es eine Richtlinie geben oder wird es keine geben? Wann wird es eine geben? Wird es die erst geben, wenn es darum geht, das erste Darlehen auszureichen, oder bereitet man sich rechtzeitig vorher auf das vor, was aus einer solchen Darlehensvergabe an Konsequenzen sowohl für das Land, für den Landeshaushalt, aber auch für die Thüringer Aufbaubank entsteht?
Ein Letztes, Frau Ministerin: Es ist mir trotz Nachfragen im Ausschuss nicht gelungen, meine Damen und Herren, zu erfahren, wer eigentlich für diesen Prozess zuständig ist. Ich hatte die Frage nicht ohne Grund gestellt. Die Beteiligungsministerin, so haben wir das bisher jedenfalls gelernt, ist die Finanzministerin. Das zuständige Ministerium ist das Finanzministerium. Es kam allerdings dazu, dass uns Antworten nicht aus diesem Ministerium, sondern aus einem anderen Ministerium erreichten. Das hat mich zu der Frage veranlasst, ob es denn noch eine Führungsverantwortung des Finanzministeriums gebe. Da ist gesagt worden, das wird in Gemeinsamkeit realisiert, also die gemeinsame Verantwortung der Landesregierung wurde betont. Vielleicht wäre das ein Hinweis an den Ministerpräsidenten, seinen Aufgabenverteilungsplan doch noch einmal zu überdenken. Die gemeinsame Verantwortung scheint mehr als richtungsweisend in die Arbeiten und in die Aufgabengebiete der einzelnen Ministerien eintragbar zu sein als die Wahrnahme der Verantwortung durch die entsprechend Zuständigen. Das erscheint mir schon ein problematischer Teil.
Das Allerletzte, meine Damen und Herren, als Trost für Sie, wir sind damit mit der Problematik der Neuordnung der Landesgesellschaft bei weitem nicht am Ende. Wir haben gestern gehört, die LEG wird darüber diskutieren, die Töchter aufzuheben, aber gleichzeitig Regionalbüros einzurichten. In der Aufbaubank denkt man nach wie vor über die Errichtung solcher Büros nach. Über Synergieeffekte zwischen Aufbau
bank, Landesentwicklungsgesellschaft und GfAW wird schon seit Jahren gerätselt, kommt es nun zu solchen Büros oder nicht. Die Entscheidungen stehen noch aus. Es wird also diese Kleckerpolitik in der Neuordnung der Landesgesellschaften weitergehen. Das, was wir heute erlebt haben, war nur eine Zwischenepisode. Bedauerlich, dass wir hier nicht zum Ende kommen, so dass endlich einmal Ruhe in diesen Prozess einkehrt, um Zuverlässigkeit und Planmäßigkeit auch bei den Partnern der Wirtschaft und den Landesstrukturen wieder sichtbar zu machen. Ich bedanke mich.
Der Abgeordnete Mohring zieht seinen Redebeitrag zurück. Es gibt keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten und die Finanzministerin spricht noch einmal. Bitte, Frau Ministerin Diezel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Gerstenberger, einiges kann so nicht stehen bleiben, als hätten Sie nicht gewusst, dass es diese Veränderung geben wird. Die Landesregierung hat bereits im August dazu einen Kabinettsbeschluss gefasst, der auch mehrfach in der Presse diskutiert und dargestellt worden ist. Der Ministerpräsident hat dieses auch in der Landespressekonferenz dargestellt. Es gibt Pressemitteilungen dazu, dass wir mit der Helaba zusammen diese Veränderungen vorbereiten, und wir haben nach der Beschlussfassung der Gremien in der Helaba und in der TAB Ihnen das zugeleitet - also nichts von Verheimlichung und alles erst zwei Tage zuvor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, und auch dieses, wir wissen nicht, wie die Gremien aussehen - wenn es zwei Gesellschafter gibt, bestimmen zwei Gesellschafter die Gremien, wenn es einen Gesellschafter gibt, bestimmt ein Gesellschafter die Gremien und besetzt die Gremien - Punkt.
Sie kennen die beiden Vorstände und Sie kennen den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Besetzung der Gremien, und wenn das Mandat ausläuft, werden wir uns über die einzelne Besetzung wieder verständigen. Jetzt laufen die Mandate der einzelnen Gremien.
Nicht aus, das ist so, nach KWG und nach HGB, nach BGB. Muss ich Ihnen das runter deklinieren? Außerdem, wir brauchen Ruhe in der Bankenlandschaft. Wir hatten eben diese Ruhe durch die Verständigungen in Brüssel nicht. Das lassen Sie immer außer Acht. Am 01.03. gab es die so genannte zweite Verständigung zu den Förderbanken, wo es die Verständigung mit der Kommission gab, am 01.01. ist die Helaba eingetreten in die TAB, am 01.03.2002 gab es die Verständigung zu den Förderbanken. Das heißt, dass die Förderbanken anders als die Landesbanken die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung behielten und damit die ausgezeichneten Refinanzierungsbedingungen. Es wäre doch ein Frevel, wenn wir dieses nicht nutzen würden. Die Hessen haben selbst für die Helaba für dieses Institut, was sie in der Helaba haben, jetzt eine so genannte Veränderung vorgenommen, eine Anstalt in der Anstalt, damit sie diese ausgezeichneten Refinanzierungsmöglichkeiten für ihre Bank nutzen können, und das tun wir hier auch. Danke schön.
Ich denke, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung. Über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses werden wir nicht abstimmen, da diese die Annahme des Antrags empfiehlt. So stimmen wir ab über den Antrag der Landesregierung in der Drucksachennummer 4/1375. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen und eine Mehrheit hat für den Antrag der Landesregierung in der Drucksachennumer 4/1375 gestimmt. Damit ist er angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.
Kosten für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Thüringen Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1386 -
Die Landesregierung wird den Sofortbericht erstatten. Aber die Fraktion der Linkspartei.PDS hat beantragt, dass Frau Abgeordnete Enders das Wort zur Begründung nimmt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Hartz-Reformen sollten es richten; sinkende Arbeitslosenzahlen und moderne Sozialgesetze wurden ebenso versprochen wie Verwaltungsvereinfachung, Kundenfreundlichkeit, kurze Wege und Hilfen aus einer Hand. Aber, meine Damen und Herren, alles, was wir bisher über die Auswirkungen von Hartz IV wissen, bestärkt die Fraktion der Linkspartei.PDS in der Ablehnung dieser Reform.
Gemessen an dem, was wir bislang in der Praxis erleben, erweist sich diese Reform in jeder Hinsicht als Flop. Hartz IV sollte Arbeitslose fördern und fordern. Gefordert wird viel, gefördert wird kaum. Hartz IV sollte Arbeitsplätze schaffen; doch tatsächlich handelt es sich um eine Umstrukturierung der Arbeitsmarktpolitik, die in Thüringen bislang kaum neue Stellen für Arbeitslose gebracht hat. Eine bessere Vermittlung der Arbeit Suchenden wollte man erreichen. In der Realität sind die ARGEN durch die Flut an Anträgen und an Widersprüchen lahm gelegt. Zu ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich in Arbeit zu vermitteln, fehlt die Zeit.
Meine Damen und Herren, mit Hartz IV wollte man sparen; in Wirklichkeit jedoch verschlingt Hartz IV viel Geld, obwohl Langzeitarbeitslose weniger erhalten. Wie Sie wissen, werden die Kosten für Hartz IV allein in diesem Jahr mit 26 Mrd. € fast doppelt so hoch liegen wie veranschlagt. Diese Kostenexplosion trifft nicht nur den Bundeshaushalt, auch die Kommunen im Freistaat, die für die Kosten für Unterkunft und Heizung aufkommen müssen, klagen über erhöhte Kosten. Das zu Recht, meine Damen und Herren, denn die finanzielle Entlastung der Thüringer Kommunen, wie versprochen, ist bisher nicht eingetreten. Im Gegenteil, die Thüringer Kommunen sind stärker belastet. Das geht auch aus einer Datenerhebung der kommunalen Spitzenverbände für das 1. Halbjahr 2005 hervor, die am 26.10.2005 veröffentlicht wurde. Lassen Sie mich kurz einige Zahlen dazu nennen: Im Land Thüringen liegen die Belastungen der Kommunen durch die Zahlungen von Unterkunfts- und Heizkosten für ALG-II-Empfänger bei etwa 378 Mio. €. Die Entlastungen, meine Damen und Herren, durch weniger Sozialhilfekosten liegen jedoch nur bei 139 Mio. €. Das bedeutet für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte eine Mehrbelastung von 239 Mio. €. Die Ursache ist im Grundsatz darin zu suchen, dass es sich auch in den
Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten in der Regel um mehr Bedarfsgemeinschaften handelt als ursprünglich eingeschätzt.
Ich möchte hier ein Beispiel aus dem Ilm-Kreis nennen: Der Ilm-Kreis hatte mit 6.500 Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir 8.850 Bedarfsgemeinschaften in meinem Kreis, in dem ich auch als Kreistagsmitglied agiere, und die Bedarfsgemeinschaften zeigen eine steigende Tendenz.
Meine Damen und Herren, es besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der finanziellen Entlastung der Thüringer Kommunen. Hier darf sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung herauswinden und muss an der Vereinbarung, die Kommunen im Zuge der Hartz-IV-Reform um 2,5 Mrd. € zu entlasten, festhalten.
Aber auch der Freistaat, sprich die Landesregierung, muss sich dem Problem der Kommunalfinanzen stellen und das eingesparte Wohngeld in voller Höhe an die Kommunen weiterleiten.
Meine Damen und Herren, es vergeht kein Tag, an dem es keine Meldungen über Ungereimtheiten bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze gibt. Bürokratisches Chaos und noch keine verlässliche Datenbasis, andererseits fast 150.000 Bedarfsgemeinschaften, die in Thüringen auf Arbeitslosengeld II und weitere Leistungen angewiesen sind. Für diese Menschen, meine Damen und Herren, die aufgrund ihrer Situation Ansprüche geltend machen müssen, ist das eine Expedition ins Unbekannte und Ungewisse. Unterkunftskosten und die differenzierte Handhabung erzeugen bei den Betroffenen massive Verunsicherung und Existenzangst. In Thüringen häufen sich die Fälle, in denen die den Betroffenen erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung zu niedrig sind und die notwendigen Aufwendungen nicht ausgleichen. Die Folge sind Mietschulden und drohende Zwangsräumungen.