da bin ich ja gern bereit, dass wir darüber diskutieren. Aber nur immer dann auf diese verfassungsrechtliche Trennung der Aufgaben zu verweisen, wenn es Ihnen passt, das ist bedauerlicherweise kein Stil, der in diesem Haus länger Fortführung finden sollte.
Darüber hinaus haben Sie auf den Fakt verwiesen, dass die Thüringer Kommunen immer den höchsten Pro-Kopf-Betrag an Landeszuweisungen erhalten. Rein statistisch gesehen haben Sie Recht, aber Sie wenden bedauerlicherweise Methoden der DDRStatistik an.
Da konnten wir auch immer alles schönrechnen. Es gibt aber eine andere Wahrheit hinter dieser Statistik und darauf haben Sie nicht verwiesen, das ist diese Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs. Mit dem letzten Haushalt möchte ich nur auf drei Punkte verweisen, die dem Finanzausgleich zugeordnet wurden: Die hälftigen Kosten des kommunalen Straßenwinterdienstes, die Jugendsozialarbeit und die Zuweisungen für Bibliotheken sind also zusätzlich in den Finanzausgleich aufgenommen worden, ohne dass die Finanzausgleichsmasse erhöht wurde. Das weiß jeder, das kommt de facto einer Kürzung gleich. Hinzu kommt tatsächlich das Problem der Auftragskostenpauschale, die zu 50 Prozent über den Finanzausgleich abgewickelt wird. Diese haben Sie, um einer Verfassungsklage von Städten und Gemeinden zu entgehen, erhöht, aber das zu Lasten der Schlüsselzuweisungen. Sie haben den Kommunen bei der Auftragskostenpauschale Geld gegeben und gleichzeitig bei den Schlüsselzuweisungen weggenommen, also es gab nur einen Verschiebebahnhof, der Ihnen als Land geholfen hat, aber keinesfalls den Kommunen. Hinzu kommt, dass Sie bei der Auftragskostenpauschale einfach willkürlich gesagt haben, wir legen eine 20-prozentige Eigeninteressenquote der Kommunen fest, ohne die überhaupt zu untersetzen. Auch dort haben wir immer wieder gefordert, dass hier mal Untersuchungen erfolgen sollten, wie hoch tatsächlich so eine Eigen
interessenquote ausgestaltet sein sollte. Es muss eine geben, da sind wir mit der Landesregierung in Übereinstimmung, aber die willkürliche Festlegung mit 20 Prozent halten wir für nicht sachgemäß.
Herr Fiedler hat hier Ralf Hauboldt als Lügner bezeichnet, wenn ich den Zwischenruf richtig verstanden habe.
Ich weiß nicht, Frau Präsidentin, ob das hier in dem Haus so üblich ist, dass man das machen kann, aber ich würde schon Herrn Fiedler bitten, das zu belegen. Es ging um das Beitragsmoratorium, um die Zusage des Ministerpräsidenten zur Änderung der kommunalabgabenrechtlichen Regelungen in Thüringen. Und Ihr Ministerpräsident hat gesagt, ich rufe die Aufgabenträger auf, bis zum 1. Oktober ein Beitragsmoratorium zu veranlassen, bis dahin haben wir die neue Regelung. Das ist doch eindeutig.
(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Nein, er hat gesagt, bis dahin liegt der Ge- setzentwurf im Landtag!)
Dann hätte er das Beitragsmoratorium verlängern müssen. Er hat es aber bis zum 1. Oktober, da erinnere ich an das Rundschreiben aus dem Innenministerium - dafür war damals noch Herr Trautvetter, glaube ich, zuständig, zumindest in Person - und darin steht eindeutig, es gilt bis 1. Oktober. Hierzu hätte sich der Ministerpräsident gestern äußern müssen. Wenn er es nicht packt, dann hätte zumindest das Beitragsmoratorium verlängert werden müssen.
Frau Lehmann bemühte hier den Vergleich der Verschuldung zwischen dem Land und den Kommunen. Da wurden wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen. Ich hoffe zumindest, dass in dem Haus die Unterschiede zwischen dem Landeshaushaltsrecht und dem kommunalen Haushaltsrecht bekannt sind, die wirken sich nämlich auf die Verschuldung aus. Sie als Land können bedauerlicherweise Schulden aufnehmen, so viel Sie wollen, solange Sie sich unterhalb der Investitionsquote bewegen, also kumulativ. Die Gemeinden haben Sie in der Thüringer Kommunalordnung und in den haushaltsrechtlichen Regelungen verpflichtet, jährlich zu tilgen. Das müssen Sie bitte mit berücksichtigen. Ich würde mir wünschen, dass das Land für sich ähnliche Festlegungen getroffen hätte, nämlich eine jährliche Tilgung.
ren, zumindest können Sie die Verschuldung zwischen dem Land und den Kommunen aufgrund dieser unterschiedlichen Wirkungsweise der haushaltsrechtlichen Bestimmungen vergleichen. So viel Fairness muss sicherlich sein. Vielleicht wäre es gut, wenn das Land so eine ähnliche Einrichtung hätte wie die Kommunen, also eine Kommunalaufsicht,
weil die Mehrheit in dem Haus offenbar nicht diese Selbstdisziplin aufbringt, um die Misere aus der Verschuldung zu finden.
Wenn Frau Lehmann zudem sagt, dass gleich bleibende Landeszuweisungen an die Kommunen in Automatismus zu einer höheren Landesverschuldung führen müssten, diese Logik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn das Land in gleicher Art und Weise wie die Kommunen an Konsolidierungen herangehen würde, hätte das Land das Problem nicht. Ich verweise nur darauf, im gleichen Maß, wie die Kommunen verpflichtet waren, Personal abzubauen, ist Landespersonal hinzugekommen. Das ist ein Problem, darüber muss man diskutieren. Mein Appell und meine Forderung an die Landesregierung: Gleiche Maßstäbe an Ihre Politik, wie Sie an die Kommunen richten, und dann brauchten wir vielleicht künftig über solche Anträge wie heute nicht weiter zu diskutieren. Danke.
Herr Abgeordneter Kuschel, da Sie mich angesprochen haben, möchte ich darauf verweisen: Eine Präsidentin kann sich zu Zwischenrufen nur äußern, wenn sie zu dem Zeitpunkt präsidiert. Das trifft für mich nicht zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben gestern die Bankrotterklärung des Freistaats gehört.
Schlimmer noch, die Grundlagen für diese Schulden sind doch in den ersten vier Jahren nach der Wiedervereinigung in Thüringen passiert, als man eine aufgeblähte Landesverwaltung installiert hat, indem man mit wenig Augenmaß den Mitteleinsatz einfach gelassen hat, und nun haben wir traurige Früchte.
Die Gestaltungsspielräume, die wir zurückgewinnen wollen, das hätten Sie schon längst tun müssen. Und ich möchte zu Herrn Gasser sagen, diese sorgfältige Abwägung hätte auch in der Vergangenheit schon passieren müssen. Es ist nun mal so, wenn man regiert, das wissen alle Bürgermeister und wissen alle Landräte, dann muss man auch manchmal Wahrheiten dem Bürger sagen und sagen, was man mit dem Geld anfangen kann und was man eben nicht anfangen kann. Das ist versäumt worden.
Sie hätten es doch in der Vergangenheit besser machen können. Haben Sie in der Vergangenheit bessere Vorschläge gehabt?
Nun stehen wir mit dem Rücken an der Wand und kommen nicht wieder auf die Beine und das Einfachste ist, auf Kosten der Kommunen zu sanieren. In der Regierungserklärung haben Sie weit reichende Kürzungen der Finanzzuweisungen an die Kommunen angekündigt. Gleichzeitig soll eine Vielzahl von staatlichen Aufgaben an die Kommunen übertragen werden. Darüber haben wir uns ja schon unterhalten. Würden diese Vorhaben Realität... Sie müssen sich das auch mal vorstellen, was Sie den Kommunen da zumuten, das sind doch nicht nur 1 Mio. 0 ! , wohner. Wir reden über 10 Mio. &* &, Einwohner kommen, da können Sie sich ausrechnen, was in Ihrer Kommune und Ihrem Landkreis davon hängen bleibt, und das ist ja noch nicht alles. Wir haben, das ist erwähnt worden, in den Kreistagen und in den Gemeinderäten in den letzten Jahren ernsthaft gespart, und das aufgrund dieser Tatsache - Herr Kuschel hat das erwähnt -, dass wir im Verwaltungshaushalt keine Schulden machen können. Das ist uns schwer gefallen. Wir haben Personal abgebaut. Und wenn ich mal die Teile wegnehme wie Kindergärten, die in freie Trägerschaft gegangen sind,
oder auch verschiedene Privatisierungen, die auf kommunaler Ebene gekommen sind, haben wir über 20 Prozent Personal eingespart. Auch das müssen Sie erst mal nachmachen. Das sind Dinge, da können Sie von den Kommunen, denke ich, intensiv lernen.
An diesen finanziellen Spielräumen, die immer wieder von verschiedenen Maßnahmen aufgefressen wurden, wollen Sie sich nun schadlos halten. Wir können die Kommunalordnung ändern, meine Damen und Herren. Wir brauchen gar nicht mehr über freiwillige Leistungen zu reden, weil es freiwillige Leistungen an vielen Stellen schon lange nicht mehr gibt.
Dieses Geld wollen Sie wieder haben. Und das Ärgerliche ist, im Frühjahr noch, im Mai, hat Frau Diezel gesagt, 35 Mio. # 1 # munen. Wenn man damals schon gewusst hat, dass es solche Schulden geben wird, dann sollte man sie den Kommunen doch gar nicht im Vorhinein versprechen.
Und für 2005 - auch das konnten wir der Zeitung entnehmen - sollen es nach den Spitzenverbänden 210 Mio. 1 ## #men werden, und ich behaupte, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Und wo wird am Ende gespart werden müssen? Es wird ein Sparen sein auf dem Rücken von Vereinen, Verbänden und auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger. Sie hatten wahltaktisch gearbeitet; sie hatten versprochen, das Kommunalabgabengesetz zu verändern, mal ganz so locker, luftig, leicht Entlastung zu bieten, obwohl sie wussten, dass überhaupt kein Geld mehr vorhanden ist. Sie wollen zuallererst die Strukturen der Wasserund Abwasserwirtschaft und die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden reformieren. Sie hatten fünf lange Jahre Zeit dazu.
Sie haben fünf lange Jahre nichts getan; Ihnen hat die Kraft dazu gefehlt. Jetzt kündigen Sie ein Konzept zur Schaffung größerer Strukturen für das kom-mende Frühjahr an und wieder wird das Problem ein Stück verschoben. Der Gesetzentwurf zur Änderung
des Kommunalabgabengesetzes, dessen Beschluss letztlich zu einer massiven Umverteilung der Belastung auf die Mieter führen wird, weil die Gebühren steigen, soll hingegen schon im Oktober in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Und nun, nach Ihrer Regierungserklärung von gestern, ist auch klar, wer außer den Mietern - und ich will das auch einfügen, natürlich auch eines Großteils der Wirtschaft - noch für die Erfüllung dieses Wahlversprechens geradestehen sollen, das sind die Kommunen. Angesichts der katastrophalen finanziellen Situation, in die Sie das Land manövriert haben, kann Ihr Ansinnen, die Finanzzuweisung an die Kommunen zu kürzen, nur so verstanden werden. Sie wollen Ihr unseriöses Wahlversprechen im Bereich Wasser/Abwasser einlösen, indem Sie die kommunalen Kassen plündern. Das ist also jetzt dem Letzten auch schon in Thüringen aufgegangen.
Und so ein Vorgehen, das ist unanständig und zu seiner Charakterisierung passen meiner Meinung nach die gestern in der Regierungserklärung gemachten Aussagen gut.