Protokoll der Sitzung vom 03.03.2006

Eine Kabinettsbefassung zur Beschlussfassung im GA-Planungsrat war aus Zeitgründen nicht möglich, da erst sehr kurzfristig Abstimmungsbedarf vom Bundeswirtschaftsministerium überhaupt angemeldet wurde, nämlich am Freitagnachmittag. Deshalb war nur noch eine telefonische Abstimmung innerhalb der Landesregierung möglich. Im GA-Planungsausschuss wurde dann sogar auf der Grundlage einer Tischvorlage entschieden.

War der Ministerpräsident über dieses Verfahren und das beabsichtigte Abstimmungsverhalten Thüringens im Planungsrat informiert?

Der Ministerpräsident war darüber informiert, was die Wirtschaftsminister auf der Wirtschaftsministerkonferenz miteinander zwischen alten und neuen Bundesländern vereinbart hatten. Dies galt es, um das I-Zulagen-Gesetz auch über 2007 hinaus festzuklopfen, auch zu beschließen.

Es ist keine weitere Nachfrage möglich, Herr Matschie. Bitte.

Herr Minister, wie steht denn die Landesregierung zu der zehnprozentigen Kürzung der GA-Mittel? Das müsste Ihnen doch ganz recht kommen, da Sie ja in den letzten Jahren immer nur ca. 75 Prozent der Mittel überhaupt vom Bund abgerufen haben und auch für die Zukunft nicht zu erwarten ist, dass sich

das bessert.

Es geht nicht um eine zehnprozentige Kürzung. Es geht darum sicherzustellen, dass die alten Bundesländer im Bundesrat der Fortführung des Investitionszulagengesetzes als zweitem wichtigen Standbein der Investitionsförderung in den neuen Bundesländern auch zustimmen. Denn da sind die neuen Bundesländer von der Zustimmung der alten Bundesländer zwingend abhängig.

Noch eine Nachfrage, aber die letzte.

Das reicht mir auch. Ich hatte Sie trotzdem nach der zehnprozentigen Kürzung gefragt, wie die Landesregierung dazu steht. Das haben Sie nicht beantwortet.

Diese zehnprozentige Kürzung tut uns weh. Das ist ein teuer erkaufter Zusammenhang zum I-ZulagenGesetz. Wenn man beide Förderinstrumente in Summe betrachtet, ist es besser, das I-Zulagen-Gesetz über 2007 hinaus verlängert zu bekommen, als auf 13 Mio. € GA-Mittel zu verzichten.

Danke, Minister Reinholz. Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Wolf für die Linkspartei.PDS, diese liegt in Drucksache 4/1730 vor.

Schutz Hilfe suchender Frauen bei Fahrten zum nächstgelegenen Frauenhaus

Im Januar 2006 kam es zur Schließung einer ganzen Reihe von Frauenhäusern. Somit ist nicht mehr in fast jedem Kreis eine solche Schutzunterkunft gegeben. Im Gleichstellungsausschuss stellte die Landesregierung klar, dass die Polizei angewiesen sei, Frauen bei Bedarf immer ins nächstgelegene Frauenhaus zu bringen. Sollten darin keine freien Platzkapazitäten existieren, wird der Frau und gegebenenfalls ihren Kindern auch in einem weiter entfernten Frauenhaus durch die Fahrt der Polizei Schutz geboten. Nun häufen sich jedoch Fälle, in denen Frauen dieser Schutz mit Hinweis auf Nichtzuständigkeit, Arbeitsüberlastung oder versicherungsrechtliche

Gründe verwehrt blieb.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass jede Frau in einer Notsituation von der Polizei zum nächstgelegenen freien Platz in einem Frauenhaus gefahren wird?

2. Wie wurde dies in den Polizeiinspektionen und Polizeidirektionen bekannt gemacht?

3. Wie oft traten Probleme bei der Umsetzung auf?

4. Wann und wie wurde der Polizei dieses neue Vorgehen und die neue Struktur der Frauenhäuser bekannt gemacht?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Baldus aus dem Innenministerium.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Eine gesetzliche Verpflichtung für die Polizei, Hilfe suchende Frauen in Frauenhäuser zu befördern, besteht nicht. Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren abzuwehren. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in jedem Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes festzulegen. In Fällen häuslicher Gewalt ist zunächst zu entscheiden, wer die Wohnung zu verlassen hat. Hierbei gilt für die Polizei der Grundsatz, dass der Täter das Haus bzw. die Wohnung verlässt und dem Opfer die Möglichkeit des Bleibens eröffnet wird. Ist eine Unterbringung des Opfers in einem Frauenhaus oder einer Schutzwohnung notwendig, erfolgt der Transport durch die Polizei, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Es sind aber durchaus Fälle denkbar, in denen das Opfer keiner Hilfe bedarf, um zum Frauenhaus zu gelangen.

Zu Frage 2: Eines Erlasses des Thüringer Innenministeriums bedarf es nicht, die Polizei ist nach dem Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) gesetzlich verpflichtet, zur Gefahrenabwehr tätig zu werden. Dabei werden in jedem Einzelfall die genauen Umstände durch die Polizeibeamten geprüft. Wenn eine Notsituation bzw. eine Gefahr vorliegt, werden die notwendigen Maßnahmen getroffen. Dies kann auch der Transport durch die Polizei sein. Sofern ein Transport im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendig ist, werden dafür keine Kosten erhoben, da es sich dann um eine zugewie

sene Aufgabe der Polizei handelt.

Zu Frage 3: In den Polizeidirektionen sind bisher insoweit keine Probleme bekannt geworden.

Zu Frage 4: Nach der Übermittlung der Informationen über das künftige Netz der Thüringer Frauenhäuser durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wurde die Thüringer Polizei mit Erlass vom 11. Januar 2006 über die neue Struktur informiert. Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort zu der Frage 2.

Eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Wolf.

Das heißt aber, dass die Polizeidirektionen und -inspektionen nicht noch einmal speziell darüber informiert wurden, aufgrund dessen, dass die Wege zu den Frauenhäusern doch erheblich weiter geworden sind zum Teil, dass es diese sozusagen Dienstleistungsoption im Sinne der Gefahrenabwehr geben sollte und müsste, das ist meine erste Frage. Daran schließt sich natürlich ohne Zweifel die Frage an: Das heißt aber auch, dass eine Fahrt über Polizeidirektionsgrenzen hinweg auch unproblematisch möglich ist.

Zu Frage 1: Die Polizei ist ausdrücklich auf die neue Struktur der Frauenhäuser im Freistaat Thüringen hingewiesen worden. Dies dient dem Zweck, die Polizeidienststellen darüber zu informieren, in welche Frauenhäuser sie im Bedarfsfall jeweils die Schutz suchenden Frauen transportieren können. Dieses war Gegenstand auch entsprechender Beratungen im Innenministerium in Vorbereitung der Entscheidung, die dann getroffen worden ist.

Zur zweiten Frage, die Sie gestellt haben: Es ist so, dass die Frage des Ortes für die Aufgabenerfüllung der Polizei, des Ortes, an den die Frau gebracht werden soll oder zu dem die Frau hingebracht werden soll, keine Rolle spielt. Ich hatte bereits ausgeführt, dass versicherungsrechtliche Fragen in diesem Kontext im Gegensatz zu dem, was Sie eingangs Ihrer ersten Frage geäußert haben, keine Rolle spielen.

Danke. Es gibt keine weiteren Nachfragen, damit beende ich die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Stand der Behördenstruk- turreform in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1717 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Ministerin Diezel, ihren Sofortbericht zu erstatten.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der SPD-Fraktion ist überschrieben mit „Stand der Behördenstrukturreform in Thüringen“. Ein Antrag, den offensichtlich auch die Linkspartei.PDS für unnötig hält, denn sie lässt auf ihren Internetseiten lesen - ich zitiere, Frau Präsidentin: „Eine Befassung im Landtag wäre nicht unbedingt erforderlich.“ Dem kann ich mich anschließen, wenn auch aus anderen Gründen. Lassen Sie mich dennoch zunächst noch einmal auf die Ziele des Reformvorhabens eingehen.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Behördenstruktur geht es uns um die Schaffung zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen. Wir wollen die Landesverwaltung unter anderem auf die Folgen des demografischen Wandels vorbereiten. Dabei werden wir mit der Zusammenführung von teilweise kleinteiligen Organisationseinheiten und der Straffung interner Abläufe zugleich eine größere Flexibilität in der Thüringer Landesverwaltung erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat als Dienstleister ist der Leitgedanke der Behördenstrukturreform. Die Bürgerfreundlichkeit im weitesten Sinne ist das übergeordnete Ziel der nun laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen, denn Landesverwaltung dient keinem Selbstzweck. Ein entscheidender Maßstab dafür ist auch, dass die Dienstleistungen zukünftig qualitativ hochwertig, rasch und preiswert erbracht werden. Zugleich haben wir auch immer gesagt, dass wir mit der Behördenstrukturreform die finanziellen Auswirkungen der Demografie abfedern wollen. Das möchte ich an dieser Stelle meinen Ausführungen voranstellen. Dies geschieht unter aktiver Einbindung der Beschäftigten, der Personalvertretungen, der Verbände der Bürger und Berufsstände und sonstigen Interessengruppen. Das Hauptaugenmerk liegt zurzeit auf der Umsetzung der Behördenstruktur und der sie begleitenden Aufgabenkritik. Es handelt sich dabei im Detail um einen sehr aufwändigen Prozess. Eine Zwischenbilanz zum jetzigen Zeitpunkt, also zu Beginn der Umsetzungsphase, wäre deshalb auch verfrüht. Zudem haben wir immer

gesagt, dass wir die Umstrukturierung weitestgehend im Zuge des Doppelhaushalts und dessen Umsetzung realisieren wollen. Dies geschieht auch zurzeit.

Ich möchte ausdrücklich noch einmal hervorheben, dass wir zu Beginn des Umsetzungsprozesses sind. Die Dinge, die wir ändern wollen, sind bekannt, die Gründe und die Zielsetzungen auch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein in Ihrer Antragsbegründung unterstelltes Zurückbleiben der Landesregierung hinter ihren eigenen Ankündigungen kann ich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil, ich denke, wir sind in vielen Bereichen schon sehr weit, allerdings noch nicht so weit, wie wir Ende 2007 sein wollen. Das ist aber auch verständlich bei dem Umfang der Maßnahmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich stellvertretend auch für den Umfang der Maßnahmen und die Details meinen speziellen Verantwortungsbereich, den Geschäftsbereich des Finanzministeriums, und den Prozess der Behördenstrukturreform dort näher beleuchten. Die Neustrukturierung der Finanzverwaltung sieht vor, bis Ende 2007 die Zahlen der Finanzämter von 20 auf 12 zu reduzieren. Ziel ist die Straffung der Finanzamtsstruktur und die Schaffung einer zukunftsfähigen, an die demografische Entwicklung angepassten Finanzverwaltung. Auch gilt es, die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung mit einzubeziehen. Wer beispielsweise eine Steuererklärung online via ELSTER abgeben kann, der braucht nicht das Komplettangebot eines großen Finanzamts in seiner unmittelbaren Nähe. Durch die Bündelung von Sachkompetenz in größeren Einheiten kann die Leitungsspanne erhöht und zudem eine bessere Auslastung der Arbeitsbereiche erreicht werden. Engpässe der Bearbeitung in Vertretungsfällen können vermieden, Größenvorteile realisiert werden. Es werden sich Effizienzgewinne aus der verbesserten Auslastung von Dienstposten durch die Zusammenlegung von Arbeitsbereichen in den aufnehmenden Finanzämtern ergeben und es werden Kosten eingespart, wenn beispielsweise das Land nur noch 12 statt 20 Finanzamtsvorsteher zu bezahlen hat. Allein durch den Wegfall von acht Finanzamtsvorsteherdienstposten ergibt sich ein Einsparungspotenzial von 293.000 €. Das sind, wenn wir die Zeitspanne berechnen immer auch mit Blick auf die SoBEZ, bis zum Jahr 2020 allein 4,1 Mio. €. Es waren acht Finanzämter, die noch aufzulösen sind, es sind jetzt nur noch sieben Finanzämter aufzulösen. An den bisherigen ergeben sich Servicestellen, die die Bürgernähe bereithalten. Die Maßnahmen sollen bereits, und das ist das anspruchsvolle Ziel des Finanzministeriums, im Frühjahr 2007 abgeschlossen sein. Das ist ambitioniert, denn wir hatten uns vorgenommen, diese Umstrukturierung im Finanzbereich erst am Ende des Jahres 2007 durchzusetzen. Ich bin

aber guten Mutes, dass die Mitarbeiter meines Bereichs dieses Ziel im Frühjahr 2007 erreichen können. Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass der Eindruck, den die SPD-Fraktion geltend machen will, wir wären hinter unserem Zeitplan zurück, falsch ist. Der Finanzamtsstandort Greiz wurde am 1. Dezember geschlossen; 118 Bedienstete waren davon betroffen und wurden an andere Dienstorte nach Gera oder nach Altenburg versetzt. Es entstanden bisher Trennungsgeldkosten von 1.800 € monatlich, aber dem stehen Einsparungen von Mietkosten von 3.136 € in Greiz entgegen. Zudem war es in Greiz eine Landesliegenschaft, die in nächster Zeit einer umfangreichen Sanierung von ca. 1,5 Mio. € bedurfte. Das ist jetzt nicht mehr notwendig. Lediglich eine geringe Archivfläche musste in Altenburg angemietet werden.

Hier, Herr Matschie, sei mir aber eine kleine Zwischenbemerkung gestattet. Es ist schon interessant, wenn der Landrat von Altenburg diese Maßnahme begrüßt, dass es richtig ist, dass die Finanzämter zusammengelegt werden, auch mit Blick auf die Zukunft, und wenn gleichzeitig Ihre Kandidatin für Greiz für den Landratssitz diese Maßnahme natürlich in ihrem Sinne bezweifelt. Also was wollen Sie nun? Wollen Sie die Verwaltungsreform oder wollen Sie je nachdem, wer gerade kandidiert oder wo man kandidiert, das jeweilige Finanzamt erhalten?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verweise auch auf die Antwort der Mündlichen Anfrage von mir im Zuge der Finanzämter in der Drucksache 4/1325, die Anfrage des Abgeordneten Hauboldt.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, Die Links- partei.PDS: Ich kandidiere auch.)

Ich hoffe nicht. Ja, Sie kandidieren? Auch die Mittelbehörde meines Geschäftsbereichs, die vormalige Oberfinanzdirektion, unterlag und unterliegt tief greifenden Veränderungen. Es wurde die OfD aufgelöst am 14. Januar und die Landesfinanzdirektion errichtet. Ziel der Strukturmaßnahme ist eine Anpassung der Organisationsstruktur und ein neuer Aufgabenzuschnitt. Die Notwendigkeit hierzu ergab sich aus der Folge der Zuständigkeit des Bauministeriums für den Baubereich, aber vor allen Dingen der neuen Zuschnitte im Bereich der Bundesvermögensverwaltung seit dem 1. Januar 2005. Diese Änderungen erfolgten bei der Neustrukturierung der Oberfinanzdirektion. Letztlich wurde auch die Automationsverantwortung hier mit eingeordnet. Die Automation wird gestrafft und außerdem werden und sind in der Oberfinanzdirektion, in der jetzigen Landesfinanzdirektion, eine Hierarchiestufe und Referate weggefallen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beabsichtigen im Bereich der Automation noch eine weitere Konzentration. Hier sind vorhandene Ressourcen im Bereich der Automation der Landesfinanzdirektion noch enger zu verzahnen mit dem Bereich des Thüringer Landesrechenzentrums. Dem folgt eine externe Untersuchung dieses Bereichs.

Mir ist vor allem sehr wichtig darzustellen, wie wir die Belegschaft, wie wir die Personalvertretungen, die Bediensteten, die Beamten und Angestellten in diesen Prozess mit einbeziehen. Wir haben im Frühjahr 2005 durch den Vorsteher und den Zentralabteilungsleiter alle Mitarbeiter in den Finanzämtern über die Maßnahmen ausführlich informiert. Wir haben den Mitarbeitern in den aufzulösenden Finanzämtern die Möglichkeit gegeben, ihre Anregungen bei der Versetzung in Fragebögen darzustellen. Es ist auch geplant und es wird auch durchgeführt, vor allen Dingen jetzt im Finanzamt Weimar, dass die aufzunehmenden Vorsteher bereits jetzt in die Gespräche mit den Bediensteten einbezogen werden, sich verantwortlich fühlen schon jetzt für die Bediensteten in den aufzunehmenden Finanzämtern. Dies alles wird koordiniert von einer Arbeitsgruppe „Behördenstrukturreform“ im Thüringer Finanzministerium. Ihr gehören die Oberfinanzdirektion oder die Landesfinanzdirektion, Vorsteher der Finanzämter, das Liegenschaftsmanagement, der Steuerungskreis, Personalvertretung, die Steuergewerkschaft mit an. Anhand des Beispiels des Pilotamtes Greiz nach Altenburg werden vielfältige Maßnahmen organisiert für die Zusammenlegung der Finanzämter in den Jahren 2006 und 2007. Sie sehen also, dass dieser Prozess mit vielen Detailmaßnahmen versehen ist und im Dialog mit den Bediensteten und der Steuergewerkschaft und dem Hauptpersonalrat dargestellt ist. Dies zeigt sich auch darin, dass in der Mitgliederzeitschrift der Steuergewerkschaft diese Dialogbereitschaft des Finanzministeriums, speziell seines Staatssekretärs, durch den Personalrat und die Steuergewerkschaft hervorgehoben wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass meine Kollegen in den anderen Ressorts genau diese detaillierte Vorbereitung und Durchführung des Prozesses der Umsetzung der Behördenstrukturreform mit ihren Bediensteten, mit ihren Personalräten und den jeweiligen Amtsleitern durchführen. Deswegen weise ich noch einmal zurück, dass die Landesregierung diese Behördenstrukturreform über die Köpfe der Bediensteten hinweg macht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen nun schlaglichtartig noch einmal die Maßnahmen darstellen und den jetzigen Stand der Umsetzung der Maßnahmen. Im Kultusbereich war das Studentenwerk Jena-Weimar mit dem Studentenwerk Erfurt-Ilmenau in den Sitz Jena einzugliedern.