Protokoll der Sitzung vom 03.03.2006

(Beifall bei der CDU)

Danke für den Bericht. Wird die Aussprache zum Bericht gewünscht? Die SPD-Fraktion wünscht die Aussprache. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat dann auch gleich Frau Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Zeh, die Landesregierung hat - wie schon in der Sondersitzung des Agrarausschusses am 24.02.2006 - festgestellt, dass die zuständigen Ämter auf einen möglichen Ausbruch technisch und personell vorbereitet sind. Sicherlich sind wir auch als SPD-Fraktion der Meinung, dass wir uns auf die Mitarbeiter der Veterinärämter, auf die Männer und Frauen der Berufs- und freiwilligen Feuerwehren, auf die Mitarbeiter in den Gemeinden und Landkreisen verlassen können. Das ist in dieser Phase ja auch wichtig. Glücklich ist auch der Umstand, dass der Umzug des Untersuchungslabors in Bad Langensalza gerade noch rechtzeitig abgeschlossen werden konnte und unsere Technik deshalb gleich erprobt werden kann, auch wenn wir uns das alle sicherlich nicht gewünscht hätten. Zu begrüßen ist der bisher sehr sachliche Umgang mit der Vogelgrippe in Thüringen. Das betrifft die politischen Verantwortlichen, meistens, nicht immer, mit Ausnahmen natürlich besonders bei der Mittelfraktion, finde ich. Die Geflügelhalter als auch die Verbraucher sind nach unserer Auffassung sehr gelassen und sehr gut mit dem Problem umgegangen.

Dazu zählt auch für mich eine Art der Veröffentlichung, die zeigt, dass wir mit öffentlichen Wahrnehmungen, mit dem öffentlichen Umgang dieses Vorgehens im Vogelgrippeverdachtsfall gut vorankommen. Für mich ist auch wichtig, im Gegensatz zu Frau Stauche, dass der Fall eines Vogelgrippeverdachtsfalls im Nutztierbestand in MecklenburgVorpommern doch öffentlich gemacht wurde, auch wenn sich das zum Glück im Nachhinein nicht bestätigte. Die Öffentlichkeit hat offenbar und nach meiner Meinung auch zu Recht den Eindruck, dass die Beteiligten nichts verschweigen. Dass man der Informationspolitik der Verantwortlichen vertrauen kann, das war besonders bei Krisen in der Landwirtschaft ja nicht immer der Fall. Auch die Medien in Thüringen müssen wir für die sachliche Berichterstattung loben. Die TA mit ihren Artikeln gestern und heute trug dazu bei, eine sachliche Aufklärung der Menschen zu ermöglichen - ausgenommen natürlich die „Bildzeitung“ mit der provokanten Veröffentlichung des Halters der toten Katze von gestern. Das war nicht gerade eine sachliche Berichterstattung. Aber da sind wir ja auch nichts anderes gewöhnt. Das müssen wir leider ertragen. Auch wenn wir teilweise darüber streiten, ob es nun eine Tierseuche ist oder nicht, einig sind wir uns, Herr Minister Zeh, doch alle in diesem hohen Haus, dass der Schutz des Menschen an erster Stelle stehen muss. Einig sind wir uns auch darüber, das hatten Sie auch schon ausgeführt, dass die Übertragung von Mensch zu Mensch - im Moment jedenfalls - nicht absehbar ist und dass wir alle hoffen, dass das Virus sich auch nicht so entwickelt, dass es von Mensch zu Mensch übertragbar wird. In Deutschland gibt es jährlich 7.000 bis 13.000 Todesfälle in Folge humaner Grippeviren. Da ist die Zahl von 90 Todesopfern durch H5N1 weltweit doch sehr relativ gesehen. Das muss man schon sagen. Deshalb besteht auch nicht der Anlass zu Hysterie im Moment. Wir sind uns einig, es handelt sich um eine Tiererkrankung. Auch darauf hat der Herr Minister ja schon hingewiesen. Wir müssen in der jetzigen Phase alle Kraft darauf verwenden und alle Maßnahmen ergreifen, um, wenn das möglich ist in Thüringen, den Ausbruch der Vogelgrippe in Geflügelbeständen zu verhindern. Wenn wir das Übergreifen auf unsere Nutztierhaltungen in Thüringen verhindern können, dann schützen wir den Menschen am besten. Das heißt natürlich nicht, dass die Hinweise vieler Gesundheitsinstitute zu ignorieren sind und wir nicht rechtzeitig vorbereitet sein müssen auf den Fall, dass doch die Übertragung von Mensch zu Mensch möglich ist. Hierbei dürfte eine ausreichende Versorgung der Thüringer Bevölkerung mit Grippemitteln, wie z.B. Tamiflu, im Mittelpunkt stehen. Die Gesundheitsminister haben daher beschlossen, auch das hat Herr Minister Zeh schon genannt, dass die Vorräte für die Bevölkerung in Thüringen auf 20 Prozent - sozusagen die Bevorratung - erhöht werden sollen. Wichtig wäre

nach unserer Meinung aber auch, dass den Landkreisen eine Rechtsverordnung oder eine Empfehlung an die Hand gegeben wird, wie mit diesen Mitteln umgegangen wird, wenn es zu einem solchen Fall in Thüringen kommt oder wenn ein betroffener Vogel mit H5N1 in Thüringen gefunden wird. Dann müssen die Landkreise darauf vorbereitet sein, wem geben wir die Mittel zuerst? Auch muss klar sein …

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: So ein Quatsch. Was erzählen Sie denn für ei- nen Unsinn?)

Das ist kein Blödsinn. Es ist wichtig, dass die Landkreise das wissen. Natürlich ist es klar, dass die Feuerwehrleute oder die zuerst Betroffenen das bekommen. Aber es wäre vielleicht gut, dass die Landkreise da eine Unterrichtung bekommen. Auch wichtig ist, dass dargestellt wird, für wen sind denn diese 20 Prozent vorgesehen. Sind die auf Landesebene berechnet? Haben die Landkreise dann noch einmal extra ihre Tabletten oder ihre Bevorratung anzuschaffen? Das wäre auch ein Problem, was ich vielleicht als strittig sehe. Strittig ist ja auch bei uns in der Diskussion, wann ist das Auftreten der Vogelgrippe ein Katastrophenfall im Sinne unseres Katastrophenschutzgesetzes. Darauf ist ja Herr Minister Zeh schon eingegangen. Sicherlich müssen wir alle gemeinsam in diesem hohen Hause vermeiden, dass bei Nachweis eines kranken Vogels oder einer Ente in Thüringen schon von einer Katastrophe geredet wird.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das kann man nicht als Katastrophe benennen, das ist schlecht für Thüringen und wir müssen alles tun, dass es sich nicht ausbreitet, dann wird erst die Bekämpfung nach der Regel des Tierseuchenrechts erfolgen, da sind wir uns ja auch alle einig. Allerdings dürfen wir auch die Kosten für solche Fälle nicht außer Acht lassen. Wenn es dann doch dazu kommt wie auf Rügen, wo man sich ja trefflich darüber streiten kann, ob das nun gelungen oder nicht gelungen ist. Auf alle Fälle waren die Landkreisbehörden in einem bestimmten Fall überfordert, das muss man so sagen. Es hat zu lange gebraucht, bis vielleicht für die Menschen nach außen die richtigen Mittel angewandt wurden. Für diesen Fall sehe ich die Situation auch schwierig und die Rechtslage ist nicht einfach, dass einerseits bei der Tierseuchenbekämpfung die Fachaufsicht des Landes erfolgt und andererseits aber beim Katastrophenschutzgesetz die betroffenen Landkreise zuständig sind. Vielleicht könnte man im Rahmen des Auftretens der Vogelgrippe ja prinzipiell mal darüber reden, ob das in Deutschland nicht anders geregelt werden müsste.

Es stellt sich schon die Frage, ob denn die Landkreise über einen gewissen Zeitraum - es kann ja sein und wir hoffen das alle, dass wir bei diesem Vogelflug nicht betroffen sind durch einen Ausbruch der Vogelgrippe - was ist denn über den langen Zeitraum, die Kreise müssen ja über einen langen Zeitraum alles vorhalten, auch für den Herbst wieder. Und wer kommt ihnen da mit den Kosten entgegen? Können wir als Land nicht doch in die Verantwortung gehen?

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was denn nur?)

Wir als SPD-Fraktion fordern ja nicht erst seit Gösen einen Katastrophenschutzfonds, den wir für solche Fälle wirklich als geeignet ansehen, und wir bitten doch, dass die CDU-Fraktion ihre starre Haltung zu diesem Katastrophenschutzfonds noch mal überdenkt.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Einen Katastrophenschutzfonds?)

Einen Katastrohenschutzfonds zum Einsatz, wenn Katastrophe ausgerufen wird, damit die Landkreise vor Ort auch Entschädigungen bekommen.

Ja, die Entschädigung der Tierhalter ist geregelt, aber nicht der Landkreise, die da ihre Leute vor Ort vorhalten müssen. Sie wissen ganz genau, wie ich das meine.

(Unruhe bei der CDU)

Ja, die will ich ja verändern, das habe ich ja gesagt. Ich möchte darüber nachdenken, dass es nicht nur Aufgabe der Landkreise ist, sondern wir darüber nachdenken, ob diese Ebenen nicht verlassen werden müssen, sondern alles auf Landesebene. Da bin ich ja nicht in so schlechter Nachbarschaft, das ist hier keine Idee von Sozialdemokraten. Ich glaube, der Erste, der im Rahmen der Vogelgrippe danach geschrien hat, war Herr Seehofer, der eine Bündelung der Kompetenzen in diesem Fall sucht.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Aber keine Entschädigung.)

Nein, das ist der Katastrophenschutzfonds als Entschädigung für die Landkreise im Moment, weil die Gesetzgebung nun mal so ist, wie sie ist. Aber eine Bündelung der Aufgaben im Seuchenfall hat Herr Seehofer als Erstes gefordert, das möchte ich nur mal sagen und noch mal klarstellen.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Das kann man sich nicht länger anhören.)

Wir sind der Meinung, dass Sie trotzdem, obwohl Sie jetzt mit mir so schräg diskutieren, im Rahmen der Gesetzgebung und Überarbeitung des Katastrophenschutzgesetzes, was ja im Moment im Innenausschuss zur Anhörung liegt, noch mal grundsätzlich darüber nachdenken, wie das denn geregelt werden soll bei schwierigen Krisenfällen in den Ländern. Und ich bleibe dabei, wir müssen darüber reden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wie gesagt, ich habe es Ihnen schon erklärt, Landwirtschaftsminister Seehofer und auch Herr Backhaus und auch der Bauernverband haben gefordert, dass in Krisensituationen die Hauptverantwortung in zentraler Hand zu bündeln ist. Und wo ist das in einem föderalistischen Staat nicht besser als beim Land, bin ich der festen Meinung.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Wir haben es so!)

Wir haben es nicht, Herr Panse, da können Sie es noch so schön herbeireden, wir haben es nicht.

(Unruhe bei der CDU)

Entschuldigung, ich habe die Stimme Herrn Panse zugeordnet, Herr Gumprecht. Sie können sich ja dann sicherlich am Mikro noch äußern zu meiner Meinung. Die jüngsten Ereignisse in Bezug auf die Vogelgrippe zeigen auch, dass die Kommunalisierung der Veterinärämter, die von uns immer kritisch begleitet wurde, Herr Primas, da brauchen Sie nicht zu schreien, die wir als SPD immer abgelehnt haben, die halten wir für falsch. Und auch darüber, wenn man was Falsches getan hat, muss man nachdenken, ob es nicht zu verbessern und wieder zurückzudrehen ist. Auch das halten wir in dieser Phase für richtig.

Noch ein Wort zu dem Wort „Vogelgrippe“: Ich glaube, es gibt da eine Phantomdiskussion, die wir leider auch in diesem hohen Hause haben. Natürlich ist es tierseuchenmäßig festgestellt eine Geflügelpest. Ob das Wort „Vogelgrippe“ aber die Menschen mehr verunsichert als das Wort „Geflügelpest“, das wage ich zu bezweifeln. Ich weiß ja jetzt auch, warum Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer gehen musste, weil die CDU-Fraktion nämlich am 24.08.2005 einen Antrag gestellt hat im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Forsten mit dem Titel „Vorkehrungen für den Fall des Ausbruchs der Vogelgrippe in Thüringen“. Natürlich, das war ja vollkommen daneben gegriffen, Herr Primas. Wie kann die CDU-Fraktion das Wort „Vogelgrippe“ überhaupt verwenden, wo das fachlich doch eindeutig Geflügelpest ist und deshalb

verstehe ich,

(Beifall bei der PDS, SPD)

dass Sie jetzt auf einen neuen Parlamentarischen Geschäftsführer zurückgreifen und das so sehen. Also ich bitte Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, bleiben Sie bei diesem volkstümlichen Wort. Es heißt in der Bevölkerung Vogelgrippe. Wir wollen keine Hysterie damit ausrufen, wir wollen nur, dass das im Sprachgebrauch so bleibt. Dass es im Tierseuchengesetz natürlich eine Geflügelpest ist, das wissen wir auch.

(Heiterkeit bei der SPD)

Wir wollen Sie auch gerne dabei unterstützten. Übrigens, Frau Kollegin Walsmann hat vor kurzem eine Anfrage gestellt, da hat sie auch das Auftreten der Vogelgrippe noch einmal erwähnt. Ich wollte es nur sagen, es ist eine Phantomdiskussion.

Noch eines: Abschaffung oder Aussetzen der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland, auch das darf nicht so ad acta gelegt werden, denn wenn der Krisenfall sich ausbreitet, müssen wir auch auf solche Vorkehrungen vorbereitet sein.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Jetzt ist es aber gut, das kann doch nicht wahr sein.)

Das hat nichts mit dem schlechten Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft zu tun, sondern mit der Einsicht, dass die Menschen davor bewahrt werden müssen, dass das Virus sich weiter ausbreitet. Frau Höhn wird sich darum kümmern, Herr Althaus, jawohl.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Das schafft Panik.)

Das Nächste ist noch, das ist mir gestern Abend auf dem parlamentarischen Abend angetragen worden von Herrn Professor Knorre. Er sagt, wir möchten bitte darüber nachdenken, ob bei

(Zwischenruf Illert, Staatssekretär: von Knorre.)

- von Knorre, ja - der Untersuchung der Tiere auch Biologen mit herangezogen werden können, weil er glaubt, dass in der Untersuchungsphase auch Fehler gemacht wurden in der Begutachtung, welcher Vogelflug und welche Tiere es wirklich sind. Wenn wir nicht auf die Grundlagen kommen, wo die Vögel ihre Ursachen haben und ihren Ansatz, dann können

wir die Vogelgrippe auch schlechter bekämpfen. Es war kein Populismus, vielleicht können wir uns im Ausschuss dann auch noch weiter darüber unterhalten. Es ist nur angeregt worden, nicht nur die Veterinäre, sondern auch die Biologen mit heranzuziehen, um die Vogelgrippe besser bekämpfen zu können. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich jetzt die nächste Rednerin aufrufe, setze ich Ihr Einverständnis voraus, dass wir diesen Punkt abarbeiten und danach die Fragestunde aufrufen. Danke schön, das ist so, dann hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, Linkspartei.PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, meine Fraktion hat das Thema „aviäre influenza“, also Vogelgrippe oder, wie es in deutschen Lehrbüchern steht, klassische Geflügelpest nicht auf die Tagesordnung des Plenums gebracht, weil wir Verunsicherung schaffen wollen, sondern im Gegenteil, weil wir davon überzeugt sind, dass es im Spannungsfeld zwischen dem Aufputschen des Themas in manchen Medien und natürlichen Verdrängungsmechanismen, die es auch gibt nach dem Motto „Wir wollen sie nicht!“, da ist es dienlich, für einen besonnenen Umgang mit dem Thema zu sorgen. Da ist es dienlich, wenn aufgeklärt wird, und zwar öffentlich und mit Fakten. Nur so werden Verunsicherung und Angst in der Bevölkerung ernst genommen und können auch abgebaut werden. Das Plenum ist hierfür das geeignete Gremium und nicht nur die Ausschüsse, die, wie letzten Freitag, dann auch noch mehrheitlich beschließen, dass die Beratungen nicht öffentlich sind. Die Behandlung im Plenum schafft Transparenz und zeigt den Menschen, dass sich gekümmert wird, dass etwas für die Sicherheit der Geflügelbestände und für die Sicherheit der Menschen getan wird.

Der Bericht von Herrn Minister Zeh zeigt, dass auch Thüringen auf den Nachweis des hoch pathogenen Vogelgrippevirus H5N1 reagiert und Maßnahmen eingeleitet hat. Im Prinzip hat uns in Deutschland der Nachweis der Vogelgrippe bei Wildvögeln kalt erwischt. Dass das Virus eingeschleppt wird, bevor die Zugvögelwanderung im Frühjahr überhaupt begonnen hat, davon wurde nicht ausgegangen. Im Gegenteil, die Winterbewegungen von Wildvögeln wurden nach dem Dezember als abgeschlossen betrachtet. Das Risiko einer solchen Einschleppung durch wild lebende Vögel schon Anfang Februar war auf

Bundesebene, aber auch auf Länderebene unterschätzt worden. Der in Mecklenburg letztes Jahr vorgelegte Alarmplan von Herrn Backhaus ging doch von einem Ausbruch bei Nutztieren aus. Das hat die Sache erschwert, weil eine ganz andere Situation auf Rügen aufgetreten ist als die, die wir erwartet haben. Inzwischen wurde in fünf Bundesländern in Deutschland der Vogelgrippevirus bei wild lebenden Vögeln und auf Rügen auch bei einer Katze nachgewiesen. Das heißt, dass sich die Tierkrankheit weiter ausbreitet und die Gefahr insbesondere für unsere Nutztierbestände eher wächst. Auch wenn die Gefahr durch die Vogelgrippe für Menschen eher gering eingeschätzt wird, muss doch festgestellt werden - und das hat Herr Minister Zeh auch getan -, dass sich an diesem Virus auch Menschen anstecken können.

Nüchtern betrachtet, lässt sich feststellen, dass wir in Thüringen Glück hatten und haben, weil uns sozusagen eine Vorlaufphase gegeben wurde, um uns auf das Auftreten des Virus bis in die Einzelheiten vorzubereiten. Und das, Herr Seela, ist schon ein Fakt - ich weiß gar nicht, wo er jetzt ist -, der berücksichtigt werden muss. Der Minister hat dazu einen umfänglichen Bericht gegeben, was alles läuft. In den Laboren in Bad Langensalza und auch bei den Kräften draußen in den Landkreisen wird jetzt sozusagen schon Stoßbetrieb durchgezogen mit Überstunden, mit verlängerten Dienstzeiten, mit Wochenendarbeit usw. Da möchte ich all diesen Mitarbeitern vor Ort auch einmal danken und ich denke, alle können sich diesem Dank anschließen. Aber ich frage mich natürlich, wie die Bewältigung der Aufgaben dann aussehen soll, wenn das Virus bei uns nachgewiesen wird.

Herr Zeh hat es berichtet: nach Tierseuchengesetz und Katastrophenschutzgesetz liegt in Thüringen und vielen anderen Bundesländern die Verantwortung für Vorbereitungen von Schutzmaßnahmen und auch die Verantwortung für die Ausrufung des Katastrophenfalls in der Verantwortung der Kreise, sprich der Landräte. In Zeiten, wo den Kreisen von den Landesregierungen immer weniger finanzielle Mittel zugeteilt werden, sind in diesem Zusammenhang folgende Problemkreise zu benennen:

Der Landeskrisenplan zur Vorsorge gegen die Vogelgrippe kann nur so gut sein, wie die kreislichen Krisenpläne funktionieren. Diese können aber nur so gut funktionieren, wie sie auch ausreichend finanziell untersetzt sind und eine Koordinierung zwischen den Kreisen auch klappt. Die Kosten für Erstausrüstungen sind von den Landkreisen zu übernehmen. Haben alle Landkreise jetzt die Erstausrüstung angeschafft? Gab es in allen Landkreisen in den Haushalten dafür einen Titel mit ausreichenden Mitteln

(Zwischenruf Abg. Zitzmann, CDU: Ja.)

oder wie haben die Kreise das im konkreten Fall geregelt? Hier sollte die Finanzierungspflicht nach meiner Maßgabe überprüft werden, um die Ausstattung auf Kreisebene sicherzustellen, und zwar ohne, dass durch Umverteilung von Mitteln jetzt im Akutfall in den Haushalten Löcher in anderen wichtigen Bereichen gerissen werden.