Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Schröter, CDU-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, heute findet nun die dritte Lesung des Antrags der Linkspartei.PDS zur Installation einer antifaschistischen Klausel in der Thüringer Verfassung statt. Um allen nachfolgenden Debatten das rechte Licht zu geben, sage ich nochmals mit allem Nachdruck für meine Fraktionskolleginnen, -kollegen und auch für mich: Die CDU-Fraktion ist gegen nationalistisches Gedankengut, Verherrlichung der NSHerrschaft, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe schon in der ersten Lesung den faden Beigeschmack erwähnt, der bei der Wahl des Einbringungsdatums entstand, und diese Bezugnahme zum 9. November wurde in den Äußerungen der einbringenden Linkspartei.PDS-Fraktion auch noch tatsächlich hergestellt, also, meine Damen und Herren, benutzt und instrumentalisiert. Mit Blick auf die am Freitag stattfindende Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus könnte man denken, dass Ihnen jedes Mittel recht ist, Ihre politischen Ziele zu verfolgen.

(Beifall bei der CDU)

Ihre Denkweise „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ und „Wer nicht links ist, der ist rechts“ hat schon einmal einen Niederschlag in der Verfassung der DDR gefunden. Ebenfalls unter einer antifaschistischen Klausel ist nach der Gesinnung „gut“ oder „schlecht“ sortiert worden. Linksradikalismus war damals ganz ausgeblendet und in Geschichtsbüchern waren nur die Prozesse dargestellt, die zum System

(Beifall bei der CDU)

Wie konnte es sein, dass zum Beispiel die Vertreibung gar nicht stattgefunden hatte und die betroffenen Menschen lediglich als „Umsiedler“ bezeichnet wurden?

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Diktatur des Proletariats ist eben auch eine Diktatur und mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Deshalb bleibt es dabei: Die Verfassung des Freistaats Thüringen bleibt, wie sie ist; sie wendet sich gegen jede Form von Radikalismus und Extremismus. Mit ihren eigenen, sie selbst bewahrenden Regelungen ist sie geeignet, die Freiheit und Demokratie wehrhaft zu sichern. Aus all den heute und in der vergangenen Zeit in den zwei Lesungen ausgeführten Gründen lehnt die Fraktion der CDU den in der Drucksache 4/1309 der Linkspartei.PDS-Fraktion formulierten Änderungsantrag zur Verfassung ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Gentzel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schade, aber wir werden heute noch mal einen Versuch starten, dass wir nicht die Möglichkeit hatten, uns im Ausschuss über diese Problematik zu unterhalten. Ich habe mir gestern noch mal die Redeprotokolle der ersten und der zweiten Beratung durchgelesen und neben dem, was da alles an Irrtümern, Verwechslungen, Richtigem und Unterstellungen in der Debatte gesagt worden ist, hätte es den einen oder anderen Punkt gegeben, der es wirklich wert gewesen wäre, im Ausschuss mal besprochen zu werden. Vielleicht hätte es, meine Damen und Herren von der CDU - und da höre ich auch nie auf zu hoffen -, uns auch die Chance gegeben, die eine oder andere, nach meiner Meinung, Fehlinterpretation mal ein Stückchen aufzulösen. Was meine ich damit? Neben dem, wie gesagt, Richtigen, aber auch den Verwechslungen, den Irrtümern und den Unterstellungen liest man in den Protokollen der letzten zwei Sitzungen ziemlich zentral die Hauptbegründung der PDS für diese Problematik heraus und das ist schlicht und einfach - Herr Hahnemann hat das eben wieder erwähnt - der Artikel 139 Grundgesetz. Für die, die das nicht wissen: Das ist der Entna

zifizierungsartikel gewesen, der natürlich auch - Herr Hahnemann hat das gesagt - dann seinen historischen Bezug verloren hatte und gestrichen wurde. Wenn ich Sie richtig deute, Herr Hahnemann, sind Sie und Ihre Fraktion der Meinung, dass durch die Streichung des Artikels 139 eine Lücke entstanden ist. Gerade diese Lücke bestreite ich; ich bestreite sie im Grundgesetz und bestreite sie erst recht in der Landesverfassung. Ich will das auch deutlich sagen, ich finde es ausgesprochen schade, dass auf meine Argumentation in der ersten Lesung nicht in Ansätzen eingegangen wurde. Ich habe hier versucht, ich glaube - ein bisschen selbstbewusst bin ich auch -, es ist mir auch anhand von Quellen gelungen nachzuweisen, dass die Thüringer Landesverfassung eine demokratische, eine antifaschistische ist. Dieses - es wurde nicht darauf eingegangen - wurde mir weder widerlegt noch wurde dem widersprochen. Ja, aber wenn das dann so ist, dass sie eine demokratische, eine antifaschistische Landesverfassung ist - warum dann hineinschreiben? Fragen, die ich gern, wie bereits gesagt, im Ausschuss beraten und diskutiert hätte. Wir werden heute übrigens auch noch mal für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten stimmen, aber die Möglichkeit ist mir eben entgangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde noch zwei Sätze - ich hatte es eigentlich nicht vor - zum Antrag „Null Toleranz“ sagen. Wir werden ja noch genügend Zeit haben, uns in diesem Haus inhaltlich mit diesem Antrag zu beschäftigen. Was ich nicht mag, das sind Legendenbildungen. Der eine oder andere hier im Haus braucht anscheinend die eine oder andere Legende und der eine oder andere im Haus hat dann für sich beschlossen, ich wäre gern Märtyrer. Insofern lasst mich dann mal jede Situation benutzen, um mir oder uns den Märtyrerstatus zu geben und dann wird von Ausgrenzung und allen solchen Faxen gesprochen. Ich will nur noch mal ganz klar und deutlich das Verfahren erklären, was Sie so bemängeln. Vielleicht überlegt dann der eine oder andere, ob da nicht selbst ein Fehler gemacht worden ist. Ich erinnere an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und meine anschließende Rede, wo ich hier vorn gestanden habe und allen Fraktionen, was den Bereich Rechtsextremismus betrifft, im Namen meiner Fraktion die Zusammenarbeit und die Mitarbeit hier offiziell in diesem Haus angekündigt habe. Dann ist etwas entstanden, meine Damen und Herren, damit müssen Sie zurechtkommen. Die CDU ist auf die SPD zugekommen und hat gefragt, ob man nicht miteinander reden kann. Nur die CDU ist auf die SPD zugekommen und hat uns gefragt, wollen wir nicht auf der Grundlage des Antrags „Null Toleranz“ sehen, ob wir da etwas Gemeinsames hinbekommen. Ich hatte hier angekündigt, dass wir jedem Angebot nachkommen. Das hat übrigens damals auch hier Applaus in den

Reihen gefunden, also haben wir das getan. Ich sage Ihnen auch, das hat natürlich auch einen ganz pragmatischen Hintergrund. SPD und PDS sind in der Lage, das beste Programm gegen Rechts aufzuschreiben. Nur, dass wir dafür keine Mehrheiten kriegen, das ist Ihnen doch auch klar. Natürlich können Sie unter dem Motto: „Ich will die Taube auf dem Dach und den Spatz in der Hand lehne ich ab“, weiterhin Politik machen. Das ist ganz allein Ihre Sache. Ich akzeptiere das auch in Teilen, das ist halt Ihr Entschluss dazu, aber ich lege Wert auf eine Feststellung: Es ist niemand ausgegrenzt worden. Ich habe hier - das lässt sich in jedem Protokoll nachlesen - ein Angebot gemacht an das Haus, an alle Fraktionen unter Applaus. Und dann kommt von einer Fraktion das Angebot, das haben wir wahrgenommen. Dass ich mit dem Ergebnis unzufrieden bin - wie bereits gesagt -, wir werden ja im März über das Thema noch mal reden. Was nicht stimmt, ist diese hirnrissige Legende über Ausgrenzung.

Ich appelliere auch an Sie, Herr Hahnemann, schauen Sie sich doch mal die Vorgänge an und gehen Sie dann objektiv und nicht von vornherein irgendwie gebrämt in diese Situation hinein und dann werden Sie sehen, was da passiert ist, das ist überhaupt nichts Sensationelles, das ist was ganz Normales, wenn im demokratischen Parlament die eine Fraktion auf die andere zugeht und sagt, lasst uns zu dem einen Thema miteinander reden. Über das Ergebnis müssen wir noch reden, aber das steht heute nicht auf der Tagesordnung.

Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesverfassung ist eine demokratische, ist eine zutiefst antifaschistische, es bedarf dieser Klausel nicht. Wir bitten aber trotzdem um erstmalige Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Sollte das nicht stattfinden, müssen wir den Antrag der PDS-Landtagsfraktion ablehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, Abgeordneter Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Gentzel, auf Ihre Angebotspraxis will ich hier nicht eingehen, ich will auf etwas anderes eingehen. Wir haben nie behauptet, dass die Regelungen unserer Landesverfassung eine Lücke hätten. Es geht nicht um das Sondieren einer Lücke, sondern es geht um eine historisch begründ

bare, aber deswegen nicht weniger auffindbare Ungewichtigkeit in unserer Landesverfassung. Die dürften Sie erkennen, schon allein wenn Sie feststellen, dass sich die Regelungen in der Präambel befinden. Diese Ungewichtigkeit aufzuheben, war das Sinnen und Trachten, nicht etwa eine Lücke zu schließen, das wäre der Landesverfassung gegenüber zutiefst ungerecht gewesen.

Was aber sowohl politisch verheerend als auch ungerecht ist, Herr Schröter, das ist Ihre Darstellung unserer Position, denn so, wie Sie sie beschrieben haben, haben wir sie nicht dargestellt und Sie dürften auch wissen, dass wir diese Position nicht beziehen. Es geht nicht - und das habe ich in den vorangegangen Beratungen ganz klar gesagt - um irgendwelche Wiederbelebungen von Antifaschismus aus DDR-Zeiten. Das hätten Sie erkennen können und, ich glaube, Sie hätten es durchaus auch erkennen dürfen. Daran ist nichts unlauter, aber Sie haben sich dann doch eher für Unterstellungen und Verfälschungen unserer Position entschieden, denn ich könnte mich nicht erinnern, dass irgendein Mitglied unserer Fraktion hier oder anderswo je die Position bezogen hätte, wer nicht links ist, ist rechts. Keinesfalls.

Aber, meine Damen und Herren, Sie dürfen eines nicht vergessen, das lege ich Ihnen ans Herz: Wer auf dem demokratischen Sektor ausgrenzt - und das tun Sie -, der stärkt den undemokratischen. Vor dem Hintergrund dessen, sollten Sie sich Ihre Haltung unserem Vorschlag gegenüber noch einmal überlegen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt worden. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer ist für die Überweisung an den Justizausschuss, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist gegen diese Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt.

Wir kommen damit zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1309. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist von einer großen Mehrheit der Antrag abgelehnt worden, das heißt, die notwendige Mehr

heit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags - 59 Stimmen - wurden nicht erreicht und damit ist dieser Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung in dritter Beratung abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf

Thüringer Ausführungsgesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotterie- wesen in Deutschland (ThürLottStVAG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1292 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/1558 - ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist der Abgeordnete Wehner. Ich erteile dem Abgeordneten Wehner das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags vom 10. November 2005 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in umfangreichen Beratungen in seiner Sitzung am 18. November, das war die 22. Sitzung, und in seiner 26. Sitzung am 12. Januar 2006 beraten.

Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die kommunalen Spitzenverbände haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Der Ausschuss hat in der Beschlussempfehlung, Drucksache 4/1558, geringe redaktionelle Änderungen vorgenommen. Im Ausschuss wurden die Fragen nach der relativ langen Erarbeitungszeit von 17 Monaten für das Ausführungsgesetz, der bisherigen Vollzugszuständigkeit sowie der Berücksichtigung der entstehenden Kosten für die Kommunen im Rahmen der Auftragskostenpauschale aufgeworfen. Die Landesregierung beantwortete die Frage dahin gehend, dass das Thüringer Finanzministerium sofort nach Übertragung der Zuständigkeit für das Lotteriewesen vom Thüringer Innenministerium auf das Thüringer Finanzministerium mit der Erarbeitung des Gesetzes begonnen habe. Bisher habe die Vollzugszuständigkeit beim Thüringer Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt gelegen. Die Kosten für die Kommunen werden aufgrund sehr geringer Fallzahlen eher sinken. Im Erstattungskatalog der Auftragskostenpauschale wird dieser Sachverhalt zudem berücksichtigt. Damit wurden alle Probleme und Fragen umfänglich beantwortet und ich bitte den Landtag um Zustimmung für

den vorliegenden Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen zur Aussprache über diesen Gesetzentwurf vor. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/1558. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1292 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/1558. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig in zweiter Beratung angenommen worden.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, durch Erheben vom Platz seine Stimme zu dokumentieren. Ich stelle fest, das ist einstimmig angenommen. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen, der möchte sich vom Platz erheben? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Bir- kigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Klein- schmalkalden, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellen- born und Stadt Zeulenroda Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1316 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- ausschusses - Drucksache 4/1564 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1578 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Kölbel aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste, zur Berichterstattung vor dem Plenum zum Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz bei Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda möchte ich Folgendes vortragen:

Die Landesregierung hatte in der 25. Sitzung in diesem hohen Haus am 10. November 2005 den angesprochenen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde unmittelbar in dieser Sitzung vom Landtag an den Innenausschuss überwiesen. Am Rande der Plenarsitzung verständigte sich der Innenausschuss bereits darüber, wie es mit diesem Gesetzentwurf weitergehen soll. In seiner planmäßigen Sitzung am 25.11.2005 verständigten sich im Innenausschuss die zuständigen Abgeordneten darauf, dass die nächsten Wochen - auch über die Weihnachtszeit und die Zeit des Jahreswechsels hinweg - zu nutzen seien, um alle betroffenen Gemeinden und auch die Umlandgemeinden anzuhören. Mehrheitlich wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen, u.a. um den Zeitfaktor der Kommunalwahlen am 7. Mai 2006 in Thüringen zu berücksichtigen. In seiner Sitzung am 13. Januar 2006 hat der Innenausschuss schließlich mehrheitlich nach Auswertung der Ergebnisse der schriftlichen Anhörung beschlossen, dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/1316 seine Zustimmung zu geben. Vorausgegangen war eine umfassende Sichtung der vorliegenden schriftlichen Anhörung und der spontan eingegangenen Meinungen von Bürgern aus diesen Gemeinden und Landesteilen. Allgemein festgestellt werden kann, dass sich nur eine sehr begrenzte Anzahl von Bürgern überhaupt zu dem ausgelegten Gesetzentwurf äußerten. Den geäußerten zusätzlichen Wünschen, wie z.B. außerordentliche Finanzzuführung wie vorher im Fall Leinefelde/Worbis, mehr Sitze im Stadtrat während der Übergangszeit, Erhaltung aller bisherigen Ortschaftsräte neben den neuen Ortschaftsräten, Übernahme der Umschreibegebühren bei Kfz-Zulassungen durch das Land und anderes mehr, wurde von der Mehrheit der Innenausschussmitglieder nicht gefolgt. Mögliche weitere Gemeinden im Umfeld der hier betroffenen Gemeinden, die eventuell dieser Fusion noch hätten beitreten können, meldeten sich nicht. Ganz im Gegenteil. Wenn ich an die Dörfer Langenwolschendorf oder Weißendorf denke, sie betonten ihre zu erhaltende Selbstständigkeit.

Im Innenausschuss wurde auch über eine Initiative Triebeser Bürger aus einem ehemals gescheiterten Bürgerbegehren heraus beraten, die sich für den Erhalt der Selbstständigkeit der Stadt Triebes bzw. ein entsprechendes Bürgerbegehren eingesetzt hatten.

Insgesamt darf wohl an dieser Stelle allen beteiligten Abgeordneten gedankt werden für die Kurzfristigkeit der Beratungen, ohne die bis zur heutigen Landtagsberatung eine mögliche Beschlussfassung nicht durchführbar gewesen wäre und die Fusionsbeschlüsse nicht mehr rechtzeitig hätten erfolgen können. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Kuschel, Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bürgermeister Helmert aus Triebes mit weiteren Bürgern von Triebes und Zeulenroda sind hier draußen und verfolgen die Debatte. Wir als Linkspartei.PDS begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Gemeinden in Thüringen zu leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten zusammenschließen, zumal wenn dies auch noch freiwillig erfolgt. Diese Gemeinden beweisen Mut und handeln mit Blick auf die Zukunft; zudem lassen sie sich nicht von der „Abwartehaltung“ der Landesregierung in den Fragen der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform beeindrucken und in ihrem Vorhaben bremsen.

Diese Bereitschaft, sich zu leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten zusammenzuschließen, gibt es in vielen Gemeinden und Städten Thüringens. Selbst auf Landkreisebene gibt es bekanntlicherweise derartige Überlegungen. Leider greift die Landesregierung diese Bereitschaft nur zögerlich auf, um nicht zu sagen, überhaupt nicht. Die Landesregierung bremst sogar hier mögliche Entwicklungen, indem sie sich zurzeit weigert, klare Zielvorgaben für künftige Verwaltungsstrukturen in Thüringen zu formulieren und auf den Weg zu bringen. Ohne solche Zielvorgaben wird sich aber auch die Freiwilligkeit auf kommunaler Ebene in Grenzen halten. Dies zeigen die Erfahrungen und dies belegt auch der gerade heute hier zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf.