Protokoll der Sitzung vom 03.03.2006

oder wie haben die Kreise das im konkreten Fall geregelt? Hier sollte die Finanzierungspflicht nach meiner Maßgabe überprüft werden, um die Ausstattung auf Kreisebene sicherzustellen, und zwar ohne, dass durch Umverteilung von Mitteln jetzt im Akutfall in den Haushalten Löcher in anderen wichtigen Bereichen gerissen werden.

Sollten wir katastrophale Zustände bekommen, muss der Katastrophenfall ausgerufen werden. Hier stellt sich mir die Frage: Ist es wirklich sinnvoll, dass jeder Landkreis allein entscheidet, allein entscheiden muss, ob ein Katastrophenfall ausgerufen wird?

Meine Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der Einschleppung des Vogelgrippevirus nach Deutschland muss es darum gehen, dass staatliche und kommunale Verantwortungspflicht und staatliches und kommunales Agieren im Sinne der Menschen in unserem Land effektiv zusammenwirken. Grundsätzlich gilt in Situationen wie gegenwärtig eine Vorsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung. Die Menschen müssen sachlich, aber effektiv aufgeklärt werden. Da begrüße ich sehr und freue mich, dass das für unsere Kinder auch in den Schulen geleistet wird. Ich gehe davon aus, dass dies auch in den Kindertagesstätten passiert.

Weiterhin müssen in den Ländern für den Fall der Fälle virushemmende Medikamente für die Bevölkerung bevorratet werden. Das hat der Minister schon erklärt. Einen Punkt möchte ich aber noch einmal pointiert herausarbeiten. Ich habe die Bundesministerin Ulla Schmidt in der Talkshow gehört und da hat sie gesagt, dass in ihrem Heimatland NordrheinWestfalen eine Bevorratungsrate mit virushemmenden Medikamenten in Höhe von 30 Prozent vorliegt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: 35.)

In der Talkshow, in der ich sie gehört habe, hat sie „30 Prozent“ gesagt. Nun hat man sich ja geeinigt unter den Gesundheitsministern, die Bevorratung mit virushemmenden Medikamenten in allen Ländern auf 20 Prozent zu erhöhen. Es wurde auch mitgeteilt, dass Thüringen die virushemmenden Medikamente bestellt hat, so dass nicht mehr nur 7,7 Prozent - wie bislang der Fall -, sondern 20 Prozent im Fall des Falles behandelt werden könnten. Ehrlich gesagt, war das für mich überhaupt nicht zu akzeptieren, dass es in den Ländern einen unterschiedlichen Grad an Vorsorge für die Menschen gibt. Es liegen ja auch bei uns keine so unterschiedlichen Lebensumstände vor, die es anzeigen würden, sich unterschiedlich zu bevorraten. Wichtig ist doch, dass im Fall der Fälle jeder Mensch - egal wo er lebt -, der ein virushemmendes Medikament benötigt, das

von seinem Arzt oder seiner Ärztin auch bereitgestellt bekommt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Da müssen die Finanzmittel eben bereitgestellt werden und das hätte schon längst gemacht werden können. Wenn ich mir anschaue - ich will jetzt gar nicht auf die Bundesebene abheben -, wo wir in Thüringen Geld ausgeben: Flughäfen, Hotels und Spielbanken - und das dann wahrscheinlich nicht einmal nach Vorschrift -, dann frage ich mich, wo die Landesregierung ihre Prioritäten setzt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Apropos Prioritäten: Jetzt muss ich mal etwas loswerden, weil es mich schon länger belastet, was mir als Mutter und anderen Eltern die Galle hochtreibt. Bei unseren Kindern steht im Zeugnis beim Fach Kunst „nicht bewertet“, weil eine Lehrerin langfristig krank ist und der Schulleiter bzw. das Schulamt keinen Ersatz einstellen können, weil der Titel im Landeshaushalt, aus dem die Einstellung von Vertretungen finanziert werden soll, gesperrt ist. Herr Althaus, ganz persönlich: Wie stehen Sie zu solchen Prioritäten in Ihrem Haushalt? Das müssen Sie doch ändern und den Titel entsperren. Vor dem Hintergrund der Diskussion heute morgen, Herr Goebel, wo Sie betont haben, dass Sie zum Beispiel mit den Hochschulen im Gespräch sind und wir das gar nicht mehr fordern brauchen - wir sind auch mit Ihnen im Gespräch, aber so eine Art von Gespräch, dass ich dann immer wieder zu hören bekomme, das geht nicht, läuft ja ins Leere.

Aber zurück zur Landwirtschaft

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

und der Situation, der sich jetzt die landwirtschaftlichen Betriebe stellen müssen. Die unbedingte Stallpflicht ist schon richtig, denn es ist bekannt, wie Herr Zeh auch ausgeführt hat, dass sich Hühner und Puten besonders leicht anstecken können. Die sind besonders anfällig für eine Ansteckung mit dem Virus H5N1. Die Inkubationszeit mit aviärer Influenza, also die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit, kann nach heutigem Wissensstand 21 Tage betragen. Das ist eine relativ lange Zeit. Die Erfahrungen in Asien, wo die Tierseuche mit dem Virus H5N1 ja schon seit 2003/2004 grassiert, zeigen, dass Wassergeflügel, insbesondere Hausenten, ein Virusreservoir sein können, ohne zu sterben, ja selbst ohne zu erkranken oder Krankheitsanzeichen zu zeigen. Das Virus H5N1 wiederum kann im Kot, insbesondere bei kalten und kühlen Temperaturen und ausreichend Luftfeuchtigkeit, für längere Zeit vermehrungsfähig bleiben. Deswegen

bin ich persönlich auch für solche Maßnahmen wie Desinfektionsmatten, wie Absprühen. Das sind Standardmaßnahmen, die einfach gemacht werden müssen. Also, Stallpflicht ist unabdingbar und sie wird, wie der Herr Minister ja schon erklärt hat, in Thüringen flächendeckend bis auf die 23 Ausnahmen durchgeführt. Das ist gut, aber für manche Betriebe, und da gehe ich davon aus, dass das die 23 sind, und auch für manche Privathalter ist sie schwierig tierschutzgerecht umzusetzen. Auch bei der Umsetzung der Stallpflicht bleiben Fragen. Mein Kollege, Herr Kummer, hat es vorher schon gesagt: Wie ist das bei den einzelnen Nutzgeflügelarten? Gänse begatten sich im Wasser. Gänsezüchter sind offenbar ökonomisch besonders von der Stallpflicht betroffen, denn es ist unklar, ob es im Stall überhaupt zu einer erfolgreichen Vermehrung kommt.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was wollen wir denn nun? Wollen wir sie ein- sperren oder nicht?)

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Hier geht es jetzt ums Liebesleben.)

Ich komme dazu, Herr Kollege Primas.

Sind die Ställe wirklich so dicht zu bekommen, dass auch keine Singvögel hineinkommen? Denn im Fall der verendeten Katze, die an Vogelgrippe gestorben ist, der Fall lässt ja vermuten, dass auch kleinere Vögel mit dem -

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Die Katze hat gefressen.)

ja eben -, dass auch kleinere Vögel mit dem Virus befallen sein könnten, die die Katze dann frisst.

Wir wissen auch nicht, wie lange die absolute Aufstallungspflicht gelten wird, da der Vogelzug im Frühjahr, wo Vögel auch bei uns durchziehen, die aus Gebieten kommen, wo die Vogelgrippe ausgebrochen ist - Afrika - ja erst bevorsteht. Also: Wie lange werden wir die Aufstallungspflicht aufrechterhalten lassen müssen? Wochen, Monate? Wenn das Virus persistent ist, also bleibt, dann haben Betriebe mit Gänsen und Enten besonders schlechte Karten. Auch Kleintierhalter, die Zuchtgeflügel heranziehen, Rassegeflügel oder besondere Tiere, Strauße, haben besondere Probleme. In diesem Zusammenhang habe ich auch noch mal über die Impfung von Tieren, von den Vögeln nachgedacht, über die Möglichkeiten, die eine Impfung eröffnet, und auch über die Nachteile. Es wurde jetzt nicht genannt, aber es ist richtig, es ist in Deutschland so: Die Verantwortlichen lehnen eine vorsorgliche Impfung von Geflügel ab; auch der Bauernverband lehnt sie ab.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ich auch.)

Genau. Das weiß ich, deswegen sage ich, es ist richtig, dass das abgelehnt wird.

Es gibt momentan keinen vernünftigen Impfstoff, der grundlegend gegen die Infektion immunisiert. Die geimpften Tiere aber sind widerstandsfähiger gegen eine Ansteckung und im Falle einer Ansteckung widerstandsfähiger gegen die Krankheit und sie scheiden weniger Erreger aus. Da es aber keinen Marker im vorhandenen Impfstoff gibt, kann man nicht ohne Weiteres unterscheiden, ob ein Titer bzw. eine Infektion durch Impfung oder durch Einschleppung hervorgerufen wird. Das heißt aber nicht, dass es gar nicht möglich wäre, nur der Nachweis ist aufwändig und muss über ungeimpfte Kontrolltiere gewährleistet werden. Wenn aber die Stallpflicht über Monate durchgeführt werden muss, sollte vielleicht doch über eine Impfung, zumindest für besonders betroffene Geflügelarten, ähnlich wie in Frankreich nachgedacht werden. Natürlich würde auch bei einer Impfung auf begleitende Maßnahmen wie verstärkte Kontrolle und Dokumentation, Desinfektion, Absperrung, Netzbespannungen usw. nicht verzichtet werden können. Das schreibt schon die Europäische Influenza-Richtlinie für präventive Impfungen vor, denn das Ausbreitungsrisiko bleibt ja trotz Impfung, wenn auch verringert. Mir stellt sich einfach auch die Frage, ob wir bei unseren Betrieben langfristig die Stallpflicht unter allen Umständen durchdrücken sollen, wenn in Frankreich in Einzelbetrieben schon jetzt geimpft wird und in Holland die Impfung von Hobbygeflügel und Freilandhühnern auf freiwilliger Basis als Alternative zur Stallpflicht erlaubt wird. Dann haben unsere Betriebe unter Umständen wirklich einen Nachteil. Das muss man überlegen und das stelle ich in den Raum, um das auch zu diskutieren.

Die jetzige Situation der Ausbreitung der Vogelgrippe zeigt, dass es doch noch Wissenslücken im Umgang mit dem Virustyp H5N1, seiner Einschleppungswege und auch seiner Ausbreitungswege gibt. Es wird deutlich, dass die wissenschaftliche Begleitforschung bisher vernachlässigt worden ist, z.B. Entwicklung wirkungsvoller Impfstoffe.

Hier muss die Forschung erweitert werden und da muss sich auch Thüringen überlegen, wie es sich in bundes- und europaweite Forschungsprogramme integrieren wird. Seit Jahren, und nicht nur in Thüringen, werden Forschungskapazitäten abgebaut oder so umstrukturiert, dass Grundlagenforschung immer weniger gemacht wird. Das haben wir auch heute Morgen diskutiert in einem anderen Zusammenhang, aber die Themen sind einfach vernetzt

und stehen im Zusammenhang. Fehlende Ressourcen durch nicht wieder besetzte oder nicht zugewiesene Personalstellen spitzen die Situation weiter zu. Da sind wir wieder bei der Schwerpunkt- und Prioritätensetzung unserer Landesregierung. Exzellenzwettbewerb, Grundlagenforschung haben wir heute Morgen diskutiert.

Ein letztes Wort zur Schwerpunktsetzung in unserem Land, und zwar im Zusammenhang mit der Maßnahme der vorbeugenden Keulung, die Herr Kummer auch angesprochen hat. Das Töten von Tierbeständen, was durchgeführt werden muss, wenn das Vogelgrippevirus in einem Bestand auftritt, und was auch in offensichtlich gesunden Beständen durchgeführt wird,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das muss man wohl tun.)

das muss man so tun. Die werden getötet und werden entsorgt. Da möchte ich noch mal eine Geschichte erzählen. Mir hat jemand, ein Veterinärfachmann, eine Fachfrau besser gesagt, mitgeteilt, dass es früher in der DDR so genannte Sanitärschlachthöfe gab, also Schlachthöfe, die nur für die Schlachtung in Situationen wie gegenwärtig genutzt wurden und die besondere Kapazitäten für Analytik hatten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, so dass dann untersucht werden konnte, ob die Tiere befallen waren oder ganz gesund, und dann der Weg der Entsorgung oder Verwertung entschieden werden konnte. Meines Wissens, aber vielleicht können Sie mehr dazu sagen, Herr Primas, haben wir solche Einrichtungen nicht mehr - abgewickelt. Schwerpunktsetzung im Land.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, abschließend möchte ich zu dem Thema „Vogelgrippe“ zusammenfassen: Es ist richtig, auch hier im Landtag darüber zu sprechen, zu informieren, sich zu informieren, zu beraten und Standpunkte auszutauschen. Wir haben die Maßnahmen gehört, mit denen der Ausbreitung der Vogelgrippe begegnet wird. Defizite sehe ich im Moment - und das beschränke ich nicht nur auf Thüringen - bei der Forschung, ich habe es angesprochen, bei der objektiven und fachlichen Information der Menschen, teilweise auch im Informationsfluss zwischen den einzelnen Entscheidungsebenen. Ich fordere die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass endlich das dringend benötigte mobile Bekämpfungszentrum eingerichtet wird und ein Tierseuchenbekämpfungshandbuch erstellt wird und auch in Umlauf gebracht wird. Mit Blick über die aktuelle Situation der Vogelgrippe hinaus sind wir von der Linkspartei.PDS der Auffassung, dass andere Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt werden müssen, um besser gerüstet zu sein.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Gumprecht, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, „Vogelgrippe - Gefahr für alle“, „Vogelpest breitet sich aus“, „Vogelgrippe - erste Katze tot“, „Noch immer kein Mensch betroffen“ - welche Unverschämtheit, kommentiere ich dazu -, so lauteten einige Schlagzeilen aus ausgewählten Medien mit ihren Hiobsbotschaften. Beim Thema „Vogelgrippe“ - und wir merken es heute auch wieder in der Diskussion - werden ständig unterschiedliche Themenkomplexe miteinander verknüpft. Das Spektrum erstreckt sich von der Tierkrankheit und dem Auftreten einer Tierseuche über das Erkranken der Menschen und einem eventuellen Ausbruch einer Pandemie. Diese Ursache der Vermischung sehe ich bereits in der mangelnden begrifflichen Abgrenzung der Begriffe „Vogelgrippe“, „Vogelpest“, „Geflügelpest“. Ich denke, dort ist von Anfang an versäumt worden, klare Begrifflichkeiten einzuführen und wenn, kann man es heute nicht mehr tun, weil sich diese unterschiedlichen Begriffe sicherlich festgesetzt haben.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort „Vogelgrippe“ - aviäre Influenza - bezeichnet die Erkrankung durch Vogel-Influenza-Viren. In Thüringen, meine Damen und Herren, denke ich, tragen die Medien sehr stark zu einer klaren Aufklärung und zu einer differenzierten Darstellung bei.

(Beifall bei der SPD)

Ich denke, das sollte auch unser Anliegen sein. Seit dem Auftreten des Vogelgrippevirus H5N1 in Europa laufen auch die Vorkehrungen für einen möglichen Ausbruch der Vogelgrippe in Thüringen. Die Vorbereitungen zu diesem Thema erfolgen hier im Freistaat nach dem Tierseuchengesetz. Sie alle waren beteiligt, als wir vor kurzem gerade dieses Gesetz geändert haben, und ich muss sagen, klar dargestellt haben, nämlich darin enthalten sind klar dargestellt die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung. Für mich ist die Diskussion „Tierseuchengesetz oder Katastrophenschutzgesetz“ eine Phantomdiskussion, denn in unserem Tierseuchengesetz sind so viele klare Regelungen enthalten, die auch für die kommunalen Vertreter - und Sie wissen, ich weiß, wovon ich spreche - ganz klare Regelungen in die Hand geben, bis hin zur klaren Darstellung der Finanzierung. Mich wundert es, dass ein Landrat darüber diskutiert, wann muss ich den Katastrophenfall ausru

fen. Das Tierseuchengesetz hat den Verantwortlichen alle Instrumente in die Hand gegeben; es regelt einmal die Zuständigkeit untereinander und es regelt den Fall in dem Moment, wo ich abgeben möchte, weil es meine Möglichkeiten übersteigt, und es regelt die Finanzierung, nämlich die Verantwortung und da hat sich der Landtag dazu bekannt, die Finanzierung über das Land vorzunehmen. Wenn heute der Satz kommt „Ja, es ist ja nicht klar, Erstausstattung“, dann geht es ganz klar um die Grundausstattung eines Amtes und das mag wohl selbstverständlich sein, dass das beim Behördenleiter liegt. Alle anderen Finanzierungen - und ich verweise da auf § 28 unseres Tierseuchengesetzes, lesen Sie bitte nach - sind geregelt. Ich würde doch davon abraten, hier eine Unsicherheit hineinzutragen. Es ist ein klar und sauber strukturiertes Gesetz und das, denke ich, sollte man auch so beibehalten.

(Beifall bei der CDU)

Die Vorkehrungen in Thüringen, die ja das Auftreten der Vogelpest betreffen, laufen in meinen Augen sehr besonnen. Auch die kommunalen Behörden bereiten sich sehr intensiv auf mögliches Auftreten vor und eine Nachfrage bestätigt mir dies aus meinem eigenen Landkreis, dem Altenburger Land. Zu solchen Vorkehrungsmaßnahmen gehören der Einsatz des Veterinärpersonals und deren Unterstützung auch durch niedergelassene Tierärzte, der Erlass von Ausnahmegenehmigungen, die schnelle Beseitigung von Wildvögelkadavern, die Einrichtung von Krisenstäben, die Ausrüstungen mit Schutzkleidung oder die Ausrüstung, die zur Sicherung der Schutzzonen dienen, ebenso wie die frühzeitige Information der Bevölkerung und der vorsorgliche Schutz der Bevölkerung vor der Geflügelpest.

Ich halte die Forderung des Bundesverbraucherschutzministers, die Tierseuche rigoros zu bekämpfen, nicht nur für richtig, sondern auch für eine Grundforderung. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Wenn wir rigoros in der Tierseuchenbekämpfung vorgehen, werden wir es in absehbarer Zeit durchaus in Griff bekommen. Die zentrale Frage ist dabei, ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Hausgeflügel zu verhindern.“ So Minister Seehofer. Das TMSFG hat in einem Erlass im Februar Maßnahmen zur Sicherung der Einsatzbereitschaft bei Verdacht oder Feststellung der Geflügelpest getroffen. Es werden ständig Kontrollen durch die Behörden, einmal untereinander, aber auch in den Betrieben, durchgeführt.

Meine Damen und Herren, ich möchte nun noch kurz einige Worte zur Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen sagen. Die Thüringer Landesregierung bereitet sich ebenfalls, und das im Verbund mit allen deutschen Bundesländern, sehr intensiv auf eine eventuelle Übertragung der Tierseuche auf

den Menschen vor. Wir alle wissen, normale Grippeschutzimpfung hilft hier nichts, denn dieser H5N1Virus ist von einer anderen Wesensart. Dennoch muss man sich darauf vorbereiten und das Land hat dazu Vorsorge getroffen durch einen höheren Anteil an Medikamenten, gerade an Wirkstoffen wie Tamiflu oder Relenza.

Meine Damen und Herren, wenn wir heute sehr häufig von unseren Kommunen gesprochen haben, dann bin ich sicher, dass dort gerade sehr besonnen mit dem Thema umgegangen wird. Die Kommunen bereiten sich auch auf ein mögliches Übergreifen auf den Menschen vor. Ich weiß, dass in vielen Krankenhäusern dazu Havariepläne erstellt wurden, Apotheken, die es genau in dieser gleichen Weise tun. Damit, denke ich, ist eine Vorsorge sehr ordentlich in Vorbereitung. Mit der Überschrift „Es besteht kein Grund zur Panik“ berichtete die OVZ, die Osterländer Volkszeitung, in der vergangenen Woche über den Vorbereitungsstand im Altenburger Land. Auch meine Bitte, meine Damen und Herren: Keine Panik! Darum lassen Sie uns das Thema nicht durch Spekulationen, sondern mit Besonnenheit und Sachlichkeit weiter erörtern. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Primas, CDUFraktion.

Herr Matschie, es wird Ihnen nicht erspart bleiben, sich das auch noch anzuhören. Es hilft ja nichts, ein bisschen reagieren muss man schon auf das, was hier versucht wurde zu sagen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ihr Kollege hat das schon umfassend darge- stellt.)

Das ist das Problem. Zuerst möchte ich einmal feststellen und das tue ich mit großer Freude, dass die Landesregierung von niemandem aufgefordert werden musste, über das Thema zu berichten,