Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

(Zwischenruf Abg. Kummer, Die Links- partei.PDS: Landwirtschauftsausschuss!)

Nein, was soll es denn da?

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Was soll denn das nun wieder, ich bin ja entsetzt.)

Na, lassen Sie mich jetzt hier vorn weitermachen. Frau Becker hat jetzt für den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt votiert und ich rufe jetzt für die CDU-Fraktion den Herrn Abgeordneten Primas auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber zu diskutieren, ob wir es hätten im Umweltausschuss gleich im Naturschutzgesetz anbinden können, die Frage hat sich erübrigt, nachdem angedroht wurde, wenn ihr es wirklich macht, dann rufen wir das Verfassungsgericht an. Na ja, das hätte dann zwei oder drei Jahre gedauert. Dieses Risiko wollten wir natürlich nicht eingehen, deshalb folgen wir auch manchmal den Juristen der Landtagsverwaltung.

Meine Damen und Herren, im Dezember habe ich an dieser Stelle über nachwachsende Rohstoffe gesprochen. Viele haben es nicht vernommen, aber Thüringen ist Spitze und hat bereits jetzt ungefähr 10 Prozent des Primärenergieverbrauchs aus Biomasse erreicht. Das ist das Ziel für die Jahre 2010 bis 2012. Wir wollen aber nicht an dieser Stelle stehen bleiben, sondern wir wollen weitergehen. Da wir aber wissen, dass wir im Staatsforst schon sehr, sehr eng an der Grenze sind, müssen wir die Reserven akquirieren. Die Reserven liegen im kommunalen und im Privatwald. Um diese Reserven aber erschließen zu können, muss ich diese Eigentumsform unterstützen. Das heißt, ich muss dafür sorgen, dass durch die einheitliche Beförsterung über das Gemein

schaftsforstamt die Möglichkeit erzielt wird, diese Reserven zu erschließen, was sonst nicht der Fall wäre. Es geht dabei immerhin um Größenordnungen von 500.000 Festmeter pro Jahr, das ist kein Pappenstiel. Das heißt, wenn wir die Wirtschaft voranbringen wollen, das sind bei 500.000 Festmetern im Schnitt 100, 150 Arbeitsplätze, die man in der Richtung auch sehen muss. Das zählt auch mit in diese Geschichte rein. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier die Unterstützung geben. Nun wissen wir aber, dass es Bestrebungen gibt über das Kartellamt, diese Beförsterung zu kippen. Deshalb sind wir der Auffassung, wir sollten es hier im Gesetz verankern, das bringt eine zusätzliche Hürde, das über das Kartellamt abzuschaffen. Das wäre furchtbar. Das ist eine zusätzliche Hürde. Das kostet nicht mehr Geld. Ich würde die Haushälter mal beruhigen, denn wir machen es bisher genauso, das heißt, wir bringen es sicher, wir machen es sicher. Das ist, denke ich, wichtig.

Die Holzsäger sagen uns, das Modell, was wir in Thüringen haben, ist für sie die einzige Lösung, konkurrenzfähig zu sein. Das sagen große Säger. Denn sie brauchen nicht mit 150, 200, 300, 400 Leuten zu verhandeln, um Holz einzukaufen, sondern sie verhandeln mit einem. Das bringt Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Ländern. Das heben sie extra hervor als gut für Thüringen. Warum sollen wir diese Vorteile lassen? Es ist unverständlich, dass darüber überhaupt diskutiert wird, dass wir das nicht machen könnten.

Dieses Vorkaufsrecht - es wurde schon angesprochen, hier korrigieren wir im Prinzip nur das geltende Recht -, was wir behalten wollen, weil es wichtig ist, damit nämlich nicht Forstbetriebsgemeinschaften, die gerade dabei sind, sich zu bilden, durch vielleicht private Käufe am Rande verhindert werden. Das ist ein Stückchen Ziel des Vorkaufsrechts für die Nachbarn. Wir wollen aber sicherstellen, dass das nicht missbraucht wird und deswegen soll es nur gelten für die Leute, die mindestens ein Jahr im Grundbuch schon eingetragen sind, dass hier keine kurzfristigen Spekulationen mehr möglich werden. Das ist, denke ich, ganz wichtig.

Wir sind sehr weit touristisch in Thüringen entwickelt und jetzt ist es auch so, dass die Wanderverbände und -vereine sagen, ja, in dem Kreis machen wir so ein Schild, in dem Kreis machen wir so ein Schild, wir wollen das übergreifend haben. Das sollte einheitlich gestaltet werden. Deshalb eröffnen wir hier die Möglichkeit für die Verwaltung, die Ermächtigung zur Rechtsverordnung, die bisher nicht da war, das einheitlich zu regeln. Ich denke, das ist wichtig, dass wir das machen, damit wird das vernünftig.

Fischereischeinpflicht, die wir bis jetzt haben, die wollen wir überhaupt nicht aufheben.

(Unruhe im Hause)

Herr Kummer, Frau Becker, das ist überhaupt nicht unser Ziel. Denn da sind wir uns schon einig, dass wir hier vom Tierschutz her Verpflichtungen haben - keine Frage. Aber warum sollen wir in Thüringen die Möglichkeit nicht nutzen, die andere Länder bereits haben? Jedermann kann nach Niedersachsen fahren an eine Privatfischerei, geht an den Teich, schmeißt die Angel rein, holt die Forelle raus, kann sie sonntags essen. Da braucht er keinen Fischereischein. Das Gleiche gilt in Sachsen-Anhalt. Das findet sich direkt alles an unserer Landesgrenze. Nur unsere eigenen Fischer dürfen es nicht. Sie werden dann hart bestraft, wenn sie einen ohne Angelschein reinlassen. Da gibt es richtige Kontrollen, die das richtig bösartig bestrafen. Das geht also nicht. Das ist der Ansatzpunkt. Wir wollen nicht flächendeckend hier irgendetwas machen, so wie Mecklenburg-Vorpommern es getan hat, indem sie für 28 Tage das frei gibt. Das ist überzogen. Das geht nicht. Es geht auch nicht die Lösung, die uns die Angelverbände vorschlagen, vielleicht diese Brandenburger Variante zu wählen. Mit dieser Brandenburger Variante mit einer Friedfischangel angeln zu dürfen, wenn die Forelle dann anbeißt, da hat sie Pech oder was. Das geht irgendwo nicht, das ist nicht praktikabel. Das funktioniert überhaupt nicht, das sollten wir lassen. Ich denke, das bekommen auch die Brandenburger nicht hin. Dieser Vorschlag, von den Angelverbänden selbst gemacht, überzieht.

Aus diesem Grunde schlagen wir vor, die Möglichkeit einzuräumen, dass wir hier durch eine Rechtsverordnung Lösung finden. Da schwebt uns schon vor, Herr Kummer, zu sagen, wir wollen das bitte so regeln, dass das unter Aufsicht passiert, damit wir diese Tierschutzrechte einhalten. Ich denke, da wird ein Schuh draus. Wir wollen das aber nicht nur für die Fischer, Frau Becker, und Tourismus; wir wollen einfach nur die Möglichkeit eröffnen, so wie es jetzt jeder machen kann in Österreich, wie es jeder machen kann in Tirol, wenn er hingeht und will Fische angeln, den er abends essen will, dann schmeißt er die Angel rein - wird ihm angeboten - zieht seinen Fisch dann raus. Ob die Hotels in Thüringen das nutzen wollen oder nicht nutzen wollen, das ist mir so was von scheißegal!

(Unruhe im Hause)

Aber wir räumen ihnen zumindest die Möglichkeit -

Aber, Herr Primas!

Entschuldigung. Aber wir räumen ihnen die Möglichkeit ein und das ist das Ziel. Warum zusammenbinden im Umwelt… - wir machen ein Gesetz, das Umweltgesetz, das wird dann veröffentlicht. Da gibt es so viele Änderungen, das wird, denke ich, eine Neuverkündung werden müssen. Ich denke, wenn wir anschließend vier Wochen später dieses Gesetz noch mal hinterherschieben und dieses neue veröffentlichte Gesetz wieder mit Änderungen traktieren, wer soll es denn dann noch verstehen? Das ist der erste Grund. Der zweite Grund: Jetzt sind wir einmal im Gange, diese ganzen Artikel zu ändern, da soll man es auch zusammenbinden, das ist kein Grund, dass man glauben könnte, wir halten es jetzt an, um irgendwelche Regelungen, die da vielleicht noch kommen, dort mit einfließen zu lassen, obwohl ich natürlich schon in den nächsten Wochen eine Änderung des Gentechnikgesetzes erwarte. Damit muss man doch einfach rechnen, wenn man vernünftig und wachen Auges durch die Welt geht. Das wird kommen, aber ob es nun hier in dieses Gesetz unbedingt mit einfließen muss, das weiß ich nicht.

Ich denke, wir können all diese Fragen noch weiter diskutieren, wer es gern will. Wir haben mit den Verbänden darüber ständig gesprochen, mit den Angelverbänden, mit den Waldbesitzerverbänden - es ist im Gespräch. Das heißt, wir brauchen jetzt nicht noch mal eine mündliche Anhörung zu organisieren, ich denke, hier reicht eine schriftliche. Das soll im Umweltausschuss - und ich weiß, die wollen heute schon tagen - beschlossen werden.

Deshalb schlage ich vor zuzustimmen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt federführend zu überweisen und begleitend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Dann werden die in ihrer Weisheit im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt befindlichen Abgeordneten das schon weiter regeln, da bin ich mir vollkommen sicher. Schönen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Wenn es jetzt keine weiteren Redewünsche mehr gäbe, könnte ich die Überweisung an den Ausschuss noch vornehmen. Jetzt frage ich mal in Richtung...

(Zuruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirt- schaft, Naturschutz und Umwelt: Ich ver- zichte.)

Der Landwirtschaftsminister sagt, er verzichte, und ich kann die Aussprache schließen. Wir kommen zur Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Die Überweisung ist einstimmig erfolgt.

Nun kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Die Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgte auch einstimmig.

Und nun stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Überweisung ist auch einstimmig geschehen.

Wir stimmen über die Federführung ab, wer der Federführung beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Die Federführung liegt mit mehrheitlicher Entscheidung beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 a. Vereinbarungsgemäß kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 18

Wahl des Vorsitzenden des Unter- suchungsausschusses 4/3 und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungs- ausschußgesetzes Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD und CDU - Drucksachen 4/1556/1586 -

Ich erläutere nur ganz kurz, dass in der Landtagssitzung am 9. Dezember 2005 der Untersuchungsausschuss 4/3 eingesetzt wurde. Vorsitzende und Stellvertreter sind gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes durch den Landtag zu wählen und gemäß dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren entfällt der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende auf die Fraktion der SPD und für die Stellvertretung auf die Fraktion der CDU. Dementsprechend liegen auch die Wahlvorschläge in den benannten Drucksachennummern vor. Wird Aussprache dazu gewünscht? Das sehe ich

nicht.

Ich frage nun, ob wir durch Handzeichen abstimmen können, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird nicht widersprochen, dann werden wir diese beiden Wahlvorschläge durch Handzeichen abstimmen.

Als Erstes: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1556. Frau Abgeordnete Sabine Doht wird für die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses vorgeschlagen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist Frau Doht einstimmig gewählt. Frau Doht, nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

Sie nimmt die Wahl an. Ich gratuliere Ihnen zu diesem Wahlergebnis und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

(Beifall im Hause)

Für den Stellvertreter, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1586, kandidiert der Abgeordnete Siegfried Wetzel. Auch hier lasse ich abstimmen. Wer diesem Vorschlag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 2 Stimmenthaltungen; 3 Stimmenthalten, werde ich jetzt darauf hingewiesen.

(Unruhe im Hause)

Mit großer Mehrheit ist aber auch diese Wahl erfolgt, wenn der Abgeordnete die Wahl annimmt, Herr Abgeordneter Wetzel?

Bei drei Enthaltungen tue ich mich schwer, aber ich nehme sie an.

Dann gratuliere ich Ihnen ganz herzlich zu diesem Wahlergebnis und wünsche Ihnen auch für Ihre Arbeit viel Erfolg.

(Beifall im Hause)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 18 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 19

Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Landesregierung - Drucksache 4/1569 -

Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Vorschlag der Landesregierung mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder (45). Der Gewählte wird von der Landesregierung ernannt und durch die Landtagspräsidentin vor dem Landtag verpflichtet. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen vor. Es ist ja auch ausreichend darüber Bericht erstattet worden. Wird zu diesem Wahlvorschlag die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier haben wir wieder die Möglichkeit, offen, und zwar per Handzeichen, über diesen Wahlvorschlag abzustimmen, falls dem nicht widersprochen wird. Auch hier wird dem nicht widersprochen, so werde ich diesen Wahlvorschlag aufrufen. Wer dem Wahlvorschlag der Landesregierung in der Drucksache 4/1569 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Es sind alle da.)

Es sind alle da und alle kurtechnischen Probleme auch gelöst, dann müssten das 45 sein. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Enthaltungen? Die gibt es nicht. Herr Abgeordneter Fiedler, ich habe nur eine Überschrift des heutigen Tages zitiert. Diese Wahl ist mit Mehrheit erst einmal so vorgenommen worden, dass der Wahlvorschlag angenommen worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Die 45 Stimmen sind damit erreicht, falls - also ich muss diese Frage schon stellen - der Gewählte seine Wahl annimmt.

Ich nehme die Wahl an.